Typ:Omega-B, Caravan Fahrwerksänderung
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Typ:Omega-B, Caravan Fahrwerksänderung
TÜV-Gutachten Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieses TÜV- Gutachten, auch auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt. Dieses TÜV- Gutachten ist in den Kfz.-Papieren mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO erforderlich, da andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. GmbH D-73630 Remshalden • Tel.: 07151/971-300 • Fax.: 07151/971-305 1181 / Stand 02.02 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 1 von 6 TEILEGUTACHTEN Nr. 18 10 07 2697/10 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für eine Fahrwerksänderung / Tieferlegung zur Verwendung an folgenden Fahrzeugen: Fahrzeughersteller: V94 / Omega-B ADAM OPEL AG, Rüsselsheim V94/Kombi / Omega-B-Caravan Siehe Punkt 1. Verwendungsbereich 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist im vorliegenden Fall erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren (aus anderem Anlaß) erforderlich. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. 1181 / Stand 12.01 Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 2 von 6 1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: ADAM OPEL AG, Rüsselsheim Typ ABE-Nr. bzw. EG-Betriebserlaubnis-Nr. Motorausrüstung Omega-B G 684 X20SE 85 kW X20XEV - 100 kW Z22XE - 106 kW V94 e1*xx/xx*0077*_ _ Omega-B -Caravan G 685 V94/Kombi e1*xx/xx*0078*_ _ 1) X25XE Y26SE X30XE Y32SE 25TD X25TD X20DTH Y22DTH Y22DTH Y25DT - 125 kW 132 kW 155 kW 160 kW 96 kW 96 kW 74 kW 81 kW 88 kW 110 kW X20SE - 85 kw X20XEV - 100 kW Z22XE - 106 kW 1) X25XE Y26SE X30XE Y32SE 25TD X25TD X20DTH Y22DTH Y22DTH Y25DT - 125 kW 132 kW 155 kW 160 kW 96 kW 96 kW 74 kW 81 kW 88 kW 110kW Zulässige Achslasten vorn bis hinten bis 990 kg 1080 kg 990 kg 1080 kg 1155 kg bzw. 1205 kg mit Niveauregulierung 1290 kg bzw. 1325 kg mit Niveauregulierung 2) 1 xx/xx dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis)und _ _ die jeweilige Erweiterung zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur Genehmigung ist für die Belange des vorliegenden Gutachtens ausreichend. 2 Erhöhte Achslast für Anhängerbetrieb: siehe Punkt 3., Auflage 5). ) ) Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 3 von 6 2. Angaben zu den Federn und Zuordnung der Federn, Kennzeichnung 2.1. Federn vorn : (Omega-B und Omega-B-Caravan) Irmscher Teile-Nr. : Für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast bis 990 kg 1080 kg (4-Zylinder-Motoren) (6-Zylinder- u. Dieselmotoren) 7 45 03 049 wahlw. 9 45 03 049 7 47 03 001 wahlw. 9 47 03 001 (links) 7 47 03 002 wahlw. 9 47 03 002 (rechts) 2.2. Kennzeichnung : Rot kunststoffbeschichtet und Teilenummer auf Folienaufkleber wahlweise Teilenummer aufgedruckt. Form : Zylindrische Schraubenfeder, einseitig eingerollt Federwindungen : 5,8 5,2 Drahtdicke [mm] (ohne Beschichtung) : 14,3 14,0 Länge lo [mm] (+ 5) : 305 313 (links) 302 (rechts) : Für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast bis Federn hinten (4-u. 6-Zylinder) 1155 kg 1290 kg mit Niveauregulierung bis 1205 kg (Omega-B) 1325 kg (Omega-B-Caravan) 7 43 04 370 wahlw. 9 43 04 370 Irmscher Teile-Nr. : 7 40 04 001 wahlw. 9 40 04 001 Kennzeichnung : Rot kunststoffbeschichtet und Teilenummer auf Folienaufkleber wahlweise Teilenummer aufgedruckt. Form : Tonnenförmige Schraubenfeder Federwindungen : 7,8 8,7 Drahtdicke [mm] (ohne Beschichtung) : 10,3 – 15,9 10,5 – 17,2 Länge lo [mm] (+ 5) : 248 275 Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 4 von 6 3. Auflagen und Hinweise 1) Die Umrüstung der Federn ist an Vorder- und Hinterachse durchzuführen oder wahlweise nur an der Vorderachse. 2) Die Vorderachsgeometrie ist zu überprüfen und der Sturz auf 1° 40' + 10' negativ einzustellen. 