15 /493 - Bremische Bürgerschaft
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. August 2000 Verkehrsentwicklung der Flughäfen Bremens und Fluglärm Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Starts und Landungen von Passagier- und Frachtflugzeugen sowie das Passagier- und Frachtaufkommen (bitte nur die geflogene Fracht) auf dem Flughafen Bremen von 1995 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2000 in den Bereichen Linien-, Charter-, gewerblicher und nichtgewerblicher Verkehr entwickelt? Welcher Steigerungsrate entspricht dies jeweils? 2. Wie viele Flugbewegungen nach Starts und Landungen getrennt, haben in den Jahren von 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 in der Zeit von 22 bis 7 Uhr stattgefunden? Darstellung bitte getrennt für die Intervalle von 22 bis 22.30 Uhr, von 22.30 bis 23.00 Uhr, von 23 bis 24 Uhr, von 0 bis 6 Uhr und von 6.00 bis 7.00 Uhr! a) Wie viele dieser Flüge wurden mit Fluggeräten durchgeführt, die nicht mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen? b) Wie viele davon waren Post- und Ambulanzflüge? c) Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden beantragt, wie viele erteilt? Aus welchen Gründen wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt? Bitte für die aus besonderem öffentlichen Interesse erteilten Ausnahmegenehmigungen den genauen Grund angeben. d) Wie viele Home-Carrier-Maschinen, die nach Plan zwischen 22.30 und 23.00 Uhr hätten landen sollen, landeten jeweils in den Jahren 1998 und 1999 wegen Verspätung erst nach 23.00 Uhr? Welchem prozentualen Anteil der verspäteten Maschinen entspricht das? 3. Wie viele Leerflüge von Maschinen hat es 1998, 1999 und im ersten Halbjahr 2000 gegeben? 4. Wie viele Flugbewegungen von Linien/Charter- und Touristikflugzeugen, getrennt nach Start und Landung, erfolgten jeweils während der Gültigkeit des Sommerflugplans (April bis Oktober) in den Jahren 1995 bis 1999 in bzw. aus Richtung Osten, wie viele in bzw. aus Richtung Westen? 5. Wie viele Startverkehre unter Inanspruchnahme der Sonderstartbahnen wurden jeweils in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 durchgeführt? Wurden alle Auflagen gemäß Punkt H.4 der Betriebsgenehmigung eingehalten? Wurden Ausnahmen erteilt? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? 6. Wie viele Flugbewegungen sind in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 auf die Ausbildung der Verkehrsfliegerschule der Lufthansa zurückzuführen? Welche Prognosewerte für die Anzahl der Flugbewegungen dieser Einrichtung werden bis 2005 angesetzt? 7. Wie viele Übungsan- und -abflüge ohne Bodenkontakt wurden von Schulflugzeugen in den genannten Zeiträumen durchgeführt? Welchem Vielfachen der Starts und Landungen im gleichen Zeitraum entspricht das? Wird dies bei der Berechnung der Lärmschutzzonen berücksichtigt? —1 — /493 8. Arbeitet die neu installierte Fluglärmmessanlage in Bremen mittlerweile zuverlässig? a) Seit wann sind die einzelnen Messstationen 1 bis 10 wieder betriebsbereit? b) Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Messwerten der alten und der neuen Messanlage für gleiche Luftfahrzeuge? c) Welche Abschaltzeiten (z. B. wegen Windbeeinflussung) wurden 1998 und 1999 an den einzelnen Messstationen registriert? d) Wie hat sich der Dauerschallpegel an den einzelnen Messstationen von 1995 bis 1999 entwickelt? Bittte Jahresmittelwerte und die Mittelwerte für die sechs verkehrsreichsten Monate angeben? e) An welchen Messstationen traten 1999 beim Start oder Landung von Luftfahrzeugen mit Lärmzertifikat nach ICAO-Anhang 16 Kap. 3 Maximalpegel LASmax größer als 80 dB(A) auf, an welchen Stationen waren die Pegel größer als 85 dB(A) — wie häufig war dies der Fall? 9. Welche festgelegten Ruhezeiten gibt es für den gewerblichen und den nichtgewerblichen Schulflugbetrieb in Bremen? 10. Nach welchen Kriterien werden die Start- und Landegebühren in Bremen erhoben? Wie sieht die tageszeitliche Staffelung der Gebühren und die Staffelung nach Lärmzertifikat im Vergleich zu den Flughäfen Hamburg, Hannover und Münster/Osnabrück aus? Bitte zu diesem Vergleich die absoluten Werte für ein Vergleichsflugzeug mit 54 t MTOW (maximales Startgewicht) angeben. 