Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/14255 20. Wahlperiode 20.01.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 12.01.15 und Betr.: Antwort des Senats Wie viele „schwebende Verfahren“ gibt es im Rahmen der Diagnostik von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Die Diagnostik von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung ist nun weitgehend abgeschlossen. Dennoch sind offensichtlich noch einige Fälle unklar, befinden sich damit in einem „schwebenden Verfahren“ und wurden somit aus der Statistik herausgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele dieser sogenannten schwebenden Verfahren gibt es derzeit in Hamburg? 2. Warum handelt es sich um „schwebende Verfahren“? 3. Bei wie vielen dieser „schwebenden Verfahren“ handelt es sich um Kinder, die bereits einen diagnostizierten beziehungsweise festgestellten Förderbedarf hatten? Bei den sogenannten schwebenden Verfahren war ein Vorklärungsbogen durch die Grundschule nicht hinreichend plausibel bearbeitet. Deshalb konnte die intensive ReBBZ-Diagnostik noch nicht abgeschlossen werden. Von den in der Drs. 20/14163 genannten zehn noch nicht abschließend geklärten Schülerfällen des Diagnostikverfahrens durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) befindet sich zum Stichtag 13. Januar 2015 noch ein Fall im schwebenden Verfahren. Hierbei handelt es sich um einen Schüler, der im Schuljahr 2013/2014 keinen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hatte.