Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien

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Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien
Informationen zur Berufsausbildung
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (FaMI)
Ausbildung lohnt sich
Informationen und Praxisberichte
zur FaMI-Ausbildung
FaMI-Ausbildung in Bayern:
Voraussetzungen, Inhalte und
Perspektiven
Bayerischer Bibliothekstag 2012
19.06.2012
Gliederung
1. Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und
Informationsdienste (FaMI)
2. Duale Berufsausbildung
3. Rechtliche und inhaltliche Grundlagen der Ausbildung
4. Ausbildungsinhalte
5. Die zuständige Stelle / Ausbildungsberatung
6. Zahlen und Daten zur FaMI-Ausbildung (Bibliothek)
7. FaMI-Ausbildung in Bibliotheken
8. Ausblick
2
Fachgestellte/r für Medien- und Informationsdienste
3
 Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (seit 1998)
 Bundesweit einheitlich geregelt
 Reguläre Ausbildungszeit: 3 Jahre
 5 Fachrichtungen
Der staatlich anerkannte dreijährige Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Medienund Informationsdienste (FaMI) trat am 1. August 1998 die Nachfolge des zweijährigen
Ausbildungsberufes Assistent/in an Bibliotheken an. Die duale Berufsausbildung ist deutschlandweit
einheitlich für den öffentlichen Dienst und die gewerbliche Wirtschaft geregelt. Sie kann in den
Fachrichtungen Archiv, Bibliothek, Bildagentur, Information und Dokumentation oder Medizinische
Dokumentation durchgeführt werden.
4
Duale Berufsausbildung
Ausbildungsbetrieb
Berufsschule
inkl. Praktika, überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen
Städtische Berufsschule
für Medienberufe
München
Im Rahmen des dualen Systems absolvieren Auszubildende der Fachrichtung Bibliothek den
betrieblichen bzw. berufspraktischen Teil (ca. 2/3 der Ausbildungszeit) in ihren Ausbildungs- bzw.
Einstellungsbibliotheken. Sie können zwischen öffentlichen, wissenschaftlichen und kirchlichen
Bibliotheken wählen. Zusätzlich sind Praktika in anderen Bibliothekstypen und in anderen
Fachrichtungen zu durchlaufen. Dabei sollen alle für eine Berufsausübung relevanten Bibliothekstypen
von der großen wissenschaftlichen Universalbibliothek über Hochschul- und Spezialbibliotheken bis
hin zu differenzierten großstädtischen Bibliothekssystemen und kleineren kommunalen Bibliotheken
Berücksichtigung finden. Das generelle Ausbildungsziel ist die Erlangung der „beruflichen
Handlungskompetenz“. Daher werden die Auszubildenden im Verlauf der Ausbildung durch
zunehmenden Anspruch zu selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren der beruflichen
Tätigkeit befähigt. Unter beruflicher Handlungskompetenz ist zu verstehen, dass der Auszubildende
gleichermaßen über Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und
Persönlichkeitskompetenz verfügt. Der Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz erfolgt in der
berufspraktischen Prüfung, mit der die Ausbildung abschließt.
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung vermittelt die Städtische Berufsschule für Medienberufe in
München zentral für ganz Bayern die theoretischen Kenntnisse in Form von Blockschulunterricht.
Duale Berufsausbildung
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Städtische Berufsschule für Medienberufe München
http://www.bsmedien.musin.de/
Berufliche Grund- und Fachbildung (Berufsschule) - 13 Lehrfelder:
Die eigene Berufsausbildung aktiv mitgestalten
Aneignen von Medienkompetenz
Beschaffen von Medien und Informationen
Erfassen und Erschließen von Medien und Informationen
Informieren und Anleiten von Nutzern
Bearbeiten der Bestände
Fachrichtungsspezifisches Erschließen von Medien und Informationen
Recherchieren, Aufarbeiten und Bereitstellen von Informationen und Medien
Herstellen und Gestalten von Informationsdiensten
Fachrichtungsspezifisches Erschließen und Recherchieren spezieller Medien und Informationen
Beraten und betreuen von Nutzern
Mit internen und externen Partnern kooperieren
Anwenden von Marketingstrategien und Marketinginstrumenten
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•
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Duale Berufsausbildung
Ausbildungsbetrieb/
-bibliothek
Zuständige Stelle
Berufsschule
Eintragung
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Zeugnis des
Betriebes
Fachangestelltenbrief
Berufsschulzeugnis
Berufspraktische und theoretische Ausbildungsinhalte geregelt durch
• Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und
Informationsdienste
• Rahmenlehrplan (Berufsschule)
Grundlage für die Durchführung und Inhalte der dualen Berufsausbildung ist die Verordnung über die
Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fassung vom
15. März 2000. Der darin enthaltene Ausbildungsrahmenplan definiert den Mindest-Standard und
Mindest-Umfang der durch den Ausbildenden zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten.