11. Beabsichtigt der Senat, zukünftig einen ausführlichen jährlichen Lärmschutzbericht entsprechend dem Hamburger Vorbild erstellen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? 12. Wann werden die 1998 in Auftrag gegebenen Schallimmissionspläne und der darauf basierende Lärmminderungsplan vorgelegt? 13. Wie viele Flugbewegungen, nach Starts und Landungen getrennt, haben auf dem Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr stattgefunden? a) Wie viele dieser Flüge wurden mit Fluggeräten durchgeführt, die nicht mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen? b) Wie viele davon waren Post-, Ambulanz, Lotsenversetz- und Frachtflüge? 14. Gab es am Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort Lärmmessungen im Zusammenhang mit Nachtflügen? Wo sind diese durchgeführt worden? Welche Ergebnisse hatten die Messungen? 15. Wie viele Nachtflüge sind im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Polarflugzeuge des Alfred-Wegener Instituts am Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort vorgesehen? 16. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Ausbau des Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort ergriffen worden bzw. vorgesehen? 17. Wie soll eine engere Zusammenarbeit der „Flughäfen“ Bremerhaven und Nordholz, wie sie von der Unterweserkonferenz am 9. August 2000 beschlossen wurde, aussehen, und welche Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzes sind davon betroffen? 18. Wie hat sich die Anzahl der an den Bremer Fluglärmschutzbeauftragten gerichteten Beschwerden über Flugverkehr in den Jahren von 1997 bis 1999 entwickelt, und wie verhalten sich diese Zahlen zu denen anderer deutscher Verkehrsflughäfen? a) Wie sieht die prozentuale Verteilung der Beschwerden nach Beschwerdegründen aus? b) Wie sieht die prozentuale Verteilung der Beschwerden nach Wohnort der Beschwerdeführer/-innen aus? —2 — c) Hat sich das zwischen der Behörde des Lärmschutzbeauftragten und der Vereinigung zum Schutz Fluglärmgeschädigter e. V. entwickelte Formblatt für Sammelbeschwerden bewährt? Dr. Karin Mathes, Mützelburg, Schramm, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 17. Oktober 2000 Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt: Zu Frage 1.: Wie hat sich die Anzahl der Starts und Landungen von Passagier- und Frachtflugzeugen sowie das Passagier- und Frachtaufkommen (bitte nur die geflogene Fracht) auf dem Flughafen Bremen von 1995 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2000 in den Bereichen Linien-, Charter-, gewerblicher und nichtgewerblicher Verkehr entwickelt? Welcher Steigerungsrate entspricht dies jeweils? Die in der Frage vorgenommene Unterscheidung zwischen Linien- und Charterverkehren ist bei der Erfassung statistischer Daten nicht mehr stringent durch zu halten. Die früher mögliche deutliche Unterscheidung ist nach der Liberalisierung des Luftverkehrs erheblich eingeschränkt. Die Angaben über die Anzahl der Starts und Landungen des Linien- und Charterverkehrs enthalten nicht die Starts und Landungen des Anforderungsverkehrs, der Taxiflüge, der Rund- und Gesundheitsflüge, der sonstigen Gelegenheitsflüge und der Schulflüge. Die Anzahl der Starts und Landungen (Flugbewegungen) von Passagier- und Frachtflugzeugen — sowohl gewerblich als auch nichtgewerblich — hat sich von 1995 bis zur zweiten Jahreshälfte 2000 wie folgt entwickelt: Tabelle 1 — Anzahl der Starts und Landungen — Anzahl der Starts und Landungen von Passagier- und Frachtflugzeugen 1995 1996 1997 50.054 50.201 46.549 1998 1999 2000 (1. Hj.) 48.413 50.811 26.518 5,0 % 6,9 % Steigerungsraten - 2,3 % 0,3 % - 7,3 % 38.462 39.463 4,0 % Gewerblicher Verkehr — Starts und Landungen — 35.902 37.362 39.587 21.018 6,0 % 9,2 % Steigerungsraten -1,3 % 2,6 % -9,0 % 11.592 10.738 6,3 % Nichtgewerblicher Verkehr — Starts und Landungen — 10.647 11.0511 11.224 5.500 1,6 % -1,0 % Steigerungsraten -5,7 % -7,4 % -0,8 % 23.632 25.156 -3,0 % Linienverkehre — Starts und Landungen — 23.976 24.578 24.852 12.735 1,1 % 3,0 % Steigerungsraten 0,9 % 6,4 % 3.618 4.024 -4,7 % 2,5 % Charterverkehre — Starts und Landungen — 4.209 4.652 4.990 2.251 7,3 % -3,3% Steigerungsraten 19,5 % 11,2 % 4,6 % 10,5 % 1 Überführungsflüge sind ab dem 1. Januar 1998 dem nichtgewerblichen Verkehr zuzurechnen —3 — Tabelle 2 — Fluggast- und Frachtaufkommen — Fluggastaufkommen (gesamt) 1.471.533 1.580.484 1.608.963 1.714.588 1.849.576 903.061 7,9 % 2,7 % Steigerungsraten 10,1 % 7,4 % 1,8 % 6,6 % Frachtaufkommen — geflogene Fracht — (ohne Flügeltransporte) 2.186 t 2.643 t 2.650 t 2.551 t 2.579 t 1.230 t 1,1 % -6,3 % Steigerungsraten -11 % 20,9 % 0,3 % -3,7 % Zu Frage 2: Wie viele Flugbewegungen nach Starts und Landungen getrennt, haben in den Jahren von 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 in der Zeit von 22 bis 7 Uhr stattgefunden? Darstellung bitte getrennt für die Intervalle von 22 bis 22.30 Uhr, von 22.30 bis 23.00 Uhr, von 23 bis 24 Uhr, von 0 bis 6 Uhr und von 6.00 bis 7.00 Uhr! Zu a): Wie viele dieser Flüge wurden mit Fluggeräten durchgeführt, die nicht mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen? Zu b): Wie viele davon waren Post- und Ambulanzflüge? Zu den Fragen 2) bis 2) b liegen dem Senat nur Angaben ab dem Jahr 1998 vor. Die folgende Tabelle enthält auch die Antworten zu den Fragen 2) a. und 2) b. Tabelle 3 — Nächtliche Flugbewegungen — 1998 Starts Landg. Nicht-Kap. 32 Post- und Ambulanzflüge3 22:01 — 22:30 54 908 1 Start 0 22:31 — 23:00 20 315 0 5 23:01 — 24:00 254 144 0 241 Starts 00:01 — 06:00 23 285 0 7 Starts, 252 Landungen 06:01 — 07:00 2055 98 0 0 Gesamt 2.4064 1.7505 1999 Starts Landg. Nicht-Kap. 3 Post- und Ambulanzflüge 22:01 — 22:30 77 1.050 0 0 22:31 — 23:00 27 316 0 0 23:01 — 24:00 250 164 0 239 Starts 00:01 — 05:59 16 264 0 11 Starts, 252 Landungen 0 0 Nicht-Kap. 3 Post- und Ambulanzflüge 06:00 — 07:00 2.162 90 Gesamt 2.532 1.884 2000 (1. Hj.) Starts Landg. 22:01 — 22:30 47 540 0 0 22:31 — 23:00 15 128 0 0 23:01 — 24:00 123 52 0 119 Starts 00:01 — 05:59 10 130 0 122 Landungen, 3 Starts 0 0 06:00 — 07:00 1079 30 Gesamt 1.274 880 2 Es wird unterstellt, dass Propellerflugzeuge grundsätzlich mindestens dem Anhang 16 Band 1 des Internationalen Abkommens über die Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) entsprechen. 3 Starts und Landungen der Ambulanzflüge wurden in der Statistik gemeinsam erfasst und sind nicht mehr trennbar. 4 Nicht-Kap. 3 — Flugzeuge sowie Post- und Ambulanzflüge sind enthalten. 5 Nicht-Kap. 3 — Flugzeuge sowie Post- und Ambulanzflüge sind enthalten. —4 — Zu c): Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden beantragt, wie viele erteilt? Aus welchen Gründen wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt? Bitte für die aus besonderem öffentlichen Interesse erteilten Ausnahmegenehmigungen den genauen Grund angeben. Als Ausnahmegenehmigung werden jene Erlaubnisse bezeichnet, die nicht unmittelbar aus der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Bremen folgen, sondern einer besonderen luftfahrtbehördlichen Einzelentscheidung bedürfen. Die Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und die Entscheidungen darüber erfolgen in der Regel telefonisch in den Abendstunden. Die Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Dem Senat ist die Gesamtzahl der Anträge deshalb auch nicht bekannt. Es wurden 1995 152, 1996 163, 1997 118, 1998 185, 1999 223 und 2000 (bis Ende Juni 00) 74 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Gemäß E.4.2.2 der Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen können in begründeten Fällen dann Ausnahmen zugelassen werden „..., wenn dies zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses erforderlich ist.“ Die überwiegende Mehrzahl der Ausnahmegenehmigungen dienen der Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr. Die wichtigsten Gründe hierfür sind: — Luftraumüberlastung, — Technische Gründe, — Verzögerungen beim Wechsel der Besatzungen (neue Besatzung wurde aufgehalten), — Wetterbedingungen (z. B. Vereisungen oder Gewitter auf den Startflughäfen), — Passagierbedingte Umlaufverspätungen, — Streik. Die aus besonderem öffentlichen Interesse erteilten Ausnahmegenehmigungen im Zeitraum von 1995 bis zum zweiten Halbjahr 2000 werden in der Folge aufgelistet. Tabelle 4 — Ausnahmegenehmigungen auf Grund besonderen öffentlichen Interesses — 1995 Lfz.