Der Weg in die Selbstständigkeit - Ernährungs

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Der Weg in die Selbstständigkeit - Ernährungs
fort- & weiterbildung | Selbstständigkeit
Immer mehr OecotrophologInnen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig
zu machen. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gilt es, vieles zu durchdenken
und einige Hürden zu überwinden. Dieser Beitrag soll Ihnen Anregungen und
Informationen dazu geben. Im ersten Teil (Heft 1/09) wurden für eine Existenzgründung mögliche Unternehmensarten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beschrieben. Der nun folgende 2. Teil beschäftigt sich mit Steuern und
wichtigen Versicherungen für Selbstständige sowie mit räumlicher Ausstattung
und Honorarfindung.
Der Weg in die Selbstständigkeit:
Existenzgründung als freiberufliche
Ökotrophologin/freiberuflicher Ökotrophologe (Teil 2)
Anmeldung bei Finanz- und
Gewerbeamt
Dr. Claudia Gölz
Argentinische
Allee 20
14163 Berlin
E-Mail: [email protected]
Um sich selbstständig zu machen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nötig.
Sie müssen hierzu den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, in dem u. a.
Auskünfte über Ihre voraussichtlichen Einkünfte gefordert werden. Das Finanzamt entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit
und Höhe einer Einkommensteuervorauszahlung. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie
voraussichtlich unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz
(UStG) fallen (쏆 Abbildung 1) und diese in
Anspruch nehmen wollen [2].
Die Anmeldung beim Gewerbeamt und der
Gewerbeschein entfallen für Freie Berufe, sie
sind nur Pflicht für Gewerbetreibende.
Steuerliche Pflichten
Freiberufler haben gegenüber dem Finanzamt bestimmte Pflichten, wozu die Abgabe
der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung zählen. Eine Gewerbesteuererklärung ist für Freie Berufe nicht nötig, da die
freiberufliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt [1, 2].
Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden haben
Freiberufler den Vorteil, lediglich der einfachen Buchführungspflicht zu unterliegen,
und müssen daher zur Gewinnermittlung nur
eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorle-
gen, es besteht keine Bilanzierungspflicht mit
doppelter Buchführung. Der ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit fließt dann
als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in die
Einkommensteuererklärung ein.
Eine Umsatzsteuererklärung müssen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben. Danach bestimmt die Höhe
der im Vorjahr geleisteten Umsatzsteuer die
Abgabefrequenz. Liegt Ihr Gesamtumsatz unterhalb einer bestimmten Grenze, können Sie
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch
nehmen, die Sie von der Umsatzsteuerpflicht
befreit (쏆 Abbildung 1). Dies bedeutet umgekehrt allerdings auch, dass Sie die Ihnen von
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gilt, wer einen Jahresumsatz
von 17 500 Euro im letzten Jahr nicht überschritten
hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht
mehr als 50 000 Euro einnehmen wird. Kleinunternehmer unterliegen der Nullbesteuerung, d. h. sie
müssen keine Umsatzsteuer abführen, dürfen aber
auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Des
Weiteren besteht für Kleinunternehmer keine Bilanzierungspflicht, so dass die Einkommensteuererklärung in Form der Einnahme-ÜberschussRechnung abgegeben werden darf.
§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz
Abb. 1 Kleinunternehmerregelung
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anderen Unternehmen berechnete
Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer abziehen dürfen. Wenn Sie
teure Investitionen planen und
gleichzeitig niedrige Umsätze haben,
was zu Beginn einer selbstständigen
Tätigkeit häufig der Fall ist, sollten
Sie daher genau abwägen, ob die
Kleinunternehmerregelung für Sie
wirklich sinnvoll ist. Wenn Sie sich für
die Inanspruchnahme entschieden
haben, müssen Sie als Existenzgründerin übrigens trotz der Umsatzsteuerbefreiung eine monatliche Umsatzsteuererklärung abgeben!
Das Umsatzsteuergesetz ist ein kompliziertes Gesetz. Verschiedene Dienstleistungen unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen oder können auch gänzlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Befreit sind u. a.
die therapeutische Tätigkeit von Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten [1]. Für OeocotrophologInnen bedeutet dies in Analogie, dass
Dienstleistungen im ernährungstherapeutischen Bereich ebenfalls nicht
mit einer Umsatzsteuer belegt werden. Dies kann auch für Dozententätigkeiten bei bestimmten Bildungsträgern gelten. Journalistische Tätigkeiten unterliegen dem ermäßigten
Steuersatz von 7 % und nicht therapeutische beratende Tätigkeiten der
allgemeinen Umsatzsteuerpflicht von
19 %. Im Einzelfall ist es ratsam, sich
bei einem Steuerberater über den
Umsatzsteuersatz für die ausgeübte
Tätigkeit zu informieren.
