Der Weg in die Selbstständigkeit - Ernährungs
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Der Weg in die Selbstständigkeit - Ernährungs
fort- & weiterbildung | Selbstständigkeit Immer mehr OecotrophologInnen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gilt es, vieles zu durchdenken und einige Hürden zu überwinden. Dieser Beitrag soll Ihnen Anregungen und Informationen dazu geben. Im ersten Teil (Heft 1/09) wurden für eine Existenzgründung mögliche Unternehmensarten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beschrieben. Der nun folgende 2. Teil beschäftigt sich mit Steuern und wichtigen Versicherungen für Selbstständige sowie mit räumlicher Ausstattung und Honorarfindung. Der Weg in die Selbstständigkeit: Existenzgründung als freiberufliche Ökotrophologin/freiberuflicher Ökotrophologe (Teil 2) Anmeldung bei Finanz- und Gewerbeamt Dr. Claudia Gölz Argentinische Allee 20 14163 Berlin E-Mail: [email protected] Um sich selbstständig zu machen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nötig. Sie müssen hierzu den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, in dem u. a. Auskünfte über Ihre voraussichtlichen Einkünfte gefordert werden. Das Finanzamt entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit und Höhe einer Einkommensteuervorauszahlung. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie voraussichtlich unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen (쏆 Abbildung 1) und diese in Anspruch nehmen wollen [2]. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und der Gewerbeschein entfallen für Freie Berufe, sie sind nur Pflicht für Gewerbetreibende. Steuerliche Pflichten Freiberufler haben gegenüber dem Finanzamt bestimmte Pflichten, wozu die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung zählen. Eine Gewerbesteuererklärung ist für Freie Berufe nicht nötig, da die freiberufliche Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegt [1, 2]. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden haben Freiberufler den Vorteil, lediglich der einfachen Buchführungspflicht zu unterliegen, und müssen daher zur Gewinnermittlung nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorle- gen, es besteht keine Bilanzierungspflicht mit doppelter Buchführung. Der ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit fließt dann als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in die Einkommensteuererklärung ein. Eine Umsatzsteuererklärung müssen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben. Danach bestimmt die Höhe der im Vorjahr geleisteten Umsatzsteuer die Abgabefrequenz. Liegt Ihr Gesamtumsatz unterhalb einer bestimmten Grenze, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit (쏆 Abbildung 1). Dies bedeutet umgekehrt allerdings auch, dass Sie die Ihnen von Kleinunternehmerregelung Als Kleinunternehmer gilt, wer einen Jahresumsatz von 17 500 Euro im letzten Jahr nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro einnehmen wird. Kleinunternehmer unterliegen der Nullbesteuerung, d. h. sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, dürfen aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Des Weiteren besteht für Kleinunternehmer keine Bilanzierungspflicht, so dass die Einkommensteuererklärung in Form der Einnahme-ÜberschussRechnung abgegeben werden darf. § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz Abb. 1 Kleinunternehmerregelung Ernährungs Umschau | 2/09 107 쑺 fort- & weiterbildung | Selbstständigkeit anderen Unternehmen berechnete Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer abziehen dürfen. Wenn Sie teure Investitionen planen und gleichzeitig niedrige Umsätze haben, was zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit häufig der Fall ist, sollten Sie daher genau abwägen, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie wirklich sinnvoll ist. Wenn Sie sich für die Inanspruchnahme entschieden haben, müssen Sie als Existenzgründerin übrigens trotz der Umsatzsteuerbefreiung eine monatliche Umsatzsteuererklärung abgeben! Das