Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag
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Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag
Stand: Februar 2009 Verlängerung eines ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrages Zwischen der Firma ………………………………………… ………………………………………… und Frau / Herrn ……………………………………………………… wird nachfolgender Verlängerungsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag vom ……………. war bis zum ……………….. befristet abgeschlossen. Bis dahin waren die vorgesehenen Arbeiten nicht beendet. Der Arbeitsvertrag wird bis zum ………….. verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wird er beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. oder Der auf den ………………… befristete Arbeitsvertrag wird bis zum ……………… befristet verlängert. …………………., den ………….. (Ort) (Datum) ……………………………………………….. (Arbeitgeber) ……………………………………………… (Arbeitnehmer) Achtung: Eine wirksame Verlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Befristung ohne Sachgrund) ist nach Ansicht des BAG nur gegeben, wenn der Inhalt des Vertrages nicht geändert wird. Andernfalls handelt es sich nach Auffassung des BAG um den Neuabschluss eines Zeitvertrages, der ohne Sachgrund rechtsunwirksam ist, weil der Arbeitnehmer bereits bei demselben Arbeitnehmer beschäftigt war (vgl. BAG-Urteil vom 26.07.00, 7 AZR 51/99). Darüber hinaus ist für eine wirksame Verlängerungsvereinbarung erforderlich, dass sie vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages erfolgt (vgl. BAG -Urteil vom 15.08.01, 7 AZR 219/00; BAG-Urteil vom 16.03.05, 7 ‚AZR 289/04). Siehe auch das Merkblatt „Arbeitsverträge richtig befristen“ der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. Hinweis: Achtung: Dieses Merkblatt der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e. V. ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.