SPORTPLAN TOURNAMENT 2016

Transcription

SPORTPLAN TOURNAMENT 2016
SPORTPLAN TOURNAMENT 2016
Junior-Team
National-Team
Elena Ahammer (U14)
Marie Attensam (U14)
Nicola Kuhn (U17)
Alissa Lexer (U17)
Teresa Schmidberger (U14)
Niki Attensam (U12)
Carlo Basic (U21)
Moritz Engelhardt (U14)
Alexander Gschiel (U14)
Josef Huainigg (U17)
Claudio Köstenberger
Matthias Swoboda
Andreas Weichhart
Junior-Team
National-Team
Dominic Kuhn (U12)
Lennart Leu (U14)
Luca Rauchenwald (U17)
Nico Rauchenwald (U21)
Irena Rohrer
Robert Pugstaller
Junior-Team
National-Team
C-Kader
Laura Rader (U21)
Lili Steiner (U12)
Vincent Ahammer (U12)
Sandro Noisternig (U17)
Samuel Maier (U17)
David Schmidberger (U12)
Sebastian Urban (U21)
Nicola Kuhn (U17)
Trainer
Martin Fenzl, Franz Oberleitner
Austin Abel, Gregor Grutschnig
Sportwart
Thomas Fenzl
Mühlenweg 1c, 9081 Reifnitz
[email protected]
+43-664-88511109
A-Kader
B-Kader
I. QUALIFIKATIONSRICHTLINIEN
Qualifikationslimits
Für die Saison 2016 wurden basierend auf den Ergebnissen bei Welt- bzw. E&A-Meisterschaften
der letzten Jahre in den einzelnen Alterskategorien und Disziplinen folgende Qualifikationslimits
errechnet:
Slalom
Tricks
Jump
Open Women
A
B
C
4,0/11,25m 2,0/11,25m 4,5/12,00m
8000 P.
7000 P.
5250 P.
50m
47,5m
44,5m
Slalom
Tricks
Jump
U21 Women
A
B
C
5.0/12,00m 3,0/12,00m 1,0/12,00m
6000 P.
4500 P.
3650 P.
44m
42m
40m
Slalom
Tricks
Jump
U17 Women
A
B
C
3,0/12,00m 1,0/12,00m 3,0/13,00m
5000 P.
4250 P.
3500 P.
37,5m
34,0m
31,5m
Slalom
Tricks
Jump
U14 Women
A
B
C
3,0/13,00m 6.0/14,25m 1,5/14,25m
4500 P.
3750 P.
2750 P.
26,5m
23,0m
20,0m
Slalom
Tricks
Jump
Open Men
A
B
C
6,0/10,75m 3,0/10,75m 1,0/10,75m
10250 P.
9500 P.
8250 P.
64m
61m
58m
Slalom
Tricks
Jump
U21 Men
A
B
C
5,0/11,25m 3,0/11,25m 1,0/11,25m
8750 P.
7000 P.
6000 P.
59m
56m
52,5m
Slalom
Tricks
Jump
U17 Men
A
B
C
2,0/11,25m 5,0/12,00m 2,0/12,00m
7500 P.
6000 P.
4250 P.
50,0m
47,0m
42m
Slalom
Tricks
Jump
U14 Men
A
B
C
4,0/12,00m 1,0/12,00m 2,0/13,00m
5250 P.
4250 P.
2750 P.
38,0m
35,0m
30,0m
Das A-Limit entspricht der Leistung, die in den letzten Jahren durchschnittlich für Platz 3 bei der
E&A Meisterschaft bzw. Platz 6 bei der Weltmeisterschaft erforderlich war.
Das B-Limit entspricht der Leistung, die in den letzten Jahren durchschnittlich für Platz 6 bei der
E&A Meisterschaft bzw. einen Finalplatz bei der Weltmeisterschaft erforderlich war.
Das C-Limit entspricht der Leistung, die in den letzten Jahren durchschnittlich für einen Finalplatz
bei der E&A-Meisterschaft erforderlich war.
