WERNEBURG IMMOBILIEN aufmaß

Transcription

WERNEBURG IMMOBILIEN aufmaß
vermietung
verkauf
vermittlung
werneburg
immobilien
www.werneburg-immobilien.de
Mar ientaler St raße 24a • 12437 Berlin
Tel. 030/ 666 55 666 • Fax 030/ 666 55 66 55
Aufmaß
Als Aufmaß bezeichnet man im Bauwesen
a) Das Vermessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Zeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme.
b) Die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen. Dazu misst man das tatsächliche Objekt,
(d. h. auf der Baustelle) auf oder der Leistungsumfang wird aus Ausführungsplänen ermittelt. Ein Aufmaß kann für ein Leistungsverzeichnis oder zur Erstellung einer prüfbaren
Abrechnung genutzt werden. Im Rahmen eines Einheitspreisvertrages dient der so ermittelte
Umfang der erbrachten Leistungen als Grundlage zur Rechnungserstellung.
Nach § 2 Nr. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Nr. 2 VOB/B
möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Das
Aufmaß stellt das Urdokument dar, das Grundlage für weiterführende Aufgaben darstellt.
Aufbauend auf dem Aufmaß wird die Mengenermittlung (bausprachlich Massenermittlung)
durchgeführt. Abrechnungsbestimmungen finden sich für die verschiedenen Gewerke in den
jeweiligen Abschnitten 5 der der VOB, Teil C (DIN 18299 ff). Danach werden zum Beispiel
bei Beton- und Stahlbetonarbeiten „Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²) Öffnungen,
Durchdringungen und Einbindungen über 2,5 m² Einzelgröße abgezogen.“ (Abschn. 5.1.2.2
DIN 18331). Das bedeutet, dass bei einer Betonwand eine normale Türöffnung übermessen
wird.
Die Mengenermittlungen können händisch, mit Programmen zur Tabellenkalkulation oder
mit speziellen Rechnerprogrammen durchgeführt werden. Diese basieren auf den Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), die vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) herausgegeben werden. Im Bauwesen kommt regelmäßig die
REB 23.003 zum Einsatz. Durch diese REB werden auch Schnittstellen definiert, die zum
Datenaustausch zwischen den am Bau Beteiligten dienen. Die DA11 ist die gültige Schnittstellendatei für die elektronische Bauabrechung.