Abiturprüfung 2007 - Lo
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Abiturprüfung 2007 - Lo
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E GK HT 2 Seite 1 von 9 Unterlagen für die Lehrkraft Abiturprüfung 2007 Englisch, Grundkurs 1. Aufgabenart A1/A2: 2. Kombination A1 und A2 mit Wahl der Prüflinge zwischen analytisch-interpretierendem Schwerpunkt (Evaluation: comment) und anwendungs-/produktionsorientiertem Schwerpunkt (Evaluation: re-creation of text) Aufgabenstellung 1. Describe the threat to our freedom which George Monbiot perceives. (Comprehension) (16 Punkte) 2. Analyse how the author communicates the idea that implantation technology is indeed a threat to our freedom, but one that is almost imperceptible. Consider aspects of content, composition and language. (Analysis) (24 Punkte) 3. Choose one of the following tasks: 3.1 Compare the means of control described in George Monbiot’s article with the various means of control in the society of Ray Bradbury's Fahrenheit 451 and discuss which kind of control seems more threatening. (Evaluation: comment) (20 Punkte) 3.2 Write a letter to the editor of The Guardian in response to George Monbiot’s article commenting on the possibility of implanting chips in pupils (cf. ll. 16f.) and in one of the other groups mentioned. (Evaluation: re-creation of text) (20 Punkte) 3. Materialgrundlage – Ausgangstext: Sach- und Gebrauchstext (Zeitungsartikel) Fundstelle des Textes: George Monbiot, "When it won’t need a tyranny to deprive us of our freedom", The Guardian Newspaper, London February 21st 2006 Wortzahl: 583 Wörter 4. Bezüge zu den Vorgaben 2007 1. Inhaltliche Schwerpunkte – Utopia and dystopia – exploring alternative worlds: Science and ethics: genetic engineering Science fiction, fantasy and utopia 2. Medien/Materialien – Roman: Ray Bradbury, Fahrenheit 451 Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E GK HT 2 Seite 2 von 9 5. Zugelassene Hilfsmittel – Einsprachiges Wörterbuch – Zweisprachiges Wörterbuch Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E GK HT 2 Seite 3 von 9 6. Vorgaben für die Bewertung der Schülerleistungen Teilleistungen – Kriterien a) inhaltliche Leistung Teilaufgabe 1 (Comprehension) Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 (AFB) 1 stellt fest, dass der Autor die Entwicklung von mit Sendern ausgestatteten Implantaten für den Sicherheitsbereich zum Anlass nimmt, sich Gedanken über die Bedrohung für die Freiheit in technologisierten Gesellschaften zu machen. 4 (I) 2 beschreibt die Haupteigenschaften und die Funktion der Geräte und benennt einzelne Anwendungsmöglichkeiten. 4 (I) 3 führt aus, dass für Monbiot gerade die scheinbare Legitimität und Effizienz solcher Anwendungen eine Bedrohung darstellt, da die Akzeptanz der Implantate gesteigert wird. 4 (I) 4 benennt weitere denkbare und nur vordergründig freiwillige Anwendungen, die nicht mehr legitim sind und insbesondere Schwächere treffen. 4 (I) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4) Teilaufgabe 2 (Analysis) Anforderungen Der Prüfling 1 maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 erläutert, dass der Autor seine Aussagen durch den Bericht über ein tatsächliches Ereignis und eine Vielzahl von Beispielen (Schüler, Patienten) glaubwürdig und anschaulich macht. 6 (II) 2 analysiert die leserlenkende Funktion der Überschriften, die durch negativ konnotierte Ausdrücke (tyranny, creeping, break down all the barriers) und die Opposition zwischen us/our und the state die Angst des Lesers vor Freiheitsverlust durch Staatskontrolle schüren. 6 (II) 3 erläutert, dass der Autor zunächst überwiegend Vorteile der Implantate beschreibt, dann seine Bedenken zusammenfassend auf den Punkt bringt (Z. 21 – 22), um anschließend mit umso mehr Nachdruck seine Ablehnung dieser Entwicklung deutlich zu machen. 6 (I) 4 analysiert Beispiele von Sprachgebrauch, der die schleichende Bedrohlichkeit unterstützt, z. B.: – Einsatz der Zeiten (Future für Voraussagen und abschließender Gebrauch des Future II für die unabänderliche Konsequenz). – Einsatz von Negationen (außer in der Überschrift z. B. will not be forced, no dramatic developments, it will not then require, vgl. Z. 34 – 39). – Einsatz von Adjektiven/Adverbien (z. B. gradually, unremarkable, step by voluntary step). 6 (II) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4) AFB = Anforderungsbereich Nur für den Dienstgebrauch! Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW E GK HT 2 Seite 4 von 9 Teilaufgabe 3.1 (Evaluation: comment) Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 erläutert, dass der im Artikel vorgestellte Chip ein technologisches Kontrollmittel ist, das vielfältig einsetzbar, unauffällig und billig ist. 4 (III) 2 erläutert und bewertet den mechanischen Hund in Fahrenheit 451 als ein ähnliches technologisches Mittel der Kontrolle. 4 (III) 3 führt aus, dass darüber hinaus in Fahrenheit 451 Mittel der Gedankenkontrolle und Gedankenmanipulation Anwendung finden (z. B. Bücherverbrennung, Erziehung ohne Möglichkeit Fragen zu stellen, Medienmanipulation, Denunziation) und dass die Feuerwehrleute eine zentrale Säule des Überwachungsapparates darstellen. 6 (III) 4 bewertet abwägend und zusammenfassend die Bedrohlichkeit der verschiedenen Kontrollmaßnahmen und begründet, warum er die eine oder andere Maßnahme für bedrohlicher hält (oder beide für gleich bedrohlich). 6 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4) Teilaufgabe 3.2 (Evaluation: re-creation of text) Anforderungen Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 nimmt inhaltlich Bezug auf den Artikel und bekundet sein Interesse am Gegenstand. 4 (III) 2 diskutiert den Einsatz von Implantaten in der Schule und wägt Vorteile (z. B. einfache Anwesenheitskontrolle, Abschreckung vom Schuleschwänzen, einfache Ortung bei Gefahr) und Nachteile (permanente Ortung und Kontrolle auch außerhalb der Schule möglich) gegeneinander ab. 6 (III) 3 bewertet positiv oder negativ ein weiteres Beispiel, z. B. Implantate bei Patienten. 6 (III) 4 artikuliert abschließend und zusammenfassend seine eigene Position in Bezug auf diese neue Technologie. 4 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium. (4) b) Darstellungsleistung/sprachliche Leistung Die Darstellungsleistung/sprachliche Leistung entspricht dem Referenzniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Kommunikative Textgestaltung maximal erreichbare Punktzahl Anforderungen Der Prüfling 1 erstellt einen flüssig lesbaren Text, berücksichtigt dabei den Adressaten und bedient sich adäquater sprachlicher Mittel der Leserleitung (Vor-/Rückverweise, Erläuterungen und Beispiele). 5 2 beachtet die Normen der jeweils geforderten Textsorte (Teilaufgaben 1, 2, 3.1 = expositorisch-argumentative Textform; Teilaufgabe 3.2 = Leserbrief). 5 Nur für den Dienstgebrauch! E GK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 5 von 9 3 belegt seine Aussagen zum Text durch konkrete Verweise und Zitate. 5 4 strukturiert seinen Text in erkennbare und thematisch kohärente Abschnitte, die die Darstellungsabsicht sachgerecht unterstützen. 5 5 stellt die einzelnen Gedanken in logischer, folgerichtiger Weise dar und verknüpft diese so, dass der Leser der Argumentation leicht folgen kann. 5 6 gestaltet den Text ökonomisch (ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten). 5 Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel maximal erreichbare Punktzahl Anforderungen Der Prüfling 7 formuliert verständlich, präzise und klar. 4 8 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen Wortschatzes sowie passender idiomatischer Redewendungen. 4 9 bedient sich eines treffenden und differenzierten thematischen Wortschatzes. 4 10 bedient sich in sachlich angemessener Weise der fachmethodischen Terminologie (Interpretationswortschatz). 4 11 bildet angemessen komplexe Satzgefüge und variiert den Satzbau in angemessener Weise (z. B. Wechsel zwischen Para- und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundialund Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv). 10 12 löst sich von Formulierungen des Ausgangstextes und formuliert eigenständig. 4 Sprachrichtigkeit maximal erreichbare Punktzahl Anforderungen Der Prüfling 13 ist in der Lage, einen Text weitgehend nach den Normen der sprachlichen Korrektheit zu verfassen (Lexik, Grammatik, Orthographie). Die unten angegebenen Intervalle geben eine Orientierung für die Vergabe von Punkten in Relation zum Fehlerprozentsatz. 