Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen

Transcription

Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie SachsenAnhalt e.V.
zum
Energiekonzept 2030 der Landesregierung von Sachsen-Anhalt
(Entwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom
18.07.2013 Sachsen-Anhalt)
GLIEDERUNG
I. STELLUNGNAHME ZUM ENERGIEKONZEPT
S. 2-33
II. FAZIT
S. 37-38
III. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN
S. 39
Kennzeichnung innerhalb Punkt I „Stellungnahme zum Energiekonzept“:
schwarz kursiv = Zitat Energiekonzept
grün = Stellungnahme LEE
1/39
Prof.. Dr. Bagdahn
I. KOMMENTARE ZUM ENERGIEKONZEPT
1 Einleitung: Energiewende mit Augenmaß
S. 4 Die Nutzung der Potenziale zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Energien ist weit fortgeschritten, wobei immer noch ein Großteil der Potentiale
erschlossen werden kann:
•
Windleistung aktuell 3,9 GW mit Potential von 6,5 GW s. S. 21
•
PV-Leistung aktuell 1,5 GWp mit Potential von 3 bis 4,5 GWp s. S. 24
S. 4 ….Braunkohle...., ist als Brückentechnologie weiterhin wichtig
LEE: s. Kommentar S. 13
S. 4 Mit Blick auf den in Sachsen-Anhalt bereits erreichten Ausbaustand bei den
erneuerbaren Energien wird es zukünftig vor allem darum gehen, ein optimales
Gesamtsystem von erneuerbaren und konventionellen Energieträgern zu erreichen.
Damit rückt mit zunehmendem Ausbaustand der erneuerbaren Energien die
qualitative Ausgestaltung mehr und mehr in den Vordergrund. Die Restpotenziale
z.B. bei Biomasse und Wind müssen mit Bedacht und sinnvoll erschlossen werden.
LEE: Ziel der Landesregierung muss neben der qualitativen Ausgestaltung auch der
weitere Ausbau der Erneuerbaren sein. Allein auf die qualitative Ausgestaltung zu
setzen würde zu einer Gefährdung der über 24.000 Arbeitsplätzen innerhalb der
sachsen-anhaltischen EE-Branche führen.
S. 4 Zu einem optimalen Gesamtsystem zählt auch, dass der Netzausbau mit dem
Bau der Erzeugungsanlagen noch besser synchronisiert werden muss und
gleichzeitig neue Speichermöglichkeiten erschlossen werden müssen.
LEE: Da die meisten Speichertechnologien zum aktuellen Zeitpunkt noch zu
ineffizient und damit nicht wirtschaftlich sind, stellt das Thema eher ein
Forschungsthema dar z.B. mit Errichtung von Demonstrationsanlagen. Der
kostengünstigste Speicher liegt im Ausbau der Netze.
2/39
S. 5 … thematisch ist das Energiekonzept eng verzahnt mit dem
Klimaschutzprogramm des Landes.
LEE: Es ist nicht erkennbar, welche Einflüsse das Klimaschutzprogramm auf das
Energiekonzept aufweist.
2.1 Strom aus erneuerbaren Energien
S. 5 Schon heute können wir feststellen, dass in Sachsen-Anhalt die bereits
installierte Leistung aus Wind- und Sonnenenergie die konventionelle
Kraftwerksleistung um den Faktor 2,5 übersteigt. Im Frühjahr 2013 waren knapp 3,9
GW an Windleistung in Sachsen-Anhalt installiert. Dies entspricht der Leistung von
drei großen Kernkraftwerken.
LEE: der Vergleich der Kraftwerksleistung zwischen EE-Anlagen und fossilen
Kraftwerken ist irreführend, da weniger aufgrund der unterschiedlichen
Betriebsstunden weniger die Leistung, sondern die elektrische Arbeit wichtig ist und
sich somit der Eindruck, dass die Erneuerbaren einen wesentlich höheren Beitrag
leisten, relativiert wird. Bezogen auf die erzeugte Strommenge haben die EE einen
Anteil von 41% (Stand 2012).
2.2 Energiebilanz
S. 10 Sachsen-Anhalt ist also ein Stromexporteur. Konkret lag die Stromerzeugung
2011 bei 21,9 TWh und übertraf damit den Stromverbrauch des Bundeslandes von
15,4 TWh um 42 Prozent. Die Lücke wird sich noch vergrößern, da der Verbrauch
stagniert, während die Stromproduktion weiter wächst.
LEE: durch die gewaltige Überproduktion, bedingt durch den Ausbau der
Erneuerbaren, aber auch durch die nicht bzw. nur schwer regelbaren
Kohlekraftwerke müssen die Netze stark und übermäßig ausgebaut werden, was die
regionalen Stromkosten weiter steigen lässt. Bedingt durch den Systemkonflikt der
schwer regelbaren Kohlekraftwerke und der fluktuierenden EE muss das Ziel sein,
flexible, schnell regelbare Kraftwerke (z.B. Gaskraftwerke, KWK-Anlagen) um die EE
zu installieren.
S. 10 Etwa neun Prozent des Endenergieverbrauchs wurden 2010 aus Biomasse
gedeckt. 44 Prozent der Biomasse werden im Haushaltssektor vor allem zur
Wärmeproduktion eingesetzt. Die Biomassepo-tenzialstudie des Landes aus dem
Jahr 2012 sieht nur noch ein geringes freies Potenzial. Eine ähnliche Studie der
Agentur für Erneuerbare Energien geht sogar davon aus, dass es kein freies
Potenzial mehr gibt. In der Wärmeerzeugung sind daher Solarthermie und
oberflächennahe Geothermie die Techniken der Zukunft (Solarthermie im Neubau im
Rahmen der Umsetzung der Energieeinsparver-ordnung und des ErneuerbareEnergien-Wärme-Gesetzes, Geothermie zu kleinerem Teil ebenso dort).
3/39
LEE: Es wird auf die Biomassestudie 2012 verwiesen, die nur noch ein geringes
freies Potenzial zur Wärmeerzeugung ausweist. Die Hinweise der Potenzialstudie
2008, nach der mindestens 1 Mio t Stroh über den Bedarf der Tierhaltung und des
Ackerbaus zur Humusversorgung hinaus für eine thermische Nutzung zur Verfügung
stehen, wurden ignoriert. Der Verweis auf die verstärkte Nutzung der Solarthermie ist
zwar richtig und wichtig, allerdings fehlt der Hinweis darauf, dass Solarthermie in
unserem Bundesland in den Wintermonaten keine Heizleistung erbringen kann und
immer einer Ergänzung durch eine andere Heizungsform erforderlich ist. Gerade hier
bietet sich eine Biomasseheizung an, die in den Wintermonaten permanent und mit
hohem Wirkungsgrad genutzt werden kann.
S. 10 …. die Energierechnung des Landes 1993 1,9 Mrd. Euro betrug und heute bei
5,8 Mrd. Euro liegt. Im Mittel steigen die Bezugsaufwendungen für Energie also um
6,5 Prozent jährlich.
LEE: bei den Kostensteigerung ist eine Unterscheidung zwischen den
Steigerungsraten bei den fossilen Energien und der EE wichtig aber auch wie hoch
der finanzielle Abfluss aus den Regionen bedingt durch Energieimporte ist. Es wird
nicht deutlich, inwiefern es sich bei den Kosten nur um die des Landes SachsenAnhalt oder auch der von Privathaushalten und Wirtschaft handelt.
Steigende Energiepreise gibt es außer in Sachsen-Anhalt vermutlich auch im Rest
der Welt – dies ist demzufolge keine sachsen-anhaltische Sonderstellung. Allerdings
wird in dem Abschnitt vergessen, die deutliche gestiegene inländische
Wertschöpfung vor allem bei den erneuerbaren Energieträgern gegenzurechnen.
Gerade bei Photovoltaik und Wind liegt bei manchen Produkten fast die gesamte
Wertschöpfungskette in Sachsen-Anhalt. Bei Biomasse hat sich die Wertschöpfung
gegenüber dem vor der Energiewende üblichen Rohstoffexport gravierend erhöht.
Wurde bis zum Jahr 2000 der Ertrag eines Hektars Getreide zu Markterlösen von
etwa 600 – 800 €/ha in die westdeutschen Veredlungsgebiete oder nach Holland
verkauft, so ermöglicht die Erzeugung von Biogasstrom von der gleichen Fläche
einen Stromverkauf mit einem Marktwert von etwa 3000 €.
S. 11 Notwendigkeit der Vernetzung der konventionellen und erneuerbaren
Energieerzeuger mit den Verbrauchern (Smart Grid)
LEE: es wird nicht erwähnt, dass nur flexible konventionelle Energieerzeuger (z.B.
Gaskraftwerke, KWK) um die EE einen effizienten, kostengünstigen und
klimaschonenden Energiemix gewährleisten. Als zusätzlichen Punkte sollte noch
hinzukommen: Notwendigkeit der Systemtransformation, um die laufende Umstellung
auf eine Erneuerbare Vollversorgung durch für die Systemstabilität wichtigen
flexiblen Gaskraftwerke zu ergänzen und klimaschädliche Kohle aus dem System zu
verdrängen.
4/39
3.1 Versorgungssicherheit
S. 12 Die Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt ist gut. Stromausfälle und
Unterbrechungen in der Gasversorgung sind die absolute Ausnahme; es ist
genügend Energie da, und das auch zur richtigen Zeit.
Die Unternehmen des Landes berichten jedoch wiederholt von der Zunahme von
Spannungsschwankungen und sehr kurzen Stromunterbrechungen im Millisekunden
Bereich, bemängeln insofern die abnehmende Versorgungsqualität, die bisher in
Deutschland Beispiel gebend ist und einen Standortvorteil darstellt.
LEE: es stehen sich hier zwei widersprechende Aussagen gegenüber, so dass die
Argumente untersetzt werden sollen und eine konkrete Aussage über die
Versorgungssicherheit getroffen werden sollte. Fakt ist, dass trotz 41% EE im Netz,
keine systemrelevanten Ausfälle verzeichnet wurden und die Versorgungssicherheit
gewährleistet ist.
Um die Versorgungssicherheit und auch die insbesondere für die Industrie wichtige
Versorgungsqualität auf höchstem Niveau zu halten, müssen deshalb der
Netzausbau und die -ertüchtigung weiter im notwendigen Tempo voranschreiten.
Außerdem muss die Netzkapazität durch Maßnahmen wie Temperaturmonitoring
vergrößert werden, wodurch alleine die Kapazität des Netzes je nach
Außentemperatur um bis zu 50 % erhöht wird. Die Erforschung und Entwicklung von
Speichermöglichkeiten kann ebenfalls zur Netzstabilisierung und kontinuierlichen
Versorgung beitragen
3.2 Nachhaltigkeit
S. 12 Der effiziente Umgang mit Standortflächen trägt wiederum zur ökologischen
und sozialen Nachhaltigkeit bei. Fläche ist eine wichtige Voraussetzung für das
Gelingen der Energiewende, denn nahezu alle erneuerbaren Energien funktionieren
flächenintensiv.
LEE: Erneuerbare Energien benötigen Platz, dafür werden in der Regel Flächen
bebaut, die bereits durch bebaut sind, landwirtschaftlich genutzt werden oder durch
Konversion belastet sind. In der Regel können diese Energieerzeugungsanlagen
jederzeit abgebaut werden und eine Nachfolgenutzung ist möglich. Die Nutzung
konventioneller Energieträger, insbesondere Braunkohle führt hingegen zu einem
riesigen nachhaltigem Flächenverbrauch, bis hin zur Schaffung neuer
Konversionsflächen.
Bei den EE gibt es gravierende Unterschiede zur Flächenintensität, z.B. benötigt die
Photovoltaik bei Aufdachanlagen keine zusätzliche Fläche. PV-Freiflächenanlagen
sind nur noch auf Konversionsflächen zugelassen, die keiner anderen Nutzung
zugeführt werden können. Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen lassen
eine landwirtschaftliche Weiternutzung zum größten Teil zu.
Wichtig an dieser Stelle ist die Erläuterung zu den Punkten
5/39
•
Den höchsten CO2-Ausstoss bei der Stromerzeugung haben BraunkohleKraftwerke ohne Kraft-Wärmekopplung mit1153 g CO2 pro kWh zu
verzeichnen. Wird die Abwärme bei der Stromerzeugung in Deutschland zum
Beispiel zum Beheizen von Wohnungen genutzt, verringern sich die
spezifischen CO2-Emissionen für Braunkohle-Heizkraftwerke auf 729 g CO2
pro kWh Strom.
•
Vernichtung von Kulturlandschaften
•
Wegbaggern von Dörfern und Verlust von Eigentum
•
Auswirkungen von Braunkohletagebauten, die im Gegensatz zu den EE nicht
reversibel sind.
