Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen

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Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen
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Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen
Informationsstand Mai 2007
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die aktuell gültigen
öffentlichen Förderprogramme zur Förderung von Existenzgründungen.
Ergänzen möchten wir, dass auf Länder- oder Kommunalebene zum Teil weitere
regional begrenzte Förderprogramme existieren, die ebenfalls das Ziel verfolgen,
Existenzgründungen zu unterstützen oder zu stabilisieren.
Die Auflistung schließt mit einer Einführung in die Fördermitteldatenbank des BMWi
und die dort gebotenen Recherchemöglichkeiten.
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Übersicht der Förderprogramme
Förderprogramm
Kurzbezeichnung
Förderschwerpunkt
Seite
__________________________________________________________________________
Gründungszuschuss (Empfänger/innen ALG I)
Lebensunterhalt in der Startphase
3
Einstiegsgeld (Empfänger/innen ALG II)
Lebensunterhalt in der Startphase
3
Regionale Programme
Lebensunterhalt in der Startphase
3
Aufstiegsfortbildungsförderung / Meister-Bafög
Qualifizierung
4
Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (SGB III) Coaching
4
Sonstige Weitere Leistungen (SGB II)
Sonstige Hilfen
5
Landesprogramme
Qualifizierung / Coaching
5
Einstellungszuschuss bei Neugründung
Zuschuss zu Personalkosten
6
Bzgl. Fördermöglichkeiten für Personalkosten und Personalentwicklung verweisen
wir auf den Zweig „Förderung Älterer“ dieser Tool-Box mit den Instrumenten:
Trainingsmaßnahme y Zeitarbeit y Befristung von Arbeitsverhältnissen y
Eingliederungszuschuss y Befreiung der AG von Beiträgen zur ALV y
Entgeltsicherung für Ältere Arbeitnehmer y Weiterbildung speziell für Ältere y
Jobrotation (Einstellungszuschuss bei Vertretung) y Altersteilzeit y
Arbeitsförderung für Ältere mit Behinderung y Transfermaßnahmen
KfW-Mittelstandsbank: Startgeld / Mikrokredit
Kleinkredite
7
KfW-Mittelstandsbank: Unternehmerkapital/-kredit Kredite / Risikokapital
7
Beteiligungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank Beteiligungen/ Risikokapital
8
Mikrokredite / Microlending
Kleinkredite
8
Regionalförderung der Bundesländer
Kredite
9
Sonstige empfohlene Links
Informationen
10
Fördermitteldatenbank-Recherche (BMWi)
Recherche
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__________________________________________________________________________
Die Angaben zu den Förderprogrammen umfassen
y Gesetzliche Grundlage
y Kurzbeschreibung der Leistungsinhalte
y Kurzbeschreibung der Fördervoraussetzungen
y Links zu relevanten Internetseiten.
Als Suchhilfe für Gesetzeshinweise, die in dieser Aufstellung nicht aufgeführt werden, kann
die Internetseite http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html genutzt werden.
Impressum:
Dr. Hartmut Domröse
Entwicklungspartnerschaft „Neue Profile für die Region Rostock und Umland“
[email protected]
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Gründungszuschuss
Rechtsgrundlage :
SGB III
§ 57 und § 58
Leistungsinhalte :
- Leistung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in den ersten 9 Monaten mit
Rechtsanspruch in Höhe des ALG I zzgl. 300,- €/Monat als nichtrückzahlbarer Zuschuss
- Weiterförderung vom 10. bis 15. Monate als Kann-Leistung in Höhe von 300,- €/Monat
bei voraussichtlichem Gründungserfolg
- Bezugsdauer des Existenzgründungszuschusses reduziert die noch verbleibende
Anspruchzeit auf ALG I
Fördervoraussetzungen :
- Antragsteller/in hat zum Zeitpunkt der Gründ. mindestens 3 Monate Anspruch auf ALG I
- Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Vollerwerbstätigkeit
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt Erfolgsaussichten der Gründung
- keine reine Unternehmensnachfolge
- kein Bezug von Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld o. Existenzgründerzuschuss in
den letzten 24 Monaten
Links :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Einstiegsgeld
Rechtsgrundlage :
SGB II § 29
Leistungsinhalte :
- Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen
- Regelförderung bis zu 12 Monate, in begründeten Fällen bis 24 Monate
- Förderhöhe nach Bedarfslage, in der Regel das bezogene ALG II + 50% des Regelsatzes,
maximal ALG II + ganzer Regelsatz
Fördervoraussetzungen :
- Bezug von ALG II oder Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I oder ALG II
- Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Vollerwerbstätigkeit
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt Erfolgsaussichten der Gründung
Links :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Regionale Programme – Förderung des Lebensunterhaltes in der Startphase
Verschieden Bundesländer fördern mit eigenen Programmen die Gründungspersonen.