Seite 2
Qualifikationswettkämpfe
Als Qualifikationswettkämpfe gelten sämtliche Wettkämpfe im In- und Ausland, die mindestens
Ranking List homologiert sind, sowie die Österreichischen Staatsmeisterschaften (ÖSTM). Für die
Altersklassen U14 und U17 gelten außerdem die Bewerbe zur Österreichischen Meisterschaft
(ÖM) als Qualifikationswettkämpfe. Der aktuelle Wettkampfkalender kann auf der Homepage des
E&A Tournament Council unter http://iwwfeatourInnennamentcouncil.asocion.com/calendar/
eingesehen werden und steht dort in elektronischer Form zum Download bereit.
Die Teilnahme an der Österreichischen Staatsmeisterschaft sowie an Veranstaltungen zur
Österreichischen Meisterschaft der entsprechenden Altersklassen ist für alle KadersportlerInnen
verpflichtend! Bei Nicht-Teilnahme können die SportlerInnen mit Sanktionen belegt werden.
Begründete Ausnahmen in Sonderfällen sind explizit vom Sportwart zu genehmigen.
Aufnahmekriterien in einen Kader
Die Kader der Sparte Tournament werden grundsätzlich in A-, B- und C-Kader unterteilt, wobei die
qualifizierten SportlerInnen innerhalb jedes Kaders in National-Team (allg. Klasse) und JuniorTeam (U14, U17, U21) aufgeteilt werden. Kadermitglieder aus dem Junior-Team können bei
entsprechender Erfüllung der Aufnahmekriterien auch zusätzlich im National-Team eingestuft
werden. Die Kadereinstufung erfolgt grundsätzlich zu Jahresbeginn basierend auf den Leistungen
der abgelaufenen Saison. Weitere SportlerInnen können sich allerdings auch im Laufe der neuen
Saison für die Kader des ÖWWV qualifizieren. Ebenso ist selbstverständlich auch eine Entlassung
aus dem Kader, z.B. aufgrund fehlender Leistungen oder bei Disziplinarverstößen, während der
Saison möglich.
Eine Aufnahme in den A-Kader der Sparte Tournament des ÖWWV erfolgt, wenn der/die
SportlerIn mindestens ein A-Limit ODER zwei B-Limits (auch in unterschiedlichen Disziplinen) in
seiner/ihrer Altersklasse bei den Qualifikationswettkämpfen erreicht hat.
Eine Aufnahme in den B-Kader der Sparte Tournament des ÖWWV erfolgt, wenn der/die
SportlerIn mindestens ein B-Limit UND ein C-Limit (auch in unterschiedlichen Disziplinen) in
seiner/ihrer Altersklasse bei den Qualifikationswettkämpfen erreicht hat.
Eine Aufnahme in den C-Kader der Sparte Tournament des ÖWWV erfolgt, wenn der/die
SportlerIn mindestens zwei C-Limits (auch in unterschiedlichen Disziplinen) in seiner/ihrer
Altersklasse bei den Qualifikationswettkämpfen erreicht hat.
Außerdem können SportlerInnen, die unter 13 Jahre sind, in den Kader des Juniorteams (U14)
aufgenommen werden, sofern sie mindestens zwei Mal folgende Limits in den
Qualifikationswettkämpfen erbracht haben:
Seite 3
U13 Men U13 Women U12 Men U12 Women
D
D
E
E
3,0/14,25m 1,0/16,00m 3,0/16,00m 3,0/18,25m
2250 P.
2250 P.
1700 P.
1700 P.
24,0m
17,0m
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme bzw. Entlassung aus den Kadern bleibt dem
Sportwart Tournament in Absprache mit dem Präsidium des ÖWWV vorbehalten.
Entsendung zu Int. Titelwettkämpfen (Welt- bzw. E&A-Meisterschaft)
In der Saison 2016 können folgende Int. Titelwettkämpfe vom ÖWWV beschickt werden:
21. - 24.07.2016
10. - 14.08.2016
01. - 04.09.2016
05. - 08.01.2017
E&A U21 Championships 2016
E&A Youth Championships 2016
E&A Championships Open 2016
World Junior Championships 2016
Skarnes / NOR
Recetto / ITA
Lleida / ESP
Santiago / CHL
Damit sich ein/e SportlerIn für die Entsendung zu einer der oben genannten Weltmeisterschaften
qualifiziert, ist mindestens zwei Mal das für den jeweiligen Wettkampf erforderliche B-Limit (z.B.
