EMPADRONAMIENTO INFO en Alemán

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EMPADRONAMIENTO INFO en Alemán
RESIDENTENBÜRO MIJAS — INFORMATION ÜBER:
März 2010
Der “Padrón” ist das Einwohnermeldeamt.
“Empadronarse” bedeutet sich im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde einzuschreiben.
Wer sollte sich anmelden?
Offiziell müssen sich alle Residenten im “Padrón” einschreiben, was Viele noch nicht vorgenommen
haben. Der “Padrón” ist das Einwohnermeldeamt, das über die Anzahl der Gemeindebürger
Auskunft geben kann, ohne dabei auf die steuerliche Residenz eines Bürgers einzugehen. Alle Angaben im Einwohnermeldeamt werden vertraulich behandelt.
Welche Vorteile bietet eine Anmeldung?
Verbesserte öffentliche Dienstleistungen: Die spanische Zentralregierung vergibt Gelder an die
Provinzen und Gemeinden je nach deren Einwohnerzahlen. Die Gemeinden verlieren also bei nicht
angemeldeten Bürgern Geldmittel für medizinische Einrichtungen, Schulen, Polizei, Feuerwehr etc.
Inanspruchnahme von Ermässigungen und Sozialleistungen: Grundvoraussetzung dafür ist, dass
Sie im Einwohnermeldeamt seit bestimmten Zeiträumen eingetragen sind, um einige Einkommensabhängige Ermässigungen oder andere Leistungen vom Sozialamt beantragen zu können.
Als eingetragener Gemeindebürger können Sie oftmals Ermässigungen erhalten, wie z.Bsp. bei
örtlichen Volkshochschulkursen, bei sportlichen oder auch kulturellen Angeboten.
Wahlrecht: Wenn Sie an Gemeinde- bzw. Europawahlen teilnehmen möchten, ist die Anmeldung
Grundvoraussetzung, denn das Wahlregister beruft sich auf die Angaben des jeweiligen Einwohnermeldeamtes. Fragen Sie nach dem gesonderten Wahlformular, das Ihren Wunsch an einer Wahlbetiligung bestätigt.
Im Alltag: Die Einwohnermeldebestätigung dient weiterhin als offizieller Wohnsitznachweis und wird
bei zahlreichen amtlichen Anträgen und Vorgängen verlangt, wie z.Bsp. bei der Anmeldung im Gesundheitszentrum, Anmeldung eines Fahrzeuges bei der spanischen Verkehrsbehörde, Anmeldungen in Kindergärten und Schulen etc.
Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung im Einwohnermeldeamt in Mijas vorlegen?
- Reisepass oder Personalausweis – Original und Fotokopie / NIE Nummer und/oder Residentenzertifikat, das von der Nationalen Polizei in Fuengirola ausgestellt wird – Original und Fotokopie
- Wenn Sie Besitzer eines Eigenheims sind: Ihre notarielle Kaufurkunde oder zuletzt gezahlte
Grundsteuerquittung, die auf Ihren Namen ausgestellt ist – jeweils Original und Fotokopie
- Falls Sie Mieter sind: der spanische Mietvertrag - Original und Fotokopie
- Weder noch: Kommen Sie bitte zusammen mit dem Besitzer Ihrer Wohnadresse zum Einwohnermeldeamt, damit dieser Ihre Anmeldung unterzeichnet und damit befürwortet.
- Alle Familienmitglieder über 18 Jahre müssen die Anmeldung persönlich unterschreiben.
Sie können sich im Rathaus von Mijas Pueblo und auch in den Zweigstellen in La Cala und Las Lagunas eintragen. Die Anmeldung erfordert normalerweise nur kurze Zeit und man stellt Ihnen sofort
den entsprechenden Nachweis aus (spanisch “Certificado de Empadronamiento”). Das Zertifikat
gibt Auskunft über Namen des Bürgers, dessen Geburtsdatum, NIE-Nummer sowie Wohnanschrift
und besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Es kann auf Anfrage
jederzeit neu ausgestellt werden.
Eine Erneuerung Ihrer Anmeldung muss nur erfolgen, falls Sie eine dementsprechende
Mitteilung vom Einwohnermeldeamt erhalten sollten. Bitte denken Sie daran, sich ABZUMELDEN, falls Sie endgültig in Ihr Heimatland zurückgehen sollten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
RESIDENTENBÜRO RATHAUS MIJAS
Ayuntamiento de Mijas—Pl. Virgen de la Peña—29650 Mijas Pueblo—Malaga
Tel. 952 58 90 10 - Fax. 952 58 90 11 – email [email protected]