Übergang Kita/Schule/Beruf
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Übergang Kita/Schule/Beruf
Übergänge Der Übergang vom Kindergarten- zum Grundschulkind Grundlage zur Gestaltung des Übergangs von Kindern vom Kindergarten zur Grundschule ist das Berliner Bildungsprogramm, das verbindlich für Träger von Kindertageseinrichtungen ist. Seit Juli 2014 gibt es eine Neuauflage, in der die Bedeutung von Übergängen in der Biographie besonders betont wird. Zudem ist auch die Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen – QVTAG mit ihrer Anlage 6, in der der Übergang von Kita zur Schule explizit behandelt wird, verbindlich für alle Berliner Kitas. Grundlegendes: • • • • • • Rechtliche Verpflichtung der Kooperation für Grundschule und Kindertageseinrichtungen durch die entsprechenden Gesetze (siehe Grundschulverordnung und Kindertagesförderungsgesetz) gemeinsame Verantwortung der Pädagog*innen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen für den Übergang von der Kita in die Grundschule gemeinsame Gestaltung des Übergangs der Fachkräfte in Zusammenarbeit mit den Eltern und Begleitung der Kinder besonderes Ziel, die Neugierde der Kinder und ihre Lust am Lernen zu erhalten und weiter anzuregen die Verstetigung und kontinuierliche Entwicklung der Kooperation als Aufgaben von Trägern und Leitungskräften von Schulen und Kitas, dazu gehört zum Beispiel ein/e Ansprechpartner*in für den Übergang in jeder Kita Weitergabe der Lerndokumentation aus dem ‚Sprachlerntagebuch‘ bei Einverständnis der Eltern Die Praxis in den Kitas von LebensWelt: • • • Zusammenarbeit der Kooperationsbeauftragten der Kita Kinderland in der AG ‚Übergang Kita-Schule‘ für die Region Reinickendorf Ost mit Teilnehmenden aus anderen Kitas und Grundschulen sowie Kolleg*innen vom KJGD sowie des Jugendamtes des Bezirks Reinickendorf Ergebnis ist u.a. ein Kooperationskalender, der die Aufgaben der einzelnen Akteure zur Begleitung des Übergangs im Laufe eines Jahres benennt sowie Flussdiagramme und eine Kontaktdaten-Übersicht für alle Beteiligten in der Region Reinickendorf Ost Kooperationsverträge und Zusammenarbeit mit sozialräumlich relevanten Grundschulen aus der Region Stand: 15.01.2015 Der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule Die Umsetzung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ zielt u.a. auf die Vorbereitung und Unterstützung der SchülerInnen und ihrer Eltern bzgl. des Übergangs von der Grundschule zu eine weiterführende Schule. Hierbei nimmt die inklusive Pädagogik das Kind bzw. die/den Jugendliche/n als ganze Person wahr. Vor diesem Hintergrund engagieren sich die Schulsozialarbeiter*innen wie folgt: • • • • • • Die Schulsozialarbeiter*nnen informieren und beraten Eltern und Kinder auf Wunsch. Sie sprechen keine Empfehlung aus; das ist Aufgabe der Lehrkräfte und Schulleitung. Eltern und Kinder werden über den Tag der offenen Tür an Schulen informiert (Informationen entstammen in der Regel dem Schulwegweiser). Auf Wunsch begleiten die Schulsozialarbeiter*innen - in Abstimmung mit der Schule - auch Eltern/Kinder; insbesondere bei Sprachbarrieren und Unsicherheit . SchulsozialarbeiterInnen nehmen in der Schule gemeinsam mit Erzieherinnen und Lehrkräften an Bilanzgesprächen teil. Es werden Informationen über „Schnuppertage oder Gemeinschaftsprojekte“ der jeweiligen Schule an interessierte Eltern und Kinder weitergeleitet. Die Zusammenarbeit von Eltern, Schulamt und Schulsozialarbeiter*in ist ein weiterer Baustein, Eltern und Schüler*innen den Übergang zu einer weiterführenden Schule zu erleichtern. Der Übergang von der Schule in den Beruf Eine gute Basis für den Übergang von der Schule in den Beruf wird durch die Berücksichtigung folgender Faktoren gelegt: • • • • • • • • Berufsorientierung setzt frühzeitig in der Schule an. Schüler*innen werden Möglichkeiten geboten, selbstbestimmt ihre Berufswahl reflektieren zu können. Die Schüler*innen erhalten Möglichkeiten, ihre Stärken und Schwächen für eine Berufswahl zu reflektieren. Eine Palette möglicher Berufe wird angesprochen. Die Berufsorientierung wird realitätsnah gestaltet. Die Durchführung eines Praktikums wird thematisiert und angeregt. Die Zusammenarbeit mit den Eltern findet kontinuierlich Berücksichtigung. Die Kooperation von Schule, Arbeitsamt und Arbeitgebervertreter*innen wird unterstützt. Stand: 15.01.2015