Junioren-WM: B-Limit U17) zu erbringen.
Damit sich ein/e SportlerIn für die Entsendung zu einer der oben genannten E&A-Meisterschaften
qualifiziert, ist mindestens zwei Mal das für den jeweiligen Wettkampf erforderliche C-Limit (z.B.
E&A Open Championships: C-Limit OPEN) zu erbringen.
Sollten sich mehr SportlerInnen für einen Int. Titelwettkampf qualifizieren, als der ÖWWV
aufgrund der Beschränkungen des IWWF entsenden kann, so werden grundsätzlich die
AthletInnen mit den besten Leistungen entsandt, wobei auch Kriterien wie eine ansteigende
Leistungskurve, Spezialist vs. Kombinierer, usw. Berücksichtigung finden werden. Die endgültige
Entscheidung über die Entsendung zu Int. Titelwettkämpfen (Welt- bzw. E&A-Meisterschaften)
bleibt dem Sportwart Tournament in Absprache mit den Trainern (sportliche Belange) und dem
Präsidium des ÖWWV (finanzielle Belange) vorbehalten.
Seite 4
II. TRAININGSKURSE
ÖWWV-Trainingskurse
Die Organisation der ÖWWV-Trainingskurse erfolgt durch den Sportwart in Absprache mit den
Trainern. Die Einladung zu den Trainingskursen an die Kadermitglieder erfolgt rechtzeitig per
Email. Eine Teilnahme ist verpflichtend. Zum Trainingskurs ist die gesamte Sportausrüstung und
ggf. die Teamkleidung mitzubringen. Ein begründetes Fernbleiben vom Trainingskurs (z.B.
Verletzung, Krankheit, etc.) ist dem Sportwart rechtzeitig mitzuteilen. Ein verspätetes Eintreffen
beim Trainingskurs sowie etwaige Disziplinarverstöße werden entsprechend geahndet.
Die Aufsichtspflicht für die am Kurs teilnehmenden minderjährigen Personen (<18 Jahre) kann von
Seiten des ÖWWV, respektive des verantwortlichen Trainers, insbesondere außerhalb der
ausgeschriebenen Lehrgangszeiten nicht wahrgenommen werden. Die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten werden darum geben, für eine entsprechende Beaufsichtigung ihrer
minderjährigen Kinder bzw. Jugendlichen gemäß deren Alter und Reife zu sorgen. Beispielsweise
kann die Aufsichtspflicht ausdrücklich an andere geeignete und zuverlässige KursteilnehmerInnen
oder die Trainer weitergeben werden, sofern diese dem zustimmen.
Die Organisation der Unterkunft und Verpflegung sowie der Anreise zum und Abreise vom
Trainingsort obliegt den KursteilnehmerInnen selbst bzw. deren Eltern / Erziehungsberechtigten.
Folgende ÖWWV-Trainingskurse wurden für 2016 (vorläufig) geplant:
05. - 08.05.2016
20. - 22.05.2016
05. - 08.07.2016
05. - 07.07.2016
11. - 13.07.2016
12. - 14.07.2016
19. - 22.07.2016
05. - 07.08.2016
27. - 29.08.2016
Trainingscamp (Kader OÖ)
Trainingscamp (Kader K)
Trainingscamp (Junior)
Trainingscamp (National)
Trainingscamp (Junior)
Trainingscamp (E&A U21 Team + National)
Spezial-Trainingscamp (Junior)
Trainingscamp (E&A Youth Team)
Trainingscamp (E&A Open Team)
Steyregg (Martin)
Lendorf (Martin)
Steyregg (Gregor)
Fischlham (Franz)
Steyregg (Gregor)
Fischlham (Franz)
Steyregg (Austin Abel)
Steyregg (Martin)
Fischlham (Franz)
Terminänderungen sind dem Sportwart vorbehalten. Zu jedem Trainingskurs werden max. 6-7
LäuferInnen der Kader eingeladen, um ein möglichst intensives und persönliches Training zu
gewährleisten.