Rechtliche und inhaltliche Grundlagen der Ausbildung
•
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
•
Jugendarbeitsschutzgesetz
•
TVA-L BBiG bzw. TVAöD und Manteltarifvertrag
•
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten
für Medien- und Informationsdienste
•
Ausbildungsrahmenplan
•
Rahmenlehrplan (Berufsschule)
•
Ausbilder-Eignungsverordnung
•
Prüfungsordnung
•
Richtlinien des Berufsbildungsausschusses
7
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: Literatur
8
Broschüre „Ausbildung und Beruf“ erhältlich unter http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf
Literaturverzeichnis der zuständigen Stelle: http://www.bsb-muenchen.de/Fachbibliothek.3561.0.html
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Ausbildungsinhalte
Gemeinsame Kenntnisse
aller Fachrichtungen
Spezifische
Qualifikationen
FR Bibliothek
Ziel: Erlangung der „beruflichen Handlungskompetenz“
In zwei Dritteln der regulären Ausbildungsdauer werden die allen Fachrichtungen gemeinsamen
Qualifikationen für das Beschaffen, Erschließen, Aufbewahren und Vermitteln von Informationen und
Medien vermittelt.
Gemeinsame Kenntnisse aller FaMI-Fachrichtungen:
•
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•
Der Ausbildungsbetrieb
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung
Kommunikation und Kooperation
Information und Kommunikationssysteme
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Ausbildungsinhalte aus dem Bereich Verwaltung werden vorrangig bei den zuständigen Ämtern der
Kommunalverwaltung bzw. den entsprechenden Organisationseinheiten des Trägers der Bibliothek
vermittelt.
Ein Drittel der Ausbildungsdauer ist für die Vermittlung spezifischer Qualifikationen der Fachrichtung
Bibliothek aufzuwenden.
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Fachspezifische Ausbildungsinhalte
Spezifische Qualifikationen
Fachrichtung Bibliothek
35%
Benutzungsdienste und
Informationsvermittlung
35%
Beschaffung von
Medien und Informationen,
Medienerschließung
20%
Bibliotheksverwaltung und
Öffentlichkeitsarbeit
10%
Außerbetriebliche Maßnahmen
(z.B. Praktika),
praxisbegleitender Unterricht,
Prüfungsvorbereitung
Zu den Hauptaufgaben der FaMI-Auszubildenden zählen die praktischen Arbeiten des
Tagesgeschäftes in Bibliotheken. Diese liegen im Bereich der Beschaffung und der
Erschließung/Katalogisierung von Medien sowie im Bereich der Benutzungs- und Auskunftsdienste.
Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit, der Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen sowie in der Verwaltung.
Ausbildungsschwerpunkte in der Fachrichtung Bibliothek (pro Ausbildungsjahr):
•
•
•
•
35% Beschaffung von Medien und Informationen, Medienerschließung
35% Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
20% Bibliotheksverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
10% Außerbetriebliche Ausbildung, Praktika, Informationsveranstaltungen, praxisbegleitender
Unterricht, Prüfungsvorbereitung
Nach der Ausbildungsordnung muss ein Berichtsheft geführt werden. Der Auszubildende erhält
während der Arbeitszeit Gelegenheit zum Führen des Berichtsheftes. Es hat Kontrollfunktion für
Ausbilder und Auszubildenden.
Die zuständige Stelle
Aufgabenschwerpunkte der zuständigen Stelle
•
Beratung und Betreuung der Ausbildungsbetriebe,
Ausbildungsplatzsuchenden und Auszubildenden
•
Anerkennung von Ausbildungsstätten
•
Überwachung der Berufsausbildung in den Ausbildungsbetrieben
•
Prüfungszulassung
•
Durchführung der Zwischen- und Abschluss- sowie
Wiederholungsprüfungen
•
Vergabe des Weiterbildungsstipendiums
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Die Beratung und Betreuung der Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsplatzsuchenden und
Auszubildenden sowie die Anerkennung als Ausbildungsstätte erfolgt durch die zuständige Stelle im
Sinne des Berufsbildungsgesetzes (§ 76 BBiG). Sie überwacht die Durchführung der
Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung. Des Weiteren
entscheidet sie über die Prüfungszulassung; sie führt die Zwischen- und Abschlussprüfungen durch.
