Finanzierungsmöglichkeiten der

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Finanzierungsmöglichkeiten der
Finanzierungsmöglichkeiten der
Wohnungseigentümergemeinschaft
Vortrag von
Josef Schraufstetter
Gegründet 1908
Seit Gründung spezialisiert auf
Immobilienwirtschaft
Eingetragene Genossenschaftsbank im FinanzVerbund der Volks- und Raiffeisenbanken
Einlagensicherung zu 100 %
Bilanzsumme über 1 Mrd. EUR
ca. 180 Mitarbeiter (-innen), davon ca. 60 im
Bereich Wohnungswirtschaft
Wohnungswirtschaft
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Kontenführung
Finanzierung
Geldanlage
Girokonten
Kontokorrent
Tagesgeld
Kautionsverwaltung
Überziehung
Sparbrief
Mietverwaltung
Objekte
Festgeld
WEG-Verwaltung
WEG-Darlehen
Festgeld XL
Fördermittel
Wertpapiere
Wohnungswirtschaft
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Rechtliche Grundlage § 27 WEG
Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die gemeinschaftl. Gelder zu verwalten (§ 27 (1) Nr. 4, 5, 6)
Der Verwalter ist verpflichtet, Gelder der WEG von
seinem Vermögen gesondert zu halten (§ 27 (5) S. 1)
Der Verwalter ist berechtigt, Konten zu führen
(§ 27 (3) Nr. 5)
Gelder der WEG sind Verwaltungsvermögen der
Wohnungseigentümer
Wohnungswirtschaft
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Kredite für
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungswirtschaft
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Finanzierungs-Schema
Wohnungswirtschaft
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Wohnungswirtschaft
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Kunden-Rating - Privatkunden
Berufliche
Situation
Kundenbeziehung
Wirtschaftliche
Situation
Ratingnote
+
Sicherheitenklasse
=
Ratingklasse
Wohnungswirtschaft
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Kreditarten
Kontokorrentkredit
Konto-Überziehung
Darlehen und Aval
Fördermittel-Darlehen
Wohnungswirtschaft
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Betriebsmittelkredit für Girokonto
Mehrheitsbeschluss
Blanko
3/12 des Wirtschaftsplanes
Max. TEUR 2 je Eigentümer
Wohnungswirtschaft
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Überziehung
OLG Celle – Urteil vom 05.04.2006
WEG-Verwalter ist ohne Bevollmächtigung
grundsätzlich nicht zur Kreditaufnahme berechtigt
Kreditgeschäft ist schwebend unwirksam
Aber: WEG ist im Hinblick auf Sollsaldo der Bank
gegenüber ungerechtfertigt bereichert
Wohnungswirtschaft
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Darlehen
Darlehen zum Zwecke der Erfüllung von
Verwaltungsschulden entsprechen nicht
ordnungsgemäßer Verwaltung
Beschluss über Darlehensaufnahme ist anfechtbar
Nach Ablauf der Monatsfrist ohne Anfechtung ist
der Beschluss zur Darlehensaufnahme
bestandskräftig
Wohnungswirtschaft
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Darlehen Hausbank München
Bestandskräftiger Beschluss
Laufzeit des Darlehen bis zu
max. 5 Jahre / 10 Jahre
Darlehenssumme soll TEUR 250 nicht übersteigen
Rückzahlung über entsprechende Position im
Wirtschaftsplan
Wohnungswirtschaft
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Darlehen Hausbank München
Neue Eigentümerliste bei Veränderungen während
der Darlehenslaufzeit
Darlehen für max. 80% der zu finanzierenden
Maßnahme
Wohnungswirtschaft
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Darlehen Hausbank München
Auflistung der Zahlungsrückstände der Eigentümer
in den letzten 3 Jahren
Auflistung der durchgeführten sowie der
notwendigen, aber nicht beschlossenen
Sanierungsmaßnahmen der letzten 5 Jahre
Aufstellung der in den nächsten 5 Jahren zu
erwartenden Instandsetzungsmaßnahmen
Wohnungswirtschaft
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Fördermittel-Darlehen
Wohnungswirtschaft
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Bankdurchleitungsprinzip
Kreditantrag
Besicherung
Primärhaftung
Kreditnehmer
Kredit
Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Energetische Sanierung von Wohngebäuden
Finanzierung oder Zuschuss
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wohnungswirtschaft
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CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wohnungswirtschaft
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Wohnraum modernisieren
STANDARD & ÖKO-PLUS
Modernisierung und CO2-Minderung
im Wohnungsbestand
ÖKO-PLUS-Maßnahmen
Wohnungswirtschaft
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Wohnraum modernisieren
STANDARD-Maßnahmen
Wohnungswirtschaft
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Wohnraum modernisieren
ÖKO-PLUS-Maßnahmen
Wohnungswirtschaft
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Wohnraum modernisieren
ÖKO-PLUS-Maßnahmen
Wohnungswirtschaft
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Solarstrom erzeugen
Wohnungswirtschaft
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Konditionenübersicht
Wohnungswirtschaft
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Finanzierungsbeispiel
WEG Musterstraße 1 mit 25 WE (je 40/1000)
Investitionsplan
Erneuerung der Heizung
Wärmedämmung des Daches
Wärmedämmung der Außenwände
Erneuerung der Fenster
Summe CO2-Maßnahmen
Wohnungswirtschaft
EUR
120.000
80.000
140.000
160.000
--------------500.000
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Finanzierungsbeispiel
Eigen- und Fremdmittel
Instandhaltungsrücklage
Sonderumlage
Eigenmittel
Fremdmittel
Investitionsgesamtbetrag
Wohnungswirtschaft
EUR
150.000
100.000
--------------250.000
250.000
--------------500.000
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Finanzierungsbeispiel
Fördermittel der KfW
Darlehen
+ 5% Tilgungszuschuss
Bankdarlehen
Hausbank München
+ Zuschuss max. 10% je Eigentümer
20.000/WE x 10% = 2.000/WE
Wohnungswirtschaft
EUR
250.000
12.500
250.000
50.000
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§10 WEG - Allgemeine Grundsätze
Absatz 8
„Jeder Wohnungseigentümer haftet einem
Gläubiger nach dem Verhältnis seines
Miteigentumsanteils für Verbindlichkeiten der
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die
während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft
entstanden oder während dieses Zeitraums
entstanden sind; ….“
Wohnungswirtschaft
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Vollstreckungsrechtliche
Auswirkungen
Verwaltungsvermögen
Pfändung der Wohnlast-Zahlungen
Pfändung des Anspruchs auf Beschlussfassung
Vollstreckung in das Gemeinschaftseigentum
Zahlungsunfähige und/oder überschuldete WEG
Wohnungswirtschaft
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So erreichen Sie unsere Mitarbeiter für
weitere Informationen:
HAUSBANK MÜNCHEN eG
Bank für Haus- und Grundbesitz
Susanne Böhmer-Gmelch
Tel.: 089 55141-277
Birgit Steinert
Tel.: 089 55141-295
Fax: 089 55141-280
Sonnenstr. 13, 80331 München
E-Mail: [email protected]
www.hausbank.de
Wohnungswirtschaft
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Wohnungswirtschaft
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