Legislaturperiode - Bundesfinanzministerium

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Legislaturperiode - Bundesfinanzministerium
Bundesministerium der Finanzen
März 2014
Eckwertebeschluss der Bundesregierung
zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und
zum Finanzplan 2014 bis 2018 sowie zum
Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“
A. Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss legt das Bundeskabinett im Vorfeld des weiteren regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens verbindliche Einnahme- und
Ausgabevolumina sowohl für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 als auch
für den Finanzplan bis zum Jahr 2018 fest. Zudem werden für bestimmte wesentliche
Einnahmen- und Ausgabenbereiche darüber hinausgehende verbindliche Festlegungen für
das weitere Aufstellungsverfahren getroffen. Diese Vorgaben erfolgen - mit Ausnahme
der in § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen - für alle
Einzelpläne.
B. Gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen
I.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2013 mit +0,4 Prozent
moderat angestiegen. Dabei belastete das schwache Winterhalbjahr 2012/2013 das
Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt. Im Jahresverlauf kam es zu einer konjunkturellen Erholung, wobei das Wirtschaftswachstum von der Binnennachfrage
getragen wurde. Dagegen dämpften die Nettoexporte rein rechnerisch das Wirtschaftswachstum.
Eine Vielzahl von Konjunkturindikatoren signalisiert, dass die gesamtwirtschaftliche
Erholung in diesem Jahr in einem Aufschwung auf breiter Basis einmündet. Die
Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion für 2014 daher von einer Zunahme
des preisbereinigten BIP um 1,8 Prozent aus.
Im Jahr 2015 dürfte sich der Aufschwung mit einem BIP-Anstieg um 2,0 Prozent
fortsetzen. Die Binnennachfrage wird - angesichts einer deutlichen Zunahme des
Konsums der privaten Haushalte und der Investitionstätigkeit - eine wichtige Wachstumsstütze bleiben. Aber auch die Exporte werden merklich stärker zunehmen als in
diesem Jahr. Gleichzeitig tragen eine Ausweitung der Ausfuhrtätigkeit sowie der
Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin
www.bundesfinanzministerium.de
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Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts - wesentlich zu einer
Importerhöhung bei. Daher werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen
als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird damit
bei nahe Null liegen.
Die Arbeitslosenzahl dürfte 2015 etwas weniger zurückgehen als in diesem Jahr
(-10 000 auf 2,92 Mio. nach -20 000 Personen im Jahr 2014). Die Arbeitslosenquote
beträgt 6,8 Prozent. Der Beschäftigungsaufbau wird sich im Jahr 2015 fortsetzen
(+145 000 auf 42,2 Mio. Personen). Angesichts des bereits erreichten hohen Niveaus
könnte die Dynamik gegenüber dem laufenden Jahr jedoch nachlassen. Stützend
wirken die hohe Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von
Älteren und Frauen.
Für den gesamten Prognosezeitraum 2014 bis 2018 erwartet die Bundesregierung ein
jahresdurchschnittliches Wachstum des BIP in Höhe von real 1,6 Prozent p.a. Die
Zahl der Arbeitslosen wird bis zum Jahr 2018 voraussichtlich auf ein Niveau von
rund 2,8 Millionen sinken. Auch die strukturelle Arbeitslosigkeit wird im Projektionszeitraum weiter abgebaut.
II.
Vollzug des Bundeshaushalts 2013
Der Bundeshaushalt 2013 hat mit einer Neuverschuldung von rund 22,1 Mrd. Euro
den einschließlich Nachtrag geplanten Sollwert in Höhe von 25,1 Mrd. Euro um rund
3,0 Mrd. Euro unterschritten. Der Nachtrag wurde erforderlich, um schnelle Hilfen
für die vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 Geschädigten zur Verfügung zu
stellen. Hierfür sah der Fonds „Aufbauhilfe“ 8 Mrd. Euro vor. Um diesen Betrag
bereinigt hätte die Neuverschuldung im Jahr 2013 bei 14,1 Mrd. Euro gelegen und
somit die Neuverschuldung des Vorjahres (22,5 Mrd. Euro) deutlich unterschritten.
Die Ausgaben des Bundeshaushalts des Jahres 2013 betrugen im Abschluss
307,8 Mrd. Euro und lagen damit um rund 2,2 Mrd. Euro unterhalb des Solls. Dies
resultierte unter anderem aus erheblichen Minderausgaben bei den Gewährleistungen
sowie im Verteidigungshaushalt.
Die Gesamteinnahmen (ohne Nettokreditaufnahme) beliefen sich insgesamt auf
285,7 Mrd. Euro und überstiegen somit das Soll um rund 0,8 Mrd. Euro. Während
die Steuereinnahmen des Bundes geringfügig unter dem Sollwert blieben
(0,8 Mrd. Euro), überschritten die Verwaltungseinnahmen das geplante Soll um rund
1,6 Mrd. Euro. Mindereinnahmen beim Bundesbankgewinn standen unter anderem
Mehreinnahmen bei den zweckgebundenen EU-Einnahmen und bei den Gewährleistungseinnahmen gegenüber.
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III.
