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Versicherungsmakler GmbH Spotlight VMG-Tipp 26/2014 Berechnung der Zeitwertentschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Cyber Fake – neue Bedrohungsszenarien aus dem Internet ______________________________________________________________________________ Berechnung der Zeitwertentschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung von Ansprüchen von Geschädigten sowie der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung eines versicherten Fahrzeugs. Eine Schädigung liegt dann vor, wenn Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind oder ein Vermögenschaden verursacht worden ist. (§2 Abs. 1 KHVG). Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Naturalrestitution, also Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Stand vor der Beschädigung. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht tunlich, so ist Geldersatz zu leisten. Naturalrestitution ist dann nicht mehr möglich, wenn die beschädigte Sache aus technischen Gründen nicht repariert werden kann (= technischer Totalschaden), und nicht tunlich, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert der beschädigten Sache übersteigen (=wirtschaftlicher Totalschaden). Wird ein Kfz beschädigt, erfolgt die Ermittlung des Zeitwerts für gebrauchte PKW und Klein-LKW in der Regel auf Basis der Eurotaxliste. Bei Groß-LKWs und sonstigen Fahrzeugen wird der marktübliche Wert ermittelt. Schwieriger stellt sich die Bewertung bei Beschädigung einer technischen Komponente oder eines anderen Wirtschaftsguts, wie zum Beispiel bauliche Einrichtungen, dar, da es hier keinen Gebrauchtmarkt gibt. In diesen Fällen wird zur Bestimmung des Zeitwerts die zu erwartende Nutzungsdauer herangezogen, also jener Zeitraum, in dem das beschädigte Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Hierzu wurde vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs ein Nutzungsdauerkatalog baulicher Anlagegüter herausgegeben. Dazu ein Beispiel für eine Zeitwertentschädigung bei technischem Totalschaden: zu erwartende Nutzungsdauer eines zerstörten Hauses – 40 Jahre Nutzungsdauer des Hauses zum Zeitpunkt der Zerstörung – 20 Jahre Restdauer des zerstörten Hauses – somit 20 Jahre Ersatz des zerstörten Hauses durch ein gleichwertiges neues Haus mit einer zu erwartenden Nutzungsdauer von 40 Jahren Der Abzug nach Berechnung des Zeitwertes beträgt daher 50% Im Falle der Reparatur hat die Reparaturbeauftragung durch den Eigentümer des beschädigten Wirtschaftsguts zu erfolgen, auf dessen Namen sodann die Reparaturrechnung auszustellen ist. Der Schadenverursacher darf aufgrund der KHVG-Bestimmungen kein Schadenanerkenntnis dem Grunde und der Höhe nach gegenüber dem Geschädigten abgeben. Der Geschädigte kann seinen Schadenersatzanspruch an den Schädiger oder aufgrund des gegebenen Direktregulierungsrechtes an dessen Kfz-Haftpflichtversicherer richten. _____________________________________________________________________________ Seite 1 Versicherungsmakler GmbH Cyber Fake – neue Bedrohungsszenarien aus dem Internet Ein aktuelles Rundschreiben des Kreditversicherers Euler Hermes Deutschland macht auf neue Betrugsszenarien aufmerksam, die unter Ausnutzung des Internet erfolgen und die Bereiche Vertrauensschaden (Crime) und Cyber Risks betreffen: Fake President Fraud – ein Täter täuscht die Identität eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens vor und übt per E-Mail Druck auf einen Mitarbeiter aus, eine wichtige Überweisung an ein angegebenes Konto, zumeist in Übersee, durchzuführen Payment Diversion – Betrüger geben sich als Geschäftspartner oder Lieferanten des Unternehmens aus und erreichen die Bezahlung für angebliche Lieferungen auf ein gegenüber der bisherigen Übung abweichendes Konto Fake Identity Fraud – Betrüger geben sich als bereits existierender Kunde des Unternehmens aus und ordern Ware an eine Adresse, die von der tatsächlichen Kundenadresse abweicht. Folgende Ratschläge sollen helfen, Schäden zu vermeiden, wenn es zu solchen Angriffen aus dem Internet kommt: Eindeutige Richtlinien zu den Prozessen des Zahlungsverkehrs, klare Regeln für Ausnahmefälle Vieraugenprinzip bei allen erheblichen Transaktionen Verifizierung von Zahlungsinformationen oder Bestellungen durch telefonische Rückfragen an einer bekannten Telefonnummer des Kunden, nicht an jener, die auf dem gefälschten Mail angegeben ist Authentizitäsprüfungen bei Änderungen von Bankkonten durch sichere Rückfragen per Brief, Kontobestätigung und Rückruf Aufforderung an Mitarbeiter zu sofortigen Meldung von verdächtigen Mails oder sonstigen InternetKontakten Einschaltung der Polizei bei einem derartigen Angriff Information an alle Mitarbeiter über die Gefahr der hier aufgezeigten Betrugsszenarien Die nun auf dem Markt angebotenen Cyber-Versicherungen bieten einen zumindest teilweisen Schutz gegen Vermögensverluste bei derartigen Betrugsfällen. Die dafür erhältlichen Deckungssummen und Details zu den gedeckten Szenarien können am besten im Rahmen einer individuellen Beratung des Unternehmens erarbeitet werden. _______________________________________________________________________________ Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere elektronischen Zusendungen an Adressen erfolgen, die bereits in unserer Datenbank erfasst wurden. Sollten Sie in Zukunft keinen Newsletter mit Tipps und Informationen von VMG Versicherungsmakler GmbH wünschen, bitten wir um ein kurzes Antwortmail mit dem Betreff „Abmeldung“. Wir streichen Sie dann aus dem Verteiler. Mit freundlichen Grüßen VMG Versicherungsmakler GmbH Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Berggasse 31, 1090 Wien Tel.: +43 (0) 5 0100 – 78000, Fax: +43 (0) 5 0100 9 – 78000 mailto:[email protected] http://www.vmg.at Reg.Nr. 990006696 G15 Seite 2 Versicherungsmakler GmbH Diese Information ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt und kann vertrauliche und geschützte Informationen enthalten. Die Verwendung durch Andere, Veröffentlichung, Kopie und Verteilung dieser Information an Dritte ist nicht gestattet. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, verständigen Sie bitte den Absender und löschen Sie dieses E-Mail dann sofort. Seite 3