•
Subventionen für den Braunkohletagebau durch öffentliche Finanzierung der
Renaturierungsmaßnahmen
Zur sozialen Nachhaltigkeit gehören auch die Arbeitsplätze bei den verschiedenen
Energieträgern. Die EE stellen hier mit ihren 24.000 Arbeitsplätzen die größte
Arbeitsplatzanzahl bereit. Beim Blick auf die Branche der erneuerbaren, werden
meist nur die großen Hersteller betrachtet, Planer, Entwickler, Monteure,
Betriebsführer und Betreiber bleiben außen vor. Doch gerade diese sind regional
verwurzelt und tragen mit Ihrer Arbeit nachhaltig zu einer Steigerung des BIP und zur
Steigerung der verfügbaren Einkommen bei.
Außerdem fällt bei den Erneuerbaren Energien alleine durch die Gewerbesteuern
eine erhebliche Wertschöpfung in den Gemeinden mit EE-Anlagen an.
Braunkohletagebaue werden hingegen den Betreibern nahezu gratis zur Verfügung
gestellt und zudem wird die Renaturierung - soweit überhaupt möglich - öffentlich
finanziert.
Ökologisch wertvolle Waldgebiete sollten tatsächlich nicht für die Windenergie
genutzt werden. Jedoch bestehen die Wälder zu einem wesentlichen Teil aus
wirtschaftlich genutzten Forsten mit nur wenigen Baumarten. Hier sollte eine Öffnung
für die Windenergie in Betracht gezogen werden.
Der Schutz von Flächen und deren Erhalt ist auch aus Sicht des LEE ein Ziel mit
herausragender Bedeutung. Allerdings müssen hier alle Flächennutzer
gleichermaßen betrachtet werden. Aus Schutzsicht gehen Flächen nicht nur verloren,
wenn ein Windrad errichtet wird, sondern - und dass in viel stärkerem Umfang –
wenn immer wieder neue Gewerbegebiete erschlossen werden oder wenn durch
Tagebaue Landschaften zerstört werden. Beim Schutzgut Wald ist abzuwägen, ob
der Mehrverbrauch von anderen Flächen aufgrund von Umgehungen von
Waldgebieten bei Netzausbaumaßnahmen wirklich gerechtfertigt ist.
6/39
3.3 Wirtschaftlichkeit
S. 13 . Deshalb haben Haushalte mit geringem Einkommen einen erheblich höheren
Anteil Energiekosten an ihren Haushaltsausgaben.
LEE: Die Energiewende wird fast ausschließlich von Privathaushalten sowie kleinen
und mittelständigen Unternehmen finanziert, steigende Ausnahmeregelungen auch
von nicht im internationalen Wettbewerb Unternehmen verschärfen dieses
Ungleichgewicht. Zudem werden die durch die EE hervorgerufenen erheblichen
Preissenkungen an der Strombörse durch die Stromkonzerne nicht an den
Endkunden weitergereicht. Weiterhin profitiert der Staat durch die im Strompreis
festgelegten staatlichen Abgaben z.B. Stromsteuer und Umsatzsteuer von
automatisch von den steigenden Strompreisen. Eine finanzielle Entlastung der
Endkunden ist an verschiedenen Stellen umsetzbar, wenn es politisch gewollt ist.
Die Landesregierung vertritt die Meinung, dass die Befreiung einer Vielzahl von
Unternehmen von der EEG-Umlage und tlw. von den Netzentgelten gerechtfertigt ist.
Somit ist die Feststellung, dass „Haushalte mit geringem Einkommen einen erheblich
höheren Anteil Energiekosten an ihren Haushaltsausgaben ... (haben)“ nur die Folge
dieser Politik. Über die Tatsache, dass die Industriestrompreise der von den
Umlagen- und Abgaben befreiten Betriebe niedriger als in vielen anderen
europäischen Ländern sind und seit 2008 von den sinkenden Börsenstrompreisen
profitieren, ist in dem Konzept nichts gesagt worden.
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.dotab=table&plugin=1&language=de&pco
de=ten00114
Industriestrompreise EU 2012 (ohne Steuern und sonst. Abgaben) 0,25
0,20
0,15
0,10
0,05
EU (27 Länder)
Euroraum
Belgien
Bulgarien
Tschechische
Dänemark
Deutschland
Estland
Irland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Norwegen
Kroatien
Türkei
0,00
7/39
S. 13 Industrielle Produktion in Sachsen-Anhalt muss möglich und bezahlbar bleiben.
LEE: Das bedeutet auch, dass die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie
ein wohl dosiertes und möglichst geordnetes Ausnahmeregime bei staatlichen
Belastungen benötigt. Das heißt aber auch, dass die bei der letzten Novelle des EEG
stark ausgeweiteren Ausnahmetatbestände auf genau die im Wettbewerb stehende
Industrie begrenzt werden muss. Derzeit profitieren die befreiten Betriebe doppelt:
Einerseits dämpfen die Erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis und sorgen so
für geringere Beschaffungskosten, gleichzeit beteiligen sich die befreiten
Unternehmen nicht an der durch den sinkenden Börsenstrompreis wachsenden
EEG-Umlage.
Im Unterschied zu konventionellen Energieträgern, sind die Kosten für Bau, Betrieb
und Abriss kalkulierbar und schon jetzt in der EEG Umlage enthalten. Die Kosten für
konventionelle Kraftwerke werden zum Teil über den Strompreis und zum Teil über
Steuern finanziert. Eine verursachergerechte Verteilung ist bei den konventionellen
Energien nicht erkennbar.
Soll der tatsächliche Strompreis abgebildet werden, dann sind in diesem Preis alle
Kosten für Bau, Betrieb, Rückbau, Renaturierung, Folgeschäden, Lagerung etc. zu
berücksichtigen und nicht einseitig nur die Erneuerbaren daran zu messen.
Gerade Industriekunden profitieren von sinkenden Strompreisen als Folge vom
Zubau der EE. So stellt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einer
Untersuchung fest, dass sich die Wettbewerbssituation vor allem für große und
stromintensive Industriekunden in Deutschland seit 2007 sogar verbessert hat. So
habe sich der Einkaufspreis für Großkunden an der Leipziger Strombörse von Januar
2008 bis Oktober 2012 um 22 Prozent verringert. „Gleichzeitig lagen die monatlichen
Strompreise in diesem Zeitraum 7 Prozent unter dem Durchschnitt der restlichen
europäischen Energiebörsen“, so die FÖS-Autoren.
Der Preis für Grundlaststrom am Terminmarkt liegt für das Jahr 2014 nach Aussage
des Bundesverbands für Erneuerbare Energien (BEE) bei 3,661 Cent pro
Kilowattstunde (Stand 31.07.2013). Deshalb sind die negativen Äußerungen gegen
die EE und Klagen sowie das Prophezeien einer Deindustrialisierung in Deutschland
seitens einiger Industrievertreter unbegründet und haltlos.
8/39
4 Entwicklung der Energieversorgung
S. 13 Der Einfluss der Landesregierung auf die Entwicklung des Energiemix ist
begrenzt. Die Vorgabe eines exakten Energiemix ist auch nicht Ziel von SachsenAnhalt. Ein steigender Anteil der regenerativen Energien in allen Sektoren (Strom,
Wärme, Verkehr) ist jedoch mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende
unverzichtbar. Mittelfristig gehört auch die Verstromung der heimischen
Braunkohle dazu. Darüber besteht mit der Wirtschaft unseres Landes völlige
Übereinstimmung.
LEE: Der LEE, der einen der tragenden Wirtschaftssäulen mit 24.000 Arbeitsplätzen
im Land vertritt, stimmt mit dieser Aussage nicht überein, so dass der letzte Satz
gestrichen werden muss. Dies haben auch die Proteste der Agrarwirtschaft zu den
Plänen des Braunkohletagebaus in der Egelner Mulde eindeutig gezeigt. Die
Braunkohleverstromung ist ein Auslaufmodell und muss aufgrund ihrer enormen
Klimaschädlichkeit schnellstmöglich abgelöst werden. Die Nutzung der Braunkohle
sollte in Bestandskraftwerken nur so lange fortgesetzt werden, bis die Erneuerbaren
Energien die Vollversorgung gewährleisten. Abzulehnen ist in jedem Fall die
Errichtung neuer Kohlekraftwerke, (auch nicht von „kohlendioxidneutralen“
Kraftwerken mit CO2 Sequestrierung!); die anschließend für mind. 40 Jahre
klimaschädlichen Grundlaststom ins System drängen würden, verbunden mit einer
absoluten Steigerung der CO2-Emissionen. Schon vor der Energiewende wurde
Braunkohlestrom exportiert und erforderte einen Ausbau des Leistungsnetzes. Jedes
weitere Kraftwerk erzeugt Strom, der definitiv nicht im Land gebraucht wird und der
demzufolge nur weitere Netzausbaukosten nach sich zieht, die ausschließlich durch
die Bevölkerung unseres Bundeslandes zu zahlen sind. Derartige Zusatzkosten sind
ausschließlich für regenerativen Strom akzeptabel. Der Neubau des Kraftwerkes
Profen wird abgelehnt. Die durch die Abschaltung der beiden alten Kraftwerke
wegfallenden Erzeugungskapazitäten sind – falls überhaupt erforderlich – durch
dezentrale Gaskraftwerke mit einer guten Anpassbarkeit an volatile Netzbedingungen
zu ersetzen. Weiterhin darf kein Neuaufschluss von Kohlelagerstätten stattfinden.
S. 14 Ohne Energie wird der Ausbau des Wirtschaftsstandorts nicht zu machen sein.
LEE: diese Aussage ist bei einem 42%-igem Stromexport und gleichzeitig steigender
Tendenz nicht nachvollziehbar.
LEE- Auf Seite 14 Ergänzung des folgenden Passus durch den fetten Text:
Damit 100 Prozent erneuerbare Energien nicht nur bilanziell beim Stromverbrauch
stehen, sondern auch auf der Erzeugungsseite zum Tragen kommen können, bedarf
es noch einiger grundsätzlicher Umbauten am Energiesystem, die Sachsen-Anhalt
gemeinsam mit seinen Nachbarn angehen muss. Wegen der Schwankungen in der
Erzeugung von Strom aus Wind- und Sonnenenergie, reicht es eben nicht, wenn
insgesamt genügend Strom erzeugt wird – es muss auch zum jeweiligen Zeitpunkt
genügend Strom zur Verfügung stehen. Die konventionelle Erzeugung muss auf
diesen Weg mitgenommen werden und wo nötig, ihre Potenziale als
Brückentechnologie genutzt werden. Geeignete Ergänzung zur flukturierenden
Erneuerbaren Stromeinspeisung sind flexible hocheffiziente Gaskraftwerke.
9/39
Kohlekraftwerke eignen sich hingegen nicht zur Ergänzung der Erneuerbaren
Einspeiser. Daher dürfen als Brückentechnologie nur neue Gaskraftwerke als
konventionelle Stromerzeuger neu in den Markt kommen, neue
Braunkohlekraftwerke dürfen hingegen nicht mehr errichtet werden. Die
konventionellen Stromerzeuger müssen darüber hinaus ihre Verantwortung
hinsichtlich Flexibilisierung und Wirkungsgradsteigerung, z.B. mit Kraft-WärmeKopplung (KWK), ernst nehmen. Dabei ist anzumerken, dass in Sachsen-Anhalt in
2011 immerhin 33 Prozent des konventionellen Stroms in Kraftwerken der
allgemeinen Versorgung im KWK-Betrieb erzeugt wurden. Das sind Spitzenwerte in
Deutschland.
S. 14 „Im Rahmen des Netzentwicklungsplans des Bundes müssen die
Bundesländer jährlich Ausbauprognosen für die erneuerbaren Energien melden. Die
Landesregierung sieht das als Chance, Prognosewerte kontinuierlich mit den
Netzbetreibern des Landes abzustimmen und eine gemeinsame Bewertung dieser
Prognosen zu entwickeln.“
LEE: Es ist bedauerlich, wenn die Landesregierung die Prognosewerte für den
Ausbau der erneuerbaren Energien nur mit den Netzbetreibern abstimmen möchte.
Vielmehr wäre es wünschenswert, wenn diese Prognosen zusammen mit den
Akteuren am Markt der erneuerbaren Energien besprochen würden. Es ist ernsthaft
zu bezweifeln, ob MITNETZ oder AVACON genauer abschätzen können, welcher
Zubau an EE-Kapazitäten unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen zu
erwarten ist als z.B. der LEE für die Windkraft oder der Bauernverband für die
Biogaserzeugung.
S. 14 „Unzulänglichkeiten in der offiziellen Energiestatistik“
LEE: Es ist bedauerlich, dass es trotz immenser Melde- und Dokumentationspflichten
im Land nicht gelingt, aktuelle Daten für das Energiekonzept zur Verfügung zu
stellen. Oft wird auf Daten aus dem Jahr 2010 zurückgegriffen.
S. 14 Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereitet zudem eine aktuelle
Potenzialerhebung für die erneuerbaren Energien vor.
LEE: Es erstaunt, dass wichtige Daten erst noch erarbeitet werden und nicht direkt
mit in das Energiekonzept einfließen.
5.1 Öffentlicher Sektor
S. 15 Die Landesregierung wird noch im Jahr 2013 bekannt geben, wie sie
ihre Vorbildfunktion nach § 3 Abs. 3 Energiedienstleistungsgesetz erfüllen wird.