Umsatzsteuergesetz ist ein kompliziertes Gesetz. Verschiedene Dienstleistungen unterliegen unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen oder können auch gänzlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Befreit sind u. a. die therapeutische Tätigkeit von Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten [1]. Für OeocotrophologInnen bedeutet dies in Analogie, dass Dienstleistungen im ernährungstherapeutischen Bereich ebenfalls nicht mit einer Umsatzsteuer belegt werden. Dies kann auch für Dozententätigkeiten bei bestimmten Bildungsträgern gelten. Journalistische Tätigkeiten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % und nicht therapeutische beratende Tätigkeiten der allgemeinen Umsatzsteuerpflicht von 19 %. Im Einzelfall ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater über den Umsatzsteuersatz für die ausgeübte Tätigkeit zu informieren. Versicherungen Kranken- und Pflegeversicherung Der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung ist seit 2007 gesetzlich vorgeschrieben. Selbstständige können sich über eine private Krankenversicherung (PKV) versichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Die Höhe der GKVBeiträge für Selbstständige richtet sich dabei nach den jeweiligen Einnahmen. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass als Untergrenze ein Mindesteinkommen von 1 863,75 108 Ernährungs Umschau | 2/09 Euro und als Obergrenze ein Einkommen von 3 600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) gilt. Die Krankenversicherung errechnet die Beiträge an Hand des letzten Einkommensteuerbescheides. Liegt dieser aufgrund einer Existenzgründung noch nicht vor, müssen Sie eine Schätzung Ihrer Einnahmen vornehmen und den Einkommensteuerbescheid nachreichen. Existenzgründer mit Gründungs-, Existenzgründungszuschuss oder Einstiegsgeld zahlen reduzierte Beiträge (aus mindestens 1 242,50 Euro Einnahmen), so dass Sie in der Anfangsphase der Selbstständigkeit von deutlich reduzierten Beiträgen profitieren können. Alle hier angegebenen Beträge beziehen sich auf das Jahr 2008 [16]. Verwirrung besteht derzeit bezüglich der Absicherung des Krankheitsfalles von freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen durch das Krankentagegeld. Gesetzlich war vorgesehen, dass ab 1. 1. 2009 der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen sollte, sodass bei Bedarf eine separate Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden müsste. Nun soll dieser Ausschluss offenbar wieder zurückgenommen werden [17]. Aufgrund der unklaren Situation sollten sich freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bei ihrer Krankenkasse über den aktuellen Stand zum Thema Krankentagegeld informieren. Berufshaftpflichtversicherung Neben der privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für Freiberufler der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese greift z. B., wenn Sie bei einer Seminarleitung technische Geräte beschädigen oder wenn ein Klient in Ihren Beratungsräumen über einen Teppich stolpert, sich verletzt und Schadensansprüche geltend macht. Der VDOE hat zusammen mit einer Versicherungsagentur eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für OecotrophologInnen entwickelt, die allerdings primär auf die Bedürfnisse von beratend tätigen OeocotrophologInnen abgestimmt ist. Haftpflichtschäden, die beispiels- weise aus einer journalistischen Tätigkeit resultieren, sind über die o. g. Versicherung nicht abgedeckt. Hierfür käme eine VermögensschadenHaftpflichtversicherung in Frage. