Übergang Kita/Schule/Beruf

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Übergang Kita/Schule/Beruf
 Übergänge
Der Übergang vom Kindergarten- zum Grundschulkind
Grundlage zur Gestaltung des Übergangs von Kindern vom Kindergarten zur
Grundschule ist das Berliner Bildungsprogramm, das verbindlich für Träger von
Kindertageseinrichtungen ist. Seit Juli 2014 gibt es eine Neuauflage, in der die
Bedeutung von Übergängen in der Biographie besonders betont wird. Zudem ist
auch die Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen – QVTAG mit ihrer Anlage 6, in
der der Übergang von Kita zur Schule explizit behandelt wird, verbindlich für alle
Berliner Kitas.
Grundlegendes:
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Rechtliche Verpflichtung der Kooperation für Grundschule und Kindertageseinrichtungen durch die entsprechenden Gesetze (siehe Grundschulverordnung
und Kindertagesförderungsgesetz)
gemeinsame Verantwortung der Pädagog*innen aus
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen für den Übergang von der Kita in
die Grundschule
gemeinsame Gestaltung des Übergangs der Fachkräfte in Zusammenarbeit
mit den Eltern und Begleitung der Kinder
besonderes Ziel, die Neugierde der Kinder und ihre Lust am Lernen zu
erhalten und weiter anzuregen
die Verstetigung und kontinuierliche Entwicklung der Kooperation als
Aufgaben von Trägern und Leitungskräften von Schulen und Kitas, dazu
gehört zum Beispiel ein/e Ansprechpartner*in für den Übergang in jeder Kita
Weitergabe der Lerndokumentation aus dem ‚Sprachlerntagebuch‘ bei
Einverständnis der Eltern
Die Praxis in den Kitas von LebensWelt:
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Zusammenarbeit der Kooperationsbeauftragten der Kita Kinderland in der AG
‚Übergang Kita-Schule‘ für die Region Reinickendorf Ost mit Teilnehmenden
aus anderen Kitas und Grundschulen sowie Kolleg*innen vom KJGD sowie
des Jugendamtes des Bezirks Reinickendorf
Ergebnis ist u.a. ein Kooperationskalender, der die Aufgaben der einzelnen
Akteure zur Begleitung des Übergangs im Laufe eines Jahres benennt sowie
Flussdiagramme und eine Kontaktdaten-Übersicht für alle Beteiligten in der
Region Reinickendorf Ost
Kooperationsverträge und Zusammenarbeit mit sozialräumlich relevanten
Grundschulen aus der Region
Stand: 15.01.2015
Der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule
Die Umsetzung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ zielt u.a.
auf die Vorbereitung und Unterstützung der SchülerInnen und ihrer Eltern bzgl. des
Übergangs von der Grundschule zu eine weiterführende Schule. Hierbei nimmt die
inklusive Pädagogik das Kind bzw. die/den Jugendliche/n als ganze Person wahr.
Vor diesem Hintergrund engagieren sich die Schulsozialarbeiter*innen wie folgt:
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Die Schulsozialarbeiter*nnen informieren und beraten Eltern und Kinder auf
Wunsch.
Sie sprechen keine Empfehlung aus; das ist Aufgabe der Lehrkräfte und
Schulleitung.
Eltern und Kinder werden über den Tag der offenen Tür an Schulen informiert
(Informationen entstammen in der Regel dem Schulwegweiser). Auf Wunsch
begleiten die Schulsozialarbeiter*innen - in Abstimmung mit der Schule - auch
Eltern/Kinder; insbesondere bei Sprachbarrieren und Unsicherheit .
SchulsozialarbeiterInnen nehmen in der Schule gemeinsam mit Erzieherinnen
und Lehrkräften an Bilanzgesprächen teil.
Es werden Informationen über „Schnuppertage oder Gemeinschaftsprojekte“
der jeweiligen Schule an interessierte Eltern und Kinder weitergeleitet.
Die Zusammenarbeit von Eltern, Schulamt und Schulsozialarbeiter*in ist ein
weiterer Baustein, Eltern und Schüler*innen den Übergang zu einer
weiterführenden Schule zu erleichtern.
Der Übergang von der Schule in den Beruf
Eine gute Basis für den Übergang von der Schule in den Beruf wird durch die
Berücksichtigung folgender Faktoren gelegt:
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Berufsorientierung setzt frühzeitig in der Schule an.
Schüler*innen werden Möglichkeiten geboten, selbstbestimmt ihre Berufswahl
reflektieren zu können.
Die Schüler*innen erhalten Möglichkeiten, ihre Stärken und Schwächen für
eine Berufswahl zu reflektieren.
Eine Palette möglicher Berufe wird angesprochen.
Die Berufsorientierung wird realitätsnah gestaltet.
Die Durchführung eines Praktikums wird thematisiert und angeregt.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern findet kontinuierlich Berücksichtigung.
Die Kooperation von Schule, Arbeitsamt und Arbeitgebervertreter*innen wird
unterstützt.
Stand: 15.01.2015