Typ:Omega-B, Caravan Fahrwerksänderung

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Typ:Omega-B, Caravan Fahrwerksänderung
TÜV-Gutachten
Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieses TÜV- Gutachten, auch
auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt.
Dieses TÜV- Gutachten ist in den Kfz.-Papieren mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen
auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nach § 19 Abs. 3 Nr. 4
StVZO erforderlich, da andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
GmbH
D-73630 Remshalden • Tel.: 07151/971-300 • Fax.: 07151/971-305
1181 / Stand 02.02
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Typprüfzentrum Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 16
D-71034 Böblingen
Hersteller:
Irmscher GmbH
Günther-Irmscher-Straße 14-18
73630 Remshalden
Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
Blatt: 1 von 6
TEILEGUTACHTEN
Nr. 18 10 07 2697/10
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen
gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für eine
Fahrwerksänderung / Tieferlegung
zur Verwendung an folgenden Fahrzeugen:
Fahrzeughersteller:
V94 / Omega-B
ADAM OPEL AG, Rüsselsheim
V94/Kombi / Omega-B-Caravan
Siehe Punkt 1. Verwendungsbereich
0.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO ist der Nachweis mit der Bestätigung
über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist im vorliegenden Fall erst bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren (aus anderem Anlaß) erforderlich.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
1181 / Stand 12.01
Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
Blatt: 2 von 6
1.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:
ADAM OPEL AG, Rüsselsheim
Typ
ABE-Nr. bzw.
EG-Betriebserlaubnis-Nr.
Motorausrüstung
Omega-B
G 684
X20SE 85 kW
X20XEV - 100 kW
Z22XE - 106 kW
V94
e1*xx/xx*0077*_ _
Omega-B
-Caravan
G 685
V94/Kombi
e1*xx/xx*0078*_ _
1)
X25XE
Y26SE
X30XE
Y32SE
25TD
X25TD
X20DTH
Y22DTH
Y22DTH
Y25DT
-
125 kW
132 kW
155 kW
160 kW
96 kW
96 kW
74 kW
81 kW
88 kW
110 kW
X20SE - 85 kw
X20XEV - 100 kW
Z22XE - 106 kW
1)
X25XE
Y26SE
X30XE
Y32SE
25TD
X25TD
X20DTH
Y22DTH
Y22DTH
Y25DT
-
125 kW
132 kW
155 kW
160 kW
96 kW
96 kW
74 kW
81 kW
88 kW
110kW
Zulässige Achslasten
vorn bis
hinten bis
990 kg
1080 kg
990 kg
1080 kg
1155 kg bzw.
1205 kg
mit
Niveauregulierung
1290 kg bzw.
1325 kg
mit
Niveauregulierung 2)
1
xx/xx dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis)und _ _
die jeweilige Erweiterung zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur Genehmigung
ist für die Belange des vorliegenden Gutachtens ausreichend.
2
Erhöhte Achslast für Anhängerbetrieb: siehe Punkt 3., Auflage 5).
)
)
Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
Blatt: 3 von 6
2.
Angaben zu den Federn und Zuordnung der Federn, Kennzeichnung
2.1.
Federn vorn
:
(Omega-B und
Omega-B-Caravan)
Irmscher Teile-Nr.
:
Für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast bis
990 kg
1080 kg
(4-Zylinder-Motoren)
(6-Zylinder- u. Dieselmotoren)
7 45 03 049 wahlw.
9 45 03 049
7 47 03 001 wahlw.
9 47 03 001 (links)
7 47 03 002 wahlw.
9 47 03 002 (rechts)
2.2.
Kennzeichnung
:
Rot kunststoffbeschichtet und Teilenummer auf
Folienaufkleber wahlweise Teilenummer aufgedruckt.
Form
:
Zylindrische Schraubenfeder, einseitig eingerollt
Federwindungen
:
5,8
5,2
Drahtdicke [mm]
(ohne Beschichtung)
:
14,3
14,0
Länge lo [mm] (+ 5)
:
305
313 (links)
302 (rechts)
:
Für Fahrzeuge mit zulässiger Achslast bis
Federn hinten
(4-u. 6-Zylinder)
1155 kg
1290 kg
mit Niveauregulierung bis
1205 kg
(Omega-B)
1325 kg
(Omega-B-Caravan)
7 43 04 370 wahlw.
9 43 04 370
Irmscher Teile-Nr.
:
7 40 04 001 wahlw.
9 40 04 001
Kennzeichnung
:
Rot kunststoffbeschichtet und Teilenummer auf
Folienaufkleber wahlweise Teilenummer aufgedruckt.
Form
:
Tonnenförmige Schraubenfeder
Federwindungen
:
7,8
8,7
Drahtdicke [mm]
(ohne Beschichtung)
:
10,3 – 15,9
10,5 – 17,2
Länge lo [mm] (+ 5)
:
248
275
Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
Blatt: 4 von 6
3.
Auflagen und Hinweise
1)
Die Umrüstung der Federn ist an Vorder- und Hinterachse durchzuführen
oder wahlweise nur an der Vorderachse.