Berücksichtigt werden hierbei z.B. arbeitslose Personen, die durch die oben genannten
Programme nicht erfasst werden. Als Beispiele können wir zwei Bundesländer nennen.
Mecklenburg-Vorpommern kann aus dem Arbeitsmarkt- und Strukturprogramm (ASP) Punkt D.8.2 Existenzgründer/innen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum
Lebensunterhalt in Höhe von 150,00 €/Woche für die Dauer bis zu 52 Wochen fördern.
http://www.am.mv-regierung.de/asp/doku/8-2.pdf
Thüringen kann Existenzgründer/innen mit einem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt
(siehe Richtlinie) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von
600,00 €/Monat für die Dauer von max. 12 Monaten und Beratungsleistungen fördern.
http://www.gfaw-thueringen.de
http://www.gfaw-thueringen.de/files/112920899784.59.186.159r_existenzgruender.pdf
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Aufstiegsfortbildungsförderung / Meister-Bafög
Rechtsgrundlage :
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG)
Leistungsinhalte :
- Zuschuss bis 35 % für Beitrag zu den Maßnahmekosten, einschließlich Prüfungsgebühren,
ansonsten Anspruch auf Darlehensvertrag
- Zuschuss bis zu 50 % der Kosten zur Erstellung der fachpraktischen Arbeit
(Meisterstück – bis 1.534 €)
- Zuschuss zu notwendigen Kinderbetreuungskosten bis zu 128 €/Monat
- Beitrag (Zuschuss oder DtA-Darlehen) zur Deckung des Unterhaltsbedarfes (bei Teilnahme
in Vollzeitmaßnahme), Befreiung von Zins- und Tilgungspflichtfür bis zu zwei Jahren nach
Maßnahmeende
- die Föderdauer beträgt bei Vollzeitmaßnahmen bis 24 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen
bis 48 Monate
- Einkommensabhängige Rückzahlung
Fördervoraussetzungen :
AFBG § 2 Abs. 1 (sinngemäß):
Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ..., die
1. einen zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen oder eine
vergleichbare bundes- oder landesrechtlich geregelte Ausbildung
2. auf eine Prüfung zu Abschlüssen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetztes /
der Handwerksordnung oder gleichwertige Abschlüsse (z.B. nach stattlich
genehmigten Prüfungsordnungen) vorbereitet.
Links :
http://bundesrecht.juris.de/afbg/index.html
http://www.bmbf.de/de/851.php
Arbeitsagentur - Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (SGB III)
Rechtsgrundlage :
§ 3 Nr. 1b der Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes
Leistungsinhalte :
Coaching im Sinne eines individuellen Trainings ab dem Zeitpunkt der erfolgter Gründung,
die Gründungsperson organisiert dieses Coaching weitgehend eigenverantwortlich
Fördervoraussetzungen :
- Bewilligung der Förderung von Gründungszuschuss
- in der Regel Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
Links :
Die Handhabung vor Ort, d.h. in den einzelnen Agenturbezirken, kann sich
nach den Schwerpunkten der regionalen Arbeitsmarktpolitik unterschiedlich darstellen,
deshalb ist ein Direktkontakt zur jeweiligen Arbeitsagentur notwendig.
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Sonstige Weitere Leistungen (SGB II)
Rechtsgrundlage :
SGB II § 16 Abs. 2 Satz 1
Leistungsinhalte :
Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, hierzu wird auch die Aufnahme einer Selbständigkeit
gezählt, können zusätzlich zu den Regelinstrumenten sonstige weitere Leistungen gewährt
werden. Wegen des Individualcharakters der Leistungen ist eine abschließende
Beschreibung nicht möglich. Denkbar sind Leistungen zur beruflichen Weiterbildung oder zur
Mobilitätsverbesserung. Nicht ausgeschlossen ist auch die Vergabe von kleineren
Gründungsdarlehen direkt durch den Träger der Grundversorgung.
