Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen
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Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen
Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen Informationsstand Mai 2007 Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die aktuell gültigen öffentlichen Förderprogramme zur Förderung von Existenzgründungen. Ergänzen möchten wir, dass auf Länder- oder Kommunalebene zum Teil weitere regional begrenzte Förderprogramme existieren, die ebenfalls das Ziel verfolgen, Existenzgründungen zu unterstützen oder zu stabilisieren. Die Auflistung schließt mit einer Einführung in die Fördermitteldatenbank des BMWi und die dort gebotenen Recherchemöglichkeiten. Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Übersicht der Förderprogramme Förderprogramm Kurzbezeichnung Förderschwerpunkt Seite __________________________________________________________________________ Gründungszuschuss (Empfänger/innen ALG I) Lebensunterhalt in der Startphase 3 Einstiegsgeld (Empfänger/innen ALG II) Lebensunterhalt in der Startphase 3 Regionale Programme Lebensunterhalt in der Startphase 3 Aufstiegsfortbildungsförderung / Meister-Bafög Qualifizierung 4 Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (SGB III) Coaching 4 Sonstige Weitere Leistungen (SGB II) Sonstige Hilfen 5 Landesprogramme Qualifizierung / Coaching 5 Einstellungszuschuss bei Neugründung Zuschuss zu Personalkosten 6 Bzgl. Fördermöglichkeiten für Personalkosten und Personalentwicklung verweisen wir auf den Zweig „Förderung Älterer“ dieser Tool-Box mit den Instrumenten: Trainingsmaßnahme y Zeitarbeit y Befristung von Arbeitsverhältnissen y Eingliederungszuschuss y Befreiung der AG von Beiträgen zur ALV y Entgeltsicherung für Ältere Arbeitnehmer y Weiterbildung speziell für Ältere y Jobrotation (Einstellungszuschuss bei Vertretung) y Altersteilzeit y Arbeitsförderung für Ältere mit Behinderung y Transfermaßnahmen KfW-Mittelstandsbank: Startgeld / Mikrokredit Kleinkredite 7 KfW-Mittelstandsbank: Unternehmerkapital/-kredit Kredite / Risikokapital 7 Beteiligungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank Beteiligungen/ Risikokapital 8 Mikrokredite / Microlending Kleinkredite 8 Regionalförderung der Bundesländer Kredite 9 Sonstige empfohlene Links Informationen 10 Fördermitteldatenbank-Recherche (BMWi) Recherche 11 __________________________________________________________________________ Die Angaben zu den Förderprogrammen umfassen y Gesetzliche Grundlage y Kurzbeschreibung der Leistungsinhalte y Kurzbeschreibung der Fördervoraussetzungen y Links zu relevanten Internetseiten. Als Suchhilfe für Gesetzeshinweise, die in dieser Aufstellung nicht aufgeführt werden, kann die Internetseite http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html genutzt werden. Impressum: Dr. Hartmut Domröse Entwicklungspartnerschaft „Neue Profile für die Region Rostock und Umland“ [email protected] 2 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Gründungszuschuss Rechtsgrundlage : SGB III § 57 und § 58 Leistungsinhalte : - Leistung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in den ersten 9 Monaten mit Rechtsanspruch in Höhe des ALG I zzgl. 300,- €/Monat als nichtrückzahlbarer Zuschuss - Weiterförderung vom 10. bis 15. Monate als Kann-Leistung in Höhe von 300,- €/Monat bei voraussichtlichem Gründungserfolg - Bezugsdauer des Existenzgründungszuschusses reduziert die noch verbleibende Anspruchzeit auf ALG I Fördervoraussetzungen : - Antragsteller/in hat zum Zeitpunkt der Gründ. mindestens 3 Monate Anspruch auf ALG I - Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Vollerwerbstätigkeit - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt Erfolgsaussichten der Gründung - keine reine Unternehmensnachfolge - kein Bezug von Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld o. Existenzgründerzuschuss in den letzten 24 Monaten Links : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html Einstiegsgeld Rechtsgrundlage : SGB II § 29 Leistungsinhalte : - Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen - Regelförderung bis zu 12 Monate, in begründeten Fällen bis 24 Monate - Förderhöhe nach Bedarfslage, in der Regel das bezogene ALG II + 50% des Regelsatzes, maximal ALG II + ganzer Regelsatz Fördervoraussetzungen : - Bezug von ALG II oder Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I oder ALG II - Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Vollerwerbstätigkeit - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt Erfolgsaussichten der Gründung Links : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html Regionale Programme – Förderung des Lebensunterhaltes in der Startphase Verschieden Bundesländer fördern mit eigenen Programmen die Gründungspersonen. Berücksichtigt werden hierbei z.B. arbeitslose Personen, die durch die oben genannten Programme nicht erfasst werden. Als Beispiele können wir zwei Bundesländer nennen. Mecklenburg-Vorpommern kann aus dem Arbeitsmarkt- und Strukturprogramm (ASP) Punkt D.8.2 Existenzgründer/innen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 150,00 €/Woche für die Dauer bis zu 52 Wochen fördern. http://www.am.mv-regierung.de/asp/doku/8-2.pdf Thüringen kann Existenzgründer/innen mit einem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt (siehe Richtlinie) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 600,00 €/Monat für die Dauer von max. 12 Monaten und Beratungsleistungen fördern. http://www.gfaw-thueringen.de http://www.gfaw-thueringen.de/files/112920899784.59.186.159r_existenzgruender.pdf 3 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Aufstiegsfortbildungsförderung / Meister-Bafög Rechtsgrundlage : Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) Leistungsinhalte : - Zuschuss bis 35 % für Beitrag zu den Maßnahmekosten, einschließlich Prüfungsgebühren, ansonsten Anspruch auf Darlehensvertrag - Zuschuss bis zu 50 % der Kosten zur Erstellung der fachpraktischen Arbeit (Meisterstück – bis 1.534 €) - Zuschuss zu notwendigen Kinderbetreuungskosten bis zu 128 €/Monat - Beitrag (Zuschuss oder DtA-Darlehen) zur Deckung des Unterhaltsbedarfes (bei Teilnahme in Vollzeitmaßnahme), Befreiung von Zins- und Tilgungspflichtfür bis zu zwei Jahren nach Maßnahmeende - die Föderdauer beträgt bei Vollzeitmaßnahmen bis 24 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen bis 48 Monate - Einkommensabhängige Rückzahlung Fördervoraussetzungen : AFBG § 2 Abs. 1 (sinngemäß): Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ..., die 1. einen zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen oder eine vergleichbare bundes- oder landesrechtlich geregelte Ausbildung 2. auf eine Prüfung zu Abschlüssen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetztes / der Handwerksordnung oder gleichwertige Abschlüsse (z.B. nach stattlich genehmigten Prüfungsordnungen) vorbereitet. Links : http://bundesrecht.juris.de/afbg/index.html http://www.bmbf.de/de/851.php Arbeitsagentur - Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (SGB III) Rechtsgrundlage : § 3 Nr. 1b der Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes Leistungsinhalte : Coaching im Sinne eines individuellen Trainings ab dem Zeitpunkt der erfolgter Gründung, die Gründungsperson organisiert dieses Coaching weitgehend eigenverantwortlich Fördervoraussetzungen : - Bewilligung der Förderung von Gründungszuschuss - in der Regel Beantragung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Links : Die Handhabung vor Ort, d.h. in den einzelnen Agenturbezirken, kann sich nach den Schwerpunkten der regionalen Arbeitsmarktpolitik unterschiedlich darstellen, deshalb ist ein Direktkontakt zur jeweiligen Arbeitsagentur notwendig. 