10/39
S. 18 Deshalb bereitet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt derzeit eine
umfangreiche Studie zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Land vor. Diese
soll eine aktuelle Datenbasis zum Ausbaupotenzial schaffen, die aktuellen
Planungsstände bei Planungsträgern zusammentragen, die Netzsituationen und
Netzausbauplanungen erfassen, mögliche Ausbauentwicklungen von erneuerbaren
Energien und Stromnetzen zusammen betrachten (inkl. Entwicklung Netzmodelle
und Simulationsrechnungen) sowie Handlungsempfehlungen für den politischen
Dialogprozess erarbeiten.
LEE: Auch diese Ergebnisse müssen anscheinend erst noch erarbeitet werden. Man
fragt sich, wozu ein lückenhaftes Landesenergiekonzept überhaupt erarbeitet wird.
Innerhalb der stattgefundenen politischen Dialogprozesse war nicht erkennbar,
welche konkreten Maßnahmen daraus abgeleitet werden sollen. Ein Dialog ist nur
zielführend, wenn auch konkrete Maßnahmen mit den gesellschaftlichen Akteuren
entwickelt und umgesetzt werden.
S. 16 Wie bereits im Klimaschutzprogramm des Landes festgeschrieben, sorgt die
Landesregierung für die stärkere Implementierung klimarelevanter Aspekte in den
Beschaffungsrichtlinien des Landes. Das bedeutet insbesondere auch die
Berücksichtigung der Energieeffizienz. Die Ressorts bzw. die zuständigen Stellen
tragen Sorge dafür, dass im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung
entsprechende Angebote angefordert werden.
LEE: Wenn aus dieser Aussage heraus auf die Aktivitäten der Landesregierung in
Sachen Klimaschutz geschlossen werden, so ist dies in den Augen des LEE
ungenügend.
5.2 Wirtschaft
S. 17 Zur Unterstützung der Wirtschaft erscheint es sinnvoll, gerade kleinen und
mittelständischen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen in
Energieeinsparung und Energieeffizienz zu helfen, da diese über 99 Prozent der
Unternehmen in Sachsen-Anhalt ausmachen.
LEE: An der Stelle müssen auch Eigenstromerzeugung durch EE sowie KraftWärme-Kopplung genannt werden. Zudem sollte genauer erläutert werden, wie
konkret die Unterstützung von KMUs gestaltet werden soll,
5.3 Kraftwerke
S. 17 Durch den immer größer werdenden Anteil volatil zur Verfügung stehenden
Stroms aus Sonne und Wind müssen die gezielt einsetzbaren Kraftwerke rasch
einspringen können, wenn sie gebraucht werden. Hierbei sind Entwicklungen sowohl
im Bereich der erneuerbaren Erzeugung als auch im Bereich thermischer Kraftwerke
11/39
möglich. Hochflexible thermische Kraftwerke werden zur Bereitstellung von Strom bei
Knappheit auch längerfristig eine Rolle spielen.
LEE: Der Aussage stimmt der LEE vollkommen zu, wobei die daraus resultierenden
Rückschlüsse den Systemkonflikt zwischen EE und nicht/schwer regelbaren
Braunkohlekraftwerken verdeutlichen.
S. 17 Die Ansprüche eines effizienten und flexiblen Betriebs können nicht gleichzeitig
vollständig erfüllt werden Gasturbinen beispielsweise sind besonders flexibel, aber
nicht sehr effizient.
LEE: Hier wurde anscheinend schlecht recherchiert:
Gaskraftwerke (hier sind ausdrücklich keine Kleinstturbinen mit unter 1000 kW
gemeint) haben gegenüber Kohlekraftwerken deutlich höhere Wirkungsgrade und
weitaus geringere CO2-Emissionen.
Quelle: http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/document/downloadImage.do?ident=24831
12/39
S. 17 Steigende Rohstoffkosten und der Emissionshandel setzen bereits Anreize
zur Effizienzsteigerung.
LEE: Aktuell leistet der Emissionshandel keinerlei Anreize weder zur Steigerung der
Effizienz. Als Klimaschutzinstrument kann der Emissionshandel seine Wirkung erst
entfalten, wenn überschüssige Zertifikate vom Markt genommen werden. Die
Landesregierung sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen.
S. 17 Deshalb unterstützt die Landesregierung unter anderem das Repowering von
Windenergieanlagen.
LEE: Aufgrund des noch sehr modernen Anlagenbestandes stellt das Repowering
kurzfristig kein signifikantes Potential dar, zumal ca. 50% der bestehenden Anlagen
außerhalb von Windvorranggebieten liegen und somit nur unter Erfüllung hoher
Voraussetzung überhaupt dem Repowering zugeführt werden können. Dies ist
Ergebnis der stetigen Verkleinerung der Windvorranggebiete. Da es auch keine
wirksame Regelung gibt, die ein Repowering außerhalb von Vorranggebieten
zulassen würde, wird der Anlagenaltbestand durch die Bestandssicherung nach
derzeitigem Stand nicht modernisiert und es ist auf Dauer sogar ein Rückgang der
Windleistung im Land zu befürchten, wenn nicht gegengesteuert wird.
5.4 Private Haushalte S. 17
Über Förderprogramme hinaus hält die Landesregierung auch steuerliche Anreize für
die energetische Gebäudesanierung für notwendig.
LEE: Steuerliche Anreize helfen in einem Land mit einem niedrigen
Einkommensniveau kaum, da einerseits wenig Geld für Sanierungen zur Verfügung
steht und andererseits kaum Steuern gezahlt werden. In der Breite wirken nur
Fördermaßnahmen, die nicht rückzahlbare Zuschüsse enthalten. Steuerliche Anreize
sind nur sinnvoll im gewerblichen Bereich / Mietwohnungen.
6.1 Erneuerbare Energien
S. 18 Sachsen-Anhalt will weiterhin führendes Land bei Ausbau und Nutzung der
erneuerbaren Energien bleiben. Auf Grund des schon heute großen
Erfahrungsschatzes kann Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Beitrag zum
Gelingen der Energiewende leisten. Das Nutzen unserer Potenziale, die wir gerade
auch als Flächenland haben, sind wir dem gesamtdeutschen Vorhaben schuldig. Es
ist viel einfacher, beispielsweise Windenergie hier im Land zu produzieren als in den
dicht besiedelten und waldreichen Regionen in Süddeutschland. Durch die
Weiterentwicklung des Ausbaus auch in Sachsen-Anhalt erreicht Deutschland
gemeinsam schneller und kostengünstiger eine wirtschaftlich und ökologisch
nachhaltige Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien.
13/39
LEE: Im Bundesländervergleich der Agentur für EE ist Sachsen-Anhalt hinter
Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein Baden-Württemberg, Thüringen und
Mecklenburg-Vorp. auf den 7. Platz zurückgefallen. Von einem führenden
Bundesland kann also nicht mehr die Rede sein. Der LEE begrüßt generell das
Statement, dass nur durch einen weiteren Ausbau der EE in Sachsen-Anhalt eine
nachhaltige Energieversorgung möglich ist. Jedoch: gerade mit der im Zuge der
Landesbaunovellierung beschlossenen ungünstigeren Abstandsregelung für WEA ist
für den LEE nicht erkennbar, wie der Ausbau der EE strukturiert nach vorne gebracht
werden soll.
S. 19 Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf die Versorgungssicherheit nicht
gefährden.
LEE: Es ist nicht erkennbar, auf welcher Grundlage man zu dieser Aussage kommt.
Man widerspricht sich zu S. 12 „Die Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt ist gut.
Stromausfälle und Unterbrechungen in der Gasversorgung sind die absolute
Ausnahme; es ist genügend Energie da, und das auch zur richtigen Zeit.“
S. 19 Dafür ist es notwendig, dass der Netzausbau besser mit dem Bau der
Erzeugungsanlagen synchronisiert wird. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, jede
neue EEG-Anlage unverzüglich an sein Netz anzuschließen, auch wenn dies einen
Netzausbau oder eine Netzverstärkung erfordert. Bei mehreren Vorhaben
verschiedener Projektierer in einer Region wäre es sinnvoll, diese Projekte zunächst
zu sammeln. Bei größeren Projekten scheint es auch allgemein sinnvoll, sie in die
Netzentwicklung einzupassen. Dafür müssen die Projekte aber rechtzeitig bekannt
sein. Zu einer geordneten Rückstellung oder Sammlung von Projekten ist der
Netzbetreiber wegen des Gebots des unverzüglichen Netzanschlusses derzeit nicht
berechtigt. Die Landesregierung schlägt daher vor, dass der Anspruch auf
Netzanschluss für die EEG-Anlagen um eine Anmeldefrist erweitert wird. Es wird
vermutet, dass für die verschiedenen Erzeugungsarten ganz unterschiedliche
Fristen angemessen sind. Die Ausgestaltung dieser Frist soll daher im Dialog mit
Projektierern und Netzbetreibern gefunden werden und dann auf Bundesebene im
Rahmen der Fortentwicklung des EEG eingebracht werden.
LEE: Eine Abhängigkeit von den Netzbetreibern und die Einführung zusätzlicher Fristen führen zu einer Gefährdung der Planungssicherheit, was gerade auch für den Finanzierungsrahmen eine entscheidende Voraussetzung darstellt und wird vom LEE
strikt abgelehnt. Der Ausbau der EE darf nicht durch die Netzbetreiber gebremst werden! Schon in der Vergangenheit gaben die Ausbauerwartungen für die Erneuerbaren Energien die nun erreichte Ausbaudynamik in weiten Teilen vor. Dennoch wurde
das Netz nicht entsprechend ausgebaut und ertüchtigt. "Koordination des Netzausbaus und EE-Ausbaus" muss daher bedeuten, dass das Netz zügig ausgebaut wird,
keinesfalls aber der Zubau an EE gebremst!
So dauert eine Genehmigung einer Biogasanlage mindestens 6 Monate; bei Windparks sprechen die Planer von mehreren Jahren Vorlaufzeit.
14/39
Zudem sinkt die Halbwertszeit des EEG rapide. Gab es in der Anfangszeit für jeweils
4 Jahre stabile Bedingungen, so wurde das EEG 2009 nach nur 3 Jahren novelliert
und das EEG 2012 nach bereits 4 Monaten. Zudem stellen maßgebliche Politiker mit
öffentlichen Gedanken zu „Strompreisbremsen“ das EEG in seiner Grundstruktur teilweise ganz in Frage.
Wenn vor diesem Hintergrund noch eine Warteliste der Netzbetreiber geplant ist,
wird es keine neuen Investitionen in neue EE-Anlagen mehr geben.
S. 19 Bei sinnvoller Ausnutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien werden
aber der Stromtransport und damit der Netzausbau bedeutend.
LEE: V.a. höhere Laufzeiten und Neubauten von Braunkohlekraftwerken führen zur
Notwendigkeit des Netzausbaus, so dass dieser nicht nur den EE zugeschrieben
werden kann. Zudem wurde es in den letzten Jahren massiv versäumt in die Netze
zu investieren. Lediglich ca. 2Mrd € pro Jahr wurden investiert, wobei das Doppelte
notwendig wäre. Die Infrastruktur der Hoch- und Höchstspannungsnetze ist 38 bzw.
50 Jahre alt. Eine Investition in die Netze liegt also hauptsächlich in dem Alter der
Anlagen.
S. 19 Deswegen fordert Sachsen-Anhalt bundesweit einheitliche Netzentgelte für die
Abnehmer – bei fortbestehender Anreizregulierung inklusive Erlösobergrenze zum
wirtschaftlichen Arbeiten der Netzbetreiber. Auch die Beteiligung der Erzeuger
an den Netzentgelten muss diskutiert werden.
LEE: Der LEE unterstützt die Forderung der Landesregierung nach
bundeseinheitlichen Netzentgelten für alle Netznutzer. Eine Beteiligung der Erzeuger
an den Netzentgelten ist denkbar, muss dann aber auch alle Erzeuger betreffen (incl.
der Bestandskraftwerke und der AKW).
S. 19 Finanzielle Förderung ist seit langem ein wichtiges Instrument, um neue
Energietechnologien an den Markt heranzuführen. Mit dem EEG ist es gelungen,
zahlreiche Technologien zur regenerativen Energieerzeugung zur Marktreife zu
bringen. Die Pionierphase ist jedoch vorbei. Daher ist es jetzt an der Zeit, das
Fördersystem deutlich wettbewerbsorientierter auszugestalten und auch
abrechnungstechnisch überschaubar zu halten. Sachsen-Anhalt sieht eine
Möglichkeit darin, dass nur noch die beste verfügbare Technik förderfähig ist.
Mittelfristig muss aber der Energiemarkt von unserem Hauptlieferanten, den
erneuerbaren Energien, her gedacht und ausgestaltet werden, so dass ausgereifte
Technologien ohne Förderung bestehen können.
LEE: Die Förderung lediglich der besten verfügbaren Technik lehnt der LEE ab, da
sich die Potentiale lediglich im Gesamtmix aller EE bestmöglich entfalten können.