3) Bei einer Tieferlegung hinten ist die Hinterachsgeometrie (Vorspur) zu überprüfen und auf Serienwerte einzustellen. zu 2) und 3): 4) 5) 4. Entsprechende Nachweise sind bei der Fahrzeugabnahme zu erbringen (Meßblatt). Die Einstellung der Scheinwerfer ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren Anhängerbetrieb ist grundsätzlich zulässig, sofern eine Anhängerzugvorrichtung mit ausreichender Kupplungshöhe verwendet wird (Mindest-Kupplungshöhe 350 mm in Kugelmitte beim mit zulässigem Gesamtgewicht belasteten Fahrzeug). Technisch möglich ist dies nur bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung. Das heißt, bei Fahrzeugen ohne Niveauregulierung sind die Anhängelasten und der Eintrag der erhöhten Hinterachslast für Anhängerbetrieb zu streichen. Fahrzeughöhe Nach der Umrüstung ergeben sich um 20 bis 30 mm geringere Höhenstände. Aufgrund fahrzeugspezifischer Eigenschaften (Leergewicht, Reifenausrüstung) ist die tatsächliche Höhe im Einzelfall zu bestimmen. 5. Radsturz Bei jeweils zulässiger Achslast ergaben sich folgende Sturzwerte: Vorderachse: Hinterachse: bis 2° 30‘ 4° 00 negativ negativ je nach Fahrzeugausführung und Toleranzen. 6. Verwendbarkeit von Schneeketten Die für serienmäßige Fahrzeuge mögliche Montage von Schneeketten an den Antriebsrädern wird durch die Tieferlegung nicht eingeschränkt. Bei Verwendung von nicht serienmäßigen Rädern oder Reifen sind die im jeweiligen Teilegutachten bzw. der Rad-ABE genannten Hinweise zu beachten. Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 5 von 6 7. Sonderräder und Sonderreifen Der Anbau von nicht serienmäßigen Rädern und Reifen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksumrüstung ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die Zulässigkeit der jeweiligen Rad-/Reifenkombination muß gesondert nachgewiesen sein (Teilegutachten, Rad-ABE, Eintrag im Kfz.-Brief). - Die Rad-/Reifenkombination muß auch mit dem serienmäßigen Fahrwerk zulässig sein. - Die übrigen Auflagen gemäß Teilegutachten / Rad-ABE (Karosserienacharbeiten, Radabdeckung, etc.) müssen eingehalten sein. 8. Prüfgrundlage VdTÜV - Merkblatt 751: "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW - Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit"- Anhang 2. 9. Angaben zum Fahrzeugbrief bzw. zum Nachweisblatt gem. § 19(4) StVZO Nach Durchführung der nachstehend beschriebenen Umrüstung gelten folgende Angaben: Ziff. 13, Höhe : s. Punkt 4. Ziff. 28, 29, Anhängelasten : --- 1) Ziff. 33, Bemerkungen : ZIFF.13 H.: TIEFERGEL. M. IRMSCHER FAHRW.FEDERN VORN......2)......U.HINTEN.... .2)......* zutreffende Angaben einsetzen: 1) siehe Punkt 3., Aufl. 5) 10. 2) Siehe Punkt 2. Gültigkeit Das Gutachten ist als Kopie nur gültig mit Originalstempel des Herstellers ! Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei Änderungen an den Fahrwerksfedern oder bei Änderungen an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen, die den Anbau der Fahrwerksteile beeinflussen können sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Gemäß §19 und Anlage XIX StVZO hat der Hersteller sein QualitätsmanagementSystem, das der DIN EN ISO 9001 entspricht durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde (Zertifikat-Registrier-Nr. 50264-25-01) nachgewiesen. Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Hersteller: Irmscher GmbH Günther-Irmscher-Straße 14-18 73630 Remshalden Gutachten Nr. 18 10 07 2697/10 10. Neufassung (Stand 12/01) Blatt: 6 von 6 11. Schlußbescheinigung Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen auch nach der erfolgten Umrüstung den geltenden Vorschriften der StVZO. Gegen den Anbau und die Abnahme an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen gemäß § 19 (3) Nr.4 StVZO bestehen bei Beachtung der Auflagen und Hinweise keine technischen Bedenken. Böblingen, den 18. 12. 2001 TA-BB-Kw/Kw 1\irm\fahrwerk\omega\072697neuf10.doc P R Ü F L A B O R A T O R I U M TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum D-71034 Böblingen akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00001-95. Dipl.-Ing. Kühlwein Amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95