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sollten Sie genau studieren und prüfen, ob sie für Ihre Bedürfnisse wirklich geeignet sind. Berufsunfähigkeitsversicherung Möchten Sie auch für den Fall abgesichert sein, dass Sie Ihrer Berufstätigkeit (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr nachgehen können, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung allen, die von ihrem Arbeitseinkommen leben [18]. Altersvorsorge Eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) besteht für Selbstständige derzeit nicht. Freiwillige Beiträge können entrichtet werden. Da man als Selbstständiger nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern zusätzlich auch den Arbeitgeberanteil aufbringen muss, fallen die Versicherungsbeiträge relativ hoch aus. Alternativ steht eine breite Palette an privaten Versicherungen zur Altersvorsorge zur Verfügung, einschließlich der staatlich geförderten Rürup-Rente. Welche Altersvorsorge für den Einzelnen sinnvoll ist, lässt sich in einem Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung und einem Versicherungsmakler klären. Achtung! Ausnahmen bestätigen die Regel: Für einige selbstständig Tätige ohne Angestellte besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI, § 2 Selbständig Tätige). Für OecotrophologInnen ist dies der Fall, wenn ausschließlich Lehr- und Dozententätigkeiten ausgeübt werden und das Einkommen aus dieser Tätigkeit monatlich 400 Euro übersteigt. Bei Unsicherheit bezüglich der Rentenversi- cherungspflicht kann man sich bei einem Steuerberater oder direkt bei der DRV beraten lassen [19]. Arbeitslosenversicherung Hat man vor Beginn der Selbstständigkeit Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung bezogen, kann man unter bestimmten Bedingungen die relativ preisgünstige freiwillige Arbeitslosenversicherung über die BA abschließen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Unternehmenstätigkeit mangels Aufträgen aufgegeben werden muss. Die Höhe des Betrags, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt wird, richtet sich nach einer fiktiven Bemessung des Einkommens unterschiedlicher Qualifikationsgruppen. OeocotrophologInnen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss fallen in die höchste Qualifikationsstufe mit dem höchsten Bemessungsentgelt. Räumliche Ausstattung Zu Beginn der Freiberuflichkeit gibt es meist ein Dilemma: Einerseits ist ein professionelles Auftreten sehr wichtig, wozu unter anderem repräsentative Büro- oder Praxisräume gehören. Andererseits sollten die laufenden Kosten nicht zu hoch sein, da man sich noch nicht auf regelmäßige Einnahmen verlassen kann. Büround Praxismieten schlagen in der Regel mit mehreren hundert Euro zu Buche und stellen somit einen großen Teil der laufenden betrieblichen Ausgaben dar. Hier gilt es, einen akzeptablen Kompromiss zwischen professionellem Auftreten und Kostenminimierung zu finden. Die räumliche Ausstattung ist stark von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Arbeiten Sie als Fachautorin, genügt ein Schreibtisch mit gängiger Büroausstattung. Erstellen Sie überwiegend Konzepte und haben nur selten persönliche Treffen mit ihren Auftraggebern, kann die Minimalvariante mit einem Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung ebenfalls ausrei- chen. Gelegentliche Treffen mit Kunden können auch in den Räumlichkeiten der Kunden stattfinden oder aber in ein ruhiges Cafe oder Restaurant verlegt werden. Empfangen Sie hingegen häufig Klienten zur Ernährungsberatung, benötigen Sie idealerweise einen oder mehrere Praxisräume (z. B. für Einzel- und Gruppenberatungen) und ein WC. Wenn Sie keine eigene Praxis mieten möchten, können Sie sich alternativ entweder zusammen mit KollegInnen geeignete Räume suchen oder sich in schon bestehende Praxen oder Praxisgemeinschaften einmieten. Hierfür bieten sich besonders ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische Praxen und andere Einrichtungen im Gesundheitsbereich an. Nicht ratsam ist es, Klienten im heimischen Wohnzimmer zu empfangen. Dies ist nicht nur unprofessionell, sondern möglicherweise auch für Ihr eigenes Wohlbefinden in Ihrem Zuhause nicht förderlich. Eine kostensparende Alternative für den Start als freiberufliche Ernährungsberaterin/freiberuflicher Ernährungsberater kann in der Umgestaltung eines vorhandenen Arbeitszimmers in der privaten Wohnung sein, sodass Einzelberatungsgespräche in angenehmer und professioneller Atmosphäre möglich sind. Für die Gruppenberatungen bietet sich dann ergänzend die stundenweise Anmietung von