Nicht mittelfristig, sondern sofort muss der Energiemarkt von den EE her gestaltet
werden, gerade für ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt mit seinem bereits sehr
15/39
hohen EE-Anteil. Das EEG für alle EE ist weiterhin notwendig, um versteckte
steuerfinanzierte Stromfolgekosten aus fossilen Energieträgern zu kompensieren.
Nur wenn alle Folgekosten u.a. wirksame höhere CO2-Emissionspreise, Einpreisung
der vollständigen Versicherungskosten für Atomkraftwerke im Strompreis enthalten
sind, wird echter Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energieträgern herrschen
und könnte auf das EEG verzichtet werden.
Das EEG muss mit Augenmaß reformiert werden: Derzeit bestehen erhebliche Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage, so dass die befreiten Unternehmen
gleichzeitig von durch die Erneuerbaren Energien Börsenstrompreisen profitieren
und von der Umlage befreit sind. Dies hat auch die EU-Kommission bereits bemängelt. Diese Befreiungstatbestände müssen überprüft und auf Unternehmen zurückgefahren werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Außerdem führt der aktuelle EEG-Wälzungsmechanismus zu einer erheblichen Senkung des Börsenstrompreises. Dies liegt an der besonders unvorteilhaften Vermarktung der EE am Spotmarkt.
Dort werden aktuell nur Preise von gut 3ct./kWh erzielt. Hingegen weist beispielsweise E.on im jüngsten Quartalsbericht für die schon bis einschl. 2015 verkauften
Strommengen einen Erlös von 5,5 ct./kWh aus. Es ist daher eine Rückkehr zur Physikalischen Wälzung erforderlich. Diese führt dazu, dass wieder die Vertriebe der
Versorger die eingespeisten erneuerbaren Strommengen viertelstündlich in ihr Portfolio einbauen und daher einen Anreiz haben, sich um eine vorteilhafte Vermarktung
zu bemühen.
Der Festpreis pro erzeugter kWh und der Vorrang für Erneuerbare Energien im EEG
müssen jedoch erhalten bleiben!! Ansonsten geht die Investitionssicherheit verloren
und der Ausbau der EE kommt zum Erliegen.
Der LEE sieht derartige Überlegungen zum Ausstieg aus dem EEG mit großer Sorge.
Es sollte auch der Landesregierung bewusst sein, dass der Energiemarkt durch
einige wenige große Gesellschaften dominiert wird. Somit ist ein freier Markt mit
derart ungleichen Teilnehmern ohne klare gesetzliche Mindeststandards nicht
möglich. Das EEG war bislang der Garant einer einzigartigen und bis dato
unvorstellbaren Entwicklung, an der unser Bundesland stark partizipieren konnte. Es
kann nicht im Interesse Sachsen-Anhalts sein, wenn anderswo wenig erfolgreiche
Fördermechanismen (siehe Quotenmodell für die beste verfügbare Technik in
Großbritannien) nunmehr in Deutschland Einzug halten. Zudem verhindert die
Konzentration auf eine preiswerte Technologie die Entwicklung anderer Sektoren.
Vielmehr ist das EEG weiter zu entwickeln. Die Vergütungssätze sind an die
aktuellen Marktentwicklungen anzupassen, die Vergütungsregeln sind zu mehr
Marktnähe weiter zu entwickeln. Unangetastet müssen aber die Verpflichtung zur
vorrangigen Stromabnahme durch die Netzbetreiber und die Absicherung der
Zahlung durch den Staat bleiben.
16/39
6.1.1 Biomasse
LEE: Die Einschätzung der Landesregierung zur Biomasse wird weitestgehend
geteilt. Vor allem sieht auch der Bauernverband den Zwang zur Installation
zusätzlicher BHKW-Kapazitäten, um verstärkt bedarfsgerecht Strom in die
öffentlichen Netze einspeisen zu können.
Allerdings sind noch deutliche Ausbauziele auf Basis landwirtschaftlicher Produkte
vorhanden (ohne Holz).
z.B: : 1 Mio t Stroh = 15 PJ bei direkter Verbrennung in Form von Wärmeenergie
1,3 Mio t Stallmist (das entspräche einschließlich der schon erfolgten Nutzung
in BGA einer energetischen Nutzungsrate von etwa 63% des anfallenden
Stallmistes) = 2,6 PJ in Form von Methan
1,2 Mio t Rinder- und Schweinegülle (das entspräche einschließlich der schon
erfolgten Nutzung in BGA einer energetischen Nutzungsrate von etwa 50%
der anfallenden Gülle) = 0,6 PJ in Form von Methan.
Die Preisbewertung im Energiekonzept für Biomassestrom ist populistisch: Die
maximale Vergütung liegt lt. EEG 27 sogar bei 25 Ct/kWh in der Kleinanlagenklasse
bis 75 kW. Allerdings wird diese Anlagenklasse im Land kaum gebaut und auch die
im Konzept genannten 22,3 Ct sind der theoretisch erreichbare Maximalwert in einer
Biogasanlage unter 150 kW bei 100 % Einsatzstoffen der Vergütungsklasse II.
Realistisch sind bei den unter den Bedingungen des EEG 2012 in Betrieb
gegangenen Biogasanlagen Vergütungssätze zwischen 19,5 und 21 Cent/kWh.
6.1.2 Wind
S. 21 Wie bereits unter 2.1 dargestellt, waren im Frühjahr 2013 knapp 3,9 GW an
Windleistung in Sachsen-Anhalt installiert, verteilt auf über 2.400 Anlagen 11 . Für
2030 sieht das Land eine Erzeugungsleistung von 6,5 GW installierter Leistung aus
Windenergie als wahrscheinlich an.
LEE: Für wirksamen Klimaschutz sieht das Klimaschutzprogramm Sachsen-Anhalt
die Ausbauziele bereits bis 2020 bei 6GW. Auch an dieser Stelle wird die
mangelhafte Verknüpfung zwischen Klimaschutzprogramm und Energiekonzept
deutlich. Wie eine Steigerung der Windleistung auf 6,5GW selbst bis 2030 eintreten
soll, wenn seitens der Landesregierung lediglich auf Repoweringmaßnahmen gesetzt
wird, erscheint rätselhaft. Derzeit geht der Trend durch die permanente Reduzierung
der Windeignungsgebiete sogar in die entgegen gesetzte Richtung. Daher muss
Sachsen-Anhalt - ähnlich wie andere Bundesländer - wieder für einen Trend zu
größeren Vorranggebieten sorgen. Insbesondere Flächen, die schon einmal
ausgewiesen waren, müssen wieder Vorranggebiete werden.
17/39
S. 23 In den nächsten Jahren wird die Steigerung der Windenergie vermehrt durch
Repowering innerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete möglich sein, also durch den
Ersatz von Altanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen. Nach dem EEG
kämen derzeit ca. 400 Anlagen in Frage. Aber auch für Anlagen außerhalb dieser
Flächen, für die Repowering angestrebt wird, können Gemeinden bei den
Regionalen Planungsgemeinschaften einen Antrag auf Festlegung eines
Vorranggebietes mit Wirkung eines Eignungsgebietes stellen. Voraussetzung ist
u.a., dass das gesamträumliche Konzept der Regionalen Planungsgemeinschaft
zur Regelung der Windenergie erhalten bleibt und dass die Zahl der Anlagen
zumindest um die Hälfte reduziert wird. Die Landesregierung wird auch unabhängig
von der mittelfristigen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans überprüfen,
ob die angewandte Regelung das erwünschte Repowering im notwendigen Maß
zulässt.
LEE: Die Potentiale des Repowerings werden weit überschätzt s. auch Kommentar
S. 17. Die Landesregierung erwägt eine Überprüfung der angewandten
Repoweringregelung wann soll diese konkret erfolgen?.
S. 24 Netzintegration - Da es bei der Windenergie meistens um relativ große
Anlagen bzw. ganze Parks geht, ist die Synchronisation mit dem Netzausbau
besonders wichtig. Um Abschaltungen wegen Netzüberlastung zu vermeiden und
den effizientesten Aufbau der Netzinfrastruktur zu gewährleisten, müssen die
Netzbetreiber die Planungen verschiedener Anlagenbetreiber frühzeitig kennen.
Hierfür soll, wie unter Abschnitt 6.1 bereits erwähnt, mit den Betroffenen gemeinsam
eine ordnungsrechtliche Lösung gefunden werden.
LEE: eine solche Regelung legt der LEE strikt ab, da damit weitere unnötige und
kostenintensive Abhängigkeiten verbunden sind und die Entscheidungsgewalt auf
den Netzbetreiber übergeht.
6.1.3 Solare Strahlung
LEE: Überschrift „Solar Strahlung“ der Abschnitt behandelt nur die Photovoltaik.
Vorschlag: Überschrift in „Photovoltaik“ ändern
LEE: Im 2. Abschnitt unter 6.13 (S. 24) wird auf eine folgende „folgende Abbildung“
Bezug genommen, vermutlich ist jedoch eine Abbildung auf Seite 9 gemeint. (siehe
auch Punkt 5) bei den allgemeinen Bemerkungen). Vorschlag: Bezug prüfen und
konkretisieren.
S. 24 Sachsen-Anhalt hat eher durchschnittliche Einstrahlungswerte und kann
daher bei nationaler Betrachtung kein wichtiger Standort für das Aufstellen von
Photovoltaikanlagen oder die Nutzung von Solarthermie werden. Im südöstlichen
Teil des Landes gibt es allerdings relativ gute Werte. Im europäischen Vergleich ist
Sachsen-Anhalt wie ganz Deutschland kein relevantes Solarland.
18/39
LEE: Der Standort Sachsen-Anhalt und Deutschland ist PV-Anlagen sehr gut
geeignet.Durch Effizienssteigerungen und starke Kostenminimierungseffekte der
letzten Jahre ist die PV auch hierzulande wirtschaftlich und stellt bei den
Neuanlagen nach der Onshore-Windenergie bereits die zweitgünstigste EEStromquelle dar (EEG-Vergütung Stand Oktober 2013: 9,88-14,27 ct/kWh in
Abhängigkeit der Anlagengröße). Der Abschnitt ist irreführend, entspricht nicht den
Fakten und widerspricht auch den nachfolgend gemachten Einschätzungen zu der
bisherigen Installation und dem weiteren Zubau.
Am Beispiel der Photovoltaik zeigt sich im besonderen Maße das der Bottom Up
Ansatz bei der Planung keine Rolle spielt. Insbesondere die Photovoltaik in Ihrer
Kleinteiligkeit und beliebigen Skalierbarkeit wird mit zunehmender Verbesserung der
Speicherfähigkeit eine tragende Rolle in der Energieversorgung der Zukunft spielen.
Einfamilienhäuser können schon jetzt einen großen Teil der benötigten Energie
erzeugen, Industrie und Handwerk planen und bauen Anlagen um die teuren
Mittagsspitzen auszugleichen. Viele Unternehmen erzeugen Prozesswärme,
Supermärkte und Lager benötigen Kühlung. In diesen Bereichen gilt, mit
zunehmender Sonne wird proportional Kühlleistung gefordert. Entscheidend ist also
nicht die durchschnittliche Sonneneinstrahlung sondern die Wirtschaftlichkeit, die
sich aus den Investitionskosten und der produzierten Leistung ergibt. Auch ein Blick
auf den Stromverbrauch und die Stromerzeugung durch Photovoltaik könnte ein
Argument liefern, Photovoltaik als wichtigen Baustein der Energiewende zu
betrachten.
Das im 3. Absatz beschriebene „Problem“ des „Netzanschlusses“ von Kleinanlagen
erscheint für Sachsen-Anhalt von geringerer Bedeutung insbesondere, wenn man
das mit der Installationsmenge von Kleinanlagen in Sachsen-Anhalt mit denen in
südlichen Bundesländern (Bayern und Sachsen-Anhalt) vergleicht.
S. 24 Deshalb unterstützt Sachsen-Anhalt Anreize zum Eigenverbrauch und
Speichern bei kleinen EEG-Anlagen.
LEE: Die Unterstützung des verstärkten Eigenverbrauches ist eine sehr sinnvolle
Maßnahme, leider fehlt wie das konkret unterstützt werden soll.
S. 24 Das Interesse am Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist in SachsenAnhalt ungebrochen hoch, führt aber noch nicht zu einer wesentlichen
Beeinträchtigung im Raum.
LEE: Es ist hier nicht klar was gemeint ist. Vorschlag: Konkretisieren.
Deshalb plant das Land unter anderem, Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden
nach der Landesbauordnung unabhängig von der Netzeinspeisung grundsätzlich
verfahrensfrei zu stellen.
19/39
LEE: Der Entfall einer Baugenehmigung für PV Anlagen auf Gebäuden wurde in
diesem Jahr im Landtag beschlossen und tritt am 1.9.2013 in Kraft.Vorschlag: Bei
„Erreichtem“ nennen oder Zeitform des Satzes ändern.
S. 25 Im Rahmen der schon beschriebenen Vorbildfunktion des öffentlichen
Sektors wird auch eingehend zu prüfen sein, ob größere Solarpotenziale auf
landeseigenen Liegenschaften bestehen und wie diese nutzbar gemacht werden
können.