Fördervoraussetzungen :
- Leistungsbezug nach dem SGB II (Handhabung vor Ort noch unterschiedlich geregelt)
- Regelleistungen des SGB II dürfen nicht umgangen, ersetzt oder aufgestockt werden.
Links :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Landesprogramme – Qualifizierung von Existenzgründer/innen
Verschieden Bundesländer und Regionen, insbesondere die neuen BL, nutzen den ESF zur
Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen durch die Förderung von
Qualifizierung und Begleitung. Diese Unterstützung erfolgt meist auf dem Wege der
Projektförderung und wird durch Institutionen der Erwachsenenbildung, Beratung u.a.
realisiert.
Interessierte Gründungspersonen oder Unternehmen sollten sich an die regionalen
Unterstützungsstrukturen bzw. Zuwendungsgeber wenden und Einzelheiten erfragen.
Da die jeweiligen Projekte und Projektträger wechseln können, kann die hier vorgestellte
Liste nicht vollständig sein.
Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitsmarkt- und Strukturprogramm (ASP)
www.lagus.mv-regierung.de Ö Arbeitsmarktförderung
http://www.gruender-mv.de
Thüringen:
http://www.gfaw-thueringen.de/files/112920899784.59.186.159r_existenzgruender.pdf
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Einstellungszuschuss bei Neugründung
Rechtsgrundlage :
SGB III
§ 226
Leistungsinhalte :
Nichtrückzahlbarer Zuschuss zu den Personalkosten bis zu 50 % für maximal ein Jahr bei
unbefristeter Einstellung.
Fördervoraussetzungen :
- Der/die Arbeitnehmer/in war unmittelbar vor der Einstellung mindestens drei Monate im
Leistungsbezug der Agentur für Arbeit, in ABM oder in einer geförderten Weiterbildung
- Der Arbeitgeber beschäftigt nicht mehr als 5 Arbeitnehmer/innen
- Die Gründung des Unternehmens liegt bei Vertragsabschluss weniger als 24 Monate
zurück
Links :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
www.arbeitsagentur.de
ª Informationen für Arbeitgeber Ö Geldleistungen
Ö Einstellung von Arbeitskräften
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Personalkosten und Personalentwicklung finden Sie in dem Zweig „Förderung Älterer“ dieser Tool-Box mit den
Instrumenten:
y Trainingsmaßnahme
y Zeitarbeit
y Befristung von Arbeitsverhältnissen
y Eingliederungszuschuss
y Befreiung der AG von Beiträgen zur ALV
y Entgeltsicherung für Ältere Arbeitnehmer
y Weiterbildung speziell für Ältere
y Jobrotation (Einstellungszuschuss bei Vertretung)
y Altersteilzeit
y Arbeitsförderung für Ältere mit Behinderung
y Transfermaßnahmen
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KfW-Mittelstandsbank – Startgeld / Mikrokredit
Leistungsinhalte :
Startgeld und Mikrokredit sind zwei Programme der KfW-Mittelstandsbank, über die
insbesondere die Finazierung kleiner Gründungen ermöglicht werden soll.
Startgeld:
Bis 50.000 Euro Kreditsumme (Auszahlung 96 %) mit einer Laufzeit von bis zu
10 Jahren, bis zu zwei Jahre Tilgungsfreiheit möglich, 80 %
Haftungsfreistellung der ausreichenden Hausbank obligatorisch
Mikrokredit:
Bis 25.000 Euro Kreditsumme mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, davon
bis zu 6 Monate tilgungsfrei, 80 % Haftungsfreistellung der ausreichenden
Hausbank obligatorisch, schnelles Entscheidungsverfahren
Fördervoraussetzungen :
Hausbankprinzip: Die Ausreichung der Darlehen erfolgt durch eine Bank/ein Kreditinstitut
nach Wahl der Gründungsperson,
diese Bank haftet für das Darlehen gegenüber der KfW und verlangt für den
nicht von einer Haftung freigestellten Kreditumfang bankübliche Sicherheiten,
die Gründerperson hat die Bank durch ein aussagefähige Gründungskonzept
von der Tragfähigkeit des Vorhabens zu überzeugen
Links :
http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp
KfW-Mittelstandsbank – Unternehmerkapital / -kredit
Leistungsinhalte :
Unternehmerkapital = langfristige Nachrangdarlehen (mezzanines Produkt) für Investitionen,
Laufzeit bis zu sieben tilgungsfreie Jahre, für die keine Sicherheit geboten
werden muss
Unternehmerkredit = langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Betriebsmitteln, bis zur Kreditsumme von 1 Mio. Euro ist eine 100 %-ige
Finanzierung möglich.