Keine Neuverschuldung ab dem Jahr 2015
Grundlage der vorliegenden Eckwerte ist der geltende Finanzplan. Die in ihm
enthaltenen Planungsreserven und Überschüsse, die das Ergebnis der Konsolidierungserfolge der vergangenen Jahre sind, ermöglichen es, die im Koalitionsvertrag genannten prioritären Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 23
Mrd. Euro in den Jahren 2014 bis 2017 ohne Abstriche finanziell zu unterlegen und
den Bundeshaushalt gleichzeitig - wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ab dem Jahr 2015 ohne neue Kredite aufzustellen.
Mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2015 und zum Finanzplan bis zum Jahr
2018 setzt die Bundesregierung somit einen weiteren bedeutenden finanzpolitischen
Meilenstein - zuletzt gelang es im Jahr 1969, den Bundeshaushalt ohne neue Schulden auszugleichen. Dieser Erfolg fußt auf dem in der letzten Legislaturperiode eingeschlagenen Kurs einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung.
In der Folge lag die strukturelle Neuverschuldung im Vollzug des Jahres 2013 mit
einem Wert von 0,23 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - wie im Übrigen
schon im Vorjahr - deutlich unter der ab 2016 für die Haushaltsaufstellung geltenden
Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP. Bereits der zweite Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2014 weist einen kleinen strukturellen Überschuss aus. Auch in den
Jahren danach, wird die ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für die strukturelle
Verschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP (Schuldenregel) deutlich unterschritten werden.
2,1%
1,89%
1,8%
1,59%
1,5%
1,28%
1,2%
0,9%
2010 festgelegter Abbaupfad für
die strukturelle Verschuldung
Obergrenze ab 2016 für die strukturelle
Verschuldung in Prozent des BIP
Ist 2011 bis 2013, 2.RegE 2014; Eckwerte ab
2015
0,97%
0,85%
0,66%
0,6%
0,31%
0,3%
0,35%
0,35%
0,35%
0,23%
0,0%
-0,07%
-0,03%
-0,04%
-0,01%
-0,01%
2014
2015
2016
2017
2018
-0,3%
2011
2012
2013
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C. Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2015 sowie des Finanzplans
2014 bis 2018
I.
Konsolidieren und Investieren
Auf der Grundlage der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2015
und des Finanzplans bis zum Jahr 2018 ergibt sich folgendes Bild:
2. RegE
2014
Eckwerte
2015
Finanzplan
2016
2017
2018
- in Mrd. Euro Ausgaben
Veränderung
ggü. Vorjahr in %
298,5
299,7
309,7
318,8
327,2
-3,0
+0,4
+3,3
+2,9
+2,6
jahresdurchschnittliche Veränderung 2014 bis 2018 in %
2,3
Einnahmen
298,5
299,7
309,7
318,8
327,2
Steuereinnahmen
268,9
278,5
293,2
300,7
311,6
Nettokreditaufnahme
6,5
0
0
0
0
struktureller Überschuss
in % des BIP
nachrichtlich:
Investitionen (bereinigt um die
Zahlungen an den ESM)
Zum Vergleich:
Investitionen im geltenden
Finanzplan (ohne ESM)
0,07
0,03
0,04
0,01
0,01
25,8
26,4
27,1
27,6
27,0
25,3
25,2
24,9
24,7
Differenzen durch Rundung möglich
Grundlage der Eckwerte ist der geltende Finanzplan, den das Bundeskabinett im
Sommer 2013 verabschiedet hat. Unter Auflösung der darin bestehenden Spielräume
setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode
genannten prioritären Maßnahmen ohne finanzielle Abstriche um.
So steigen beispielsweise die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in den
kommenden Jahren um 5 Mrd. Euro an. Auch die Programmmittel für die Städtebauförderung werden deutlich erhöht.
Für die Entwicklungszusammenarbeit werden zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen
ab dem Jahr 2015 im Bereich der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ um eine Mrd. Euro jährlich.
Da bislang keine Verständigung über die Entlastung der Länder und Gemeinden in
Höhe von 6 Mrd. Euro – damit diese ihre Herausforderungen bei der Finanzierung
von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können –
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sowie hinsichtlich der 3 Mrd. Euro für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative erzielt
wurde, wird für diese Bereiche im Einzelplan 60 eine zentrale Vorsorge veranschlagt.
Diese wird im weiteren regierungsinternen Aufstellungsverfahren aufgelöst, wenn es
eine endgültige Verständigung darüber gibt, für welche konkreten Maßnahmen diese
Mittel eingesetzt werden sollen. An der Entwicklung der Investitionsausgaben im
Vergleich zum geltenden Finanzplan lässt sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Schwerpunktsetzung auf wachstumsorientierte Investitionen bereits deutlich
erkennen:
Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode „Deutschlands
Zukunft gestalten“
Prioritäre Maßnahmen (S. 88/89)
…
„Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die
laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:

Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der
Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen
in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der
Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich von
der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe
von 1 Mrd. Euro pro Jahr.

Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die
Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des
erkennbaren Bedarfs aufgestockt.

Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur
werden insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich mobilisiert.

Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Mio. Euro zusätzlich zur
Verfügung, um auf 700 Mio. Euro pro Jahr zu kommen.

Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“
der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen und stellen
deshalb in der Legislaturperiode 2 Mrd. Euro bereit.