Räumlichkeiten in Lehreinrichtungen, Volkshochschulen, Arztpraxen oder Gesundheitszentren an. Diese Variante ist natürlich ebenso für Beratungsräume wie für Einzelgespräche anwendbar. Sollten Sie in ihrer privaten Wohnung Kunden empfangen, sind Sie verpflichtet, dies ihrem Vermieter zu melden. Welches Honorar ist angemessen? Pauschale Empfehlungen zum Honorar sind ein diffiziles Thema, da sie die individuellen Gegebenheiten außer Acht lassen. Betriebswirtschaftlich betrachtet kann man sich anhand des geschätzten benötigten Umsatzes ausrechnen, wie hoch der Stundensatz bei einem bestimmten Stundeneinsatz sein sollte. Vergessen Sie hierbei nicht, dass Sie auch die Ausgaben, die bei einer angestellten Tätigkeit Ihr Arbeitgeber finanziert (Urlaubstage, Krankheitstage, Fortbildungen, anteilige Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung), mit einrechnen müssen. Praxisnahe und anschauliche Beispiele zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Stundensatzes finden Sie im Handbuch von GIESCHEN [20]. Soweit die Theorie. Für journalistische Tätigkeiten reicht ein Schreibtisch zu Hause, für die Beratung wirkt dies unprofessionell Ernährungs Umschau | 2/09 109 쑺 fort- & weiterbildung | Selbstständigkeit Auf der anderen Seite zeigt der Markt, welche Preise sich durchsetzen lassen. Um angemessene Honorare zu erzielen, ist es wichtig, die besondere Qualität der Dienstleistung – das „Alleinstellungsmerkmal“ – herauszustellen, insbesondere in Bereichen, in denen sich Anbieter mit deutlich geringerer Qualifizierung mit dem vermeintlich gleichen Produkt befinden (z. B. Ernährungsberatung). Häufig gibt es auch Honorare, über die man nicht verhandeln kann, weil es einen festgelegten Satz gibt (z. B. bei Autoren- oder Lehrtätigkeiten). Hier können Sie lediglich entscheiden, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Manchmal kann es durchaus sinnvoll sein, seine Dienstleistung zu einem niedrigen Preis oder sogar kostenfrei anzubieten, wenn man sich davon einen nicht monetären Nutzen oder daraus resultierende Einnahmen zu einem späteren Zeitpunkt verspricht. Nicht zuletzt hängen Honorare auch von der Art der Auftrag gebenden Institution ab: Öffentliche, soziale oder kirchliche Einrichtungen sind oft nicht in der Lage, die gewünschten Honorare zu zahlen, wohingegen Profit-Unternehmen eher bereit sind, gute Leistungen auch entsprechend zu honorieren. Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie immer bedenken, welche Tätigkeiten und Kosten im Honorar inbegriffen und wie Ihre Voraussetzungen sind: Wird die Vorbereitungszeit für einen Vortrag honoriert? Können Sie ein Seminar, das in der Vorbereitungszeit sehr aufwändig ist, öfter übernehmen? Wird Ihre Anfahrtszeit berücksichtigt? Müssen Sie für einen Artikel lange recherchieren oder sind Ihnen die Fakten schon weitgehend bekannt? Wer übernimmt die Kopierund Materialkosten bei einer Veranstaltung? Können Sie einen Auftrag nutzen, um Kunden zu akquirieren, beispielsweise bei einem Vortrag Klienten für die Ernährungsberatung gewinnen? Wer trägt das Risiko, wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, beispielsweise wenn sie in einer Arztpraxis beraten und die Patienten dem Termin fernbleiben? 110 Ernährungs Umschau | 2/09 Checkliste Honorarfindung ■ Wie viel muss/möchte ich pro Arbeitsstunde verdienen? ■ Wie viel unbezahlte Arbeitszeit muss ich für Vor- und Nachbereitung investieren? ■ Wie lange ist der Anfahrtsweg (Zeitfaktor)? ■ Wer trägt die Reisekosten? ■ Kann der Auftrag zum Eigenmarketing genutzt werden? ■ Können im Rahmen des Auftrages neue Kunden gewonnen werden? ■ Wie umfangreich wird der Auftrag sein? ■ Sind kontinuierliche Folgeaufträge zu erwarten? ■ Wer trägt das Risiko für einen Auftragsausfall? ■ Macht mir der Auftrag Spaß, bringt er mich persönlich weiter? Tab. 2: Checkliste Honorarfindung Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit hat man verständlicherweise gerne konkrete Zahlen als Richtgröße. Der VDOE hat eine Übersicht mit verschiedenen Leistungen und Honoraren erstellt, die