Die Reifeprüfung am BORG Götzis
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Die Reifeprüfung am BORG Götzis
Die Reifeprüfung am BORG Götzis 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Reifeprüfung im Haupttermin erfolgt in der 8. Klasse in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien. Dabei sind die gewählte Form der Reifeprüfung und die gewählten Prüfungsgebiete bekannt zu geben. Da es sich bei der Reifeprüfung um eine Gesamtprüfung handelt, sind grundsätzlich alle Teilprüfungen an dem Termin abzulegen, zu dem man sich anmeldet! 2. Zulassung - Positives Jahreszeugnis der 8. Klasse. Ein "Nicht genügend" im Jahreszeugnis: Die Kandidatin/der Kandidat kann dennoch zur Reifeprüfung antreten. Sie/er muss in dem betreffenden Gegenstand eine Jahresprüfung ablegen (s. Pkt. 7a). Zwei "Nicht genügend" im Jahreszeugnis: Der/die Kandidat/in wird nicht zugelassen, er/sie kann im Herbst eine Wiederholungsprüfung ablegen. Besteht er/sie diese, so kann er/sie im Herbsttermin zur Reifeprüfung antreten (Detail-Bestimmungen beachten!). Bei mehr als zwei "Nicht genügend" im Jahreszeugnis ist nur die Wiederholung der 8. Klasse möglich. 3. Varianten der Reifeprüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die Wahl zwischen drei Varianten: - 4 Klausuren und 3 mündliche Prüfungen - 3 Klausuren und 4 mündliche Prüfungen - 1 Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit, 3 Klausuren und 3 mündliche Prüfungen. Die gesamte Reifeprüfung (schriftlich und mündlich) muss mindestens 4 Fächer umfassen. 4. Die Fachbereichsarbeit Die Fachbereichsarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit mit besonderen Anforderungen (§ 7 Reifeprüfungsverordnung). Sie muss einem Prüfungsgegenstand der Reifeprüfung zugeordnet werden, der auch mündliches Prüfungsgebiet ist. Das Thema wird im Einvernehmen mit dem/der Fachlehrer/in festgelegt (möglichst schon im Laufe des 2. Semesters der 7. Klasse), die Anmeldung erfolgt in der zweiten Schulwoche der 8. Klasse schriftlich beim Schulleiter. Die Arbeit wird im ersten Semester der 8. Klasse unter der Betreuung des Fachlehrers/der Fachlehrerin verfasst. Sie ist in der ersten Woche des zweiten Semesters abzugeben und muss bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Klausurarbeiten von der Reifeprüfungskommission beurteilt sein. Bei negativer Beurteilung hat der/die Schüler/in eine andere Variante der Reifeprüfung zu wählen. In diesem Fall können die Teilprüfungen, die von der Änderung der Prüfungsform betroffen sind, erst im Herbst abgelegt werden. 5. Die Klausurarbeiten • • • Deutsch (5 Stunden) Eine Fremdsprache (Englisch oder Französisch 5 Stunden, Latein 4 Stunden) Mathematik (4 Stunden) • Als vierte Klausurarbeit kann gewählt werden: Eine weitere Fremdsprache (5) oder Biologie und Umweltkunde oder Physik (4 Stunden) 6. Mündliche Prüfungen a) Fachgruppen Gruppe A: Gruppe B: Gruppe C: Religion, Ethik, Deutsch, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Persönlichkeitsmanagement Englisch, Französisch, Latein, Spanisch Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Physik, Chemie, Informatik (Wahlpflichtfach). b) Wahl der Prüfungsfächer Jede Schülerin/jeder Schüler hat zu wählen: • Mindestens einen Gegenstand aus Gruppe B; wenn keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde, dann eine lebende Fremdsprache. • Im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik (musischer Zweig) oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung (bildnerischer Zweig): Mindestens einen Gegenstand aus Gruppe A, erweitert um „ME in Verbindung mit IMU“ bzw. „BE in Verbindung mit BGW“. • Im Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie, Physik und Chemie (naturwissenschaftlicher Zweig): Mindestens einen Gegenstand aus Gruppe C. c) Arten der mündlichen Prüfung Eine der mündlichen Prüfungen muss im Einvernehmen mit den Prüfern als Schwerpunktprüfung abgelegt werden, die anderen Prüfungen sind gewöhnliche mündliche Prüfungen. • Gewöhnliche mündliche Prüfung Sie besteht aus einer Kernfrage, die aus zwei vorgelegten Fragen zu wählen ist, einer Spezialfrage. Eine Kernfrage ist eine Frage zu den wesentlichen Bereichen des Lehrstoffes gesamten Oberstufe. Im Laufe des ersten Semesters der 8. Klasse sind Schüler/innen von den Fachlehrer/innen auf die wesentlichen Themenbereiche Lehrstoffes der Oberstufe hinzuweisen. und der die des 2 Eine Spezialfrage ist eine Frage zum Spezialgebiet, das die Kandidatinnen und Kandidaten mit den