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
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht sich gegenüber den Planungen
um 2 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode.

Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Mrd. Euro
angehoben.

Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt,
den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu
stehen 3 Mrd. Euro zur Verfügung.“
….
Neben der Umsetzung der prioritären Maßnahmen werden mit den Eckwerten feststehende Veränderungen abgebildet, die sich aus einer - auf Basis des Jahreswirtschaftsberichtes 2014 - aktualisierten Prognose der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben. Dies betrifft zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, bei
dem mit einem Mehrbedarf von 1,3 bis 1,4 Mrd. Euro jährlich gerechnet wird.
Ebenfalls berücksichtigt werden notwendige Ansatzveränderungen bei nicht konjunkturabhängigen gesetzlichen Leistungen - so trägt beispielsweise die Mittelaufstockung für das Elterngeld der Dynamik der Einkommenswicklung sowie der
gestiegenen Inanspruchnahme durch die Väter Rechnung.
Die bereits im geltenden Finanzplan vorgesehene Globale Minderausgabe „Betreuungsgeld“ wurde für die Eckwerte unverändert übernommen. Nach der vollständigen
Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013
wird sie neu berechnet werden. Die sich dann ergebenden Beträge werden die
Ressorts spätestens bis zum 13. Juni 2014 für das Jahr 2015 titelscharf auflösen.
Entlastungen ergeben sich aus der prognostizierten positiven Entwicklung der
Steuereinnahmen, die auch durch die interne Steuerschätzung im Januar 2014
nochmals bestätigt wurde. Dadurch ist es auch vertretbar, die in der Finanzplanung
ausgewiesenen Überschüsse für 2015 und 2016 zur Finanzierung der prioritären
Maßnahmen heranzuziehen und die als weitere Reserve veranschlagten globalen
Mindereinnahmen aufzulösen. Darüber hinaus erlaubt die günstige Entwicklung des
Gesundheitsfonds eine Absenkung des Bundeszuschusses im Jahr 2015 um 2,5 Mrd.
Euro.
II.
Wesentliche Politikbereiche
Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss setzt die Bundesregierung nicht nur ihren
Konsolidierungskurs konsequent fort, sondern stärkt zugleich eine stabilitäts- und
wachstumsorientierte Entwicklung. Detaillierte Übersichten zu den Einzelplanpla-
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fonds und zu weiteren wesentlichen Einzelfallregelungen sind in der Anlage 4 aufgeführt.
Der Zukunftsbereich Bildung und Forschung bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der
Politik der Bundesregierung. Da bislang keine Verständigung über die Entlastung der
Länder und Gemeinden in Höhe von 6 Mrd. Euro – damit diese ihre
Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
Hochschulen besser bewältigen können – sowie hinsichtlich der 3 Mrd. Euro für
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und
Innovation und Exzellenzinitiative erzielt wurde, werden die hierfür vorgesehenen
Mittel zunächst nicht in den Eckwerten der Einzelpläne, sondern global im
Einzelplan 60 berücksichtigt. Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung wird auf dieser Grundlage mit knapp 14 Mrd. Euro fortgeschrieben.
Die direkten deutschen Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit
wurden in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Nach der OECD-Statistik hat
Deutschland im Jahr 2012 insgesamt rund 12,9 Mrd. US-Dollar an öffentlichen
Mitteln für diesen Bereich aufgewandt. Absolut gemessen lag Deutschland hinter den
USA (rund 30,7 Mrd. US-Dollar) und Großbritannien (rund 13,9 Mrd. US-Dollar) an
dritter Stelle der Gebernationen, preis- und wechselkursbereinigt sogar an zweiter
Stelle.
Eine prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrages ist die Erhöhung der Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode. Mit
einem stufenweisen Aufwuchs der ODA-Mittel (nach 200 Mio. Euro im Jahr 2014
nun 400 Mio. Euro im Jahr 2015 und jeweils 700 Mio. Euro ab dem Jahr 2016) setzt
die Bundesregierung diese Schwerpunktsetzung um. Der Großteil der zusätzlichen
ODA-Mittel des Jahres 2015 entfällt mit knapp 320 Mio. Euro auf den Einzelplan
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ). Die Ausgaben des BMZ können damit im kommenden Jahr auf dem hohen
Niveau von über 6,4 Mrd. Euro stabilisiert werden. Zu den gesamten direkten staatlichen Aufwendungen für Entwicklungszusammenarbeit tragen neben dem Bund
unter anderem auch die Länder und Kommunen bei.
Das Auswärtige Amt erhält von den zusätzlichen ODA-Mitteln im Jahr 2015
48 Mio. Euro sowie gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung weitere ODArelevante Haushaltsmittel in Höhe von 87 Mio. Euro insbesondere für die Afghanistanhilfe, für Syrien und die Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost.
Für den Einzelplan des Bundesministeriums des Innern sieht der Eckwertebeschluss Ausgaben in Höhe von 5,6 Mrd. Euro vor. Schwerpunkte sind die Innere
Sicherheit (insbesondere Bundespolizei), die Bekämpfung des Rechtsextremismus
sowie Maßnahmen im IT-Bereich.
