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Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch
Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I
Allgemeines
Grundlage der Leistungsbewertung bilden die Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48
SchulG, §6 APO-SI und Kap. 5 des Kernlehrplans Deutsch (Sekundarstufe I – Gymnasium).
Bei der Leistungsbeurteilung werden die erreichten Kompetenzen in den verschiedenen
Lernbereichen des Deutschunterrichts („Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen und
Umgang mit Texten und Medien“, „Reflexion über Sprache“) berücksichtigt (vgl.
Kernlehrplan Deutsch, Kapitel 3).
Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“
In allen Jahrgangsstufen ermittelt sich die Gesamtnote im Verhältnis 50:50 aus dem Anteil der
schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) und dem Anteil der Leitungen im Bereich der
„Sonstigen Leistungen im Unterricht“.
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“
Für Klassenarbeiten gelten die in Kapitel 4 des Kernlehrplans Deutsch vorgegebenen
Aufgabentypen.
Die
im
schulinternen
Schulprogramm/Deutsch/Lehrpläne)
verschiedenen
Jahrgangsstufen
Curriculum
ausgewiesenen
ermöglichen
den
(siehe
Schulhomepage:
Unterrichtseinheiten
Bezug
auf
die
für
die
unterschiedlichen
Aufgabentypen, die innerhalb eines Schuljahrs eingeübt und überprüft werden.
Kompetenzerwartungen, die den kriterialen Rahmen zur Leistungsbewertung von
Klassenarbeiten bilden, beziehen sich auf die Qualität der Verstehensleistung einerseits und
der
sprachlichen
Darstellungsleistung
andererseits.
Der
Anteil
der
sprachlichen
Darstellungsleistung (Angemessenheit der Stilebene, Korrektheit von Grammatik und
Orthographie) an der Gesamtnote beträgt in der Regel ca. 30%. In diesem Zusammenhang ist
wiederum der Beachtung der Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung)
anteilig ein höherer Stellenwert beizumessen als bei der Leistungsbewertung in der
Sekundarstufe II, sodass bei entsprechenden Defiziten die Möglichkeit besteht, die
Gesamtnote im Umfang von bis zu einer Notenstufe zu senken bzw. bei einem hohen Maß an
sprachlicher Sicherheit entsprechend anzuheben.
1
Zur Gewährleistung der Transparenz einer kriteriengeleiteten Leistungsbewertung sollte die
Leistungsrückmeldung sowohl den erreichten Lernstand herausstellen als auch
Möglichkeiten zum Weiterlernen aufzeigen. Dies kann in Form eines kriterial transparenten
Bewertungsbogens oder schriftlichen Kommentars erfolgen, der zwischen inhaltlicher
Verstehensleistung und sprachlicher Darstellungsleistung differenziert. Um die Schülerinnen
und Schüler frühzeitig mit den Standards der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II
vertraut zu machen, erfolgt nach Beschluss der Fachkonferenz die Leistungsrückmeldung
mindestens einmal pro Schuljahr mit Hilfe eines Bewertungsbogens, der die Gewichtung
der jeweiligen Bewertungskriterien in Form von Punkten ausweist.
Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen
Jahrgangsstufe Anzahl der Arbeiten
Dauer in Schulstunden
5
6
1
6
6
1
7
6
1-2
8
4 (+ Lernstandserhebung)
1-2
9
4
2
Beurteilungsbereich „Sonstigen Leistungen im Unterricht“
Zur Beurteilung der Schülerleistungen im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“
werden neben den im Kernlehrplan Kapitel 4 ausgewiesenen schriftlichen Aufgabentypen
auch die mündlichen Aufgabentypen einbezogen („Sprechen“, „gestaltend sprechen/szenisch
spielen“, „Gespräche führen“).
Bei der Gewichtung der einzubringenden Leistungen liegt nach Beschluss der Fachkonferenz
aufgrund des Prozesscharakters des Unterrichts der Schwerpunkt auf den mündlichen
Beiträgen zum Unterrichtsgespräch (Richtwert:70- 80%), wobei sich die Anforderungen im
Hinblick auf Qualität (sowohl der Verstehensleistung als auch der sprachlichen Gestaltung),
Quantität und Kontinuität aus den allgemeinen Richtlinien ergeben. Die Feststellung der
mündlichen Leistungen erfolgt durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres
und unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen Lern- und Leistungssituationen.
Zudem können weitere Beiträge zur Unterrichtsarbeit bewertet werden, z.B.:

Präsentationen (z.B. Qualität der Gestaltung von Collagen, Lernplakaten etc.)

Rollenspiele
2

Heftführung (max. 10%)

Protokolle oder Referate (z.B. Eigenständigkeit der Anwendung methodischer
Kenntnisse und Arbeitstechniken, Klarheit und Sinnhaftigkeit der Gliederung, Umfang
und Differenziertheit, Vortrag), die in abgeschlossener Form vorbereitet und in den
Unterricht eingebracht werden (max. 10 %).

