Mindest- wärmeschutz - bei decke-wand
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Mindest- wärmeschutz - bei decke-wand
LINIT ® Paneele LINIT Paneele Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 I Erläuterungen zum Mindestwärmeschutz nach DINNormen Mindestwärmeschutz mit LINIT Paneelen nach DIN 4108-2:2003-07 Gemäß DIN 4108-2:2003-07 Abschnitt 5 „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz wärmeübertragender Bauteile“ müssen unter anderem für Pfosten-Riegel-Konstruktionen Mindestanforderungen für den Wärmeschutz eingehalten werden. Es müssen verschiedene Kriterien beachtet werden, die die Mindestanforderungen festlegen. In der DIN 4108-2:2003-07 werden zwei verschiedene Anwendungsbereiche unterschieden. Die folgenden dargelegten Anforderungen gelten für Aufenthaltsräume in Hochbauten, die auf übliche Innentemperaturen θi ≥ 19°C beheizt werden. Die Anforderungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen legt Abschnitt 5.2.3 fest. Gemäß DIN 4108-2:2003-7 Abschnitt 5.2 „Mindestwerte der Wärmedurchlasswiderstände nichttransparenter Bauteile“ wird zwischen der flächenbezogenen Gesamtmasse unterschieden: „5.2.1 Anforderungen an ein- und mehrschichtige Massivbauteile Die Grenzwerte, die bei Räumen nach Abschnitt 1 an Einzelbauteile mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m2 gestellt werden, sind in Tabelle 3 angegeben.“ Für leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten werden im Abschnitt 5.2.2 folgende Anforderungen gestellt: „5.2.2 Anforderungen an leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten Für Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächern mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse unter 100 kg/m2 gelten erhöhte Anforderungen mit einem Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes R ≥ 1,75 m2K/W. Bei Rahmen- und Skelettbauarten gelten sie nur für den Gefachbereich. In diesen Fällen ist für das gesamte Bauteil zusätzlich im Mittel R = 1,0 m2K/W einzuhalten. Gleiches gilt für Rollladenkästen. Für den Deckel von Rollladenkästen ist der Wert von R = 0,55 m2K/W einzuhalten. (...) Der nichttransparente Teil der Ausfachungen von Fensterwänden und Fenstertüren, die mehr als 50 % der gesamten Ausfachungsfläche betragen, muss mindestens die Anforderungen nach Tabelle 3 erfüllen. Bei Flächenanteilen von weniger 50 % muss der Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,0 m2K/W sein. 5.2.3 Anforderungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12°C ≤ θi < 19°C) gelten die Werte nach Tabelle 3. Hiervon ausgenommen ist der Wärmedurchlasswiderstand von Bauteilen nach Tabelle 3, Zeile 1. R = 0,55 m2K/W ist der Mindestwert für den Wärmedurchlasswiderstand. (...).“ Demnach gilt für Paneele, die in Fassadenkonstruktionen von Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen zum Einsatz kommen der Mindestwert für den Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 0,55 m2K/W. Nach Abschnitt 5.3 „Randbedingungen für die Berechnung“ gilt für Fassaden aus Pfosten-RiegelKonstruktionen folgende Anforderung: „5.3.8 Fassaden aus Pfosten-Riegel-Konstruktionen (...) Der Wärmedurchlasswiderstand im nichttransparenten Ausfachungsbereich muss Tabelle 3, Zeile 1 entsprechen.“ ...2 ...2 LINIT ® Paneele Die Anforderungen nach Tabelle 3 sind in folgendem Auszug dargestellt: Auszug - Tabelle 3 – Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen 1 2 Bauteile Wärmedurchlasswiderstand R m2K/W 1,2 Spalte Zeile 1 Außenwände; Wände von Aufenthaltsräumen gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen, Erdreich 2 Wände zwischen fremdgenutzten Räumen; Wohnungstrennwände 0,07 (...) (...) (...) Aus diesen verschiedenen Abschnitten der DIN 4108-2:2003-07 lassen sich für die LINIT Fassadenpaneele verschiedene Mindestanforderungen für üblich beheizte Gebäude (≥ 19°C) ableiten: 1. flächenbezogene Gesamtmasse < 100 kg/m2: R ≥ 1,75 m2K/W ≥ 100 kg/m2: R ≥ 1,2 m2K/W 2. Anteil der nichttransparenten Ausfachungen bei Fensterwänden und Fenstertüren > 50 %: R ≥ 1,2 m2K/W < 50 %: R ≥ 1,0 m2K/W 3. nach 5.3.8: R ≥ 1,2 m2K/W Generell bei Pfosten-Riegel-Fassaden und geschosshohen Fensterfassaden Bei Pfosten-Riegel-Fassaden und geschosshohen Fensterfassaden müssen die Ausfachungen mindestens R ≥ 1,2 m2K/W entsprechend höchstens U = 0,73 W/(m2K) haben, außer in folgenden Fällen: Bei Außenwänden mit flächenbezogener Gesamtmasse < 100 kg/m2 müssen die Paneele mindestens 1,75 m2K/W haben (entsprechend U-Wert höchstens 0,52 W/(m2K)). Bei Fensterwänden und Fenstertüren (nicht bei Pfosten-Riegel-Fassaden oder geschosshohen Fensterfassaden), wenn der Anteil der nichttransparenten Ausfachungen weniger 50 % beträgt: dann reicht für diese Ausfachungen R ≥ 1,0 m2K/W (entsprechend U-Wert höchstens 0,85 W/(m2K)). Bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen reicht für die Außenwände ein R von ≥ 0,55 m2K/W (entsprechend max. U-Wert 1,39 W/(m2K)). Bei der Festlegung der Wärmedämmung von Paneelen ist es daher erforderlich, die genaue Fassadengestaltung (Art der Fassade, Gewicht der Gesamtfassade pro m2, Gebäudetyp) in Betracht zu ziehen. Linzmeier Bauelemente GmbH Industriestraße 21 88499 Riedlingen T + 49 (0) 7371 1806-0 F + 49 (0) 7371 1806-95 Königshofen Schortentalstraße 24 07613 Heideland b. Eisenberg/Th. T + 49 (0) 36691 722-0 F + 49 (0) 36691 722-20 [email protected] www.Linit.de Diese Information stellt eine auszugsweise Übersicht der Anforderungen an den Mindestwärmeschutz aus der DIN 4108-3:2003-07 dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall sind bei Planung und Errichtung von Gebäuden die gesetzlichen Vorgaben durch den Planer zu prüfen. BE /LINIT Mindestwärmeschutz / 11-2008 / SD Änderungen vorbehalten