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Die Eckwerte für den Verteidigungshaushalt liegen über dem geltenden Finanzplan. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ab dem Jahr 2015 Leistungen nach dem
Soldatenversorgungsgesetz aus dem Einzelplan 11 in den Einzelplan 14 verlagert
werden. Zum anderen wird damit aufgetretenen Verzögerungen bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr ab dem Jahr 2016 Rechnung getragen. Der Abbau von
Zivilpersonal im Rahmen der Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr wird
weiterhin durch die Veranschlagung von Ausgaben außerhalb des Einzelplans unterstützt.
Unter Berücksichtigung der Verlagerung von Ausgaben für erneuerbare Energien
zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Übernahme der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben für Bau und Stadtentwicklung beträgt
der Plafond des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2015 rund 3,88 Mrd. Euro.
Der Politikschwerpunkt internationaler Klimaschutz wurde 2015 mit 15,53 Mio.
Euro und in den Finanzplanjahren jeweils mit 27,18 Mio. Euro bei der Aufteilung der
Mittel für prioritäre Maßnahmen im Rahmen von ODA-Ausgaben berücksichtigt. Im
Bereich Endlagerung radioaktiver Abfälle wird das Moratorium bei Gorleben haushaltsneutral berücksichtigt (um 36 Mio. Euro geringere Ausgaben und Einnahmen).
Für die Stilllegung der Asse werden 10 Mio. Euro mehr bereitgestellt. Im Schwerpunkt Naturschutz werden die Ausgaben fortgeschrieben.
Im Bereich Bauwesen werden für die als Finanzhilfen an die Länder gewährten
Mittel der Städtebauförderung zusätzliche Ausgaben im Umfang von rund 83 Mio.
Euro in 2015 bzw. rund 967 Mio. Euro im Zeitraum bis einschließlich 2018 bereitgestellt. Zusammen mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen wird damit
ein jährliches Programmvolumen von 700 Mio. Euro sichergestellt (Prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrages). Durch die für die Kofinanzierung des ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ im
Finanzplanzeitraum vorgesehenen Mittel wird die weitere Beteiligung Deutschlands
an der II. Förderperiode (2014 bis 2020) gewährleistet. Zudem erfolgt eine bedarfsgerechte Berücksichtigung der erforderlichen Mittel für die Baumaßnahmen des
Bundes in Berlin.
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Ein zentrales innenpolitisches Vorhaben der Bundesregierung ist die Energiewende.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierfür die Zuständigkeit
erhalten. Deshalb wurden die entsprechenden Aufgabenbereiche und Haushaltsmittel
in den Einzelplan 09 umgesetzt. Das Ausgabevolumen des Einzelplans beträgt für
das Jahr 2015 rund 7,1 Mrd. Euro. Die Ausgabensteigerung um rund 1,1 Mrd. Euro
gegenüber dem geltenden Finanzplan resultiert im Wesentlichen aus der vorgenannten Übertragung von Zuständigkeiten infolge des Organisationserlasses der
Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013.
Gegenüber dem bisherigen Finanzplan werden zudem die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 2015 um
31 Mio. Euro auf jährlich 600 Mio. Euro erhöht. Die Steinkohlehilfen werden
einmalig in 2016 um 150 Mio. Euro erhöht, um damit den deutlich gesunkenen
Weltmarktpreisen und den abnehmenden Fördermengen Rechnung zu tragen.
Im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
ergeben sich wesentliche Änderungen des Einzelplans im Vergleich zur bisherigen
Finanzplanung einerseits aus dem geänderten Ressortzuschnitt, der sich bereits im
zweiten Regierungsentwurf für das Jahr 2014 niederschlägt. Zum anderen ergibt sich
eine wesentliche Veränderung des Einzelplanvolumens aus der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Aufstockung der Verkehrsinvestitionen um 5 Mrd. Euro für diese
Legislaturperiode. Nachdem im Jahr 2014 bereits 505 Mio. Euro vorgesehen sind,
werden die verbleibenden 4,495 Mrd. Euro - wie im Anhang zur Kabinettvorlage
dargestellt - auf die Jahre 2015 bis 2017 verteilt. Für 2018 werden zur Fortführung
zusätzlicher Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur insgesamt 1,65 Mrd.
Euro zusätzlich gegenüber den bisherigen Planungen bereitgestellt. Dadurch können
die klassischen Verkehrsinvestition (Straße, Schiene, Wasserstraße, Kombinierter
Verkehr) deutlich erhöht werden. Sie steigen von rund 10,5 Mrd. Euro 2014 auf rund
11,0 Mrd. Euro im Jahr 2015; für 2016 sind rund 11,6 Mrd. Euro und für 2017 rund
12,1 Mrd. Euro vorgesehen.
Zur Gewährleistung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, nicht verbrauchte
Investitionsmittel des Verkehrsbereichs überjährig und ungekürzt zur Verfügung zu
stellen, soll die bereits für 2014 vorgesehene Regelung fortgelten, die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei den investiven Ausgaben in den Bereichen Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahn im Gesamthaushalt zu decken.