LEE: wann soll diese Solarpotentialanalyse vorgenommen werden?
Da für den Zubau der Photovoltaik Dächer in den Himmelsrichtungen West, Süd und
Ost geeignet sind, ist offensichtlich, dass auf den Dächern öffentlicher
Liegenschaften große Solarpotenziale bestehen. Diese können entweder nutzbar
gemacht werden, indem Kommunen oder das Land selbst investieren und so auch
Gewinne erzielen können oder indem die Dachflächen Bürgergenossenschaften als
Fläche zur Verfügung gestellt werden. Gerade eine breite Bürgerbeteiligung ist für
die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich.
Zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz ist darauf zu achten, dass die
Beteiligung von Bürgern ein Entscheidungskriterium bei der Vergabe von
Dachflächen spielt. Zur Erfüllung der EEG-Vorgaben und zur Darstellung der
Wirtschaftlichkeit ist es notwendig, dass der PV-Strom direkt im Objekt verbraucht
werden darf. Es ist sicher zu stellen, dass dies vertraglich mit dem Stromversorger
der landeseigenen Liegenschaft geregelt ist.
S. 25 Neben den bereits sichtbaren Anstrengungen im Land schlägt die
Landesregierung vor, an der Erweiterung der Wertschöpfungskette zu arbeiten und
insbesondere Standardisierungs- und Rationalisierungspotenziale in der
Dachmontage mit dem Ziel der Dachintegration zu erschließen.
LEE: Problem der Dachintegration von PV-Anlagen ist die fehlende Hinterlüftung und
somit eine Wirkungsgradverschlechterung aufgrund höhrer Modultemperaturen,
wodurch der Ertrag sinkt. Als geeigneter wäre die Förderung des Systemgedankens
z.B. PV mit KWK/Wärmepumpe/E-mobilität, Power to heat, Errichtung von
Nahstromnetzen zur Vernetzung von Verbrauchern und damit höherem Vor-OrtVerbrauch des PV-Stromes bei gleichzeitiger Entlastung des übergeordneten Netzes,
Förderung der Errichtung von Ost-West-Anlagen zur homogeneren,
netzverträglicheren Stromerzeugung
20/39
6.1.5. Wasserkraft S. 27
LEE:
1. Dem derzeitigen Energiekonzept von Sachsen-Anhalt fehlen im Bereich der
Nutzung der Wasserkraft aktuelle Datengrundlagen.
Vor diesem Hintergrund ist die Aussage, dass in Sachsen-Anhalt kein größerer
Zubau an Wasserkraft möglich ist, nicht plausibel zu treffen.
Im Jahre 1992 wurde hier zuletzt eine Potenzialermittlung durchgeführt,
allerdings ohne Berücksichtigung der Elbe. Die Studie sah für die Flussgebiete
Saale und Nebenflüsse sowie Mulde 81 Standorte vor.
Eine Standortermittlung nach § 35 Abs.3 WHG wurde vom Land SachsenAnhalt bisher nicht offensiv verfolgt.
Das Energiekonzept der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum
zwischen 2007 und 2020 sah an kleineren Staustufen ein Gesamtpotenzial von
18 MW zu installierender Leistung mit 92 GWh/a vor.
An 20 größeren Standorten dürfte ein Potenzial von ca. 10 MW installierter
Leistung mit einer elektrischen Jahresarbeit von etwa 120-130 GWh bestehen
(Udo Rindelhardt, Laufwasserkraftwerke in Sachsen-Anhalt, Wasserkraft & Energie
2/2012).
Aufgrund dieser vielfältigen Informationslage kann eine belastbare Aussage zum
tatsächlichen Zubau, auch unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen,
derzeit nicht getroffen werden.
Aus Sicht des LEE sollte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer
Potentialermittlung nach § 35 Abs.3 WHG sowohl Standorte für den Zubau der
Wasserkraftnutzung als auch deren Leistungsvermögen bestimmen lassen.
2. Die Aussage des Energiekonzeptes, dass kein Fokus auf den Neubau von
Wasserkraft, sondern nur auf deren Instandhaltung zu legen ist, ist in dieser
allgemeingültigen Form nicht hinnehmbar.
Energie aus Wasserkraft ist nachhaltig und steht mit dem natürlichen
Wasserdargebot unerschöpflich zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird
auch darauf hingewiesen, dass Energie aus Wasserkraft im Vergleich zu
Windenergie und Photovoltaik wesentlich kontinuierlicher zur Verfügung steht.
Gemeinhin wird dies noch mit dem veralteten Begriff Grundlastfähigkeit
bezeichnet.
Die Wertschöpfung aus dieser Art der Stromerzeugung findet vor Ort statt.
21/39
Die Nutzung der Wasserkraft greift im Verhältnis zu allen anderen Formen der
fossilen und atomaren Energieerzeugung am wenigsten in den Natur- und
Landschaftshaushalt ein.
Die Nutzung von Energie aus Wasserkraft vermeidet klimaschädliche CO2
-Emissionen.
Die Speicherung elektrischer Energie ist wirtschaftlich derzeit nur durch die
Nutzung von mit Wasserspeichern gekoppelten Wasserkraftanlagen möglich.
Die Nutzung der Wasserkraft sichert auch zukünftig Arbeitsplätze und bewahrt
regionale Identität.
Wasserkraftanlagen sind in den seltensten Fällen Gegenstand einer reinen
Investitionsanlage oder Bestandteil eines Anlagefonds.
Die Nutzung der Wasserkraft fördert den technologischen Fortschritt. Innovation und
Entwicklung in diesem Bereich sind für die Umsetzung der Energiewende
unerlässlich. Im Bereich der Nutzung der Wasserkraft kann hier auf einem
umfangreichen Erfahrungsschatz aufbauend der technologische Fortschritt vor Ort
umgesetzt und erlebbar gemacht werden. Damit steigt zugleich die Akzeptanz der
Energiewende in der Bevölkerung.
Die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft wird über das EEG, Gesetz für
den Vorrang Erneuerbarer Energien, nicht subventioniert. Mit 7,67 ct/kWh bis 12,7
ct/kWh liegt die Vergütung nur unwesentlich über dem Strompreis am Markt. Anders
als bei anderen erneuerbaren Energien findet im Bereich der Wasserkraft kein
unkontrollierter Zubau der Energieerzeugung statt, sondern führt die traditionell
gewachsene Nutzung der Wasserkraft fort.
3. Die Nutzung der Energie aus Wasserkraft ist in einem ökonomischen und
ökologischen Gleichgewicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die durch
die Bundesländer aufzustellenden Bewirtschaftungspläne für die einzelnen
Gewässer die Nutzung der Wasserkraft ermöglichen und ausweisen und dass die
Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht isoliert zu den Klimaschutzzielen und
der gewollten Energiewende in der Bundesrepublik einseitig auf die
Wiederansiedlung von derzeit nicht vorhandenen Fischbeständen und weit über das
erforderliche Maß hinausgehenden Mindestwasserabgaben fokussiert ist.
4. Die Nutzung der Wasserkraft darf nicht durch aufwendige und komplizierte
Genehmigungsverfahren erschwert werden. Hierzu gehören auch sehr lange
Verfahrenszeiten und z.T. auch intransparente Entscheidungen zu einzelnen
Wasserkraftstandorten.
5. Die Nutzung der Wasserkraft als Bestandteil der Energiewende hin zur
ausschließlichen Gewinnung aus regenerativen Energieträgern ist nicht allein
Aufgabe des jeweiligen Anlagenbetreibers, sondern liegt im nationalen und
europäischen Interesse. Hierauf verweist auch die Mitteilung der Europäischen
Kommission vom 06.06.2012.
22/39
Aus diesem Grund bedarf es stabiler und zuverlässiger Regelungen, die die
Konkurrenzfähigkeit der Energie aus Wasserkraft im Verhältnis zu den
konventionellen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas herstellen und
erhalten und auch deren Vernetzung in die ökologischen Systeme des
Oberflächengewässers fördert.
6. Im Ergebnis der Ausführungen bleibt festzuhalten, dass auch der Nutzung der
Wasserkraft und deren Ausbau mehr Aufmerksamkeit im Rahmen der
energiepolitischen Zielstellungen zu widmen ist.
Wasserkraft ist ein Energieträger, den es gleichermaßen verantwortungsvoll zu
nutzen, zu erhalten und auszubauen gilt. Für das Gelingen der Energiewende
in Sachsen-Anhalt muss auch die Wasserkraft verstärkt berücksichtigt werden.
23/39
6.2.1 Braunkohle S. 27
Moderne Braunkohlekraftwerke können auch verhältnismäßig flexibel gefahren
werden und damit Erzeugungsspitzen und –engpässe von Sonne und Wind
ausgleichen – auch wenn sie dafür nicht erste Wahl sind. Sie haben weiterhin einen
hohen Must-Run-Anteil, d.h. eine technisch notwendige Mindestleistung, der bei
größeren Anteilen erneuerbarer Energien so nicht benötigt werden wird und
damit die Integration der erneuerbaren Energien erschwert. Bei geringeren
Anteilen erneuerbarer Kraftwerksleistung kann die Braunkohle vor allem als
zuverlässiger Energieträger gesehen werden.
LEE: Das LSA weist einen sehr hohen EE-Anteil auf, weshalb Kohlekraftwerke
aufgrund ihrer geringer Flexibilität, geringem Wirkungsgrad und hohem Must-RunAnteil in ca. 2030 auflaufen müssen. Sie spielen mittelfristig im Mix keine Rolle, da
diese klimaschädlichste Energieform bei funktionierendem europäischen
Emissionshandel zu kostenintensiv und somit nicht mehr wettbewerbsfähig ist.
Dieser Systemkonflikt ist nur auflösbar, wenn die Kohleverstromung mittelfristig bis
2030 ausläuft und lediglich Bestandkraftwerke weiterlaufen. Keinesfalls dürfen neue
Kohlekraftwerk ans Netz gehen, da sie den Systemkonflikt manifestieren.
Bei einem funktionierenden Emissionshandel finden diese Vor- und Nachteile
allesamt ihren Niederschlag in den Erzeugungskosten.
LEE: es gibt aktuell keinen funktionierenden europäischen Emissionshandel,
weshalb mehr denn je Kohlestrom in die Netze gepresst wird und diese für die
Einspeisung von EE-Strom blockiert, was in immer stärkerem Maße zu höheren
Abschaltraten von EE-Anlagen führt, deren Ausfall trotzdem vergütet wird, obwohl sie
keinen Strom erzeugen. Dies wiederum verteuert unnötig den Strompreis und hat
höhere Netzausbaukosten zur Folge.
Diese wird in der chemischen Industrie als Prozesswärme und im Fernwärmenetz im
Süden des Landes den Bürgern als klimafreundliche Heizenergie zur Verfügung
gestellt. Deswegen setzt sich die Landesregierung für eine langfristige Fortsetzung
der Braunkohlennutzung für die Strom- und Wärmeerzeugung unter weiter
wachsender Einbeziehung der stofflichen Potenziale des Rohstoffes ein.
LEE: trotz geringen Anteils an KWK innerhalb von Kohlekraftwerken bleiben die
CO2-Emissionen unverhältnismäßig hoch, weshalb von klimafreundlicher
Heizenergie keine Rede sein kann. Die Klimafreundlichkeit von Kohlestrom kann
unmöglich ein Argument der LR sein, sich für eine langfristige Fortsetzung (vorher
war von mittelfristig die Rede – es ist wieder einmal nicht erkennbar, welche
Strategie die Landesregierung mit der Braunkohleverstromung verfolgt) einzusetzen.
Die stoffliche Verwertung ist und bleibt aus Sicht des LEE ein Feigenblatt.
24/39
Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit erkundeten
Rohstoffvorkommen, die bereits wirtschaftlich genutzt werden, die für eine
wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind oder in denen das Rohstoffvorkommen
wegen seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung geschützt werden soll.
LEE: Neue Kohletragebaue haben negative Auswirkungen auf Siedlungsstrukturen,
Grundwasserspiegel und Landwirtschaft, weshalb die volkswirtschaftliche Bedeutung
differenziert betrachtet werden sollte.
6.2.2 Erdgas S. 28
LEE: der wertvolle Rohstoff Erdgas sollte weitestgehend in KWK-Anlagen genutzt
werden. Der LEE fordert die Erhebung einer KWK-Potentialstudie, um diese
innovative Technik noch stärker in den Endkundenmarkt zu bekommen.
7.1 Integration der Erneuerbaren Energien S. 28
Das künftige Energiesystem muss von den erneuerbaren Energien her gedacht
werden. Nur ein auf erneuerbaren Energien basierendes System sichert
Unabhängigkeit von teurer werdenden Importen und ökologische Nachhaltigkeit. Alle
Maßnahmen und Regelungen, die in Deutschland und Europa gemeinsam für die
Jahrzehnte des Übergangs getroffen werden, müssen daher entweder in ein von
erneuerbaren Energien getragenes System münden oder zum passenden Zeitpunkt
reversibel sein.
