Finanzierungsmöglichkeiten der
Transcription
Finanzierungsmöglichkeiten der
Finanzierungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft Vortrag von Josef Schraufstetter Gegründet 1908 Seit Gründung spezialisiert auf Immobilienwirtschaft Eingetragene Genossenschaftsbank im FinanzVerbund der Volks- und Raiffeisenbanken Einlagensicherung zu 100 % Bilanzsumme über 1 Mrd. EUR ca. 180 Mitarbeiter (-innen), davon ca. 60 im Bereich Wohnungswirtschaft Wohnungswirtschaft 2 Kontenführung Finanzierung Geldanlage Girokonten Kontokorrent Tagesgeld Kautionsverwaltung Überziehung Sparbrief Mietverwaltung Objekte Festgeld WEG-Verwaltung WEG-Darlehen Festgeld XL Fördermittel Wertpapiere Wohnungswirtschaft 4 Rechtliche Grundlage § 27 WEG Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die gemeinschaftl. Gelder zu verwalten (§ 27 (1) Nr. 4, 5, 6) Der Verwalter ist verpflichtet, Gelder der WEG von seinem Vermögen gesondert zu halten (§ 27 (5) S. 1) Der Verwalter ist berechtigt, Konten zu führen (§ 27 (3) Nr. 5) Gelder der WEG sind Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümer Wohnungswirtschaft 7 Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungswirtschaft 8 Finanzierungs-Schema Wohnungswirtschaft 9 Wohnungswirtschaft 10 Kunden-Rating - Privatkunden Berufliche Situation Kundenbeziehung Wirtschaftliche Situation Ratingnote + Sicherheitenklasse = Ratingklasse Wohnungswirtschaft 11 Kreditarten Kontokorrentkredit Konto-Überziehung Darlehen und Aval Fördermittel-Darlehen Wohnungswirtschaft 12 Betriebsmittelkredit für Girokonto Mehrheitsbeschluss Blanko 3/12 des Wirtschaftsplanes Max. TEUR 2 je Eigentümer Wohnungswirtschaft 13 Überziehung OLG Celle – Urteil vom 05.04.2006 WEG-Verwalter ist ohne Bevollmächtigung grundsätzlich nicht zur Kreditaufnahme berechtigt Kreditgeschäft ist schwebend unwirksam Aber: WEG ist im Hinblick auf Sollsaldo der Bank gegenüber ungerechtfertigt bereichert Wohnungswirtschaft 14 Darlehen Darlehen zum Zwecke der Erfüllung von Verwaltungsschulden entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung Beschluss über Darlehensaufnahme ist anfechtbar Nach Ablauf der Monatsfrist ohne Anfechtung ist der Beschluss zur Darlehensaufnahme bestandskräftig Wohnungswirtschaft 15 Darlehen Hausbank München Bestandskräftiger Beschluss Laufzeit des Darlehen bis zu max. 5 Jahre / 10 Jahre Darlehenssumme soll TEUR 250 nicht übersteigen Rückzahlung über entsprechende Position im Wirtschaftsplan Wohnungswirtschaft 16 Darlehen Hausbank München Neue Eigentümerliste bei Veränderungen während der Darlehenslaufzeit Darlehen für max. 80% der zu finanzierenden Maßnahme Wohnungswirtschaft 17 Darlehen Hausbank München Auflistung der Zahlungsrückstände der Eigentümer in den letzten 3 Jahren Auflistung der durchgeführten sowie der notwendigen, aber nicht beschlossenen Sanierungsmaßnahmen der letzten 5 Jahre Aufstellung der in den nächsten 5 Jahren zu erwartenden Instandsetzungsmaßnahmen Wohnungswirtschaft 18 Fördermittel-Darlehen Wohnungswirtschaft 19 Bankdurchleitungsprinzip Kreditantrag Besicherung Primärhaftung Kreditnehmer Kredit Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Wohnungswirtschaft 20 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Energetische Sanierung von Wohngebäuden Finanzierung oder Zuschuss Wohnungswirtschaft 21 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnungswirtschaft 22 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnungswirtschaft 23 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnungswirtschaft 24 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnungswirtschaft 25 CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wohnungswirtschaft 26 Wohnraum modernisieren STANDARD & ÖKO-PLUS Modernisierung und CO2-Minderung im Wohnungsbestand ÖKO-PLUS-Maßnahmen Wohnungswirtschaft 27 Wohnraum modernisieren STANDARD-Maßnahmen Wohnungswirtschaft 28 Wohnraum modernisieren ÖKO-PLUS-Maßnahmen Wohnungswirtschaft 29 Wohnraum modernisieren ÖKO-PLUS-Maßnahmen Wohnungswirtschaft 30 Solarstrom erzeugen Wohnungswirtschaft 31 Konditionenübersicht Wohnungswirtschaft 32 Finanzierungsbeispiel WEG Musterstraße 1 mit 25 WE (je 40/1000) Investitionsplan Erneuerung der Heizung Wärmedämmung des Daches Wärmedämmung der Außenwände Erneuerung der Fenster Summe CO2-Maßnahmen Wohnungswirtschaft EUR 120.000 80.000 140.000 160.000 --------------500.000 33 Finanzierungsbeispiel Eigen- und Fremdmittel Instandhaltungsrücklage Sonderumlage Eigenmittel Fremdmittel Investitionsgesamtbetrag Wohnungswirtschaft EUR 150.000 100.000 --------------250.000 250.000 --------------500.000 34 Finanzierungsbeispiel Fördermittel der KfW Darlehen + 5% Tilgungszuschuss Bankdarlehen Hausbank München + Zuschuss max. 10% je Eigentümer 20.000/WE x 10% = 2.000/WE Wohnungswirtschaft EUR 250.000 12.500 250.000 50.000 35 §10 WEG - Allgemeine Grundsätze Absatz 8 „Jeder Wohnungseigentümer haftet einem Gläubiger nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums entstanden sind; ….“ Wohnungswirtschaft 36 Vollstreckungsrechtliche Auswirkungen Verwaltungsvermögen Pfändung der Wohnlast-Zahlungen Pfändung des Anspruchs auf Beschlussfassung Vollstreckung in das Gemeinschaftseigentum Zahlungsunfähige und/oder überschuldete WEG Wohnungswirtschaft 37 So erreichen Sie unsere Mitarbeiter für weitere Informationen: HAUSBANK MÜNCHEN eG Bank für Haus- und Grundbesitz Susanne Böhmer-Gmelch Tel.: 089 55141-277 Birgit Steinert Tel.: 089 55141-295 Fax: 089 55141-280 Sonnenstr. 13, 80331 München E-Mail: [email protected] www.hausbank.de Wohnungswirtschaft 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wohnungswirtschaft 39