Fachlehrer/innen zu Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse vereinbart haben. Ein Spezialgebiet muss so umfangreich sein, dass es mehrere, voneinander unabhängige Fragen zulässt. Die Beantwortung der Frage erfordert ein höheres Maß an Detailkenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Vorbereitungszeit für eine gewöhnliche Prüfung beträgt mindestens 20 Minuten, die Prüfung dauert 5 bis 15 Minuten (ME/IMU: 10 bis 20 Minuten) • Schwerpunktprüfung In der Schwerpunktprüfung wird zusätzlich zu den Fragen der gewöhnlichen Prüfung noch eine Schwerpunktfrage gestellt. Die Vorbereitungszeit und die Prüfungszeit sind um jeweils 10 Minuten zu verlängern. Diese zusätzliche dritte Frage hat einen der vier folgenden Schwerpunkte: - Vertiefende Schwerpunktprüfung Sie umfasst das Stoffgebiet des zum Prüfungsgegenstand gehörenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstandes. Die Kandidatinnen/Kandidaten wählen eine von zwei gestellten Fragen. - Ergänzende Schwerpunktprüfung Sie umfasst den Bereich eines Prüfungsgebietes in sinnvoller Verbindung a) mit einem auf das Prüfungsgebiet bezogenen schulautonomen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstand (Naturwissenschaftliches Labor, Spanisch) b) mit Informatik oder c) mit Englisch oder Französisch oder die Pflichtgegenstände Musikerziehung in Verbindung mit Instrumentalunterricht bzw. Bildnerische Erziehung in Verbindung mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung. - Fächerübergreifende Schwerpunktprüfung Sie umfasst den fächerübergreifenden Bereich zweier gewählter Prüfungsfächer, wobei Querverbindungen aufzuzeigen sind. Der Stoffumfang muss dem eines Wahlpflichtgegenstandes entsprechen. Die Kandidatinnen/Kandidaten wählen eine von zwei gestellten Fragen. - Prüfung zur Fachbereichsarbeit Falls ein/e Kandidat/in eine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, erhält er/sie eine Frage, die der Präsentation der Fachbereichsarbeit und der Erörterung ihres Umfeldes in einem Prüfungsgespräch dient. Die Spezialfrage entfällt. Die Vorbereitungszeit für eine Schwerpunktprüfung beträgt mindestens 30 Minuten, die Prüfung dauert 15 bis 25 Minuten (ME/IMU: 20 bis 30 Minuten) Achtung! Schulautonome Maturabestimmungen für den naturwissenschaftlichen Zweig im NWL-Bereich: s. Beilage! 3 7. Zusätzliche Prüfungen a) Jahresprüfung (siehe Pkt. 2: Zulassung) Ein/e Kandidat/in mit einem "Nicht genügend" im Jahreszeugnis der 8. Klasse muss in dem betreffenden Gegenstand im Rahmen der Matura eine Jahresprüfung ablegen. In einem Schularbeitenfach ist sowohl eine schriftliche (Lehrstoff der 8. Klasse, Dauer: 100 Minuten) als auch eine mündliche Prüfung (2 Fragen aus dem Lehrstoff der 8. Klasse) abzulegen, andernfalls nur eine mündliche. Wurde das Fach als schriftliches oder mündliches Fach der Reifeprüfung gewählt, so entfällt der betreffende Teil der Jahresprüfung. b) Zusätzliche mündliche Prüfung nach negativ beurteilter Klausur: Werden eine oder zwei Klausuren mit "Nicht genügend" beurteilt, sind in diesen Gegenständen zusätzliche mündliche Prüfungen abzulegen (von 3 Kernfragen stehen 2 zur Wahl). Falls diese Fächer als mündliche Prüfungsfächer gewählt worden sind, entfällt die zusätzliche Prüfung. 8. Beurteilung der Reifeprüfung Nach Abschluss der schriftlichen Arbeiten: Werden mehr als zwei Klausuren mit "Nicht genügend" beurteilt, kann der/die Kandidat/in nicht mehr zur mündlichen Prüfung antreten. Die Reifeprüfung gilt als nicht bestanden. Der/die Kandidat/in kann im nächsten Termin zur Wiederholung antreten Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen: Für die positive Beurteilung einer mündlichen Prüfung müssen alle Fragen (das sind bei der gewöhnlichen Prüfung 2, bei der Schwerpunktprüfung 3) in den wesentlichen Bereichen ausreichend beantwortet sein. Die Reifeprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn alle Teilprüfungen eine positive Beurteilung aufweisen. Wurde die Beurteilung der Reifeprüfung mit „nicht bestanden“ festgesetzt, so kann der/die Kandidat/in höchstens dreimal zur Wiederholung der negativ beurteilten Teilprüfungen zugelassen werden. Die Wiederholung einer Prüfung ist in der gleichen Art wie die ursprüngliche Prüfung (Wahl) abzulegen. Positiv abgelegte Klausuren müssen nicht wiederholt werden. Der/die Prüfungskandidat/in muss in der Direktion einen schriftlichen Antrag auf Zuweisung eines Prüfungstermins zur Wiederholung der Reifeprüfung stellen. Götzis, 1.12.2010 Der Direktor 4