Zu den wichtigsten Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem BBiG gehören u. a.:
• Feststellen der Eignung der Ausbildungsstätte
• Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß §§ 34 und 36 des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
• Überwachung der Ausbildung und Beratung der Ausbildenden durch die Ausbildungsberater/innen
• Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
• Erlass von Prüfungsordnungen
• Berufung der Prüfungs- und Berufsbildungsausschüsse
• Organisation und Durchführung der Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen
• Zulassung zur Abschluss- und Umschulungsprüfungen
• Vergabe des Weiterbildungsstipendiums der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Zuständige Stelle FaMI (öD) in Bayern, Fachrichtung Bibliothek
•
Seit 1. 6. 2008: Bayerische Staatsbibliothek
•
Ansprechpartner:
–
–
–
–
–
•
Brigitte Loy (Bevollmächtigte der zuständigen Stelle)
Dr. Andreas Dahlem
Andrea Berchtold-Obereisenbuchner
Esther Hoppe-Münzberg
Astrid Staudacher
Ausbildungsberater/innen für öBs und wBs
Zuständige Stelle – Ausbildungsberatung
•
Ausbildungsberater (wissenschaftliche Bibliotheken):
– Frau A. Staudacher, Zentralabteilung/Zuständige Stelle
•
12
Ausbildungsberater (öffentliche Bibliotheken):
– Oberpfalz und Niederbayern: Frau G. Fliegerbauer, Landesfachstelle
für das öffentliche Bibliothekswesen, Außenstelle Regensburg
– Unterfranken: Frau S. Ebner, Landesfachstelle für das öffentliche
Bibliothekswesen, Außenstelle Würzburg
– Mittel- und Oberfranken: Herr N. Hellinger, Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesen, Außenstelle Nürnberg
– Oberbayern und Schwaben: Frau M. Balthasar, Landesfachstelle für
das öffentliche Bibliothekswesen in München
13
14
Gremien
Zuständige Stelle
Berufsschule
Berufsbildungsausschuss
Prüfungsausschuss
Übersicht über die Auszubildenden (Stand: Okt. 2011)
Männlich
Jahrgang 2009-2012
Weiblich
5
Jahrgang 2010-2013
2
Jahrgang 2011-2014
2
19
13
20
16
Schulische Vorbildung der Auszubildenden (Stand: Okt. 2011)
17
1
Hauptschul-/
Mittelschulabschluss
16
44
Realschulabschluss
oder vergleichbarer
Abschluss
Hochschul-/
Fachhochschulreife
Aktive Ausbildungsbibliotheken (Stand: Okt. 2011)
18
6
öffentliche Bibliotheken
wissenschaftliche
Bibliotheken
30
Regionale Verteilung der aktiven Ausbildungsbibliotheken
(Stand: Okt. 2011)
5
19
3
3
4
3
13
5
Mittelfranken
Niederbayern
Oberbayern
Oberfranken
Oberpfalz
Schwaben
Unterfranken
Die FaMI-Ausbildung in der Praxis
Der Weg zur FaMi-Ausbildung in Bibliotheken (1/3)
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Vorbereitungszeitraum: 1 ½ Jahr bis Ausbildungsbeginn
Maßnahmen (siehe Fahrplan FaMI-Ausbildung):
•
Sicherstellung der Finanzierung (Gehalt, Fahrtkosten, Praktika etc.)
•
Ernennung einer verantwortlichen Ausbilderin / eines Ausbilders
(Ausbildereignung beachten)
•
Erstellen eines Ausbildungsplans
•
Anerkennung der Bibliothek als Ausbildungsbetrieb durch die
zuständige Stelle
Fahrplan FaMI-Ausbildung auf Anfrage bei der zuständigen Stelle erhältlich.
