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Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Deutsch Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I Allgemeines Grundlage der Leistungsbewertung bilden die Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48 SchulG, §6 APO-SI und Kap. 5 des Kernlehrplans Deutsch (Sekundarstufe I – Gymnasium). Bei der Leistungsbeurteilung werden die erreichten Kompetenzen in den verschiedenen Lernbereichen des Deutschunterrichts („Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen und Umgang mit Texten und Medien“, „Reflexion über Sprache“) berücksichtigt (vgl. Kernlehrplan Deutsch, Kapitel 3). Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ In allen Jahrgangsstufen ermittelt sich die Gesamtnote im Verhältnis 50:50 aus dem Anteil der schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) und dem Anteil der Leitungen im Bereich der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“. Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ Für Klassenarbeiten gelten die in Kapitel 4 des Kernlehrplans Deutsch vorgegebenen Aufgabentypen. Die im schulinternen Schulprogramm/Deutsch/Lehrpläne) verschiedenen Jahrgangsstufen Curriculum ausgewiesenen ermöglichen den (siehe Schulhomepage: Unterrichtseinheiten Bezug auf die für die unterschiedlichen Aufgabentypen, die innerhalb eines Schuljahrs eingeübt und überprüft werden. Kompetenzerwartungen, die den kriterialen Rahmen zur Leistungsbewertung von Klassenarbeiten bilden, beziehen sich auf die Qualität der Verstehensleistung einerseits und der sprachlichen Darstellungsleistung andererseits. Der Anteil der sprachlichen Darstellungsleistung (Angemessenheit der Stilebene, Korrektheit von Grammatik und Orthographie) an der Gesamtnote beträgt in der Regel ca. 30%. In diesem Zusammenhang ist wiederum der Beachtung der Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) anteilig ein höherer Stellenwert beizumessen als bei der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II, sodass bei entsprechenden Defiziten die Möglichkeit besteht, die Gesamtnote im Umfang von bis zu einer Notenstufe zu senken bzw. bei einem hohen Maß an sprachlicher Sicherheit entsprechend anzuheben. 1 Zur Gewährleistung der Transparenz einer kriteriengeleiteten Leistungsbewertung sollte die Leistungsrückmeldung sowohl den erreichten Lernstand herausstellen als auch Möglichkeiten zum Weiterlernen aufzeigen. Dies kann in Form eines kriterial transparenten Bewertungsbogens oder schriftlichen Kommentars erfolgen, der zwischen inhaltlicher Verstehensleistung und sprachlicher Darstellungsleistung differenziert. Um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Standards der Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II vertraut zu machen, erfolgt nach Beschluss der Fachkonferenz die Leistungsrückmeldung mindestens einmal pro Schuljahr mit Hilfe eines Bewertungsbogens, der die Gewichtung der jeweiligen Bewertungskriterien in Form von Punkten ausweist. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen Jahrgangsstufe Anzahl der Arbeiten Dauer in Schulstunden 5 6 1 6 6 1 7 6 1-2 8 4 (+ Lernstandserhebung) 1-2 9 4 2 Beurteilungsbereich „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ Zur Beurteilung der Schülerleistungen im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden neben den im Kernlehrplan Kapitel 4 ausgewiesenen schriftlichen Aufgabentypen auch die mündlichen Aufgabentypen einbezogen („Sprechen“, „gestaltend sprechen/szenisch spielen“, „Gespräche führen“). Bei der Gewichtung der einzubringenden Leistungen liegt nach Beschluss der Fachkonferenz aufgrund des Prozesscharakters des Unterrichts der Schwerpunkt auf den mündlichen Beiträgen zum Unterrichtsgespräch (Richtwert:70- 80%), wobei sich die Anforderungen im Hinblick auf Qualität (sowohl der Verstehensleistung als auch der sprachlichen Gestaltung), Quantität und Kontinuität aus den allgemeinen Richtlinien ergeben. Die Feststellung der mündlichen Leistungen erfolgt durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres und unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen Lern- und Leistungssituationen. Zudem können weitere Beiträge zur Unterrichtsarbeit bewertet werden, z.B.: Präsentationen (z.B. Qualität der Gestaltung von Collagen, Lernplakaten etc.) Rollenspiele 2 Heftführung (max. 10%) Protokolle oder Referate (z.B. Eigenständigkeit der Anwendung methodischer Kenntnisse und Arbeitstechniken, Klarheit und Sinnhaftigkeit der Gliederung, Umfang und Differenziertheit, Vortrag), die in abgeschlossener Form vorbereitet und in den Unterricht eingebracht werden (max. 10 %). Die Arbeit in Gruppenarbeitsphasen bedarf einer gesonderten Beobachtung in Phasen des schüleraktivierenden Unterrichts. Die Bereitschaft zum Vortrag der Ergebnisse und das Gelingen sollen ebenso erfasst werden wie das Engagement (Problemlösungsanteil) während der Arbeitsphasen. (10-20% je nach Anteil kooperativen Unterrichts). Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II Allgemeines Grundlage der Leistungsbewertung bilden die Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48 SchulG, §13 APO-GOSt sowie Kap. 4 und 5 der Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Deutsch (Sekundarstufe II –Gymnasium/Gesamtschule in NRW). Diese Grundlagen zur Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres durch den Kurslehrer bzw. die Kurslehrerin transparent gemacht. Eine Rückmeldung über den individuellen Leistungsstand erfolgt in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch durch Mitteilung der Quartalsnoten. Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“ In allen Jahrgangsstufen ermittelt sich die Gesamtnote im Verhältnis 50:50 aus dem Anteil der schriftlichen Leistungen (Klausuren) und dem Anteil der Leistungen im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“. Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ Die Aufgabenkonstruktion bei Klausuren wird grundsätzlich strukturiert durch die drei fächerübergreifend gültigen Anforderungsbereiche der Abiturprüfungsanforderungen: Anforderungsbereich I (z.B. Wiedergabe von Kenntnissen) Anforderungsbereich II (z.B. Anwenden von Kenntnissen) Anforderungsbereich III (z.B. Problemlösen und Werten) 3 Die in Rahmen von Klausuren zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf die in Kapitel 5.2 des Lehrplans Deutsch/Sek. II beschriebenen fachspezifischen Anforderungsniveaus, wobei bei der Formulierung der Aufgabenstellung die unterschiedlichen Aufgabenarten und die entsprechenden Operatoren der schriftlichen Abiturprüfung (vgl. Kapitel 5.3.1 des Lehrplans) berücksichtigt werden. Kompetenzerwartungen, die den kriterialen Rahmen zur Leistungsbewertung von Klausuren bilden und im Rahmen der verschiedenen Unterrichtseinheiten eingeübt werden (vgl. Schulhomepage: Schulprogramm Deutsch/Vorgaben Zentralabitur), beziehen sich auf die Qualität der Verstehensleistung einerseits und der sprachlichen Darstellungsleistung andererseits (vgl. Kriterien zur Beurteilung der Verstehens- und Darstellungsleistung gemäß Kapitel 4.2.2 des Lehrplans Deutsch/Sek. II). Der Anteil der sprachlichen Darstellungsleistung an der Gesamtnote beträgt gemäß den Vorgaben für das Zentralabitur in der Regel ca. 30%. Zur Gewährleistung der Transparenz einer kriterienorientierten Leistungsbewertung und zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Bewertungsstandards im Zentralabitur hat die Fachkonferenz beschlossen, dass die Leistungsrückmeldung in der Qualifikationsphase grundsätzlich mit Hilfe eines Bewertungsbogens erfolgt, der die Gewichtung der jeweiligen Bewertungskriterien nach dem Muster der im Zentralabitur verwendeten Korrekturbögen in Form von Punkten ausweist. Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen G8 Jahrgangsstufe Anzahl der Klausuren Dauer in Schulstunden Grundkurs Leistungskurs 10 (EF) 4 2 / 11 (Q1) 4 3 4 12 (Q2) 4 3 4-5 Als verbindlichen Bewertungsschlüssel beschließt die Fachschaft Deutsch -entsprechend den Vorgaben im Abitur- eine feste Punktevergabe für die einzelnen Teilaufgaben (z.B. 1. Aufgabenteil 73% = 45 Punkte + 2. Aufgabenteil: 27 Punkte = 27%, Darstellung 28%). Je nach Aufgabentypen wird das Punkteverhältnis zu modifizieren sein (z.B. bei Textvergleichen). Bewertung der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ 4 Vorgaben der Leistungsbewertung im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ beziehen sich auf die Grundsätze der Leistungsbewertung nach § 48 SchulG, §15 APO-GOSt sowie Kap. 4.3 der Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Deutsch (Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in NRW). Einen zentralen Bezugspunkt für die Leistungsbewertung bilden die für die Lernbereiche „Sprechen“ und „Schreiben“ im Lehrplan ausgewiesenen Aufgabentypen und sprachlichen Kompetenzen, wobei zwischen einer Verstehens- und Darstellungsleistung zu unterscheiden ist. Darüber hinaus ist die Anwendung fachlicher und methodischer Kenntnisse bewertungsrelevant (vgl. Kapitel 4.3.2 des Lehrplans Deutsch/Sek. II). Aufgrund des Prozesscharakters des Unterrichts bildet die kontinuierliche Beteiligung am Unterrichtsgespräch einen Schwerpunkt bei der Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“, wobei auch in diesem Zusammenhang zwischen der Verstehensleistung und der sprachlichen Darstellungsleistung zu differenzieren ist. Die Leistungsfeststellung in diesem Bewertungsbereich erfolgt durch eine kontinuierliche Beobachtung der Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum. Die Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ darf jedoch nicht auf die Beiträge zum Unterrichtsgespräch reduziert werden, sondern berücksichtigt weitere Arbeitsformen bzw. Unterrichtsbeiträge, z.B.: Präsentationsleistungen Protokolle und Referate Mitarbeit in Gruppen und Projekten Besonders die Arbeit während kooperativer Arbeitsphasen bedarf der Beobachtung durch die Lehrkraft. Engagement und Beiträge zur Problemlösung sollten mindestens sporadisch erfasst werden. 5