5 - SHR Schweizer Holz

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5 - SHR Schweizer Holz
Illustrierte Zeitschrift für Sicherheit und Gesundheit
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Revue illustrée pour la Sécurité et la Santé
Offizielles Organ
www.iza.ch
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Inhaltsverzeichnis Seite 4 / Index page 5
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen Grundbildung Seite 13
Praxiserfahrungen mit Methoden zur Arbeitsplatzbewertung Seite 17
Berufsunfallprophylaxe – Nichteignungsverfügungen und die neuen Prozesse bezüglich
Ausstellung von Kranführerausweisen Seite 45
Prévention des accidents professionnels – Décisions d’inaptitude et nouveaux processus pour
la délivrance du permis de grutier en Suisse page 51
De la gestion des déchets en Suisse page 52
Ab sofort 60% tödliche Berufsunfälle vermeiden Seite 41
Eviter 60% des accidents professionnels mortels page 55
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Editorial
Sommaire
Liebe Leserin,
lieber Leser
Chère lectrice,
cher lecteur
Der Sommer ist vorbei, wir haben zum Teil
erfreuliche Ferien verbracht, wurden aber
auch von Unfällen nicht verschont. So hatten wir zum Beispiel an den Dittinger Flugtagen eine Kollision mit einem tragischen
Todesfall. Für jedes Grossereignis müssen
zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, sei es seitens der Organisatoren in Absprache mit dem kantonalen
Krisenstab, den Feuerwehren und den Ambulanzdiensten, sei es seitens der Akteure
sprich in unserem Fall den Piloten.
L’été est fini, nous avons passé en général
de bonnes vacances, toutefois les accidents
ne nous ont pas épargnés. C’est ainsi, par
exemple, que le meeting de Dittingen a
connu une collision entre deux avions, entraînant la mort tragique d’un pilote.
Chaque manifestation d’importance exige
que de nombreuses mesures de sécurité
soient prises, que ce soit du côté des organisateurs en accord avec la cellule de crise du
canton, les pompiers et les services d’ambulance, ou du côté des acteurs – et dans ce
cas précis, des pilotes.
Les évènements ou ceux qui auraient pu se
produire, permettent d’affiner les mesures à
prendre. Se pose également la question de
savoir où en sont les mesures de sécurité
dans votre entreprise. Les avez-vous déjà
expliquées à des collègues de travail ou de
branche? Un regard extérieur a-t-il permis
d’améliorer vos mesures et votre concept
de sécurité?
Dans leur conférence donnée à l’occasion
du forum des menuisiers à Baden, le couple
de contestataires Förster et Kreuz, a également montré comment questionner les
procédés actuels. Il peut en résulter que
sous son propre éclairage ou celui d’autres
spécialistes, on puisse les renforcer.
Enfin, le congrès «Accident du travail et
maladie professionnelle», mené par l’Institut du droit et de la pratique juridique, a
donné de précieuses indications sur ce
même thème. Outre les aspects des accidents professionnels liés au contrat de travail, cet institut a présenté, entre autres, les
droits aux prestations d’assurance lors d’accidents du travail et de maladies professionnelles, selon les jugements du Tribunal fédéral. Le dépôt de plainte pour la perte de
deux doigts et la diminution de la capacité
opérationnelle en découlant en a été un
exemple. L’exploitation d’une machines en
fut la cause; elle passait pour sûre, mais un
employé qui, dans un moment d’inattention, s’appuya sur la bande transporteuse en
mouvement, provoqua ainsi l’accident. Et
là, je vous pose la question: contrôlez-vous
régulièrement vos machines assez anciennes et leurs systèmes de sécurité, en
fonction de l’état actuel des connaissances?
Je souhaite que la lecture des articles de ce
numéro, concernant la sécurité du travail,
l’ergonomie, la médecine du travail, tout
comme les salons, vous apportent beaucoup de nouvelles idées.
Aufgrund von Ereignissen oder Fastereignissen werden die Massnahmen verfeinert. Es stellt sich die Frage, wie es denn in
Ihrem Betrieb mit Ihren Sicherheitsmassnahmen aussieht. Haben Sie diese auch
schon mal einem Berufs- oder Branchenkollegen gezeigt. Sind schon mal Verbesserungsvorschläge aus einem externen Blickwinkel in Ihre Schutzmassnahmen, in Ihr
Konzept eingeflossen?
Auch das Ehepaar Förster & Kreuz lieferte
in ihrem Referat anlässlich des Schreinerforums in Baden als Querdenker, Ideen
wie man aktuelle Prozesse hinterfragen
soll. Dies kann z. B. so erfolgen, dass man
sein Sicherheitskonzept durch eigene oder
fremde Fachleute durchleuchten lässt, um
die aktuellen Prozesse sicherer zu machen.
Einen letzten Input zum gleichen Thema
gab die Tagung «Berufsunfall und Berufskrankheit», durchgeführt vom Institut für
Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, das
neben arbeitsvertraglichen Aspekten des
Berufsunfalls unter anderem Versicherungsansprüche bei Berufsunfall und Berufskrankheit aus Bundesgerichtsurteilen
präsentierte. Ein Beispiel daraus war die
Klage über den Verlust von zwei Fingern
und die daraus resultierende reduzierte
Einsatzfähigkeit. Die Ursache waren Arbeitsabläufe mit Maschinen, die als sicher
galten aber der Mitarbeiter sich in einem
Moment der Unachtsamkeit auf ein laufendes Transportband stützte und dadurch
den Unfall herbeiführte. Dazu meine Frage
an Sie: überprüfen Sie regelmässig ältere
Maschinen und deren Sicherheitseinrichtungen in Bezug auf den Stand der Erkenntnisse von heute?
Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre von
den nachfolgenden Artikeln zu Arbeitssicherheit, Ergonomie, Arbeitsmedizin sowie Messen viele neue Anregungen.
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Ludwig Binkert,
Herausgeber
www.iza.ch
3
Inhalt
3
6
Editorial
Kolumne
Arbeitssicherheit und Gesundheit
01
Absturzsicherung
Hebetechnik
Ladungssicherung
Safety Management
Die Schwerkraft,
die Absturzgefahr
und die
Gelassenheit
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42
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Bei Arbeiten auf Flachdächern besteht an
den Dachaussenkanten eine unmittelbare
Absturzgefahr. Der neue durch Eigengewicht
gehaltene, freistehende Anschlagpunkt
«Tetragon» von SpanSet ermöglicht hierzu
die geeignete Personensicherung ohne
Durchdringung der Dachhaut. Im Fall eines
Sturzes begrenzt der Tetragon die Last auf
das System, während die Gewichte gleichzeitig einen Reibungsanker zwischen der
Einheit und der Dachoberfläche erzeugen.
SpanSet – Certified Safety
www.spanset.ch
Fachmesse für Sicherheit
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU
Fachtagung Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit: Altlasten
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen Grundbildung
Praxiserfahrungen mit Methoden zur Arbeitsplatzbewertung
A+A Messe für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
IPAF berechnet Rate tödlicher Unfälle zur Ermittlung der Sicherheit mobiler
Hubarbeitsbühnen
Ist ein Smartphone ein geeignetes Notrufgerät?
Prävention zwischen Tradition und Moderne
Nationale Tagung für Betriebliches Gesundheitsmanagement: 4. Netzwerktagung
Psychische Gesundheit Schweiz
Ab sofort 60 % tödliche Berufsunfälle vermeiden
Fachanlass «Sichere Kommunikation – Alarmierung und Telekommunikation im
Wandel der Zeit»
Berufsunfallprohpylaxe – Nichteignungsverfügungen und die neuen Prozesse
bezüglich Ausstellung von Kranführerausweisen
Arbeitsnehmerhaftung – der verurteilte Maschinist
Bigorio
24
Produkte
31, 43
60
Verbände und Institutionen
62
Bezugsquellen
66
Impressum / Agenda / Vorschau
Hans Ruppli, «Gesunde
Unternehmen brauchen
gesunde Mitarbeitende»
lesen Sie Seite 10
Skanska-Manager absolvieren
IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte»
lesen Sie Seite 30
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Index
3
50
Sommaire
Colonne
Médecine du travail
51 Préventions des accidents professionnels – Décision d’inaptitude et
nouveaux processus pour la délivrance du permis de grutier
52 De la gestion des déchets en Suisse
55 Eviter 60% des accidents professionnels mortels
57 Responsabilité de l’employé – la condamnation du conducteur
59
Produits
60
Associations et sociétés
62
Fournisseurs
63
Impressif / Agenda / Prochain numéro
Haben Sie Ihre
Risiken im Griff?
Unsere Spezialisten mit
breiter IndustrieErfahrung bieten Ihnen
alles aus einer Hand
Beurteilung Arbeitsplatz
Gefahrenportfolio
Risikoanalysen, Brandund Explosionsschutz
Betriebsanweisungen
und Lagerkonzepte für
Chemikalien
Schulungen im Umgang
mit Chemikalien vor Ort
Sicherheitsdatenblätter
nach REACH/GHS
Gefahrgutbeauftragte
De la gestion des déchets en
Suisse
lisez page 52
Eviter 60% des accidents professionnels mortels
lisez page 55
NEOSYS AG
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Tel: + 41 (0)21 784 41 24
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6
Kolumne
Ausbildung und Instruktion von
Benutzern von Hubarbeitsbühnen: Stand der Technik neu
in Fachempfehlungen des VSAA
festgehalten
Benutzer von Hubarbeitsbühnen der Kategorien 1a und 1b
(statisch) sowie 3a und 3b (mobil) müssen bei einer Kontrolle den Aufsichtsorganen des ArG und UVG einen Ausbildungsnachweis vorweisen können.
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Der Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter (VSAA)
hat zusammen mit der Suva und der IPAF den Stand der
Technik bzgl. Ausbildung und Instruktion in zwei Fachempfehlungen festgehalten.
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Die beiden Fachempfehlungen (download unter www.verbandvsaa.ch) hat die EKAS-Fachkommission 21 «Ausbildung von Führern von Flurförderzeuge» zustimmend zur
Kenntnis genommen. Sie sollen den heutigen Stand der
HAB-Ausbildung widerspiegeln, die HAB-Schulung konkretisieren und fördern, sowie den verschiedenen Marktteilnehmern (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbildungsanbieter,
weitere) Rechtssicherheit geben.
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Beschrieben werden zwei Modelle:
a) Bei einem anerkannten Ausbildungsanbieter: Die theoretische und praktische Ausbildung wird mit einer Prüfung
abgeschlossen. Bei positivem Ergebnis wird ein unbefristeter Ausweis ausgestellt. Bei der Übergabe der HAB
(bspw. vom Vermieter an den Mieter) wird eine zusätzliche
Instruktion mit den Unterschriften des Einweisers und
des Benutzers auf der Checkliste des VSAA «Geräteinstruktion Hubarbeitsbühnen» (C-311.15.d) postuliert.
b) Durch einen innerbetrieblichen Ausbildner im Betrieb: In
diesem Modell wird empfohlen, die Ausbildung (theoretisch und praktisch) direkt auf der jeweils eingesetzten
HAB am Einsatzort durchzuführen. Dadurch können die
Lerninhalte der Ausbildung und der Instruktion zusammengelegt werden. In diesem Modell sind nur Ausbildungsbestätigungen vorgesehen. Diese gelten nur für den
jeweiligen Betrieb (Standort und Gerät) und den vorgegebenen Zeitraum.
Betriebe, die eine innerbetriebliche Ausbildung in Betracht
ziehen, sollten beide Fachempfehlungen genau anschauen
und vor dem Entscheid eine detaillierte Kostenrechnung erstellen.
Othmar Wettmann
AEH Zentrum für Arbeitsmedizin,
Ergonomie und Hygiene AG
www.iza.ch
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5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Fachmesse für Sicherheit, 10. bis 13. November 2015,
Messe Zürich
In Kürze findet wiederum die SICHERHEIT in Zürich statt. Neben den bekannten Themen wie Gebäudesicherheit,
Videoüberwachung, Brandschutz, Wasser- und Gasmeldesysteme, Einbruchschutz, Dienstleistungen für Gebäudeund Personenschutz usw. bietet die Exhibit und More die Sonderschau Risikomanagement von Naturgefahren. Hier werden Themen wie risikobasierter Umgang
mit Hochwasser, Schutz vor Naturgefahren, Erfahrungen der Interventionskräfte im Unwettereinsatz sowie Schutz
des eigenen Betriebes und andere nahestehende Themen diskutiert.
In bewährter Manier bietet die SAVE AG
den Fachkongress mit den Modulen Aktuelle Bedrohungslage, Herausforderung
der Sicherheitsplanung, Aspekte der Arbeitssicherheit, Brandschutz in der Praxis, Arbeitssicherheit und Eigenverantwortung, Videotechnik, LifeCycle bei
Sicherheitsanlagen, Anforderungen an
Sicherheitsdienstleister, Alarmierung,
Brandschutztechnik, Bedrohungsmanagement, Der Sibe in der Verantwortung,
Leben in der Krise, Social Media – Ge-
fahr und Nutzen sowie Höhenarbeit /
Absturzsicherheit an.
Rund 140 Aussteller geben einen Querschnitt über die Sicherheitsbranche.
Der Messebeirat bestehend aus Vertretern des VSSB (Verband Schweizerischer
Schloss- und Beschläge Fabrikanten),
Swiss Safety (Verband der Persönlichen
Schutz Ausrüstung), SES (Verband
Schweizerischer Einrichter von Sicherheitsanlagen), SSI (Schweiz. Vereinigung
unabh. Sicherheitsingenieure und Berater), sichert eine hochstehende Qualität
der Messe und des Fachkongresses. Der
Fachkongress wird auch von den Organisationen Schweizerische Gesellschaft für
Arbeitssicherheit, Fachgruppe Sicherheitstechnik Swiss Engineering, Schweizerischer Verein von Brandschutz und
Sicherheitsfachleuten, Schweizerische
Eidgenossenschaft, Verein Schweizer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen
unterstützt.
Die Module des Fachkongresses werden
entsprechend ihren Themen bei den Or-
ganisationen SES, SGAS, Swissi und
VKS als Weiterbildung anerkannt.
Die Tagungssprache ist Deutsch, das
Modul «Qualitätssicherung im Brandschutz» vom 10. 11. 2015 nachmittags
wird simultan Deutsch/Französisch
übersetzt
Messedauer: 10. bis 13. November
2015
Ort: Messe Zürich, Hallen 3, 4, 5
und 6, Wallisellen Strasse 49, ZürichOerlikon
Öffnungenzeiten: Dienstag bis
Freitag, 9 bis 17.30 Uhr.
Weitere Informationen: www.sicherheitmesse.ch, www.save.ch/veranstaltungen
GuideLight – Intelligentes Leitsystem
Orientierung schafft Sicherheit: die
Produktneuheit GuideLight für Evakuierungen von Menschenströmen aus
Gefahrenzonen wird an der Messe Sicherheit 2015 vom 10. bis 13. November
2015 in Zürich präsentiert.
Überall dort wo Menschen evakuiert
werden müssen, sei es durch ein Brandereignis oder einen anderen Notfall, weist
GuideLight den optimalen Rettungsweg.
5/15
Bild: GuideLight
Durch dynamische LED-Lichtbänder,
Rettungswegkennzeichnungen und weiteren Komponenten werden betroffene
Personen wie auch die Rettungskräfte
signalstark und sicher geleitet. GuideLight mit seiner innovativen Technologie
ist für jedes Szenario und alle Gebäudetypen einsetzbar. Die zukunftsweisende
Lösung in der Sicherheitstechnik kann an
der Sicherheit 2015 in der Halle 3, Stand 108
erlebt werden.
www.trelco.ch
www.iza.ch
7
8
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU
Verband
Der Arbeitgeberverband VSSU wurde
1996 gegründet und zählt heute nahezu
alle namhaften Unternehmen der
Schweizer Sicherheitsbranche zu seinen
Mitgliedern. Von den rund 20 000 Angestellten des Sektors sind rund 17 000 bei
einem Mitglied des VSSU beschäftigt.
Der VSSU bezweckt, die Professionalität
der im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätigen Unternehmen zu steigern:
durch die Schaffung fortschrittlicher,
gleichwertiger Anstellungsbedingungen
einerseits und die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen andererseits.
Personenschutz
Der VSSU pflegt zahlreiche Kontakte zu
Behörden und ähnlichen Verbänden im
In- und Ausland. Er ist beispielsweise
Mitglied in der Confederation of European Security Services (CoESS) oder
beim Schweizerischen Arbeitgeberverband und beteiligt sich an wichtigen nationalen sowie internationalen Projekten.
Für seine Mitglieder führt der VSSU regelmässig Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen durch. Dank zahlreicher Kooperationen des Verbands mit
verschiedenen Anbietern können VSSUMitglieder von interessanten Rabatten
profitieren: Die Sonderangebote reichen
von Mietwagen über professionelle Arbeitsausrüstung bis hin zu Versicherungslösungen.
ten und setzt die korrekte Anwendung
des Gesamtarbeitsvertrags durch.
Eidgenössische Berufsprüfungen
Zum Kerngeschäft des VSSU zählt seit
2001 die Durchführung von Berufsprüfungen zur Erlangung der eidgenössischen Fachausweise Fachmann/Fachfrau
für Sicherheit und Bewachung (FSB) sowie
Fachmann/Fachfrau für Personen- und Objektschutz (FPO). Um den Kandidaten
die optimale Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufsprüfungen FSB und
FPO zu ermöglichen, betreibt der VSSU
die computerbasierte Trainingsplattform
VSSU-Campus. Als wichtiges Fachgre-
mium des VSSU legt die Ausbildungskommission die Ausbildungsstandards
der Branche fest, während die Prüfungskommission dafür sorgt, dass die eidgenössischen Berufsprüfungen den Qualitätsanforderungen des Staatssekretariats
für Bildung, Forschung und Innovation
(SBFI) entsprechen.
WaffentragbewilligungsPrüfungen
Seit 1999 nimmt der VSSU im Auftrag
von 20 Polizeikorps der Schweiz und mit
Bewilligung des Bundesamtes für Polizei
theoretische und praktische Waffentragbewilligungs-Prüfungen ab.
Die Geschäftsstelle des VSSU hat ihren
Sitz in Zollikofen; operativer Direktor
des Verbands ist seit der Gründung
Wolfram Manner.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Mit der Gewerkschaft UNiA hat der
VSSU den Gesamtarbeitsvertrag GAV
ausgehandelt, der per Bundesratsbeschluss vom 19. Januar 2004 für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche
allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er
gilt für alle Arbeitgeber der Branche, die
mindestens 10 Angestellte beschäftigen.
Die Paritätische Kommission Sicherheit
kontrolliert die Einhaltung der Vorschrifwww.iza.ch
5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Fachmesse SICHERHEIT
An der 20. Jubiläumsausgabe der Fachmesse SICHERHEIT, die vom 10. bis
13. November 2015 in Zürich-Oerlikon
stattfindet, wird der VSSU mit einem
Messestand präsent sein. Das VSSUTeam freut sich auf zahlreiche Besucher
und aufschlussreiche Gespräche am
VSSU-Stand 185 in Halle 4. Gerne beantworten die VSSU-Mitarbeiter Fragen
zu den eidgenössischen Berufsprüfungen oder rund um die VSSU-Mitgliedschaft und offerieren den Standbesuchern ein erfrischendes Getränk mit einem kleinen Snack. Wie in früheren Jah-
ren wartet der VSSU mit einem interessanten Gewinnspiel auf, bei dem attraktive Preise winken. Eine PowerPoint-Präsentation der VSSU-Mitglieder gewährt
Interessierten Einblick in die Tätigkeitsfelder der privaten Sicherheitsdienstleistungs-Firmen, die dem Verband angeschlossen sind.
SICHERHEITS-Fachkongress 2015
dienstleister durchgeführt. Sachkundige Redner informieren über geplante
Richtlinien für private Sicherheitsunternehmen, die Wichtigkeit von Aus- und
Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit zwischen Behörden und privater Sicherheit. Der Nachmittag vermittelt den
Besuchern einen informativen Einblick
in die Zukunft der privaten Sicherheitsbranche.
Am Mittwochnachmittag, 11. November
2015 wird an der diesjährigen Ausgabe
des SICHERHEITS-Fachkongresses das
vom VSSU mitkonzipierte Kongressmodul Anforderungen an Sicherheits-
Interessenten können ihre Anmeldung
auf der Homepage der für die Kongressorganisation zuständigen SAVE AG tätigen: www.save.ch.
Aussergewöhnlicher Service
à la Carte: EOTEC an der
SICHERHEIT 2015
Lösungen à la Carte und ein
aussergewöhnlicher Service,
dazu eine neue Währung
und etliche Glücksmomente
– das ist EOTEC an der
SICHERHEIT 2015.
An der SICHERHEIT 2015
(10. bis 13. November 2015 in
Zürich) überrascht EOTEC
die Besucher am Stand 162 in
Halle 3 in vielerlei Hinsicht.
Gemeinsam mit dem Partner
GEUTEBRÜCK präsentiert
EOTEC unter anderem die
neue Generation an sehr leistungsstarken G-Scope Videoserver, aber auch viele weitere
innovative Lösungen für unterschiedliche Branchen und
Anforderungen. Beispielsweise
für Finanzunternehmen und
Versicherungen, für Parkhäuser, staatliche und öffentliche
Einrichtungen und Plätze, für
Industrie und Energie, für den
Transport-Verkehr, die Logistik oder den Detailhandel.
Eine echte Neuheit sind die ECoins. Mit diesen belohnt
EOTEC künftig die Aktivitäten ihrer Kunden. Wer fleissig
E-Coins sammelt, kann sich
aussergewöhnliche LifestyleProdukte sichern und diese
mit E-Coins bezahlen. Details
dazu gibt es ab 1. November
2015 auf der EOTEC-Homepage oder am Messestand an
der SICHERHEIT 2015.
Dort können die Besucher an
einem Black-Jack-Tisch ihre
ersten Coins mit etwas Glück
auch gleich vermehren.
EOTEC achtet stets darauf,
einen ganz speziellen Service
bieten zu können. Davon
kann man sich am Stand 162
in Halle 3 selber überzeugen:
die Besucher dürfen sich von
einem
aussergewöhnlichen
Service zum Anfassen und
Geniessen verwöhnen lassen.
Denn schliesslich steht bei
EOTEC trotz der hoch entwickelten Technik seit nun 30
Jahren immer der Mensch im
Vordergrund. Deshalb arbeiten die EOTEC-Fachspezialisten aus den Bereichen VideoSicherheit, Kommunikationssysteme, Medientechnik und
IT-Media auch stets lösungsorientiert und helfen ihren
Kunden, massgeschneiderte
Angebote für deren individuelle Bedürfnisse zu finden.
Korrigenda zu Artikel 16. ERFA der Sicherheitsingenieure in Birr
(Ausgabe NR. 4 2015 Seite 9)
Rund hundert Sicherheitsingenieure trafen sich zum jährlichen Stelldichein und zur Weiterbildung mit einer Werksbesichtigung der Firma Alstom (Schweiz) AG in Birr. Nach der Begrüssung durch Thomas Kilchör und Herbert Meister stellte
Rolf Kohler, EHS Director, die Firma Alstom und ihre Sicherheitsmassnahmen vor.
Vorstellung Alstom (Schweiz) AG
Alstom produziert in Birr Gasturbinen.
Die Alstom (Schweiz) AG beschäftigt in Baden 4000 Mitarbeiter, in Birr 1350 sowie 530 in Oberentfelden. Der Hauptsitz
ist Baden.
Alstom ist der grösste private Arbeitgeber im Kanton Aargau und exportiert 95% ihrer Produkte. Das Werk in Birr nahm
1960 den Betrieb auf. Hier betreibt man eine Rotorenfabrik, die Entwicklung und Projektabwicklung von Hydro-Generatoren, die Alstom F&E-Aktivitäten mit Test-Kraftwerken und Laboratorien des Power-Sektors, ein Rekonditionierungscenter, ein Trainingscenter sowie Anlagen-Service. Die Gasturbinenschaufeln (komplexe Komponenten mit Oberflächenbeschichtungen). Sie können ein bis zwei Mal rekonditioniert werden.
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10
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Fachtagung Schweizerische Gesellschaft
für Arbeitssicherheit
Ludwig Binkert
Über 100 Teilnehmer trafen sich am 25. August in Zürich, um sich mit Themen wie «Altlasten in Gebäuden»,
«Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeitende» und «Elektrosicherheit und Grossraumbüros» vertieft
auseinanderzusetzen. Dr. Tanja Vitale, Vorstand der SGAS, eröffnete die Tagung.
Hans Ruppli, Zentralpräsident Holzbau
Schweiz
Chantal Leuenberger, Encoma
Dr. Tanja Vitale, Moderatorin
«Altlasten und
Altlastensanierung» in Gebäuden
scher, biologischer oder physikalischer
Gefahren erfolgen muss. Ebenso muss
gemäss Bauarbeitenverordnung bei Sanierungsarbeiten eine Gefährdungsanalyse gemacht werden, wenn besonders
gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, PCB oder andere vorhanden sein
könnten.
Asbestsanierungen können in der Regel
ohne Beizug durchgeführt werden, weil
die Arbeitsmethode, die PSA und die
Freimessung klar definiert sind.
Schnittstelle SiBe-Arbeitshygieniker, Chantal
Leuenberger, Encoma
Gebäude mit Schadstoffablagerungen
werden in den seltensten Fällen als Altlasten im Sinne der Altlastenverordnung
behandelt, deshalb soll der Begriff auf
«Schadstoffe und Schadstoffsanierung»
in Gebäuden ausgeweitet werden.
Schadstoffsanierungen fallen sowohl in
den Bereich der EKAS 6508 (ASARichtlinie) als auch unter die Bauarbeitenverordnung. Es gilt daher, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um den
Gesundheitsschutz der beschäftigten
Personen sicherzustellen.
Die ASA-Richtlinie legt im Anhang 2 die
Aufgaben für Sicherheitsfachleute und
Arbeitshygieniker fest. Sicherheitsbeauftragte sind häufig Sicherheitsfachleute,
welche die eigentlichen Projektleiter unterstützen und die Erstabklärungen vor
Ort vornehmen. Bei Bedarf können sie
einen Arbeitshygieniker oder andere
ASA zuziehen.
Arbeitshygieniker sind dann zuzuziehen,
wenn besonders gefährliche Stoffe vorhanden sind und eine Beurteilung aus arbeitshygienischer Sicht bezüglich chemiwww.iza.ch
Arbeitshygieniker können zusammen
mit anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit die Gefährdungsanalysen vornehmen und die Massnahmen daraus ableiten. Sie helfen bei der Wahl der
persönlichen Schutzausrüstung und bei
der Schulung und Sensibilisierung des
Sanierungspersonals.
Insbesondere können auch komplexere
Probenahmen und messtechnische
Überwachungen durch einen Arbeitshygieniker durchgeführt werden.
Sanierungen, bei denen der Beizug von
Arbeitshygienikern Sinn macht sind z. B.
Rückbauten in Chemie- oder Galvanikbetrieben, Umnutzung von belasteten
Gebäuden.
Arbeitshygieniker kommen vor allem
dann zum Einsatz, wenn die Beurteilung
der Gesundheitsgefährdung schwierig
ist, weil z. B. Grenzwerte oder Messmethoden fehlen.
Da bei Sanierungsarbeiten in der Regel
auch Abfälle in Form von Sonderabfällen
anfallen, ist auch die Entsorgung ein
Thema, welches in den Projektablauf integriert werden muss. Die Begleitung eines Sanierungsteams erfolgt daher idealerweise durch ein Team von ASASpezialisten und Umweltfachleuten.
Ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den verschiedenen ASA, den Umweltfachleuten und den Behörden garantiert eine gesetzeskonforme Sanierung
und die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes des Sanierungspersonals.
Elektrosicherheit
Peter Bryner, Electrosuisse
Wir alle gehen täglich mit Elektrizität
um. Dabei machen wir uns kaum Gedanken über die Gefahren. Denn Elektrizität
ist heutzutage für den Normalverbraucher eine «sichere Sache».
Diese erfreuliche Situation hat allerdings
eine Kehrseite: Wir haben «vergessen»,
dass Elektrizität nur sicher ist, wenn wir
sicher mit ihr umgehen. Allzu leicht miss5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Peter Briner, Electrosuisse
achten wir in der Hektik des Alltags Sicherheitsregeln und lassen uns dazu verleiten, die Gefahren zu unterschätzen.
Ein unscheinbarer Defekt an einem Kabel kann zum Tod eines Menschen führen. Elektrizität ist unsichtbar und geruchlos. Die Gefahren sind wenig augenfällig
Reparaturen an Elektrogeräten und
Elektroinstallationen dürfen nur von
Elektrofachleuten ausgeführt werden.
Laien sollten aber in der Lage sein, gefährliche Situationen sofort zu erkennen
und rechtzeitig Fachleute beizuziehen.
Gesunde Unternehmen brauchen
gesunde Mitarbeitende
Hans Ruppli, Zentralpräsident Holzbau
Schweiz
Die Bauwirtschaft ist gefordert. Einerseits nehmen die Marktanteile im Holzbau bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern zu, andererseits verlangt
der Marktzuwachs nach nachhaltigeren
und leistungsfähigeren Bausystemen.
Der Holzbau hat im Bereich Mitarbeiter
vielfältige Herausforderungen: Fachkräfte, Erhalt einmal geschulter Mitarbeiter in der Branche, sowie Arbeitssicherheit und Gesundheit. Die Branche beschäftigt rund 5000 Vollzeit Mitarbeitende. Die Gründe für die hohe Fluktuation sind berufsbedingte Unfallgefahr,
hohe psychische und physische Arbeitsbelastung, Abwechslung im Berufsleben,
berufsbedingte Erkrankungsgefahr, unattraktive Anstellungsbedingungen usw.
Holzbau Schweiz hat deshalb die Suva/
EKAS-Branchenlösung und die Branchenlösung Helsana zusammengebracht.
Dies ergibt unter einem Dach die Bran5/15
chenlösung Holzbauvital. Sie beinhaltet
die Branchenlösung Holzbau im Bereich
Arbeitssicherheit, die Helsana KTG-Versicherung, den Helsana Pflegevertrag für
Mitarbeitende, den Helsana Dienstleistungsvertrag betriebliches Gesundheitsmanagement, das Case Management,
subventionierte Bildungsangebote, die
Online Plattform holzbauvital, Erfa
Gruppen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Laufbahnangebote und ein Altersentlastungsmodell. Mit diesen Instrumenten will man den Mitarbeitenden
eine Zukunftsvision mitgeben, und sie
sozial in die Unternehmensstrukturen
einbetten.
Im Rahmen des vereinbarten und seit
2007 in Kraft getretenen GAV fördert
die Branche den Vollzugs- und Weiterbildungsfonds für die Fort- und Weiterbildung, sowie für Sicherheit und Gesundheit. Bisher sind 28% der Betriebe der
Branchenlösung Holzbauvital beigetreten. Der Verband investiert in die Bildung
und Entwicklung der Mitarbeiter. Weiterführende Informationen: www.holzbauschweiz.ch; www.holzbau-plus.ch und
www.gav-holzbau.ch.
Grossraumbüros: Anforderungen
aus der Sicht des
Gesundheitsschutzes
Christian Monn, SECO, Arbeitsbedingungen, berichtet über die physischen Risikofaktoren wie akustische Umgebung/
Schall, Licht und Beleuchtung, Klima
und Lüftung, Luft Qualität und Platz/
Raumbedarf, im Grossraumbüro. Während sich geringerer finanzieller Bedarf,
erleichterte Zusammenarbeit und Flexibilität bei der Raumnutzung unumstritten positiv auf die Leistungsfähigkeit
auswirken, sind Störungen während der
Arbeit, mangelnde Privatsphäre oder wenig Möglichkei,t selbst Einfluss auf die
Arbeitsumgebung zu nehmen (technisch
z. B. Lüftung, Temperatur), eindeutig negative Faktoren.
Anhand von Einrichtungsbeispielen wies
Monn darauf hin, dass es bei der Planung
wichtig ist, die künftigen und aktuellen
Nutzer einzubeziehen. Aufgaben, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe spielen eine wichtige Rolle um die Ausgestaltung der Ar-
beitsplätze / Zonen optimal abzustimmen. Die Ausbreitung von Lärm kann
man mit baulichen Massnahmen und Innenraumgestaltung vermindern; der Informationswert der weitergegebenen
Anweisungen ist oft nur schwer zu beurteilen, und dies kann besonders störend
sein.
Das Raumklima wird meistens über eine
mechanische Lüftung oder Klimaanlage
mit/ohne Fensterlüftung gesteuert. Die
Einflussfaktoren für unbefriedigende
Verhältnisse sind: Auslegung der Lüftung
entspricht nicht der Nutzung der Räume,
Abfuhr der Wärme (von PC, Licht, Personen), Störungen durch einen zusätzlichen Einbau oder Ausseneinfluss (Blendungen, Wärme). Gemäss der Wegleitung ArGV 3, Artikel 15 und Artikel 23
müssen der Tageslichtanteil und die Sicht
ins Freie gewährleistet sein. Bei PC-Arbeitsplätzen muss eine Blendung vermieden werden. Monn erläuterte detailliert
die Wirkung von LED-Beleuchtung sowie den Flächenbedarf pro Bildschirmarbeitsplatz und die entsprechenden Vorschriften. Während einige Anforderungen technisch erfüllt werden können,
müssen andere durch ein Organisationsreglement bzw. einen Verhaltenskodex
für die Arbeit und den Umgang bei den
Mitarbeitern geregelt werden.
