Medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

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Medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Was ist der Unterschied zu einer
­Mutter-Kind-Kur?
KJF Rehakliniken in Bayern
Medizinische Reha für Kinder
und Jugendliche – was ist das?
Oft wird die medizinische Reha für Kinder und Jugendliche
mit einer Mutter-Kind-Kur verwechselt. Die Unterschiede
sind jedoch erheblich.
Seit Jahrzehnten spezialisiert auf die Behandlung
­chronischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen:
Die Gesundheit eines Kindes hat großen Einfluss auf
die Entfaltung seiner Talente und den späteren Lebensweg. Besonders chronische Erkrankungen prägen in
ent­scheidender Weise den persönlichen Werdegang.
Alpenklinik Santa Maria
Oberjoch im Allgäu
Eine frühzeitige medizinische Rehabilitation (Reha) k­ ann
nicht nur die aktuelle Lebensqualität und Leistungs­
fähigkeit verbessern, sondern sichert auch die
beruf­liche Zukunft und ein stabiles soziales Umfeld.
Telefon 0 8 3 2 4 - 78 0
[email protected]
www.santa-maria.de
Die Kinder-Reha verfolgt das Ziel, die Gesundheit des
Kindes zu verbessern oder ganz wiederherzustellen. ­
Zumindest beugt sie einer Verschlechterung des
­K rankheitsbildes vor und lindert die Beschwerden.
Dies betrifft vor allem Kinder und Jugendliche mit
chronischen Erkrankungen – sowohl körperlicher als
auch psychischer Art.
Fachklinik Prinzregent Luitpold
Scheidegg im Allgäu
Eine Mutter-Kind-Kur dauert nur etwa 3 Wochen.
Sie dient vor allem der Erholung der Mutter oder des
Vaters bei körperlicher oder psychischer Erschöpfung.
Die Kinder „begleiten“ also die Eltern und werden
nur bei leichteren Erkrankungen mitbehandelt.
Chronische oder schwerwiegende Erkrankungen können
in einer Mutter-Kind-Kur nicht therapiert werden, da
­k eine entsprechenden medizinischen Leistungen
angeboten werden.
Die medizinische Reha dauert mindestens 4 – 6 Wochen,
weil eine ausreichende und langfristig wirksame
Behand­l ung nur in einem solchen Zeitraum möglich ist.
Im Mittelpunkt stehen nicht die Eltern, sondern das Kind
und dessen Gesundheit.
Wer hat Anspruch auf eine Reha-Maßnahme
und w
­ ie wird sie beantragt?
Lesen Sie weiter auf der Innenseite.
Telefon 0 83 8 1 - 8 9 6 0
[email protected]
www.klinikprinzregentluitpold.de
Klinik Hochried
Murnau am Staffelsee
Telefon 0 8 8 41 - 47 40
[email protected]
www.klinikhochried.de
Träger der privat geführten Kliniken ist der
Gesundheits- und Sozialdienstleister KJF Augsburg.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.kjf-augsburg.de
Medizinische Rehabilitation
für Kinder und Jugendliche
+ Erkrankungen der Atmungsorgane, z. B. Asthma
Hilfe und Linderung bei chronischen Erkrankungen
+ Hauterkrankungen, z. B. Neurodermitis
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Beispiele
+ Stoffwechselerkrankungen, z. B. Adipositas
+Psychische Erkrankungen und
Verhaltensstörungen, z. B. ADHS
+Erkrankungen des Bindegewebes
+Neurologische (nerv­liche) Erkrankungen
+Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs
+ Krankheiten des Verdauungssystems
Wer kann eine Kinder-Reha
beantragen?
Wie funktioniert der Antrag?
Anspruch auf eine kostenlose Reha-Maßnahme haben
alle Kinder und Jugendlichen mit schwerwiegenden,
meist chronischen Erkrankungen. Das Höchstalter
­beträgt 18 Jahre und verlängert sich unter bestimmten
Voraussetzungen – zum Beispiel während einer Aus­
bildung – bis zum ­2 7. Lebensjahr.