Weitere KfW-Produkte:
Unternehmerkredit-Leasing y Unternehmerkredit-Ausland y ERP-Regionalförderung y
ERP-Innovationsförderung y GuW-Programme einzelner Bundesländer y
Bürgschaftsprogramm
Fördervoraussetzungen :
Hausbankprinzip: Die Ausreichung der Darlehen erfolgt durch eine Bank/ein Kreditinstitut
nach Wahl der Gründungs- / Unternehmerperson,
diese Bank haftet im Falle des Unternehmerkredits für den nicht von einer
Haftung freigestellten Kreditumfang und verlangt bankübliche Sicherheiten,
die Gründer- / Unternehmerperson hat die Bank durch ein aussagefähige
Gründungs- / Unternehmenskonzept von der Tragfähigkeit des Vorhabens zu
überzeugen
Links :
http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp
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Beteiligungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank
Leistungsinhalte :
Die bisherigen Programme der KfW Mittelstandsbank und der tbg Technologie- und
Beteiligungsgesellschaft zur Förderung von innovativen und technologieorientierten
Gründungsvorhaben von der Planungsphase bis zur Stabilisierung am Markt wurden
zusammengelegt und Überschneidungen abgebaut. Im Neugeschäft ist jetzt ausschließlich
die KfW Mittelstandsbank als Akteur auf dem Markt präsent. Das Know-How der tbg wurde in
die KfW Mittelstandsbank integriert:
Early Stage: - ERP-Startfonds
Later Stage: - ERP-Beteiligungsprogramm
- EK für den breiten Mittelstand
- ERP-Innovationsprogramm
- KfW-Risikokapitalprogramm
Links : http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beteiligungsfinanzierung/index.jsp
Mikrokredite / Microlending
Insbesondere Gründungen mit einem kleinen Finanzierungsbedarf scheitern bei dem
Bemühen um einen KfW-Kredit aufgrund des Hausbankprinzips.
Mit Microlending wird eine Finanzierungslösung beschrieben, die in der Kombination aus
einem Besicherungsfonds und Begleitung auch diesen Gründungen eine Kreditchance
eröffnet. Das Gründungsvorhaben wird durch den Microlender analysiert und bei positiver
Bewertung gegenüber einem Kreditgeber besichert. Außerdem begleitet der Microlender die
Gründungsperson bis in die Stabilisierungsphase hinein, ggf. werden Auflagen zur
Erfolgssicherung erteilt.
Dieses Modell wurde auch im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL in mehreren
Bundesländern erprobt. Ein Ergebnis war die Gründung des Deutsche Mikrofinanz Institut
e.V.. Neben dem D:M:I ist die GLS Gemeinschaftsbank eG in Bochum ein langjähriger
Erfahrungsträger zum Bereich Microlending. Beide Institutionen sind gerne behilflich,
Kontakt zu den meist regional organisierten Microlendern aufzunehmen.
Links :
http://www.microlending-news.de/ = Newsletter des D:M:I
http://www.gemeinschaftsbank.de/ = Seite der GLS Gemeinschaftsbank eG
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Regionalförderung der Bundesländer
Verschieden Bundesländer, insbesondere die neuen BL, nutzen EU-Strukturfonds zur
Unterstützung von Existenzgründungen durch die Vergabe besicherungsfreier Kleinkredite.
Interessierte Gründungspersonen oder Unternehmen sollten sich an die regionalen
Unterstützungsstrukturen wie Wirtschaftsministerien oder Wirtschaftsfördereinrichtungen
wenden. In einigen BL bestehen dafür auch Landesförderinstitute.