Weitere Informationen sind in den Wegleitungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
(ArGV 3 und 4) zu finden sowie durch
einigen Schweizer Normen, die Anhaltpunkte bieten:
Zu Luft/Lüftung/Klima: ArGV3 Artikeln,16, 18 und 20 und ArGV4, Artikel
18 sowie SN 546 382/1; SN 582 180
Zu Schall Akustik: ArGV3 Artikel 22
(Lärm und Erschütterungen), SIA/SN
En 3822-3 (VDI 2569)
Zu Licht/Beleuchtung: ArGV3 Artikeln
15 und 24: sowie SN EN 12464-1
Zu Raumbedarf: ArGV3 Artikeln 12 und
23
Zu Fluchtwege ArGV4 Artikel 8,
Zu Planung von Büros: «Leitfaden für
nachhaltiges Bauen» ZHAW, 2015:
www.nachhaltigebüros.ch
www.iza.ch
11
12
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Kursangebote 2016 von Wicki + Ambühl AG
September 2015
Alle Kursangebote sind online geschaltet. Wir dürfen auch für das neue Jahr
wieder ein umfangreiches Ausbildungsangebot präsentieren. Die stichwortartige Zusammenfassung lautet:
●
●
●
mit, um Ersthelfer auf der Stufe 1
(inkl. Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende) ausbilden zu können.
Damit Sie auch die pädagogischen
Voraussetzungen erfüllen (mindestens
21 Stunden in Grundlagen der Erwachsenenbildung), bieten wir Ihnen
diesen Ausbilderkurs an.
Vollständiges Kursangebot Ersthelferausbildung im Rettungswesen (vom Betriebsnothelferkurs
Ersthelfer Stufe 1 bis zum Betriebssanitätskurs Ersthelfer Stufe 3).
Wir bieten wieder mehrere Kurse
übers Jahr verteilt an, sodass Sie eine
gute Wahlmöglichkeit haben.
Weiterbildungsangebote
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der
Ausbildung in Betriebssanität jährlich
mindestens einen Tag Weiterbildung
bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen sollten, damit die Anerkennung der Ausbildung die Gültigkeit behält. Die geplante Zertifizierungsstelle Interverband für Rettungswesen (IVR) sieht diese Regelung
ebenfalls vor. Damit Sie aus einer Vielfalt von Weiterbildungen auswählen
können, bieten wir jedes Jahr diverse
Kurse an wie:
● Refresherkurse in Betriebssanität
● Fortbildungstag 1: Moderne Wundbehandlung im Betriebssanitätsdienst
● Fortbildungstag 2: Kommunikation
im Betriebssanitätsdienst – bei unterschiedlichen Einsätzen und bei
Belastung
● Zwei Kursangebote in Zusammenarbeit als Kurspartner mit dem betrieblichen Rettungsdienst der
Empa-Eawag in Dübendorf:
– Fachtagung Betriebssanität –
hautnah (Jubiläumsveranstaltung)
– Reanimationstag im Betrieb
(neue Guidelines 2015)
Führungstage für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) und/oder Leitungsverantwortliche
Betriebssanität:
Führungstag 1: Aufbau und Organisation einer Betriebssanität
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●
– Rechtliche Grundlagen, Konzeptentwicklung, Aufbau und Entwicklung einer Organisation
Führungstag 2: Qualitätsentwicklung
– Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der BS
Führungstag 3: Führungsprozesse
– Führungsmodelle und Führungsstil, Rollen, Problemlösung, Entscheidungsprozesse
Führungstag 4: Coaching in der Führung
– Neue Trends in der Führung der
Mitarbeitenden und in der Teamentwicklung
Führungstag 5: Führungstools
– Pers. Arbeitsmethodik, Sitzungsleitung, Moderation/Präsentationen,
Organisation von Weiterbildung
●
Ausbilderkurs für Betriebsnothelfer (Ersthelfer Stufe 1)
Die fachliche Voraussetzung als Betriebssanitäterin/Betriebssanitäter
Ersthelfer Stufe 3 (abgeschlossener Betriebssanitätsgrundkurs 2) bringen Sie
Neu: Qualitätsmanagement in der
Betriebssanität
Möchten Sie die Strukturen, Prozesse
und Resultate Ihrer Betriebssanität
kontinuierlich und systematisch überprüfen und verbessern? Mit unserem
Qualitätsmanagementsystem
Betriebssanität Wicki + Ambühl AG
(QMS-BS-WA) erhalten Sie ein effizientes Werkzeug, welches es Ihnen ermöglicht, mit einfachen Mitteln die
Qualität Ihrer Betriebssanität zu erfassen und zu dokumentieren. QMS-BSWA macht dort weiter, wo OHSAS
18002:2008 aufhört und verhilft Ihnen
zu einem BS-Organisationshandbuch,
welches auch als Basis der Mittelbeschaffung und Legitimation der BS innerhalb der Firma dient. Sie erhalten
eine strukturierte Einführung. Auf
Wunsch begleiten wir Sie in der Umsetzung.
Wir freuen uns, Sie auch zukünftig qualitativ und zielgruppengerecht auf Ihre
Aufgaben als Ersthelfer im Rettungswesen begleiten zu dürfen. Unsere Dozentinnen und Dozenten sind auf allen
Kursstufen Fachpersonen, vom Kurs
Ersthelfer Stufe 1 (Betriebsnothelfer/
Betriebsnothelferin) bis zum Kurs Ersthelfer Stufe 3 (Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin).
Wicki + Ambühl AG Notfallschulung + Beratung
www.wicki-ambuehl.ch Ÿ [email protected]
5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der beruflichen
Grundbildung: Sind die «Begleitenden Massnahmen»
zielführend?
Die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre bedingen bei Berufen
mit gefährlichen Arbeiten begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese sind durch
die entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt (OdA) mit Beizug von ASA-Spezialisten zu erarbeiten. Die
nachstehenden Überlegungen entstanden aus der Zusammenarbeit mit den OdA Wald, JardinSuisse und Hauswirtschaft.
Rückblick
2003 wurde festgestellt, dass Forstwart
Lernende wesentlich häufiger verunfallen als ihre Berufskollegen mit Fähigkeitsausweis1. 2007 wurde eine ähnliche
Situation bei den Schreinerlehrlingen
nachgewiesen2. Die Statistiken der SSUV
für die Jahre 2004 – 2013 sind deutlich:
Nicht nur im Forst ist das Berufsunfallrisiko der Lernenden höher als bei den übrigen Angestellten, auch andere Branchen sind betroffen. Im Herbst 2013 hat
die Suva deshalb die branchenübergreifende Kampagne «Sichere Lehrzeit» gestartet.
Parallel dazu werden seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr
2004 die früheren Ausbildungsreglemente durch so genannte Bildungsverordnungen ersetzt. Durch diese Verordnungen des Staatssekretariats für
Bildung, Forschung und Innovation
(SBFI) werden die Anbieter der Berufsbildung erstmals explizit verpflichtet, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
an allen Lernorten zu vermitteln und in
den Qualifikationsverfahren zu berücksichtigen.
Die Situation heute
Bei einer Analyse der heutigen Situation
kann man feststellen, dass es berufliche
Grundbildungen gibt, bei denen bspw.
keine überbetrieblichen Kurse (ÜK) zu
besuchen sind oder für die es kein Berufskundelehrmittel gibt, das in der ganzen Schweiz verwendet wird. Das weist
darauf hin, dass in einzelnen Branchen
nicht nur berufsspezifische Inhalte, sondern auch Grundwissen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in
sehr unterschiedlicher Qualität vermittelt
werden.
5/15
Neu: Bildungspläne mit
begleitenden Massnahmen
Der Bundesrat hat im Juni 2014 mit der
Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) die Senkung
des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15
Jahre beschlossen und per 1. August
2014 in Kraft gesetzt. Die revidierte
Verordnung sieht vor, dass die OdA bei
Berufen mit gefährlichen Arbeiten im
Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes definieren.
Bei der Erarbeitung der begleitenden
Massnahmen ist gemäss Art. 4 Abs. 4
ArGV 5 ein Spezialist der Arbeitssicherheit
(ASA) beizuziehen. Auf www.sbfi.admin.ch/
berufsbildung/01587/02472/index.html
?lang=de stehen ein Leitfaden zum Vor-
gehen sowie die benötigten Informationen, Vorlagen und Checklisten zur Verfügung.
In der SECO-Checkliste «Gefährliche
Arbeiten in der beruflichen Grundbildung» sind erstmals die in der VUV Art.
8 erwähnten besonderen Gefahren mit
den gefährlichen Arbeiten gemäss WBFVerordnung über die gefährlichen Arbeiten von Jugendlichen (SR 822.115.2) zusammengeführt.
Unter begleitenden Massnahmen werden
Massnahmen der Schulung/Ausbildung,
der Anleitung und der Überwachung der
Lernenden verstanden. Massnahmen, die
zur grundsätzlichen bzw. bei Lernenden
zur erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehören.
Weitere Schritte
Die OdA erarbeiten zusammen mit ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten die
begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
bis spätestens 31. Juli 2017. Anschliessend sind die Massnahmen durch das
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unter Einbezug des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) genehmigen zu lassen.
Nach Genehmigung der begleitenden Massnahmen haben die kantonalen Berufsbildungsämter bis 31.Juli 2019 Zeit, die Bildungsbewilligungen der betroffenen Lehrbetriebe auf die Einhaltung der begleitenden Massnahmen zu überprüfen. Dazu hören sie die kantonalen Arbeitsinspektorate an.
Gesunde Fachkräfte heute und morgen
Ziel dieser begleitenden Massnahmen ist es nicht nur, die höheren Unfallrisiken
und schweren Unfälle der Lernenden zu reduzieren (siehe EKAS-Mitteilungsblatt Nr. 78: Jugend und Arbeitssicherheit), sondern die Fachkräfte von heute
und morgen gesund und damit möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten.
Weiterführende Informationen
www.seco.admin.ch – Jugendliche
www.sbfi.admin.ch – Jugendarbeitsschutz
www.iza.ch
13
14
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Bisherige Erfahrungen beim
Erarbeiten
Bekanntlich führen viele Wege nach
Rom. Das heisst, zum Erarbeiten der begleitenden Massnahmen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unbedingt zu klären
sind:
Welche Ziele werden angestrebt?
Wird nur eine Genehmigung der begleitenden Massnahmen und damit die Bewilligung für Ausnahmen vom Verbot
der gefährlichen Arbeiten (ein weiterer
Papiertiger) angestrebt? Oder soll die
Zusammenstellung der begleitenden
Massnahmen ein Zusatznutzen, ein
Hilfsmittel für die Berufsbildner im Betrieb sein? Sie sind es ja, die im Betrieb in
der dafür empfohlenen Checkliste die erfolgte Anleitung mit Datum und Visum
zu bestätigen haben!
Wie sollen die gefährlichen Arbeiten strukturiert werden?
Einerseits wird im SECO-Leitfaden zum
Vorgehen auf die Risikobeurteilung der
ASA-Branchenlösung(en) hingewiesen.
Andererseits sind die Handlungskompetenzen in den Bildungsplänen bis auf
Stufe Leistungsziele konkret definiert.
Wenn wie in der Forstbranche das Denken in Prozessen (motormanuelle bzw.
teilmechanisierte Holzernte u. a.m.) verbreitet und die Risikobeurteilung der
Branchenlösung nach diesen Prozessen
aufgebaut ist, ist Ersteres vorzuziehen.
Wenn hingegen eine entsprechende
EKAS-Broschüre «Unfall – kein Zufall»
vorliegt, wird voraussichtlich die zweite
Variante effizienter sein.
In welchem Detaillierungsgrad sollen die Ausbildungsinhalte (Präventionsgrundlagen) für
die begleitenden Massnahmen formuliert werden?
Ein für den Berufsbildner im Betrieb
brauchbares Hilfsmittel hat konkrete
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Präventionsmassnahmen zu enthalten,
die dieser systematisch abhaken kann.
Wenn nur auf Broschüren, Faltprospekte
und Checklisten von Suva und EKAS
hingewiesen wird, wird er diese vermutlich nicht selber bestellen und durcharbeiten. Dafür fehlt ihm schlicht die Zeit.
Zudem wurden die Checklisten der Suva
nicht für Berufsbildner, sondern für Sicherheitsbeauftragte im Betrieb entwikkelt. Das heisst, diejenigen, die die Ausbildungsinhalte festlegen, sollten dies so
präzis wie möglich tun. Sie legen so auch
den Stand der Technik für die entsprechende Grundbildung fest.
Und die Überwachung der Lernenden?
In der ersten Fassung der Vorlage Anhang 2 war die Überwachung gegliedert
in «ständig», «periodisch» und «ohne».
Die begleitenden Massnahmen für die
Forstberufe haben sehr schnell gezeigt,
dass «ohne» Überwachung einer Missachtung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gleichkommt. Andererseits ist
eine «ständige» Überwachung nur realistisch bei Arbeiten mit besonders hohem
Unfallrisiko. Der Vorschlag der OdA
Wald, dies zu ändern in «ständig», «häufig» und «gelegentlich», wurde von SBFI
und SECO angenommen.
Das SBFI hat per 6. Juni 2015 die teilrevidierten Bildungsverordnungen Forstwart/in EFZ und Forstpraktiker/in
EBA sowie die «Begleitenden Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» im Anhang 2 zum Bildungsplan genehmigt und per 1. August 2015
in Kraft gesetzt. Sie können unter
www.codoc.ch/0/grundbildunglehre/uebersicht/ eingesehen werden.
auch mental. In einigen Berufen haben
Lernende schwere Lasten zu heben und
zu tragen. Der Einsatz von geeigneten
Hilfsmitteln ist nicht immer und überall
sichergestellt. Auch die Richtwerte in der
Wegleitung zu Art. 25 ArGV 3 sagen zu
Höchstgewichten für 15-Jährige noch
nichts aus. Damit die Lernenden bspw.
bei diesen Tätigkeiten keine bleibenden
Schäden erleiden, könnten berufsbezogene arbeitsmedizinische Abklärungen
zur Beurteilung der Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten beitragen. Für potenzielle Lernende von Forstberufen gilt bspw. der Anhang 3
«Berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung» des entsprechenden Bildungsplanes. Ob sich auch der Stand der mentalen Entwicklung eines Kandidaten mit
einer entsprechenden Eignungsabklärung beurteilen liesse, wäre zu prüfen.
Fazit
In einzelnen Branchen mag es Vorbehalte zu den begleitenden Massnahmen
geben. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der beruflichen Grundbildung
von den früheren Ausbildungsreglementen über die verpflichtende Integration
von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die heutigen Bildungsverordnungen des SBFI, ist der Entscheid, begleitende Massnahmen zu fordern, ein
klarer Fortschritt.
Othmar Wettmann
AEH Zentrum für Arbeitsmedizin,
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1
2
Sicherheit und Gesundheitsschutz in forstlichen Ausbildungsbetrieben – Verbesserungen
dringend nötig, WALD UND HOLZ 5/07
Noch immer 7101 Unfälle zu viel, Die Schreinerzeitung 7/09
Entwicklungsmöglichkeiten
In der Regel verändern sich Lernende
aufgrund des Wachstums während der
Grundbildung sowohl körperlich als
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Arbeitssicherheit und Gesundheit
Neueröffnung im Zürcher Kreis 5
Ergonomie hat ein neues Zuhause
Jahrelanges Arbeiten im Büro kann zu körperlichen Beschwerden führen. Verspannungen sind das Resultat einseitiger
Belastung durch starre Haltung am Bildschirm. MeFirst hilft bei der Prävention und Therapie mit Produkten und KnowHow. Das Geschäft hat Ende August an der Zürcher Hardturmstrasse Interessierte zur Neueröffnung eingeladen.
Man mag denken, dass die Arbeit am
Computer keine schwere Arbeit sei.
Doch die einseitige, bewegungsarme
Haltung führt zu Verspannungen und
Schmerzen. Drei Körperbereiche sind,
wie aktuelle Studien belegen, besonders
betroffen: Rücken, Schulter-NackenPartie sowie die Arme und Hände.
Im neuen Showroom von MeFirst ist Ergonomie am Arbeitsplatz erlebbar
Ergonomische Büroarbeitsplätze –
der Arbeitsplatz richtet sich nach
den Menschen
Geschäftsführer Patrick Baur
MeFirst berät seit 2007 Privatpersonen
und Firmen bei der Einrichtung ergonomischer Büroarbeitsplätze. Im Ergonomie-Fachgeschäft gibt es eine breite Auswahl an alternativen Eingabegeräten,
Hilfsmitteln sowie Bürostühlen und
Stehtischen. MeFirst-Geschäftsführer
Patrick Baur: «Bei uns richtet sich der Arbeitsplatz nach dem Menschen und nicht
umgekehrt – deshalb ‹Me First› oder ‹ich
zuerst›.» Das Motto von MeFirst lautet:
«Für jeden das passende Werkzeug – je
nach Art der Computerarbeit und Anatomie des Anwenders», erklärt Baur.
Bessere Büro-Ergonomie
für Unternehmen
MeFirst plant und realisiert auch Bürolösungen für Unternehmen. Patrick Baur:
«Wir richten das Arbeitsumfeld nach ergonomischen Aspekten ein. Dabei berücksichtigen wir Anforderungen an
Licht, Akustik, Organisation und Kommunikation.» Durch eine bewusste Büroplanung lässt sich der Bewegungsarmut
im Büro entgegenwirken. Zum Beispiel
gemeinsame Druckerzonen, Stehmeeting-Möglichkeiten oder Sitz-Steharbeitstische. In der neuen Ausstellung
zeigt MeFirst, wie sich solche Lösungen
nachhaltig realisieren lassen und wie moderne farbenfrohe Büros ein motivierendes Umfeld schaffen.
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5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Praxiserfahrungen mit Methoden zur
Arbeitsplatzbewertung
Rudolf Haller
Abstract
Basierend auf einer Reihe von Ergonomie-Schulungen und Anwendungen von
Methoden zur ergonomischen Arbeitsplatzbewertung wird an konkreten Beispielen diskutiert, welche Aspekte einer
Bewertung besonders leicht auch für
«Nicht-Ergonomen» verständlich und
handhabbar sind, aber auch wo Grenzen
für eine gültige Anwendung zu sehen
sind.
An der Gegenüberstellung Verhältnisversus Verhaltensprävention wird verdeutlicht, dass viele Bewertungsverfahren einen Mix aus Belastungskenngrössen und Beanspruchungsdaten liefern.
Deshalb ist es gerade auch bei der Haltungsbewertung wichtig, individuelle
Gewohnheiten mit zu betrachten und für
eine ergonomische Verbesserung einer
Arbeitssituation auch die Eigenwahrnehmung und Haltungskontrolle einzubeziehen.
Einführung in die «ergonomische»
Arbeitsplatzbewertung
Arbeitsplätze variieren in vielen Dimensionen. Die auszuführende Tätigkeit
selbst, die vorausgesetzten Kenntnissen
und Fertigkeiten, Art der Vorgaben oder
erwartete Ergebnisse, äussere Randbedingungen für die Durchführung und
vieles mehr. Ob Jongleur in der Zirkusmanege oder Mitarbeiter im Call-Center,
neben Entlohnungsaspekten, neben Fragen der Arbeitssicherheit wird aus Sicht
der Ergonomie auf Tätigkeitsmerkmale
und Arbeitssituationen zu achten sein,
die den Fähigkeiten/Möglichkeiten des
Menschen dauerhaft angemessen sind
und so nicht zu längerfristigen Schädigungen führen können. Ausdruck solcher Belastungen kann dann eine Krankheit sein.
Die ergonomische Arbeitsplatzbewertung wird also eine menschengerechte
Gestaltung der Arbeitssituation im Blick
haben. (Stress-)Belastung und mögliche
individuelle Beanspruchung müssen sich
5/15
Bild 1: Zusammenhang Belastung – Beanspruchung1
dauerhaft die Waage halten, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft zu
erhalten. (Bild 1 Zusammenhang Belastung – Beanspruchung). An dieser Grafik
wird auch deutlich, dass ein und dieselbe
Belastung (Arbeitsaufgabe) aufgrund individueller Eigenschaften aber auch Gewohnheiten zu einer Beanspruchung
führen kann, die im «grünen» aber durchaus auch im gelben oder roten Bereich
liegen kann.
wendige Anpassung von geometrischen
Abmessungen eines Arbeitsplatzes auf
der Basis von Anthropometrie-Daten
wird also zu ergänzen sein um weichere
Faktoren, wie Alter (Beweglichkeit, Dauerleistungsgrenzen) oder Stressbelastbarkeit. Die individuelle Leistungsfähigkeit
beeinflusst dann auch das Arbeitsergebnis. Dies ist schematisch in Bild 2
verdeutlicht.
Ziele einer Arbeitsplatzbewertung
Im Zuge der demografischen Entwicklung der arbeitenden Bevölkerung wird
deshalb künftig verstärkt die Bewertung
von Tätigkeiten für spezielle Zielgruppen erfolgen müssen. Die bekannt not-
Eine ergonomische Arbeitsplatzbewertung muss also zunächst zum Ziel haben,
das objektive «Belastungsprofil» eines
Arbeitsplatzes zu ermitteln. Dieses Profil
ist dann zu vergleichen mit anerkannten
Bild 2: Belastungs-Beanspruchungskonzept als Teil der schematischen
Beschreibung eines Arbeitsplatzes1
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17
18
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Bild 3: Beispiele für unterschiedliche
Belastungsprofile von Arbeitsplätzen
(Versand [links], Gerüstbau [rechts],
wie sie z. B. mit einer Leitmerkmalmethode erhoben werden. (Zeit, Last,
Haltung, Umgebung,
P = Gesamtbewertung)2
Standards für die verschiedenen Dimensionen einer Bewertung. Aus solchen Bewertungen kann dann eine summarische
Gesamtbewertung resultieren, es kann
aber auch deutlich werden, dass trotz einer «durchschnittlichen» Gesamtbewertung Handlungsbedarf bei einzelnen Tätigkeitsaspekten besteht (z. B. bei den
zeitlichen Randbedingungen einer Tätigkeit).
Häufige Dimensionen einer ergonomischen Bewertung umfassen:
Zeitbedingungen einer Tätigkeit (Z)
Körperliche Belastung durch Handhabung von Lasten (L)
Körperhaltung(en) während einer Tätigkeit (H)
Einfluss von Umgebungsbedingungen
(U)
Eine Gesamtbewertung, die ein Ampelschema verwendet, hat sich dabei bewährt, um damit verschiedene Arbeitsplätze vergleichen und Handlungsbedarfe ableiten zu können.
So gewonnene Bewertungen haben immer eine subjektive Einfärbung durch
den Bewertenden, die sich aus den verwendeten Kategorien, ihrer (objektiven/subjektiven) Messbarkeit. Ausserdem variiert der Anteil repetitiver
Tätigkeiten bezogen auf eine Gesamttätigkeit unter Umständen tages- oder
schichtbezogen, was eine Gesamtbewertung von Arbeitsplätzen generell erschwert.
Trotz dieser Einschränkungen ist positiv
festzuhalten, dass Bewertungsergebnisse
eine gute Grundlage darstellen für die
notwendige Diskussion über Verbessewww.iza.ch
Bild 4: Faktoren der NIOSH Hebeformel
rung der technischen Ausstattung eines
Arbeitsplatzes, für organisatorischen
Massnahmen, für Abschätzung von vorhandenem Trainingsbedarf und das
nicht nur für Planungs- und Arbeitsvorbereitungs-Abteilungen sondern auch
für Diskussionen zwischen Tarifpartnern
im Unternehmen über Belastungssituationen an Arbeitsplätzen.
Nachfolgend wird beispielhaft an zwei
dieser Methoden verdeutlicht, wo ihre
Stärken aber auch Schwächen liegen, gerade für Bewerter, die zwar die betriebliche Situation gut kennen, aber wenig
Kenntnisse besitzen, was z. B. die physiologische Basis von Bewertungkategorien
einer Körperhaltung oder eines Krafteinsatzes darstellen.
Darstellung von
Bewertungsverfahren
Die Anwendung von Bewertungs-Rezepten hat also ihre positive und zu begrüssende Seite, wichtig wird aber auch
die Vermittlung von Hinweisen auf Fälle,
in denen die gelernten Methoden «versagen», oder nicht angewendet werden sollten.
Natürlich gehört es zum Handwerkszeug
eines Ergonomen, mit unterschiedlich
aufwändigen Verfahren einen Arbeitsplatz bewerten zu können. Messungen
von physiologischen Kenngrössen, Messung des Blickverhaltens, der HerzKreislauf-Belastung sind Beispiele.
Für die heute in vielen Firmen laufenden
Programme, die Nachhaltigkeit im Bereich der Gesundheit der Mitarbeiter
zum Ziel haben, sind aber für die Bewertung in der Breite zusätzliche Fachkräfte
erforderlich, die z. B. auf der Basis von
Kenntnissen der Arbeitssicherheit oder
Arbeitsplatzgestaltung durch zusätzliche
Schulungen befähigt werden, einfache
Methoden zur ergonomischen Bewertung von Arbeitsplätzen anzuwenden.
Leitfäden existieren für eine Reihe von
praxistauglichen Methoden (Leitmerkmal-Methoden für Heben und Tragen,
Ziehen und Schieben oder manuelle Arbeitsprozesse3, Snook-Tabellen4, RULAHaltungsananlyse5, NIOSH-Hebeformel6).
NIOSH Hebeformel
Ein gut eingeführtes Werkzeug zur Bewertung von Hebevorgängen stellt die
NIOSH- Hebeformel dar, die mit sechs
Multiplikatoren ein zulässiges Maximalgewicht von 23,2 kg (52 lbs) entsprechend der konkreten Hebesituation reduziert.
Unter der Einschränkung, dass nur beidhändige Hebevorgänge bewertbar sind,
lassen sich damit die zulässigen Maximalgewichte für gelegentliche Hebevorgänge gut bestimmen, wobei eine erste
kleine Hürde darin besteht, dass ein Hebevorgang von einer Anfangsposition in
eine Endposition führt und das zulässige
Maximalgewicht sich für diese beiden
Positionen unterscheidet und dann der
kritischere Wert das Limit für die Hebe5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
tail in der zeitlichen Struktur aufgelöst
werden können. Eine solche Aufzeichnung benötigt selbstverständlich die Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters
und ist auch mit dem Betriebsrat abzustimmen.
Haltungsbewertung
Bild 5: Erläuterung des Parameters Horizontale
Position aus der NIOSH Formel1
tätigkeit ergibt. Dies gilt auch für Hebevorgänge beim Beladen oder Entladen,
wo sich ja die Anfangs- bzw. Endhöhe
während des Be- oder Entladens verändert.
Was am Beispiel der horizontalen Position während des Hebens aber auch
deutlich wird: dieser Wert ist nicht
zwangsläufig durch die Arbeitsaufgabe
oder Situation bestimmt sondern kann
durch individuelle Hebegewohnheiten
oder besonderem Zeitdruck während eines Hebevorgangs verursacht sein. Somit
mischen sich in die objektiven Kenngrössen Verhaltens- und damit Beanspruchungsaspekte. Damit ermittelt aber
eine Hebeformel wie NIOSH die individuelle Belastung, wie sie aus der Art der
Ausführung resultiert. Diese Körperhaltung beim Heben wird nicht als Einflussfaktor berücksichtigt, obwohl bekannt
ist, dass die Belastung der Bandscheiben
sich erheblich unterscheidet je nachdem
ob aus der Hocke oder mit vorgebeugtem Rumpf gehoben wird.
Zur Berücksichtigung der Häufigkeit von
Hebevorgängen und der Gesamt-Dauer
verwendet die NIOSH Formel einen
kombinierten Multiplikator, in dem die
Muskelermüdung durch Hebevorgänge
und die mögliche/notwendige Erholungszeit versteckt sind. Auch wenn entsprechende Tabellen existieren, aus denen der zugehörige Multiplikator in
Abhängigkeit von Häufigkeit/min und
Dauer im Laufe eines Arbeitstages zu
finden sind, so bereitet die verwendete
Begrifflichkeit von zyklischem (pro Arbeitstakt) und nichtzyklischem aber vielleicht länger dauernden reinen Hebetätigkeiten erhebliche Verständnis- und
Anwendungsprobleme.
Ganz generell wird die Erfassung der
zeitlichen Rahmenbedingungen einer
Tätigkeit immer ein Thema darstellen,
bei dem mit direkter Beobachtungen vor
Ort meist nur unzureichend stabile Daten zu erfassen sind. Es geht fast kein
Weg vorbei an einer Videoaufnahme eines Arbeitsplatzes aus zwei bis drei Perspektiven, die dann im Nachgang im De-
die Erfassung von an einem Arbeitsplatz
eingenommenen Arbeitshaltungen ist
Bestandteil der gut eingeführten Bewertungsverfahren wie Leitmerkmalmethode(LMM) oder auch RULA (rapid upper limb assessment).
Während die LMM eine sehr grobe vierstufige Bewertung von Haltungen ohne
eine Berücksichtigung von zeitlichen Anteilen verschiedener Arbeitshaltungen
vornimmt, bietet z. B. RULA einen
leichtverständlichen Weg, um die Belastung einzelner Körperpartien über ein
mehrstufiges Verfahren zu ermitteln, in
das sowohl Haltungsdaten (Winkelbereiche), Wiederholraten und Gewichtsbelastung einbezogen sind.
Auch bei dieser Analyse bewähren sich
Videoaufnahmen ergänzt um Detailaufnahmen einzelner Arbeitsschritte, um
Winkel besonders im Hand- Armbereich
zu erfassen.
Zusätzlich ist es hier allerdings notwendig, diese Analysen mit mehr als einem
Mitarbeiter durchzuführen, da eine eingenommene Körperhaltung zwar aus der
vorhandenen Arbeitsplatz-Situation auch
in Verbindung mit den anthropometrischen Gegebenheiten (Körpergrösse)
entsteht, gleichzeitig aber auch individuelle Gewohnheiten eine wichtige Rolle
spielen. Aufgrund der Flexibilität des
Bild 6: Druckkraft am Lenden-Kreuzbein-Übergang in Abhängigkeit vom Rumpfbeugewinkel und Lastgewicht
5/15
www.iza.ch
19
20
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Bild 7: Haltungskategorien der Leitmerkmalmethode3
Bild 8: zulässige und kritische Winkelbereiche für verschiedene Körperpartien (RULA)1
menschlichen Skeletts gibt es meist eine
Vielzahl von Varianten einer Körperhaltung, die durchaus unterschiedlich effizient oder beanspruchend sein können.
Diese Überlegungen machen auch deutlich, dass die Körperhaltung als Bewältigungsstrategie einer Person immer auch
als Beanspruchungswert zu sehen ist,
www.iza.ch
eine Verhaltensbewertung als Resultat
aus Anforderung und Bewältigung.
Arbeitsplätze verschiedene Tätigkeitsarten haben (z. B. bestücken, transportieren, kontrollieren)
Praktische Hinweise
Die gut bewertbaren Arbeitsplätze zeichnen sich durch kurze Arbeitszyklen (<3
Minuten). Längere Zyklen sind in solche
kürzeren Einheiten zu gliedern und dann
separat zu bewerten; das gilt auch, wenn
Eingesetzte Kraft oder Gewichte sind
mit einfachen Mitteln (Federwaagen) erfassbar. Winkelmessung und Erfassung
weiterer geometrischen Daten sind zu ergänzen um Körpergrösse, evtl. Arm5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Bild 9: Detailaufnahmen zur Analyse der
Handstellung bzw. Handbelastung1
länge der beobachteten Person(en) um
eine Verallgemeinerbarkeit begründen zu
können.
Eine Beobachtung vor Ort ist sinnvoll,
allerdings erleichtern Video-Dokumentation und teilweise auch detaillierte Fotos die Erfassung der benötigten Werte
und Parameter. Insbesondere eine Bewertung des Hand-Arm-Systems bleibt
ohne diese Hilfsmittel zu ungenau.
Fazit
Es existieren heute einfache ergonomische Bewertungsverfahren, die es bei
entsprechender Schulung (zwei bis drei
Tage) auch «Nicht-Ergonomen» ermöglichen, die Ergonomie am Arbeitsplatz
quantitativ zu bewerten.
einfache Verfahren. Man wird z. B. im
Hinblick auf arbeitsorganisatorische
Massnahmen die kritischeren Teiltätigkeiten bezogen auf einen Arbeitstag bewerten.
Es sollte allerdings im Blick bleiben, dass
etwaige technische Lösungen zur Behebung von kritischen (roten) Bewertungsaspekten zu ergänzen sind um personenbezogene Sensibilisierung für einen
«gesunden Selbstgebrauch» am Arbeitsplatz.
Für eine summarische Bewertung der
Gesamtanforderung fehlen aber bisher
Literatur:
1
Schulungsunterlagen «Grundlagen der Ergonomie» der ergonomie.experten, Netzwerk für
Ergonomie (www.ergonomieexperten.de)
2
Fallstudien – Praktische Beurteilung mit den
Leitmerkmalmethoden (www.rueckenkompass.de)
3
Leitmerkmalmethoden, Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua),
www.baua.de
4
Snook S.H., Ciriello V.M.: The design of manual handling tasks: revised tables of maximum
acceptable weights and forces.
Ergonomics (34/9). S. 1197-1213. 199
5
McAtamney, L. and Corlett, E.N. «RULA -: A
survey method for investigation of work-related upper limb disorders. Applied Ergonomics
1993, 24(2), 91-99, www.rula.co.uk
6
Waters, T.R; Putz-Anderson, V. and Garg, A:
Application Manual for the revised NIOSH
Lifting Equation U.S. Department of Health
and Human Services, January 1994
"/2.!#+02/-!.