als grobe Orientierung hilfreich sein kann [21]. Es ist jedoch immer ratsam, die oben besprochenen Überlegungen mit in die Kalkulation einzubeziehen (쏆 Tabelle 2). Vernetzung und Kooperationen Im Rahmen der Selbstständigkeit ist es hilfreich, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen. Zum Austausch mit anderen OeocotrophologInnen bieten sich regelmäßig sich treffende örtliche Gruppen oder verschiedene fachspezifische Netzwerke innerhalb des VDOE an, z. B. das SelbstständigenNetzwerk [22]. Auch Kontakte mit Gründern anderer Professionen sind interessant, da diese vor den gleichen Herausforderungen stehen wie Sie selbst, aber durch ihre Ausbildung häufig eine andere Perspektive und Herangehensweise entwickeln, aus der sich möglicherweise noch etwas lernen lässt. Schlussbemerkungen Neben den beschriebenen „harten Fakten“, die bei einer Existenzgründung zu beachten sind, gibt es natürlich noch eine ganz andere entscheidende Vorbedingung für die Selbstständigkeit: Welche persönlichen Eigenschaften muss ich als Gründerin mitbringen? Gibt es eine spezielle Gründerpersönlichkeit? Ohne näher darauf eingehen zu können, da dies den vorgegebenen Rahmen sprengen würde, sollten Menschen, die selbstständig arbeiten wollen, ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein, Improvisationsfähigkeit und Flexibilität sowie Ausdauer für eventuelle „Durststrecken“ mitbringen Ich verweise an dieser Stelle auf die Ratgeber von BONNEMEIER [1] und HOFERT [2], die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Einen ganz besonderen Aspekt beleuchtet Gudrun SONNENBERG in ihrem Buch „Kollege ICH“, in der sie auf unterhaltsame Art über die Kunst alleine zu arbeiten philosophiert [23]. Für OecotrophologInnen, die sich im Bereich der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie selbstständig machen möchten, sind die Veröffentlichungen von BECKE und BENNECKE [24] sowie BECKE, HERMANN und HIPP [25] über die Prozessqualität in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung als vertiefende Lektüre empfehlenswert, ebenso wie die vom VDOE zusammengestellte InfoMappe „Selbstständige Tätigkeit“. Literatur 왎 1. Bonnemeier S. Praxisratgeber Existenzgründung: Erfolgreich starten und auf Kurs bleiben. 2. Auflage, Beck Juristischer Verlag, München (2008) 2. Hofert S. Praxisbuch Existenzgründung: Erfolgreich selbständig werden und bleiben. Eichborn Verlag, Berlin (2007) 3. KfW Bankengruppe (Hg) Gründungsmonitor 2008. URL: http:// www.kfw.de/DE_Home/Ser vice/ Download_Center/Allgemeine_Publi kationen/Research/PDFDokumente_ Gruendungsmonitor/Kfw_Gruen dungsmonitor_2008_32_Inter net_Langfassung.pdf Zugriff 08.09. 2008 4. Lutz A. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld. Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat. Von Linde Verlag, Wien (2007) 5 Bundesagentur für Arbeit: Existenzgründung: URL: http://www.arbeits agentur.de/nn_26400/Naviga tion/zentral/Buerger/Hilfen/Exis tenzgruendung/ExistenzgruendungNav.html Zugriff 08.09.2008 6 Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsgeld: URL: http://www.arbeitsagen tur.de/nn_25782/zentraler-Content/ A07-Geldleistung/A071-Arbeitslo sigkeit/Allgemein/Alg-II-Ein stiegsgeld.html Zugriff 08.09.2008 7. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Förderdatenbank: Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU. URL: http://www.foerderdatenbank. de Zugriff 08.09.2008 8. KfW-Mittelstandsbank. URL: http:// www.kfw-mittelstandsbank.de Zugriff 08.09.2008 9. Lutz A. Business-Plan. Für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer. Von Linde Verlag, Wien (2006) 10. Lutz A, Bussler C. Die BusinessplanMappe. 40 Beispiele aus der Praxis. Von Linde Verlag, Wien (2007) 11. Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Starthilfe und Unternehmensförderung. URL: http://www. dihk.de Zugriff 16.09.2008 12. Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Existenzgründungsportal. URL: http://www.exis tenzgruender.de Zugriff 16.09.2008 13 KFW-Mittelstandsbank. Beratungsförderung. URL: http://www.kfwmittelstandsbank.de/DE_Home/ Beratungsangebot/Beratungsfoerde rung/index.jsp Zugriff 16.09.2008 14 Bundesweite Gründerinnenagentur: Beratungsangebote URL: http:// www.gruenderinnenagentur.de/bga/ Beratung/index.php Zugriff 16.09. 2008 15. KfW-Mittelstandsbank, Gründercoaching Deutschland. URL: http:// www.kfw-mittelstandsbank.de/DE _Home/Beratungsangebot/Bera tungsfoerderung/Gruendercoaching _Deutschland/index.jsp Zugriff 16. 09.2008 16. Techniker Krankenkasse. Gut versichert als Selbständiger. URL: http:// www.tk-online.de/centaurus/genera tor/tk-online.de/01__gut__versi chert/030__selbststaendiger/selbst staendige.html Zugriff 17.09.2008 17. URL: http://www.krankenkassendirekt.de/news/news.pl?val= 1232365955&news=231383054 Zugriff 19.01.09 18. Stiftung Warentest: Wichtige und unwichtige Versicherungen. URL: http:// www.test.de/themen/versicherungvorsorge/test/-Versicherungscheck/ 1705286/1705286/1708495/1708 559/ Zugriff 17.09.2008 19. Deutsche Rentenversicherung Bund. URL: http://www.deutsche-renten versicherung-bund.de Zugriff 17.09. 2008 20. Gieschen G. Erfolgreich ohne Chef: Handbuch für Freiberufler, Selbstständige und freie Mitarbeiter. 2. Auflage, Cornelsen Verlag Scriptor, Berlin (2008) 21. Verband der Oecotrophologen e. V. Honorarempfehlungen für die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Bonn (2006) 22. Verband der Oecotrophologen e.V . Selbstständigen-Netzwerk. URL: http:// www.vdoe.de/vdoe-netzwerk-selbst staendiger.html Zugriff 08.07.2008 23. Sonnenberg G. Kollege ICH. Die Kunst alleine zu arbeiten. Pendo Verlag, München (2005) 24. Becke B, Benecke B. Prozessqualität in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung. Band 1 Organisations- und Formularhandbuch. 2. Auflage, MED und ORG, VillingenSchwenningen (2006) 25. Benecke B, Hermann M, Hipp S. Prozessqualität in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung. Band 2 Leitfaden für den Therapieprozess. MED und ORG, Villingen-Schwenningen (2006) Zusammenfassung Sich als freiberuflich tätige/r Oeocotrophologin/Oeocotrophologe erfolgreich selbstständig zu machen, erfordert zahlreiche Überlegungen und Recherchen im Vorfeld und eine gründliche Vorbereitung. Entscheidende Fragen und Formalitäten müssen geklärt werden: Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens, die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für die Gründung, die Erstellung eines Businessplans, die Sichtung von Förderungsmöglichkeiten, die Kenntnisnahme und Einarbeitung in die steuerlichen Pflichten und schließlich die Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs. Weiterhin stehen Entscheidungen bezüglich der räumlichen Ausstattung und des gewünschten Honorars an. Häufig sind hier zu Beginn der Geschäftstätigkeit noch viele Kompromisse zu schließen. Der vorliegende Artikel beleuchtet die wichtigsten Fragen zum Thema Existenzgründung und bietet OecotrophologInnen einen ersten Leitfaden auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Summary The path to self-employment: starting out as a self-employed home economist and nutritionist Dr. Claudia Gölz, Berlin A great deal of initial thought and research is needed, as well as thorough preparation, if you wish to start out as a self-employed home economist and nutritionist. Decisive questions have to be answered and formalities settled – the legal form of the company, the financing needed for the foundation, creation of a business plan, inspection of possible sources of support, awareness and mastery of the necessary taxes and finally calculation of the individual insurance needed. Decisions about the premises and payments are also inevitable. A lot of initial compromises are often necessary. The present article illuminates the most important questions related to founding a company and offers home economists/nutritionists the first guideline for the path to self-employment. Key words: Self-employment, financing, business plan, insurance, nutritional advice Ernährungs Umschau 56 (2009) S. 107–111 Ernährungs Umschau | 2/09 111 쎱