Versicherungen
Kranken- und Pflegeversicherung
Der Abschluss einer Kranken- und
Pflegeversicherung ist seit 2007 gesetzlich vorgeschrieben. Selbstständige können sich über eine private
Krankenversicherung (PKV) versichern oder freiwilliges Mitglied einer
gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) werden. Die Höhe der GKVBeiträge für Selbstständige richtet
sich dabei nach den jeweiligen Einnahmen. Der Gesetzgeber hat jedoch
festgelegt, dass als Untergrenze ein
Mindesteinkommen von 1 863,75
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Euro und als Obergrenze ein Einkommen von 3 600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) gilt. Die Krankenversicherung errechnet die Beiträge
an Hand des letzten Einkommensteuerbescheides. Liegt dieser aufgrund einer Existenzgründung noch
nicht vor, müssen Sie eine Schätzung
Ihrer Einnahmen vornehmen und
den Einkommensteuerbescheid nachreichen. Existenzgründer mit Gründungs-, Existenzgründungszuschuss
oder Einstiegsgeld zahlen reduzierte
Beiträge (aus mindestens 1 242,50
Euro Einnahmen), so dass Sie in der
Anfangsphase der Selbstständigkeit
von deutlich reduzierten Beiträgen
profitieren können. Alle hier angegebenen Beträge beziehen sich auf
das Jahr 2008 [16]. Verwirrung besteht derzeit bezüglich der Absicherung des Krankheitsfalles von freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen durch das Krankentagegeld.
Gesetzlich war vorgesehen, dass ab
1. 1. 2009 der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen sollte, sodass bei
Bedarf eine separate Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden müsste. Nun soll dieser Ausschluss offenbar wieder zurückgenommen werden [17]. Aufgrund der
unklaren Situation sollten sich freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bei ihrer Krankenkasse über
den aktuellen Stand zum Thema
Krankentagegeld informieren.
Berufshaftpflichtversicherung
Neben der privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für Freiberufler der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese greift z. B.,
wenn Sie bei einer Seminarleitung
technische Geräte beschädigen oder
wenn ein Klient in Ihren Beratungsräumen über einen Teppich stolpert,
sich verletzt und Schadensansprüche
geltend macht. Der VDOE hat zusammen mit einer Versicherungsagentur
eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für OecotrophologInnen
entwickelt, die allerdings primär auf
die Bedürfnisse von beratend tätigen
OeocotrophologInnen abgestimmt
ist. Haftpflichtschäden, die beispiels-
weise aus einer journalistischen Tätigkeit resultieren, sind über die o. g.
Versicherung nicht abgedeckt. Hierfür käme eine VermögensschadenHaftpflichtversicherung in Frage. Die
jeweiligen Versicherungsbedingungen sollten Sie genau studieren und
prüfen, ob sie für Ihre Bedürfnisse
wirklich geeignet sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Möchten Sie auch für den Fall abgesichert sein, dass Sie Ihrer Berufstätigkeit (z. B. aus gesundheitlichen
Gründen) nicht mehr nachgehen
können, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die
Stiftung Warentest empfiehlt den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung allen, die von ihrem Arbeitseinkommen leben [18].
Altersvorsorge
Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) besteht für
Selbstständige derzeit nicht. Freiwillige Beiträge können entrichtet werden. Da man als Selbstständiger nicht
nur den Arbeitnehmeranteil, sondern zusätzlich auch den Arbeitgeberanteil aufbringen muss, fallen die
Versicherungsbeiträge relativ hoch
aus. Alternativ steht eine breite Palette an privaten Versicherungen zur
Altersvorsorge zur Verfügung, einschließlich der staatlich geförderten
Rürup-Rente. Welche Altersvorsorge
für den Einzelnen sinnvoll ist, lässt
sich in einem Beratungsgespräch bei
der Deutschen Rentenversicherung
und einem Versicherungsmakler klären.
Achtung! Ausnahmen bestätigen die
Regel: Für einige selbstständig Tätige
ohne Angestellte besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen
Rentenversicherung (SGB VI, § 2
Selbständig Tätige). Für OecotrophologInnen ist dies der Fall, wenn
ausschließlich Lehr- und Dozententätigkeiten ausgeübt werden und das
Einkommen aus dieser Tätigkeit monatlich 400 Euro übersteigt. Bei Unsicherheit bezüglich der Rentenversi-
cherungspflicht kann man sich bei
einem Steuerberater oder direkt bei
der DRV beraten lassen [19].