Nach wie vor der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt werden auch im Jahr
2015 mit rund 85 Mrd. Euro die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sein. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung erhöhen sie sich
nochmals um rund 307 Mio. Euro. Dabei wird die Entwicklung der Ausgaben durch
die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beeinflusst, die zur Finanzierung der
aktuellen Reformvorhaben im Bereich der Rentenversicherung eine Festschreibung
des allgemeinen Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 18,9 Prozent vorsehen.
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Darüber hinaus berücksichtigen die entsprechenden Eckwerte neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten des Jahreswirtschaftsberichts 2014, den Ergebnissen der
internen Februar-Steuerschätzung und der Februar-Rentenschätzung außerdem die
noch bis zum Finanzplanjahr 2016 laufende vorübergehende Kürzung des Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung sowie den für das Jahr 2016
erwarteten Eintritt der Defizithaftung des Bundes für die Ausfinanzierung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister.
Ab 2014 erstattet der Bund den Kommunen im Bereich der „Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung“ die Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres
vollständig. Dadurch werden diese im Jahre 2015 um rund 5,9 Mrd. Euro entlastet.
Nachdem der Bund die Kommunen im Jahr 2014 in Höhe von 1,1 Mrd. Euro durch
die letzte Stufe der Übernahme (Erstattung 100 Prozent) der „Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung“ finanziell entlastet hat, erfolgt ab dem Jahr 2015
eine weitere Entlastung in Höhe von anfänglich 1 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Entlastung soll zunächst vorübergehend im Wege einer Erhöhung des Gemeindeanteils
an der Umsatzsteuer vorgenommen werden, ehe die Kommunen letztlich im Rahmen
der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes jährlich im Umfang von bis zu
5 Mrd. Euro bei ihren Ausgaben im Bereich der „Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderung“ entlastet werden sollen.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der
Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beläuft
sich im Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. Euro. Im Finanzplanjahr 2016 beträgt er 14 Mrd.
Euro und ab dem Jahr 2017 14,5 Mrd. Euro jährlich. Der Bundeszuschuss liegt damit
im Jahr 2015 um 2,5 Mrd. Euro unter dem bislang geltenden Finanzplan, in den
Finanzplanjahren 2017 und 2018 jeweils um 0,5 Mrd. Euro darüber. Angesichts der
Rücklagen des Gesundheitsfonds ist diese Anpassung möglich, ohne dass hierdurch
die Zahlungsverpflichtungen des Gesundheitsfonds im Finanzplanungszeitraum
beeinträchtigt werden. Diese Maßnahme führt damit zu keinen zusätzlichen Belastungen der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben den kassenindividuellen Zusatzbeitrag
künftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. Somit entfällt die
Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs. Der hierfür in den Finanzplanjahren ab 2015 pauschal als Vorsorge vorgehaltene Betrag von jährlich 0,7 Mrd.
Euro wird daher nicht mehr benötigt, was zu einer entsprechenden Entlastung gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan führt.
Für die nächsten Jahre wird weiterhin eine gute Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung erwartet. Die Zahl der Arbeitslosen wird aktuell höher eingeschätzt als
im bisherigen Finanzplan zugrunde gelegt, der für diesen Bereich auf der Frühjahrprognose des vergangenen Jahres beruht. Gegenüber dem Jahr 2013 wird die
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Arbeitslosigkeit aber weiter abnehmen. Auch die Erwerbstätigkeit wird sich
voraussichtlich weiter positiv entwickeln. Diese Arbeitsmarktentwicklung hat
folgende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:
Die passiven Leistungen beim Arbeitslosengeld II und bei der Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung steigen im Jahr 2015 gegenüber
dem geltenden Finanzplan um 1,6 Mrd. Euro in der Summe auf 23,8 Mrd. Euro. Im
weiteren Finanzplanzeitraum wachsen sie - unter Berücksichtigung von im Jahr
2010 im Rahmen des Zukunftspaketes beschlossenen Effizienzverbesserungen und
von Regelbedarfsanpassungen - moderat auf 24,4 Mrd. Euro im Jahr 2018 an.
Die veranschlagten Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben im Finanzplanungszeitraum verstetigt - auf dem
2013 erreichten Niveau von knapp 8 Mrd. Euro. In Umsetzung des Koalitionsvertrages können bis zum Jahr 2017 Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,4 Mrd. Euro bei
den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu Lasten aller Einzelpläne in Anspruch
genommen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügte Ende des Jahres 2013 über eine allgemeine Rücklage von 2,4 Mrd. Euro. In den Jahren 2014 bis 2018 wird die BA bei
der von der Bundesregierung erwarteten stabilen Entwicklung des Arbeitsmarktes
Überschüsse erzielen. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitragssatz weiterhin 3,0 Prozent.