4 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Sonstige Weitere Leistungen (SGB II) Rechtsgrundlage : SGB II § 16 Abs. 2 Satz 1 Leistungsinhalte : Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, hierzu wird auch die Aufnahme einer Selbständigkeit gezählt, können zusätzlich zu den Regelinstrumenten sonstige weitere Leistungen gewährt werden. Wegen des Individualcharakters der Leistungen ist eine abschließende Beschreibung nicht möglich. Denkbar sind Leistungen zur beruflichen Weiterbildung oder zur Mobilitätsverbesserung. Nicht ausgeschlossen ist auch die Vergabe von kleineren Gründungsdarlehen direkt durch den Träger der Grundversorgung. Fördervoraussetzungen : - Leistungsbezug nach dem SGB II (Handhabung vor Ort noch unterschiedlich geregelt) - Regelleistungen des SGB II dürfen nicht umgangen, ersetzt oder aufgestockt werden. Links : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html Landesprogramme – Qualifizierung von Existenzgründer/innen Verschieden Bundesländer und Regionen, insbesondere die neuen BL, nutzen den ESF zur Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen durch die Förderung von Qualifizierung und Begleitung. Diese Unterstützung erfolgt meist auf dem Wege der Projektförderung und wird durch Institutionen der Erwachsenenbildung, Beratung u.a. realisiert. Interessierte Gründungspersonen oder Unternehmen sollten sich an die regionalen Unterstützungsstrukturen bzw. Zuwendungsgeber wenden und Einzelheiten erfragen. Da die jeweiligen Projekte und Projektträger wechseln können, kann die hier vorgestellte Liste nicht vollständig sein. Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitsmarkt- und Strukturprogramm (ASP) www.lagus.mv-regierung.de Ö Arbeitsmarktförderung http://www.gruender-mv.de Thüringen: http://www.gfaw-thueringen.de/files/112920899784.59.186.159r_existenzgruender.pdf 5 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Einstellungszuschuss bei Neugründung Rechtsgrundlage : SGB III § 226 Leistungsinhalte : Nichtrückzahlbarer Zuschuss zu den Personalkosten bis zu 50 % für maximal ein Jahr bei unbefristeter Einstellung. Fördervoraussetzungen : - Der/die Arbeitnehmer/in war unmittelbar vor der Einstellung mindestens drei Monate im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit, in ABM oder in einer geförderten Weiterbildung - Der Arbeitgeber beschäftigt nicht mehr als 5 Arbeitnehmer/innen - Die Gründung des Unternehmens liegt bei Vertragsabschluss weniger als 24 Monate zurück Links : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html www.arbeitsagentur.de ª Informationen für Arbeitgeber Ö Geldleistungen Ö Einstellung von Arbeitskräften Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Personalkosten und Personalentwicklung finden Sie in dem Zweig „Förderung Älterer“ dieser Tool-Box mit den Instrumenten: y Trainingsmaßnahme y Zeitarbeit y Befristung von Arbeitsverhältnissen y Eingliederungszuschuss y Befreiung der AG von Beiträgen zur ALV y Entgeltsicherung für Ältere Arbeitnehmer y Weiterbildung speziell für Ältere y Jobrotation (Einstellungszuschuss bei Vertretung) y Altersteilzeit y Arbeitsförderung für Ältere mit Behinderung y Transfermaßnahmen 6 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf KfW-Mittelstandsbank – Startgeld / Mikrokredit Leistungsinhalte : Startgeld und Mikrokredit sind zwei Programme der KfW-Mittelstandsbank, über die insbesondere die Finazierung kleiner Gründungen ermöglicht werden soll. Startgeld: Bis 50.000 Euro Kreditsumme (Auszahlung 96 %) mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, bis zu zwei Jahre Tilgungsfreiheit möglich, 80 % Haftungsfreistellung der ausreichenden Hausbank obligatorisch Mikrokredit: Bis 25.000 Euro Kreditsumme mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, davon bis zu 6 Monate tilgungsfrei, 80 % Haftungsfreistellung der ausreichenden Hausbank obligatorisch, schnelles Entscheidungsverfahren Fördervoraussetzungen : Hausbankprinzip: Die Ausreichung der Darlehen erfolgt durch eine Bank/ein Kreditinstitut nach Wahl der Gründungsperson, diese Bank haftet für das Darlehen gegenüber der KfW und verlangt