B
Investitionsbank Berlin
www.ibb.de
Bay
Bayrische Landesboden Kreditanstalt
LfA Förderbank Bayern
www.labo-bayern.de
www.lfa.de/website/de
BaWü Landeskreditbank Baden-Würtemberg
www.l-bank.de/cms/startseite
BBG
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
www.ilb.de
HB
BIG Bremen / Bremer Aufbau-Bank GmbH
www.big-bremen.de/de/startseite
He
Landestreuhandstelle Hessen
InvestitionsBank Hessen AG
www.lth.de
www.ibh-hessen.de
HH
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
www.wk-hamburg.de
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung nbH (HWF) www.hamburg-economy.de
MV
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
www.lfi-mv.de
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
www.gsa-schwerin.de
NdS
Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen www.lts-nds.de
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH Nbank
www.nbank.de
NRW NRW.Bank
www.nrwbank.de
RP
Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Ressort der Landesbank www.lth-rlp.de
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
www.isb.rlp.de
Sa
Sächsische AufbauBank
www.sab.sachsen.de
SaAn Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de
Saar
Saarländische Investitionskreditbank AG
www.sikb.de
SH
Investitionsbank Schleswig-Holstein
www.ib-sh.de
Th
Thüringer Aufbaubank
www.aufbaubank.de
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Sonstige empfohlene Links
z Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet ein Softwarepaket als
Planungshilfe für Gründer und junge Unternehmen unter http://www.softwarepaket.de ,
sowie ein Portal für Gründer/innen http://www.existenzgruender.de .
z Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert unter
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/aeltere.html
speziell zu allen Fragen der Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen.
Über das Bürgertelefon des Ministeriums können darüber hinaus Informationen eingeholt
werden http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html .
z Auf der Ebene mehrerer Bundesländer und Institutionen werden umfangreiche Hilfen und
Regionalinformationen für Gründungsinteressierte und Jungunternehmer/innen angeboten.
Exemplarisch möchten wir hier auf die 2005 im Bundesvergleich ausgezeichnete
Gründungsseite http://www.gruender-mv.de der Landesregierung von MecklenburgVorpommern verweisen.
z Die Startothek auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau etabliert sich als wertvolle
Gründungsberatung.
http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/KfW_Mittelstandsbank/Aktuelles/Startothek_fuer_Gruendung
sberater.jsp
z Zahlreiche Informationen, Veranstaltungshinweise und Kontakte zu Fragen im
Zusammenhang mit Unternehmens-nachfolgen liefert die Internetseite der Bundesinitiative
„nexxt“ http://www.nexxt.de .
z Weitere Informationen befinden sich auf der Seite http://www.gruendungszuschuss.de.
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Fördermitteldatenbank-Recherche (BMWi)
Die Förderdatenbank www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie bietet Informationen zu Förderprogrammen des Bundes. Der Länder und der
EU.
Die Seite bietet Informationen in den Bereichen
Ê Förderrecherche
Ê Aktuelles
Ê Finanzierung
Ê Förderwissen
Ê Fragen und Antworten
Ê Förderglossar
Ê Förderorganisationen
Ê Service
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(je Suche eine Kategorie pro Feld) zur Verfügung :
Fördergebiet:
Alle
Bund
Die einzelnen Bundesländer
EU
Förderbereich:
Arbeit
Aus- und Weiterbildung
Beratung
Energie
Existenzgründung & -sicherung
Export
Forschung & Innovation
Garantien & Bürgschaften
Handwerk
Konsolidierung
Kultur
Medien
Messen & Ausstellungen
Regionalförderung
Tourismus
Umwelt
Venture Capital
Wachstumsfinanzierung
Wohnungsbau
Förderberechtigte: Alle
Bildungseinrichtungen
Existenzgründer/innen
Forschungseinrichtungen
Freie Berufe
Hochschulen
Kommunen
Öffentliche Einrichtungen
Privatpersonen
Unternehmen
Verbände & Vereinigungen
Förderart:
Indirekte Förderung
Stipendium
Unbestimmt
Zuschuss
Alle
Beteiligung
Bürgschaft
Darlehen
Garantie
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