Die Reha-Bedürftigkeit eines Kindes oder Jugend­lichen
wird entweder vom (Kinder-)Arzt oder von engen Bezugs­
personen wie ­E ltern, Lehrern oder Kindergärtnern fest­
gestellt. Das ist meist dann der Fall, wenn das Kind
oder der Jugendliche durch seine Erkrankung nur ein­
geschränkt am Leben teilhaben kann.
Hier finden Sie die Antragsformulare zum Ausdrucken:
www.drv-bund.de
Zuerst den Punkt „Services“ anklicken, danach
„Formulare & Anträge“ und „Rehabilitation“.
Im nächsten Schritt müssen die Erziehungsberechtigten
ihren Hausarzt oder Kinderarzt aufsuchen. Dieser stellt
einen sogenannten Befundbericht aus, der zusammen
mit dem Reha-Antrag bei der Rentenversicherung bzw.
Kranken­k asse eingereicht wird. Die Antragstellung übernehmen die Eltern zusammen mit dem Arzt.
Eine Kinder-Reha kann sowohl bei der Deutschen Renten­
versicherung (DRV) als auch bei der Krankenkasse
beantragt werden. Hierzu wird das Antragsformular voll­
ständig ausgefüllt und zusammen mit dem ärztlichen
Befundbericht eingeschickt. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Wunschklinik anzugeben. Bei einer Bewilligung
der Reha setzt sich die Klinik mit den Eltern zur Termin­
vereinbarung in Verbindung. Falls der Antrag abgelehnt
wird, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch
­eingelegt werden.
Checkliste – 7 Schritte für ein
gesünderes Kind
Was ist zu tun?
Wer tut es?
Feststellung der
­Reha-Bedürftigkeit
Eltern, Arzt,
­Kindergarten,
­S chule,
Krankenkasse
Ausfüllen Befundbericht
(Formular G 2 401) und
Honorarformular (G 1 206)
Arzt
Ausfüllen Reha-Antrag
(Formular G 0200)
Eltern
Wunschklinik angeben
Arzt und Eltern
Antragspaket mit den
3 Formularen an
Kostenträger schicken
Eltern
Nach Bewilligung:
Termin mit Rehaklinik
vereinbaren
Rehaklinik
Bei Ablehnung:
Schriftlichen Widerspruch
einlegen
Eltern
Die wichtigsten
Fragen und Antworten
› Was kostet die Kinder-Reha?
Gar nichts. Sowohl Reisekosten als auch Unterkunft,
Verpflegung und ärztliche Leistungen übernimmt die
Versicherung.
› Sind Begleitpersonen erlaubt?
Bei Kindern unter 8 Jahren ist grundsätzlich eine Begleitperson erlaubt. Die Kosten für Reise, Unterkunft oder
Verpflegung dieser Person werden von der Versicherung
getragen. Wenn eine ärztliche Begründung vorliegt,
­können auch ältere Kinder eine Begleitung mitnehmen.
› Wie wählt man die beste Rehaklinik aus?
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf
die Rehaklinik und deren Standort. Der behandelnde
(Kinder-)Arzt gibt hier gerne Auskunft, welche Klinik auf
bestimmte ­Erkrankungen spezialisiert ist. Daneben
spielt auch die Qualität der Einrichtung, das Klima und
der Freizeitwert eine Rolle.
› Was erwartet ein Kind in der Rehaklinik?
Zu Beginn der Reha wird das Kind untersucht und
erhält dann einen individuellen Therapieplan. Es wird
von ­erfahrenen Pädagogen in einer Gruppe mit Gleich­
altrigen betreut. Ein vielseitiges Freizeitprogramm sorgt
für Abwechslung in der therapiefreien Zeit.
› Was passiert mit dem Schulunterricht?
In fast allen Rehakliniken für Kinder gibt es staatlich ­
anerkannte Schulen, in denen Kernfächer aller
­S chul­arten und Jahrgangsklassen unterrichtet werden.