Der Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) steigt im Jahr 2015 gegenüber dem geltenden Finanzplan 2015
um 233 Mio. Euro auf rund 8,38 Mrd. Euro. Wesentlicher Grund ist der um 240
Mio. Euro gestiegene Bedarf bei den Ausgaben für das Elterngeld. Dies beruht zum
einen auf der Einkommensentwicklung und der gestiegenen Väterbeteiligung. Zum
anderen ist auch eine notwendige Änderung des Elterngeldrechts im Zusammenhang
mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
bereits berücksichtigt. Die Dynamik der Ausgaben für das Elterngeld steigt kontinuierlich über den gesamten Finanzplanzeitraum. Durch das Vorziehen von Ausgaben
aus den Jahren 2015 und 2016 in das Jahr 2014 wurde die Liquidität der Fonds für
Opfer der Heimerziehung gewährleistet. Dieser Schritt erfolgte unabhängig von
einer neuen Vereinbarung zum Volumen des Fonds für Opfer der Heimerziehung
Ost zwischen Bund und neuen Ländern. Sich daraus ergebender Mehrbedarf kann
innerhalb des Einzelplans des BMFSFJ sichergestellt werden. Im Übrigen werden
die Ausgaben für die gesetzlichen Leistungen für Familien, die Kinder und Jugendpolitik und die Stärkung der Zivilgesellschaft auf hohem Niveau fortgeführt.
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Der Eckwertebeschluss sieht für den Etat des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft für das Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,3
Mrd. Euro vor. Die Auswirkungen der Übertragung der Zuständigkeit für Verbraucherpolitik aus dem Geschäftsbereich des BMEL an das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz sind hierbei berücksichtigt.
Den Schwerpunkt im Einzelplan bilden unverändert die Zuschüsse des Bundes zum
eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem, für das Aufwendungen in Höhe von
rund 3,6 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) behält mit einer Ausstattung an Bundesmitteln von effektiv
600 Mio. Euro im Jahr 2015 ihren Stellenwert als zentrales förderpolitisches
Instrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume.
III.
Entwicklung der Steuereinnahmen
Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses hat das Bundesministerium der Finanzen
für die Jahre 2015 bis 2018 eine Aktualisierung der mittelfristigen Steuerschätzung
aus dem November 2013 vorgenommen. Diese Aktualisierung basiert auf der
gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2014 erstellt wurde.
In Kapitel 6001 wird die Titelgruppe 01, in der die steuerlichen Maßnahmen der
Bundesregierung dargestellt werden, vollständig aufgelöst.
IV.
Frühjahrsprojektion, Steuerschätzung, Änderungen der Berechnungsgrundlagen
Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ sowie der Rentenschätzung Anfang Mai 2014 können zu haushaltsrelevanten Veränderungen führen. Im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren
werden solche Veränderungen eins zu eins in den betroffenen Einzelplänen berücksichtigt. Gleiches gilt sowohl für die im Eckwertebeschluss aufgeführten Ansätze für
gesetzliche Leistungen als auch für dort genannte rechtliche Verpflichtungen, sofern
sich zwischenzeitlich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben sollten.
Mithin geben die Einzelplanplafonds den Bundesministerien für die anstehenden
Haushaltsverhandlungen die notwendige Planungssicherheit.
V.
Verfassungsorgane und Bundesrechnungshof
Aufgrund der in § 28 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung angelegten Sonderstellung
der Verfassungsorgane und des Bundesrechnungshofes werden die Einzelpläne dieser Institutionen im Eckwertebeschluss - nachrichtlich - mit ihren jeweiligen Finanzplanansätzen berücksichtigt. Im zweiten Teil des regierungsinternen Aufstellungsver-
Seite 13
fahrens wird das Bundesministerium der Finanzen mit den Verfassungsorganen
sowie dem Bundesrechnungshof Haushaltsverhandlungen aufnehmen. Sofern sich in
der Folge bei diesen Einzelplanplafonds Veränderungen gegenüber dem Finanzplan
ergeben sollten, werden diese im weiteren Verfahren nachvollzogen.
D. Einheitliches Liegenschaftsmanagement
Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement sind
im Bundeshaushalt 2015 und im Finanzplan bis 2018 bedarfsgerecht zu veranschlagen.
Soweit dies bei der Festlegung der Einzelplanplafonds noch nicht möglich gewesen ist,
können die Ansätze (insbesondere Mietzahlungen an die Bundesanstalt, Bauunterhalt,
Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben, Abführung der Bundesanstalt an den
Bundeshaushalt) im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren - Plafond verändernd angepasst werden.
E. Personal und Verwaltung
Auch für die Haushaltsaufstellung 2015 beabsichtigt BMF, auf die pauschale gesetzliche
Stellenkürzung zu verzichten. Ebenso wie in den Vorjahren gilt, dass die bereits erreichten Erfolge beim Stellenabbau nicht gefährdet werden dürfen. Neue Planstellen und
Stellen werden daher nur unter Anlegung eines äußerst strengen und restriktiven Maßstabs bewilligt. Sie müssen grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan kompensiert werden.
Im Haushalt 2015 ist darüber hinaus die Streichung von Haushaltsvermerken an solchen
Planstellen und Stellen, die für Überhangpersonal von Bundesbehörden ausgebracht
wurden, und auf denen infolge Versetzung Überhangpersonal geführt wird, vorgesehen.
Durch die Streichung wird den betroffenen Ressorts die Personalbewirtschaftung erleichtert und zudem ein zusätzlicher Anreiz zur Übernahme von Überhangpersonal geschaffen.
BMF beabsichtigt, zur Deckung von benötigtem IT-Fachpersonal im Haushaltsgesetz
2015 eine Ermächtigung vorzusehen, für IT-Beamtinnen und -beamte im Überhang der
Postnachfolgeunternehmen 300 Planstellen mit datierten kw-Vermerken ausbringen zu
können.
F. Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“
Europäisches Parlament und Rat haben im Dezember 2013 die Änderung der Richtlinie
2003/897/EG zur zeitweiligen Herausnahme von insgesamt 900 Mio. CO2-Zertifikaten
aus dem europäischen Markt in der dritten Handelsperiode beschlossen. Die pro rata
Kürzung der Auktionsmengen wird erstmalig Ende März 2014 einsetzen. Insoweit ist
noch nicht hinreichend verlässlich einschätzbar, wie sich die Zertifikatepreise am Markt
entwickeln werden. Die Bundesregierung hat daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf
verzichtet, detaillierte Eckwerte für den Wirtschaftsplan des „Energie- und Klimafonds“ (EKF) für die Haushaltsjahre 2015 - 2018 abzubilden.
Seite 14
Soweit der bereits im geltenden Finanzplan zum Bundeshaushalt angelegte Bundeszuschuss in Höhe von jährlich bis zu 650 Mio. Euro und die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel - unter den neuen Marktbedingungen - insgesamt ausreichen, um den EKF
mittelfristig auf eine solide Finanzierungsgrundlage zu stellen, soll die für das Haushaltsjahr 2014 im § 12 Abs. 8 Haushaltsgesetz 2014 getroffene Regelung zur Vereinnahmung des Bundeszuschusses im Sondervermögen im Wege der Änderung des
Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ verstetigt
werden. (vgl. hierzu Beschlussvorschlag Nr. 9).
Eckwerte
Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
Gesamtübersicht
2. RegE
2014
Eckwerte
2015
2
3
Finanzplan (Eckwerte)
2016
2017
2018
5
6
Mrd. €
1
I.
II.
4
Ausgaben ...........................................
298,5
299,7
309,7
318,8
327,2
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ..
-3,0
+0,4
+3,3
+2,9
+2,6
Einnahmen .........................................
298,5
299,7
309,7
318,8
327,2
Steuereinnahmen ................................
268,9
278,5
293,2
300,7
311,6
Nettokreditaufnahme ...........................
6,5
-
-
-
-
30,1
26,4
27,1
27,6
27,0
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen ..................
Differenzen durch Rundung möglich
Eckwerte
Bundeshaushalt 2015
Einzelplanübersicht
Einnahmen
Einzelpläne
2. RegE
2014
1
2
Eckwerte
2015
Mio. €
01
02
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Deutscher Bundestag
1)
1)
1)
Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Prozent
3
4
...........................
0,19
0,19
-
...........................................................
1,83
1,80
-1,2
03
Bundesrat
.............................................................................
0,07
0,10
+31,5
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................
3,17
3,17
-
05
Auswärtiges Amt .....................................................................
145,22
145,22
-
06
Bundesministerium des Innern ...............................................
405,92
380,93
-6,2
07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......
464,84
469,33
+1,0
08
Bundesministerium der Finanzen ...........................................
1 038,69
341,54
-67,1
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................
427,08
453,91
+6,3
10
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........
120,49
85,49
-29,0
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................
1 863,26
1 897,95
+1,9
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......
5 200,37
5 317,80
+2,3
14
Bundesministerium der Verteidigung ......................................
292,05
292,01
-
15
Bundesministerium für Gesundheit .........................................
99,55
101,78
+2,2
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit ....................................................................
764,75
712,06
-6,9
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ....................................................................................
68,45
68,43
-
...................................................
0,04
0,04
-
20
Bundesrechnungshof ............................................................
0,34
0,34
-
23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung .............................................................................
566,03
566,17
-
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................
89,43
74,63
-16,5
32
Bundesschuld .........................................................................
7 748,77
1 170,36
-84,9
60
Allgemeine Finanzverwaltung .................................................
279 199,48
287 652,92
+3,0
Insgesamt
298 500,00
299 736,15
17
19
Bundesverfassungsgericht
1)
1)
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der
Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2015
Einzelplanübersicht
Ausgaben
Einzelpläne
2. RegE
2014
1
2
Eckwerte
2015
Mio. €
01
02
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Deutscher Bundestag
1)
1)
1)
Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Prozent
3
4
...........................
33,11
33,26
+0,5
...........................................................
748,63
770,57
+2,9
03
Bundesrat
.............................................................................
23,00
24,75
+7,6
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................
1 997,13
2 098,53
+5,1
05
Auswärtiges Amt .....................................................................
3 633,46
3 383,33
-6,9
06
Bundesministerium des Innern ...............................................
5 770,90
5 667,92
-1,8
07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......
641,27
650,08
+1,4
08
Bundesministerium der Finanzen ...........................................
5 188,28
5 337,46
+2,9
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................
7 407,11
7 062,69
-4,6
10
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........
5 310,20
5 310,75
-
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................
122 318,26
124 849,90
+2,1
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......
22 783,26
23 229,08
+2,0
14
Bundesministerium der Verteidigung ......................................
32 835,68
32 254,93
-1,8
15
Bundesministerium für Gesundheit .........................................
11 054,65
12 053,27
+9,0
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit ....................................................................
3 646,84
3 876,57
+6,3
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ....................................................................................
7 959,56
8 383,10
+5,3
...................................................