für den nicht von einer Haftung freigestellten Kreditumfang bankübliche Sicherheiten, die Gründerperson hat die Bank durch ein aussagefähige Gründungskonzept von der Tragfähigkeit des Vorhabens zu überzeugen Links : http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp KfW-Mittelstandsbank – Unternehmerkapital / -kredit Leistungsinhalte : Unternehmerkapital = langfristige Nachrangdarlehen (mezzanines Produkt) für Investitionen, Laufzeit bis zu sieben tilgungsfreie Jahre, für die keine Sicherheit geboten werden muss Unternehmerkredit = langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, bis zur Kreditsumme von 1 Mio. Euro ist eine 100 %-ige Finanzierung möglich. Weitere KfW-Produkte: Unternehmerkredit-Leasing y Unternehmerkredit-Ausland y ERP-Regionalförderung y ERP-Innovationsförderung y GuW-Programme einzelner Bundesländer y Bürgschaftsprogramm Fördervoraussetzungen : Hausbankprinzip: Die Ausreichung der Darlehen erfolgt durch eine Bank/ein Kreditinstitut nach Wahl der Gründungs- / Unternehmerperson, diese Bank haftet im Falle des Unternehmerkredits für den nicht von einer Haftung freigestellten Kreditumfang und verlangt bankübliche Sicherheiten, die Gründer- / Unternehmerperson hat die Bank durch ein aussagefähige Gründungs- / Unternehmenskonzept von der Tragfähigkeit des Vorhabens zu überzeugen Links : http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp 7 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Beteiligungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank Leistungsinhalte : Die bisherigen Programme der KfW Mittelstandsbank und der tbg Technologie- und Beteiligungsgesellschaft zur Förderung von innovativen und technologieorientierten Gründungsvorhaben von der Planungsphase bis zur Stabilisierung am Markt wurden zusammengelegt und Überschneidungen abgebaut. Im Neugeschäft ist jetzt ausschließlich die KfW Mittelstandsbank als Akteur auf dem Markt präsent. Das Know-How der tbg wurde in die KfW Mittelstandsbank integriert: Early Stage: - ERP-Startfonds Later Stage: - ERP-Beteiligungsprogramm - EK für den breiten Mittelstand - ERP-Innovationsprogramm - KfW-Risikokapitalprogramm Links : http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beteiligungsfinanzierung/index.jsp Mikrokredite / Microlending Insbesondere Gründungen mit einem kleinen Finanzierungsbedarf scheitern bei dem Bemühen um einen KfW-Kredit aufgrund des Hausbankprinzips. Mit Microlending wird eine Finanzierungslösung beschrieben, die in der Kombination aus einem Besicherungsfonds und Begleitung auch diesen Gründungen eine Kreditchance eröffnet. Das Gründungsvorhaben wird durch den Microlender analysiert und bei positiver Bewertung gegenüber einem Kreditgeber besichert. Außerdem begleitet der Microlender die Gründungsperson bis in die Stabilisierungsphase hinein, ggf. werden Auflagen zur Erfolgssicherung erteilt. Dieses Modell wurde auch im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL in mehreren Bundesländern erprobt. Ein Ergebnis war die Gründung des Deutsche Mikrofinanz Institut e.V.. Neben dem D:M:I ist die GLS Gemeinschaftsbank eG in Bochum ein langjähriger Erfahrungsträger zum Bereich Microlending. Beide Institutionen sind gerne behilflich, Kontakt zu den meist regional organisierten Microlendern aufzunehmen. Links : http://www.microlending-news.de/ = Newsletter des D:M:I http://www.gemeinschaftsbank.de/ = Seite der GLS Gemeinschaftsbank eG 8 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Regionalförderung der Bundesländer Verschieden Bundesländer, insbesondere die neuen BL, nutzen EU-Strukturfonds zur Unterstützung von Existenzgründungen durch die Vergabe besicherungsfreier Kleinkredite. Interessierte Gründungspersonen oder Unternehmen sollten sich an die regionalen Unterstützungsstrukturen wie Wirtschaftsministerien oder Wirtschaftsfördereinrichtungen wenden. In einigen BL bestehen dafür auch Landesförderinstitute. B Investitionsbank Berlin www.ibb.de