"/2.!#+BIETET3YSTEMLySUNGENUND
GANZHEITLICHE+ONZEPTEDER!RBEITSSICHERHEIT
F~R)HRE!NWENDUNG
„3ICHERUNGSGERiTE
„2ETTUNGSGERiTE
„3ICHERHEITSGURTEUNDSEILE
„PERSyNLICHE3CHUTZAUSR ~STUNG
„"ERATUNG,IEFERUNG!USBILDUNG4RAINING
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/HOLTEN
3EON
4EL
INFO BORNACKCH
WWWBORNACKCH
21
22
Arbeitssicherheit und Gesundheit
A+A – Die Messe für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz entwickelt sich weiter
Düsseldorf, vom 27. bis 30. Oktober
Der Mensch ist der wichtigste und zugleich verletzlichste Teil eines Unternehmens. Deshalb sind Arbeitsschutz und
alle Massnahmen mit dem Ziel des Erhalts der Arbeitskraft wichtige Themen
und vor dem Hintergrund des Wandels
der Arbeitswelt auch aktueller denn je.
Neue Technologien halten Einzug in die
Unternehmen, die Verdichtung der Arbeit schreitet voran. Der demografische
Wandel führt zu einer Alterung der Belegschaften und schon jetzt zeigt sich in
einigen Branchen in der Folge der Arbeitskräftemangel. Vor dem Hintergrund
dieser Herausforderungen müssen Unternehmen über bestehende gesetzliche
Vorgaben hinaus ein «ureigenes» Interesse an sicheren und gesunderhaltenden
Arbeitsbedingungen haben und sie profitieren unmittelbar von entsprechenden
Investitionen. Die «Europäische Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz» (EU-OSHA) beziffert
die Rendite jedes in die betriebliche Gesundheitsförderung investierten Euros
auf 2,50 bis 4,80 Euro.
Die A+A in Düsseldorf, die Nr. 1-Veranstaltung für sicheres und gesundes Arbeiten (Fachmesse + Kongress), wird den
Anforderungen der modernen Arbeitswelt in den Unternehmen gerecht mit
ihren drei umfassenden Schwerpunktbereichen: Persönlicher Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit/ Corporate Health.
Diese drei grossen Bereiche bilden einerseits traditionell die Schwerpunkte bei
der A+A, die in diesem Jahr mit der A+A
2015 (vom 27. bis 30. Oktober) ihre 30.
Ausgabe in Düsseldorf «feiert». Thematisch passend präsentiert ebenfalls in
Halle 10 der Spezialbereich «Workplace
Design» Best-Practice-Lösungen für eine
ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Dabei finden Faktoren wir Akustik,
Klima, Arbeitsplatz- oder auch Produktergonomie Berücksichtigung.
www.iza.ch
Prävention macht sich bezahlt –
Corporate Health im Blickpunkt
Wie bedeutsam der richtige Umgang mit
diesen Faktoren ist, belegen aktuelle Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA). Demnach
gehören in Deutschland Lärmschwerhörigkeit, Muskel- und Skeletterkrankungen, vorrangig der Lendenwirbelsäule
(z. B. durch falsches Heben oder Tragen)
sowie auch Erkrankungen des Atmungssystems zu den häufigsten Krankheitsarten im beruflichen Kontext.
Das betriebswirtschaftliche Potenzial
von Prävention kann dabei verdeutlicht
werden an Schätzungen der BAuA, wonach die gesamtwirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit mit 59 Mrd. Euro (Jahr:
2013) und der Ausfall der Bruttowertschöpfung mit 103 Mrd. Euro beziffert
werden.
gen (PSA) kann als wesentlicher Trend
das Zusammengehen von Mode und
Funktion ausgemacht werden. Selbst
Schutzschuhe der höchsten Schutzkategorie sind mittlerweile dank angesagter
Farben (von Knallblau bis Neon-Grün),
ihres geringen Gewichts und komfortbetonter Passform von angesagten Sneakern für die Freizeit nicht mehr zu unterscheiden.
Mit Funktionalität & Qualität zum
guten Geschäft
Wenngleich gutes Design die Schutzfunktion immer besser kaschiert und dadurch «Workwear» zum gern getragenen
Modeartikel avanciert, verdient auch die
Funktionalität von Persönlichen Schutzausrüstungen eine nähere Betrachtung.
Die passenden Antworten auf drängende Fragen erhalten die Besucher der
A+A 2015 durch alle massgeblichen
«Player» des Marktes. Der Bereich Gesundheit bei der Arbeit/ Corporate Health wird diesmal gut 180 Aussteller zählen. Dabei werden nicht einfach nur
Informationen zu Produkten und Services vermittelt. Das «Live»-Erlebnis
darf natürlich auch nicht zu kurz kommen.
In den letzten Jahren hat sich insgesamt
eine ganzheitliche Betrachtungsweise
durchgesetzt. Die Kombination von verschiedenen aufeinander abgestimmten
Ausrüstungsbestandteilen bringt das
Optimum an Sicherheit. Zum Beispiel
bieten die Hersteller Schutzhelme für unterschiedlichste Einsatzzwecke und vielfältiges Zubehör hierfür an. Die Zubehörliste reicht vom Gehörschutz, über
Arbeitsleuchten bis hin zum Augenschutz, wodurch eine weitere Optimierung im Hinblick auf die konkrete Anwendung im Arbeitsalltag realisiert
werden kann.
So bietet eine gemeinsame Aktionsbühne für die Bereiche Corporate Health
und Workplace Design an allen Lauftagen ein abwechslungsreiches Programm
mit praxisbezogenen Kurzvorträgen,
Präsentationen, Talkrunden und Diskussionen
Zur Steigerung des Tragekomforts (und
damit auch der Trageakzeptanz) sorgen
die qualitätsorientierten Anbieter von
Schutzartikeln auch dafür, dass ihre Produkte sich immer individueller an die
Körperkonturen der Anwender anpassen
lassen.
Gefragte Corporate Fashion –
«We are company»
Denn der Markt für Persönliche Schutzausrüstungen ist ein Wachstumsmarkt
und im Übrigen ein Milliardenmarkt mit
einem weltweiten Volumen von ca. 17
Milliarden Euro. Davon entfallen gut 6
Im Hinblick auf den mit mehr als gut 900
Ausstellern grössten A+A-Themenbereich der Persönlichen Schutzausrüstun-
5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Fachmesse und den integrierten Themenparks der internationale A+A Kongress mit zuletzt gut 5500 Teilnehmern.
In gut 60 Veranstaltungsreihen richtet er
sich programmatisch aus an den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie. Ausgewählte Themen werden simultan gedolmetscht (Deutsch –
Englisch) und sprechen damit nicht nur
deutsches Fachpublikum an. Internationale Programmpunkte sind zum Beispiel:
Berufskrankheiten, Persönliche Schutzausrüstungen, Green Jobs und Prävention, Ausbildung und Qualifikation oder
auch Prüfen und Zertifizieren.
Länderübergreifend viel beachtete Programmkomponente des A+A Kongresses wird auch in 2015 wieder die Konferenz der ILO (International Labour
Organization) sein, als Dialog und Informationsplattform zu weltweiten Trends
in der Prävention. Im Mittelpunkt steht
die Fragestellung, wie Arbeits- und Sozialstandards im Sinne menschenwürdiger
Arbeit für alle Menschen auf der Welt sichergestellt werden können.
Laufzeit der A+A 2015:
27. bis 30. Oktober
Öffnungszeiten: 9 bis 18 Uhr
Swiss Safety
Milliarden Euro auf Europa und laut der
im Rahmen der A+A 2013 vorgestellten
Studie von macrom wiederum 1,7 Milliarden Euro auf den deutschen Markt.
A+A auf Wachstumskurs und jetzt
auch in Halle 11
Auch in diesem Jahr setzt die A+A ihren
Wachstumskurs weiter fort. Wir rechnen
zur A+A 2015 mit Beteiligung von fast
1800 Ausstellern und einer gebuchten
Fläche von rund 65 000 Quadratmetern.
Themen der betrieblichen Sicherheit (inklusive spezieller Ausrüstungen für den
Brand- und Katastrophenschutz) werden
den Fachbesuchern konzentriert in den
Hallen 6 und 7a geboten.
5/15
Wie im Bereich Gesundheit bei der Arbeit/ Corporate Health (Halle 10) vermitteln Live-Präsentationen auf speziellen Aktionsflächen auch in den Bereichen Persönlicher Schutz sowie betriebliche Sicherheit auf abwechslungsreiche
Weise Anregungen und Wissen für praxisgerechte Lösungen.
Zu erwähnen sind der etablierte Themenpark Betrieblicher Brandschutz/
Notfallmanagement in Halle 6 mit der
Sonderschau «Sicheres Retten aus Höhen
und Tiefen».
Anlässlich der Pressekonferenz A plus A
stellte Dominique Graber den Verband
der Lieferanten von Persönlicher Schutzausrüstung vor. Der Verband vereint 35
Aktiv und 20 Passivmitglieder. Das
Marktvolumen in der Schweiz beträgt
rund 235 Mio. CHF. Der Verband hat in
den letzten 6 Jahren 3 Marktstudien gemacht. Der Vorstand engagiert sich ehrenamtlich. Swiss Safety ist das Kompetenzzentrum für Arbeitssicherhit.
Der Verband ist mit der SUVA, dem
Schweizerischen Normenverband und
internationalen Arbeitgeberverbänden
sowie Swiss Textil vernetzt. Er unterstützt die Information zu PSA-Themen
mit Messen, Broschüren und Weiterbildungen.
Umfangreich und international –
das Kongressprogramm
Fester Bestandteil der A+A ist neben der
www.iza.ch
23
24
Produkte
Ein echter Hingucker ist auch
die Fleece-Softshelljacke. Der
Mix von Fleece- und SoftshellElementen in Verbindung mit
einer wind- und wasserabweisenden Membran schützt den
Träger selbst bei stürmischsten Bedingungen. Die Softshelleinsätze in Schieferoptik
mit dunklen Reflexstreifen im
Schulterbereich lassen ihn dabei stets gut aussehen. Zusätzlich zu den beiden Seitentaschen bietet dieses Modell
eine Smartphone-Innentasche
sowie eine grosse Netzinnentasche für Tablets.
Mit dem Wetterblouson im
schicken Racing-Look ist
Kübler eine Neuinterpretation
dieses Kleidungsstücks gelungen. Fünf verschiedene Farbstellungen ermöglichen, ihn
flexibel zu kombinieren und
auf die Firmenfarben abzustimmen. Die wind- und wasserabweisende Membran sowie
die in den weichen Innenkragen integrierte Kapuze gewährleisten höchsten Komfort bei
schlechtem Wetter.
Reflexelemente verbessern zusätzlich die Sichtbarkeit des
Trägers. Das grosse Taschenrepertoire umfasst zwei Brusttaschen und eine Armtasche
mit verdecktem Reissverschluss, gesonderte Stifttaschen sowie eine verschliessbare Brustinnentasche.
Durch die hochwertige Verarbeitung, unter anderem sind
die Belastungspunkte mit Riegeln gesichert, bewahren die
Wetterjacken ihr perfektes
Aussehen im Arbeitseinsatz
und können lange genutzt
werden.
Einen Überblick über das Sortiment und wichtige Produktdetails vermittelt der neu aufgelegte Katalog «Kübler
Weather». Er kann als Printversion bei Kübler angefordert oder unter www.kuebler.eu / Rubrik Service/
Downloads heruntergeladen
werden.
DuPontTM Tyvek Classic Xpert und
Tyvek Dual erfüllen die Anforderungen des Windkraftsektors
hinsichtlich Schutzleistung und
Tragekomfort
auf dem Windenergiemarkt,
setzt aktuell zwei verschiedene
DuPontTM Tyvek®-Schutzanzüge mit begrenzter Einsatzdauer ein, um die 600 Mitarbeiter an vier spanischen Fertigungsstandorten zu schützen.
schutz bei Gamesa und damit
zuständig für alle Produktionsstätten des Unternehmens:
«Wir setzen den Tyvek® Dual
seit zwei Jahren überall dort
ein, wo die Mitarbeiter lediglich auf der Körpervorderseite geschützt sein müssen.»
DuPontTM Tyvek®-Schutzanzüge erfüllen die Schutzanforderungen zahlreicher
Tätigkeitsbereiche von
Gamesa, einem führenden
Unternehmen auf dem
Windenergiemarkt. Entscheidend für die Wahl von
Schutzanzügen von DuPont
war ein Tragetest, bei dem
die Tyvek®-Modelle durch
ihren Tragekomfort überzeugten.
Die unterschiedlichen Schutzanforderungen der diversen
Tätigkeiten bei der Rotorblattfertigung werden durch die
Modelle Tyvek® Classic Xpert
und Tyvek® Dual umfassend
abgedeckt. Während der Tyvek®
Classic Xpert den gesamten
Körper schützt, kombiniert
der Tyvek® Dual eine hohe
Schutzwirkung auf der Körpervorderseite mit hoher Atmungsaktivität auf der Rückseite.
Start in die Wintersaison mit topgestylten Wetterjacken von
Kübler
Workwear trifft Freizeitlook
Stricklook in attraktivem
Materialmix.
Gelungene Verbindung von
Fleece und Softshell. Fotos:
Kübler
Auf der Ende Oktober in
Düsseldorf stattfindenden A
+ A stellt Kübler seine neuen
Wetterjacken vor. Sie halten
Worker auf äusserst behagliche Weise warm. Und das
nicht nur während der Arbeit.
Ihr sportliches Design und in-
novativer Materialmix machen
sie auch in der Freizeit zu perfekten Begleitern.
®
®
Gamesa,
Madrid/Spanien
(www.gamesacorp.com), ein
weltweiter Technologieführer
www.iza.ch
Gamesa setzt seit mehr als
zehn Jahren auf Tyvek®
Schutzanzüge von DuPont
Bild: Gamesa
Dazu Iñigo Ardanaz, Leiter
Prävention und Umwelt-
Persönliche Schutzausrüstung
ist erforderlich, um die Mitarbeiter vor dem Kontakt mit
Klebstoffen und Harzen zu
schützen und eine Verunreinigung der Prozesse durch
Staub, der durch die Produktion und das Abschleifen entsteht, zu verhindern.
An anderen Unternehmensstandorten kommt Tyvek®
Classic Xpert zum Einsatz.
Gamesa vertraut seit mehr als
zehn Jahren auf Tyvek®-Lösungen von DuPont.
5/15
Produkte
ABS Safety präsentiert neues
Steigschutzsystem auf
Arbeitsschutzmesse in Düsseldorf
Die Schutzgeländer ABS Guard OnTop überzeugen mit
besonders geringem Gewicht (Foto ABS Safety)
Auch in diesem Jahr präsentiert Absturzsicherungsspezialist ABS Safety wieder
spannende Neuentwicklungen auf der Weltleitmesse für
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit A+A in Düsseldorf.
Neben einer originellen Lösung zur Sicherung auf
Steigleitern präsentiert das
Unternehmen eine neue Be-
festigungsvariante für
Schutzgeländer auf Sandwichdächern. Ein weiteres
Highlight von ABS Safety ist
ein Anschlagpunkt, der einfach um die Pfosten der
hauseigenen Geländer geklemmt wird und dann eine
Person gegen einen tödlichen
Absturz sichert.
Im September zeigt ABS
Safety in Düsseldorf erstmals
ein neues System, das die aufwändige Montage von Steigschutz an fest montierten Leitern überflüssig macht. Das
System wird am Körper getragen und funktioniert ähnlich
wie ein Auffanggurt – der Anwender hält in jeder Hand einen Karabinerhaken, der mit
einem Gurt am Körper verbunden ist. Die Haken werden
einfach beim Auf- oder Absteigen auf die Sprossen gesetzt. Weil die Sprossen statt
mit den Händen gleich direkt
mit den Haken gegriffen werden, entsteht kein zusätzlicher
Aufwand.
Ein Anschlagpunkt, der sich
perfekt in die Wellenform von
Eternit-Dächern einpassen
lässt, ist der ABS-Lock Wave.
Seine gerundete Grundplatte
aus Aluminium fügt sich in die
Wellen der Dachhaut, die Befestigung erfolgt durch die
Eternit-Ziegel in die tragende
Unterkonstruktion. Nach der
Montage ist der Anschlag-
punkt für die Sicherung von
drei Personen geeignet und
kann ausserdem als End- und
Zwischenstütze für Seilsicherungssysteme eingesetzt werden.
Drittes Messehighlight am
Stand von ABS Safety ist das
Geländer ABS Guard OnTop
Sandwich. Es überzeugt mit
einem besonders geringen
Gewicht von unter 6 kg pro
laufendem Meter. Die Besonderheit des Systems ist seine
unkomplizierte Befestigung.
Ebenfalls neu ist der Anschlagpunkt ABS-Lock Guard, der
speziell für die Schutzgeländer
von ABS Safety entwickelt
wurde.
Präsentiert werden die neuen
Absturzsicherungen von ABS
Safety in Halle 06 am Stand
A49.
Mehr Informationen unter
www.absturzsicherung.de.
Sicherer Umgang mit Atemschutzgeräten durch Ausbildung
zum Sachkundigen
Die EKASTU Safety legt grossen Wert
auf spezielle Lehrgänge zur Aus- und
Weiterbildung an Atemschutzgeräten.
Diese von Experten der EKASTU Safety
durchgeführte Schulungen sorgen für
eine korrekte Auswahl, sicheren Einsatz
und last but not least sachgemässe Wartung und Instandhaltung.
Die Lehrgänge vermitteln somit unter
anderem das Wissen um alle relevanten
Anwendungs-und Einsatzregeln gemäss
BGR 190 sowie die Inhalte der Norm
5/15
DIN EN 529 «Atemschutzgeräte –
Empfehlungen für Auswahl, Einsatz,
Pflege und Instandhaltung – Leitfaden».
Übungen an und mit Atemschutzeinrichtungen sind gleichfalls integrale Bestandteile der Ausbildung.
Im Januar 2016 und Februar 2016 führen
wir Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung zur bzw. zum Sachkundigen gemäss
DIN EN 138 Frischluft-Schlauchgeräte
durch.
Termine
26. bis 27. Januar 2016 (26. 1. 2016, von
13.30 bis 17 Uhr, und 27. 1. 2016 von
8.30 bis 12 Uhr)
oder
16. bis 17. Februar 2016 (16. 2. 2016, von
13.30 bis 17 Uhr, und 17. 2. 2016 von
8.30 bis 12 Uhr)
Wegen grosser Nachfrage, bitten wir um
rechtzeitige Buchung bei Frau Ullrich
Tel. 0049 7151 975099-24
[email protected]
www.iza.ch
25
26
Produkte
Pep Guardiola lässt den Regen dank
GORE-TEX -Produkten einfach
abperlen
genheiten das ganze Jahr über
zu tragen.
®
Ein Interview mit Guardiola
Warum sind Sie GORE-TEX®
Markenbotschafter
geworden?
Pep Guardiola: Meine Familie
und ich tragen bereits seit Jahren GORE-TEX® Jacken und
Schuhe im alltäglichen Leben –
sei es bei sportlichen Aktivitäten im Outdoor-Bereich oder
wenn wir in der Stadt unterwegs sind. Ich mag die Philosophie des Unternehmens und
bin daher sehr froh, GORETEX® Markenbotschafter sein
zu dürfen.
Was verbindet Sie mit der
Philosophie der Marke GORETEX®?
P.G.: Ich bin ein erfolgsorientierter Mensch mit sehr hohen
Erwartungen an mich selbst
und an andere. Perfektionismus, Leidenschaft und volle
Einsatzbereitschaft sind meine
persönlichen Energiequellen,
die mich dazu antreiben, meine
Ziele zu erreichen. Seit ich gesehen habe, wie Gore seine
Produkte entwickelt und testet,
weiss ich, dass diese gemeinsamen Wertvorstellungen mich
mit dem Unternehmen verbinden.
Was genau meinen Sie, wenn
Sie von Perfektionismus
sprechen?
P.G.: Nur, wenn Du wirklich
Zeit und Leidenschaft für etwas investierst, wirst Du Tag
für Tag besser darin. Das bedeutet zwar harte Arbeit, aber
letztendlich führt dieser Einsatz auch zu aussergewöhnlichen Ergebnissen. Für Gore
bedeutet das: Bevor eine
GORE-TEX® Jacke in den
Stores verkauft wird, durchwww.iza.ch
läuft die Jacke etwa 100 Qualitätstests. Dabei müssen die
Produkte mehrere Waschgänge überstehen, Kältebelastungstests und Scheuertests
durchlaufen, werden im Regenturm auf Wasserdichtigkeit
getestet, ihre Atmungsaktivität
wird auf die Probe gestellt und
schliesslich werden sie dem
Praxistest ausgesetzt. Ich bin
sehr beeindruckt, wie konsequent Gore darin ist, perfekte
Ergebnisse abzuliefern.
Warum sind Sie von
GORE-TEX®-Produkten
so begeistert?
P.G.: Gore ist der Erfinder von
funktionaler Outdoor-Bekleidung. Seit seiner Gründung hat
das Unternehmen viele Innovationen auf den Markt gebracht. Man merkt, dass Gore
wirklich etwas von funktionaler Bekleidung und Schuhen
versteht und Know-how besitzt. Das Unternehmen arbeitet präzise und detailorientiert.
Konsumenten wie ich profitieren täglich von diesen Innovationen, wenn wir draussen unterwegs sind.
Werden Sie nun GORE-TEX®
Jacken und Schuhe tragen?
P.G.: Ich besitze bereits
GORE-TEX® Jacken und
Schuhe. In der Vergangenheit
habe ich diese Produkte meist
bei Outdoor-Aktivitäten getragen, wenn ich nicht wusste, wie
das Wetter wird. Wie ich aber
erfahren habe, gibt es auch
zahlreiche Mode- und Lifestyle-Brandpartner von Gore,
die ziemlich coole Casual-Styles herstellen. Daher freue ich
mich schon sehr darauf,
GORE-TEX® Jacken und
Schuhe auch zu anderen Gele-
Für welche Sportart ausser
Fussball interessieren Sie sich
noch?
P.G.: Ich spiele gerne Golf,
eher bei schönem Wetter als
bei Regen. Mit GORE-TEX®
Jacke und Schuhe kann ich nun
meine 18-Loch-Runde ganz
entspannt beenden.
Werden wir Pep Guardiola in
Zukunft beim Wandern oder
beim Klettern mit GORE-TEX®
Athleten wie Edurne Pasaban
oder David Lama erleben?
P.G.: Ich bewundere Edurne
wirklich sehr. Sie ist die erste
Frau, die alle 14 Achttausender
bezwungen hat. Auch David
Lama ist ein absolutes Phänomen, was seine extrem guten
Kletter-Fähigkeiten angeht. Ich
habe zwar grossen Respekt vor
den herausragenden Leistungen der beiden, aber im Moment plane ich nicht, eine
Bergwand hochzuklettern.
Thema Nachhaltigkeit:
Welchen Eindruck haben Sie
von Gore in Sachen
Nachhaltigkeit?
P.G.: Ich hatte bereits Gelegenheit das aktuelle «Responsibility Update 2015» von Gore zu
lesen. Darin wird das Engagement des Unternehmens im
Bereich Nachhaltigkeit beschrieben. Ich muss wirklich
sagen: Respekt! Gore engagiert
sich voller Leidenschaft für
Projekte, die den ökologischen
Fussabdruck reduzieren.
www.gore.com
www.gore-tex.com
Dr. Otto Eberhardt
Risikobeurteilung mit FMEA
Die Fehler-Möglichkeits- und
Einfluss-Analyse gemäss
VDA-Richtlinie 4.2.
Die Risikobeurteilung von
Maschinen gemäss EU-Richtlinie 2006/42/EG
4. Aufl. 2015, 272 S., CD-ROM,
23x16 cm, Broschiert, 63,00 ,
99,50 CHF (Edition expertsoft, 63)
ISBN 978-3-8169-3317-5
Zum Buch
In der EU-Richtlinie Maschinen
2006/42/EG Risikobeurteilung
und in den zugehörigen Sicherheitsgrundnormen wird als Voraussetzung für CE-Zeichen
und Konformitätserklärung eine
Risikobeurteilung der Maschine
oder des Gerätes gefordert. Für
die praktische Bewerkstelligung
dieser Anforderung sind in den
einschlägigen Normen nur sehr
allgemeine Hinweise enthalten.
Der Themenband leistet einen
in die Praxis umsetzbaren Beitrag zum Thema Risikobeurteilung, Gefährdungsidentifizierung und Risikoanalyse für
Maschinen. Er ist didaktisch
aufbereitet.
Neben den Methoden der
Checklisten-Analyse wird ein
neues Verfahren vorgestellt und
eingeführt: die Risikobeurteilung mit Hilfe der FMEA-Methode, der aus dem Automo5/15
Produkte
tive-Sektor bekannten FehlerMöglichkeits- und Einfluss-Analyse.
Die FMEA wird ebenso grundlegend eingeführt und mit ausführlichen Beispielen untermauert wie die Risikobeurteilung. Damit genügt das Buch
drei Ansprüchen: Es ist ein
Lehrbuch für Risikobeurteilungen gemäss EU-Maschinenrichtlinie, ein Lehr- und Übungsbuch
für die Fehlermöglichkeits- und
Einfluss-Analyse gemäss der
Richtlinie 4.2 des Verbandes der
Automobilindustrie sowie ein
Lehr-, Übungs- und Handbuch
für die GMEA, die Gefährdungs-Möglichkeits- und Ein-
fluss-Analyse, die hier erstmalig
vorgestellt wird.
Der Autor
Dr. Otto Eberhardt, Jahrgang
1946, ist Geschäftsführer der
Seeber+Partner GmbH, eines
Ingenieurunternehmens für Entwicklung und Konstruktion, Beratung und Dokumentation im
Maschinenbau, in der Kraftfahrzeugtechnik und in der Produktentwicklung. Von 2000 bis 2006
war Dr. Eberhardt zusätzlich
Lehrbeauftragter für Konstruktion an der FHTE, Fachhochschule für Technik in Esslingen.
Grossauftrag für HAVERKAMP in Norwegen:
Sicherheitsfolie PROFILON® ER1 sichert
Konzern aus dem Bankensektor
Über 15000 qm Fensterfläche
wurden aktuell bei einem Unternehmen aus dem Finanzsektor in Norwegen mit der
sprengwirkungshemmenden
Sicherheitsfolie PROFILON®
ER 1 nachgerüstet. Produktentwickler und Hersteller dieser Sicherheitsfolie, die bereits
während des Sprengstoffanschlags von Anders Breivik in
Oslo vor vier Jahren zahlreichen Menschen im Regierungsviertel das Leben rettete, sind
die Sicherheitsexperten von
HAVERKAMP. Auch die
Regierung in Oslo hat die
Folierung im Nachgang des
vierten Jahrestages des Anschlags an den Regierungsgebäuden erneuern lassen.
Grund genug für einen norwegischen Konzern aus dem Bankensektor und für die norwegische
Regierung, weitere Gebäude mit
dieser Folie nachzurüsten bzw.
die Folierung zu erneuern.
Diesen Monat wurden mehr
als 15 000 qm Glas an den Gebäuden der Bank foliert.
5/15
Weltweit einzige
sprengwirkungshemmende
Sicherheitsfolie mit
Prüfzeugnis
PROFILON® ER1 Sicherheitsfolien werden weltweit an
besonders gefährdeten Gebäuden eingesetzt. Die Folie
ist weltweit die einzige, deren
sprengwirkungshemmende
Eigenschaften im anerkannten Druckstossrohrtest bestätigt wurden.
«Wir erkennen, dass die Unternehmensleitung
grosser
Konzerne und international
agierender Unternehmen immer stärker auf die Sicherheit
ihrer Mitarbeiter und damit
auch auf die Gebäudesicherheit achtet. Unsere sprengwirkungshemmende Folie PROFILON® ER1 wird immer
stärker nachgefragt», so Haverkamp.
www.haverkamp.de
[email protected]
Zielmann mit der Brille für Ohren
Die wirksame Behandlungsform aus der Schweiz –
EarNoiseEliminator bei
Tinnitus, Hörsturz, Drehschwindel und weiteren
Innenohrerkrankungen.
15 bis 20 Prozent der Bevölkerung hat ständig einen unangenehmen bisweilen quälenden Pfeifton oder ein dauerhaftes Rauschen – auch
Tinnitus genannt – im Ohr.
Ärzte reagieren meist hilflos
auf die Klagen Ihrer Patienten
und raten, mit dem Leiden zu
leben, da sie ausser nebenwirkungsreichen Medikamenten
keiner Abhilfe kennen und
aufgrund fehlender Taxpunkte in ihrem Verrechnungssystem die Lasertherapie noch keinen Eingang in
die ärztliche Behandlung gefunden hat. Ebenso brauchen
Krankenkassen und Unfallversicherungen noch heute
die schriftliche Empfehlung
des Arztes oder Ärztin obwohl die guten Resultate bereits bekannt sein sollten.
Die damit gequälten Menschen verlieren oft die Lebenslust und Hoffnung auf
Besserung. Nun gibt es seit einigen Jahren jedoch die neue
erfolgreiche Softlasertherapie
mit dem EarNoiseEliminator,
die dauerhaft Abhilfe schafft
gegen Innenohrerkrankungen
wie dem Drehschwindel,
Druck im Ohr, Hörsturz, Verzerrung, Tinnitus und Ohrensausen. Sowohl durchgeführte
Studien als auch Patientenberichte und Erfahrungen von
Ärzten belegen klar, dass die
Selbstbehandlung mit der patentierten und zertifizierten
Schweizer Softlastertechnologie (www.EarNoiseEliminator.ch) äusserst effektiv ist und
die Geräusche im Ohr nach
kurzer Zeit abklingen und in
vielen Fällen ganz verstummen. Die Betroffenen können
sich problemlos selbst behandeln. Die tägliche 30-minütige
Anwendung der Lasertherapie
wird zu Hause durchgeführt.
Fachkenntnisse sind keine
notwendig. Diese Methode ist
einfach, preiswert, schmerzlos
und nebenwirkungsfrei. Dies
führte auch zur Zertifizierung
und Zulassung als Mediclaser
durch das schweizerische
Bundesamt für Gesundheit.
Die folgende Animation beschreibt die Wirkungsweise
des EarNoiseEliminator unter:
www.earnoiseeliminator.ch/in
dex.php?lang=de&inc=19 –
Mit der patentierten Schweizer
Softlaser-Technologie konnten
bereits mehr als 40 000 Betroffene erfolgreich behandelt
werden.
Ein Traum für alle Betroffenen wird wahr – endlich wird
dem Drehschwindel, Druck
im Ohr, Hörsturz, Verzerrung, Tinnitus und Ohrensausen der Garaus gemacht! Verlangen Sie noch heute Ihren
kostenlosen Ratgeber unter
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www.iza.ch
27
28
Arbeitssicherheit und Gesundheit
IPAF berechnet Rate tödlicher Unfälle zur Ermittlung der
Sicherheit mobiler Hubarbeitsbühnen
Vorläufige Berechnungen zur Häufigkeit
tödlicher Unfälle bestätigen, dass mobile
Hubarbeitsbühnen (MEWPs) zu den sichersten kurzfristigen Hilfsmitteln für
Höhenarbeiten zählen. Diese neueste
Analyse ergänzt IPAFs Veröffentlichung
der Unfalldaten für mobile Hubarbeitsbühnen des Jahres 2014. Sie zeigt, dass
trotz einer höheren Zahl im Einsatz befindlicher mobiler Hubarbeitsbühnen die
Rate tödlicher Unfälle gesunken ist.
Bei der Berechnung der Rate tödlicher
Unfälle zieht IPAF die folgenden Faktoren in Betracht:
● Geschätzte Anzahl von Leihmaschinen auf Grundlage der IPAF-Konjunkturberichte für den Mietmarkt
● Geschätzte
durchschnittliche Nutzungsrate je Land und weltweit im Jahresmittel (Nutzungsrate ist definiert
als der Anteil der im Umlauf befindlichen Maschinen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt vermietet ist)
● Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage
pro Jahr (5 Tage pro Woche, 50 Wochen im Jahr)
● Anzahl Todesfälle im Zusammenhang
mit MEWP-Nutzung in einem bestimmten Jahr, auf Grundlage des
IPAF-Unfallmeldeprojekts
Bei der Präsentation der Ergebnisse
stellte IPAF Technik- und Sicherheitsreferent Chris Wraith heraus, dass IPAF die
Rate tödlicher Unfälle auf Grundlage der
Todesfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen gegen die Grösse
der MEWP-Mietflotten weltweit und deren geschätzte Nutzungsrate berechnet,
da derzeit keine genauen Daten über die
Anzahl der im Besitz von Endnutzern
befindlichen Maschinen und deren Nutzungsraten vorliegen. Wraith: «Wenn wir
die Anzahl der Todesfälle einfach mit der
Flottengrösse verglichen, läge die Rate
tödlicher Unfälle höchstwahrscheinlich
niedriger. Bei der Beantwortung der
Frage «Wie sicher sind mobile Hubarbeitsbühnen?» verfolgen wir daher einen
konservativeren Ansatz. Dies ist ein erwww.iza.ch
ster Versuch, die Sicherheit von mobilen
Hubarbeitsbühne zu messen und zu
quantifizieren.»
Auf Grundlage der geschätzten Grösse
der Mietflotten, der durchschnittlichen
Nutzungsrate und der Anzahl Arbeitstage pro Jahr ergab sich ein Wert von
168,4 Millionen Maschinentagen weltweit für 2013. Bei 68 gemeldeten Todesfällen liegt die Rate tödlicher Unfälle
(d. h. die Anzahl Todesfälle pro 100 000
Tagen, die eine Leihmaschine in Betrieb
ist) bei 0,04. Für 2014 lag die Anzahl der
Maschinentage bei 182,4 Millionen. Es
wurden 64 Todesfälle gemeldet; die Rate
tödlicher Unfälle lag somit bei 0,035.