-Typ nach/von Start Landung 19.08. Fokker 27 Stockholm Sonderflug Kelly Family 13.09. Boeing 737-500 London 23.36 Werder Rückflug von Belfast. Ursprünglich genehmigt bis 23.00 Uhr — Landung, Schwere Streckengewitter mussten umflogen umflogen. 21.11. Canadair Eindhoven 22.40 Werder-Rückflug. Mannschaft verspätet am Flieger eingetroffen. 1996 Lfz.-Typ 10.01. FlugbereitschaftKöln Staatssekretär Wills 22.35 24.01. Challenger 60 Köln Minister Wissmann aus Frankfurt 23.33 16.06. Falcon 201 Kopenhagen Tina Turner, Start n. Konzert 22.58 13.07. ATR 4 Vegar Faröer Islands Werder Bremen von den Faröer Inseln 23.26 28.09. Fokker 50 Antwerpen Musikgruppe f. Musikfestival in Bremen 23.22 03.10. Fokker 50 Antwerpen Der Grund ist nicht mehr zu recherchieren 22.33 nach/von Start —5 — 22.56 Landung 23.23 1997 Lfz.-Typ nach/von Start 30.04. YAK 40 Kiew 23.30 Rückflug ukrainische Fußball-Nationalmannschaft 30.04. YAK 40 Kiew 23.49 Nach WM-Qualifikationsspiel gegen BRD im Weserstadion 18.09. Fokker 50 Antwerpen 22.58 Rückflug eines Orchesters; Musikwoche in Bremen 1998 Lfz.-Typ nach/von 17.01. VFW 614 BM Kinkel Köln 22.01. Challenger 60 BM Schäuble Straßburg 23.00 11.02. Beech 200 MP Stoiber München 22.37 28.07. Falcon 900 Bukarest Sonderflug für den Chairman der Daewoo Group 15.09. Boeing 737-300 Bergen 22.35 Verspätete Ankunft aus Berlen, (verspätete Passagiere — SV Werder) 16.09. Cessna Citation Wien 22.43 22.25 Wichtige Teile für VW-Werk Emden; Flgz. wurde für VIP-Einsatz am 17.09. morgens benötigt, Teile zu spät in Bratislava verfügbar 16.09. Fokker 50 Antwerpen 23.24 Bremer Musikfest: Orchester Abflug n. Konzert 17.09. Embraer 121 Brüssel MP aus Flandern als Gast der Bremischen Bürgerschaft 20.09. Swearing MetroDüsseldorf 22.55 Werder Rückkehr vom Benefiz-Spiel für Daniel Nivel aus Düsseldorf 29.09. Boeing 737-700 Bergen Die Fußballmannschaft aus Bergen 27.11. Challenger 60 London 22.49 Rod Stewart Konzert in der Bremer Stadthalle (Verzögerung bedingt durch kurzfristige Luftraumüberlastung) 1999 Lfz.-Typ 28.04. Airbus 320 Glasgow 23.57 Schottische Nationalmannschaft; Länderspiel im Weserstadion 05.05. Airbus 321 Frankfurt 22.37 Abflugverspätung in Frankfurt wegen Bill Clinton-Landung in Frankfurt 10.05. Gulfstream 3 Rom Italien-Regierungsflug für WEU-Tagung 27.05. Fokker 27 Madrid 22.54 Wichtige Flzg. Ersatzteile f. IBERIA v. Dasa (Aircraft on Ground) 17.06. Falcon 20 Barcelona 22.51 Verzögerung durch zu starken Gegenwind. Lfz. Enthielt dringend benötigtes Ersatzteil für Daimler-Chrysler. Ohne Lieferung Produktionsstop 24.08. Airbus 321 Frankfurt 22.48 Abflugverspätung wegen Presse im Zusammenhang Erdbeben-Geschädigten aus der Türkei 17.09. Boeing 737-700 Stavanger Rückflug aus Norwegen (SV-Werder) 03.10. Saab 340 Lahr 22.44 SV Werder-Spiel in Freiburg. Probleme mit dem Mannschaftsbus Start Landung Landung 23.58 nach/von 23.51 22.59 Start —6 — 22.43 00.11 Landung 23.49 23.21 2000 Lfz.-Typ nach/von Start Landung 29.02. Boeing 737-700 Parma 22.54 SV Werder Rückkehr vom UEFA-Cup Spiel gegen AC Parma 09.03. Challenger 60 Parma 22.48 Vorstand AC Parma nach UEFA-Cup gegen Werder 17.03. Airbus 321 London 03.23 Sonderflug für Werder Bremen-Spiel in London. Mannschaft u. Presse 19.03. Saab 340 München Rückflug SV Werder 23.03. Lear Jet London 22.56 Fußballspiel SV Werder — Arsenal London/Präsidium Arsenal London 23.03. Cessna 550 Luton 23.11 Fußballspiel SV Werder — Arsenal London/Präsidium Arsenal London 24.03. Boeing 757 Luton 00.58 Fans v. Arsenal London (Sicherheitsprobleme) 24.03. Airbus 320 London-Gatwick 00.38 Fans v. Arsenal London (Sicherheitsprobleme) 24.03. Airbus 321 Luton 00.45 Mannschaft, Presse und VIP von Arsenal London 30.04. Saab 340 München 23.10 2 SV Werder Spieler mussten nach dem Spiel zur Dopingkontrolle 22.38 Zu Frage 2) d: Wie