LEE: Prinzipiell stellt dies den richtigen Ansatz dar, wobei das Energiekonzept
diesem nicht folgt, wenn zum einen die Forderung nach der Abschaffung des
bewerten Instrumentes EEG aufgestellt wird und gleichzeitig langfristig an der
Braunkohleverstromung festgehalten werden soll.
Das heißt für die Preise: Kosten und Nutzen müssen transparent dargestellt werden.
Es muss deutlich werden, inwiefern Kosten Investitionen in ein tragfähiges
zukünftiges System sind.
LEE: auch externalisierte Kosten der fossilen Energien müssen transparent gemacht
und eingepreist werden.
Die technische Energieaufsicht ist Länderaufgabe. Sachsen-Anhalt wird sein
Engagement in diesem Bereich verstärken und beginnend noch im Jahr 2013 einen
Best-Practice-Abgleich mit den anderen Bundesländern durchführen.
LEE: wieder eine Aufgabe, deren Ergebnisse leider erst nach der Erstellung des
Landesenergiekonzeptes vorliegen werden.
25/39
Das bedeutet: Vorrang des Netzausbaus vor Speicherung oder dem Ausbau der
Erzeugung – im Rahmen eines europäischen Gesamtkonzepts.
LEE: Sowohl der Ausbau der EE-Erzeugung und dezentraler KWK-Anlagen als auch
der Netzausbau müssen parallel fortgesetzt werden.
Der Netzausbau darf nicht allein im Fokus der Entwicklung stehen. Vielmehr muss es
gelingen, zukünftig eine bessere Übereinstimmung zwischen dem weiteren Ausbau
der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, dem Netzausbau und der
Speicherentwicklung zu erreichen. Die Speicher sind dabei differenziert zu
betrachten. Stromspeicher in Form von Akkumulatoren werden sicher keine
überragenden Leistungsmengen speichern, allerdings können sie sowohl
Maximallasten der Stromabnahme im Netz verringern und stellen bei einem
Überangebot von Strom eine zusätzliche Last zur Verfügung.
Andere Formen der Speicherung sind heute schon technisch möglich. Es fehlt nur an
den entsprechenden finanziellen Anreizen für eine Umsetzung. So wird in
Biogasanlagen Energie aus Anbaubiomasse schon heute ganzjährig in Form von
Silagen o.ä. gespeichert. Durch technische Optimierung der Biogasanlagen muss es
gelingen, diese einmal gespeicherte Energie vorrangig dann in Strom umzuwandeln,
wenn Wind und Sonne keine ausreichende Strommenge im Netz bereitstellen. Die
Investitionsförderung des Landes sollte für derartige Projekte wieder geöffnet
werden.
Durch eine entsprechende Politik des Landes könnten viele vorhandene Staustufen
wieder für die Stromerzeugung genutzt werden. Dies wäre Grundlaststrom, der nicht
über neu zu errichtende Speicher bereitgestellt werden müsste.
Zielstellung des Netzausbaus ist der Ausbau aller Netzebenen in
Synchronisation mit dem Ausbau und Transport des Stroms aus erneuerbaren
Energien bei gleichzeitiger Koordinierung mit der Weiterentwicklung von
Speichertechnologien sowie mit der Entwicklung der Flexibilisierung auf
Angebots- und Nachfrageseite.
LEE: Der Netzbetreiber muss weiterhin verpflichtet bleiben, EE-Anlagen
diskriminierungsfrei an das Netz anschließen.
Angestrebt ist eine effiziente Gestaltung des Gesamtsystems von Erzeugungs-,
Übertragungs-, Speicher- sowie Verbrauchskapazitäten.
LEE: Hierfür sind flexible Gas- und keine neuen Kohlekraftwerke notwendig
7.2.2 Rolle Sachsen-Anhalts beim Netzausbau S. 30
Zum einen muss der Strom, der zu einem Großteil aus Windenergie erzeugt wird, zu
Spitzenzeiten „abtransportiert“ werden können, da hier deutliche
26/39
Erzeugungsüberschüsse bestehen. Das bedeutet vor allem Ausbau der
Verteilnetze.
LEE: 42% Stromexport resultieren nicht ausschließlich aus Überschüssen der
Windenergieanlagen. Von daher ist eine differenziertere Betrachtung der
Erzeugungsüberschüsse in EE und Kohle und der daraus resultierenden
Netzbelastung notwendig.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Stromnetzes ist es schwer verständlich das eine
so wichtige Infrastruktur privatwirtschaftlich betrieben wird. Im Hinblick auf Straße
und Schiene scheint es absolut notwendig, das Netz als hoheitliche Aufgabe zu
betrachten und an Bund, Länder und Kommunen zu übertragen. Eine Finanzierung
über Bürgerinitiativen scheint möglich und denkbar wie beachtenswerte Vorhaben in
Berlin und Hamburg zeigen.
7.2.3 Verteilnetze S. 31
Der Treiber des Ausbauerfordernisses ist derzeit die Photovoltaik. Damit es nicht zu
Abregelungen der Anlagen kommen muss und die Netzbetreiber die benötigte
Netzstruktur passgenauer und damit kostengünstiger planen können, muss der
Ausbau der Erzeugungsanlagen besser mit dem Netzausbau synchronisiert
werden. Deshalb schlägt die Landesregierung (siehe hierzu auch unter Abschnitt
6.1) vor, dass der Anspruch auf einen Netzanschluss für EEG-Anlagen um eine
Anmeldefrist erweitert wird. Die Ausgestaltung dieser Frist soll im Dialog mit
Projektieren und Netzbetreibern gefunden werden.
LEE: Eine Synchronisation der EE-Erzeugung mit dem Netzausbau lehnt der LEE
aus og. strikt ab, zumal es durch die Kleinteiligkeit von PV-Anlagen zu enormen
bürokratischen Hürden kommt, die die Projekte unwirtschaftlich machen.
7.2.4 Kosten des Netzausbaus und deren Verteilung S. 31
Durch die erneuerbaren Energien besteht ein kapitalintensiver Ausbaubedarf auf
allen Netzebenen (Ortsanschlussnetze, Verteilnetze auf der Mittelspannungsebene
und Übertragungsnetze in die benachbarten Bundesländer und das europäische
Ausland),
LEE: aber auch höhere Vollbetriebsstunden von Kohlekraftwerken und
unzureichende Investitionen der letzten Jahre durch die Netzbetreiber bewirken
zusätzlichen Netzausbau, d.h. die Kosten sind nicht nur den EE zuzuschreiben
Wegen des hohen Ausbaustands an erneuerbaren Energien und der in den 1990ern
an die bundesdeutschen Standards angepassten Netze haben alle neuen
Bundesländer deutlich höhere Netzentgelte als die alten.
27/39
LEE: V.a. die Ertüchtigung und Anpassung der ehemaligen DDR-Netze auf
westdeutsches Niveaus sind ein wichtiger Grund für die höheren Netzentgelte
insgesamt in Ostdeutschland.
S. 32 „Die Landesregierung strebt eine grundlegende Reform der
Netzentgeltsystematik an. Netzentgelte sollten sich zukünftig insgesamt stärker an
der Leistung denn an der Arbeit orientieren. In Zeiten unregelmäßiger häuslicher
Eigenerzeugung, v.a. über Photovoltaikanlagen, spiegelt eine solche Ab-rechnung
die auf der Netzseite entstehenden Kosten deutlich besser wider. Auch über eine
Beteili-gung der Einspeiser an den Netzkosten muss nachgedacht werden. SachsenAnhalt wird sich daher auf Bundesebene für eine umfassende Reform der
Netzentgeltsystematik einsetzen.“
LEE: Bei größeren Verbrauchern (m.W. ab etwa 30 kW Anschlussleistung) wird eine
leistungsabhängige Grundgebühr durch die Energieversorger in Rechnung gestellt.
Insofern ist die Forderung der Landesregierung nichts Neues. Kritisch zu hinterfragen
ist, ob man eine derart komplizierte Abrechnung nun auch noch auf die
Haushaltskunden übertragen muss.
Die Forderung nach einer Beteiligung der Erzeuger an den Netzkosten ist eine
Überlegung. Dann muss man fairer Weise aber alle Erzeuger – d.h. auch die
Braunkohlen- und Gaskraftwerke - in diese Regelung einbeziehen. Letztendlich
werden die Stromkosten durch eine solche Neuerung nicht wirklich verändert, da der
Endkunde trotzdem alle Kosten tragen muss. Wenn man etwas zu Lasten der
erneuerbaren Energieerzeuger verändern will, dann geht das am einfachsten über
Eingriffe in die Vergütungsregelungen des EEG. Wenn man das will, dann sollte man
dies aber auch offen und ehrlich sagen und keine heimlichen Umwege suchen.
7.3 Flexible Kraftwerke S. 33
Benötigt wird daher ein Strommarktdesign, das Investitionen in systemtechnisch
notwendige Bestandskraftwerke attraktiv macht und deren Weiterbetrieb
wirtschaftlich ermöglicht.
LEE: Bestandskraftwerke nur, wenn diese sehr flexibel an EE-Erzeugungskurve
gefahren können, was bei Kohlekraftwerken nicht der Fall ist
Deswegen ist der bereits hohe Stromexport aus Sachsen-Anhalt kein
hinreichendes Ausschlusskriterium für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks
im Land.
LEE: Polen und Tschechen wollen Stromgrenzen dicht machen, da Stromexport aus
Dtl. deren Netzstabilität gefährdet, von daher ist es nicht nachvollziehbar, den
Stromexport auf Grundlage neuer Braunkohlekraftwerke weiter auszubauen
Der Stromexport allein ist vielleicht kein Aussschlusskriterium, die Summe der
Probleme aber schon:
28/39
–
Sachsen Anhalt wird aufgrund der geringen Einwohnerdichte auch in Zukunft einen
weiteren Zubau bei Wind- und PV-Anlagen haben, der zusätzlicher Strommengen
für den Export bereitstellt. Dann muss man nicht auch noch Kohlestrom
exportieren.
–
Kohlekraftwerke sind aufgrund der verwendeten Technik nicht geeignet, um die
fluktuierende Energiebereitstellung aus Wind und Sonne entsprechend zu
ergänzen.
–
Kohlekraftwerke führen zum Verlust an großen Flächen für die Tagebaue. Dies ist
auf Landschaftsschutzgründen kaum erstrebenswert. Auch der Landwirtschaft
gehen durch Tagebaue und die damit verbunden Ausgleichsmaßnahmen Flächen
unwiederbringlich verloren. Zudem sind die Anwohner von Orten, die einem
zukünftigen Tagebau weichen müssen, keinesfalls davon begeistert, wegen des
Kohleabbaus enteignet zu werden. (Stadtrat von Lützen lehnt mit den Stimmen
aller Fraktionen einen Neubau in Profen ab (http://kohle-protest.de/profen/).
–
Wenn Vattenfall und EON den Verkauf von Kohlekraftwerken oder deren
Schließung ankündigen, ist dies aus Sicht des Bauernverbandes ein eindeutiges
Zeichen, dass Kohlestrom langfristig nicht wettbewerbsfähig ist. Eine Investition in
ein neues Kohlekraftwerk – möglicherweise noch mit sachsen-anhaltinischem
Steuergeld unterstützt – ist demzufolge kritisch zu bewerten.
–
Braunkohleverstromung ist wegen der extrem hohen CO 2-Emissionen abzulehnen.
Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass der Rahmen für
angemessene und abgestimmte Maßnahmen in den Erzeugungsstrukturen
weiterentwickelt wird, um Mängel in der Versorgungsqualität zu minimieren und
entsprechenden Gefahren für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt
vorzubeugen.
LEE: Die Aussage widerspricht sich mit der og, dass „Die Versorgungssicherheit in
Sachsen-Anhalt ist gut. Stromausfälle und Unterbrechungen in der Gasversorgung
sind die absolute Ausnahme; es ist genügend Energie da, und das auch zur richtigen
Zeit.“ Es ist nicht erkennbar, dass die EE die Versorgungssicherheit gefährden oder
die Mängel der Versorgungsqualität signifikant steigen.
Die Landesregierung wird gemeinsam mit den ansässigen Betreibern konventioneller
Kraftwerke ermitteln, welche Potenziale zur Effizienzsteigerung noch bestehen und
wie diese sich unter dem Aspekt der Flexibilisierung der Stromerzeugung umsetzen
lassen. Sie setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass etwaige Förderungen des
Kraftwerksparks an die Fähigkeit zur Flexibilität und Effizienz gekoppelt werden.
LEE: Offensichtlich sind die Potentiale zur Flexibilität von Kohlekraftwerken noch
nicht erhoben. Es stellt sich die Frage, warum eine solch wichtige Erhebung nicht
bereits vor der Fertigstellung des Energiekonzeptes fertig gestellt wurde.
