Insolvenzverwalter/in
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Insolvenzverwalter/in
Vertiefungswahlbereich III: Insolvenz Insolvenzverwalter/in Aufgaben Einsatz-/Arbeitsfelder Anforderungen Besonderheiten Berufliche Weiterqualifikation Weitere Informationen unter hat mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltung- und Verfügungsbefugnis über Insolvenzmasse des Schuldners (§ 80 I InsO) Sicherung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger Aufstellung eines Insolvenzplans und Vorlage bei Gericht Unternehmenssanierung Betreuung von Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzverwaltung Insolvenzkanzleien Unternehmensberatungen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften Berufseinstieg: Betreuung von Privatinsolvenzen oder kleinere Firmenauflösungen hinreichend „geschäftskundig“ insolvenz-, arbeits-, steuer-, straf-, handels- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse Buchführung, Bilanzierung, Vermögensbewertung Organisationstalent, gutes Zeitmanagement Verhandlungsgeschick soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit grds. kein Lehrberuf: Ausbildung staatlich nicht geregelt; kann theoretisch von jedem ausgeübt werden Bestellung gem. § 56 InsO unabhängige (beachte: §§ 56 II, 138 InsO), natürliche Person geschäftskundig Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen gehört zu sonstigen selbstständigen Tätigkeiten i.S.d. § 18 I Nr. 3 EStG Haftung auf Schadensersatz für schuldhafte Pflichtverletzung (§ 60 InsO) Master Ausbildung zum/zur Steuerberater/in Ausbildung zum/zur Wirtschaftsprüfer/in beck-stellenmarkt.de: Der Insolvenzverwalter Berufenet: Treuhänder/in