Eine Zweitwohnung im Ausland (1): Italien Ein Ferienhaus
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Eine Zweitwohnung im Ausland (1): Italien Ein Ferienhaus
Eine Zweitwohnung im Ausland (1): Italien Ein Ferienhaus in der Sonne: für viele ein Traum. Möchten Sie diesen Traum endlich verwirklichen? Informieren Sie sich dann unbedingt gut. Sonst könnte dieser schöne Traum ein steuerlicher Alptraum werden. Wir geben Ihnen in einer Serie von Artikeln einige steuerliche Tipps dazu, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich nach einer Zweitwohnung im Ausland umsehen. In diesem ersten Beitrag werfen wir einen Blick auf Italien. Eine italienische Zweitwohnung kaufen Beim Kauf von Immobilien ist eine Registrierungsgebühr oder MwSt. fällig. Registrierungsgebühr Normalerweise sind beim Verkauf von Immobilien Registrierungsgebühren fällig, wie es auch in Belgien der Fall ist. Seit 1. Januar 2014 beträgt der Satz 10 %. Zusätzlich dieser prozentualen Gebühr sind noch zwei Pauschalgebühren zu zahlen: (1) Hypothekengebühr für die Registrierung des Verkaufs in den öffentlichen Registern und (2) eine Katastersteuer. Der 10-%-Satz wird auf den „Katasterwert“ der Immobilie berechnet, nicht auf den Marktwert. Das ist interessant, weil der Katasterwert der Immobilie meistens geringer als der reale Marktwert ist. Diese „Bemessungsgrundlage“ gilt nur für Verkaufstransaktionen zwischen Privatkunde und Privatverkäufer. (Der Verkäufer darf ein Unternehmer sein, solange der Verkauf nicht der MwSt. unterliegt. Nur die Immobilien, die als Wohnsitz gedacht sind, kommen in Betracht. Der tatsächliche Preis des Gebäudes muss in der notariellen Urkunde vermerkt werden. Beispiel 1 Familie Vandenbossche kauft in der Toskana ein Ferienhaus vom Herr Trenti. Beide handeln dabei privat. Der Katasterwert des Hauses beträgt 90.000 EUR, der Marktwert 115.000 EUR. Familie Vandenbossche zahlt 9.100 EUR: 10 % der 90.000 + 50 EUR Hypothekengebühr + 50 EUR Katastersteuern. MwSt. nur dann fällig, wenn… Nur der Verkauf eines neuen oder renovierten Gebäudes ist bei Vermittlung durch einen Makler der MwSt. unterworfen. In Italien ist der Begriff „neues Gebäude“ anders zu verstehen als nach belgischem Recht. Nach der geltenden italienischen Regelung ist ein Gebäude bis zu fünf Jahre nach dem Ende der Bauarbeiten „neu“. Der MwSt.-Satz variiert zwischen 10 % für kleine Wohnungen und manche renovierten Wohnungen bis zu 22 % der Luxuswohnungen. Der Vollständigkeit halber sei noch ergänzt, dass Der Kauf eines Hauptwohnsitzes in Italien nur 4 % MwSt. unterliegt. Zusätzlich zur MwSt. müssen auch noch mehrere andere Gebühren entrichtet werden. Bei allen handelt es sich um Pauschalgebühren: 200 EUR Registrierungsgebühr, 200 EUR Hypothekengebühr und 200 EUR Katastersteuern. Eine italienische Zweitwohnung besitzen Falls Sie ein italienisches Sommerhaus besitzen, dieses aber nicht vermieten, schulden Sie keine Steuer für natürliche Personen. Trotzdem wird eine Person, die eine Wohnung nur besitzt, auch besteuert, und zwar mit einer jährlichen lokalen Grundsteuer. Der Basistarif dieser Grundsteuer beträgt für Zweitwohnungen 0,76 % von 160 mal dem Katastermietwertes (manche Gemeinden gewähren jedoch eine Steuerreduzierung). Beispiel 2 Das italienische Finanzamt, bestimmt den Katastermietwert der Familie Vandenbossche auf 2.750 EUR. Die toskanische Gemeinde, in der das Haus steht, gewährt keine Steuerreduzierung. Die Familie zahlt pro Jahr: 0,76 % × 2.750 × 160 = 3.344 EUR. Eine italienische Zweitwohnung vermieten Die Vermietung einer Ferienwohnung bringt dagegen steuerbare Einkünfte. Diese Einkünfte werden zu Ihren eventuellen anderen italienische Einkünften hinzugerechnet und der progressiven Einkommensteuer unterworfen. Die Sätze variieren von 23 % (Einkommen bis zu 15.000 EUR) bis 43 % (Einkommen höher als 75.000 EUR). Die Steuer auf die Einkünfte aus Immobilien wird auf Grundlage des höchsten dieser zwei Beträge berechnet: der Katasterwert, der vom Finanzamt auf Basis einer Analyse gleichwertiger Vermögen bestimmt wird, ODER 95 % der tatsächlich enthaltenen Mieteinnahmen, wobei die übrigen 5 % eine Pauschale für die Unterhaltskosten der Wohnung sind. Des Weiteren können noch regionale und lokale Steuern erhoben werden. Schließlich sollten Sie beim Abschluss eines Mietvertrages die indirekten Steuern einkalkulieren. Falls Sie die Wohnung privat vermieten, beläuft sich die Registrierungsgebühr auf 2 % der jährlichen Miete, mit einem Mindestbetrag von 67 EUR. Eine italienische Zweitwohnung verkaufen In Italien sind Mehrwerte, wenn die Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird, steuerpflichtig. Der (eventuelle) Mehrwert wird als verschiedene Einkünften besteuert. Eine italienische Zweitwohnung erben Alle Vermögen von Einwohnern des belgischen Königreichs unterliegen in Prinzip der belgischen Erbschaftssteuer, egal wo sich das Vermögen befindet. Also auch Ihre italienische Zweitwohnung. Es ist aber auch möglich, das Italien der Ansicht ist, ebenfalls Erbschaftssteuer erheben zu können, da das Eigentum sich in Italien befindet. Dann besteht das Risiko, dass Sie zweimal Steuern zahlen: einmal in Belgien und einmal in Italien. Dafür gibt es jedoch glücklicherweise eine Lösung: Wenn Sie in Italien Erbschaftssteuern bezahlt haben (für die dort gelegene Immobilie), darf diese von den in Belgien geschuldeten Erbschaftssteuern abgezogen werden. Darüber hinaus kennt das italienische Erbrecht zahlreiche Freistellungen. Andere Regelungen Beachten Sie, dass Sie auch der anderen lokalen Gesetze in Ihrem Lieblingsurlaubsland einhalten müssen, z. B. die Beantragung von Baugenehmigungen, diverse Formalitäten erfüllen... Achtung Diese Regelungen gelten für Personen, die privat eine Zweitwohnung in Italien kaufen. Wenn sie andere Pläne haben (Sie möchten z. B. dauerhaft nach Italien umziehen oder Ihre Ferienwohnung über eine Gesellschaft kommerziell nutzen), müssen sie andere Regelungen beachten. Wie Sie sehen: Der Kauf oder Besitz einer Wohnung im Ausland bringt einige steuerliche und gesetzliche Folgen mit sich. Dieser Artikel erläutert kurz einige wichtigen Aspekte und kann Ihnen vielleicht helfen, Ihren Traum – ein Haus in der Sonne – zu verwirklichen. Aber erst wägen, dann wagen. Wir raten Ihnen, Ihre Pläne erst genau mit einem Steuerfachmann zu besprechen, bevor Sie konkrete Investitionen tätigen.