Arbeitslosenversicherung
Hat man vor Beginn der Selbstständigkeit Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt
oder Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung bezogen, kann man
unter bestimmten Bedingungen die
relativ preisgünstige freiwillige Arbeitslosenversicherung über die BA
abschließen. Der Versicherungsfall
tritt ein, wenn die Unternehmenstätigkeit mangels Aufträgen aufgegeben werden muss. Die Höhe des Betrags, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt wird, richtet sich
nach einer fiktiven Bemessung des
Einkommens unterschiedlicher Qualifikationsgruppen. OeocotrophologInnen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss fallen in die
höchste Qualifikationsstufe mit dem
höchsten Bemessungsentgelt.
Räumliche Ausstattung
Zu Beginn der Freiberuflichkeit gibt
es meist ein Dilemma: Einerseits ist
ein professionelles Auftreten sehr
wichtig, wozu unter anderem repräsentative Büro- oder Praxisräume gehören. Andererseits sollten die laufenden Kosten nicht zu hoch sein, da
man sich noch nicht auf regelmäßige
Einnahmen verlassen kann. Büround Praxismieten schlagen in der
Regel mit mehreren hundert Euro zu
Buche und stellen somit einen großen Teil der laufenden betrieblichen
Ausgaben dar. Hier gilt es, einen akzeptablen Kompromiss zwischen professionellem Auftreten und Kostenminimierung zu finden.
Die räumliche Ausstattung ist stark
von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Arbeiten Sie als Fachautorin, genügt ein Schreibtisch mit gängiger
Büroausstattung. Erstellen Sie überwiegend Konzepte und haben nur selten persönliche Treffen mit ihren
Auftraggebern, kann die Minimalvariante mit einem Arbeitsplatz in der
eigenen Wohnung ebenfalls ausrei-
chen. Gelegentliche Treffen mit Kunden können auch in den Räumlichkeiten der Kunden stattfinden oder
aber in ein ruhiges Cafe oder Restaurant verlegt werden.
Empfangen Sie hingegen häufig
Klienten zur Ernährungsberatung,
benötigen Sie idealerweise einen
oder mehrere Praxisräume (z. B. für
Einzel- und Gruppenberatungen)
und ein WC. Wenn Sie keine eigene
Praxis mieten möchten, können Sie
sich alternativ entweder zusammen
mit KollegInnen geeignete Räume suchen oder sich in schon bestehende
Praxen oder Praxisgemeinschaften
einmieten. Hierfür bieten sich besonders ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische Praxen
und andere Einrichtungen im Gesundheitsbereich an.
Nicht ratsam ist es, Klienten im heimischen Wohnzimmer zu empfangen. Dies ist nicht nur unprofessionell, sondern möglicherweise auch
für Ihr eigenes Wohlbefinden in
Ihrem Zuhause nicht förderlich. Eine
kostensparende Alternative für den
Start als freiberufliche Ernährungsberaterin/freiberuflicher Ernährungsberater kann in der Umgestaltung eines vorhandenen Arbeitszimmers in der privaten Wohnung sein,
sodass Einzelberatungsgespräche in
angenehmer und professioneller Atmosphäre möglich sind. Für die
Gruppenberatungen bietet sich dann
ergänzend die stundenweise Anmietung von Räumlichkeiten in Lehreinrichtungen, Volkshochschulen, Arztpraxen oder Gesundheitszentren an.
Diese Variante ist natürlich ebenso
für Beratungsräume wie für Einzelgespräche anwendbar.
Sollten Sie in ihrer privaten Wohnung Kunden empfangen, sind Sie
verpflichtet, dies ihrem Vermieter zu
melden.
Welches Honorar ist
angemessen?
Pauschale Empfehlungen zum Honorar sind ein diffiziles Thema, da sie
die individuellen Gegebenheiten
außer Acht lassen. Betriebswirtschaftlich betrachtet kann man sich anhand des geschätzten benötigten Umsatzes ausrechnen, wie hoch der Stundensatz bei einem bestimmten Stundeneinsatz sein sollte. Vergessen Sie
hierbei nicht, dass Sie auch die Ausgaben, die bei einer angestellten Tätigkeit Ihr Arbeitgeber finanziert (Urlaubstage, Krankheitstage, Fortbildungen, anteilige Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung), mit
einrechnen müssen. Praxisnahe und
anschauliche Beispiele zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Stundensatzes finden Sie im Handbuch
von GIESCHEN [20]. Soweit die Theorie.