Die Rate tödlicher Unfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen wurde mit anderen Daten über
Unfälle mit tödlichem Ausgang verglichen. Von Behörden veröffentlichte Materialien zu Unfällen bezogen auf die
Zahl der Werktätigen lagen aus Frankreich, Singapur, Grossbritannien und den
USA vor. Sie enthielten Daten über die
Anzahl Todesfälle durch Sturz aus grosser Höhe pro 100 000 Werktätige, sowie
die Gesamtzahl der Todesfälle pro
100 000 Werktätige.
Der Vergleich der Rate tödlicher Unfälle
durch Sturz aus grosser Höhe und der
tödlichen Arbeitsunfälle insgesamt zeigt,
dass mobile Hubarbeitsbühnen ein sicheres Mittel zur Höhenarbeit darstellen.
In den USA beispielsweise lag 2013 (das
letzte Jahr, für das Daten vorliegen) die
Rate tödlicher Unfälle mit Hubarbeitsbühnen bei 0,03 pro 100 000 Werktätige,
bei einer allgemeinen Rate tödlicher Unfälle durch Sturz aus grosser Höhe von
0,4 pro 100 000 (Todesfälle mit Hubarbeitsbühnen nicht eingerechnet) und einer Rate tödlicher Arbeitsunfälle insgesamt von 3,27 pro 100 000 (Hubarbeitsbühnen wiederum nicht eingerechnet).
Die Rate tödlicher Unfälle im Zusammenhang mit mobilen Hubarbeitsbühnen wurde mit anderen relevanten Bran5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
chen verglichen. Die Forschung fand jedoch nur wenige Gemeinsamkeiten in
der Berichtspraxis unterschiedlicher
Branchen zum Thema tödliche Arbeitsunfälle. Alle Berechnungen und Vergleiche wurden durch Ducker Worldwide
geprüft und validiert, eines auf Baumaschinen und Werkstoffe spezialisierten
Industrie- und Marktforschungsunternehmens.
IPAF CEO Tim Whiteman meint: «Wir
prüfen derzeit, ob es möglich ist, zwischen Unfällen mit Leihmaschinen und
solchen im Besitz von Endnutzern zu
unterscheiden. Dieses wegbereitende
Projekt hilft uns bei der Entwicklung von
Sicherheitskampagnen und der Verbesserung unserer Schulungsprogramme.
Über Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge würden wir uns freuen.»
Im Rahmen des 2012 begonnenen IPAF
Unfallmeldeprojekts entsteht nach und
nach eine umfassende Datenbank bekannter Unfälle. Neu veröffentlichte
Zahlen ergeben, dass es im Jahr 2014 64
Todesfälle mit mobilen Hubarbeitsbühnen gab. Die IPAF-Konjunkturberichte für den Mietmarkt schätzen die
Anzahl der Umlauf befindlichen Mietmaschinen auf über 1,1 Millionen
(www.ipaf.org/reports).
Die Unfallstatistiken für 2014 weisen auf
einen leichten Rückgang gegenüber den
Zahlen für 2013 hin, die wiederum angesichts neuer Informationen auf 68 nach
oben korrigiert wurden. Hierdurch ergibt
sich für 2014 eine Rate tödlicher Unfälle
von 0,035, gegenüber 0,040 für 2013.
Eine Analyse der Daten für 2014 ergibt
ausserdem, dass Stürze aus grosser Höhe
und das Umkippen von Maschinen die
Hauptursachen für tödliche Unfälle bleiben.
Mit den Unfalldaten kann IPAF die Inhalte von Schulungsprogrammen verbessern und technische Leitlinien entwikkeln, mit denen spezifische hochriskante
Berufe oder Tätigkeiten gezielt angesprochen werden. Die Forschungsergebnisse können ausserdem als Grundlage
für Normierungsentscheidungen dienen.
Alle Hersteller, Verleihfirmen, Bauunternehmer und Anwender sind aufgefordert, jeden bekannten Unfall mit Hubarbeitsbühnen weltweit (nicht beschränkt
auf schwere und tödliche Unfälle) unter
diesem Link zu melden: www.ipaf.org/
accident. Die Informationen werden
dazu verwendet, Höhenzugangstechnik
noch sicherer zu machen als sie es heute
bereits ist.
www.ipaf.org/de
Absenzen tun nicht nur den Mitarbeitenden weh.
Absenzen und Ausfalltage tun jeder Firma weh. Sie kosten Geld und Nerven, führen zu Überstunden und Stress. Oft verursachen
sie Terminprobleme und Ärger bei den Kunden. Das muss nicht sein. Denn viele Arbeitsausfälle lassen sich einfach und mühelos
vermeiden. Auch durch die Mitarbeitenden selber. Unsere Infos und Präventionsmittel unterstützen Sie dabei, mit wenig Aufwand
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. www.praevention-im-buero.ch
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
5/15
Eidgenössische Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
www.iza.ch
29
30
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Skanska-Manager absolvieren IPAF-Kurs
«Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte»
20 Manager von Skanska Romania haben
erfolgreich den IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» absolviert.
Dieser Kurs vermittelt Führungskräften
die Vorbereitung und sichere Koordinierung des Einsatzes der verschiedensten Arten von Hubarbeitsbühnen vor Ort.
Der Kurs wurde vom durch IPAF zertifizierten Trainer Martin Wraith abgehalten, organisiert von IPAF Mitglied und
Verleihunternehmen Industrial Access
Romania, das 2013 einen International
Award for Powered Access (IAPA) in der
Kategorie Hubarbeitsbühnenvermieter
des Jahres 2013 gewann und auf dessen
Gelände der Kurs stattfand.
Mircea Bosie, Umwelt- und Arbeitsschutzkoordinator bei Skanska Romania
und einer der Manager, die an dem Kurs
teilnahmen, sagt: «Die Struktur des Schulungsmoduls war gut und führte uns
Schritt für Schritt an die Materie heran,
ohne uns in zu kurzer Zeit mit zu vielen
Informationen zu überladen. Der Schulungsinhalt war sehr verständlich und
wurde auf interessante Weise vermittelt,
mit Hilfe von Videos, Fallstudien und
Animationen. Der grösste Bonus war der
Trainer, der sehr gut vorbereitet war und
die Schulung effektiv abhielt.»
Der IPAF-Kurs «Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte» kann in
zertifizierten
Schulungszentren weltweit
in englischer, deutscher, französischer,
italienischer, niederländischer, spanischer und
portugiesischer Sprache gebucht werden.
Der auf einen Tag angelegte Kurs behandelt
nicht die Bedienung
der Maschinen, sondern die Planung,
Überwachung und effektive Verwaltung
des Einsatzes mobiler Hubarbeitsbühnen vor Ort. Er wird mit einer
schriftlichen Prüfung abgeschlossen, die
die Teilnehmer bestehen müssen, um ein
Zertifikat zu erhalten.
Näheres hierzu unter
www.ipaf.org/m4m
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ALU[Y\TM…Y
(YILP[ZTLKPaPU,YNVUVTPL
\UK/`NPLUL(.
^^^HLOJO
Produkte
Sicher um die Kurve:
Spezielles Absturzsicherungssystem
mit gekrümmten Elementen schützt
Personal auch bei komplexen
Dachformen
Gewölbte und gebogene Glaselemente liegen architektonisch im Trend, bedeuten für
die Fensterreinigung allerdings eine besondere Herausforderung hinsichtlich der
Absturzsicherung. Die Experten der österreichischen
Innotech Arbeitsschutz
GmbH haben daher eine
Lösung entwickelt, die sich
auch komplexen Dach- und
Fassadenformen anpasst und
dabei die höchsten Sicherheitsansprüche erfüllt: Das
System Taurus ermöglicht als
eines von wenigen eine horizontale sowie vertikale Anbringung und erlaubt es zudem, jedes einzelne der
Schienenelemente individuell
zu krümmen und so an die
speziellen Bedingungen des
jeweiligen Gebäudes anzupassen. Seit kurzem wird das
bewährten Konzept durch
eine speziell als Sonderlösung entwickelte Drehweiche
ergänzt, mit der der Sicherungsgleiter einfach und
ohne Umhängen zwischen
sich kreuzenden Schienen
wechseln kann.
Die konventionellen Schienensysteme zur Dachabsturzsicherung haben nur gerade
Elemente, die entweder für
eine Nutzung in der Vertikalen oder in der Horizontalen
vorgesehen sind und sich damit für eine komplizierte Wellenform von Dach oder Fassade, die flexible Schienenformen notwendig macht, nicht
eignen. Auch sind die Schienengleiter, in die sich der Mitarbeiter einhängt, in der Regel
5/15
entweder für ein senkrechtes
oder ein waagerechtes System
konstruiert, nicht aber für
beide Varianten. Dadurch ist
ein Übergang von einer Ebene
auf die andere im Rahmen eines einzigen Schienensystems
– also ohne sich aus- und wieder einhängen zu müssen –
unmöglich, was nicht nur Aufwand verursacht, sondern auch
ein hohes Sicherheitsrisiko mit
sich bringt.
Der Gleiter, der auf dieses System ausgelegt wurde, passiert
die Biegungen problemlos und eignet sich nicht nur für eine
vertikale und horizontale Schienenführung, sondern auch
für Schrägen. So können Personen praktisch kontinuierlich
an der Dachkante entlang rund um das Gebäude laufen.
Quelle: INNOTECH Arbeitsschutz GmbH
Individuelle Krümmungen
und spezieller Gleiter
Beim Absturzsicherungssystem Taurus von Innotech entfallen diese Nachteile, da hier
alle Aluminiumschienen individuell gekrümmt und mit einem speziellen, kugelgelagerten Gleiter kombiniert werden
können. Dieses Gleiter-Modell der österreichischen Experten passiert die Biegungen
problemlos und eignet sich
nicht nur für eine vertikale
und horizontale Schienenführung, sondern auch für geneigte Flächen. In Verbindung
mit einer speziell für komplexe Dachformen entwickelten Drehweiche ergibt sich dadurch eine ungeahnte Flexibilität: Der Gleiter fährt dazu
auf ein rotierbares Schienenstück, das in der Mitte einer
Schienenkreuzung liegt. Das
Teilstück wird dann mit dem
Gleiter darauf soweit gedreht,
bis es in einer Linie mit der
kreuzenden Schiene liegt, sodass der Gleiter einfach in dieser neuen Richtung weitergeführt werden kann. So ermöglicht es die Taurus-Schienenabsturzsicherung, dass Perso-
nen auf dem Dach praktisch
kontinuierlich an der Dachkante entlang rund um das
Gebäude laufen können –
ohne Umhängen. Sie können
sich völlig ungehindert im gesamten Schienenverlauf bewegen und ihre Arbeiten mit
grösstmöglicher Bewegungsfreiheit durchführen.
Alternativ gibt es aber auch
passende Gleiter für horizontale und Überkopf-Systeme
sowie für rein vertikale Anwendungen. «Und sollte es
doch einmal zu einem Sturz
kommen, blockiert zum Beispiel der Allround-Gleiter dank
integrierter Fallgeschwindigkeitserkennung sofort in alle
Richtungen», erklärt Sebastian
Friedrich Mohrwind, Leiter
des internationalen Vertriebs
bei der Innotech Arbeitsschutz GmbH. Taurus fungiert damit sowohl als Rückhalte- als auch als Auffangsystem.
Frei anpassbare
Absturzsicherung –
bis hin zur Farbe
Durch seine Flexibilität eignet
sich das System selbst für Bauwerke, die keine geometrischen Linienzüge verwenden,
sondern nur auf frei gezogenen Linienstrukturen basieren. Um der besonderen Geometrie zu folgen, werden
hierbei alle Elemente in enger
Zusammenarbeit mit dem
Bauverantwortlichen entsprechend dessen Anforderungen
gefertigt. Auch lassen sich –
wenn es die Wünsche zur Anbringung erfordern – alle Halwww.iza.ch
31
32
Produkte
terungen individuell planen.
Falls es der jeweilige Oberflächen-Typ auf dem Dach nötig
macht, wird zusätzlich der Sitz
der Befestigung im unternehmenseigenen Prüflabor getestet. Zudem wurde für ein
Sonderprojekt eigens ein spezieller Schienenverbinder mit
höherem Dehnungsausgleich
entwickelt: Das Modell kann
trotz vieler Krümmungen die
stärkeren Wärmedehnungen
des Aluminiums aufnehmen
und verhindert so, dass sich
die Schienen bei Sonneneinstrahlung verbiegen.
Um sich nicht vom Dach abzuheben und sich harmonisch
Empfohlen durch die
Schweizerische Vereinigung
Betriebssanität (SVBS)
in den Gesamtentwurf der
Architekten einzufügen, kann
das gesamte Dachabsturzsicherungssystem farblich angepasst werden. Für die Fertigung und insbesondere für die
Verpackung bedeutet das eine
besondere Herausforderung.
Ausserdem muss auch die
Montage bei diesen Spezialanfertigungen sehr vorsichtig erfolgen. «Wir sind stolz, dass
wir mit unserem System nicht
nur die Sicherheit, die immer
vorgeht, gewährleisten, sondern auch die ästhetischen
Ansprüche der Architekten
erfüllen konnten», so Mohrwind.
Die Ausbildung
zur Betriebssanitäterin
zum Betriebssanitäter
•
•
•
•
•
•
•
Betriebsnothelferkurs
Betriebssanitätsvorkurs
Betriebssanitätsgrundkurs 1
Betriebssanitätsgrundkurs 2
Refresherkurs in Betriebssanität
Fortbildungstage Betriebssanität
Führungstage Sibe und/oder Leitung BS
(2 Tage, Stufe 1)
(BS-VK, 3 Tage, Stufe 2)
(BSK 1, 3 Tage, Stufe 3, Teil 1)
(BSK 2, 3 Tage, Stufe 3, Teil 2)
(2 Tage)
(1 Tag)
(1 Tag)
Kurslokalitäten
an zentraler
Lage in Olten
Kursdaten 2016
Betriebsnothelferkurs
(Ersthelfer Stufe 1)
BS-VK
(Ersthelfer Stufe 2)
BSK 1
(Ersthelfer Stufe 3, Teil 1)
BSK 2
(Ersthelfer Stufe 3, Teil 2)
BS-Refresherkurs
BLS-SRC + AED-SRC
sind Bestandteile der
Betriebssanitätskurse
01. – 02. Februar 2016 / 21. – 22. März 2016
25. – 26. April 2016 / 06. – 07. Juni 2016
05. – 06. September 2016 / 24. – 25. Oktober 2016
14. – 15. November 2016
13. – 15. Januar 2016 / 17. – 19. Februar 2016
13. – 15. April 2016 / 29. Juni – 01. Juli 2016
21. – 23. September 2016 / 09. – 11. November 2016
27. – 29. Januar 2016 / 16. – 18. März 2016
01. – 03. Juni 2016 / 14. – 16. September 2016
30. November – 02. Dezember 2016
24. – 26. Februar 2016 / 20. – 22. April 2016
22. – 24. Juni 2016 / 19. – 21. Oktober 2016
23. – 25. November 2016
11. – 12. Februar 2016 / 12. – 13. Mai 2016
25. – 26. August 2016 / 03. – 04. November 2016
Fortbildungstag 1 (Wundversorgung im BS-Dienst) 10. März 2016 / 18. Oktober 2016
Fortbildungstag 2 (Kommunikation im BS-Dienst) 31. März 2016 / 08. November 2016
Führungstage 1 - 5 für Die Reihenfolge ist frei wählbar. Die Führungstage
Sibe und Leitung BS können auch einzeln besucht werden. Daten im 2016:
(je 2 FBE SGAS)
7. März / 11. April / 27. Juni / 29. August / 17. Oktober
Wicki + Ambühl AG Notfallschulung + Beratung
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Arbeitssicherheit und Gesundheit
Ist ein Smartphone ein geeignetes Notrufgerät?
Michael Baumgartner, Dipl. El. Ing. FH, AidComm AG
Spricht aus technischer Sicht etwas dagegen, ein Smartphone als Notrufgerät für den Alleinarbeitsschutz einzusetzen?
Summary
Ist ein Smartphone als Notrufgerät geeignet oder ist es gar die bessere Lösung?
Mit Sicherheit lässt sich sagen, dass aus
technischer Sicht nichts mehr dagegen
spricht ein Smartphone mit Nothilfe
App einzusetzen. Achten Sie bei Ihrer
Evaluation darauf, dass das Gerät und
auch das App die Stabilitätsanforderungen für Notrufgeräte erfüllt (z. B.
SOS24Aid-144-Zertifikat). Mit den verfügbaren Geräten und App können
nicht nur alle Funktionalitäten von konventionellen Notrufgeräten angeboten
werden sondern eine Vielzahl von wertvollen Zusatzfunktionen: genau Notfallortserkennung in Gebäuden, dem Lernmodus zur Bestimmung der individuellen Alarmauslöse-Ereignisse, dem TestMode mit dem die Funktion des gesamten Alarmierungs-Prozesses jederzeit
einfach überprüft werden kann, einfaches Anpassen der Einstellungen bei veränderten Bedürfnissen durch die SIBE,
...
Bereits seit Januar 2015 können zertifizierte Geräte und Apps die individuelle
24-Std.-Notruf-Dienstleistung für Alleinarbeitende von SOS24Aid-144 in allen
CH-Regionen nutzen.
Ob es auch Sinn macht, hängt von der
Anwendung, den jeweiligen Umständen und den Bedürfnissen der Beteiligten ab.
Diese Frage stellt sich Ihnen früher oder
später bei der Evaluation eines neuen
Notrufgeräts für einen allein arbeitenden
Mitarbeiter.
Früher nutzte man dazu Funkgeräte und
überwachte den Alleinarbeiter durch andere Mitarbeiter über Funk, später, dank
spezifischen Notrufgeräten und Handys
mit Notruffunktion konnte man Alarme
über grössere Distanzen übermitteln,
ohne dass jemand auf Funkdistanz in der
Nähe sein musste und nun gibt es bereits
5/15
Smartphone-Apps für den Alleinarbeiterschutz!
Dachte man bei einem Notrufgerät bisher also eher an ein spezielles Gerät mit
einem grossem roten Knopf und eingebautem Bewegungs- und Lagesensor, ändert sich dies zunehmend und man fragt
sich, ob nicht das gewohnte Smartphone
auch die Notruffunktion übernehmen
kann.
Ja, das kann es!
Bedenken, dass Smartphone nicht als
Notrufgerät eingesetzt werden können gelten heute meist nicht mehr.
Wir sagen Ihnen warum.
Ein Smartphone kann für alle möglichen und
unmöglichen Nutzungen missbraucht werden,
dadurch wird doch die Performance der Nothilfe App beeinträchtigt?
Um die Nutzung klar auf die vom Arbeitgeber vorgesehenen Anwendungen
zu beschränken, gibt es spezifische Tools.
Damit kann die IT-Abteilung die Geräte
auf die vorgesehenen Anwendungen beschränken. Zudem können die Geräte
bei Verlust einfach gelöscht werden, was
unkontrollierten Datenverlust verhindert.
Damit kann auch sichergestellt werden,
dass die Nothilfe-App jederzeit die notwendigen Ressourcen wie GPS, TelefonDienst, SMS-Dienst und G-Sensor zur
Verfügung hat, um sicher funktionieren
zu können.
Jedes Smartphone enthält alles was es
braucht, um daraus mittels einer App ein
Notrufgerät zu machen. Smartphones
enthalten einen Beschleunigungssensor,
welcher Bewegungslosigkeit, Aufprall
oder eine liegende Position zu erkennen
vermag.
Sie verfügen über Standortdienste, welche mittels GPS, WLAN und/oder
Handynetz die Position des Gerätes bestimmen können und, nicht zu vergessen, sie kommunizieren über das Handynetz oder das Internet und können
somit Notrufe tätigen und Alarm-SMS
versenden.
Es braucht somit «nur» ein Stück Software (App), welches diese Techniken
kombiniert und zu einer Notruf Applikation bündelt.
Auf einem Smartphone kann die NothilfeApp durch den Benutzer einfach ausgeschaltet
werden!
Dies ist so und entspricht einem Grundprinzip der Smartphone-Technik, nämlich dem Nutzer zu überlassen, welche
Apps er gerade benützen will und welche
nicht.
Grundsätzlich können alle Apps, auch
solche welche beim Einschalten automatisch gestartet werden, durch den Nutzer
wieder beendet werden.
Aber: Dem Mitarbeiter die permanente
Überwachung durch ein Nothilfe App
aufzuzwingen, welches nicht ausgeschaltet werden kann, wird seine Akzeptanz
dafür bestimmt nicht fördern!
Besser Sie vereinbaren mit ihm (allenfalls
schriftlich), wann und wo die Nutzung
www.iza.ch
33
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Arbeitssicherheit und Gesundheit
der Nothilfe App für ihn Pflicht ist und
kontrollieren es gegebenenfalls anhand
seines Nutzungsprotokolls.
Dadurch erreichen Sie viel eher das Ziel,
dass der Mitarbeiter selbstverantwortlich
sein Nothilfe App nutzt, um die geforderte Sicherheit zu erreichen.
Ein bewusster Umgang mit der NotrufEinrichtung ist eminent wichtig, um
Fehlalarme zu vermeiden und jederzeit
sicher zu sein, dass die Einrichtung auch
wirklich in Betrieb ist, wenn sie es sein
soll.
Um manuell einen Notruf auszulösen, muss
beim Smartphone zuerst der Bildschirm entsperrt werden, was in einer echten Notsituation eher problematisch sein kann ...
Dies kann mit den heutigen Smartphones und App-Techniken so gelöst werden, dass der Notrufknopf jederzeit direkt zugänglich ist.
Es ist geradezu eine Stärke dieser Geräte,
jederzeit neueste Technologien und Entwicklungen zu integrieren und die Lösungen weiterentwickeln zu können.
Was, wenn die Nothilfe App genau in dem
Moment blockiert, wenn sie einen Notruf
senden soll?
Die Stabilität der Geräte und Betriebssysteme ist heute derart gut, dass ein
Blockieren praktisch nicht mehr vorkommt. Wann mussten Sie zuletzt Ihr
Smartphone neu starten, weil es blockiert
war?
Reicht der Smartphone Akku aus um einen
(langen) Arbeitstag durchzuhalten?
Ein intelligenter Umgang speziell mit
Komponenten wie dem GPS ist selbstverständlich angezeigt, um den Akku zu
schonen und lange Nutzungszeiten zu
erreichen. Dazu gibt es Techniken wie AGPS und kombinierte Ortung, um den
GPS-Empfänger möglichst nicht im verbrauchsintensiven First-Fix Modus zu
betreiben.
Das Akku-Thema ist keineswegs mehr so
www.iza.ch
brisant wie früher. Ausser den extreme
Dauer-Telefonierer und -Internetnutzer
hat heute kaum mehr jemand Probleme,
das Gerät einen ganzen Tag ohne Laden
nutzen zu können.
Smartphones sind empfindlich, nehmen bei einem Sturz schnell Schaden und können dann
möglicherweise keinen Alarm auslösen!
absetzen können, fällt die Wahl eher
auf ein Smartphone mit entsprechender App. Diese Flexibilität, massgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse anzubieten, bietet nur das Smartphone.
Fazit
●
Es gibt unterschiedlichste Modelle, von
sehr filigran und stylisch bis hin zu extrem robust und wasserdicht. Die Wahl
sollte möglichst an die Arbeitsumgebung
des Mitarbeiters angepasst sein. Zudem
gibt es eine breite Auswahl an robusten
Hüllen, welche das Smartphone vor allzu
harten Stössen effektiv schützen können.
Dadurch wird das Smartphone genau so
robust wie jedes andere Notrufgerät.
Was ist denn nun die bessere Wahl?
Smartphone, Notrufhandy oder Notrufgerät?
●
Diese Frage entscheidet sich nicht allein
aufgrund der technischen Eigenschaften
des Gerätes!
● Die technischen und betrieblichen Anforderungen (z. B. EX-Schutz) sowie
die Bedürfnisse der Mitarbeiter sind
entscheidender.
● Bei SmartPhone sind oft die Anforderungen der IT-Abteilung bezüglich Sicherheit und Device Management mit
zu berücksichtigen.
● Wird das Gerät von verschiedenen
Personen abwechseln genutzt, wird
meist ein zusätzliches Gerät zu den
persönlichen Arbeitshandys gewählt
werden.
● Muss das Gerät in- und ausserhalb von
Gebäuden ortbar sein, schränkt dies
die Auswahl ein. Nicht jedes Notrufgerät kann dies bieten.
● Muss das Gerät notfalls ohne HandyNetz in der Lage sein über WLAN und
Internet zu kommunizieren, ist die
Wahl eines Smartphones praktisch
vorbestimmt.
● Ist die Arbeitsumgebung extrem laut,
empfiehlt sich eher ein Notrufgerät
mit einem schrillen, 120dB lauten
Alarmton und einem starken Vibrator.
● Muss ein Security Mitarbeiter auf
Kontrollgang Checkpunkte einlesen
und bei Bedrohung einen stillen Alarm
●
Für einfache Anwendungen mit geringer Komplexität erfüllen herkömmliche Notrufgeräte perfekt ihre Aufgabe.
Für komplexe Anwendungen bietet
das Smartphone eine Lösungsvielfalt
und -flexibilität, welche die herkömmlichen Notrufgeräte nicht bieten können.
Und für den Mitarbeiter kann es von
Vorteil sein, seine AlleinarbeiterSchutzfunktion direkt auf seinem gewohnten Arbeitshandy zu haben und
nicht zwei Geräte mit sich führen zu
müssen.
Das Smartphone ist ganz klar eine valable Alternative zu herkömmlichen
Notrufgeräten, ob es auch Sinn macht,
es einzusetzen, ergibt sich aus der
Analyse der Anwendung und der Bedürfnisse von Betrieb, IT und Mitarbeiter. Achten Sie auf die SOS24Aid144-Zertifizierung des Notruf-Apps.
Und nicht zu vergessen: Ebenso wichtig wie das Gerät ist das Alarmkonzept! Stellen Sie sicher, dass die Personen-Notrufe jederzeit (auch nachts,
am Wochenende, bei Ferien oder
Krankheit) von kompetenter Stelle
entgegengenommen werden und diese
Stelle jederzeit über alle Informationen verfügt, um die vorgesehenen
Nothelfer (interne oder externe) an
den richtigen Ort zu senden und diese
über spezifische Umstände informieren kann (z. B. ob ein Schlüssel für den
Gebäudezutritt notwendig ist). Die
Notrufzentrale von SOS24Aid stellt
diese Dienstleistung seit 1. 1. 2015
auch für Notruf-App-Nutzer sicher.
AidComm AG
[email protected]
www.aidcomm.ch
5/15
Manchmal entscheiden
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Unsere Lösungen bieten eine on-site Sicherheitsarchitektur, die einen massgeblichen Teil zur Deeskalation
und Lösung von Unfällen, Katastrophen oder Konflikten beiträgt. Und damit Sie auch im Falle späterer
Haftungsfragen auf der sicheren Seite sind, werden alle Handlungen detailliert und beweisfest dokumentiert.
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36
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Prävention zwischen Tradition und Moderne
Ludwig Binkert
Die diesjährige Tagung der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft fand unter dem Motto «Prävention
zwischen Tradition und Moderne» statt. Die gutbesuchte Veranstaltung wurde in Blatten im Lötschental abgehalten.
Inside
Seit 60 Jahren ist die BUL für die bäuerliche Bevölkerung die Anlaufstelle, wenn
es um Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz geht. Mit
viel Engagement werden Präventionsmassnahmen erarbeitet und weitervermittelt. Das Kursangebot konnte in den
letzten 15 Jahren dank agriTOP massiv
ausgebaut werden. Die BUL konnte für
ihre Dienstleistungen auch neue Kunden
aus landwirtschaftsnahen Branchen finden. Diese Aufträge helfen, das Dienstleistungsangebot laufend zu erweitern
und tragen dazu bei, die Prävention für
die Landwirtschaft auf hohem Niveau zu
halten.
Der Stiftungsrat hat die Strukturen überprüft und per 1. Juli 2015 die Geschäftsleitung mit Ruedi Burgherr, Vorsitzender, Barbara Eggen, Thomas Bachmann,
Etienne Junod und Natanael Burgherr
gewählt. Die Funktionen sind für die
BUL und die agriss in einem entsprechenden Organigramm festgehalten.
Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung
& Prävention, AXA-Winterthur
Ernst Riedel, SVLFG
wirtschaftlichen Schulen im Wallis und in
Delémont angewendet.
heitsbildern wie Burnout oder Boreout
(Zustand ausgesprochener Unterforderung) führen.
«Wo bleibt der Mensch, wenn Maschinen das Denken übernehmen?»,
Marcel Bäni, seo coaching.
Marcel Bäni zeigte, wie Getreidemähmaschinen mit immer mehr Automation
und Fernsteuerung funktionieren. Er
zeigte die Ohnmacht des Menschen und
wie die Technisierung auch zu Krank-
Durch die fortschreitende Automatisierung entstehen neue Anforderungen an
das Bildungsniveau der Mitarbeiter. Die
Folgen hängen von der Einstellung der
Betroffenen ab. Arbeiten sie nur für den
Monatslohn oder nehmen sie ihre Tätigkeit auch als einen wesentlichen Teil ihrer
In seiner Übersicht über die Aktivitäten
erwähnte Ruedi Burgherr die Überarbeitung oder Herausgabe von Broschüren
wie «Sichere Elektrizität in der Landwirtschaft», «Brandverhütung», «Notfälle auf
dem Bauernhof» oder «Sicherheit ist kein
Zufall», «Sichere Holzernte und Brennholzverarbeitung in der Landwirtschaft»
und «Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln», die im Auftrag des SECO
erarbeitet werden.
Vor kurzem wurde der neue Webshop
www.bul.ch aufgeschaltet. Im Bereich
von Kursen, Schulungen und Kontrollen
finden vor allem die Themen Ladungssicherung, Ergonomie, Kleingeräte, Leitern, Hebefahrzeuge und Persönliche
Schutzausrüstung reges Interesse. Das
Projekt «Agrifit» hat in der Westschweiz
an Bedeutung gewonnen. Das Ziel von
Agrifit ist es, den Muskelaufbau dauerhaft zu fördern. Agrifit wird in den landwww.iza.ch
Geschäftsleitung BUL (v.l.n.r.): Thomas Bachmann, Nathanael Burgherr,
Etienne Junod, Barbara Eggen, Rudy Burgherr
5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
derunfälle und reduzieren tödliche Unfälle um 60%. Zahnd erläuterte Beispiele
mit verschiedenen Fahrzeugtypen sowie
dem City Control System oder den Rückfahrwarnern, die Schadenfälle bei Fahrzeugen um 66% reduziert haben. Fahrassistenzsysteme führen zu substantiell
mehr Sicherheit im Verkehr.
Dorfführung in Blatten mit Lukas Kalbermatten
Selbstverwirklichung war? Seine Ausführungen schloss er mit einer Checkliste für
«Gesundes Arbeiten». Je nach Auswertung gibt sie Hinweise darauf, ob jemand
sich einbringen und Verantwortung tragen kann, ob die Anforderungen und Bedürfnisse sich nicht ganz decken oder ob
man sich in einer Lebenskrise befindet.
Entwicklung der Technik bei der
Waldarbeit und bei der Brennholzbereitung, Ernst Riedel, SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau).
Riedel erlebte während seiner fast 30 Berufsjahre unzählige Todesfälle. Unfälle
passieren beim Unterhalt von Maschinen
oder bei Feld- und Kulturarbeiten.
Im Wald passieren Unfälle vor allem bei
Fällarbeiten, bei Holzaufbereitung und
beim Rücken und Heranbringen des
Holzes.
Viele Unfälle beruhen auf fehlenden
Fachkenntnissen. Deshalb stelle die
SVLFG vielfältige Präventionsangebote
zur Erlangung der Sachkunde zur Verfügung. Anhand von Beispielen wie Spaltmaschine, Profilmaschinen oder WippKreissäge u. a. mehr erklärte Ernst Riedel
den Stand der Technik (Regelwerk) und
die Entwicklungen als Ausfluss des Unfallgeschehens.
5/15
In einem zweiten Referat stellte Riedel
die Gesundheitsangebote für SVLFGVersicherte vor. Dies sind: Sturzprävention, Trainings- und Erholungswoche für
pflegende Angehörige, Betriebsübergabe
– ein Gesundheitsthema, Psychosoziales
Netzwerk und Gesundheit kompakt.
Aktuelle Unfälle und Prävention.
Hans Stadelmann resümierte, dass es
kein auffälliges Verhaltensmuster bei Unfällen gibt. Einerseits sind Betriebe ohne
agriTOP betroffen, andererseits gibt es
auch schwere Unfälle in Betrieben mit
der Branchenlösung. Die BUL sucht
Wege, um bei Auffälligkeiten durch Präventionsangebote Lösungen aufzuzeigen. Zum Beispiel gibt es eine neue
Warntafel für Weiden mit Mutterkühen.
Mehr Elektronik im Auto – mehr
Sicherheit im Verkehr? Bettina Zahnd,
Leiterin Unfallforschung & Prävention,
AXA-Winterthur.
