Schriftliche Kleine Anfrage

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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/6248
20. Wahlperiode
14.12.12
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.12.12
und
Betr.:
Antwort des Senats
AStA der Universität Hamburg
Gegen Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität
Hamburg sollen Strafanzeigen erstattet worden sein. Zum einen soll es dabei
um eine Veruntreuung von Geldern der Studierenden für allgemeinpolitische
Zwecke gehen (vergleiche hierzu meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs.
20/4877), zum anderen um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
im Sinne des § 189 StGB unter anderem zulasten von Hanns Martin
Schleyer durch Formulierungen im „Kalendasta“. Nun lädt der AStA der Universität Hamburg zu einer Veranstaltung „Der SS-Offizier Hanns Martin
Schleyer: eine deutsche Vorzeigekarriere“ am 10.Dezember 2012 auf dem
Universitätsgelände.
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften
der Universität Hamburg (UHH) wie folgt:
1.
Sind Strafanzeigen gegen Mitglieder des AStA der Universität Hamburg
wegen möglicher Veruntreuung von Geldern der Studierenden für allgemeinpolitische Zwecke erstattet worden?
Wenn ja: Gegen welche Personen richten sich die Strafanzeigen, was
wird diesen genau vorgeworfen und wer hat die Anzeigen erstattet? Wie
ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?
Ja. Es ist eine Strafanzeige des Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Walter Scheuerl, gegen Verantwortliche des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft an der UHH (AStA) im Zusammenhang mit der vom AStA herausgegebenen Publikation „KalendAStA 2012/2013“ wegen Veruntreuung (§ 266 des Strafgesetzbuches – StGB) von Geldern der Studierendenschaft erstattet worden. Die Strafanzeige richtet sich gegen keine namentlich benannte Person innerhalb des AStA. In der Anzeige wird der Vorwurf der Untreue damit
begründet, dass der AStA durch die Herausgabe des „KalendAStA 2012/2013“ Mittel
der Studierendenschaft für eigene politische Zwecke missbraucht habe. Die Ermittlungen dauern an. Im Übrigen sieht der Senat wegen einer drohenden Gefährdung des
Ermittlungszwecks von einer weiteren Beantwortung der Frage ab.
2.
Sind Strafanzeigen gegen Mitglieder des AStA der Universität Hamburg
wegen Formulierungen im „KalendAStA“ erstattet worden?
Wenn ja: Gegen welche Personen richten sich die Strafanzeigen, was
wird diesen genau vorgeworfen und wer hat diese erstattet? Wie ist der
Stand des Ermittlungsverfahrens?
Drucksache 20/6248
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Ja. Die vorgenannte Strafanzeige des Abgeordneten Dr. Walter Scheuerl umfasst
auch den Vorwurf der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB), in
diesem Fall des ehemaligen Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hanns Martin Schleyer.
Wegen dieses Eintrags liegen drei weitere Strafanzeigen gegen Verantwortliche des
AStA wegen Verstoßes gegen § 189 StGB vor, die ebenfalls Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind. Von der namentlichen Nennung der konkret betroffenen Personen sieht der Senat aufgrund deren überwiegender schutzwürdiger Interessen ab.
Die Ermittlungen dauern an. Im Übrigen sieht der Senat wegen einer drohenden Gefährdung des Ermittlungszwecks von einer weiteren Beantwortung der Frage ab.
3.
Wer organisiert die im Einführungstext genannte Veranstaltung „Der SSOffizier …“? Bitte den Namen der federführenden Person angeben. Beruht die Durchführung dieser Veranstaltung auf einem Beschluss des
AStA oder des Studierendenparlamentes?
Die Veranstaltung wird vom Referat „Politische Bildung, Kultur und Kritische Wissenschaft“ des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft an der
UHH (AStA) in Zusammenarbeit mit der DGB-Jugend Hamburg und der Heinrich-BöllStiftung/Saarland durchgeführt. Zuständiger Referent des AStA für dieses Referat ist
Herr Artur Brückmann. Die Durchführung der Veranstaltung wurde in der Sitzung des
AStA am 16. November 2012 beschlossen.
4.
Wie viel kostet die genannte Veranstaltung? Wer trägt diese Kosten?
Die Kosten der Veranstaltung beschränken sich auf die Reisekosten des geladenen
Referenten und werden zwischen den drei in der Antwort zu 3. genannten Organisationen aufgeteilt. Der auf die Studierendenschaft Hamburg entfallende Anteil wird voraussichtlich circa 300 Euro betragen.
5.
Ist die Veranstaltung nach Ansicht des Senates, der zuständigen Behörde und des Präsidiums der Universität Hamburg mit § 102 HmbHG vereinbar?
Nach Auffassung des Präsidiums der UHH, das gemäß § 106 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) die Aufsicht über die Studierendenschaft führt,
hält sich die Veranstaltung im Rahmen des § 102 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 HmbHG.
Dem Senat und der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse vor, die diese
Einschätzung als fehlerhaft erscheinen lassen.
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