46,07
28,89
-37,3
20
Bundesrechnungshof ............................................................
135,99
137,68
+1,2
23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung .............................................................................
6 443,84
6 445,47
-
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................
13 967,90
13 954,21
-0,1
32
Bundesschuld .........................................................................
30 073,67
29 913,00
-0,5
60
Allgemeine Finanzverwaltung .................................................
16 481,21
14 270,72
-13,4
298 500,00
299 736,15
17
19
Bundesverfassungsgericht
1)
1)
Insgesamt
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der
Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan 2014 bis 2018
Einnahmen
2. RegE
2014
2015
Einzelpläne
1
2
3
2016
2017
2018
5
6
Plafond
Mio. €
01
02
1)
Bundespräsident und Bundespräsidialamt .........
1)
Deutscher Bundestag .........................................
1)
4
0,19
0,19
0,19
0,19
0,19
1,83
1,80
1,80
1,80
1,80
03
Bundesrat ...........................................................
0,07
0,10
0,07
0,10
0,10
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............
3,17
3,17
3,17
3,17
3,17
05
Auswärtiges Amt ..................................................
145,22
145,22
145,22
145,22
145,22
06
Bundesministerium des Innern .............................
405,92
380,93
371,93
371,93
371,93
07
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ...............................................
464,84
469,33
469,83
469,83
469,83
08
Bundesministerium der Finanzen .........................
1 038,69
341,54
332,74
301,24
286,24
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .....
427,08
453,91
394,12
389,32
389,32
10
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft ......................................................
120,49
85,49
60,36
60,20
60,20
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ..........
1 863,26
1 897,95
1 942,88
1 977,82
2 022,76
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ..........................................................
5 200,37
5 317,80
5 322,40
5 326,60
5 334,80
14
Bundesministerium der Verteidigung ....................
292,05
292,01
291,97
291,93
291,93
15
Bundesministerium für Gesundheit ......................
99,55
101,78
104,51
104,51
104,13
16
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ..............
764,75
712,06
664,65
650,36
650,36
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ...........................................................
68,45
68,43
68,43
68,43
68,43
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
17
19
1)
Bundesverfassungsgericht .................................
1)
20
Bundesrechnungshof
.........................................
0,34
0,34
0,34
0,34
0,34
23
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung .......................
566,03
566,17
562,18
657,40
661,03
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ....
89,43
74,63
63,93
53,93
53,93
32
Bundesschuld .......................................................
7 748,77
1 170,36
1 098,76
1 083,19
1 090,27
60
Allgemeine Finanzverwaltung ...............................
279 199,48
287 652,92
297 820,51
306 821,99
315 151,83
Insgesamt
298 500,00
299 736,15
309 720,00
318 779,52
327 157,84
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6
nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan 2014 bis 2018
Ausgaben
2. RegE
2014
2015
Einzelpläne
1
2
3
2016
2017
2018
5
6
Plafond
Mio. €
01
02
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Deutscher Bundestag
1)
1)
1)
4
........
33,11
33,26
33,76
34,63
34,63
........................................
748,63
770,57
761,97
767,28
767,28
03
Bundesrat
..........................................................
23,00
24,75
24,17
24,58
24,58
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............
1 997,13
2 098,53
2 111,99
2 077,96
2 069,83
05
Auswärtiges Amt ..................................................
3 633,46
3 383,33
3 600,39
3 434,08
3 306,14
06
Bundesministerium des Innern ............................
5 770,90
5 667,92
5 721,92
5 695,65
5 695,65
07
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ...............................................
641,27
650,08
641,63
641,38
641,12
08
Bundesministerium der Finanzen ........................
5 188,28
5 337,46
5 325,01
5 290,49
5 266,69
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ....
7 407,11
7 062,69
7 047,67
6 695,98
6 600,68
10
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft ......................................................
5 310,20
5 310,75
5 345,18
5 387,15
5 398,15
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales .........
122 318,26
124 849,90
127 646,57
132 284,98
140 321,26
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ..........................................................
22 783,26
23 229,08
23 572,14
24 144,54
23 673,82
14
Bundesministerium der Verteidigung ...................
32 835,68
32 254,93
32 333,74
32 533,83
32 633,83
15
Bundesministerium für Gesundheit ......................
11 054,65
12 053,27
14 565,21
15 082,84
15 091,16
16
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit .............
3 646,84
3 876,57
3 820,05
3 856,49
3 782,72
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ..........................................................
7 959,56
8 383,10
8 592,85
8 722,35
8 867,35
................................
46,07
28,89
28,60
28,90
28,90
20
Bundesrechnungshof .........................................
135,99
137,68
139,43
141,83
141,83
23
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung .......................
6 443,84
6 445,47
6 683,18
6 683,18
6 682,19
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ...
13 967,90
13 954,21
13 655,02
13 537,53
13 537,53
32
Bundesschuld ......................................................
30 073,67
29 913,00
32 187,61
34 188,29
37 419,19
60
Allgemeine Finanzverwaltung ..............................
16 481,21
14 270,72
15 881,92
17 525,59
15 173,32
298 500,00
299 736,15
309 720,00
318 779,52
327 157,84
17
19
Bundesverfassungsgericht
1)
1)
Insgesamt
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19 und 20 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6
nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.

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