viele Home-Carrier-Maschinen, die nach Plan zwischen 22.30 und 23.00 Uhr hätten landen sollen, landeten jeweils in den Jahren 1998 und 1999 wegen Verspätung erst nach 23.00 Uhr? Welchem prozentualen Anteil der verspäteten Maschinen entspricht das? 1998 landeten 109 und 1999 104 Home-Carrier-Maschinen, die nach Plan zwischen 22.30 und 23.00 Uhr hätten landen sollen, wegen Verspätung erst nach 23.00 Uhr. Damit waren 33,6 %, bzw. 29,38 % der genannten Maschinen verspätet. Zu Frage 3. Wie viele Leerflüge von Maschinen hat es 1998, 1999 und im ersten Halbjahr 2000 gegeben? Tabelle 5 — Anzahl der Leerflüge — Anzahl der Leerflüge (Starts und Landungen) 1998 1999 2000 (1. Hj.) 929 606 234 Zu Frage 4.: Wie viele Flugbewegungen von Linien/Charter- und Touristikflugzeugen, getrennt nach Start und Landung, erfolgten jeweils während der Gültigkeit des Sommerflugplans (April bis Oktober) in den Jahren 1995 bis 1999 in bzw. aus Richtung Osten, wie viele in bzw. aus Richtung Westen? Die gewünschten Daten liegen dem Senat nur für die Jahre 1998 und 1999 vor, weil erst seit 1998 eine statisch auswertbare Datenerhebung per Computer erfolgt. Tabelle 6 — Richtungen von Starts und Landungen — 1998 Landungen in Richtung Osten Starts in Richtung Osten Landungen in Richtung Westen Starts in Richtung Westen 2.659 2.586 6.371 6.436 1999 Landungen in Richtung Osten Starts in Richtung Osten Landungen in Richtung Westen Starts in Richtung Westen 3.219 3.377 5.991 5.827 —7 — Zu Frage 5.: Wie viele Startverkehre unter Inanspruchnahme der Sonderstartbahnen wurden jeweils in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 durchgeführt? Wurden alle Auflagen gemäß Punkt H.4 der Betriebsgenehmigung eingehalten? Wurden Ausnahmen erteilt? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Dem Senat liegen zur Beantwortung dieser Frage nur die Daten aus den Jahren 1998 bis zum ersten Halbjahr 2000 vor. Danach fanden im Jahre 1998 26, im Jahre 1999 42 und im ersten Halbjahr 2000 22 Starts unter Inanspruchnahme der Sonderstartbahnen statt. Alle Auflagen gemäß Punkt H. 4 der Betriebsgenehmigung wurden eingehalten. Im Frühjahr 1999 wurde einem am Flughafen ansässigen Unternehmen von der in Bundesauftragsverwaltung tätigen obersten Landesluftfahrtbehörde sechs Starts unter Inanspruchnahme der Sonderstartbahnen genehmigt. Dabei handelte es sich um Starts zur Erprobung einer neuartigen Steuerung, die zu diesem Zweck in die VFW614 eingebaut wurde. Die Sonderstartbahnen wurden dabei nur aus Sicherheitsgründen benötigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des § 25 Absatz 1 Nr. 1 Luftverkehrsgesetz (so genannte Außenstarts). Zu Frage 6.: Wie viele Flugbewegungen sind in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 auf die Ausbildung der Verkehrsfliegerschule der Lufthansa zurückzuführen? Welche Prognosewerte für die Anzahl der Flugbewegungen dieser Einrichtung werden bis 2005 angesetzt? Tabelle 7 — Flugbewegungen der Verkehrsfliegerschule — Jahr Flugbewegungen 1995 6.268 1996 5.592 1997 3.122 1998 4.594 1999 5.716 2000 (1. Halbjahr) 4.401 Nach Angaben der Lufthansa Flugtraining GmbH wird im Jahr 2005 mit 6.300 Flugbewegungen (± 10 %) gerechnet. Zu Frage 7.: Wie viele Übungsan- und -abflüge ohne Bodenkontakt wurden von Schulflugzeugen in den genannten Zeiträumen durchgeführt? Welchem Vielfachen der Starts und Landungen im gleichen Zeitraum entspricht das? Wird dies bei der Berechnung der Lärmschutzzonen berücksichtigt? Die dem Senat zur Verfügung gestellten Daten beziehen sich auf alle Übungsan- und -abflüge, also nicht nur diejenigen, die von Schulflugzeugen durchgeführt wurden. Welche der Übungsanflüge ohne Bodenkontakt in die unmittelbare Nähe des Flughafens führen, lässt sich den vorliegenden Daten nicht entnehmen. Es wird unterstellt, dass die Frage auf die Relation der Anzahl der Übungsan- und -abflüge mit Bodenkontakt zu denjenigen ohne Bodenkontakt abstellt. Es können infolge fehlenden Datenmaterials nur Relationen zwischen den Zahlen der Übungsan- und -abflüge mit Bodenkontakt der Lufthansa Flugtraining GmbH und den Gesamtzahlen aller