Maklervertrag für Firmen - UVG Versicherungsmakler für Privat

Transcription

Maklervertrag für Firmen - UVG Versicherungsmakler für Privat
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG
ZWISCHEN
Versicherungsmakler:
UVG / VERSICHERUNGSMAKLER
FÜR PRIVAT & GEWERBE KG
DIPL.-ING. OLAF GARDOW
Straße:
Köpenicker Straße 325 / Haus 11
Postleitzahl/Ort:
12555 Berlin
Telefon:
(030) 65 76 – 36 80
Fax:
(030) 65 76 – 36 89
e-mail:
[email protected]
Internet:
www.uvg-makler.de
- nachfolgend Versicherungsmakler UND
Auftraggeber:
FA. MUSTERMANN GMBH
Straße:
MUSTERSTRASSE 1
Postleitzahl/Ort:
12345 MUSTERSTADT
- nachfolgend Auftraggeber -
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungs- und
Bausparangelegenheiten, d. h., mit der uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung
des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern bzw. Bausparkassen
einschließlich der Abgabe aller die Versicherungs- und Bausparverträge betreffenden
Willenserklärungen und Anzeigen.
(2) Dem Makler obliegt die Betreuung von Versicherungs- und Bausparangelegenheiten seines
Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken
erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem
Zusammenhang nimmt der Makler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber
wahr.
(3) Der Makler ist ein unabhängiger Versicherungs- und Bausparvermittler. Er steht wirtschaftlich
auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle vertrags- und risikorelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Leistungsumfang des Maklers
(1) Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff VVG.
(2) Der Versicherungsmaklervertrag umfasst folgende Dienstleistungen:
a) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den
jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern ( z.B. Banken, Bausparkassen etc. ) und
sonstigen Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die
vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden W illenserklärungen und Anzeigen
ein. Der Vollmachtgeber weist die oben genannten Informationsträger ausdrücklich an,
dem Versicherungsmakler uneingeschränkt Auskunft zu erteilen. Steht der
Auskunftserteilung eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, so wird der
Informationsträger von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich entbunden
b) die Kündigung von bestehenden und den Abschluss von neuen Versicherungs- bzw.
Finanzdienstleistungsverträgen
c) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen und die sonstige Mitwirkung bei der
Schadenregulierung in Bezug auf die vom Versicherungsmakler vermittelten bzw. von
ihm betreuten Versicherungsverträge
d) die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler
e) die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Vollmachtgebers
(3) Dieses Mandat kann vom Auftraggeber nur durch eine Spartenauswahl in der Anlage I zu
diesem Vertrag beschränkt werden.
(4) Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Versicherer, sowie solche Versicherer, die
eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen
in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt. Sofern die
Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt,
Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu
vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen
werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine
Vergütung gewähren (courtagefreie Tarife). Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht,
findet eine Vermittlung statt, sofern zwischen den Parteien hierfür ein gesondertes
angemessenes Entgelt vereinbart ist.
(5) Eine mit der versprochenen Dienstleistung nicht in einem Zusammenhang stehende Rechtsbzw. Steuerberatung wird nicht geleistet. Insbesondere ist es dem Versicherungsmakler nicht
erlaubt, eine über den vom ihm geschuldeten Vermittlungs- und Beratungsprozess
hinausgehende Leistung im Sinne des Rechts- bzw. Steuerberatungsgesetz zu erbringen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber teilt dem Versicherungsmakler vertragsrelevante und risikorelevante
Umstände, sowie im Falle der Betreuung des Versicherungsvertrags durch den
Versicherungsmakler, eine Änderung dieser Umstände unverzüglich mit.
(2) Der Auftraggeber wird mit denjenigen Versicherern, mit denen er Versicherungsverträge
abgeschlossen hat und auf die sich der Versicherungsmaklervertrag gem. § 1 dieses
Vertrags erstreckt, grundsätzlich nur über den Versicherungsmakler korrespondieren.
Abweichendes kann im Einzelfall vereinbart werden.
§ 4 Vollmacht
(1) Die
Vertretungsbefugnisse
des
Versicherungsmaklers
gegenüber
den
Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des
Auftraggebers erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Versicherungsmakler in einer
gesonderten Urkunde erteilt.
(2) Der Auftraggeber gestattet dem Versicherungsmakler ausdrücklich, im Namen des
Auftraggebers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
§ 5 Datenschutz
(1) Die Rechte des Versicherungsmaklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben
sich aus der Datenschutzerklärung des Kunden. Sie ist Anlage III zu diesem Vertrag.
§ 6 Vertragsdauer
(1) Dieser Maklervertrag ist jederzeit schriftlich kündbar.
(2) Der Maklervertrag erlischt nicht mit dem Tod des Maklers und geht auf den Nachfolger über.
(3) In eine etwaige Vertragsübernahme willigen beide Parteien ein.
(4) Vertragsbeginn ist der Tag der Vertragsunterzeichnung.
(5) Der Maklervertrag endet nicht mit Beendigung der betreuten Versicherungsverträge.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers
tragen die Versicherungsunternehmen bzw. Finanzdienstleister. Sie ist Bestandteil des vom
Auftraggeber zu zahlenden Beitrages bzw. der zu zahlenden Prämie.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich schriftlich zwischen Makler und Auftraggeber
vereinbart werden.
§ 8 Haftung und Verjährung
(1) Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen
Pflichten auf einen Betrag von 1,13 Mio. € je Schadenfall begrenzt. Der Makler hält bis zu
dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das
Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den
Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme
zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
(2) Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in drei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von
dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe
Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach
Beendigung des Versicherungsmaklervertrages.