2)
Die Vorderachsgeometrie ist zu überprüfen und der Sturz auf 1° 40' + 10'
negativ einzustellen.
3)
Bei einer Tieferlegung hinten ist die Hinterachsgeometrie (Vorspur) zu
überprüfen und auf Serienwerte einzustellen.
zu 2) und 3):
4)
5)
4.
Entsprechende Nachweise sind bei der Fahrzeugabnahme zu
erbringen (Meßblatt).
Die Einstellung der Scheinwerfer ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren
Anhängerbetrieb ist grundsätzlich zulässig, sofern eine Anhängerzugvorrichtung
mit ausreichender Kupplungshöhe verwendet wird (Mindest-Kupplungshöhe 350
mm in Kugelmitte beim mit zulässigem Gesamtgewicht belasteten Fahrzeug).
Technisch möglich ist dies nur bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung. Das
heißt, bei Fahrzeugen ohne Niveauregulierung sind die Anhängelasten und
der Eintrag der erhöhten Hinterachslast für Anhängerbetrieb zu streichen.
Fahrzeughöhe
Nach der Umrüstung ergeben sich um 20 bis 30 mm geringere Höhenstände.
Aufgrund fahrzeugspezifischer Eigenschaften (Leergewicht, Reifenausrüstung) ist
die tatsächliche Höhe im Einzelfall zu bestimmen.
5.
Radsturz
Bei jeweils zulässiger Achslast ergaben sich folgende Sturzwerte:
Vorderachse:
Hinterachse:
bis
2° 30‘
4° 00
negativ
negativ
je nach Fahrzeugausführung und Toleranzen.
6.
Verwendbarkeit von Schneeketten
Die für serienmäßige Fahrzeuge mögliche Montage von Schneeketten an den
Antriebsrädern wird durch die Tieferlegung nicht eingeschränkt. Bei Verwendung
von nicht serienmäßigen Rädern oder Reifen sind die im jeweiligen Teilegutachten
bzw. der Rad-ABE genannten Hinweise zu beachten.
Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
Blatt: 5 von 6
7.
Sonderräder und Sonderreifen
Der Anbau von nicht serienmäßigen Rädern und Reifen in Verbindung mit der
beschriebenen Fahrwerksumrüstung ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
- Die Zulässigkeit der jeweiligen Rad-/Reifenkombination muß gesondert
nachgewiesen sein (Teilegutachten, Rad-ABE, Eintrag im Kfz.-Brief).
- Die Rad-/Reifenkombination muß auch mit dem serienmäßigen Fahrwerk zulässig
sein.
- Die übrigen Auflagen gemäß Teilegutachten / Rad-ABE (Karosserienacharbeiten,
Radabdeckung, etc.) müssen eingehalten sein.
8.
Prüfgrundlage
VdTÜV - Merkblatt 751: "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und
PKW - Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit"- Anhang 2.
9.
Angaben zum Fahrzeugbrief bzw. zum Nachweisblatt gem. § 19(4) StVZO
Nach Durchführung der nachstehend beschriebenen Umrüstung gelten folgende
Angaben:
Ziff. 13, Höhe
:
s. Punkt 4.
Ziff. 28, 29,
Anhängelasten
:
--- 1)
Ziff. 33, Bemerkungen
:
ZIFF.13 H.: TIEFERGEL. M. IRMSCHER FAHRW.FEDERN VORN......2)......U.HINTEN.... .2)......*
zutreffende Angaben einsetzen: 1) siehe Punkt 3., Aufl. 5)
10.
2)
Siehe Punkt 2.
Gültigkeit
Das Gutachten ist als Kopie nur gültig mit Originalstempel des Herstellers !
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei Änderungen an den Fahrwerksfedern
oder bei Änderungen an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen, die
den Anbau der Fahrwerksteile beeinflussen können sowie bei Änderung der
gesetzlichen Grundlagen.
Gemäß §19 und Anlage XIX StVZO hat der Hersteller sein QualitätsmanagementSystem, das der DIN EN ISO 9001 entspricht durch Vorlage einer gültigen
Zertifizierungsurkunde (Zertifikat-Registrier-Nr. 50264-25-01) nachgewiesen.
Akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
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Hersteller:
Irmscher GmbH
Günther-Irmscher-Straße 14-18
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Gutachten Nr.
18 10 07 2697/10
10. Neufassung
(Stand 12/01)
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11.
Schlußbescheinigung
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen auch nach der
erfolgten Umrüstung den geltenden Vorschriften der StVZO.
Gegen den Anbau und die Abnahme an den im Verwendungsbereich genannten
Fahrzeugen gemäß § 19 (3) Nr.4 StVZO bestehen bei Beachtung der Auflagen und
Hinweise keine technischen Bedenken.
Böblingen, den 18. 12. 2001
TA-BB-Kw/Kw
1\irm\fahrwerk\omega\072697neuf10.doc
P R Ü F L A B O R A T O R I U M
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akkreditiert durch die Akkreditierungsstelle des
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Dipl.-Ing. Kühlwein
Amtlich anerkannter Sachverständiger
für den Kraftfahrzeugverkehr
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