29/39
7.4 Flexibler Verbrauch S. 34
„Dezentrale Lastverschiebung in den Haushalten ist gemäß dem Bericht der
Plattform Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit deutschlandweit im Bereich von sechs (+) bzw. acht (-) GW
möglich. Die variablen Kosten sind gering, die Investitionskosten aber hoch. Mit
Rücksicht auf das verhältnismäßig geringe verfügbare Einkommen in SachsenAnhalt möchte die Landesregierung diese Potenziale erst zweitrangig adressiert
wissen, sobald sie Stand der Technik sind.“
LEE: Von möglichen Lastverschiebungen würden die EE stark profitieren, da
Erzeugung und Verbrauch besser in Einklang gebracht werden, was zu geringeren
Strompreisen und zur geringeren Belastung der Netze führen würde. Eine
Potentialerhebung für Sachsen-Anhalt würde dafür die Basis darstellen.
Die Erschließung der Potenziale zur Lastverschiebung kann durch eine veränderte
Bemessung der Netzentgelte in Teilen gelingen: Derzeit bemessen sich die
Netznutzungsentgelte anhand der durch den Verbraucher bezogenen höchsten
Leistung. Bezieher fluktuierender Stromlieferanten werden also benachteiligt. Diese
Bemessungspraxis muss geändert werden, damit die Anreize für den Bezug
fluktuierender Leistung nicht zunichte gemacht werden.
Eine einfache Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Stromabnahme ist die
Umrüstung von Warmwasserspeichern auch E-Heizung. Diese könnte – so wie
schon seit mehreren Jahrzehnten praktiziert – durch die EVU per Funksteuerung
geschaltet werden. Voraussetzung: In Zeiten mit Überschussstrom muss dieser
entsprechend preiswert angeboten werden, um gegenüber Heizöl konkurrenzfähig
zu sein. Auf diese Art könnte vermieden werden, dass Windrädern für den nicht
erzeugten Strom Geld über das EEG vergütet wird. Dieser Vorschlag wird im
Energiekonzept dann auch verfolgt – siehe „Power to heat“.
8.2. Verkehr S. 41
„Die Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) ist Ziel
im ÖPNV-Gesetz des Landes und dem darauf basierenden ÖPNV-Plan. Dieses
Instrument soll wesentlich zur Erreichung der Energieeinsparziele beigetragen.“
LEE: Gerade für den ländlichen Raum ist die Ehrlichkeit dieses Vorhaben zu
hinterfragen. In den letzten 20 Jahren wurde der ÖPNV konsequent abgebaut. So
fahren in kleinen Dörfern außerhalb der Schulzeiten kaum noch Busse, und wenn
dann morgens ein Bus in die Kreisstadt fährt, dann muss man für die Rücktour einen
Anrufbus nutzen. Damit entspricht der ÖPNV hier mehr dem Individualverkehr.Wenn
man im ländlichen Raum wirklich wieder einen ÖPNV einführen möchte, dann geht
das nur mit regelmäßigen Fahrzeiten in akzeptablem Abstand (max. alle 2 Stunden).
Generell sollte als alternative und weitestgehend ausgereifte Mobilitätsformen auch
die Stärkung der Fahrradinfrastruktur als auch die Förderung von innerstädtischen
Lastfahrradtransport auch in Verbindung mit Elektroantrieben fokussiert werden.
30/39
9 Treibhausgasemissionen S. 46
Die Kohlendioxidemissionen aus dem Endenergieverbrauch betrugen in
Sachsen-Anhalt 2011 24,5 Mio. t/Jahr, das sind 10,6 t pro Einwohner und Jahr oder
292 g/kWh. Diese werden voraussichtlich bis 2030 absolut um 0,6 Prozent pro Jahr
sinken, pro Kopf aber um 0,6 Prozent pro Jahr steigen, da negative Demografie und
Wirtschaftswachstum sich hier gegenseitig verstärken.
LEE: In der „Energiestudie mit Prognosen der Energiekennzahlen für die Jahre 2020
und 2030 zur Vorbereitung der Fortschreibung des Energiekonzeptes der
Landesregierung von Sachsen-Anhalt“ wird für 2030 von12,55t pro Einwohner und
Jahr in LSA ausgegangen. Dies sollte in der Form auch aufgeführt werden und nicht
durch minimale Steigerungen von 0,6% pro Jahr verschleiert werden.
Nach jüngsten Meldungen des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz wird
Deutschland sein Einsparziel von 40 Prozent CO 2 -Emissionen im Jahr 2020
verfehlen. Hauptgrund seien die niedrigen Zertifikatspreise im Emissionshandel, die
eigentlich für die nötigen Anreize in der konventionellen Stromerzeugung sorgen
sollen. Sachsen-Anhalts Kraftwerkspark hat einen deutlichen Schwerpunkt auf
Braunkohle. Braunkohle trägt zwar wie ausgeführt zur Versorgungssicherheit bei und
ist relativ preisgünstig, hat aber auch die höchsten CO 2 -Emissionswerte. Bei
einem funktionierenden Emissionshandel werden diese Vor- und Nachteile allesamt
in den Erzeugungspreis eingepreist.
LEE: bei funktionierendem Emissionshandel wird Kohlestrom nicht mehr
konkurrenzfähig und somit unwirtschaftlich sein. Dieses Risiko gilt es seitens der
Landesregierung auszuschließen.
Bei Hitzewellen fällt beispielsweise ein Großteil der Windleistung weg, dafür ist der
Verbrauch beispielsweise durch Klimaanlagen erhöht. Bei starkem Frost und
Schneefall funktionieren auch weder Windkraft noch Photovoltaik einwandfrei, wenn
sie nicht speziell für diese Situationen ausgerüstet sind.
LEE: Auch fossile Kraftwerke müssen ihre Leistung bei höheren Temperaturen
aufgrund ungenügender Kühlung drosseln oder gar abschalten, was in der
Klimaanpassungsstrategie des LSA gut erläutert dargestellt ist.
31/39
10 Forschungslandschaft für die Energiewende S. 48
LEE: Die sehr gute Förderlandschaft der Vergangenheit speziell im Bereich der
Photovoltaik war ein ausschlaggebender Grund für die erfolgreiche Ansiedlung einer
Vielzahl von Unternehmen im Solarvalley. Die unsicheren Rahmenbedingungen und
die geringe Kontinuität der EEG-Förderung mit Ankündigung von Änderungen, die
teilweise sogar rückwirkend nach bereits erfolgter Investitionstätigkeit gegriffen
hätten, haben jedoch im Markt sehr große Unsicherheiten hervorgerufen. Dies hatte
letztlich auch die Zurücknahme von Investitionen zur Folge und war neben den
ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den asiatischen Anbietern eine Ursache für
die Krise im PV-Markt..
S. 48 Sachsen-Anhalt will führender Anbieter von wettbewerbsfähigen
intelligenten Teilsystemen zur Energieversorgung werden.
Ziel muss es sein, den bisherigen Schwerpunkt der Anlagenherstellung auf
Photovoltaik zu ergänzen und im gesamten Bereich der erneuerbarer Energien
eine führende Rolle im bundesweiten Vergleich einzunehmen.
Auf Bundesebene hat sich Sachsen-Anhalt für eine strategische Forschungs- und
Entwicklungsförderung eingesetzt, die besonders auf über die grundlagen- und
anwendungsorientierte Forschung hinausgehende Pilot- und
Demonstrationsvorhaben abzielt.
Der LEE begrüßt die Aufnahme der EE in die zukünftigen Leitmärkte innerhalb der
regionalen Innovationsstrategie und das Ziel der Landesregierung, im bundesweiten
Vergleich eine führende Rolle im gesamten Bereich der EE einzunehmen, was sich
ein Stück weit allerdings der Forderung an anderer Stelle widerspricht, zukünftig nur
die beste verfügbare Technologie zu fördern.
Aus Sicht des LEE wäre es zielführend, die Forschungsaktivitäten in der Form zu
gestalten, dass im Zuge von Pilot- und Demonstrationsvorhaben die EE in Form
eines Technologiemixes in Verbindung mit Speichern und dezentraler Kraft-WärmeKopplung als Mittelpunkt einer dezentral organisierten Energieversorgung
widerspiegeln. Zu untersuchen wäre neben dem Zusammenspiel der EE- und
wärmegeführten, modular regelbaren KWK-Anlagen u.a., inwiefern ein streng
dezentraler Ansatz zu einer Entlastung der Netze führt. Wichtig wäre dabei, diese
Forschungsprojekte zum einen auf ihre Wirtschaftlichkeit als auch auf die
Übertragbarkeit auf andere Regionen zu überprüfen. Weiterhin sollten zukünftige
Forschungsvorhaben nicht nur den Anspruch verfolgen, eine technologische Lösung
zu einer bestimmten Problemstellung zu arbeiten, sondern auch Fragen der
Akzeptanz, der Einbindung von Bürgern sowie der Übertragung der
Forschungsergebnisse in die Praxis verfolgen.
Dabei sollten die verschiedenen Instrumente zum einen in Städten als auch in
ländliche Regionen zum Einsatz kommen und untersucht werden. Neben dem
technologischen Vorsprung können somit auch Erfahrungen im Zuge des
demographischen Wandels gemacht und auf andere Regionen übertragen werden.
32/39
Denn gerade in Regionen mit schrumpfender Bevölkerung sind dezentrale Anlagen
ein Mittel der Wahl, um eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten.
Die hierbei erforderlichen Technologien bieten gute Chancen, in Europa und weltweit
nachgefragt zu werden.
Wenn das Ziel der Landesregierung ist, die in den Forschungsvorhaben gemachten
Erfahrungen nicht nur für einen eigenen Standortvorteil zu nutzen, sondern auch im
internationalen Bereich zu vermarkten, ist eine Verortung verschiedener
Technologien, Anbieter und Konzepte in Form eines Zentrums für EE notwendig.
Einen solchen Ansatz verfolgt das geplante „Science Center for Renewable Energy“,
welches neben der Aus- und Weiterbildung auch als Vermarktungsplattform der
regionalen Hersteller und Anbieter fungieren soll, um somit den führende Rolle des
LSA zu verdeutlichen.
11 Energiepreise S. 50
Energie gehört zum Grundbedarf und bildet einen mehr oder weniger festen
Kostenblock, dem nur durch Effizienzmaßnahmen beizukommen ist.
LEE: Eigenstromerzeugung durch EE oder dezentrale KWK-Anlagen und
Einsparungen sollten neben den Effizienzmaßnahmen aufgeführt werden.
Ein Vergleich der Durchschnittserlöse im Stromabsatz mit den Bundesdaten zeigt,
dass die Strompreise in Sachsen-Anhalt weder für die Wirtschaft noch für private
Verbraucher überdurchschnittlich teuer sind. Für das verarbeitende Gewerbe
bewegten sich die Strompreise mit 10,83 ct/kWh exkl. Mehrwertsteuer auf 103
Prozent des Bundesniveaus. 2003 waren es noch 154 Prozent. Die
Verbraucherpreise liegen mit 21,67 ct/kWh exkl. Mehrwertsteuer bei 86 Prozent des
Bundesniveaus, was für günstige Grundversorgerkonditionen spricht.
LEE: Es stellt sich die Frage, weshalb trotz der im Bundesdurchschnitt gleichen bzw.
sogar günstigeren Strompreise die höheren Netzentgelte in der Argumentation eine
derart große Bedeutung aufweisen. Offensichtlich werden höhere Netzentgelte durch
günstigere Einkaufsbedingungen bzw. Herstellungskosten mehr als kompensiert.
Eine Begründung seitens des MW wäre an dieser Stelle zu ergänzen.
In allen betrachteten Sektoren – Strom, Wärme und Verkehr – sichern die
erneuerbaren Energien langfristig die bezahlbare Versorgung, da konventionelle
Energieträger wie Erdöl und Erdgas knapper und damit teurer werden. Der aktuelle
Preisverfall beim Erdgas auf Grund der Förderung von Schiefergas u.ä. maßgeblich
in den USA ist nur eine Verzögerung, nicht aber eine Trendwende. Konventionelle
Energieträger sind endlich. In Sachsen-Anhalt bietet sich die Braunkohle als
33/39
kostengünstige Rückfalloption an, deren Dominanz aber unter klimapolitischen
Gesichtspunkten und unter Aspekten der Ressourcenschonung weder im Stromnoch im Wärmebereich mittelfristig erste Wahl sein kann. Bei Einpreisung der
externen Kosten, beispielsweise des negativen Einflusses auf das Klima über CO 2
-Zertifikate, schwindet auch der finanzielle Vorteil der Braunkohle merklich.
LEE: Die mittelfristige Nutzung der Braunkohle nicht erste Wahl widerspricht sich an
anderen Stellen, an denen von „mittelfristig“ und sogar „langfristig notwendig“ die
Rede ist. Es stellt sich die Frage, welches Ziel die Landesregierung mit dem
Energiekonzept verfolgt?
11.2 EEG-Kosten S. 52
Deswegen heißt die Landesregierung eine grundsätzliche Umstrukturierung des
EEG als Förderinstrument gut. Dabei hält die Landesregierung eine Beschränkung
der Förderung auf die beste verfügbare Technologie für Erfolg versprechender als
Überlegungen zur Einführung eines Quotensystems. Es wird in Zukunft weiterhin ein
Mix der verschiedenen erneuerbaren Energien benötigt, dem ein einfaches
Quotensystem nicht ausreichend gerecht wird.