30 F% 2 0 – 1,2 1,3 – 2,4 2,5 – 3,6 3,7 – 4,8 4,9 – 6,0 ab 6,1 Punktintervalle 30 – 25 24 –19 18 – 13 12 – 7 6–1 0 2 F%=Fehlerzahl x 100 : Anzahl der Wörter Nur für den Dienstgebrauch! E GK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 6 von 9 7. Bewertungsbogen zur Prüfungsarbeit Name des Prüflings:____________________________________ Kursbezeichnung:____________ Schule : _____________________________________________ Teilaufgabe 1 (Comprehension) Anforderungen Lösungsqualität maximal erreichbare Punktzahl (AFB) Der Prüfling 1 stellt fest, dass … 4 (I) 2 beschreibt die Haupteigenschaften … 4 (I) 3 führt aus, dass … 4 (I) 4 benennt weitere denkbare … 4 (I) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) ............................................................................................. ............................................................................................. Summe 1. Teilaufgabe EK 3 ZK DK 16 Teilaufgabe 2 (Analysis) Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling 1 erläutert, dass der … 6 (II) 2 analysiert die leserlenkende … 6 (II) 3 erläutert, dass der … 6 (I) 4 analysiert Beispiele von … 6 (II) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) ............................................................................................. ............................................................................................. Summe 2. Teilaufgabe 3 maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 24 EK = Erstkorrektur; ZK = Zweitkorrektur; DK = Drittkorrektur Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK E GK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 7 von 9 Teilaufgabe 3.1 (Evaluation: comment) Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 erläutert, dass der … 4 (III) 2 erläutert und bewertet … 4 (III) 3 führt aus, dass … 6 (III) 4 bewertet abwägend und … 6 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) ............................................................................................. ............................................................................................. Summe 3.1 Teilaufgabe 20 Summe der 1., 2. und 3.1 Teilaufgabe 60 EK ZK DK Teilaufgabe 3.2 (Evaluation: re-creation of text) Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl (AFB) 1 nimmt inhaltlich Bezug … 4 (III) 2 diskutiert den Einsatz … 6 (III) 3 bewertet positiv oder … 6 (III) 4 artikuliert abschließend und … 4 (III) 5 erfüllt ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium: (4) ............................................................................................. ............................................................................................. Summe 3.2 Teilaufgabe 20 Summe der 1., 2. und 3.2 Teilaufgabe 60 Nur für den Dienstgebrauch! EK ZK DK E GK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 8 von 9 Darstellungsleistung/sprachliche Leistung Anforderungen Lösungsqualität Der Prüfling maximal erreichbare Punktzahl 1 erstellt einen flüssig … 5 2 beachtet die Normen … 5 3 belegt seine Aussagen … 5 4 strukturiert seinen Text … 5 5 stellt die einzelnen … 5 6 gestaltet den Text … 5 7 formuliert verständlich, präzise … 4 8 bedient sich eines … 4 9 bedient sich eines … 4 10 bedient sich in … 4 11 bildet angemessen komplexe … 10 12 löst sich von … 4 13 ist in der … 30 Summe Darstellungsleistung EK ZK DK 90 Summe insgesamt (inhaltliche und Darstellungsleistung) 150 aus der Punktsumme resultierende Note Note ggf. unter Absenkung um ein bis zwei Notenpunkte gemäß § 13,2 APO-GOSt Paraphe ggf. arithmetisches Mittel der Punktsummen aus EK und ZK: ___________ Die Klausur wird mit der Note: ___________________________________ (____Punkte) bewertet. Unterschrift, Datum: Nur für den Dienstgebrauch! E GK HT 2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Seite 9 von 9 Grundsätze für die Bewertung (Notenfindung) Für die Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist folgende Tabelle zu verwenden: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus 15 150 – 143 sehr gut 14 142 – 135 sehr gut minus 13 134 – 128 gut plus 12 127 – 120 gut 11 119 – 113 gut minus 10 112 – 105 befriedigend plus 9 104 – 98 befriedigend 8 97 – 90 befriedigend minus 7 89 – 83 ausreichend plus 6 82 – 75 ausreichend 5 74 – 68 ausreichend minus 4 67 – 58 mangelhaft plus 3 57 – 49 mangelhaft 2 48 – 40 mangelhaft minus 1 39 – 30 ungenügend 0 29 – 0 Eine Prüfungsleistung, die in einem der beiden Beurteilungsbereiche inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung eine ungenügende Leistung darstellt, kann insgesamt nicht mit mehr als drei Notenpunkten bewertet werden. Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn in diesem weniger als 12 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn in ihm weniger als 18 Punkte erreicht werden. Nur für den Dienstgebrauch!