Für journalistische Tätigkeiten reicht ein Schreibtisch zu Hause, für die Beratung wirkt dies
unprofessionell
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Auf der anderen Seite zeigt der
Markt, welche Preise sich durchsetzen lassen. Um angemessene Honorare zu erzielen, ist es wichtig, die besondere Qualität der Dienstleistung –
das „Alleinstellungsmerkmal“ – herauszustellen, insbesondere in Bereichen, in denen sich Anbieter mit
deutlich geringerer Qualifizierung
mit dem vermeintlich gleichen Produkt befinden (z. B. Ernährungsberatung). Häufig gibt es auch Honorare,
über die man nicht verhandeln kann,
weil es einen festgelegten Satz gibt
(z. B. bei Autoren- oder Lehrtätigkeiten). Hier können Sie lediglich entscheiden, den Auftrag anzunehmen
oder abzulehnen. Manchmal kann es
durchaus sinnvoll sein, seine Dienstleistung zu einem niedrigen Preis
oder sogar kostenfrei anzubieten,
wenn man sich davon einen nicht
monetären Nutzen oder daraus resultierende Einnahmen zu einem späteren Zeitpunkt verspricht. Nicht zuletzt hängen Honorare auch von der
Art der Auftrag gebenden Institution
ab: Öffentliche, soziale oder kirchliche Einrichtungen sind oft nicht in
der Lage, die gewünschten Honorare
zu zahlen, wohingegen Profit-Unternehmen eher bereit sind, gute Leistungen auch entsprechend zu honorieren.
Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie
immer bedenken, welche Tätigkeiten
und Kosten im Honorar inbegriffen
und wie Ihre Voraussetzungen sind:
Wird die Vorbereitungszeit für einen
Vortrag honoriert? Können Sie ein
Seminar, das in der Vorbereitungszeit
sehr aufwändig ist, öfter übernehmen? Wird Ihre Anfahrtszeit berücksichtigt? Müssen Sie für einen Artikel
lange recherchieren oder sind Ihnen
die Fakten schon weitgehend bekannt? Wer übernimmt die Kopierund Materialkosten bei einer Veranstaltung? Können Sie einen Auftrag
nutzen, um Kunden zu akquirieren,
beispielsweise bei einem Vortrag
Klienten für die Ernährungsberatung
gewinnen? Wer trägt das Risiko, wenn
ein Auftrag nicht zustande kommt,
beispielsweise wenn sie in einer Arztpraxis beraten und die Patienten dem
Termin fernbleiben?
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Checkliste Honorarfindung
■ Wie viel muss/möchte ich
pro Arbeitsstunde verdienen?
■ Wie viel unbezahlte Arbeitszeit
muss ich für Vor- und Nachbereitung investieren?
■ Wie lange ist der Anfahrtsweg
(Zeitfaktor)?
■ Wer trägt die Reisekosten?
■ Kann der Auftrag zum Eigenmarketing genutzt werden?
■ Können im Rahmen des Auftrages neue Kunden gewonnen
werden?
■ Wie umfangreich wird der
Auftrag sein?
■ Sind kontinuierliche Folgeaufträge zu erwarten?
■ Wer trägt das Risiko für einen
Auftragsausfall?
■ Macht mir der Auftrag Spaß,
bringt er mich persönlich weiter?
Tab. 2: Checkliste Honorarfindung
Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit hat man verständlicherweise
gerne konkrete Zahlen als Richtgröße. Der VDOE hat eine Übersicht
mit verschiedenen Leistungen und
Honoraren erstellt, die als grobe Orientierung hilfreich sein kann [21]. Es
ist jedoch immer ratsam, die oben
besprochenen Überlegungen mit in
die Kalkulation einzubeziehen (쏆 Tabelle 2).
Vernetzung und
Kooperationen
Im Rahmen der Selbstständigkeit ist
es hilfreich, sich mit Gleichgesinnten
zu vernetzen. Zum Austausch mit anderen OeocotrophologInnen bieten
sich regelmäßig sich treffende örtliche Gruppen oder verschiedene fachspezifische Netzwerke innerhalb des
VDOE an, z. B. das SelbstständigenNetzwerk [22]. Auch Kontakte mit
Gründern anderer Professionen sind
interessant, da diese vor den gleichen
Herausforderungen stehen wie Sie
selbst, aber durch ihre Ausbildung
häufig eine andere Perspektive und
Herangehensweise entwickeln, aus
der sich möglicherweise noch etwas
lernen lässt.