Die Technik hat sich in den letzten zehn
Jahren für Autos und Lastwagen massiv
verbessert. Zuerst wurden ABS, ESP und
Bremsassistenzsysteme eingeführt, heute
spricht man von modernen Fahrassistenz-Systemen, die das Fahrzeug automatisch in der Fahrspur halten. Fahrassistenzsysteme (ESP – Electronic Stability
Control) verhindern 80% aller Schleu-
Ivo Lehmann, agriss, widmete sich dem
Thema «Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf Hochsilos
und Dächern».
In landwirtschaftlichen Betrieben gibt es
Arbeiten an Hochsilos, an Photovoltakik-Anlagen, Dachreinigungen usw. Anhand der gesetzlichen Anforderungen
stellte er die Risikomatrix Hochsilo und
die Risikomatrix Dächer vor. Anhand
verschiedener Schutzmassnahmen zeigte
er, wie Arbeiten auf Dächern sicher gestaltet werden können.
Vera Bracher, verantwortlich für agriTOP-Pferd, stellte die Unfall- und Gefahrenanalyse im Bereich Pferd und
Landwirtschaft vor. Von 100 000 Pferden in der Schweiz werden rund 85% auf
landwirtschaftlichen Betrieben gehalten.
Mit dem Produkt agriTOP-Pferd gibt
man den Landwirten ein Werkzeug für
die Unfallverhütung im Umgang mit
Pferden in die Hand. Kurse für die Sicherheit im Umgang mit Pferden werden
ab Herbst 2015 angeboten.
Weitere Referate befassten sich mit dem
Unfallgeschehen in der Landwirtschaft
in Italien, Sicherheitssschulung im Betrieb (MOBAS) sowie Waldarbeiten im
Bereich von Totholz (SUVA), neue EUVorschriften für landwirtschaftliche und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie
Früchtelagerung in kontrollierter Atmosphäre.
Die nächste Tagung findet am 2. und
3. September 2016 statt
www.iza.ch
37
38
Publireportage
STILL LTX Elektroschlepper
Effizientes Ziehen mit dem
Allroundtalent
Ob zum Personen- oder Koffertransport an Flughäfen und Bahnhöfen,
als Zugfahrzeuge in Spitälern, Zivilschutzeinrichtungen, an Messen
und Events, als Routenzug in der Produktionsversorgung – die neuen
STILL Elektroschlepper LTX sind mit ihrer Höchstgeschwindigkeit bis
20 km/h und der maximalen Anhängelast von 8 Tonnen für vielfältige
Transportaufgaben im Innen- und Ausseneinsatz konzipiert.
Produktions- und Handelsfirmen sowie Dienstleister sind heute auf immer
schnellere und effizientere Logistikprozesse angewiesen. Das erfordert zunehmend flexiblere Materialflusskonzepte. Daher setzen immer mehr Unternehmen Schlepper und Routenzüge zum Transport und zur innerbetrieblichen Materialversorgung ein.
heit neben der Lenksäule hat er alle Informationen immer im Blick und direkten Zugriff auf Fahrprogramme, Arbeitsscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger,
Scheibenwischer und vieles mehr.
Sicherheit und Umweltverantwortung gross geschrieben
Für ein Höchstmass an Sicherheit verfügt der LTX über drei Bremssysteme: die
verschleissfreie elektrische Bremse mit Energierückspeisung, wenn das Fahrpedal losgelassen wird, die hydraulisch/mechanische Betriebsbremse und die automatische Parkbremse, die einfällt, sobald das Fahrzeug steht. Alle LTX-Fahrzeuge verfügen serienmässig über das Energiesparprogramm Blue Q, mit dem
sich je nach Einsatz und Last auf Knopfdruck bis 10% Energie einsparen lassen.
Durch den gekapselten wartungsfreien Drehstrommotor entfällt der Kohlebürstenwechsel. Die langen Wartungsintervalle von 1000 Betriebsstunden
oder 12 Monate sind kostensparend. Umweltverantwortung beweist STILL
nicht nur durch den Einsatz energiesparender Technologien, sondern auch
durch die Verwendung von bis zu 98% recyclefähigem Material.
Intelligentes Ziehen und Schleppen
Das zukunftsweisende Fahrzeug zieht die Lasten schnell und zuverlässig dorthin, wo sie hinsollen. Für sicheres Anfahren auf Rampen und sorgenfreies Absteigen sorgt die automatische Parkbremse: Sie wird aktiviert, sobald das Fahrzeug steht. Der STILL Ramp Indicator informiert den Fahrer zudem jederzeit
über die aktuellen Steigungen oder Gefälle. Selbst häufiges Auf- und Absteigen
gehört mit dem LTX der Vergangenheit an, denn im Mitgängerbetrieb folgt das
Fahrzeug dem Bediener auf Schritt und Tritt.
Komplette Ausrüstung
Serienmässig ist der LTX mit einer 3-Stufen-Anhängerkupplung ausgerüstet.
Für den Betrieb als Routenzug bietet STILL eine hydraulische Anlage für die
Hub- und Senkfunktion der Routenzugelemente an. Sie ist über den Sitzkontaktschalter gesteuert, d. h. sobald der Fahrer den Sitz verlässt, senken sich die
Anhänger ab. Besteigt der Fahrer den Sitz wieder, werden die Anhänger erneut
angehoben. Erst danach erfolgt die Fahrtfreigabe. Für Schlepper, die auf öffentlichen Strassen genutzt werden, bietet STILL eine Vorrüstung mit Fahrlicht, LED-Tagfahrleuchten, Rücklicht, Bremslicht, Fahrtrichtungsanzeiger,
Rückspiegel und Geschwindigkeitsschild an.
STILL Elektro-Schlepper und -Transporter für schnelle und effiziente Materialtransporte sowohl im Innen- und Aussenbereich.
STILL LTX-T 08 – vielseitig im Einsatz, mit höchstmöglicher Sicherheit und wegweisender Energieeffizienz.
Grosse Benutzerfreundlichkeit
Beidseitige grossflächige und rutschhemmende Trittstufen mit profilierter
Kante im Rahmen sowie Haltegriffe gewährleisten einen sicheres Auf- und Absteigen des Fahrers. Der geräumige Fussraum bietet ausreichend Platz, und
aus der Sitzposition heraus ist eine hervorragende Sicht auf die Bedien- und
Anzeigeelemente gewährleistet. Auch mit Kabine oder Wetterschutz bietet
der LTX eine herausragende Rundumsicht aufgrund der hochgezogenen Frontscheibe und der schmalen Profilstreben.
Eine in vier Stufen höhenverstellbare Lenksäule sowie der komfortable gefederte Fahrersitz mit verstellbarer Rückenlehne sorgen zusammen mit dem gefederten und gedämpften Fahrwerk für ein angenehmes Fahren. Alle Schalter
und Bedienhebel sind für den Fahrer leicht erreichbar und über die Anzeigeein-
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5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Nationale Tagung für betriebliches
Gesundheitsmanagement 2015 /
4. Netzwerktagung Psychische Gesundheit Schweiz
26. August 2015, Universität Zürich
Dr. Ruedi Knutti, Arbeit und Gesundheit
«Arbeit und psychische Gesundheit – Herausforderungen und Lösungsansätze» war das Thema der diesjährigen, von
Gesundheitsförderung Schweiz in Kooperation mit dem SECO und der Suva veranstalteten Tagung. Themenpartner waren
dieses Jahr das «Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz»1 und die Stiftung «pro mente sana»2.
Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz waren auch in den Tagungen der
vergangenen Jahre ein wichtiges Thema.
Gemeinsam mit dem «Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz» und der Stiftung «pro mente sana» durchgeführt,
wurde das Thema «Arbeit und psychische Gesundheit» nun aber dieses Jahr
auch aus dem Gesichtswinkel angesprochen, wie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess gehalten, resp. wieder in diesen integriert
werden können. Dank der Teilnahme des
«Netzwerks Psychische Gesundheit
Schweiz» wurde mit mehr als 800 Interessierten ein neuer Teilnahmerekord erreicht.
Umgang im Betrieb mit
Mitarbeitenden mit psychischen
Störungen
Mitarbeitende mit psychischen Störungen und was Führungskräfte dazu wissen, bzw. wie sie sich verhalten sollten,
das war der Themenkreis des einleitenden Referates von Dr. Niklas Baer, Leiter Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, Psychiatrie Baselland in Liestal.
Dass die berufliche Beschäftigung –
wenn die Arbeitsbedingungen stimmen
– eine wichtige Gesundheitsressource ist,
gilt auch für Betroffene mit psychischen
Störungen. So zeigt eine schweizerische
Studie, dass noch im Arbeitsprozess stehende Patienten sowohl eine kürzere Behandlungsdauer benötigen als auch besser genesen. Es ist deshalb auch aus
diesem Grund wichtig, Menschen mit
psychischen Störungen so weit wie möglich im Arbeitsprozess zu halten. Aber
auch mit Blick auf die schweizerische IVStatistik: Die psychiatrischen IV-Renten
haben sich in den letzten 30 Jahren auf
das dreifache erhöht, während sie aus an5/15
Foto R. Knutti
deren Ursachen nur um 30% zugenommen haben.
Welche Ratschläge gibt Niklas Baer zum
Umgang mit Mitarbeitenden mit psychischen Problemen? Vorgesetzten empfiehlt er in einem ersten Schritt, Verantwortung zu übernehmen. Konkret meint
er damit, a) das Problem möglichst früh –
und wertschätzend – mit dem Betroffenen anzusprechen, b) zu versuchen, das
Problem zu verstehen, c) klare Vorgaben
zu entwickeln und d) auch Unterstützung
anzubieten. Wenn nötig müssen dann
aber in einem zweiten Schritt auch Bedingungen zum Verhalten und zur Leistung gestellt und allfällige weitere Massnahmen getroffen werden.
Es geht aber auch darum die Betriebskultur, das Bewusstsein für psychische Probleme zu stärken und zu zeigen, dass psy-
chische Probleme zum Leben gehören
und deshalb auch eine Thema sein dürfen, über das gesprochen werden kann.
Auch Menschen mit psychischen Problemen sollen ihren Platz in der Arbeitswelt
haben. Dazu braucht es auch Leitlinien
und Schulung für Vorgesetzte und HR.
Gesundheitsmanagement bei SAP
Dr. Natalie Lotzmann, Chief Medical
Officer im Global Health Management
bei SAP mit Hauptsitz in Deutschland
zeigte unter dem Titel «Wer managed unsere Gesundheit im Betrieb?» wie der
Softwarekonzern SAP dafür sorgen will,
dass seine weltweit gegen 70 000 Mitarbeitenden nicht nur Höchstleistungen
erbringen, sondern dabei auch gesund
bleiben und mit Engagement und Motivation nachhaltig ihre Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit bewahren sollen.
www.iza.ch
39
40
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Auch bei SAP ist man sich bewusst, dass
infolge immer stärkerer Arbeitsverdichtung, erhöhter Anforderungen an die
Flexibilität jedes einzelnen und infolge
Ausweitung der Arbeitszeit psychische
Fehlbelastungen zunehmen. Für SAP
heisst dies: Gesundheitsmanagement
statt Gesundheitsförderung oder anders
gesagt: nicht der individuelle sondern der
organisationale Ansatz hat Priorität. Als
Korrektiv dafür, dass die Leistung der
Mitarbeitenden und nicht deren Anwesenheit honoriert werden soll, muss das
Augenmerk darauf gerichtet werden,
dass die Leistungserwartungen nicht zulasten der Gesundheit gehen. In diesem
Sinn wird denn auch Bill McDermott,
der Konzernchef von SAP, zusammengefasst zitiert: «Nur wenn es den Mitarbeitenden gut geht, kann auch das ganze
Unternehmen blühen.»
Sind das nur schöne Worte aus der Chefetage? Die Spitzenposition unter Grossunternehmen in der Branche «Kommunikation und IT», die SAP Deutschland
im Beliebtheitsranking der Zeitschrift
Focus3 seit drei Jahren in Folge vorweisen kann, weist darauf hin, dass SAP
wirklich ein nachahmenswertes Modell
anzubieten hat.
Burnout
Was es für direkt Betroffene bedeutet,
wenn sie selbst ein Burnout erleben und
durchstehen, schilderte anschliessend
Daniel Göring auf höchst eindrückliche
Weise. Er hatte einen tollen Job mit sehr
viel Stress, wechselte dann in andere,
ebenso herausfordernde Position in einer
anderen Branche – bis es schliesslich definitiv zu viel wurde: Er hatte in und für
seinen Beruf gebrannt – doch dann, für
ihn unerwartet, der Absturz in einem
Ausmass, das er sich vorher nicht hätte
vorstellen können. Es gab nur noch suizidale Gedanken. Nachzulesen in seinem
Buch «Der Hund mit dem Frisbee – Der
Weg in die Depression und zurück»4.
Präsentismus – noch immer nicht
als das grössere Problem erkannt
Liebe Leserin, lieber Leser – Sie kennen
die Geschichte: Da sucht einer nachts
unter der Strassenlaterne seinen verlorenen Schlüssel. Ein Passant möchte ihm
www.iza.ch
helfen. Wo haben Sie ihn denn verloren?
Dort drüben, die Antwort. Weshalb suchen sie nicht dort? Antwort: dort gibts
kein Licht.
Etwa so verhalten sich Betriebe, die mit
viel Aufwand, die Abwesenheitstage ihrer Belegschaft reduzieren wollen und
nicht verstehen, dass der Präsentismus
ihrer Mitarbeitenden das viel grössere
betriebswirtschaftliche Problem darstellt
als der Absentismus, erklärte Dr. med.
Philip Strasser, Gesellschaftsarzt und
Mitglied der Direktion von Swiss Life
AG, Zürich: «Registrierte Anwesenheit
ist kein hinreichender Beleg für einen zufriedenstellenden Gesundheitszustand
oder gar für die Leistungsfähigkeit der
Mitarbeitenden.» Die Kosten von Präsentismus sind zwar nur schwer zu ermitteln. Das beginnt bereits bei der Definition. Die scheinbar einleuchtende
Kurzformel «Krank zur Arbeit» fasst zu
kurz. Genauer ist die von Ulich5 vorgeschlagene: «Anwesenheit am Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher oder anderweitiger Beeinträchtigung, die eine
Abwesenheit legitimiert hätte.» Verschiedene Studien zeigen, dass Präsentismus
ein Mehrfaches (!) kostet im Vergleich
mit Absentismus. Präsentismus ist auch
deshalb ein Kostentreiber, weil Mitarbeitende mit Präsentismus-Verhalten ein erhöhtes Risiko für eine zukünftige Arbeitsunfähigkeit eingehen.
den zwischen Mitarbeitenden mit chronischen psychischen Erkrankungen wie
z. B. ADHS6, Persönlichkeitsstörungen
wie Narzissmus oder reduzierter mentaler Flexibilität (z. B. Perfektionismus)
und akuten psychische Belastungen und
Erkrankungen wie z. B. Depressionen.
Seine Empfehlung: Nutzen Sie die Beratungsportale für Betroffene und Arbeitgeber, nehmen Sie (in Absprache mit
dem betroffenen Mitarbeitenden) Kontakt auf mit weiteren Fachpersonen und
Fachstellen, wie Hausarzt, oder bei der
IV-Stelle. Was bereits Dr. Baer im einleitenden Referat angesprochen hat: Eine
ganz wichtige Aufgabe hat der Betrieb
selbst, nämlich dafür zu sorgen, dass psychische Erkrankungen entstigmatisiert
werden. Überlegen Sie sich: Welche Signale sendet mein Betrieb aus? Werden
«Sprüche» in der Pause toleriert? Wie hat
sich der Betrieb in der Vergangenheit
verhalten, als ein Mitarbeiter erkrankte?
Denn: Das Stigma bestimmt, ob ein Mitarbeitender ein Gespräch sucht und wie
offen er in einem Gespräch ist.
Wenn Sie, lieber Leser, liebe Leserin noch
mehr zu diesem spannenden Tag an der
Uni Zürich erfahren möchten, dann
schauen Sie doch auf der Website von
Gesundheitsförderung Schweiz nach,
dort können Sie die Präsentationen der
meisten Vorträge und der Workshops
herunter laden.7
1
Umgang mit psychisch bereits
belasteten Mitarbeitenden
Viel wurde in den letzten Jahren im Umfeld betrieblicher Gesundheitsförderung
über Stress, Mobbing und Burnout gesprochen. Aber wie soll man sich als Vorgesetzter (und auch als Kollege) gegenüber Mitarbeitenden mit psychischen
Erkrankungen verhalten? Gibt es dazu
«Werkzeuge» und für wen sind diese und
bei welchen psychischen Störungen geeignet? Welches sind die Frühwarnzeichen? Welche Interventionsmöglichkeiten gibt es?
2
3
4
5
6
7
www.npg-rsp.ch
www.promentesana.ch
www.focus-entscheider.de/event/beste-arbeitgeber/
www.danielgoering.ch
www.portal.hogrefe.com/dorsch/praesentismus
www.promentesana.ch/de/wissen/literaturempfehlungen/ads-und-adhs.html
www.gesundheitsfoerderung.ch/ueberuns/veranstaltungen/bgm-tagung.html
Dr. med. Thomas Ihde-Scholl, Stiftungspräsident Pro Mente Sana und
Chefarzt Psychiatrische Dienste der «spitäler fmi ag» zeigte in seinem Beitrag,
dass es vorerst wichtig ist, zu unterschei5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Ab sofort 60 Prozent tödliche Berufsunfälle vermeiden
Eine neue Detailanalyse der Berufsunfallzahlen von Versicherten der Suva zeigt: Werden die vom
grössten Unfallversicherer erarbeiteten «Lebenswichtigen Regeln» eingehalten, können rund 60
Prozent der tödlich endenden Berufsunfälle in der Schweiz vermieden werden. Die «Vision 250 Leben» ist somit
realisierbar: Durch dieses Präventionsprogramm sollen bis ins Jahr 2020 rund 250 Leben bewahrt werden, auch wenn die
Anzahl tödlicher Berufsunfälle aktuell stagniert.
Jährlich verunfallen rund 180 000 Versicherte der Suva bei der Arbeit. Das entspricht rund 100 Berufsunfällen pro
Stunde an einem typischen Arbeitstag.
Besonders tragisch sind dabei diejenigen
Arbeitsunfälle, bei denen Menschen ihr
Leben verlieren. In den vergangenen
zehn Jahren sind jährlich rund 80 Arbeitnehmende an den Folgen eines Berufsunfalls gestorben. Das will die Suva nicht
länger hinnehmen. Aus diesem Grund
lancierte sie im Jahr 2010 das Präventionsprogramm «Vision 250 Leben». Ziel
ist es, zwischen 2010 und 2020 die Anzahl tödlicher Berufsunfälle zu halbieren.
Der Kampagnenstart erfolgte vor fünf
Jahren – Zeit für eine Zwischenbilanz:
Fakt ist, dass die Berufsunfallzahlen kontinuierlich sinken, aber bei der Anzahl
tödlicher Berufsunfälle noch keine signifikante Veränderung erkennbar ist. «Das
wundert uns nur bedingt», sagt André
Meier, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit
bei der Suva. Gründe dafür nennt er
mehrere: Zeitdruck, andere Prioritäten
und die fehlende Systematik in der Instruktion von Sicherheitsregeln führten
immer wieder zu Berufsunfällen. «Um
die Anzahl tödlicher Berufsunfälle bis
2020 zu halbieren, müssen wir uns jetzt
doppelt anstrengen», sagt Meier.
achtet. Zählt man die Unfälle im Strassenverkehr nicht mit, wurde gar bei 72
Prozent (drei von vier) der tödlich verlaufenen Berufsunfälle eine lebenswichtige Regel verletzt. Fazit: Werden die «Lebenswichtigen Regeln» eingehalten, ist
die «Vision 250 Leben» realisierbar – und
menschliches Leid lässt sich verhindern.
Einfach, plausibel und sofort
umsetzbar
André Meier, Abteilungsleiter
Arbeitssicherheit, Suva
Geschäftsleitung der Suva. Dass die «Lebenswichtigen Regeln» Leben retten
können, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der tödlichen Berufsunfälle seit Kampagnenstart:
Bei 60 Prozent (drei von fünf) aller tödlich verlaufenen Berufsunfälle der letzten
fünf Jahre von Versicherten der Suva
wurde eine lebenswichtige Regel miss-
«Wir sichern Absturzkanten ab einer Absturzhöhe von zwei Meter», lautet beispielsweise die erste lebenswichtige Regel für den Hochbau. Jede Regel für sich
ist einfach zu erfüllen, aber man muss
daran denken und die Regeln verinnerlichen. «Bei der Erarbeitung der ‹Lebenswichtigen Regeln› haben wir die betroffenen Verbände und Gewerkschaften aktiv
miteinbezogen. Nur so gelang es uns, aus
den Unfall- und Risikoschwerpunkten
einfache und plausible Sicherheitsregeln
für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
abzuleiten», sagt André Meier. Werden
diese Regeln verletzt, gilt für alle Vorgesetzten und Mitarbeitenden: STOPP!
«Lebenswichtige Regeln»: ohne
Instruktion keine Wirkung
Die Suva setzt bei der Umsetzung der
«Vision 250 Leben» auf die «Lebenswichtigen Regeln». Bis Anfang 2015 hat
sie für Tätigkeiten mit hohen Risiken in
Zusammenarbeit mit den betroffenen
Branchen 19 Sets von «Lebenswichtigen
Regeln» erstellt. «Wir haben die notwendigen Grundlagen zur Verwirklichung
der Vision geschaffen. Die Suva ist nun
auf die Hilfe und Unterstützung der Vorgesetzten in den Betrieben angewiesen,
damit die ‹Lebenswichtigen Regeln› instruiert werden und helfen, Leben zu retten», sagt Edouard Currat, Mitglied der
5/15
Absturzsicherungen auf der Baustelle
www.iza.ch
41
42
Die Arbeit kann erst weitergeführt werden, wenn die Gefahr behoben ist.
Sicheres Verhalten fest verankern
Um die STOPP-Botschaft fest in den Betrieben zu verankern, hat die Suva in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
vor rund vier Jahren die SicherheitsCharta lanciert. Verbände, Unternehmen
und Organisationen, die die SicherheitsCharta unterschreiben, bekennen sich
öffentlich, für mehr Sicherheit am Ar-
beitsplatz zu sorgen und die «Lebenswichtigen Regeln» der Suva strikt einzuhalten. Bis heute haben rund 1250 Mitglieder
die
Sicherheits-Charta
unterschrieben, darunter die Geschäftsleitung von SR Technics, die weltweit
technische Lösungen für Fluggesellschaften anbietet. Dass die STOPP-Botschaft in der Praxis funktioniert, erläutert
Sara Juraschka, Head of Occupational
Safety, Health & Environment bei SR
Technics, im Rahmen der Medienkonfe-
renz der Suva vom 18. August 2015. «Mit
der firmenweiten Verankerung der
STOPP-Botschaft im Jahr 2011 konnten
wir die Anzahl aller Unfälle weltweit um
14 Prozent reduzieren. Dieser Erfolg war
nur möglich, weil die gesamte Geschäftsleitung sowie sämtliche Führungspersonen hinter dem Grundsatz stehen, bei
Gefahr STOPP zu sagen und erst weiterzuarbeiten, wenn die Gefahr behoben
ist», sagt Sara Juraschka.
www.suva.ch
Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST
Fachanlass «Sichere Kommunikation –
Alarmierung und Telekommunikation im Wandel der Zeit»
Dr. Ruedi Knutti, Arbeit und Gesundheit
Am 7. April 2014 meldete der Tagesanzeiger: «Das Ende der Telefonbuchse naht: Die Swisscom hat eine Offensive
gestartet, die das Aus bedeutet für die analoge Telefonie.»1 Wer weiter liest erfährt, dass die Swisscom bis Ende 2017 ihr
analoges Telefonnetz abschalten will. Einen Fix-Net-Anschluss im heutigen Sinn soll es dann nicht mehr geben.
Alle elektronische Kommunikation wird
– wenn der Zeitplan eingehalten werden
kann – dann über «IP», das «InternetProtokoll», laufen. Diese Ankündigung
vor einem Jahr hatte einigen Wirbel ausgelöst und auch zu einer Interpellation
von Nationalrat B. Glättli geführt. Er
stellte dem Bundesrat kritische Fragen
zur geplanten Umstellung von analoger
auf Internet-Telefonie für alle Festnetzanschlüsse2.
Beim FGST-Anlass vom 27. August
2015 ging es auch um die Telefonie. Mit
dem Stichwort «All IP»3 fokussierten die
drei Referate aber vor allem auf die
Übertragung technischer und sicherheitsrelevanter Informationen: Überwachungs- und Alarmanlagen, der ganze
Bereich der Lifttelefonie wie auch die
grosse Zahl weiterer, heute noch nicht
IP-gebundener Geräte wie Fax, Frankiermaschinen, Haustechnik, Stromzähler,
Fernsteuerung oder auch Kreditkartenterminals sind von der Umstellung auf
All IP betroffen.
Ein ambitiöses Unterfangen, auf das sich
die Swisscom einlässt. Christoph Koch, bei
Swisscom Leiter Sonderanwendungen
www.iza.ch
im Grossprojekt «All IP Transformation», nannte dazu einige Zahlen: In der
Schweiz gibt es noch rund 100 000
Alarmanlagen und 100 000 LifttelefonieAnschlüsse, die über das analoge Telefonienetz laufen.
mit der «Digitalen Agenda 2020» ein hohes Ziel gesteckt: Die Schweiz solle bis
2020 wieder unter die besten fünf «digital economies» der Welt vorstossen – und
die Branche sei überzeugt, dass sie dies
auch erreichen werde.
Jürg Steiner, Leiter Grossprojekte bei der
Firma TUS Telekommunikation und Sicherheit, ging in seinem Beitrag auf die in
der Schweiz geltenden Alarmierungsnormen ein. Die analoge Alarmübermittlung
ist nur noch bis Ende der All IP Migration von Swisscom Ende 2017 möglich,
aber auch die Übermittlung per GSM
oder GPRS steht Ende 2020 vor dem
Aus. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch normenkonforme Geräte mit IP Primär- und 3G/4G Sekundärweg zugelassen sind.
Einen Kontrapunkt setzte dann die anschliessende Führung im Museum für
Kommunikation4. Es war wohl für alle
eindrücklich, anhand der hier gezeigten
Exponate die fast explosive Entwicklung
der elektronischen Kommunikationsmittel innerhalb weniger Jahrzehnte wieder
zu erleben: Erst 1978 der Start ins «Mobile»- Zeitalter: als «Handy» konnte man
das erste Natel A mit einem Gewicht von
14,5 kg (inkl. Koffer) noch nicht bezeichnen – und das Internet, wie wir es heute
kennen ist auch noch keine 25 Jahre alt.
1
Im letzten Beitrag beschäftigte sich
Ulrich Urfer, Leiter Business Development und Projekte bei TUS, mit der
Frage, wo die Schweiz heute im europäischen Vergleich steht. Entgegen offenbar
gängiger Mythen, wie z.B. die Schweiz
hinke in der Digitalisierung hinterher, belegte er, dass sich die Schweiz sehr wohl
zeigen kann. Die IT-Branche habe sich
2
3
4
www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/DasEnde-der-Telefonbuchse-naht/story/20385945
www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143341 (enthält auch die
Antwort des Bundesrats, die Interpellation
wurde aber noch nicht im Plenum behandelt)
www.swisscom.ch/de/about/unternehmen/
netz/all-ip.html
Museum für Kommunikation Bern
www.mfk.ch
5/15
Produkte
Von Schweisserschürze bis
Seidenschal: Der neue Katalog
«World Wide Work by MEWA» ist da
Im neuen Katalog «World
Wide Work by MEWA» bekommen Frauen, was sie
verdienen. Männer auch.
Nämlich 360 Seiten voll mit
attraktiven und funktionalen Arbeitsschutzartikeln
und mehr.
Pünktlich zum Herbst erscheint die neueste Ausgabe
des Markenkatalogs für Arbeitsschutz «World Wide Work
by MEWA» (www.mewa.ch/
de/arbeitsschutzartikel/). Das
Motto: Frauen in der Arbeitswelt. Und das ist nicht zufällig
gewählt. «Die Zahl der
Frauen, die modische Berufskleidung und funktionales
Zubehör suchen, ist deutlich
gestiegen», erklärt Thomas
Hofmann, Geschäftsführer
MEWA Rothrist. «Dieser Entwicklung tragen wir mit dem
aktuellen Katalog Rechnung.»
Das Angebot für die weibliche
Zielgruppe wurde daher erweitert. So gibt es u. a. neue
Softshellhosen im Damenschnitt, noch mehr taillierte Jacken und eine grössere Auswahl an Sicherheitsschuhmodellen für Damen. Das
gesamte Sortiment für Männer und Frauen umfasst rund
5000 Artikel, von Arbeitsschutzartikeln über Business
Wear bis Outdoortextilien.
Einzigartig bei «World Wide
Work by MEWA» ist die Vielfalt an bekannten Marken aus
Europa, die der Katalog vereint:
● Von Ansell, Elten, Helly
Hansen über Hakro, Honeywell, Korsar bis Puma
sind alle grossen Namen
der Branche versammelt.
● Neu im Angebot ist der französische Hersteller Jallatte.
5/15
Arbeitsschutzartikel von
MEWA: Zum Sortiment gehören Arbeitsschuhe mit Federungen aus dem Sport-bereich oder
Sicherheitshandschuhe für
praktisch jede Anforderung –
von «Schnittschutz» bis zu
«elektrostatische Entladung».
●
Zu finden sind viele innovative Technologien, z. B. Arbeitsschuhe mit Federungen aus dem Sportbereich
oder Sicherheitshandschuhe
für praktisch jede Anforderung – von «Schnittschutz»
bis zu «elektrostatische Entladung».
scheidet sich von anderen Bestellkatalogen auch durch die
Fachkompetenz, die der traditionsreiche Berufskleidungsexperte MEWA bietet. Zudem
ist das Unternehmen europaweit aufgestellt und kann so,
von allen Standorten aus,
gleichbleibend hohe Qualität
und Lieferfähigkeit sicherstellen. Welches Produkt eignet
sich für welchen Einsatz? Wie
gibt eine Firma ein gutes Gesamtbild ab, und zwar flächendeckend?
Die Kundenberater von
MEWA wissen darauf eine
Antwort, weil sie den Bedarf
kennen. Kunden, die das
Dienstleistungsangebot von
MEWA bereits nutzen, finden
im Angebot von «World Wide
Work by MEWA» farblich passende Ergänzungen zu ihrer
Berufs- oder Schutzkleidung
im Full-Service.
Auch das individuelle Bedrucken oder Besticken von Kleidungsstücken mit Firmenname oder Logo ist möglich.
So können verschiedene
Teams eines Unternehmens
komplett und farblich stimmig
ausgestattet werden: Arbeitskleidung in der Produktion,
Schutzausrüstung für gefährliche Tätigkeiten, Businesskleidung im Management, inklusive aller benötigten Details
von der Schutzbrille bis zum
Seidenschal.
Alle Artikel sind in 72 Stunden
lieferbar. Der Katalog kann
über die MEWA Website
www.mewa.ch/de/kontakt/k
atalogbestellung/
bezogen
werden.
Ölauffang- und Fussmatten
sowie Teilereinigern. Ergänzend können per Katalog Artikel für Arbeitsschutz unter
der Marke «World Wide Work
by MEWA» bestellt werden.
Etwa 4900 Mitarbeiter betreuen 172 000 Kunden aus
Industrie, Handel, Handwerk
und Gastronomie. 2014 erzielte die MEWA Gruppe einen Umsatz von 583 Millionen Euro.
Neu im Sortiment: Camouflage-Sicherheitsschuhe
Fotos: MEWA
Gegründet 1908, ist MEWA
heute führend im Segment
Textil-Management. Im November 2013 kam MEWA unter die Top 3 des Deutschen
Nachhaltigkeitspreises in der
Kategorie «Deutschlands nachhaltigste Produkte/Dienstleistungen». 2013 wurde das Un
ternehmen vom Verlag Deutsche Standards zum zweiten
Mal als «Marke des Jahrhunderts» und 2015 zum zweiten
Mal als «Weltmarktführer»
ausgezeichnet.
Weitere Informationen zum
MEWA Textil-Management:
MEWA Textil-Management
im Film: www.youtube.com/
user/mewade
MEWA auf Twitter folgen:
twitter.com/mewa_ch
MEWA Textil-Management
Arbeitsschutz im Rundumsorglos-Paket
Das Angebot von «World
Wide Work by MEWA» unter-
MEWA versorgt Unternehmen europaweit von 42 Standorten aus mit Berufs- und
Schutzkleidung, Putztüchern,
www.iza.ch
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44
Arbeitssicherheit und Gesundheit
«Gewusst wie» kann Leben retten
Erste Hilfe bei Elektrounfällen
Das richtige Verhalten bei Elektrounfällen ist nicht nur für verletzte Person, sondern vor allem
auch für Helfer überlebenswichtig. Gemäss Suva-Angaben ist
das Risiko, bei Elektrounfällen
das Leben zu verlieren, 50-mal
höher als bei anderen Unfällen.
Die Suva stellt fest, dass die
Gefahren der Elektrizität
grundsätzlich unterschätzt
werden. So kommt es trotz
Präventivmassnahmen immer wieder zu schweren Elektrounfällen
– auch mit tödlichem Ausgang. 430 Elektrofachleute erleiden jährlich einen Unfall, 2 bis 3 Personen verlieren sogar ihr
Leben. Gegen 50 Berufsleute tragen
schwerste Verletzungen davon.