Die Arbeit in Gruppenarbeitsphasen bedarf einer gesonderten Beobachtung in Phasen
des schüleraktivierenden Unterrichts. Die Bereitschaft zum Vortrag der Ergebnisse
und
das
Gelingen
sollen
ebenso
erfasst
werden
wie
das
Engagement
(Problemlösungsanteil) während der Arbeitsphasen. (10-20% je nach Anteil
kooperativen Unterrichts).
Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II
Allgemeines
Grundlage der Leistungsbewertung bilden die Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48
SchulG, §13 APO-GOSt sowie Kap. 4 und 5 der Richtlinien und Lehrpläne für das Fach
Deutsch (Sekundarstufe II –Gymnasium/Gesamtschule in NRW). Diese Grundlagen zur
Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres
durch den Kurslehrer bzw. die Kurslehrerin transparent gemacht. Eine Rückmeldung über den
individuellen Leistungsstand erfolgt in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch durch
Mitteilung der Quartalsnoten.
Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“
In allen Jahrgangsstufen ermittelt sich die Gesamtnote im Verhältnis 50:50 aus dem Anteil der
schriftlichen Leistungen (Klausuren) und dem Anteil der Leistungen im Bereich der
„Sonstigen Mitarbeit“.
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“
Die Aufgabenkonstruktion bei Klausuren wird grundsätzlich strukturiert durch die drei
fächerübergreifend gültigen Anforderungsbereiche der Abiturprüfungsanforderungen:

Anforderungsbereich I (z.B. Wiedergabe von Kenntnissen)

Anforderungsbereich II (z.B. Anwenden von Kenntnissen)

Anforderungsbereich III (z.B. Problemlösen und Werten)
3
Die in Rahmen von Klausuren zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf die in Kapitel
5.2 des Lehrplans Deutsch/Sek. II beschriebenen fachspezifischen Anforderungsniveaus,
wobei bei der Formulierung der Aufgabenstellung die unterschiedlichen Aufgabenarten und
die entsprechenden Operatoren der schriftlichen Abiturprüfung (vgl. Kapitel 5.3.1 des
Lehrplans) berücksichtigt werden.
Kompetenzerwartungen, die den kriterialen Rahmen zur Leistungsbewertung von Klausuren
bilden und im Rahmen der verschiedenen Unterrichtseinheiten eingeübt werden (vgl.
Schulhomepage: Schulprogramm Deutsch/Vorgaben Zentralabitur), beziehen sich auf die
Qualität der Verstehensleistung einerseits und der sprachlichen Darstellungsleistung
andererseits (vgl. Kriterien zur Beurteilung der Verstehens- und Darstellungsleistung gemäß
Kapitel
4.2.2
des
Lehrplans
Deutsch/Sek.
II).
Der
Anteil
der
sprachlichen
Darstellungsleistung an der Gesamtnote beträgt gemäß den Vorgaben für das Zentralabitur in
der Regel ca. 30%.
Zur Gewährleistung der Transparenz einer kriterienorientierten Leistungsbewertung und zur
Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Bewertungsstandards im Zentralabitur hat
die
Fachkonferenz
beschlossen,
dass
die
Leistungsrückmeldung
in
der
Qualifikationsphase grundsätzlich mit Hilfe eines Bewertungsbogens erfolgt, der die
Gewichtung der jeweiligen Bewertungskriterien nach dem Muster der im Zentralabitur
verwendeten Korrekturbögen in Form von Punkten ausweist.
Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen
G8
Jahrgangsstufe Anzahl der Klausuren
Dauer in Schulstunden
Grundkurs
Leistungskurs
10 (EF)
4
2
/
11 (Q1)
4
3
4
12 (Q2)
4
3
4-5
Als verbindlichen Bewertungsschlüssel beschließt die Fachschaft Deutsch -entsprechend den
Vorgaben im Abitur- eine feste Punktevergabe für die einzelnen Teilaufgaben (z.B.
1. Aufgabenteil 73% = 45 Punkte + 2. Aufgabenteil: 27 Punkte = 27%, Darstellung 28%).
Je nach Aufgabentypen wird das Punkteverhältnis zu modifizieren sein (z.B. bei
Textvergleichen).
Bewertung der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“
4
Vorgaben der Leistungsbewertung im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ beziehen sich auf die
Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48 SchulG, §15 APO-GOSt sowie Kap. 4.3 der
Richtlinien
und
Lehrpläne
für
das
Fach
Deutsch
(Sekundarstufe
II
–
Gymnasium/Gesamtschule in NRW).
Einen zentralen Bezugspunkt für die Leistungsbewertung bilden die für die Lernbereiche
„Sprechen“ und „Schreiben“ im Lehrplan ausgewiesenen Aufgabentypen und sprachlichen
Kompetenzen, wobei zwischen einer Verstehens- und Darstellungsleistung zu unterscheiden
ist. Darüber hinaus ist die Anwendung fachlicher und methodischer Kenntnisse
bewertungsrelevant (vgl. Kapitel 4.3.2 des Lehrplans Deutsch/Sek. II).
Aufgrund des Prozesscharakters des Unterrichts bildet die kontinuierliche Beteiligung
am Unterrichtsgespräch einen Schwerpunkt bei der Bewertung der „Sonstigen
Mitarbeit“, wobei auch in diesem Zusammenhang zwischen der Verstehensleistung und der
sprachlichen Darstellungsleistung zu differenzieren ist. Die Leistungsfeststellung in diesem
Bewertungsbereich erfolgt durch eine kontinuierliche Beobachtung der Schülerinnen und
Schüler über einen längeren Zeitraum.
Die Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ darf jedoch nicht auf die Beiträge zum
Unterrichtsgespräch reduziert werden, sondern berücksichtigt weitere Arbeitsformen bzw.
Unterrichtsbeiträge, z.B.:

Präsentationsleistungen

Protokolle und Referate

Mitarbeit in Gruppen und Projekten
Besonders die Arbeit während kooperativer Arbeitsphasen bedarf der Beobachtung
durch die Lehrkraft. Engagement und Beiträge zur Problemlösung sollten mindestens
sporadisch erfasst werden.
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