AGB GEI GmbH Verkauf

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AGB GEI GmbH Verkauf
Gernot Ewert Immobilien GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 1
(Kaufobjekt)
Exposèangebote
Die Exposèangebote der Gernot Ewert
Immobilien GmbH sind nur für den Empfänger
bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln
und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung
nicht zugänglich gemacht werden. Unsere
Exposès beruhen auf Angaben der Verkäufer,
so daß eine Haftung von uns nicht
übernommen werden kann.
Vorkenntnis
Sofern dem Empfänger das durch uns
nachgewiesene Kaufobjekt bereits bekannt ist,
hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf
ausdrückliches Verlangen auch nachzuweisen.
Die Vorkenntnis eines von uns angebotenen
Objektes schließt die Provisionspflicht des
Empfängers nicht aus, wenn durch unsere
Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem
Objekt zustande kommt.
Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn
aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung
unserer
Firma
ein
Vertrag
zustande
gekommen ist. Der Empfänger ist verpflichtet,
uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn
und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zu
einem von uns angebotenem Objekt zustande
gekommen ist.
Der Anspruch entsteht auch, wenn
- der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen
wird, die vom Exposèangebot abweichen,
- der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch
ein Vertrag über ein anderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird,
- vertragliche Erweiterungen und
Ergänzungen zustande kommen, die in
einem zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag
stehen.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn
- der zustande gekommene Vertag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt und
- der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers
aufgelöst oder aus anderen in seiner Person
liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag angefochten, so ist derjenige
Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund
gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
Fälligkeit der Provision
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird
unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision
ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach
Rechnungslegung.
Mehrere
Auftraggeber
haften
gesamtschuldnerisch
für
den
vollen
Rechnungsbetrag.
Provisionssatz
Die Höhe der Provision bei An- und Verkauf
von bebauten oder unbebauten Grundstücken
beträgt jeweils 6 % vom Kaufpreis laut Vertrag
und ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
durch den Käufer zu zahlen.
Alleinauftrag
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen
Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt.
Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten unsere Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sein, so bleibt der
Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder
unwirksam geworden sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Strausberg.

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