Antwort des Kreistages - Kindertagesstätte Butzemannhaus

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Antwort des Kreistages - Kindertagesstätte Butzemannhaus
Frau
Birgit Malik
Ahornweg 59
14476 Groß Glienicke
24.09.02
Ihre Anfragen zum Kreistag am 26.09.2002
Sehr geehrte Frau Malik,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihren Anfragen an den Kreistag im Komplex beantworten.
Ihre Anfrage zu den Ganztagsschulen kann gegenwärtig noch nicht beantwortet werden, da das Thema noch in der
politischen Diskussion steht und konkrete schulbezogene Aussagen uns noch nicht bekannt sind. Hier wäre auch die
Zuständigkeit des Landes gegeben.
Das Angebot und die bisher realisierte exklusive Unterstützung der Tagesbetreuungsbedarfsplanung der Gemeinde
Groß Glienicke durch die Jugendhilfeplanerin des Landkreises ist zwar nicht auf die Besonderheit der Kinderzahl
abgestellt, schließt die Berücksichtigung dieser bei der Planung aber mit ein. Ein Ausnahmetatbestand ist also solide
aufzuarbeiten und auch im Kontext zu einer in allen Facetten nachvollziehbaren Tagesbetreuung zu betrachten.
Die Kitabedarfsplanungsgruppe hat vom Ursprung her von der Gemeindevertretung den Auftrag, einen
beschlussreifen Tagesbetreuungsbedarfsplan zu erarbeiten. Der Lauf der Dinge stellt dies jedoch in Frage.
Eine Ungleichbehandlung der Träger konstatiert auch das Jugendamt. Der beschlossene Hortneubau
konterkariert den Planungsverlauf. Zu diesem Thema folgen nähere Aussagen.
Ende des vergangenen Jahres bat die Gemeinde um eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung einer
Tagesbetreuungsbedarfsplanung für die Gemeinde Groß Glienicke.
Das Jugendamt hat Hilfe, die über die gesetzliche Beratung und Unterstützung hinaus geht, unter der Bedingung
zugesagt, dass der Prozess als ein fachlich-politischer Willensbildungs- und Aushandlungsprozess unter
gleichberechtigter Beteiligung aller Träger von Kitas geführt wird.
Die Gemeindevertreter haben gemeinsam mit den freien Träger ein Gesamtziel und Teilziele für die Tagesbetreuung in
der Gemeinde erarbeitet und beschlossen.
Im Jahr 2002 sollten folgende Ziele untersetzt und zur Beschlussreife erarbeitet werden:
Gesamtziel:
Die Gemeinde Groß Glienicke bietet ein bedarfsgerechtes und pluralistisches Tagesbetreuungsangebot für Kinder bis
zur sechsten Schuljahrgangsstufe.
Teilziele:
Alle Träger arbeiten wirtschaftlich und sparsam. Kostensätze sind im Rahmen von Leistungsvereinbarungen
zweijährlich auszuhandeln.
Alle Kitas haben einen hohen baulichen Standard. Es gibt einen Investitionsplan, der stets 5 Jahre umfasst (Beginn
2002).
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Der Leistungsverpflichtete garantiert die Gleichbehandlung aller Träger von Kindertagesstätten und schafft die
Voraussetzung für eine offene, ehrliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Die von der Gemeinde gewählte und beauftragte Planungsgruppe hat ihre Planungsarbeit noch nicht abgeschlossen.
Es liegt derzeit eine Bauzustandsanalyse für alle Einrichtungen in denen Kinder im Alter von 0 bis zur Einschulung
betreut werden vor. Es ist einzuschätzen, dass bei der kommunalen Kita und bei der Kita des Butzemannhaus e.V. ein
erheblicher Investitionsbedarf vorliegt.
Die Diskussion, wie diese Investitionen finanziert werden könnten, steht noch aus. Erst einmal sollten die Standards
einer sparsamen Betriebsführung erarbeitet werden, um mögliche Ressourcen aufzudecken. Für alle Träger sollen
einheitliche verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen festgeschrieben werden.
Im Jahr 2002 finanziert die Gemeinde alle Kosten, die die freien Träger beantragen.
Die Gemeinde hat nach der Novellierung des KitaG und der KitaBKNV1 im Jahr 2000 noch keine Vertragsänderungen für
die Finanzierung der freien Träger vorgenommen bzw. für die Kitas, die neu entstanden sind, Vereinbarungen
abgeschlossen.
In der bisherigen Planungsanalyse konnte festgestellt werden, dass Ressourcen vorhanden sind, die zu mobilisieren das
Amt prüfen wird. Nachfolgend einige Beispiele.
1. Die Gemeinde finanziert in einer Kita eine Kaltmiete von 8,85 € (17,31 DM) pro m².
2. Derzeit ist bekannt, dass in zwei Einrichtungen das pädagogische Personal teilweise nicht entsprechend der
Tätigkeitsmerkmale eingestuft ist, d.h. zu hoch. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben des KitaG.
3. Die kommunale Kita verfügt über eine Bruttogeschossfläche von 312,5 m² und nur 112 m² werden als pädagogische
Spielfläche (gleich ca. 36%) genutzt. Der Rest wird als Wirtschaftsräume genutzt. Hier sollte bei weiterem Bestand
eine effektive Platznutzung entwickelt werden.
4. Der Hort in der Waldsiedlung wurde im letzten Jahr saniert. Er erhielt durch das Landesjugendamt Brandenburg eine
endgültige Betriebserlaubnis für 100 Kinder. Die Trägerschaft des Hortes wurde an den Spatzennest e.V.
übergeben. Dieser Hortteil in der Waldsiedlung ist nicht ausgelastet. Außerdem werden im Ort noch zwei weitere
Hortgruppen bezuschusst.
5. Des weiteren hat die Gemeinde einen Hortneubau von 120 Plätzen beschlossen, der aus planerischer Sicht nicht
notwendig ist.
Aus fachlicher und planerischer Sicht wird eine Förderung nach dem GFG für das Jahr 2003 abgelehnt, weil die
Gemeinde die oben genannten Ressourcen aufschließen kann.
Entsprechend des KitaG und der KitaBKNV wird empfohlen, eine Vereinbarung zur Leistungserbringung und
Finanzierung mit dem freien Träger abzuschließen. In dieser Vereinbarung kann unter anderem eine kalkulatorische
Miete2 vereinbart werden, sodass der freie Träger in der Lage ist, einen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Abschließend ist noch zu bemerken, dass sich bedauerlicherweise das Jugendamt wegen des nicht adäquaten
Vorgehens der Gemeindevertretung veranlasst sah, sich aus der intensiven fachlichen Begleitung des
Planungsprozesses und der Moderation der Planungsgruppe zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Raupach
Vorsitzender des Kreistages
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Koch
Landrat
KitaBKNV, Kindertagestätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung
Potsdam veranschlagt in der neuen Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kitas der freien
Jugendhilfe einen max. Mitzuschuss von 5,11€
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