Wissen und Hilfsmittel richtig
einsetzen
Würden die Fünf Sicherheitsregeln für
spannungsfreies Arbeiten konsequent
angewendet, könnte fast die Hälfte der
Unfälle verhindert werden. Allein mit
dem Einhalten der ersten drei Regeln
könnte mehr als ein Drittel aller Unfälle
vermieden werden. Die Anleitungen der
neuen Erste-Hilfe-Tafel von Electrosuisse können dazu beitragen, dass Retter
einen kühlen Kopf bewahren.
Verantwortungsvolle Arbeitgeber setzen
alles daran, ihre Angestellten präventiv
zu schulen und mit geeigneten Hilfsmitteln zu
schützen. Trotz aller
Vorsichtsmassnahmen
kann es trotzdem zu
Unfällen kommen. Um
für solche Fälle gewappnet zu sein, ist ein
geeigneter Nothilfekurs und regelmässiges Verhaltenstraining
unabdingbar, denn
dieser relativ bescheidene Aufwand kann
vielleicht Leben retten. Die normengebenden Stellen empfehlen Nothilfekurse
und die Übung der Fertigkeiten im Zweijahresrhytmus, um in Notfällen korrekt
und situationsgerecht zu handeln.
Electrosuisse
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 11 65
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Der Leitfaden für Lebensretter
Bei Unfällen mit Herzstillstand entscheidet der Zeitfaktor über
Leben und Tod. Die neue Erste-Hilfe-Tafel zeigt, wie Sie schnell
und richtig handeln. NEU auch in englisch.
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5/15
Arbeitsmedizin
Berufsunfallprophylaxe – Nichteignungsverfügungen und
die neuen Prozesse bezüglich Ausstellung von
Kranführerausweisen in der Schweiz
Diese Themengebiete umfasste die Fortbildungsveranstaltung vom 18. 6. 2015 der Abteilung
Arbeitsmedizin der Suva in Luzern.
Der erste Teil der Fortbildung enthielt
Referate zum Thema der medizinischen
Berufsunfallprophylaxe, den Nichteignungsverfügungen sowie zu den beruflichen Massnahmen der Invalidenversicherung. PD Dr. med. David Miedinger
legte in seinem Übersichtsreferat die gesetzlichen Grundlagen der Nichteignungsverfügungen dar. Diese sind in der
Verordnung zur Verhütung von Unfällen
und Berufskrankheiten (VUV) geregelt.
Wenn Arbeitnehmende bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer
erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind,
kann die Suva diese Arbeitnehmende
mittels Nichteignungsverfügung von der
gefährdenden Arbeit ausschliessen oder
deren Beschäftigung bei dieser Arbeit
nur unter bestimmten Bedingungen im
Rahmen einer bedingten Eignungsverfügung zulassen. Beim Erlass einer Nichteignungsverfügung hat der Versicherte
ein Anrecht auf Beratung und unter bestimmten Bedingungen auf Leistungen
der Unfallversicherung.
Michel Imperiale der IV-Stelle des Kantons Fribourg berichtete in seinem Referat über die Dienstleistungen der Invalidenversicherung in Form von Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen.
Mit dem Instrument der Früherfassung
sollen Personen, die erste Anzeichen einer Invalidität aufweisen, frühzeitig erfasst werden, damit die gesundheitlichen
Beschwerden nach Möglichkeit nicht
chronisch werden. Bei einer Frühintervention können Fachleute der IV-Stellen
rasch und unkompliziert Frühinterventionsmassnahmen einleiten, damit die betroffenen Person nach Möglichkeit den
bestehenden Arbeitsplatz behalten oder
an einem neuen wieder eigegliedert werden kann. Als Instrumente kommen z. B.
eine Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Be5/15
rufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen
in Frage. Die nachfolgenden Referate
deckten die medizinischen Aspekte der
Eignungsbeurteilung in den Gebieten
der Neurootologie, Epileptologie und
Ophthalmologie ab.
Dr. med. Anja Meyer, Abteilung Arbeitsmedizin der Suva, und Dr. med. Alexander Blödow, leitender Arzt an der Helios
Klinik Berlin-Buch/D, legten in ihren
Vorträgen den Schwerpunkt auf alte und
neue Untersuchungsmethoden von Arbeitnehmenden mit Schwindel oder Arbeitnehmenden welche in der Höhe Arbeiten ausführen müssen. Dr. Heinrich
Vogt, leitender Arzt der Klinik Lengg in
Zürich berichtete eindrücklich über die
verschieden Formen der Anfallserkrankungen und deren Abklärung im EEG
Labor.
Dr. Alfons Fässler schloss den morgendlichen Referatszyklus ab. Er arbeitet als
Ophthalmologe in eigener Praxis in Sarnen und für die Abteilung Versicherungsmedizin der Suva in Luzern. Dr.
Fässler legte in einer Übersicht die besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz
welche mit einem erhöhten Verletzungsrisiko vergesellschaftet sind dar, berichtete über die einfachen klinischen Tests
zur Erfassung von Sehstörungen welche
in der nicht-spezialisierten Praxis durchgeführt werden können und wie die Resultate dieser Untersuchungen für die
Eignungsbeurteilung interpretiert werden sollten.
Der zweite Teil der Fortbildung war der
Eignungsbeurteilung von Arbeitnehmenden im Strassen- und Schienenverkehr und den Kranführern gewidmet.
Dr. med. Rolf Seeger von der Verkehrsmedizin des Rechtsmedizinischen Insti-
tutes der Universität Zürich referierte anschaulich und eindrücklich über die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Berufsfahrern im Strassenverkehr. Er wies
darauf hin, dass die medizinischen Anforderungen zukünftig für die höheren
Kategorien (Bus, Lastwagen, Fahrlehrer
und berufsmässigen Personentransport)
vereinheitlicht werden sollen. Die bisher
strengeren Anforderungen an die Buschauffeure würden denjenigen der Lastwagenchauffeure angepasst. Ferner berichtete er über verkehrsmedizinische
Abklärungen nach Unfällen. In Zusammenarbeit mit dem Inselspital Bern sei
ein Testverfahren entwickelt worden, mit
welchem die Tagesmüdigkeit beurteilt
werden könne. Der häufig verwendete
«Epworth Sleepiness Scale»-Fragebogen
sei dafür nicht geeignet.
Dr. med. Robert Münger, Facharzt für
Diabetologie und Bereichsleiter Verkehrsmedizin bei MedicalService SBB,
berichtete umfassend über die Eignungsbeurteilung von Mitarbeitenden mit
Zuckerkrankheit im Schienenverkehr. In
einer Übersicht stellte er die verschiedenen medikamentösen Behandlungen vor.
Von speziellem Interesse war die Frage
des Risikos des Auftretens von Hypoglykämien, welches bei der Eignungsbeurteilung von grosser Bedeutung ist.
Claudio Noro, seit vielen Jahren als Bereichsleiter Kranführer im Campus Sursee tätig, berichtete über wichtige
Aspekte der Kranführerausbildung. Eindrücklich wurden diese auch in einem
Kurzfilm dargestellt, welchen das
Schweizer Fernsehen im Rahmen der
Sendung «Einstein» erstellte.
Alfred Suter, Sicherheitsfachmann im
Bereich Bau, konnte technische und Sicherheitsaspekte anschaulich am Beispiel
eines Kranunfalles vom Vortag erörtern.
www.iza.ch
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Arbeitsmedizin
Häufiger Grund von Unfällen ist leider
das Überbrücken oder Nichtbeachten
von Sicherheitsvorkehrungen.
Zum Abschluss zeigte Dr. med. Thomas
Amport, Abteilung Arbeitsmedizin Suva,
die medizinischen Anforderungen an einen Kranführer und stellte die häufigsten
Gründe vor, die zu weiteren Abklärungen oder zur Abweisung eines Antrages
führen. Eine Wegleitung für die Ärzte,
welche die Eignungsuntersuchungen
durchführen, ist auf der Homepage der
Suva unter Arbeitsmedizin/Factsheets
abrufbar.
AB erhält FDA-Zulassung für zwei neue Soundprozessoren
Sonova Holding AG, der weltweit führende Hersteller von Hörlösungen, teilt
heute mit, dass die Tochtergesellschaft,
Advanced Bionics (AB) in den Vereinigten Staaten die FDA-Zulassung (Food
and Drug Administration) für ihre neuen
Soundprozessoren Naída CI Q90 und CI
Q30 erhalten hat. Damit folgen die amerikanischen Gesundheitsbehörden den
kanadischen (Health Canada), welche die
Prozessoren bereits Anfang des Jahres
für den Markt freigegeben hatten. In den
USA und Kanada wird die Lancierung
des Naída CI Q90 noch in diesem Jahr
erwartet. Naída CI Q30 wurde auf die
Bedürfnisse des globalen Marktes abgestimmt und wird in spezifischen Märkten
ausserhalb von Nordamerika verfügbar
sein.
Die Q-Serie verschafft den Trägern von
Cochlea-Implantaten Zugang zu den innovativen, kombinierten Technologien
von AB und Phonak. Die neuen Naída
CI Prozessoren nutzen Phonaks binaurale VoiceStream Technologie und sorgen dafür, dass sich der Träger auch in
schwierigen Hörsituationen mühelos
verständigen kann. Diese Technologie
integriert in einem Cochlea-Implantat ist
in der Branche einzigartig.
Der Q90 Prozessor ist das Top-Modell
der Naída CI Q Serie von Advanced Bionics und folgt auf seinen Vorgänger, den
Q70. Dank der neuen PowerCel-Technologie konnte die Grösse reduziert und die
Lebensdauer der Batterie deutlich erhöht
werden. Zusammen mit innovativer Mikrofon-Technologie setzt der Naída CI
Q90 neue Standards und bietet den Kunden eine erstklassige Auswahl an Funktionen komprimiert in einem kompakten
Gesamtpaket. Dazu gehören unter anderem die erweiterten und branchenweit
führenden Automatisierungsfunktionen
der Q-Serie, die es ermöglichen störende
Geräusche wie Wind und Hall zu
unterdrücken und somit das Hören in
anspruchsvollen Situationen zu verbessern. Neben den beiden Prozessoren hat
auch die neuste Version der Anpasssoftware SoundWave, welche zur Unterstützung der gesamten Naída CI Q Serie
dient, die FDA-Zulassung erhalten.
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.advancedbionics.com
Arbeitnehmerhaftung – der verurteilte Maschinist
Michel Rohrer
Der nachstehende Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es für eine gute
Verteidigung ist, eigene Expertisen und Sachverhaltsfeststellungen einzuholen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verfahrensdauer mehr als acht Jahre
beträgt.
Lic. iur. Michel Rohrer, u. a. Rechtskonsulent der Rechts- und Steuerkanzlei
Jusinfo, ehem. Geschäftsführer einer
Kontrollstelle im Baugewerbe, welche
auch Fälle im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
kontrolliert und sanktioniert.
www.iza.ch
Sachverhalt1: Der Maschinist X. bediente einen Raupenbagger. Damit sollte
ein Dieselöltank versetzt werden. Die Arbeiter A. und B. gingen während der
Schwenkbewegung mit dem Dieselöltank mit und führten diesen. Während
des Absenkens des Dieselöltanks kippte
der Raupenbagger. A. geriet darunter
und starb.
wurf der fahrlässigen Tötung frei. Die
Staatsanwaltschaft ging in Berufung und
das Obergericht des Kantons verurteilte
den Maschinisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu CHF 130.– sowie zu
einer Busse von CHF 500.–. Zudem auferlegte es ihm die Verfahrenskosten von
insgesamt CHF 96 477.55.
In der Folge sprach das zuständige Kantonsgericht den Maschinisten vom Vor-
Gegen diesen Entscheid führte der Maschinist vor dem Schweizerischen Bun5/15
Publireportage
desgericht Beschwerde mit dem Antrag
auf Aufhebung des angefochtenen Entscheides.
Rechtliches: Gemäss Artikel 117 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft,
wer fahrlässig den Tod eines Menschen
verursacht.2 Fahrlässig begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Folge
seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf
nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist
die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die
Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach
den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.3
Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung setzt voraus, dass der Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat. Ein Verhalten ist
sorgfaltswidrig, wenn der Täter im Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände
sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
die Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen können und müssen,
und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat.
Grundvoraussetzung einer Sorgfaltspflichtverletzung und mithin der Fahrlässigkeitshaftung bildet die Vorhersehbarkeit des Erfolgs. Die zum Erfolg
führenden Geschehensabläufe müssen
für den konkreten Täter mindestens in
ihren wesentlichen Zügen voraussehbar
sein. Zunächst ist zu fragen, ob der Täter
eine Gefährdung der Rechtsgüter des
Opfers hätte voraussehen beziehungsweise erkennen können. Für die Beantwortung dieser Frage gilt der Massstab
der Adäquanz. Danach muss das Verhalten geeignet sein, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den
eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen.
5/15
Die Adäquanz ist nur zu verneinen, wenn
ganz aussergewöhnliche Umstände, wie
das Mitverschulden des Opfers beziehungsweise eines Dritten oder Materialoder Konstruktionsfehler, als Mitursache
hinzutreten, mit denen schlechthin nicht
gerechnet werden musste und die derart
schwer wiegen, dass sie als wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache des
Erfolgs erscheinen und so alle anderen
mitverursachenden Faktoren – namentlich das Verhalten der beschuldigten Person – in den Hintergrund drängen.
Nun ein Bagger kippt grundsätzlich
dann, wenn der Schwerpunkt des Geräts
über der Kippkante liegt. Eine Verlagerung des Schwerpunkts eines Geräts sei
denkbar mit oder ohne Einwirkung von
aussen. Ein Gutachten ergab, dass äussere Einflüsse, wie Wind, eine Kollision,
ein Schrägzug des Dieselöltanks oder
eine Veränderung der Bodenneigung
entweder auszuschliessen oder aber von
höchstens untergeordneter Bedeutung
sind.
Mögliche Gründe für das Kippen des
Baggers ohne äussere Einwirkungen seien
das Anhängen einer zu grossen Last oder
ein Materialfehler. Materialfehler wurden
von einem eingeholten Gutachten ebenfalls ausgeschlossen. Aufgrund dieser
Überlegungen schliesst die Vorinstanz,
das Kippen des Drehbohrgeräts müsse
vom Beschwerdeführer (Maschinist X.)
verursacht worden sein, indem er mit
Blick auf die konkreten Verhältnisse (wie
Steigung am Aufladeort, Gefälle am Abladeort, Querstellung des Fahrwerkes
und ungefähres Gewicht des zu transportierenden Dieselöltanks) eine zu
grosse Last angehängt habe.
gewöhnlichen Lauf der Dinge sowie den
Erfahrungen des Lebens hätte dieser damit rechnen müssen, dass der Bagger
beim Transport einer zu grossen Last
kippt. Weiter hat es der Maschinist –
trotz einer entsprechenden Warnung (!)
des verantwortlichen Poliers, dass der
Raupenbagger nicht gerade stand – versäumt, abzuklären, ob der Lastentransport bei den gegebenen Verhältnissen gefahrlos durchzuführen war.
Damit kam das Bundesgericht zum
Schluss, dass der Schuldspruch wegen
fahrlässiger Tötung kein Bundesrecht
verletzt und gutzuheissen ist.
Fazit: Wir haben es hier erneut mit einem Entscheid zu tun, der nicht ohne
weiteres nachvollziehbar ist. Wieso wird
der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) nicht stärker gewichtet? Wieso sind die Anforderungen
an den Gegenbeweis seitens der Verteidigung so hoch? Normalerweise hat doch
der Staat (bzw. die Staatsanwaltschaft)
dem Angeklagten die Tat zweifelsfrei zu
beweisen und nicht umgekehrt. Was genau hat es mit dem angeblich warnenden
Vorgesetzten (Polier) auf sich? Trägt
nicht vielmehr dieser die Hauptverantwortung? Wieso dauert ein solches Verfahren über acht Jahre? Fragen über Fragen. Wie dem auch sei, eine Lehre lässt
sich dennoch aus dem Urteil ziehen:
«Wer sich verteidigen muss, tut gut daran,
eigene Expertisen und Sachverhaltsabklärungen anfertigen zu lassen.»4
1
Bundesgerichtsentscheid Nr. 6B 333/2015 vom
20.07.2015.
2
Art. 117 StGB.
3
Art. 12 Abs. 3 StGB.
4
Entsprechende Experten finden Sie beispielsweise unter www.afw.ch.
Der Unfall war für den Beschwerdeführer (Maschinist X.) vorhersehbar und
vermeidbar gewesen. Aufgrund seiner
langjährigen Berufserfahrung und dem
www.iza.ch
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Arbeitssicherheit und Gesundheit
Studiengruppe für Industrie, Dienstleistung und Gewerbe:
Bigorio Seminare 2016
Die Studiengruppe für Gesundheitsschutz in Industrie, Dienstleistung und
Gewerbe (SGIG) führt im 2016 die Bigorio-Seminare 1 bis 3 wiederum im
Convento Santa Maria bei Bigorio durch.
Der Convento Santa Maria ist ein ehemaliges Kapuzinerkloster im Südtessin, ruhig und wunderschön gelegen.
Die Bigorio-Seminare 2016 werden neu
durch Roland Schaad, Kursleiter, betreut.
Mit diesem personellen Wechsel wurde
auch das Seminarkonzept sorgfältig
überarbeitet. Einzelne Themen wurden
zum Teil inhaltlich angepasst, erneuert,
umstrukturiert und stärker den Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst. Eines bleibt jedoch – die Teilnehmenden
der Bigorio-Seminare erwerben sich die
Fähigkeit, ihre Mitarbeitenden nachhaltig
zu sicherem und gesundem Verhalten zu
motivieren.
Die Bigorio-Seminare sind wie folgt aufgebaut:
Seminar 1
«Wie kann ich sicherheitsgerechtes
Verhalten fördern?»
Datum: 27. bis 29. April 2016
Lernziele:
● Sie lernen sich und Ihre Mitmenschen
besser kennen.
● Sie sind in der Lage, das eigene und das
Risikoverhalten von Personen in Ihrem Umfeld zu erkennen und zu
steue1rn.
● Sie kennen Ursachen und Gesetzmässigkeiten, die zu menschlichen Fehlhandlungen führen.
● Sie können Ihre Arbeitskollegen mit
guten Argumenten motivieren und davon überzeugen, dass sich sicheres
Verhalten lohnt.
● Sie kennen die wichtigsten Grundlagen der Gesprächsführung und können diese anwenden.
● Sie sind in der Lage, ein Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu managen.
www.iza.ch
Seminar 2
«Wie bleibe ich bei der Arbeit gesund?»
Datum: 8. bis 10. Juni 2016
Lernziele:
● Sie kennen die Auswirkungen gruppendynamischer Vorgänge und Prozesse auf bestimmte Verhaltensweisen.
● Sie wissen, wie man Arbeitsmittel und
Arbeitsplätze menschengerecht gestaltet.
● Sie kennen verschiedene stoffabhängige und stoffunabhängige Suchtformen und deren Auswirkungen auf die
Arbeit.
● Sie lernen kurzfristige Massnahmen
und langfristige Strategien zum persönlichen Stressabbau kennen.
● Sie erweitern Ihr Wissen zu Ernährung, Bewegung und Gesundheit.
Seminar 3
«Wie plane und realisiere ich Aktionen
und Kampagnen für sicheres und gesundes Verhalten?»
Datum: 19. bis 21. Oktober 2016
Lernziele:
● Sie analysieren in Kleingruppen die
mitgebrachten Fallbeispiele und ziehen Schlüsse für die Praxis.
● Sie können eine überzeugende Präsentation vorbereiten und mit geeigneten
Hilfsmitteln vortragen.
● Sie können eine Arbeitsgruppe wirkungsvoll moderieren.
● Sie können Aktionen und Kampagnen
effizient planen, ausführen und evaluieren.
Die drei Seminare sind als Aus- und Weiterbildung für Spezialisten der Arbeitssicherheit, Linienvorgesetzte, Durchführungsorgane und andere Fachleute für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
konzipiert. Sie vermitteln auch die Kompetenz zur Integration dieser Bereiche in
ein betriebliches Managementsystem.
Roland Schaad
Kursleiter
Roland Schaad, lic.phil. Psychologe FSP /
ATP
● Geschäftsführer SCHAAD Systemische Psychologie. Schwerpunkte sind
Arbeitsicherheit, BGM, Einzel- und
Teamcoaching, Seminare in Kommunikation, Interkulturelles Lernen und
Unternehmensentwicklung.
● Referent und Prüfungsexperte EKASLehrgänge Sicherheitsfachleute und
Sicherheitsingenieure.
● Studium der Psychologie an der Universität Bern, danach Vertiefung in
verschiedenen Bereichen der Arbeitsund Organisationspsychologie sowie
der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
● Langjährige Erfahrung als Projektleiter – Bau.
Für weitere Informationen:
www.sgig.ch/Veranstaltungen oder direkt
bei Roland Schaad, Tel. 091 751 60 22,
und Hansueli Amsler, Tel. 062 871 15 89
Wichtiger Hinweis:
Die Bigorio Seminare werden von der
SGAS (Schweizerische Gesellschaft für
Arbeitssicherheit) als Fortbildung anerkannt. Gemäss Fortbildungsreglement
der SGAS zählt ein Seminar als fünf (5)
Fortbildungseinheiten.
5/15
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Rückenstärkung für Sekretariats- und Assistenzprofis
4. Swiss Office Management in der Messe Zürich
Am 9. und 10. September drehte sich in der Messe Zürich, Halle 9 bereits zum vierten Mal alles um Assistenz- und
Sekretariatskräfte: Sich zu informieren, nützliche Tools kennenzulernen, sich weiterzubilden und sich mit
Gleichgesinnten auszutauschen standen im Fokus des Events.
1046 Fachbesucher nutzten in diesem
Jahr die Plattform, um sich nach den eigenen Bedürfnissen den Rücken für den
Berufsalltag zu stärken: Sie erkundigten
sich zu nützlichen Produkten und
Dienstleistungen an den Ständen der
über 90 Aussteller, lauschten den Anregungen der Referenten in den Praxisforen – zum Beispiel zum Thema Lean Administration, zum Umgang mit der
E-Mail-Flut oder zu professionellem
Networking, nutzen die Workshops, um
sich weiterzubilden, und erhielten Trainingskostproben an der Aktionsfläche
Training. «Wir konnten diesen unverzichtbaren Schlüsselfiguren in den Unternehmen auch in diesem Jahr wieder
ein spannendes und vielseitiges Erlebnis
bereiten und somit einen grossen Beitrag
dazu leisten, dass sie selbstbewusst ihren
Arbeitsalltag meistern», erklärte Projektleiterin Lena Schmidt. «Ich freue mich
schon darauf, wenn wir uns 2016 in der
Messe Basel zur fünften Swiss Office
Management wiedersehen!»
Wertschätzung für die «wichtigste
Person im eigenen Leben»
Grossen Anklang fanden die vier Keynote-Speaker, die den Fachbesuchern
mit viel Humor einen Spiegel vorhielten
und sie mit einfachen Tipps dabei unterstützen, sich selbst für die Herausforderungen des Alltags zu stärken. Dass man
sich selbst als den wichtigsten Menschen
im Leben sehen sollte, machte KeynoteSpeaker Ralph Goldschmidt den Anwesenden auch gleich klar. «Das ist eine
hochverantwortungsvolle Haltung», erklärte er. Wer sich selbst nicht diese nötige Beachtung schenkt, handle nicht nur
verantwortungslos sich selbst gegenüber,
sondern auch gegenüber der Familie, den
Kollegen sowie dem Arbeitgeber.
Übung macht den Meister –
auch in puncto Selbstbewusstsein
Das bestätigte auch Annette Auch-Schwelk
5/15
Sie auch: authentisch,
glaubhaft und souverän.»
«Abern ist out!»:
Motiviert und
kreativ ohne Wenn
und Aber
in ihrer Keynote: «Nehmen Sie sich ab
und zu Zeit für den Menschen, der am
wichtigsten sein sollte: Sie selbst.» Viel zu
oft würde man bewusst oder unbewusst
die Peitsche rausholen und sich selbst bestrafen. Doch genauso, wie es mit allen
Muskeln ist, verhält es sich mit dem
Selbstbewusstseins- und Gelassenheitsmuskel: «Sie müssen üben, üben, üben!»
wandte sie sich an die Zuhörer und gab
ihnen auch gleich entsprechende Übungen mit auf den Weg.
Der Weg zu Authentizität,
Glaubhaftigkeit und Souveränität
Um typgerechte Kommunikation – also
darum, wie man am besten auf andere
wirkt – ging es in der Keynote von Beate
Sirman. «Wie möchten Sie wahrgenommen werden?» fragte sie ihr Publikum
und erklärte, dass über Erfolg und Misserfolg drei Kommunikationskanäle entscheiden, und zwar zu 55 Prozent die
Körpersprache, zu 38 Prozent die
Stimme und nur zu 7 Prozent der Inhalt.
Ihr abschliessender Tipp: «Wenn Sie also
eine aufrechte Körpersprache haben,
eine klangvolle Stimme, einen strukturierten Inhalt, und das natürlich kombiniert mit der richtigen inneren Einstellung – denn dann erst werden die drei
Kanäle kongruent, stimmen überein und
ergeben ein positives Gesamtbild – dann
wirken Sie nicht nur, sondern dann sind
Dem Wort «Aber» sagte
Motivationsfrau Nicola
Fritze den Kampf an:
«‚Aber» fühlt sich eklig
an, so demotivierend!»
In einer kleinen Übung
liess sie ihr Publikum besagtes Wort aus dem Wortschatz eliminieren und durch ein «Ja, genau!» ersetzen. «Wenn Sie Kreativität und
Motivation haben wollen, streichen Sie
das Aber!»
Diskussionstreff «MeetingPoint»
Ein beliebter Ort im Messegeschehen
war der MeetingPoint: In kleinen Gruppen konnten die Fachbesucher hier über
schwierige Situationen des Arbeitsalltags
sprechen, Erfahrungen mit den anderen
Teilnehmern teilen und gemeinsam nach
Lösungswegen suchen. «Die Damen
fühlten sich wohl und blieben meist über
die angesetzten 45 Minuten hinaus», bestätigte Moderatorin Barbara Santucci –
selbst seit vielen Jahren Assistentin. Besonders gut kam das Thema «Emotionen
und Konflikte am Arbeitsplatz» an. Zeit
für individuelle Fragestellungen der Teilnehmenden blieb natürlich auch: «Meist
wurde das vorgegebene Thema irgendwann verlassen und man besprach allgemeinen Kummer aus dem Büroalltag», so
Santucci.
Ausblick 2016:
Wiedersehen in Basel
Auch im nächsten Jahr findet die Fachmesse für Sekretariat & Management Assistenz statt: Die Swiss Office Management 2016 öffnet am 7. und 8. September in der Messe Basel ihre Tore.
www.iza.ch
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Colonne
Formation et instruction
destinées aux utilisateurs de
plateformes élévatrices: l’état
de la technique est désormais
consigné dans les
recommandations de l’AOST
Lors d’un contrôle des organismes de surveillance de la LTr
et de la LAA, les utilisateurs de plateformes élévatrices des
catégories 1a et 1b (statiques), ainsi que 3a et 3b (mobiles)
doivent pouvoir présenter un justificatif de formation.
L’Association suisse des fournisseurs de plateformes de travail (ASFP), conjointement avec la Suva et l’IPAF, a défini
dans deux recommandations, l’état de la technique relative à
la formation et à l’instruction.
La Commission spécialisée 21 de la CFST «Formation de caristes» a pris connaissance de ces deux recommandations (à
télécharger sous www.verbandvsaa.ch) et les a approuvées.
Elles doivent refléter l’état actuel de la formation des caristes,
concrétiser et encourager l’apprentissage des caristes, ainsi
que fournir une sécurité juridique aux différents acteurs du
marché (employeurs, employés, organismes de formation et
autres).
Deux modèles sont définis:
a) Pour un organisme de formation reconnu: un examen
sanctionne la formation théorique et pratique. Un certificat à durée indéterminée est octroyé en cas de résultat positif. Lors de la remise d’une plateforme élévatrice (du bailleur au locataire, par ex.), on requiert en outre une
instruction supplémentaire comportant les signatures du
contrôleur et de l’utilisateur sur la check-list de l’ASFP
«Instructions sur les plateformes élévatrices» (C-311.15.d).
b) Pour un formateur interne à l’entreprise: dans ce modèle,
on recommande d’effectuer la formation (théorique et
pratique) directement sur chaque emplacement d’une plateforme élévatrice. Cela permet de regrouper le contenu
de la formation et l’instruction. Dans ce cas, on ne délivre
que des attestations de formation. Celles-ci ne sont valables que pour l’entreprise considérée (site et engin), ainsi
que pour la durée prévue.
Les entreprises qui envisagent une formation interne, devraient examiner de près ces deux recommandations et établir un calcul détaillé des coûts avant de prendre une décision.
Othmar Wettmann
Centre AEH SA pour la médecine du travail,
l’ergonomie et l’hygiène
www.iza.ch
Des conducteurs
raisonnables, des seniors
actifs et des trampolines de
jardins très répandus
Le bpa publie la statistique des accidents
STATUS 2015
La statistique annuelle STATUS du bpa – Bureau de
prévention des accidents se fonde tant sur les données
relatives aux accidents que sur celles concernant les
comportements et les opinions. En 2015, le sondage
effectué auprès de la population a notamment révélé que
deux tiers des automobilistes indiquent conduire
rarement plus vite qu’autorisé, qu’un ménage avec des
enfants sur quatre est équipé d’un trampoline de jardin
et que la plupart des seniors prennent des mesures visant
à prévenir les chutes.
Chaque année en Suisse, environ un million de personnes se
blessent durant leurs loisirs; plus de 2200 mortellement. Le
bpa publie les chiffres détaillés dans STATUS, la statistique
des accidents non professionnels en Suisse. Outre les indicateurs de sécurité récurrents (p. ex. taux de port de la ceinture
de sécurité), STATUS traite des comportements déclarés - variables selon les années – tirés des domaines de la circulation
routière, du sport, de l’habitat et des loisirs.
Mené par l’institut LINK en mars 2015 à la demande du bpa,
le sondage représentatif effectué auprès de la population a
obtenu les résultats suivants:
● Circulation routière
68% des automobilistes indiquent qu’ils conduisent rarement ou jamais plus vite qu’autorisé.
● Spor
Dans 24% des ménages avec des enfants, on trouve un
trampoline de jardin. 91% de ces engins sont contrôlés au
moins une fois par an quant à d’éventuels défauts; 77%
sont équipés d’un filet de sécurité.
● Habitat et loisirs
Pour prévenir les chutes, les personnes de plus de 65 ans
indiquent prendre les mesures suivantes: 87% d’entre elles
font quelque chose pour leur condition physique 86% des
aînés se nourrissent de façon ciblée et 72% utilisent des
aides techniques (p. ex. main courante).
Dans la version électronique de ce communiqué (www.medias.bpa.ch), vous trouverez le lien vers la statistique des accidents STATUS 2015. Les exemples mentionnés plus haut
sont tirés des pages 33, 46 et 54/55.
5/15
Sécurité du travail et promotion de la santé
Prévention des accidents professionnels – Décisions
d’inaptitude et nouveaux processus pour la délivrance du
permis de grutier en Suisse
Tels étaient les thèmes développés lors de la formation continue du 18. 6. 2015 de la division médecine du travail de la Suva
à Lucerne.
La première partie de la formation était
consacrée à la prévention médicale des
accidents professionnels et aux mesures
d’ordre professionnel de l’assurance-invalidité. Le Dr David Miedinger a présenté un aperçu général des bases légales
régissant les décisions d’inaptitude inscrites dans l’ordonnance sur la prévention des accidents et des maladies professionnelles (OPA). Lorsqu’un travailleur
est exposé à des dangers majeurs lors de
l’exécution de son activité professionnelle, la Suva peut décider d’exclure ce
travailleur dudit travail dangereux au
moyen d’une décision d’inaptitude ou de
l’autoriser à exécuter ce travail sous certaines conditions dans le cadre d’une décision
d’aptitude
conditionnelle.
Lorsqu’une décision d’inaptitude est prononcée, la personne assurée a droit à des
conseils et, sous certaines conditions, à
des prestations de l’assurance-accidents.
Michel Imperiale de l’Office AI de Fribourg a présenté les prestations de l’assurance-invalidité fournies sous forme de
mesures de réinsertion ou de prestations
en espèces. L’instrument de la détection
précoce vise à repérer rapidement les
personnes présentant les premiers signes
d’une éventuelle invalidité et éviter ainsi
la chronicisation des troubles de la santé
ou, du moins, en ralentir l’évolution.
Lorsqu’une telle démarche est lancée, les
spécialistes de l’Office AI peuvent définir
sans complication ni perte de temps des
mesures d’intervention précoce afin d’aider la personne concernée à conserver si
possible son emploi ou à se réinsérer. Les
instruments qui entrent en ligne de
compte sont, notamment, une adaptation du poste de travail, un cours de formation, un placement, une orientation
professionnelle, une réadaptation socioprofessionnelle ou des mesures d’occupation. Les exposés qui ont suivi ont
5/15
abordé les aspects médicaux de l’appréciation de l’aptitude dans les domaines
neurologique, épileptologique et ophtalmologique. Dans leurs interventions, la
Dresse Anja Meyer, division médecine
du travail de la Suva, et le Dr Alexander
Blödow, chef de service à la Clinique Helios Berlin-Buch/D, ont mis l’accent sur
les anciennes et les nouvelles méthodes
d’examen des travailleurs victimes de vertiges ou qui doivent réaliser des travaux
en hauteur. Le Dr Heinrich Vogt, médecin-chef de la Clinique Lengg à Zurich, a
évoqué de manière saisissante les diverses formes de troubles convulsifs et
leur analyse en laboratoire ECG. Le Dr
Alfons Fässler a clos le cycle de conférences de la matinée. Il est ophtalmologue et exerce son art dans son propre
cabinet à Sarnen et pour le compte de la
division médecine du travail de la Suva à
Lucerne. Après avoir dressé un aperçu
des dangers particuliers liés au poste de
travail associés à un risque de blessure
élevé, le Dr Fässler a décrit les tests cliniques simples permettant de détecter les
troubles visuels qui peuvent être réalisés
dans un cabinet non spécialisé et précisé
comment les résultats de telles analyses
doivent être interprétés en vue de l’appréciation d’aptitude.