LEE: Eine Beschränkung auf die beste verfügbare Technologie lehnt der LEE ab, da
dies zu weiteren negativen Auswirkungen des EE-Wirtschaftsstandortes mit über
24.000 Arbeitplätzen führt.
Das EEG muss mit Augenmaß reformiert werden: Derzeit bestehen erhebliche Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage, so dass die befreiten Unternehmen
gleichzeitig von durch die Erneuerbaren Energien Börsenstrompreisen profitieren
und von der Umlage befreit sind. Dies hat auch die EU-Kommission bereits bemängelt. Diese Befreiungstatbestände müssen überprüft und auf Unternehmen zurückgefahren werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Außerdem führt der aktuelle EEG-Wälzungsmechanismus zu einer erheblichen Senkung des Börsenstrompreises. Dies liegt an der besonders unvorteilhaften Vermarktung der EE am Spotmarkt.
Dort werden aktuell nur Preise von gut 3ct./kWh erzielt. Hingegen weist beispielsweise E.on im jüngsten Quartalsbericht für die schon bis einschl. 2015 verkauften
Strommengen einen Erlös von 5,5 ct./kWh aus. Es ist daher eine Rückkehr zur Physikalischen Wälzung erforderlich. Diese führt dazu, dass wieder die Vertriebe der
Versorger die eingespeisten erneuerbaren Strommengen viertelstündlich in ihr Portfolio einbauen und daher einen Anreiz haben, sich um eine vorteilhafte Vermarktung
zu bemühen.
Der Festpreis pro erzeugter kWh und der Vorrang für Erneuerbare Energien im EEG
müssen jedoch erhalten bleiben! Ansonsten geht die Investitionssicherheit verloren
und der Ausbau der EE kommt zum Erliegen.
Es war die Erfolgsgrundlage des EEG, technologieoffen zu sein und möglichst viele
Wege zu ebnen. PV-Strom war im Jahr 2004 mehr als fünfmal so teuer wie
Windstrom und hätte demzufolge nach der Denkweise des Energiekonzeptes nie
34/39
gefördert werden dürfen. Heute liegt die Vergütung nur noch unbedeutend über
denen der Windkraftanlagen.
Eine Festlegung auf die „günstigste“ Technologie verhindert die weitere breite Entwicklung der erneuerbaren Energieerzeugung. Da es den einen Königsweg nicht geben wird, sollte auch die Förderung weiterhin technologieoffen gestaltet werden.
Gleichzeitig muss das Problem der negativen Preise angegangen werden. Vor allem
nachts, bei entsprechender Windstärke und geringem Strombedarf müssen die
Übertragungsnetzbetreiber an der Börse noch draufzahlen, um den vorhandenen
regenerativen Strom verkauft zu bekommen. Diese Beträge belasten neben den
immer noch hohen durchschnittlichen EEG-Vergütungen das EEG-Konto
LEE: Nicht nur EE führen zu Überschussstrom, sondern auch und v.a. die nicht
flexiblen Braunkohlekraftwerke.
Es muss ein Marktmodell gefunden werden, dass diesen Überschussstrom
wirtschaftlich verwertet, z.B. durch Export ins Ausland (sofern der Strom dort
gebraucht wird), durch Flexibilisierung des Verbrauchs oder Speicherung.
LEE: Lastverschiebung und v.a. die Flexibilisierung der Erzeugung stellen weiterhin
zentrale Bestandteile eines Marktmodells dar.
11.5 Energie als Grundbedarf
Sinnvoll sind hingegen zeitvariable Tarife im Sinne eine Flexibilisierung des
Verbrauchs.
LEE: Hier sollte ergänzt werden, wie ein wichtiges Instrument zur Lastverschiebung
in den Markt eingeführt werden kann und wie die Stromversorger dazu gebracht
werden, zeitvariable Tarife anzubieten.
12 Gesamtwirtschaftliche Effekte der Energiewende S. 55
LEE: es fehlt eine Gegenüberstellung von fossilen E. und EE, z.B. in den Bereichen
kommunale und regionale Wertschöpfung, vermiedene Energieimportausgaben,
vermiedene CO2-Mengen, Arbeitsplätze
„Eine Studie weist 2011 für Sachsen-Anhalt 24.400 Beschäftigte durch erneuerbare
Energien aus.“ S. 56
LEE: Die Mibrag hat nach eigenen Angaben in der Braunkohleförderung ca. 4.000
Beschäftigte in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das geplante Kraftwerk in Profen
35/39
würde 155 Stellen schaffen. Diese Beispiele zeigen, dass die erneuerbaren Energien
mehr als Job-Motor dienen als die Braunkohle.
36/39
II. FAZIT
Es fällt auf, dass die Qualität des Entwurfes im Vergleich zu Konzepten anderer
Bundesländer (z.B. Brandenburg, Bayern) stark abfällt. Zudem enthält das
Energiekonzept eine Vielzahl von Widersprüchen. Eine wirkliche Strategie mit
Darstellung einzelner Etappen und unterschiedlicher Szenerien ist nicht
erkennbar.Für ein Energiekonzept des LSA fehlen konkrete Ziele und zu viele
zentrale Fragen sollen laut Energiekonzept erst noch zukünftig noch geklärt werden.
Insgesamt wird aus Sicht des LEE eine sowohl inhaltliche als auch strukturelle
Überarbeitung des Konzeptes angeraten.
Derzeit stellt das Konzept grundsätzlich auf große, zentrale Lösungen ab, was
Komplexität fördert und Erkennung von Zusammenhängen erschwert. Das
langfristige Festhalten an der Braunkohleverstromung entspricht eher einer
rückwärtsgewandten Wirtschaftspolitik als einem Modellland für Erneuerbare
Energie. Die Folgen für den Klimaschutz werden im Anstieg der CO2-Emissionen auf
12,55t/Einwohner und Jahr in 2030 deutlich, was in dieser konkreten Form lediglich
in der Energiestudie dargestellt ist und im Energiekonzept nur noch vernebelt in
relativen und nicht mehr absoluten Zahlen beschrieben wird. Die beschriebene enge
Verzahnung zur Klimaschutzstrategie des LSA ist nicht erkennbar, obwohl sie
notwendig wäre.
Die Potentiale der energetischen Braunkohlenutzung werden weder kritisch
hinterfragt, noch den EE gegenübergestellt. Dem gegenüber wird der Ausbau der EE
als ausreichend beschrieben und deren Ausbaupotentiale weitestgehend
vernachlässigt. Eine klare Kosten-Nutzen-Analyse und Gegenüberstellung beider
Energieträgersysteme würde helfen, eine Entscheidung zu treffen, die eine
nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung zum Ziel hat.
Wurden innerhalb der Energiestudie zukünftige Strompreisentwicklungen
prognostiziert, in der zumindest ansatzweise erkennbar war, dass die EE ab 2025
wettbewerbsfähiger sind als Kohlestrom, wird dieser wichtige Punkt im
Energiekonzept nicht mehr aufgegriffen. Erneuerbare Energien sind unter Vollkosten
schon jetzt wettbewerbsfähig, es gilt neben der Erschließung weiterer Potentiale die
Verfügbarkeit und die Speicherung zügig voranzutreiben.
Die höchsten Arbeitsmarkteffekte der EE in Deutschland fallen für das LSA mit über
24.000 Arbeitsplätzen aus. In einem strukturschwachen Bundesland wie SachsenAnhalt erstaunt es umso mehr, als dass die Landesregierung das Erfolgsmodell
EEG, welches die Grundlage für den Erfolg der EE auch in Sachsen-Anhalt darstellt,
derart infrage stellt und darüber hinaus dessen Abschaffung bzw. Konzentration auf
die beste verfügbare Technologie fordert.
Die Schaffung der Abhängigkeit des weiteren Ausbaus der EE von den
Netzbetreibern lehnt der LEE ab, da dies zu zeitlichen Verzögerungen der Projekte
führt und zu insgesamt unklaren Rahmenbedingungen.
Sowohl die Forderung der Landesregierung, in Zukunft lediglich die beste verfügbare
Technologie fördern zu wollen, als auch die Übertragung der Entscheidungsgewalt
für den weiteren Ausbau der EE an die Netzbetreiber würde sowohl zum Erliegen
37/39
des EE-Industriestandortes als auch zur Gefährdung tausender Arbeitsplätze im LSA
führen.
Das LSA gehört zweifelsohne zu den führenden Bundesländern im EE-Ausbau. Um
der Rolle als Modellland EE jedoch gerecht zu werden, muss der Systemkonflikt
zwischen EE und Grundlaststrom in Form von Kohlestrom überwunden werden, d.h.
bis spätestens 2030 sollte klimaschädlichster Braunkohlestrom ausgelaufen sein und
durch einen weiter ausgebauten EE-Anteil im Zusammenspiel mit stark flexiblen und
regelbaren Gaskraftwerken und dezentralen KWK-Anlagen ersetzt werden. Die EE
müssen in den Mittelpunkt einer weitestgehend dezentral organisierten
Energieversorgung rücken. Die Energiewende kann nur Erfolg haben, wenn die EE
in allen Bereichen zügig ausgebaut werden – als Flächenland trägt Sachsen-Anhalt
eine besondere Verantwortung gegenüber dichter besiedelten Bundesländern.
Für ein Modellland EE gehört auch die Bekenntnis der Landesregierung zu 100% EE
nicht nur im Energieverbrauch, sondern auch in der gesamten Erzeugung, sowie in
der Ausweitung auf andere Sektoren wie Mobilität und Wärmeversorgung.
Zusammenfassend stellen sich die Forderungen des LEE wie folgt dar:
1. Energiesystem in der Form umbauen, dass die EE den Kern der
Energieversorgung ausmachen und von flexiblen Gaskraftwerken und KWKAnlagen flankiert werden
2. Vorrang für EE und kostendeckende Einspeisevergütung
3. Förderung eines breiten erneuerbaren Technologiemixes und zügiger Ausbau
der EE hin zu 100% EE in allen Versorgungsbereichen
4. Der Ausbau der Netze folgt dem Ausbau der EE und nicht umgekehrt. Nur so
wird Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet.
5. Auslaufen der Kohleverstromung bis 2030 und Verzicht auf neue
Kohlekraftwerke auch im Sinne einer glaubhaften Klimaschutzpolitik. Einsatz
für eine zwingend notwendige Reform des Emissionshandels auf
Bundesebene.
6. Senkung des Strompreises durch folgende Maßnahmen:
1. Verpflichtung der Energieversorger, sinkende Börsenstrompreise an
Endkunden weiter zu geben
2. Industriebefreiung auf im internationalen Wettbewerb befindliche
Unternehmen einschränken
3. Reduzierung der Stromsteuer
4. Förderung der Eigenstromerzeugung und Umsetzung von
Effizienzmaßnahmen für Handwerksbetriebe, Unternehmen und
Wohnungswirtschaft
38/39
III. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN
1) Im Dokument ist an vielen Stellen nicht nachvollziehbar woher jeweils
genannte Zahlen kommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in dem
Energiekonzept keine statistischen Daten der historischen Entwicklung des
Anteils unterschiedlicher Erzeugungsquellen im Land Sachsen-Anhalt und
Deutschland enthalten sind.
Vorschlag: Aufnahme einer statistischen Datenanalyse der historischen
Entwicklung zu Beginn der Studie auf die dann durchgehend Bezug
genommen wird
2) Es fehlt ein Bezug zu dem bisherigen Energiekonzept 2007-2020. Ein
Abgleich mit den dort dargestellten „Energiepolitischen Maßnahme der
Landesregierung“ fehlt in dem neuen Konzept. Vorschlag: Im Sinne einer
Fortführung des Energiekonzepts ist ein Abgleich mit den bisherigen, Zielen,
um auch abzuleiten wo die Schwerpunkte zu setzten sind, sinnvoll.
3) Im neuen Energiekonzept gehen Beschreibung der jeweiligen Situation,
Entwicklungsszenarien und konkrete Pläne der Landesregierung „fließend“ in
einander über. In den Plänen ist nicht strukturiert, was auf Landesebene
geregelt werden kann und was auf Bundesebene (Bundesrat) initiiert werden
kann.
Vorschlag: Die Struktur der Kapitel sollte so gegliedert sein, dass Stand,
Entwicklungsszenarien und Pläne deutlich voneinander getrennt sind. Bei den
Plänen ist eine Unterscheidung zwischen Themen die auf Landeseben und
Bundesebene geregelt werden können zu treffen.
4) Nahezu durchgehend sind bei genannten Zahlen, Statistiken und Fakten keine
Quellen angegeben. Eine Nachverfolgung und Überprüfung der Korrektheit
der Daten ist damit nicht möglich.
Vorschlag: Quellenbezug ergänzen.
5) Im Dokument wird auf Abbildungen/Grafiken verwiesen. Die Abbildungen
haben keine Nummerierung, dadurch ist der Bezug in einigen Fällen nicht
eindeutig. Im Weiteren fehlt bei den Abbildungen eine textliche Erläuterung
zum Inhalt.
Vorschlag: Abbildungsverzeichnis aufnehmen und Bezug im Text zu den
Abbildungen prüfen und korrigieren.
Magdeburg, den 31.8.2013
39/39