Schriftliche Kleine Anfrage
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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6248 20. Wahlperiode 14.12.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.12.12 und Betr.: Antwort des Senats AStA der Universität Hamburg Gegen Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Hamburg sollen Strafanzeigen erstattet worden sein. Zum einen soll es dabei um eine Veruntreuung von Geldern der Studierenden für allgemeinpolitische Zwecke gehen (vergleiche hierzu meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/4877), zum anderen um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener im Sinne des § 189 StGB unter anderem zulasten von Hanns Martin Schleyer durch Formulierungen im „Kalendasta“. Nun lädt der AStA der Universität Hamburg zu einer Veranstaltung „Der SS-Offizier Hanns Martin Schleyer: eine deutsche Vorzeigekarriere“ am 10.Dezember 2012 auf dem Universitätsgelände. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Sind Strafanzeigen gegen Mitglieder des AStA der Universität Hamburg wegen möglicher Veruntreuung von Geldern der Studierenden für allgemeinpolitische Zwecke erstattet worden? Wenn ja: Gegen welche Personen richten sich die Strafanzeigen, was wird diesen genau vorgeworfen und wer hat die Anzeigen erstattet? Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens? Ja. Es ist eine Strafanzeige des Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Walter Scheuerl, gegen Verantwortliche des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft an der UHH (AStA) im Zusammenhang mit der vom AStA herausgegebenen Publikation „KalendAStA 2012/2013“ wegen Veruntreuung (§ 266 des Strafgesetzbuches – StGB) von Geldern der Studierendenschaft erstattet worden. Die Strafanzeige richtet sich gegen keine namentlich benannte Person innerhalb des AStA. In der Anzeige wird der Vorwurf der Untreue damit begründet, dass der AStA durch die Herausgabe des „KalendAStA 2012/2013“ Mittel der Studierendenschaft für eigene politische Zwecke missbraucht habe. Die Ermittlungen dauern an. Im Übrigen sieht der Senat wegen einer drohenden Gefährdung des Ermittlungszwecks von einer weiteren Beantwortung der Frage ab. 2. Sind Strafanzeigen gegen Mitglieder des AStA der Universität Hamburg wegen Formulierungen im „KalendAStA“ erstattet worden? Wenn ja: Gegen welche Personen richten sich die Strafanzeigen, was wird diesen genau vorgeworfen und wer hat diese erstattet? Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens? Drucksache 20/6248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Ja. Die vorgenannte Strafanzeige des Abgeordneten Dr. Walter Scheuerl umfasst auch den Vorwurf der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB), in diesem Fall des ehemaligen Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hanns Martin Schleyer. Wegen dieses Eintrags liegen drei weitere Strafanzeigen gegen Verantwortliche des AStA wegen Verstoßes gegen § 189 StGB vor, die ebenfalls Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind. Von der namentlichen Nennung der konkret betroffenen Personen sieht der Senat aufgrund deren überwiegender schutzwürdiger Interessen ab. Die Ermittlungen dauern an. Im Übrigen sieht der Senat wegen einer drohenden Gefährdung des Ermittlungszwecks von einer weiteren Beantwortung der Frage ab. 3. Wer organisiert die im Einführungstext genannte Veranstaltung „Der SSOffizier …“? Bitte den Namen der federführenden Person angeben. Beruht die Durchführung dieser Veranstaltung auf einem Beschluss des AStA oder des Studierendenparlamentes? Die Veranstaltung wird vom Referat „Politische Bildung, Kultur und Kritische Wissenschaft“ des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft an der UHH (AStA) in Zusammenarbeit mit der DGB-Jugend Hamburg und der Heinrich-BöllStiftung/Saarland durchgeführt. Zuständiger Referent des AStA für dieses Referat ist Herr Artur Brückmann. Die Durchführung der Veranstaltung wurde in der Sitzung des AStA am 16. November 2012 beschlossen. 4. Wie viel kostet die genannte Veranstaltung? Wer trägt diese Kosten? Die Kosten der Veranstaltung beschränken sich auf die Reisekosten des geladenen Referenten und werden zwischen den drei in der Antwort zu 3. genannten Organisationen aufgeteilt. Der auf die Studierendenschaft Hamburg entfallende Anteil wird voraussichtlich circa 300 Euro betragen. 5. Ist die Veranstaltung nach Ansicht des Senates, der zuständigen Behörde und des Präsidiums der Universität Hamburg mit § 102 HmbHG vereinbar? Nach Auffassung des Präsidiums der UHH, das gemäß § 106 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) die Aufsicht über die Studierendenschaft führt, hält sich die Veranstaltung im Rahmen des § 102 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 HmbHG. Dem Senat und der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse vor, die diese Einschätzung als fehlerhaft erscheinen lassen. 2