Seite 5
Trainingsbuch (wichtige NEUERUNG)!
Außerdem ist das Trainingsbuch zu jedem Trainingskurs mitzunehmen! Dieses soll nicht nur ein
Leitfaden für das eigene Training zwischen den ÖWWV-Trainingskursen sein, sondern auch zu
einem durchgängigen und optimalen Training mit den unterschiedlichen Trainern des ÖWWV
beitragen.
Gemeinsam mit dem jeweiligen Trainer wird am Ende jedes Trainingskurses für jeden Sportler
ausgearbeitet, was im Training besonders gut funktioniert hat und woran verstärkt zu arbeiten ist.
Die Einträge im Trainingsbuch sind gleichzeitig die Ausgangsbasis für den nächsten Trainingskurs,
wo wiederum zu Beginn des Kurses mit dem jeweiligen Trainer die bisherigen Aufzeichnungen
besprochen werden.
Trainingskurse der Landesverbände
Zusätzlich zu den ÖWWV-Trainingskursen stehen die Trainer des ÖWWV den Landesverbänden in
Kärnten1 und Oberösterreich für Trainingskurse an folgenden Terminen zur Verfügung:
???
???
04. - 05.06.2016
03. - 04.08.2016
Trainingscamp (KWSV)
Trainingscamp (KWSV)
Trainingscamp (OÖWSV)
Trainingscamp (OÖWSV)
Lendorf (???)
Lendorf (???)
Fischlham (Franz)
Steyregg (Martin)
Die Organisation dieser Trainingskurse (Einladung, etc.) erfolgt durch die Landesverbände. Ziel
dieser Trainingskurse soll auch eine breitere Förderung des Nachwuchses sein – insbesondere soll
auch LäuferInnen, die derzeit in keinem ÖWWV-Kader sind, die Gelegenheit eines qualitativ
hochwertigen Trainings geboten werden.
1
Termine noch ausständig!
Seite 6
III. FINANZIELLE FÖRDERUNGEN
Kostenzuschuss für Auslandstraining
Zur Vorbereitung auf die neue Saison bzw. zur Überbrückung der Winterpause fördert der ÖWWV
Trainingskurse im Ausland.
Pro Kader-AthletIn werden maximal 20 Trainingstage pro Saison vergütet, wobei eine
Kalenderwoche maximal 5 Trainingstage haben kann. Pro Trainingstag im ausländischen
Trainingszentrum erhalten Mitglieder des



A-Kader € 35,-B-Kader € 30,-C-Kader € 25,--
Dieser Tagessatz verringert sich aber gegebenenfalls (wenn besonders viele AthletInnen die
Möglichkeit zum Auslandstraining nutzen), um das für die Sparte vorgesehene Gesamtbudget
nicht zu überschreiten. Deshalb ist es sinnvoll, dass jedes Kadermitglied so früh als möglich
bekannt gibt, falls sie/er einen Trainingsaufenthalt im Ausland plant. Jedenfalls aber muss jedes
Auslandstraining mindestens 3 Wochen vor der Abreise beim Finanzreferat des ÖWWV Bernhard
Kosch sowie beim Sportwart Thomas Fenzl angekündigt sein, um dafür Subventionen zu erhalten.
Außerdem ist die Teilnahme an mindestens zwei Qualifikationswettkämpfen sowie an der
Österreichischen Staatsmeisterschaft in der laufenden Saison Voraussetzung, um in den Genuss
der Förderung des Auslandstrainings zu kommen.
Eine Bestätigung der Trainingsstätte ist beizubringen. Zur Abrechnung werden Reisekosten,
Nächtigungskosten und Kosten zur Nutzung der Sportstätte herangezogen. Die entsprechenden
Unterlagen sind gemäß der Abrechnungsrichtlinien laut Handbuch des ÖWWV beizubringen.
Kostenübernahme bei Trainingskursen
Bei den vom Sportwart einberufenen ÖWWV-Trainingskursen übernimmt der ÖWWV für alle
einberufenen Kader-AthletInnen die Kosten für die Trainer und Bootsstunden in vollem Umfang.