Betrieblicher Ausbildungsplan / Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
Der Ausbildungsrahmenplan1 ist die Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans (sog. sachliche
und zeitliche Gliederung der Ausbildung), der weitere, darüberhinausgehende Ausbildungsinhalte
enthalten kann und sollte. Der betriebliche Ausbildungsplan berücksichtigt die Besonderheiten und
Tätigkeitsschwerpunkte ebenso wie die personellen Kapazitäten der Ausbildungsbibliothek, um den
zeitlichen Rahmen, die Personen und Orte zu definieren, die die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten vermitteln. Dieser Zeitplan projektiert den Ausbildungsverlauf über die drei
Ausbildungsjahre und zeigt beispielsweise auf, welche Ausbildungsinhalte in welchen Abteilungen
bzw. in welchen Praktikumsbetrieben vermittelt werden. Wenn Ausbildungsinhalte in der
Ausbildungsbibliothek nicht oder nur unzulänglich vermittelt werden können, müssen diese durch
außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in anderen anerkannten Ausbildungsstätten abgedeckt
werden.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Ausbildungsplan Bestandteil des
Ausbildungsvertrages sein muss. Dieser wird von der zuständigen Stelle bei Einreichung des
Eintragungsantrags geprüft.
Der Weg zur FaMi-Ausbildung in Bibliotheken (2/3):
Die Anerkennung
21
•
Prüfung der Voraussetzungen entsprechend §§ 27 bis 33 BBiG,
Ausbilder-Eignungsverordnung etc.
•
•
AdA-Lehrgang (Ausbilder der Ausbilder)
Workshop für Ausbildungsbeauftragte (Fit für die FaMI-Ausbildung)
•
Beratung zu außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und
Ausbildungskooperationen
Workshop „Fit für die FaMI-Ausbildung“ wird voraussichtlich einmal jährlich von der
Bibliotheksakademie Bayern organisiert. Informationen zu einem früheren Kurs: http://www.bsbmuenchen.de/Fit-fuer-die-FaMI-Ausbildung.3075.0.html
Am Anfang jeder Ausbildungstätigkeit steht die Anerkennung als Ausbildungsbibliothek, die durch die
Ausbildungsberater/innen der zuständigen Stelle vorgenommen wird. Zunächst informieren die
Ausbildungsberater/innen und die zuständige Stelle die Bibliotheksleitung, die zukünftigen
Ausbilder/innen und die Vertreter des Trägers über die FaMI-Ausbildung. Darunter fallen das Prinzip
der dualen Ausbildung und die Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb sowie die personellen,
finanziellen und strukturellen Voraussetzungen (siehe Fahrplan FaMI-Ausbildung2).
In einem (weiteren) Besuch der Bibliothek ermitteln die Ausbildungsberater/innen die Eignung als
Ausbildungsbibliothek. Dazu zählt u.a. die fachliche sowie persönliche Eignung des Ausbilders / der
Ausbilderin, die zusätzlich mit dem AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, ein Lehrgang mit
pädagogischen und rechtlichen Inhalten) nachzuweisen ist. Die Eignung von Ausbildungsstätte und
1
http://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdfdateien/abteilungen/Schule/FAMI/materialien/Verordnung_Berufsausbildung_FaMI.pdf
2
Auf Anfrage bei der zuständigen Stelle erhältlich.
Ausbildungspersonal sowie die Aufsichtsfunktion der zuständigen Stelle sind in §§ 27 bis 33
Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbilder-Eignungsverordnung (BGBl. I 2009 Nr. 5) geregelt.
Folgende Kriterien werden u.a. für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb herangezogen: ein
angemessenes Verhältnis von Fachkräften und Auszubildenden ist zu beachten (z.B. 1-2 Fachkräfte
für einen Auszubildenden); eine Mindestöffnungszeit von 20 Stunden pro Woche, die fachliche
Betreuung der Auszubildenden muss außerhalb der Öffnungszeiten während der regulären Arbeitszeit
sichergestellt sein; den Auszubildenden muss ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Ferner wird eruiert, ob die Bibliothek alle Ausbildungsinhalte aus eigener Kraft vermitteln kann oder ob
sie hierfür eine Ausbildungskooperation mit einer anderen Bibliothek/Ausbildungsstätte eingehen
muss.
Striktere Auflagen gelten für die Ausbildung von minderjährigen Auszubildenden, die unter das
Jugendschutzgesetz fallen.
Der Weg zur FaMi-Ausbildung in Bibliotheken (3/3)
•
Ausschreibung der Ausbildungsstelle
•
Auswahlverfahren (mit Probearbeiten bzw. Kurzpraktikum)
•
Vertragsunterzeichnung
22
Nach erfolgreicher Anerkennung kann die Bibliothek Ausbildungsstellen ausschreiben und das
Bewerbungsverfahren in eigener Regie durchführen. Die geschlossenen Ausbildungsverträge sind
zusammen mit dem Eintragungsantrag3 und den ggf. zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der
zuständigen Stelle zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzureichen.