La seconde partie de la journée de formation était dédiée à l’appréciation d’aptitude des travailleurs occupés dans les
transports routiers et ferroviaires ainsi
qu’à certains aspects de la profession de
grutier. Le Dr Rolf Seeger, de la division
médecine du trafic de l’Institut de médecine légale de l’Université de Zurich, a
tenu un exposé clair et saisissant sur l’appréciation de l’aptitude à la conduite des
chauffeurs routiers professionnels. Il a
insisté sur la nécessité d’uniformiser, à
l’avenir, les exigences médicales pour les
catégories de permis supérieures
(conducteur d’autobus et de camion, moniteur de conduite et transport professionnel de personnes). Les exigences
plus sévères posées jusqu’à présent aux
chauffeurs de bus seraient alors harmonisées avec celles appliquées aux chauffeurs de camions. Il a ensuite abordé la
question de l’évaluation de l’aptitude à la
conduite après un accident. Une méthode d’évaluation de la fatigue diurne a
été développée en collaboration avec
l’Hôpital de l’Ile de Berne afin de remplacer le questionnaire «Epworth Sleepiness
Scale» fréquemment utilisé, mais jugé
inadéquat. Le Dr Robert Münger, médecin spécialiste en diabétologie et chef de
la division médecine du trafic auprès de
MedicalService CFF, a présenté une vue
d’ensemble détaillée de l’appréciation de
l’aptitude des collaborateurs diabétiques
travaillant dans le domaine des transports
ferroviaires. Il a ensuite brossé un tableau
des différents traitements médicamenteux possibles. La question du risque de
survenue d’une hypoglycémie se pose de
manière particulièrement aiguë et revêt
une importance cruciale lors de l’appréciation de l’aptitude. M. Claudio Noro,
chef du secteur grutiers au Campus Sursee depuis de nombreuses années, a informé l’auditoire sur les aspects importants de la formation des grutiers, qu’il a
illustrés à l’aide d’un court métrage révélateur diffusé par la Télévision suisse alémanique dans le cadre de l’émission
«Einstein». M. Alfred Suter, chargé de sécurité dans le secteur génie civil et bâtiment, a expliqué les aspects techniques et
de sécurité à l’exemple saisissant d’un accident de grue survenu la veille. Il a rappelé et déploré que les accidents sont
souvent dus à la neutralisation ou la nonobservation des mesures de sécurité. En
conclusion, le Dr Thomas Amport, diviwww.iza.ch
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52
Sécurité du travail et promotion de la santé
sion médecine du travail de la Suva, a
montré les exigences médicales requises
des grutiers et présenté les motifs les plus
fréquents à l’origine d’une investigation
supplémentaire ou d’un refus de la demande de permis. Une directive destinée
aux médecins réalisant les examens d’aptitude est disponible sur le site de la Suva,
à la rubrique Médecine du travail/Factsheets.
De la gestion des déchets en Suisse
Anna Aznaour, journaliste RP, [email protected]
D’après les statistiques1, la Suisse est l’un des pays qui produit le plus de déchets au monde, à savoir 694 kilogrammes par
an et par habitant. Enquête sur nos ordures, suivie d’un tour d’horizon des règlements en la matière avec l’AVSST*, une
jeune association qui a de l’avenir.
Antonino Trovato, chef du service HSE
chez Cimo et membre du comité de
l’AVSST
Photos: Anna Aznaour
Franck Pilloud (à gauche) et Antonio Panarese, le binôme chargé de sécurité aux
Usines métallurgiques de Vallorbe
L’augmentation des déchets est la conséquence directe de la démographie et des
dépenses de consommation. Ainsi, depuis les années 1900, la population suisse
est passée de 3,3 millions d’habitants à
plus de 8 millions en 2015. Quant aux dépenses de consommation des ménages,
elles ont progressé de 74% soit 328 milliards de francs entre les années 1990 et
2012. Rien qu’en 2013, plus de 21,5 millions de tonnes de déchets ont été produits en Suisse. Face à ces évolutions
spectaculaires, les autorités du pays ont
pris des mesures législatives à partir des
années 80 pour stopper la contamination
des sols et des eaux par les décharges difficilement dégradables. Un coin de voile
a été levé sur ces lois par Antonino Trovato, membre du comité de l’AVSST, au
cours de la soirée de formation organisée
par cette jeune association vaudoise autour de la thématique du transport des
déchets.
Déchets: définition, classification
et moyens d’élimination
www.iza.ch
La définition littéraire du mot «déchet» –
débris, restes sans valeur de quelque chose –
n’est plus du tout à l’ordre du jour en ce
début du 21e siècle. La raréfaction des
ressources naturelles d’une part et la pollution que le déchet produit d’autre part
en ont fait une denrée particulièrement
recherchée, surveillée et réglementée. En
Suisse, c’est le Département fédéral de
l’environnement, des transports, de
l’énergie et de la communication (DETEC) qui classe, dans ses ordonnances,
les déchets. Il les répartit en deux catégories: déchets urbains (ex.: ordures ménagères) et déchets spéciaux (ex.: produits
chimiques). Ce sont leur composition et
leurs propriétés physiques, chimiques et
biologiques qui déterminent leur classe et
les mesures organisationnelles à prendre
pendant leur transport et leur traitement.
Chaque entreprise suisse qui produit un
déchet spécial doit disposer d’un numéro
d’identification attribué par les autorités,
de même que l’entreprise qui les élimine.
Le premier est appelé «entreprise remettante» et le second «entreprise d’élimination». Quant aux procédés d’élimination,
la Suisse privilégie le recyclage et la valorisation énergétique dans les usines d’incinération.
Les lois qui régissent le traitement
des déchets
À l’aide de tableaux récapitulatifs et
d’images parlantes, le conférencier Antonino Trovato a illustré le parcours législatif de la Confédération relatif aux déchets. C’est l’année 1984 qui marque le
début d’une politique nouvelle de la
Confédération vis-à-vis de la problématique des déchets. Elle s’articule autour
d’exigences applicables aux décharges, à
la manipulation des substances dangereuses pour l’environnement et à l’inter5/15
Sécurité du travail et promotion de la santé
Tableau
Pierre Juillet, président de l’AVSST
riple. Sa réglementation au niveau international date de 1989, lorsqu’à la
Convention de Bâle les conditions de
transportation sont fixées. Elles visent à
limiter la production des déchets dangereux ainsi qu’à réduire leurs mouvements
transfrontaliers, qui doivent impérativement obtenir l’accord des États concernés, membres de l’OCDE***. Puis, en
1998, c’est la Convention de Rotterdam,
qui va plus loin en encourageant le partage de l’information et des responsabilités relatives aux importations et exportations des produits chimiques dangereux.
Finalement, en 2001 c’est la Convention
de Stockholm sur les polluants organiques persistants (POP) qui est adoptée.
L’objectif de ce traité mondial est la protection de la santé humaine et de l’environnement contre les substances chimiques extrêmement dangereuses qui
polluent durablement la planète.
Source: www.bafu.admin.ch
diction de mise en décharge des déchets
urbains non traités. Par ailleurs, la capacité
des usines d’incinération des ordures ménagères (UIOM) a été augmentée. En
1990, l’ordonnance sur le traitement des
déchets (OTD) a été adoptée, et depuis,
elle fait régulièrement l’objet de révisions.
La loi suisse se base sur le principe de causalité, c’est-à-dire «pollueur-payeur».
Ainsi, en 2011, près de 80% de la population du pays a été mise à contribution à
travers des taxes et des impôts pour éliminer ses déchets produits. «À partir du 30
juin 2016 et selon l’ordonnance fédérale sur la
protection des eaux, tous les habitants de la
Suisse paieront 9 francs par an de taxe afin
5/15
que les eaux usées soient raccordées aux stations d’épuration pour un traitement à l’ozone
et au charbon actif. L’objectif en est l’élimination des micropolluants comme les œstrogènes
qui contaminent les eaux », précise Jean-Daniel Luthi, ingénieur de sécurité et membre du comité de l’AVSST. Ce sont les stations d’épuration qui vont devoir financer
ce processus en reportant les 9 francs par
habitant, sur les clés de répartition en
fonction des charges polluantes.
Transport des déchets
Il s’effectue principalement via les transports routiers et ferroviaires, et fait l’objet de procédures de contrôle codifiées
(voir le tableau) à chaque étape de son pé-
D’après les chiffres de l’Office fédéral de
la statistique, durant les années 2002 à
2013, plus de 32 000 tonnes de déchets
spéciaux ont été importés en Suisse pour
un traitement physico-chimique, le recyclage ou l’incinération. En ce qui
concerne l’exportation des déchets spéciaux produits en Suisse, ce sont quelque
465’300 tonnes qui ont été acheminées
dans 17 pays dont l’Allemagne et les
Pays-Bas principalement, pendant la période de 2000 à 2013. Aussi bien pour
l’importation que pour l’exportation, il
s’agit essentiellement de déchets minéraux, de résidus de traitements et de déchets chimiques.
www.iza.ch
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Sécurité du travail et promotion de la santé
180 000 tonnes de déchets provenant de
1200 clients sont traités annuellement
par cette entreprise de 120 salariés. Avec
un chiffre d’affaires de 30 millions de
francs pour l’année 2014, ce groupe n’a
pas hésité à faire des investissements de 6
millions dans des équipements de pointe.
Une nouvelle machine de tri optique
pour le papier/carton et une ligne de
broyage de bois sont les derniers en date,
inaugurés en septembre 2015 sur leur site
de Crissier. «Vos déchets sont précieux, car
leur recyclage permet de limiter l’utilisation
d’énergie, de produits chimiques et d’eau»,
souligne Xavier Mahue, le directeur général de l’entreprise.
La nouvelle machine de tri optique pour papier/carton de l’entreprise Retripa
Les déchets sont devenus une filière très
juteuse, convoitée par des organismes
mafieux et des opportunistes de tout acabit. C’est pourquoi des campagnes de
sensibilisation contre les exportations illégales sont menées en Europe, qui a renforcé la collaboration entre ses États,
tout en intensifiant les contrôles. Et pour
cause, les cas de contestations par la
douane suisse ou des autorités étrangères
ont doublé entre 2009 et 2013, et dans
près des deux tiers des cas, ils concernaient des exportations illégales.
Entreprise remettante de déchets:
le cas des Usines métallurgiques
de Vallorbe
Les déchets métalliques produits dans
ces usines métallurgiques sont d’emblée
sélectionnés et stockés dans des bacs spécifiques qui sont entreposés dans des endroits sécurisés de l’entreprise. Ce triage
préalable facilite leur identification et, de
par ce fait, leur déclaration aux entreprises d’élimination, qui viennent les
chercher à une fréquence hebdomadaire
ou mensuelle, en fonction des besoins.
Le transporteur chargé de l’acheminement de ces déchets contrôle le formulaire de déclaration, qui doit impérativement être rempli correctement. En cas
d’accident ou de problème quelconque
dû à des irrégularités dans cette déclaration, c’est la personne signataire, responsable de la remise des déchets de son enwww.iza.ch
treprise, qui encourt des sanctions civiles,
administratives, voire pénales selon les
cas. Après la réception des déchets, l’entreprise d’élimination les recycle ou les
incinère en fonction de leur composition.
«De plus en plus, nous sensibilisons nos fournisseurs de produits à l’impact environnemental de leurs livraisons, témoignent Antonio
Panarese et Franck Pilloud, les responsables
de la sécurité aux Usines métallurgiques de
Vallorbe. Par exemple, si leurs emballages
sont volumineux, nous insistons pour qu’ils
soient repris par le client. Ainsi, celui qui apporte le déchet le reprend en partant. Quant
aux autres matériaux recyclables comme le
verre, le plastique, le papier, etc., au lieu de les
jeter sans distinction, nous les trions et ensuite
les vendons aux entreprises de recyclage. Ce
procédé diminue la pollution de l’environnement tout en remplissant nos caisses. C’est
d’autant plus important pour notre entreprise
que, par an, la gestion des déchets nous coûte
500 000 CHF.» Cette pratique est de
plus en plus courante en Suisse car pour
nombre d’entreprises, c’est un moyen
certain d’économie financière liée à la
gestion et au transport des déchets.
Entreprise d’élimination des
déchets: le cas Retripa
Fondé en 1956, l’entreprise Retripa s’occupe de gestion et de valorisation des déchets dans ses cinq sites répartis sur trois
cantons: Genève, Valais et Vaud. Près de
Les matières traitées chez Retripa se repartissent en sept catégories: papier/carton (50%), bois (20%), déchets de
construction (10%), déchets verts
(6,6%), ferrailles et métaux (6,6%), verre
(3,6%) et plastique (1,4%). Grâce au recyclage du papier, 25 millions d’arbres
sont épargnés par an en Suisse. Quant à
l’aluminium, le recyclage permet de récupérer 95% de l’énergie investie dans sa
production primaire, sans oublier la réduction des gaz à effet de serre. Tandis
que le plastique est régénéré et réutilisé
dans l’industrie, de même que le verre –
récupéré à 94% – est transféré dans des
usines qui préparent le calcin. Pour ce qui
est des déchets verts transformés en
compost de qualité, ils profitent aux agriculteurs, aux paysagistes et aux particuliers. Selon les estimations des autorités,
l’ensemble des besoins matériels s’élève
aujourd’hui en Suisse à 47 tonnes par habitant et par an. Une quantité importante
qui rend la politique de gestion durable
des déchets incontournable.
En conclusion
En Suisse, la plupart des bouteilles en
verre sont réutilisées et 75% des emballages ménagers sont produits à partir de
matériaux recyclés. Cependant, l’analyse
de la composition des ordures2 effectuée
une fois tous les dix ans par l’OFEV**,
révèle en 2012 que nos poubelles sont
toujours gorgées de matières recyclables.
Parmi elles, un cinquième sont des matières valorisables et deux tiers des biodéchets qui peuvent être compostés ou méthanisés. Par ailleurs, d’après le rapport
5/15
Sécurité du travail et promotion de la santé
Membres du comité de l’AVSST: Jean-Daniel Luthi (à gauche),
Catherine Prudhomme, Marcel Ritz
2015 de l‘Université des Nations Unies
(UNU), la Suisse est le deuxième pays au
monde, après la Norvège, qui produit la
plus grande quantité de déchets par habitant, soit 28,4 kg par an. Près de 60% de
ces déchets sont des équipements de cuisine, de salle de bains ou de buanderie, et
7% des téléphones portables, des calculatrices, des ordinateurs portables ou encore des imprimantes. L’obsolescence
programmée des produits de consommation par leurs fabricants et l’envie des
consommateurs d’avoir toujours le matériel dernière génération sont les dilemmes éthiques de notre époque. Mais
viendra un moment où il faudra choisir
entre être et avoir, ne serait-ce que pour
offrir une chance de survie aux générations futures.
La naissance d’une association
Menuisier charpentier, comédien, chargé
de sécurité et maintenant président d’association, Pierre Juillet est décidément un
homme qui a plusieurs cordes à son arc.
Contacté, il y a six ans, par la Suva pour
créer une association vaudoise en santé et
sécurité, il lance un appel aux spécialistes
du domaine. Spontanément, une trentaine de personnes se présente à la séance
d’information et le projet commence à
faire boule de neige.
«C’est mon expérience professionnelle au Paléo Festival qui m’a réellement formé au travail en équipe et à la manière de s’adresser
aux gens, confie Pierre Juillet. Savoir demander aux bénévoles d’effectuer un travail peu reluisant, par exemple, nettoyer les WC, ne va
pas de soi. C’est aussi à la même époque que
je me suis découvert une passion pour la sécurité, domaine qui est un puits sans fond
puisqu’on n’a jamais fini de l’explorer. Il est
d’autant plus complexe que, par rapport aux
autres secteurs d’activité, dans celui-là, le travail bien fait est toujours invisible, car aucun
accident n’est à déplorer. L’objectif de notre
association est avant tout le partage du savoir
et la réflexion commune autour des thématiques sensibles, par exemple, celui des déchets.
Mais le tout, toujours dans une ambiance bon
enfant, qui, par ailleurs, nous vaut la fidélité
de nos membres.» En six ans d’activité, l’association a déjà réussi à gagner une centaine d’adhérents dans le canton de Vaud
et espère s’associer avec ses homologues
dans tout le pays pour promouvoir formations et rencontres entre professionnels.
1
Rapport de l’Agence européenne pour l’environnement (2015).
2
Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012
* AVSST – L’Association Vaudoise de Santé et
Sécurité au Travail
** OFEV – Office fédéral de l’environnement
*** OCDE – Organisation de coopération et de
développement économiques
Liens utiles
AVSST www.avsst.ch
Groupe Retripa www.retripa.ch
Usines métallurgiques de Vallorbe
www.vallorbe.com
Eviter 60% des accidents professionnels mortels
Une analyse détaillée de la Suva le démontre: le respect des «règles vitales» élaborées par le plus
grand assureur-accidents de Suisse permet d’éviter près de 60% des décès de ses assurés dus à un accident du travail. La
«Vision 250 vies» est donc réalisable. Ce programme de prévention a pour objectif de préserver 250 vies d’ici à 2020, même
si le nombre des accidents du travail mortels stagne actuellement.
Chaque année, près de 180 000 assurés de
la Suva sont victimes d’un accident professionnel, ce qui correspond à une centaine d’accidents par heure de travail. Les
cas les plus tragiques sont ceux qui coû5/15
tent des vies: au cours des dix dernières
années, environ 80 travailleurs par an
sont décédés des suites d’un accident
professionnel. La Suva refuse d’y voir
une fatalité. En 2010, elle a lancé le pro-
gramme de prévention «Vision 250 vies»,
dont l’objectif est de diviser par deux le
nombre des accidents professionnels
mortels entre 2010 et 2020. Cinq années
se sont écoulées depuis le début de la
www.iza.ch
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Sécurité du travail et promotion de la santé
campagne, et un premier bilan s’impose.
De manière générale, le nombre des accidents du travail est en baisse constante,
mais celui des accidents mortels n’a pas
encore connu de modification notable.
«Cela ne nous étonne qu’à moitié», déclare André Meier, chef de la division sécurité au travail de la Suva. Il y voit plusieurs raisons: la précipitation, d’autres
priorités et l’absence de systématique lors
de l’instruction des règles de sécurité ont
régulièrement été la cause d’accidents
professionnels. «Pour réduire de moitié le
nombre des accidents professionnels
mortels d’ici à 2020, nous allons donc devoir redoubler d’efforts», ajoute André
Meier.
«Règles vitales»: pour qu’elles
agissent, il faut les enseigner
La Suva mise sur les «règles vitales» pour
concrétiser la «Vision 250 vies». Au début
de cette année, elle avait élaboré, en collaboration avec les branches concernées,
des «règles vitales» pour 19 activités à
risques. «Nous avons posé les fondements nécessaires à la concrétisation de
notre vision. A présent, la Suva doit pouvoir compter sur l’aide et le soutien des
cadres dans les entreprises afin que les règles vitales soient enseignées et aident à
préserver des vies», explique Edouard
Currat, membre de la Direction de la
Suva. Les résultats d’une analyse récente
des accidents du travail mortels survenus
depuis le coup d’envoi de la campagne
montrent que les règles vitales peuvent
sauver des vies. Lors de trois accidents du
travail mortels sur cinq (60%) dont ont
été victimes des assurés de la Suva au
cours des cinq dernières années, une règle vitale n’a pas été respectée. Si l’on fait
abstraction des accidents de la route, une
règle vitale a même été enfreinte dans
trois accidents sur quatre (72%) ayant
connu une issue fatale. Conclusion: si les
«règles vitales» sont respectées, la «Vision
250 vies» est réalisable, et de nombreuses
souffrances peuvent être évitées.
Ancrer solidement les
comportements sûrs
André Meier, chef de la division sécurité
au travail, Suva
ment. Chaque règle est facile à appliquer,
à condition d’être bien assimilée et présente à l’esprit. «Nous avons largement
impliqué les associations concernées et
les syndicats lors de l’élaboration des règles vitales. Cela nous a permis de définir,
à partir des risques prioritaires, des règles
de sécurité simples et plausibles pour les
employeurs et les travailleurs», explique
André Meier. Si ces règles ne sont pas
respectées, chaque supérieur et chaque
travailleur a le devoir de dire STOP! Le
travail ne peut reprendre qu’une fois le
danger écarté.
Afin d’ancrer le message STOP dans les
entreprises, la Suva s’est associée aux partenaires sociaux pour lancer, il y a quatre
ans, la Charte de la sécurité. Les associations professionnelles, les entreprises et
les organisations qui la signent s’engagent publiquement à renforcer la sécurité
au travail et à respecter strictement les règles vitales de la Suva. A ce jour, la Charte
de la sécurité compte près de 1250 signataires, dont la direction de SR Technics,
qui propose des solutions techniques
pour les compagnies d’aviation du
monde entier. Lors de la conférence de
presse donnée par la Suva le 18 août
2015, Sara Juraschka, Head of Occupational Safety, Health & Environment
chez SR Technics, a expliqué comment le
message STOP fonctionne dans la pratique. «En ancrant le message STOP dans
l’ensemble de l’entreprise, nous sommes
parvenus depuis 2011 à réduire de 14% le
nombre des accidents à l’échelle mondiale. Cette réussite a été possible uniquement parce que l’ensemble de la direction
et des cadres adhèrent au principe consistant à dire STOP en cas de danger et à ne
pas reprendre le travail avant que les
conditions de sécurité requises aient été
mises en œuvre», déclare Sara Juraschka.
www.suva.ch
Simples, plausibles et
immédiatement applicables
«Nous sécurisons les zones à risque de
chute à partir d’une hauteur de chute de 2
m»: telle est par exemple la première règle
vitale à respecter dans la branche du bâtiwww.iza.ch
Filets contre des chutes sur chantier
5/15
Sécurité du travail et promotion de la santé
Responsabilité de l’employé –
la condamnation du conducteur
Le cas présenté ici montre une fois de plus à quel point il est important, pour bien se défendre,
de réaliser ses propres expertises et d’effectuer sa propre enquête. Ceci est particulièrement
valable lorsque la durée de la procédure dépasse les huit ans.
Michel Rohrer, juriste, est conseiller
juridique du cabinet juridique et de
conseil fiscal Jusinfo. Il a été le directeur
d’un office de contrôle dans le secteur de
la construction, qui contrôle et
sanctionne également des cas dans le
domaine de la sécurité du travail et de la
protection de la santé.
Les faits1. Le conducteur X. était aux
commandes d’une pelle mécanique. Il devait déplacer un réservoir de gazole. Les
ouvriers A. et B. étaient présents pendant
le mouvement pivotant de la charge et la
dirigeaient. Pendant l’abaissement du réservoir de gazole, la pelle mécanique a
basculé. Tombé au-dessous, A. a été tué.
Par la suite, le tribunal cantonal compétent acquitta le conducteur de l’accusation d’homicide involontaire. Le ministère public fit appel et la cour suprême
du canton condamna le conducteur pour
homicide involontaire, à une peine de 90
jours-amende à CHF 130.–, ainsi qu’à
une amende de CHF 500.–. Il lui imputa
également des frais de procédure d’un
montant total de CHF 96 477.55.
Le conducteur contesta ce jugement et
porta l’affaire devant le Tribunal fédéral,
en demandant l’annulation de la décision.
L’aspect juridique. Selon l’article 117
du Code pénal, celui qui, par négligence,
aura causé la mort d’une personne sera
puni d’une peine privative de liberté de
trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.2 Agit par négligence quiconque,
5/15
par une imprévoyance coupable, commet
un crime ou un délit sans se rendre
compte des conséquences de son acte ou
sans en tenir compte. L’imprévoyance est
coupable quand l’auteur n’a pas usé des
précautions commandées par les circonstances et par sa situation personnelle.3
Un verdict de culpabilité d’homicide par
négligence suppose que le coupable ait
manqué au devoir de diligence. On parle
de la négligence d’un comportement
lorsque le coupable, au moment des faits,
aurait pu et dû reconnaître, en raison des
circonstances, ainsi que de ses connaissances et de ses aptitudes, qu’il mettait en
danger les droits légaux de la victime, et
lorsqu’il a, du même coup, dépassé les limites des risques autorisés.
La condition de base d’une violation du
devoir de diligence et, par conséquent, de
la responsabilité pour négligence, forment la prévisibilité de l’acte. Le déroulement des évènements conduisant à l’acte
doit être prévisible pour l’auteur luimême, au moins dans ses grandes lignes.
Il faut d’abord se demander si le coupable aurait pu prévoir ou reconnaître une
mise en danger des droits légaux de la
victime. Le critère de l’adéquation permet de répondre à cette question. Ensuite, on doit avoir un comportement approprié, selon le cours habituel des
choses et les expériences de la vie, pour
entraîner ou au moins encourager un acte
comme celui qui est survenu.
L’adéquation ne peut être réfutée, qu’en
présence de circonstances tout à fait exceptionnelles, comme la responsabilité
partagée de la victime ou d’un tiers, ou
encore un défaut de matériel ou de construction, avec lesquels il n’était tout simplement pas possible de compter, étant si
graves qu’ils apparaissent comme étant la
cause la plus probable et la plus immédiate de l’accident, éclipsant ainsi tous les
autres facteurs y ayant contribué – notamment le comportement de la personne incriminée.
En principe, une pelleteuse bascule lorsque son centre de gravité passe au-dessus
de son bord de basculement. Le déplacement du centre de gravité d’une machine
est envisageable avec ou sans influence
extérieure. Il résulte d’une expertise, que
des influences extérieures comme le
vent, une collision, un effort latéral appliqué sur le réservoir de gazole, ou encore
une modification de la pente du sol sont
soit à exclure, ou soit alors, ont une importance mineure.
La suspension d’une charge trop lourde
ou un défaut du matériel pourraient être
des raisons possibles du basculement de
la pelleteuse sans cause extérieure. Une
expertise a également exclu tout défaut
de matériel. Compte tenu de ces considérations, l’instance précédente a conclu
que le basculement de l’engin a dû être
provoqué par le plaignant (le conducteur
X.), en ayant, en vertu des rapports concrets (comme la pente du lieu de chargement, la position transversale du châssis,
ainsi que le poids approximatif du réservoir à transporter), suspendu une charge
trop lourde.
Le plaignant (le conducteur X.) aurait dû
prévoir l’accident, qui aurait pu ainsi être
évité. Compte tenu de son expérience
professionnelle de plusieurs années, du
cours habituel des choses et des expériences de la vie, il aurait dû être capable de
prévoir que la pelleteuse basculerait en
transportant une charge trop lourde. En
outre, le conducteur a négligé – en dépit
d’un avertissement (!) du contremaître responsable, qui avait vu que la pelle mécawww.iza.ch
57
58
Sécurité du travail et promotion de la santé
nique n’était pas droite – de vérifier si le
transport de charge pouvait être effectué
sans risques, dans ces circonstances.
Le Tribunal fédéral est donc parvenu à la
conclusion que le verdict de culpabilité
d’homicide par négligence n’enfreignait
pas le droit fédéral et qu’il doit être confirmé.
Conclusion. Nous avons ici de nouveau
à faire à une décision qui n’est pas facile-
ment compréhensible. Pourquoi le principe in dubio pro reo (le doute profite à
l’accusé) n’est-il pas plus fortement pondéré? Pourquoi exige-t-on autant de contre-preuves du côté de la défense? Normalement, c’est l’Etat (c’est-à-dire le
ministère public) qui doit prouver sans
l’ombre d’un doute les faits reprochés à l’accusé et non le contraire. Qu’en est-il précisément de la prétendue mise en garde
du contremaître? N’est-ce pas lui qui
porte la principale responsabilité? Pour-
quoi une telle procédure dure-t-elle plus
de huit ans? Autant de questions. Ceci
étant dit, on peut tirer une leçon de ce jugement: «celui qui doit se défendre serait
bien inspiré de faire exécuter ses propres
expertises et de réaliser sa propre enquête.»4
1
2
3
4
Arrêt du Tribunal fédéral N° 6B 333/2015 du
20. 7. 2015.
Art. 117 CP.
Art. 12 al. 3 CP.
Vous trouverez des experts sous www.afw.ch,
par exemple.
Seuls 76% des passagers arrière attachent leur ceinture
Relevé 2015 du bpa sur le taux de port de la ceinture de sécurité
Le comptage 2015 du bpa sur le taux de port de la ceinture de sécurité livre des résultats analogues à ceux de l’année
passée: 93% des conducteurs mettent leur ceinture de sécurité (2014: 94%). Par contre, seuls 76% des passagers arrière
s’attachent (2014: 77%). On ne peut donc pas constater de véritable amélioration sur les dernières années.
Les résultats du relevé 2015 du bpa – Bureau de prévention des accidents sur le
taux de port de la ceinture de sécurité diffèrent selon les régions linguistiques.
93% de l’ensemble des conducteurs respectent l’obligation de s’attacher, en vigueur depuis 1981. La Suisse alémanique
arrive en tête (94%), devant la Suisse romande (90%) et le Tessin (87%).
Le taux de port varie de moins en moins
fortement selon la localisation: alors que
96% des conducteurs s’attachent sur autoroute et 93% sur les routes hors localité, le taux record du port de la ceinture
en localité de l’année passée (92%) s’est
confirmé. Cette hausse (2005: 74% /
2010: 83%) est réjouissante sachant que
le risque subjectif d’accident ne correspond pas au risque réel. En effet, les occupants de véhicules accidentés sont plus
de deux fois plus nombreux sur les routes
www.iza.ch
en localité que sur autoroute. C’est donc
justement sur les courts trajets en localité
que le port de la ceinture devrait être une
évidence.
Selon les estimations du bpa, le port de la
ceinture de sécurité a permis, depuis l’année 2000, d’éviter plus de 14 000 blessures graves et 1700 décès en Suisse.
mis en évidence qu’en Europe, au cours
de l’année 2012 seulement, quelque 8600
occupants de véhicules de tourisme ont
survécu à des collisions graves grâce à
leur ceinture de sécurité. En outre, le rapport de l’ETSC indique que 900 vies
pourraient être épargnées si des témoins
de port de ceinture (Seat Belt Reminder)
rappelaient à tous les occupants de véhicules, systématiquement et au moyen
d’une alarme visuelle et/ou sonore, de
boucler leur ceinture de sécurité. Le bpa,
centre suisse de compétences pour la
prévention des accidents, poursuit donc
ses efforts pour que le port de la ceinture
de sécurité en voiture devienne un automatisme, aussi sur les sièges arrière.
Au printemps 2014, un rapport du
Conseil européen de la sécurité des transports (ETSC) est parvenu à un constat similaire. Dans sa publication, l’ETSC a
Dans la version électronique de ce communiqué (www.medias.bpa.ch), vous
trouverez les liens vers les résultats détaillés et des photos.
Le taux de port chez les passagers arrière
stagne. Compte tenu du fait que l’obligation est entrée en vigueur en 1994, le
chiffre de 76% (2013: 72% / 2014: 77%)
est insuffisant, et plutôt surprenant car
l’effet protecteur de la ceinture de sécurité est incontesté.
5/15
Produits
Du tablier de soudeur au foulard
de soie: le nouveau catalogue
«World Wide Work by MEWA»
est disponible
Dans le nouveau catalogue
«World Wide Work by
MEWA», les femmes trouveront ce qu’elles méritent. Les
hommes aussi. A savoir 360
pages pleines d’articles de
protection au travail
attrayants et fonctionnels et
bien plus encore.
La dernière édition du catalogue des marques pour la
protection au travail «World
Wide Work by MEWA»
(www.mewa.ch/fr/articlesde-securite-au-travail/) paraît
à point nommé pour l’automne. Le thème de cette année: les femmes dans le
monde du travail, un thème
qui n’a pas été choisi par hasard. «Le nombre de femmes à
la recherche de vêtements
professionnels à la mode et
d’accessoires fonctionnels est
en nette augmentation», explique Thomas Hofmann, Directeur de MEWA Rothrist.
«Dans notre dernier catalogue,
nous tenons compte de cette
évolution». L’offre pour le
groupe cible des dames a donc
été étendue. C’est ainsi que
l’on trouve, entre autres, de
nouveaux pantalons soft shell
dans les tailles féminines, un
encore plus grand nombre de
vestes cintrées et un plus
grand choix de modèles de
chaussures de sécurité pour
dames. L’ensemble de l’assortiment pour hommes et
femmes comprend quelque
5 000 articles, des articles de
sécurité au travail aux textiles
d’extérieur en passant par les
tenues d’affaires. Ce qui est
unique dans le catalogue
«World Wide Work by
MEWA», c’est la diversité des
5/15
●
On peut trouver de nombreuses technologies innovantes, par exemple des
chaussures professionnelles
à ressorts s’inspirant du domaine des sports ou des
gants de sécurité pour pratiquement toutes les exigences – de la «protection
contre les coupures» à la
«protection contre les décharges électrostatiques».