Schlussbemerkungen
Neben den beschriebenen „harten
Fakten“, die bei einer Existenzgründung zu beachten sind, gibt es natürlich noch eine ganz andere entscheidende Vorbedingung für die Selbstständigkeit: Welche persönlichen
Eigenschaften muss ich als Gründerin
mitbringen? Gibt es eine spezielle
Gründerpersönlichkeit? Ohne näher
darauf eingehen zu können, da dies
den vorgegebenen Rahmen sprengen
würde, sollten Menschen, die selbstständig arbeiten wollen, ein gewisses
Maß an Selbstbewusstsein, Improvisationsfähigkeit und Flexibilität sowie
Ausdauer für eventuelle „Durststrecken“ mitbringen Ich verweise an dieser Stelle auf die Ratgeber von BONNEMEIER [1] und HOFERT [2], die sich
mit dieser Thematik auseinandersetzen. Einen ganz besonderen Aspekt
beleuchtet Gudrun SONNENBERG in
ihrem Buch „Kollege ICH“, in der sie
auf unterhaltsame Art über die Kunst
alleine zu arbeiten philosophiert
[23].
Für OecotrophologInnen, die sich im
Bereich der Ernährungsberatung
und Ernährungstherapie selbstständig machen möchten, sind die Veröffentlichungen von BECKE und BENNECKE [24] sowie BECKE, HERMANN und
HIPP [25] über die Prozessqualität in
der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung als vertiefende Lektüre empfehlenswert, ebenso wie die
vom VDOE zusammengestellte InfoMappe „Selbstständige Tätigkeit“.
Literatur
왎
1. Bonnemeier S. Praxisratgeber Existenzgründung: Erfolgreich starten
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20. Gieschen G. Erfolgreich ohne Chef:
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21. Verband der Oecotrophologen e. V. Honorarempfehlungen für die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Bonn (2006)
22. Verband der Oecotrophologen e.V .
Selbstständigen-Netzwerk. URL: http://
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23. Sonnenberg G. Kollege ICH. Die
Kunst alleine zu arbeiten. Pendo Verlag, München (2005)
24. Becke B, Benecke B. Prozessqualität in
der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung. Band 1 Organisations- und Formularhandbuch. 2. Auflage, MED und ORG, VillingenSchwenningen (2006)
25. Benecke B, Hermann M, Hipp S. Prozessqualität in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung. Band
2 Leitfaden für den Therapieprozess.
MED und ORG, Villingen-Schwenningen (2006)
Zusammenfassung
Sich als freiberuflich tätige/r Oeocotrophologin/Oeocotrophologe erfolgreich selbstständig
zu machen, erfordert zahlreiche Überlegungen und Recherchen im Vorfeld und eine
gründliche Vorbereitung. Entscheidende Fragen und Formalitäten müssen geklärt werden:
Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens,
die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für
die Gründung, die Erstellung eines Businessplans, die Sichtung von Förderungsmöglichkeiten, die Kenntnisnahme und Einarbeitung
in die steuerlichen Pflichten und schließlich
die Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs. Weiterhin stehen Entscheidungen bezüglich der räumlichen Ausstattung
und des gewünschten Honorars an. Häufig
sind hier zu Beginn der Geschäftstätigkeit
noch viele Kompromisse zu schließen. Der
vorliegende Artikel beleuchtet die wichtigsten
Fragen zum Thema Existenzgründung und
bietet OecotrophologInnen einen ersten Leitfaden auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Summary
The path to self-employment:
starting out as a self-employed home
economist and nutritionist
Dr. Claudia Gölz, Berlin
A great deal of initial thought and research is
needed, as well as thorough preparation, if you
wish to start out as a self-employed home
economist and nutritionist. Decisive questions
have to be answered and formalities settled –
the legal form of the company, the financing
needed for the foundation, creation of a business plan, inspection of possible sources of
support, awareness and mastery of the necessary taxes and finally calculation of the individual insurance needed. Decisions about the
premises and payments are also inevitable. A
lot of initial compromises are often necessary.
The present article illuminates the most important questions related to founding a company and offers home economists/nutritionists the first guideline for the path to self-employment.
Key words: Self-employment, financing, business plan, insurance, nutritional advice
Ernährungs Umschau 56 (2009) S. 107–111
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