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Spotlight VMG-Tipp 26/2014
Berechnung der Zeitwertentschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Cyber Fake – neue Bedrohungsszenarien aus dem Internet
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Berechnung der Zeitwertentschädigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung von Ansprüchen von Geschädigten sowie der Abwehr von
ungerechtfertigten Schadenforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung eines versicherten Fahrzeugs.
Eine Schädigung liegt dann vor, wenn Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört
worden oder abhanden gekommen sind oder ein Vermögenschaden verursacht worden ist. (§2 Abs. 1 KHVG).
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Naturalrestitution, also Wiederherstellung der beschädigten Sache in den
Stand vor der Beschädigung. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht tunlich, so ist Geldersatz zu leisten.
Naturalrestitution ist dann nicht mehr möglich, wenn die beschädigte Sache aus technischen Gründen nicht
repariert werden kann (= technischer Totalschaden), und nicht tunlich, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert der
beschädigten Sache übersteigen (=wirtschaftlicher Totalschaden).
Wird ein Kfz beschädigt, erfolgt die Ermittlung des Zeitwerts für gebrauchte PKW und Klein-LKW in der Regel auf
Basis der Eurotaxliste. Bei Groß-LKWs und sonstigen Fahrzeugen wird der marktübliche Wert ermittelt.
Schwieriger stellt sich die Bewertung bei Beschädigung einer technischen Komponente oder eines anderen
Wirtschaftsguts, wie zum Beispiel bauliche Einrichtungen, dar, da es hier keinen Gebrauchtmarkt gibt. In diesen
Fällen wird zur Bestimmung des Zeitwerts die zu erwartende Nutzungsdauer herangezogen, also jener Zeitraum, in
dem das beschädigte Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Hierzu wurde vom Hauptverband der
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs ein Nutzungsdauerkatalog
baulicher Anlagegüter herausgegeben.
Dazu ein Beispiel für eine Zeitwertentschädigung bei technischem Totalschaden:
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zu erwartende Nutzungsdauer eines zerstörten Hauses – 40 Jahre
Nutzungsdauer des Hauses zum Zeitpunkt der Zerstörung – 20 Jahre
Restdauer des zerstörten Hauses – somit 20 Jahre
Ersatz des zerstörten Hauses durch ein gleichwertiges neues Haus mit einer zu erwartenden Nutzungsdauer
von 40 Jahren
Der Abzug nach Berechnung des Zeitwertes beträgt daher 50%
Im Falle der Reparatur hat die Reparaturbeauftragung durch den Eigentümer des beschädigten Wirtschaftsguts zu
erfolgen, auf dessen Namen sodann die Reparaturrechnung auszustellen ist. Der Schadenverursacher darf aufgrund
der KHVG-Bestimmungen kein Schadenanerkenntnis dem Grunde und der Höhe nach gegenüber dem
Geschädigten abgeben. Der Geschädigte kann seinen Schadenersatzanspruch an den Schädiger oder aufgrund des
gegebenen Direktregulierungsrechtes an dessen Kfz-Haftpflichtversicherer richten.
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Cyber Fake – neue Bedrohungsszenarien aus dem Internet
Ein aktuelles Rundschreiben des Kreditversicherers Euler Hermes Deutschland macht auf neue Betrugsszenarien
aufmerksam, die unter Ausnutzung des Internet erfolgen und die Bereiche Vertrauensschaden (Crime) und Cyber
Risks betreffen:
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Fake President Fraud – ein Täter täuscht die Identität eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens vor
und übt per E-Mail Druck auf einen Mitarbeiter aus, eine wichtige Überweisung an ein angegebenes
Konto, zumeist in Übersee, durchzuführen
Payment Diversion – Betrüger geben sich als Geschäftspartner oder Lieferanten des Unternehmens aus
und erreichen die Bezahlung für angebliche Lieferungen auf ein gegenüber der bisherigen Übung
abweichendes Konto
Fake Identity Fraud – Betrüger geben sich als bereits existierender Kunde des Unternehmens aus und
ordern Ware an eine Adresse, die von der tatsächlichen Kundenadresse abweicht.
Folgende Ratschläge sollen helfen, Schäden zu vermeiden, wenn es zu solchen Angriffen aus dem Internet
kommt:
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Eindeutige Richtlinien zu den Prozessen des Zahlungsverkehrs, klare Regeln für Ausnahmefälle
Vieraugenprinzip bei allen erheblichen Transaktionen
Verifizierung von Zahlungsinformationen oder Bestellungen durch telefonische Rückfragen an einer
bekannten Telefonnummer des Kunden, nicht an jener, die auf dem gefälschten Mail angegeben ist
Authentizitäsprüfungen bei Änderungen von Bankkonten durch sichere Rückfragen per Brief,
Kontobestätigung und Rückruf
Aufforderung an Mitarbeiter zu sofortigen Meldung von verdächtigen Mails oder sonstigen InternetKontakten
Einschaltung der Polizei bei einem derartigen Angriff
Information an alle Mitarbeiter über die Gefahr der hier aufgezeigten Betrugsszenarien
Die nun auf dem Markt angebotenen Cyber-Versicherungen bieten einen zumindest teilweisen Schutz gegen
Vermögensverluste bei derartigen Betrugsfällen. Die dafür erhältlichen Deckungssummen und Details zu den
gedeckten Szenarien können am besten im Rahmen einer individuellen Beratung des Unternehmens erarbeitet
werden.
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VMG Versicherungsmakler GmbH
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
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Reg.Nr. 990006696 G15
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