Sécurité au travail sous
forme d’un ensemble
complet et simple
L’offre de «World Wide Work
by MEWA» se distingue également des autres catalogues de
Les articles de protection au
travail de MEWA: l’assortiment comprend des souliers
de travail à ressorts s’inspirant
du domaine des sports ou des
gants de sécurité pour pratiquement toutes les exigences
– de la «protection contre les
coupures» à la «protection
contre les décharges électrostatiques».
marques connues en provenance d’Europe qu’il réunit:
● De Ansell, Elten, Helly Hansen à Puma en passant par
Hakro, Honeywell et Korsar,
tous les grands noms de la
branche sont réunis.
● Le fabricant français Jallatte
figure nouvellement dans
l’offre.
Une nouveauté dans l’assortiment: des chaussures de
sécurité camouflage
Photos: MEWA
commande de par la compétence professionnelle qu’offre
MEWA qui peut se prévaloir
d’une longue tradition en tant
qu’expert en vêtements de travail. Par ailleurs, l’entreprise
est présente dans toute l’Europe et peut ainsi, de tous les
sites, garantir en permanence
une qualité élevée et assurer la
livraison. Quel est le produit
qui convient le mieux à une
utilisation donnée? Comment
une entreprise donne-t-elle
une bonne image générale et
ce sur une vaste échelle?
Les conseillers clientèle de
MEWA ont la réponse à ces
questions,
parce
qu’ils
connaissent les besoins. Les
clients qui utilisent déjà l’offre
de prestations de MEWA,
trouveront en full service dans
l’offre de «World Wide Work
by MEWA» des compléments
couleurs convenant à leurs vêtements de travail ou de protection.
Tous les articles sont disponibles en l’espace de 72 heures.
Le catalogue peut être commandé via le site MEWA
www.mewa.ch/fr/contact/co
mmande-catalogue/.
Le management textile
MEWA
MEWA subvient aux besoins
des entreprises dans toute
l’Europe et ce sur 42 sites. Elle
propose un service complet
pour les vêtements de travail
et de protection, les tissus de
nettoyage réutilisables, les tapis absorbant l’huile, les tapis
de sol ainsi que les fontaines
de dégraissage. En complément, des articles pour la protection au travail peuvent être
commandés par catalogue
sous la marque «World Wide
Work by MEWA». Quelque
4900 collaborateurs sont au
service de 172 000 clients dans
les secteurs de l’industrie, du
commerce, de l’artisanat et de
la restauration. En 2014, le
groupe a réa lisé un chiffre
d’affaires de 583 millions d’euros. Fondée en 1908, MEWA
est aujourd’hui le principal
prestataire dans le segment du
management textile. En novembre 2013, MEWA a été retenue dans le trio de tête du
prix allemand de développement du rable, dans la catégorie «Produits/Prestations les
plus durables d’Allemagne».
En 2013 déjà, les éditions
Deutsche Standards avaient
désigné l’entreprise une
deuxième fois comme «Marque
du siècle» et, en 2015, l’ont
choisie, pour la deuxième fois
aussi, comme «Leader du marché mondial».
www.iza.ch
59
60
Verbände und Institutionen
Schweiz. Vereinigung für Arbeitsmedizin,
Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit
In der suissepro sind als Mitglieder und
Sektionen zusammengeschlossen: GRMHST,
SGIG, SGAH, SGARM, SGAS, SwissErgo, SGOAP
und ASIST.
Association Suisse de Médecine,
d’Hygiène et de Sécurité au Travail
La suissepro constitue I’association faîtière des
sections et membres suivants: GRMHST, SGIG,
SSHT, SSMT, SSST, SwissErgo, SSPTO et ASIST.
Vorsitzende / Présidente:
Marie-Carmen Piquet
Tél. 0041 (0)21 390 56 54
[email protected]
Sekretariat / Secrétariat:
Hansueli Amsler,
Bachstrasse 275
5072 Oeschgen
Tel. 079 663 11 68
[email protected]
GRMHST
Groupement Romand de Médecine,
d’Hygiène et de Sécurité au Travail
Président: Antoine Glardon
Chemin de Longeraie 3
1006 Lausanne
E-mail: [email protected]
Tél. +41 79 412 28 37
[email protected]
www.grmhst.ch
Schweizerische Gesellschaft
für Arbeitshygiene
SSHT
Société Suisse d’Hygiène du Travail
Präsidentin / Présidente:
Catherine Tomicic
Institut universitaire
romand de Santé au Travail
Rte de la Corniche 2
1066 Epalinges-Lausanne
Tel. +41 21 314 76 18
[email protected]
Associations et sociétés
SGAS
Schweizerische Gesellschaft für
Arbeitssicherhit
Société Suisse de Sécurité du Travail
Società Svizzera di Sicurezza sul Lavoro
Martin Häfliger
Präsident / Webadministration
SGAS – Schweizerische
Gesellschaft für
Arbeitssicherheit SGAS,
Postfach 336, 3700 Spiez
Swissport International Ltd.
Station Zurich / BZB
P.O. Box
CH-8058 Zurich Airport
Tel. +41 58 688 5252
[email protected]
www.sgas.ch
Studiengruppe für Gesundheitsschutz in
Industrie, Dienstleistung und Gewerbe
Groupe d’étude pour la protection de la
santé dans l’industrie, les arts et métiers
Präsident / Président:
Hansueli Amsler
Bachstrasse 275
5072 Oeschgen
Tel. 079 663 11 68
hansueli.amsler@
bluewin.ch, www.sgig.ch
SwissErgo
Schweizer Gesellschaft für Ergonomie
Société Suisse pour l’ergonomie
Präsident / Président:
Dr. Thomas Stüdeli, Eur.Erg.
SwissErgo
3000 Bern
[email protected]
www.swissergo.ch
Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsund Organisationspsychologie SGAOP
Schweizerische Gesellschaft
für Arbeitsmedizin
Société de Médecine du Travail
Präsident / Président:
Dr. Klaus Stadtmüller
SUVA Arbeitsmedizin
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern
Tel. 041 419 51 11
E-Mail
[email protected]
www.sgarm.ch
Société suisse de psychologie du travail et
des organisations SSPTO
Präsident / Président
Prof. Albert Volmer
Hintere Bahnhofstrasse 9
8853 Lachen (SZ)
Tel. 055 442 91 02
Fax 055 442 91 03
E-Mail [email protected]
www.sgaop.ch
F
$VVRFLDWLRQVXLVVHGHVLQ5LUPLqUHVGHVDQWpDXWUDYDLO
Association Suisse des Infirmiers(ières)
de Santé au Travail
Présidente:
Marie-Carmen Piguet
Infirmière de santé au
travail Bobst SA
Case postale
1001 Lausanne
Tél. 0041 (0)21 621 21 11
[email protected]
www.asist.ch
www.iza.ch
APSYTRA
Présidente:
Ingrid Vernez
Martheray 13
1033 Cheseaux
[email protected]
www.apsytra.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft –
Direktion für Arbeit
Der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen in der
Direktion für Arbeit des SECO ist die Fachstelle
des Bundes für Arbeitnehmerschutz und
Arbeitsrecht. Ein Team von in unterschiedlichen
Disziplinen geschulten Fachkräften überwacht
den kantonalen Vollzug der Vorschriften über
den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am
Arbeitsplatz und berät Kantone, Arbeitgeber
und Arbeitnehmer in allen Belangen des
Arbeitnehmerschutzes.
SECO – Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Pascal Richoz
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. 0041 (31) 323 89 14
Fax 0041 (31) 322 78 31
www.arbeitsbedingungen.ch
Eidgenössische Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
Die EKAS ist das zentrale Organ der
Arbeitssicherheit in der Schweiz und sorgt für
den koordinierten Einsatz der personellen und
sachlichen Mittel der Suva, der eidgenössischen
und kantonalen Arbeitsinspektorate und
verschiedener Fachorganisationen im Bereich
der Verhütung von Berufsunfällen und
Berufskrankheiten.
Geschäftsstelle: Alpenquai 28, Luzern
Briefzustelladresse:
EKAS, Fluhmattstrasse 1, Postfach
CH-6002 Luzern
Tel. 0041 (0)41 419 51 11
Fax 0041 (0)41 419 61 08
E-Mail: [email protected]
www.ekas.ch
Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
La CFST est l’organe central pour la sécurité au
travail en Suisse. Elle coordonne la mise en
oeuvre des moyens personnels et matériels de
la Suva, des inspections de travail fédérales et
cantonales ainsi que de diverses organisations
spécialisées dans le domaine de la prévention
des accidents et maladies professionnels.
Secrétariat: Alpenquai 28, Lucerne
Adresse de correspondance:
CFST, Fluhmattstrasse 1, Case postale
CH-6002 Lucerne
tél. 0041 (0)41 419 51 11
fax 0041 (0)41 419 61 08
E-Mail: [email protected]
www.cfst.ch
Secrétariat d’Etat à l’économie –
Direction du travail
Le centre de prestations Conditions de travail,
qui fait partie de la Direction du travail, est
l’organe spécialisé de la Confédération dans le
domaine de la protection des travailleurs et du
droit du travail. Une équipe de spécialistes de
différentes disciplines surveille l’exécution
cantonale des prescriptions sur la protection de
la santé et la sécurité au travail.
SECO – Direction du travail
Conditions de travail
Pascal Richoz
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. 0041 (31) 323 89 14
Fax 0041 (31) 322 78 31
www.arbeitsbedingungen.ch
IVA
Interkantonaler Verband
für Arbeitnehmerschutz
Durch regelmässigen Erfahrungsaustausch wird
der Informationsfluss und die Koordination
zwischen der EKAS, dem SECO und der Suva
sichergestellt. Die IVA ist das gemeinsame
Sprachorgan der kantonalen
Arbeitsinspektorate
bei Vernehmlassungen des Bundes zu neuen
Gesetzen und Verordnungen sowie bei
Anpassung neuer Erkenntnisse
zur Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes.
IVA Interkantonaler Verband für
Arbeitnehmerschutz
Arbeitsbedingungen
Arbeitsinspektorat
8090 Zürich
Tel. 0041 (0)43 259 91 31
www.iva-ch.ch, E-Mail: [email protected]
AIPT
Association intercantonale pour
la protection des travailleurs
Afin de remplir au mieux leur mandat dans la
pratique, ses membres participent aux activités
suivantes: échange d’éxperiences, coordination
avec la CFST et la CNA, exécution de mandats et
de rapports à I’intention de la confédération,
des cantons et des associations concernées,
prises de position sur les projets de directives de
la CFST.
Association intercantonale pour protection
des ouvrièrs condition de travail
8090 Zürich
Tel. 0041 (0)43 259 91 31
www.iva-ch.ch
E-Mail: [email protected]
SOHF: Schweizerischer Verband der
Betriebsärzte im Gesundheitsdienst
SOHF: Association suisse des Médecins
d'entreprise des Etablissements de soins
Präsident / Président:
Dr med Frédéric Zysset
Rue Sainte-Beuve 2
1005 Lausanne
Tel. 0041 (0)21 3129314
Fax 0041 (0)21 3129315
E-Mail [email protected]
www.sohf.ch
5/15
Verbände und Institutionen
suva
suva
Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Suva ist ein finanziell unabhängiges
Unternehmen des öffentlichen Rechts und
wichtigste Trägerin der obligatorischen
Unfallversicherung.
Suva
Fluhmattstrasse 1
Postfach
CH-6002 Luzern
Tel. 0041 (0)41 419 51 11
Fax 0041 (0)41 419 58 28
www.suva.ch
suva
suva
Caisse Nationale Suisse d’Assurance
en cas d’accidents
Entreprise indépendante de droit public, la
Caisse nationale suisse d’assurance en cas
d’accidents (Suva) est l’organisme le plus
important de l’assurance-accidents obligatoire.
Suva
Fluhmattstrasse 1
Case postale
CH-6002 Lucerne
Tél. 0041 (0)41 419 51 11
Fax 0041 (0)41 419 58 28
www.suva.ch
Beratungsstelle für Unfallverhütung
in der Landwirtschaft
Die BUL ist eine Stiftung der Privatversicherer
und des Schweizerischen Bauernverbandes. Sie
bildet zusammen mit «Agriss» das
Kompetenzzentrum für Prävention
(Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Gesundheitsschutz) in der Landwirtschaft. Als
Fachorganisation im Auftrag der EKAS betreut
«Agriss» die landwirtschaftlichen Betriebe mit
Angestellten.
Service de prévention des accidents
dans l’agriculture
Le SPAA est une fondation des assureurs privés
et de I’Union Suisse des paysans, c’est une
organisation spécialisée ayant pour fonction
d’encourager la prévention des accidents dans
I’agriculture, tant dans les exploitations
familiales que dans les exploitations ayant des
employés agricoles.
SPAA
Geschäftsführer / Directeur:
Rudy Burgherr
dipl. Ing. Agr. ETH
CH-5040 Schöftland
Tel. 0041 (0)62 739 50 40
Fax 0041 (0)62 739 50 30,
www.bul.ch
5/15
Schweizerische Vereinigung
für Betriebssanität
Präsident: Joe Schwarz
Hohlgasse 18
6233 Büron
E-Mail: info@svbs-asse-ch
www.svbs-asse.ch
Schweizerische Beratungsstelle
für Unfallverhütung
Auftrag der bfu ist es, die Sicherheit im Nichtberufssektor, d.h. im Strassenverkehr, Sport und
Haus zu fördern. Als Beratungsstelle steht sie
der Allgemeinheit zur Verfügung. Ziel ist es, mit
Sicherheitskampagnen, Aktionen, Erziehung
und Ausbildung, Mitarbeit in Fachkommissionen
und technischen Beratungen eine markante
Senkung der Nichtberufsunfälle zu erreichen.
Bureau Suisse de prévention
des accidents
Le bpa a pour mission de prévenir les accidents
dans le domaine non professionnel, à savoir
dans la circulation routière, le sport, I’habitat et
les loisirs.
bfu
Direktorin / Directrice:
Brigitte Buhmann
Hodlerstrasse 5a
CH-3011 Berne
Tel. 0041 (0)31 390 22 22
Fax 0041 (0)31 390 22 30
www.bfu.ch
SVTI Schweizerischer Verein für technische
Inspektionen
Direktor: Dr. Herbert Egolf
Richtistrasse 15
8304 Wallisellen
Tel. 044 877 61 11
www.svti.ch
Neu BGM Netzwerk.ch
Präsident: Hansjörg Huwiler
Albisriederstrasse 252
8047 Zürich
Tel. 0041 (0)43 311 01 80
E-Mail:
[email protected]
www.bgmnetzwerk.ch
Associations et sociétés
ASPSE
Association suisse pour la promotion
de la santé dans l’entreprise (ASPSE)
Albiesriederstrasse 252
CH-8047 Zürich
Tel. 0041 (0)43 311 01 80
Fax 0041 (0)43 311 01 81
E-Mail: [email protected]
www.svbgf.ch
Institut universitaire romand de Santé
au Travail
Rue de la Corniche 2
1066 Epalinges
Tel. 021 314 74 21
Fax 021 314 74 20
www.i-s-t.ch
Schweizerischer Verein für
Schweisstechnik
Association Suisse pour la Technique
du Soudage
Abteilung Arbeitssicherheit Fachorganisation
nach UVG für die Bereiche Schweissen,
Schneiden und verwandte Verfahren, sowie den
Umgang mit technischen und medizinischen
Gasen.
Section sécurité au travail organisation
professionnelle dans le cadre de la loi fédérale
LAA pour le secteur soudage, coupage et
procédés apparentés, gaz industriels et gaz
médicaux
St. Alban-Rheinweg 222
4052 Basel
Tel. direkt +41(0)61 317 84 23
Tel. Zentrale +41(0)61 317 84 84
Fax
+41(0)61 317 84 80
E-Mail [email protected]
www.svsxass.ch
Verband schweizerischer PSA-Anbieter
Der swiss safety ist der Branchenverband der
Hersteller und Importeure von Persönlichen
Schutzausrüstungen (PSA). Er ist Mitglied der
European Safety Federation (ESF) und bildet das
massgebende und einflussreiche PSAKompetenzzentrum gegenüber allen
Ansprechpartnern.
Association des firmes suisses
d’entreprises EPI
L’Association d’entreprises suisses de
prévention des accidents est l’association
dirigeante du commerce et de l’industrie des
fabricants et des importateurs d’équipements
de protection personnels (PSA). Elle est membre
de la European Safety Federation (ESF) et forme
le centre de compétence décisif et influent en
face de tous les interlocuteurs.
Sekretariat swiss safety
Präsident Dominique Graber
Secrétariat swiss safety
Président Dominique Graber
c/o Wirtschaftskammer
Baselland
Altmarktstr. 96
CH-4410 Liestal
Tel. 0041 (0)61 927 64 14
Fax 0041 (0)61 927 65 50
E-Mail: [email protected]
www.swiss-safety .ch
Verband Schweizerischer
Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen
Association des entreprises suisses de
services de sécurité
Postfach
3052 Zollikofen
Tel 031 915 10 10
Fax 031 915 10 11
www.vssu.org
Fachgruppe Sicherheitstechnik FGST
Präsident:
Michael Hanselmann
Weinbergstrasse 13
CH-8268 MannenbachSalenstein TG
Telefon +41 (0)79 346 56 54
E-Mail [email protected]
www.fgst.ch
SAFE AT WORK ist ein Präventionslabel der EKAS,
des SECO und der Kantone für mehr Sicherheit
am Arbeitsplatz.
SAFE AT WORK est un label de prévention de la
CFST, du SECO et des cantons pour plus de
sécurité sur le lieu de travail.
SAFE AT WORK
EKAS
Av. Beauregard 1
CH-1700 Fribourg
Tél. 026 350 36 57
E-Mail [email protected]
www.safeatwork.ch
Branchenlösung für Städte, Gemeinden,
Schulen, Heime und andere Institutionen
Mainaustrasse 30, Postfach
8034 Zürich
Tel. 044 388 71 91
[email protected]
Präsident: Ernst Sperandio
Geschäftsführer Stefan Kuchelmeister
Bureau Suisse Romande: Didier Grobet
Tel. 021 793 16 10
[email protected]
VBSF
Der Schweizerische Verein von Brandschutz- und
Sicherheitsfachleuten VBSF ist ein unabhängiger
Verein.
Im Rahmen von Workshops und Fachtagungen
bietet der VBSF seinen Mitgliedern die
Möglichkeit für eine stetige Aus- und
Weiterbildung in Sicherheits- und
Brandschutzfragen.
www.vbsf.ch
Wunderle Marco
Präsident Zentralvorstand
CSF Wunderle Gmbh
Ebnatstrasse 27
8200 Schaffhausen
Tel. 052 635 40 40
Fax 052 635 40 41
E-Mail: [email protected]
www.iza.ch
61
62
Bezugsquellen
Absturzsicherungen
Protection contre les chutes
Bornack Schweiz
Oholten 7
5703 Seon, AG
Tel. 062 886 30 40
Fax 062 886 30 41
E-Mail [email protected]
www.bornack.ch
Fournisseurs
Antirutschprodukte
Les produits anti-dérapant
CSF Wunderle GmbH
Consulting for Sign Projects
and Fire Protection
Ebnatstrasse 127
CH-8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 635 40 40
Fax +41 52 643 40 41
[email protected]
www.csfwunderle.com
Arbeitsstühle
Chaises de travail
Generalvertretung in der Schweiz:
Ergodata AG
Würzgrabenstrasse 5
CH-8048 Zürich
Tel. +41 44 439 49 00
[email protected]
www.ergodata.ch
www.bimos.ch
Atemschutz
Protection respiratoire
Arbeitshandschuhe
Gants de travail
Carl Stahl AG
Stachelhofstrasse 12
CH-8854 Siebnen
Tel. +41 (0)55 450 50 06
Fax +41 (0)55 450 50 06
[email protected]
www.carlstahl.ch
Thomi + Co AG
Rütschelenstrasse 1
Postfach 180
4932 Lotzwil
Telefon 062 919 83 83
Telefax 062 919 83 60
E-mail [email protected]
www.thomi.com
Turimed AG
Hertistrasse 8
8304 Wallisellen
Telefon 043 443 31 31
Telefax 043 443 31 32
[email protected]
www.turimed.ch
3M (Schweiz) AG
ArbeitsschutzProdukte
Eggstrasse 93
8803 Rüschlikon
Telefon 044 724 92 21
Telefax 044 724 94 40
E-Mail [email protected]
www.3marbeitsschutz.ch
EKASTU Safety AG
Oberstädtle 8
9485 Nendeln
Telefon +423 380 06 06
Telefax +423 380 06 08
[email protected]
www.ekastu.li
Unico
Haberkorn AG
Zimmermann AG
Im Stetterfeld 1
5608 Stetten
Switzerland
www.zimmermann-ag.com
[email protected]
Tel. +41 (0)56 485 80 32
www.iza.ch
Musterplatz 3
9442 Berneck
Telefon 071 747 49 20
Telefax 071 747 49 30
www.unico.ag
[email protected]
Tobler Protecta AG
Sicherheit von Kopf bis Fuss
Keltenstrasse 13
2563 Ipsach
Tel. 032 397 00 20
Fax 032 397 00 29
www.tobler-protecta.ch
[email protected]
5/15
Bezugsquellen
Augen- und Gesichtsschutz
Protection des yeux et du visage
3M (Schweiz) AG
ArbeitsschutzProdukte
Eggstrasse 93
8803 Rüschlikon
Telefon 044 724 92 21
Telefax 044 724 94 40
E-Mail [email protected]
www.3marbeitsschutz.ch
Augen- und Körperduschen
Douches oculaires et corporelles
Turimed AG
Hertistrasse 8
8304 Wallisellen
Telefon 043 443 31 31
Telefax 043 443 31 32
[email protected]
www.turimed.ch
Fournisseurs
SBS Training &
Rettung GmbH
Schule für
Betriebssanität &
Spezialkurse Schweiz
Die Schule mit Herz
Kurse in der ganzen Schweiz auch vor
Ort in ihrem Betrieb
Firmensitz:
Wehristrasse 15
CH-6032 Emmen
Sekretariat:
SBS Training & Rettung GmbH
Solothurnstrasse 35
CH-2544 Bettlach
Tel. 032 645 14 70
Fax 032 645 14 75
E.Mail [email protected]
www.sbs-rettungsschule.ch
Aus- und Fortbildung von
Betriebssanitätern
SIRMED AG – Schweizer Institut für
Rettungsmedizin | CH-6207 Nottwil
Guido A. Zäch Strasse 2b | T +41 41 939 50 50
[email protected] | www.sirmed.ch
Gehörschutz
Protecion de l’ouïe
3M (Schweiz) AG
ArbeitsschutzProdukte
Wicki
Wic
ki + A
Ambühl
mbüh
hl AG
AG Notfallschulung
No
ottfal
a lschul
h ung + Beratung
Be
erra
atung
in
info@wicki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-ambuehl.ch
nfo@w
wiiccki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-amb
buehl.ch
Tel
efon: 041 710 71 50
0
Telefon:
Postfach 1229, 4800 Zofingen
Telefon 041 511 03 11
Telefax 062 752 50 14
www.esz.ch
Adresse
Briefadresse
Telefon
Fax
Zentralstrasse 12, 8003 Zürich
Postfach 8409, 8036 Zürich
044 461 61 61
044 461 01 16
[email protected]
www.sanarena.ch
Kurse im Sanitäts- und Rettungsdienst
5/15
Me-First.ch
Hardturmstrasse 135
8005 Zürich
Telefon 043 540 84 48
Fax 043 540 84 49
[email protected]
Ergonomie (Stühle, Stehmatten)
Ergonomie (sièges, tapis)
Ausbildung in Betriebssanität
Formation de secouriste en entreprise
Aus-, Fortbildung und Beratung
im Rettungsdienst
Büroeinrichtungen
Equipement de bureau
Zentrraler
Zentraler
Schulungsstandort
S
chulungssstan
tandort
iin
n Olten
Olten
t
Eggstrasse 93
8803 Rüschlikon
Telefon 044 724 92 21
Telefax 044 724 94 40
E-Mail [email protected]
www.3marbeitsschutz.ch
Hautschutz
Protection de la peau
Turimed AG
Hertistrasse 8
8304 Wallisellen
Telefon 043 443 31 31
Telefax 043 443 31 32
[email protected]
www.turimed.ch
www.iza.ch
63
64
Bezugsquellen
Fournisseurs
Kommunikation
Communication
Schutzartikel von Kopf bis Fuss
Articles de protection de la tête aux pieds
www.ceotronics.ch
&
Headsets
Systems
CeoTronics AG
$XGLR‡9LGHR‡'DWD&RPPXQLFDWLRQ
7HO.
0RELO
(0DLO
+41 41 790 58 38
MXDQSULHWR#FHRWURQLFVFRP
Artilux Swiss Safety AG
Hersteller von Arbeitsschutzprodukten
Industriestrasse 15–17
4410 Liestal
Tel. 061 906 90 00
Fax 061 901 79 82
E-Mail: [email protected]
www.sapros.ch/artilux
Tobler Protecta AG
Sicherheit von Kopf bis Fuss
Keltenstrasse 13
2563 Ipsach
Tel. 032 397 00 20
Fax 032 397 00 29
www.tobler-protecta.ch
[email protected]
Arbeitsschutz
für Profis
Sanität
Service de secouriste
Adresse
Briefadresse
Telefon
Fax
Furter + Co. AG
Soodring 3-4 - 8134 Adliswil
Telefon: 044 711 13 13
Telefax: 044 711 13 03
E-mail: [email protected]
www.gummifurter.ch
Zentralstrasse 12, 8003 Zürich
Postfach 8409, 8036 Zürich
044 461 61 61
044 461 01 16
[email protected]
www.sanarena.ch
Kurse im Sanitäts- und Rettungsdienst
Haix® Vertriebs AG
Martinstrasse 14C
4622 Egerkingen
Tel. 062 387 99 99
[email protected]
www.haix.ch
Wicki
Wic
ki + A
Ambühl
mbüh
hl AG
AG Notfallschulung
No
ottfal
a lschul
h ung + Beratung
Be
erra
atung
info@wicki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-ambuehl.ch
in
nfo@w
wiiccki-DPEXHKOFKŸZZZZLFNL-amb
buehl.ch
Telefon:
Telefon: 041 710 71 50
0
Zentrraler
Zentraler
Schulungsstandort
S
chulungssstan
tandort
iin
n Olten
Olten
t
www.iza.ch
Thomi + Co AG
Rütschelenstrasse 1
Postfach 180
4932 Lotzwil
Telefon 062 919 83 83
Telefax 062 919 83 60
E-mail [email protected]
www.thomi.com
Reindl Gesellschaft m.b.H.
Textilfabrik für Arbeits- & Freizeitmode
Gewerbepark 6
A-4762 St. Willibald
Tel. +43 (0)7762 / 2841-0
Fax +43 (0)7762 / 3400
E-Mail [email protected]
http://www.reindl.eu
Turimed AG
Hertistrasse 8
8304 Wallisellen
Telefon 043 443 31 31
Telefax 043 443 31 32
[email protected]
www.turimed.ch
Unico
Haberkorn AG
Musterplatz 3
9442 Berneck
Telefon 071 747 49 20
Telefax 071 747 49 30
www.unico.ag
[email protected]
5/15
Bezugsquellen
Fournisseurs
Unico
Haberkorn AG
UVEX ARBEITSSCHUTZ
(SCHWEIZ) AG
Uferstrasse 90 · Postfach
4019 Basel
Telefon 061 638 84 44
Telefax 061 638 84 54
E-Mail [email protected]
www.uvex-safety.ch
Musterplatz 3
9442 Berneck
Telefon 071 747 49 20
Telefax 071 747 49 30
www.unico.ag
[email protected]
Schutzbekleidung
Schutzhelme
Casques de protection
3M (Schweiz) AG
ArbeitsschutzProdukte
3M (Schweiz) AG
ArbeitsschutzProdukte
Eggstrasse 93
8803 Rüschlikon
Telefon 044 724 92 21
Telefax 044 724 94 40
E-Mail [email protected]
www.3marbeitsschutz.ch
Eggstrasse 93
8803 Rüschlikon
Telefon 044 724 92 21
Telefax 044 724 94 40
E-Mail [email protected]
www.3marbeitsschutz.ch
Thomi + Co AG
Rütschelenstrasse 1
Postfach 180
4932 Lotzwil
Telefon 062 919 83 83
Telefax 062 919 83 60
E-mail [email protected]
www.thomi.com
Sicherheitsschuhe
Chaussures de sécurité
Tobler Protecta AG
Sicherheit von Kopf bis Fuss
Keltenstrasse 13
2563 Ipsach
Tel. 032 397 00 20
Fax 032 397 00 29
www.tobler-protecta.ch
[email protected]
5/15
Thomi + Co AG
Rütschelenstrasse 1
Postfach 180
4932 Lotzwil
Telefon 062 919 83 83
Telefax 062 919 83 60
E-mail [email protected]
www.thomi.com
Signalisationen/Schilder
Signaux/Panneaux
CSF Wunderle GmbH
Consulting for Sign Projects
and Fire Protection
Ebnatstrasse 127
CH-8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 635 40 40
Fax +41 52 643 40 41
[email protected]
www.csfwunderle.com
HAUSER FEUERSCHUTZ AG
Safety Signs & Security Products
Sonnmattweg 6
CH-5000 Aarau
Tel. ++41 (0)62 834 05 40
Fax ++41 (0)62 834 05 41
[email protected]
www.feuerschutz.ch
Tobler Protecta AG
Sicherheit von Kopf bis Fuss
Keltenstrasse 13
2563 Ipsach
Tel. 032 397 00 20
Fax 032 397 00 29
www.tobler-protecta.ch
[email protected]
www.iza.ch
65
66
Impressum
IZA 5 2015
Zeitschrift für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz und
in der Freizeit
Revue de santé et de sécurité au
travail et dans les loisirs
62. Jahrgang ■ 62ème année
www.iza.ch
Verlag / Edition
Inserate / Annonces
Binkert Publishing GmbH
Postfach
CH-4143 Dornach
Tel. +41 61 703 14 35
Mobil +41 79 320 03 59
Fax +41 61 703 14 39
E-Mail [email protected]
Redaktion / Rédaction
Ludwig Binkert
Mitarbeiter / Collaborateurs
Anna Aznaour, Dr. Ruedi Knutti
Vertrieb / Abo-Service
Maria Grüter
Binkert Publishing GmbH
Zihlackerstrasse 8
4153 Reinach
Tel. 0041 61 713 85 74
Email: [email protected]
Layout
Friedrich Rolle, DTP-Service
Druck / Impression
Memminger MedienCentrum
Druckerei und Verlags-AG
Fraunhoferstrasse 19
D-87700 Memmingen
ISSN 0376-9410
IZA-Preise / IZA Prix
Einzelheft / un numéro
CHF 12.–
Einzel-Abonnement / abonnement
Print CHF 80.–
Online CHF 72.–
Print und Online CHF 92.–
Einzel-Abonnement Ausland Europa /
abonnement Europe
Print CHF 88.–
(alle Preise excl. MwST)
Euro 73.–
Abokündigung: 6 Monate
Bankverbindung
BLKB, CH-4144 Arlesheim
SWIFT: BLKB CH22
IBAN: 790076 9016 222381717
IBAN für Euro:
CH42 0076 9016 2191 1154 3
UID: CHE-112.303.927
www.iza.ch
Agenda
Wann? Wo? Was?
Veranstaltungen 2015 ■ Calendrier 2015
Oktober/octobre
27.–30.
AplusA, Arbeits- und Gesundheitsschutz Messe und Kongress,
Düsseldorf, www.aplusa.de
November /novembre
4.
6.
10.–13.
13.
15. EKAS Trägerschaftstagung, Biel, www.ekas.ch
Erfa Tagung Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene,
www.sgah.ch
20. Fachmesse Sicherheit, Zürich, www.sicherheits-messe.ch,
mit SGAS anerkannter Weiterbildung bei Kongress Modulen.
Erfa Tagung Swiss Ergo, www.swissergo.ch
Januar/janvier
12.–16.
26.
Swissbau, Basel www.swissbau.ch
Generalversammlung und Weiterbildung Studiengruppe für
Gesundheit, Industrie und Dienstleistung (SGIG),
Kantonsspital Bruderholz, Baselland, www.sgig.ch
27.
Assemblée générale du Groupement Romand de Médecine,
d’Hygiène et de Sécurité au Travail (GRMHST), Firmenich,
Genève, www.grhmst.ch
Weitere Termine siehe auch unter www.iza.ch/Veranstaltungen
Autres dates: veuillez consulter www.iza.ch/évènements
Legende zu Titelbild / Légende de couverture
Helm mit UV Licht Sensor zur Alterserkennung
Casque avec détécteur des rayons ultraviolets pour détermination d‘âge
In der nächsten Ausgabe / Dans le prochain numéro
Arbeitssicherheit, Gebäudesicherheit
Sécurité du travail, sécurité dans le bâtiment
Nächste Ausgabe 6 2015 / Prochain numéro 6 2015
Anzeige- und Redaktionsschluss : 11. 11. 2015, Erscheinung 8. 12. 2015
Clôture des annonces et clôture de la rédaction: 11 novembre 2015,
parution: 8 décembre 2015
Unsere Inserenten
Seite
AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie
und Hygiene AG
30
Ascom
35
Bornack Schweiz
21
De Dio Safety
16
EKAS
29
Electrosuisse
44
Ergodata AG
32
Exhibit & More AG
U3
HAIX Vertriebs AG
15
Hultafors AG
MSA Schweiz GmbH
MEWA GmbH
NEOSYS AG
San Arena
SpanSet
Stuco
Thomi + Co. AG
Wicki + Ambühl AG
Seite
15
U2
U4
5
35
4
35
6
32
5/15
WWW.SICHERHEIT-MESSE.CH
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www.mewa.ch

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