Kosten für Anreise, Verpflegung und Unterkunft können für Trainingskurse nicht vom ÖWWV
getragen werden.
Für die Trainingskurse der Landesverbände in Kärnten und Oberösterreich (vgl. Pkt. II)
übernimmt der ÖWWV ausschließlich die Trainerkosten in vollem Umfang. Es werden keine
Kosten für Trainingszeiten, Anreise, Verpflegung und Unterkunft vom ÖWWV getragen.
Seite 7
Entsendung zu Int. Titelwettkämpfen
Der ÖWWV ist grundsätzlich darum bemüht, bei der Beschickung von Int. Titelkämpfen (Weltbzw. E&A-Meisterschaften) die Reisekosten, die Kosten für Unterkunft sowie das Training vor
Ort und die Entry Fee für das gesamte Team zu übernehmen. Als Verpflegungskosten erhalten die
SportlerInnen und Betreuer ein Taggeld von min. € 20 pro Person und Tag (ab dem ersten
Trainingstag vor Ort bis zum letzten Wettkampftag). Alle anderen anfallenden Kosten (z.B. Final
Night, usw.) sind in allen Fällen von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Die Entsendung zu
World Games, den World University Championships sowie zu den Welt- und E&A-Meisterschaften
der Altersklassen 35+, 45+ und 55+ wird vom ÖWWV in keiner Weise finanziell unterstützt.
Sollte das Budget keine volle Kostenübernahme ermöglichen, so werden im Bedarfsfall die oben
angeführten Kosten bei Int. Titelwettkämpfen für die entsandten Athleten
 zu 100% im A-Kader übernommen.
 zu min. 90% im B-Kader übernommen.
 zu min. 80% im C-Kader übernommen.
Der Sportwart informiert in so einem Fall in einer internen Ausschreibung in Abstimmung mit dem
Finanzreferat die einberufenen SportlerInnen rechtzeitig über den zu tragenden Selbstbehalt.
Die Teilnahme an Int. Titelwettkämpfen ist für die jeweils nominierten SportlerInnen
verpflichtend! Bei Nicht-Teilnahme werden den Athleten die bereits angefallenen Kosten in
Rechnung gestellt und er bzw. sie muss mit weiteren Sanktionen rechnen.
Seite 8
IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Sofern im Sportplan Tournament 2016 nicht anders spezifiziert gelten für alle SportlerInnen
uneingeschränkt die Bestimmungen des Handbuchs des ÖWWV in seiner letztgültigen Fassung
(siehe Info-Corner auf der ÖWWV-Homepage). Insbesondere haben sich die Kader-AthletInnen
über die Bestimmungen zu










Abrechnungsrichtlinien
Auslandstraining
Disziplin
Doping
Erstattungsansuchen
Kader
Qualifikationswettkämpfe
Sportmedizinische Untersuchungen und Maßnahmen
Titelwettkämpfe
Trainingskurse
im Handbuch des ÖWWV zu informieren und diese einzuhalten.
Vor allem auf eine strikte Einhaltung der Abrechnungsmodalitäten im Zusammenhang mit allen
Maßnahmen wird hier ausdrücklich nochmals hingewiesen. Sollten die Richtlinien nicht in vollem
Umfang eingehalten werden, können keine Gelder vom ÖWWV ausgezahlt werden!
Abrechnungsunterlagen sind bitte immer vollständig und im ORIGINAL postalisch an Bernhard
Kosch (Silberseestraße 22, 3421 Höflein) zu senden.
Nachdem den AthletInnen zahlreiche Informationen (z.B. Einberufungen zu Trainingskursen,
Teilnehmerbrief für Titelwettkämpfe, etc.) – auch aus kostentechnischen Gründen – via Email
zugesandt werden, haben die SportlerInnen dafür zu sorgen, dass sie ihre Emails regelmäßig
überprüfen und dem Sportwart die aktuelle Email-Adresse sowie eine gültige Telefonnummer zur
Verfügung stellen.
Seite 9