(3) Die in § 8 Nr. 1 und 2 dieses Vertrags geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit die Haftung des Versicherungsmaklers auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftung des Maklers ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Dieses
(2) Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtssprechung oder
gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Berlin.
____Berlin ______, den ________________
_________ ________, den ________________
_____________________________________
Unterschrift Makler
______________________________________
Unterschrift Auftraggeber
Anlage I zum Maklervertrag vom ______________ mit: Fa. Mustermann GmbH
Der Maklervertrag beinhaltet ein VOLLMANDAT (über den gesamten betrieblichen Bereich)
o
Der Maklervertrag beinhaltet ein TEILMANDAT (über unten ausgewählte betriebliche Bereiche) o
Versicherungssparten:
Makler beauftragt:
Gültig ab:
Þ Krankheit / Pflege
o
_______
Þ Betriebliche Altersversorgung
o
_______
Þ Unfall
o
_______
Þ Betriebs- / Berufs-Haftpflicht
o
_______
Þ Geschäfts-Inhalt / Glas / Betriebsunterbrechung
o
_______
Þ gewerbliche Gebäude / Glas
o
_______
Þ Kraftfahrt
o
_______
Þ Rechtsschutz
o
_______
o
_______
Þ Sonstige:
____________________________
Die Informationsanzeige nach § 11 der VersVermV und § 42 b VVG habe ich erhalten und zur
Kenntnis genommen.
___Berlin________, den ________________
_________________, den ________________
_____________________________________
Unterschrift Makler
______________________________________
Unterschrift Auftraggeber
Anlage II zum Maklervertrag vom ______________ mit: Fa. Mustermann GmbH
Erklärung zur Informationspflicht
(1) Im
Hinblick
auf
§
7
Absatz
1
Versicherungsvertragsgesetz
sind
die
Versicherungsgesellschaften
verpflichtet,
Ihnen
rechtzeitig
vor
Abgabe
Ihrer
Vertragserklärung
Ihre
Vertragsbestimmungen
einschließlich
der
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen sowie die gemäß der VVG-Informationspflichtenverordnung
erforderlichen Informationen in Textform mitzuteilen. Sie bedienen sich hierzu des
Versicherungsmaklers.
(2) Hiermit erklären Sie sich damit einverstanden, dass:
Sie für die Dauer der Gültigkeit dieses Versicherungsmaklervertrages auf die zwingende
Übermittlung der genannten Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung verzichten.
Die
Informationen
werden
Ihnen
jederzeit
auf
schriftliche
Anforderung
vom
Versicherungsmakler zur Verfügung gestellt.
(3) Sie erteilen Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Informationen generell für die Dauer der
Gültigkeit dieses Versicherungsmaklervertrages per
□ per Brief
□ per E-Mail
□ per Telefax
vom Versicherungsmakler übermittelt werden, solange von Ihnen keine
Übermittlungsform gegenüber dem Versicherungsmakler schriftlich angezeigt wird.
andere
(4) Sie erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass Sie in dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die
Informationen zugehen, verpflichtet sind, sich vom Inhalt der Informationen Kenntnis zu
verschaffen.
___Berlin________, den ________________
__________________, den _______________
_____________________________________
Unterschrift Makler
______________________________________
Unterschrift Auftraggeber
Anlage III zum Maklervertrag vom _____________ mit: Fa. Mustermann GmbH
Datenschutzerklärung
(1) Die UVG
/
Versicherungsmakler
für
Privat
&
Gewerbe
KG (nachfolgend:
Versicherungsmakler) ist berechtigt, personenbezogene Daten und Einzelangaben des
Auftraggebers über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse für Versicherer,
Rückversicherer, Finanzdienstleister und andere Produktgeber, deren Fachverbände,
Kooperations- und Verbundpartner zu erheben, speichern und an diese weiterzuleiten, sofern
dies für die Erfüllung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist. Dies gilt
insbesondere für Antrags- Produkt- und Versicherungsunterlagen, Gesundheitsdaten, Objektund Firmendaten, Einkommens- und Umsatzdaten und Steuerdaten.
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Daten in dem oben genannten Sinne auch an
Sozialversicherungsträger, Untervermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, W irtschaftsprüfer,
Versicherungsombudsmänner und deren jeweilige Rechtsnachfolger übermittelt werden,
soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber kann der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten widersprechen
und jederzeit verlangen, dass eine Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn jeweils in die
einzelne Erhebung eingewilligt worden ist.
(4) Der Auftraggeber ist ferner damit einverstanden, dass die von dem Versicherungsmakler
erhobenen und gespeicherten Daten auch nach Beendigung des Auftrags beim
Versicherungsmakler gespeichert bleiben. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nach
Beendigung des Auftrags nicht mehr. Das Recht des Auftraggebers auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten nach dem Datenschutzrecht bleibt unberührt.
(5) Der Auftraggeber unterrichtet den Versicherungsmakler von sich aus über eine Veränderung
seiner personenbezogenen Daten.
(6) Diese
Datenschutzerklärung
gilt
unabhängig
von
dem
Zustandekommen
des
Versicherungsvertrags oder sonstigen vom Versicherungsmakler zu vermittelnden Verträgen
auch für entsprechende Prüfungen der Produktanbieter bei Vertragsänderungen. Sie gilt
ferner
auch
zugunsten
eines
vom
Versicherungsmakler
zur
Erfüllung
des
Versicherungsmaklervertrages eingesetzten Untervermittlers, soweit dies erforderlich ist.
______________________, den _______________
__________________________________________
Unterschrift Auftraggeber