Regelmäßige Prüfungen nicht vergessen 5
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Regelmäßige Prüfungen nicht vergessen 5
26 | tag für tag 06 / 11 | Gesundheit und Sicherheit 3 9 7 6 5 2 8 9 6 7 8 9 2 3 denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage geprüft werden. Eine Prüfung ist auch nach außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich, die schädigende Einflüsse auf die Sicherheit haben können, wie Unfälle, Veränderungen der Maschine oder längere Stillstandszeiten. Ist das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt, die zu gefährlichen Situationen führen können, müssen in der Gefährdungsbeurteilung Fristen festgelegt werden. Hat eine Maschine z. B. Verschleißteile wie Bremsen, Kupplung usw., ist eine regelmäßige Prüfung notwendig. Spätestens nach Ablauf der festgelegten Frist muss das Arbeitsmittel erneut geprüft werden. Für Arbeitsmittel, bei denen bisher Prüfungen vorgeschrieben waren, z. B. Planschneidemaschinen, ist zu empfehlen, sich an den Prüffristen zu orientieren, die z. B. in nicht mehr gültigen Unfallverhütungsvorschriften festgelegt wurden. Auch wenn die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift außer Kraft ist, gelten die in der Praxis bewährten Prüffristen weiterhin als Stand der Technik. Bei der nächsten Prüfung sollte mit dem Prüfer geklärt werden, ob es Gründe gibt, von den bisherigen Prüffristen und -umfängen abzuweichen. 5 2 1 20 Wann muss geprüft werden? Arbeitsmittel, bei 4 14 3 4 10 11 12 1 6 7 8 1 5 Regelmäßige Prüfungen nicht vergessen In der Gefährdungsbeurteilung ist neben dem »normalen Gebrauch« eines Arbeitsmittels auch zu beschreiben, wann, wie und durch wen das Arbeitsmittel geprüft werden muss. Dabei ist der Prüfungsumfang festzulegen, der von Verwendungszweck und Verwendungsart abhängen kann. Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Das Spektrum reicht vom Hammer über Bohrmaschine, Flurförderzeuge bis hin zu Druckmaschinen oder Wellpappeanlagen. Auch die Elektroinstallation, die Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw. gehören dazu. 1 4 4 2013 Damit Maschinen jederzeit zuverlässig laufen, müssen sie gewartet und gepflegt werden. Genauso wichtig ist es, dass die Maschinen sicher betrieben werden können. Deshalb müssen Maschinen regelmäßig geprüft werden. Der Unternehmer muss festlegen, wer die Maschinen prüft und in welchen Zeitabständen geprüft werden muss. 12 2 3 2011 10 11 12 1 Wie muss geprüft werden? Je nach Art des Arbeitsmittels sind verschiedene Prüfungen durchzuführen, bei denen Umfang und Prüffrist sehr unterschiedlich sein können. Üblich sind: Sichtkontrolle (in der Regel täglich oder vor jeder Benutzung) Funktionskontrolle und technische Prüfung. Die Lichtschranken einer Planschneidemaschine sind z. B. täglich auf Funktion zu prüfen. Für die Steuerung und die technische Ausrüstung der Schneidemaschine gelten als Stand der Technik drei Jahre bei älteren Modellen, bei neueren Modellen fünf Jahre. Wer führt die Prüfung durch? Regelmäßige Prüfungen dürfen nach § 10 BetrSichV »befähigte Personen« durchführen. Eine »befähigte Person« ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Dies können z. B. für Flurförderzeuge, Rolltore oder Planschneidemaschinen die Servicemitarbeiter des Herstellers oder für 5 Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 11 | 27 1 2 6 9 8 7 10 11 12 7 6 8 9 Sonderfall: Überwachungsbedürftige Anlagen 11 10 8 9 7 Weitere Informationen BG-Infoblatt »Regelmäßige Prüfungen« (Best.-Nr. 324) 8 11 9 10 1 1 5 11 0 7 201 2 5 3 4 7 5 1 0 2 4 6 12 1 2013 2 2 3 5 12 4 1 6 1 12 12 2014 6 Folgende Anlagen zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, die nach der BetrSichV besonders zu betrachten sind: Dampfkesselanlagen Druckbehälter, Leitungen unter Überdruck, Druckgeräte Füllanlagen Aufzugsanlagen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Lageranlagen mit mehr als 10.000 Liter leichtentzündlichen oder hochentzündlichen Flüssigkeiten. Bei diesen Anlagen gibt es gesetzlich vorgegebene Mindest-Prüffristen, und ein Teil davon muss durch eine »zugelassene Überwachungsstelle« geprüft werden. 2 3 6 5 der Prüfungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Wird das Arbeitsmittel außerhalb des Unternehmens genutzt, ist der Nachweis über die letzte Prüfung mitzuführen. Zu empfehlen ist die Aufstellung eines Prüfkatasters, aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgehen. 1 1 20 4 Aufzeichnung der Prüfergebnisse Die Ergebnisse 3 5 1 2 0 1 5 2 4 10 11 2 5 7 8 1 12 3 Elektroinstallationen der ortsansässige Elektriker sein. Bei entsprechender Qualifikation können auch eigene Mitarbeiter die Prüfung durchführen. So wird z. B. die tägliche Sichtkontrolle eines Gabelstaplers in der Regel vom Fahrer selbst durchgeführt. Mit der regelmäßigen technischen Prüfung des Geräts wird meist ein speziell ausgebildeter Monteur des Herstellers beauftragt. Welche Voraussetzungen die befähigte Person benötigt, hängt sehr stark von der Art und dem Umfang der durchzuführenden Prüfungen ab. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wer für die festgelegte Prüfung und den daraus resultierenden Prüfungsumfang die »befähigte Person« ist. 2014 5 9 10 11 3 4 12 1 8 9 10