Verhalten im Schadenfall

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Verhalten im Schadenfall
Verhalten im Schadenfall
(Merkblatt)
Allgemeine Hinweise
Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein.
Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können. Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben. Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).
1. Sach-Versicherung
- Brand der Feuerwehr/Polizei melden; wenn anlässlich des Schadens
Sachen abhanden gekommen sind, ist Anzeige gegen Unbekannt zu
erstatten.
- Zur Einbruchdiebstahl-/Beraubungs-Versicherung: Schaden bei der
Polizei zur Anzeige bringen; Tagebuch-Nummer bei der Polizei erfragen; bei Verlust von:
a) Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten;
b) Sparbüchern und Urkunden: sperren lassen;
c) ec-Karten: sperren lassen über Telefon 116 116.
- Liste der gestohlenen Sachen (Stehlgutliste) Polizei und Versicherer
einreichen.
2. Elektronik-Versicherung
- Betroffene Anlagen spannungsfrei schalten.
- Nach einem Brand verrauchte Räume durchlüften; evtl. vorhandene
Klimaanlage nicht einschalten. Erhöhte Luftfeuchtigkeit reduzieren.
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung der Polizei anzeigen.
- Stehlgutliste anfertigen und aktualisieren.
- Anschaffungs- und Wiederbeschaffungsbelege zusammenstellen.
- Tagebuch-Nummer erfragen.
3. Daten-Versicherung
- Geräte spannungsfrei schalten.
- Keine Funktionstests vornehmen; Datenspeicher aus dem Gefahrenbereich bringen und möglichst luftdicht verpacken.
- Zustand und bereits erfolgte Maßnahmen dokumentieren; notieren,
welche Informationen auf den Datenträgern gespeichert sind.
- Defekte Datenträger, insbesondere Festplatten, sicherstellen und
nicht der EDV-/PC-Reparaturfirma überlassen.
- Sorgfältige Planung des Einsatzes von Back-Up- Verfahren.
4.
-
Haftpflicht-Versicherung
Dem Geschädigten Namen und Anschrift des Versicherers nennen.
Keine Aussage zur Schuldfrage.
Keine Zahlung an den Geschädigten leisten.
Keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen zulassen.
Alle gerichtlichen Unterlagen einschl. der Zustellurkunde (Briefumschlag des Gerichtes) uns sofort zur Weiterleitung an den Versicherer
zusenden.
Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen (zur Abwehr
unberechtigter Ansprüche).
5. Transport-Versicherung
- Bei Wareneingang die eintreffende Sendung unverzüglich auf mögliche Schäden untersuchen. Einen eventuellen Schaden auf dem
Frachtbrief schriftlich bestätigen lassen.
- Schon beim Verdacht eines Schadens keine reine Quittung ausstellen.
Bei Gütern in Containern sicherstellen, dass Container und
Willis GmbH & Co. KG
-
Schlösser oder Siegel geprüft werden. Falls Container beschädigt
oder Schlösser/Siegel aufgebrochen sind oder fehlen bzw. von
den Frachtdokumenten abweichen, auf Empfangsquittung vermerken und vom Ablieferer gegenzeichnen lassen.
Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen
des Havariekommissars nicht verändern, außer bei erforderlichen
Schadenminderungsmaßnahmen.
Ersatzansprüche gegen Dritte (Reederei, Bahn, Post, Spediteure
etc.) unverzüglich geltend machen und zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern.
Bescheinigung des Schadens verlangen.
Schriftlich haftbar machen.
Reklamationsfristen der Beförderungsunternehmen wegen der
Regressmöglichkeiten unbedingt einhalten.
6. Unfall-Versicherung
- Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
- Hat der Unfall den Tod zur Folge, so muss dies unverzüglich nach
Kenntnisnahme gemeldet werden.
7. Bauleistungs-, Montage-, Maschinen-Versicherung
- Am Schadenort vor Abstimmung/Besichtigung mit dem Versicherer nur etwas verändern, wenn Sicherheitsgründe dieses erfordern.
- Diebstahl - soweit mitversichert - sofort der Polizei anzeigen. Tagebuch-Nummer erfragen.
- Ausgewechselte Teile sind bis zur endgültigen Regulierung des
Schadens für eine eventuelle spätere Besichtigung durch den
Versicherer/Sachverständigen witterungsgeschützt aufzubewahren.
8. Rechtsschutz-Versicherung
- Keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand.
9. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Organe
u. Leitende Angestellte
- Keinen Schadenersatzanspruch ganz oder zum Teil anerkennen,
vergleichen oder befriedigen.
10. Kraftfahrt-Versicherung
- Keine Aussage zur Schuldfrage.
- Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner:
Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
- Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
- Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle
oder dem Jagdpächter anzeigen.
- Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden
(Gutachter).
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Bitte melden Sie jeden Schaden sofort!
Willis 06-2013
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