Bay Bayrische Landesboden Kreditanstalt LfA Förderbank Bayern www.labo-bayern.de www.lfa.de/website/de BaWü Landeskreditbank Baden-Würtemberg www.l-bank.de/cms/startseite BBG InvestitionsBank des Landes Brandenburg www.ilb.de HB BIG Bremen / Bremer Aufbau-Bank GmbH www.big-bremen.de/de/startseite He Landestreuhandstelle Hessen InvestitionsBank Hessen AG www.lth.de www.ibh-hessen.de HH Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt www.wk-hamburg.de Gesellschaft für Wirtschaftsförderung nbH (HWF) www.hamburg-economy.de MV Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung www.gsa-schwerin.de NdS Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen www.lts-nds.de Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH Nbank www.nbank.de NRW NRW.Bank www.nrwbank.de RP Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Ressort der Landesbank www.lth-rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH www.isb.rlp.de Sa Sächsische AufbauBank www.sab.sachsen.de SaAn Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de Saar Saarländische Investitionskreditbank AG www.sikb.de SH Investitionsbank Schleswig-Holstein www.ib-sh.de Th Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de 9 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Sonstige empfohlene Links z Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet ein Softwarepaket als Planungshilfe für Gründer und junge Unternehmen unter http://www.softwarepaket.de , sowie ein Portal für Gründer/innen http://www.existenzgruender.de . z Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/aeltere.html speziell zu allen Fragen der Beschäftigung älterer Mitarbeiter/innen. Über das Bürgertelefon des Ministeriums können darüber hinaus Informationen eingeholt werden http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html . z Auf der Ebene mehrerer Bundesländer und Institutionen werden umfangreiche Hilfen und Regionalinformationen für Gründungsinteressierte und Jungunternehmer/innen angeboten. Exemplarisch möchten wir hier auf die 2005 im Bundesvergleich ausgezeichnete Gründungsseite http://www.gruender-mv.de der Landesregierung von MecklenburgVorpommern verweisen. z Die Startothek auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau etabliert sich als wertvolle Gründungsberatung. http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/KfW_Mittelstandsbank/Aktuelles/Startothek_fuer_Gruendung sberater.jsp z Zahlreiche Informationen, Veranstaltungshinweise und Kontakte zu Fragen im Zusammenhang mit Unternehmens-nachfolgen liefert die Internetseite der Bundesinitiative „nexxt“ http://www.nexxt.de . z Weitere Informationen befinden sich auf der Seite http://www.gruendungszuschuss.de. 10 Dokument: InfosFuerAelterWerdendeMenschen/FoerderungExistenzgruendung.pdf Fördermitteldatenbank-Recherche (BMWi) Die Förderdatenbank www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet Informationen zu Förderprogrammen des Bundes. Der Länder und der EU. Die Seite bietet Informationen in den Bereichen Ê Förderrecherche Ê Aktuelles Ê Finanzierung Ê Förderwissen Ê Fragen und Antworten Ê Förderglossar Ê Förderorganisationen Ê Service Weiter wird eine Schnellsuche angeboten. Hierzu stehen vier Felder mit Wahlmöglichkeiten (je Suche eine Kategorie pro Feld) zur Verfügung : Fördergebiet: Alle Bund Die einzelnen Bundesländer EU Förderbereich: Arbeit Aus- und Weiterbildung Beratung Energie Existenzgründung & -sicherung Export Forschung & Innovation Garantien & Bürgschaften Handwerk Konsolidierung Kultur Medien Messen & Ausstellungen Regionalförderung Tourismus Umwelt Venture Capital Wachstumsfinanzierung Wohnungsbau Förderberechtigte: Alle Bildungseinrichtungen Existenzgründer/innen Forschungseinrichtungen Freie Berufe Hochschulen Kommunen Öffentliche Einrichtungen Privatpersonen Unternehmen Verbände & Vereinigungen Förderart: Indirekte Förderung Stipendium Unbestimmt Zuschuss Alle Beteiligung Bürgschaft Darlehen Garantie 11