Voraussetzungen für potentielle Auszubildende:
Bestimmungen über schulische Mindest-Abschlüsse sind in der Ausbildungsverordnung nicht
enthalten. Das informelle Gremium der FaMI-Bibliotheks-Ausbilder/innen (Qualitätszirkel) empfiehlt
einen mittleren Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss).
• gute Allgemeinbildung
• gute schulische Leistungen
• sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in Deutsch und Englisch
• Interesse an EDV-gestützten Arbeitsprozessen
• Serviceorientierung und Freude am Umgang mit Menschen
• Fähigkeit zur Teamarbeit
• Genauigkeit und Ausdauer
• schnelles Orientierungsvermögen
3
http://www.bsb-muenchen.de/Formulare.3541.0.html
Da den Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vor allem im Kunden- und
Benutzungsdienst vielfältige Aufgaben obliegen, wird von ihnen erwartet, dass sie sich im Umgang mit
Menschen freundlich, zuvorkommend und sicher zeigen.
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Das Ausbildungsverhältnis
aus Sicht der zuständigen Stelle
Anerkennung
Eintragung
Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
Zeugnis
Kontinuierlich Beratung, Betreuung und Überwachung
Das Ausbildungsverhältnis vorgegebene Strukturierung durch rechtliche Regelungen,
Blockschulunterricht, Praktika und Prüfungen nach
Ausbildungsjahren
Stellenausschreibung
Bewerbungsverfahren
1. Ausbildungsjahr
Beginn:
1. September
3 Monate
Probezeit
Berufsschule
(4 Blöcke)
2. Ausbildungsjahr
Berufsschule
(2 Blöcke)
Zwischenprüfung
Praktika
Berufsschule
(2 Blöcke)
Berufsschule
(2 Blöcke)
Schriftliche
Abschlussprüfung
Mündliche
Abschlussprüfung
3. Ausbildungsjahr
Praktika
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FaMI-Ausbildung in Bibliotheken:
Aufgaben der Ausbilder/innen
•
Anmeldung in der Berufsschule
•
Planung, Durchführung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung
•
Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden in allen
Belangen der Ausbildung (fachlich und persönlich)
•
Organisation von Praktika und Fortbildungsmaßnahmen
•
Anmeldung zu den Prüfungen
•
Prüfung einer möglichen Übernahme bzw. Hilfe bei der Jobsuche
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Anforderungen und Aufgaben der Ausbilder/innen
 Planung, Durchführung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung
 regelmäßige Besprechungstage mit den Azubis:
Unterricht, Lehrgespräche
Beurteilungsgespräche
Prüfungsvorbereitung
 Ansprechpartner für den Azubi:
für Verständnisfragen des Azubis
für persönliche und soziale Angelegenheiten
 administrative Aufgaben:
Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Kontrolle der Arbeitszeitkarte (Jugendarbeitsschutz beachten)
Urlaub-, Krankheitsmeldungen
 Organisation von Praktika in anderen Bibliothekstypen und anderen Fachrichtungen mit
Vereinbarung der jeweiligen Ausbildungsziele
 Information und Beratung zu Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
 Anmeldung in der Berufsschule, Unterstützung bei der Wohnheimsuche4 und Organisation
von Schülervergünstigungen (z.B. Nahverkehrsausweis)
4
http://www.bsmedien.musin.de/index.php/wohnheime.html
Neue Ausbildungsbibliotheken 2011/2012 (Stand: Juni 2012)
•
Bibliothek des Priesterseminars Bamberg
•
Stadtbibliothek Burghausen
•
Stadtbücherei Dillingen
•
UB Erlangen-Nürnberg
•
Marktbücherei Lappersdorf
•
UB der Technischen Universität München
•
Regionalbibliothek Weiden
Kontaktdaten der zuständigen Stelle
Ansprechpartner/in: Dr. Andreas Dahlem, Andrea Berchtold-Obereisenbuchner,
Esther Hoppe-Münzberg, Astrid Staudacher
Bayerische Staatsbibliothek
Zentralabteilung / Zuständige Stelle
Ludwigstr. 16
80539 München
Tel: +49 (0)89 28638 -2203, -2531, -2254, -2824
Fax: +49 (0)89 28638 -12847
E-Mail: [email protected]
http://www.fami-bayern.de
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