Übungsan- und -abflüge ohne Bodenkontakt (nicht nur Schulflüge) hergestellt werden. Tabelle 8 — Übungsan- und -abflüge — Jahr Übungsflüge mit Bodenkontakt Übungsflüge ohne Bodenkontakt Relation 1995 6.268 2.559 40,8 % 1996 5.592 2.594 46,4 % 1997 3.122 2.450 78,5 % 1998 4.594 2.897 63,1 % 1999 5.716 3.427 60 % 2000 4.401 2.386 54,2 % —8 — Die Übungsan- und abflüge ohne Bodenkontakt werden bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche rechnerisch nicht erfasst. Faktische Berücksichtigung finden sie jedoch durch entsprechend angehobene Prognosedaten, so dass sie letztlich bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche beachtet werden. Zu Frage 8.: Arbeitet die neu installierte Fluglärmmessanlage mittlerweile zuverlässig? Abgesehen von gelegentlich auftretenden Datenübermittlungsproblemen beim Einsatz des mobilen Lärmmesswagens arbeitet die neue Anlage einwandfrei. Zu Frage 8. a): Seit wann sind die einzelnen Messstationen 1 bis 10 wieder betriebsbereit? Tabelle 9 — Inbetriebnahme der Lärmmessstellen — Standort Erstinbetriebnahme Westbereich Ostbereich MS 1 Karl-Grunert-Str. Oktober 98 X MS 2 Friedhof Huckelriede Oktober 98 X MS 3 DFS Habenhausen Oktober 98 X MS 5 Wiese Villinger Weg Oktober 98 X MS 6 Deich Schwäbisch Hall November 98 X MS 7 Roland Center Oktober 98 X MS 8 Hohenhorster Weg Mai 99 *** X MS 9 Hengeloer Str. Oktober 98 X MS 10 Rathaus Stuhr Oktober 98 X MS11 mobil November 98 *** Hinweis: Die Lärmmessstelle Nr. 8 wurde um ca. 50 m versetzt, wegen zu hohem Baumbewuchs etc., und den damit zusammenhängenden Problemen bezüglich Lärmmessung und Wartung. Die Vorbereitungen dazu, Genehmigung des Grundstückseigentümers etc. haben die Wiederinbetriebnahme verzögert. Zu Frage 8. b): Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Messwerten der alten und der neuen Messanlage für gleiche Luftfahrzeuge? Die neue Anlage ist aufgrund der neu installierten automatischen Korrelation besser in der Lage, eine genauere Zuordnung des jeweiligen Fluglärmereignisses zu ermöglichen und Fremdlärmereignisse (Straßenlärm, Gewerbelärm etc.) weitestgehend auszufiltern. Die vorhandenen Unterschiede der Messwerte alte/neue Anlage sind weniger den Anlagen selbst zuzuschreiben, als den vielfältigen Einflüssen bei den Messungen, wie z. B. An-/Abflugrouten, Witterung, Windstärke/-richtung und flugzeugbezogene Parameter. Zu Frage 8. c): Welche Abschaltzeiten (z. B. wegen Windbeeinflussung) wurden 1998 und 1999 an den einzelnen Messstellen registriert? Tabelle 10 — „Windabschaltung“ — Windabschaltung 1998 Windabschaltung 1999 13,04% 4,61% — Definition der Windabschaltung: Als „Windabschaltung“ wird die Nichtberücksichtigung der Lärmmesswerte für die Auswertung bei Windgeschwindigkeiten/Böen über 30km/h bezeichnet. (Grundlage: DIN 45643 Teile 3 Ziffer 5.6.1) — Die Windabschaltung 1998 beinhaltet Daten aus der alten und der neuen Lärmmessanlage. —9 — — Die alte Lärmmessanlage schaltete bei Überschreitung von Windgeschwindigkeiten/Böen über 30km/h sofort ab, die Einschaltung erfolgte mit einer Verzögerung von einigen Minuten. — Bei der neuen Anlage werden die Lärmmesswerte bei Windgeschwindigkeiten/ Böen über 30km/h zwar aufgezeichnet, jedoch nicht in die Auswertung übernommen. Es erfolgt eine Markierung dieser Messwerte. — Die Windmessung erfolgt zentral über die Systeme des DWD-Bremen und beeinflusst die gesamte Fluglärmmessanlage zeitgleich. Tabelle 11 — Verfügbarkeit der Messstellen — Verfügbarkeit 1998 Verfügbarkeit 1999 MS 1 99,0% 98,9% MS 2 98,4% 98,9% MS 3 99,0% 98,9% MS 5 99,1% 97,6% MS 6 98,8% 98,9% MS 7 99,1% 98,9% MS 8 — 98,8% MS 9 98,4% 99,0% MS 10 98,6% 98,9% Bemerkungen Siehe Hinweis 1 Siehe Hinweis 2 — Die Verfügbarkeit 1998/1999 bezieht sich auf die neue Lärmmessanlage. — Definition der Verfügbarkeit: Die Verfügbarkeit der Lärmmessstellen wir über die Anzahl der Sekundenpegel und die Bezugszeit berechnet. Da die Kalibrierzeit als Ausfallzeit gewertet wird, kann 100 % nie erreicht werden! Hinweis 1: Die geringe Verfügbarkeit in 1999 ist auf einen Fremdschaden und dem damit zusammenhängenden Ausfall (Abwicklungen für Versicherung, Schadensermittlung, Lieferzeiten, Wiederherstellung, etc.) von drei bis vier Monaten zurückzuführen. Hinweis 2: Infolge der Gesamtabwicklung für die Neueinrichtung und Umsetzung der Lärmmessstelle 8 zur Standortoptimierung (unter 8 a bereits beschrieben) gab es in 1998 keine verwertbare Verfügbarkeit. Zu Frage 8. d): Wie hat sich der Dauerschallpegel an den einzelnen Messstationen von 1995 bis 1999 entwickelt? Bitte Jahresmittelwerte und die Mittelwerte für die sechs verkehrsreichsten Monate angeben. Tabelle 12 — Jahresmittelwerte des Dauerschallpegels Leq(4) — 1995 1996 1997 1998 1999 MS1 53,0 50,9 50,6 49,6 48,4 MS2 54,5 52,5 53,5 54,5 51,5 MS3 45,0 43,4 45,5 46,4 51,3 MS4 22,4 30,6 — — — MS5 45,3 41,8 42,9 43,4 55,2 *** MS6 54,0 50,0 50,8 50,5 49,1 MS7 53,0 47,4 49,1 50,2 51,5 MS8 48,9 46,4 47,3 48,1 56,0 *** MS9 51,6 49,4 50,7 50,2 51,2 MS10 41,8 36,3 41,7 43,3 44,7 — 10 — Hinweise: — Die gegenüber den Vorjahren gemessenen Werte haben ggf. (***) Zusammenhänge mit den Abflugverfahren „enge/weite Kurve“ Start 27. — Die Messstelle 4 existiert seit 1997 nicht mehr. Tabelle 13 — Mittelwerte des Dauerschallpegels Leq(4) der sechs verkehrsreichsten Monate — 1995 1996 1997 1998 1999 MS1 53,6 51,5 50,8 51 47,9 MS2 55,5 53,3 54 55,1 49,4 MS3 46,1 44,3 46,6 49,8 51,1 MS4 22,8 28,5 — — — MS5 43,8 44 43,9 54,1 *** 54,5 *** MS6 53,9 51,5 51,2 51 48,3 MS7 53,9 49,2 50,1 52 51,5 MS8 48,9 48,1 47,8 49,1 54,1 *** MS9 52 50,2 51,5 51,9 50,6 MS10 41,6 35,7 42,8 44,8 44,3 Hinweise: — Die gegenüber den Vorjahren gemessenen Werte haben ggf. (***) Zusammenhänge mit den Abflugverfahren „enge/weite Kurve“ Start 27. — Die Messstelle 4 existiert seit 1997 nicht mehr. Zu Frage 8. e): An welchen Messstationen traten 1999 beim Start oder Landung von Luftfahrzeugen mit Lärmzertifikat nach ICAO-Anhang 16 Kap. 3 Maximalpegel LASmax größer als 80 dB(A) auf, an welchen Stationen waren die Pegel größer als 85 dB(A) — wie häufig war dies der Fall? Tabelle 14 — Zahl der Maximalpegel 1999 über 80 dB(A) und 85 dB(A) — Lärmereignisse mit Lasmax 80 — 85 dB(A) Lärmereignisse mit Lasmax > 85dB(A) MS 1 851 37 MS 2 920 72 MS 3 1651 19 MS 5 1378 982 MS 6 761 31 MS 7 1078 114 MS 8 874 126 MS 9 1422 87 MS 10 52 3 Zu Frage 9.: Welche festgelegten Ruhezeiten gibt es für den gewerblichen und den nichtgewerblichen Schulflugbetrieb in Bremen? Für sämtliche Übungs- und Überprüfungsflüge — ohne Unterscheidung zwischen gewerblich und nicht gewerblich — gelten folgende Einschränkungen: In der Zeit von 22.30 bis 6.30 Uhr Ortszeit sind die o. a. Flüge nicht zulässig. Für Hubschrauber gilt diese Einschränkung bereits ab 18.00 Uhr. Eine weitere Einschränkung dieser Flüge betrifft die unmittelbar aufeinanderfolgenden wiederholten An- und Abflüge desselben Luftfahrzeugs. Diese Flüge sind nicht zulässig von Montag bis Freitag zwischen 21.00 und 22.30 Uhr sowie von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.30 Uhr. — 11 — Darüber hinaus ist der nichtgewerbliche zivile Flugbetrieb mit Flugzeugen bis zu 2000 Kilogramm Höchstgewicht (Leichtflugzeuge) und Motorseglern wie folgt zeitlich eingeschränkt: Unzulässig sind werktags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und nach Sonnenuntergang, sowie Sonn- und Feiertags vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit u. a. — Flüge, die einer Platzrunde entsprechen, — Schulflüge, mit Ausnahme von Überlandschulflügen, die über die Umgebung des Verkehrsflughafens Bremen hinausgehen und länger als eine Stunde dauern. Die zeitlichen Flugbetriebseinschränkungen gelten nicht für Motorflugzeuge, die den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, die in § 4 der Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebes mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen in der jeweils gültigen Fassung für die Nichtgeltung der zeitlichen Flugbetriebseinschränkungen an Landeplätzen festgelegt sind. Dies gilt nicht für Nachtflüge. Der Senator für Wirtschaft und Häfen kann von den zeitlichen Einschränkungen in begründeten Fällen insbesondere dann Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses erforderlich ist. Zu Frage 10.: Nach welchen Kriterien werden die Start- und Landegebühren in Bremen erhoben? Wie sieht die tageszeitliche Staffelung der Gebühren und die Staffelung nach Lärmzertifikat im Vergleich zu den Flughäfen Hamburg, Hannover und Münster/Osnabrück aus? Bitte zu diesem Vergleich die absoluten Werte für ein Vergleichsflugzeug mit 54 t MTOW (maximales Startgewicht) angeben. Am Verkehrsflughafen Bremen werden die Landeentgelte nach dem in der Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabfluggewicht des jeweiligen Luftfahrzeuges, sowie im gewerblichen Verkehr und im Werksverkehr zusätzlich nach der Zahl der bei der Landung an Bord des Luftfahrzeugs befindlichen Fluggäste berechnet. Eine tageszeitliche Staffelung besteht insofern, als für lärmintensivere Flugzeuge mit Strahlturbinen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr erhöhte Landeentgelte zu entrichten sind (22,40 DM statt 18,65 DM pro angefangene 1000 kg). Für Luftfahrzeuge, die erhöhte Lärmschutzforderungen erfüllen, werden geringere Entgelte erhoben. In diesem Bereich werden weitere Differenzierungen hinsichtlich der Antriebsart und der Höchstabfluggewichte vorgenommen. Für das Vergleichsflugzeug mit einem MTOW von 54 Tonnen beträgt das Landeentgelt in Bremen (Leerflug) 1.007,10 DM, in Hannover 961,20 DM, in MünsterOsnabrück 982,80 DM und in Hamburg 972,00 DM. Am Flughafen Hamburg ist zu bestimmten Zeiten zusätzlich ein so genanntes Lärmorientiertes Grundentgelt zu entrichten, das bei diesem Beispiel in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.59 Uhr und von 22.00 Uhr bis 22.59 Uhr 250 DM und von 23.00 bis 5.59 Uhr 300 DM beträgt. Diese Beträge wären jeweils dem o. a. Beispielsbetrag von 972 DM hinzuzurechnen. In Hannover sind zeitlich gestaffelte Zu- bzw. Abschläge nur für den Bereich der Frachtflugzeuge und Kleinflugzeuge bis 2000 kg MTOW vorgesehen. Am Flughafen Münster-Osnabrück ist ähnlich wie in Bremen keine tageszeitliche Staffelung der Entgelte vorgesehen. Zu Frage 11.: Beabsichtigt der Senat, zukünftig einen ausführlichen jährlichen Lärmschutzbericht entsprechend dem Hamburger Vorbild erstellen zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Es ist nicht vorgesehen, wie Hamburg einen textlich derart ausführlichen Bericht zu erstellen. Es wird als ausreichend angesehen, wie bisher weiterhin vierteljährlich einen Bericht an die Fluglärmkommission zu erstellen, der auch an die Ortsämter verteilt wird und damit öffentlich zugänglich ist. Zu Frage 12.: Wann werden die 1998 in Auftrag gegebenen Schallimmissionspläne und der darauf basierende Lärmminderungsplan vorgelegt? — 12 — Wegen der prioritären Bedeutung des Straßenverkehrslärms im Vergleich zu anderen Lärmquellen und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel beabsichtigt der Senator für Bau und Umwelt, Schallimmissionspläne zunächst nur für den Straßenverkehr zu erarbeiten. Erst danach soll die Erarbeitung von entsprechenden Plänen für andere Quellen in Angriff genommen werden wie z. B. den Fluglärm. Die Erarbeitung eines Schallimmissionsplanes Fluglärm wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen auch deswegen verfrüht, weil das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an der Novelle des Fluglärmgesetzes arbeitet. Ein Eckpunkt dieses Vorhabens ist eine Änderung der Fluglärmbeurteilungsmethodik. Nach Auffassung der Fachwelt spiegelt die gegenwärtige Fluglärmbeurteilung die tatsächliche Stör- bzw. Belastungswirkung nicht treffend wieder. Dementsprechend wurde eine Änderung der Gewichtung bestimmter Parameter von der Bundesregierung angekündigt. Zu Frage 13.: Wie viele Flugbewegungen, nach Starts und Landungen getrennt, haben auf dem Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort in den Jahren 1995 bis 1999 und im ersten Halbjahr 2000 in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr stattgefunden? Es konnten nur Daten von namentlich bekannten Kunden des Landeplatzes ausgewertet werden, die bisher häufiger die Nachtzeit zwischen 21.00 bzw. 20.00 Uhr bis 6.00 genutzt haben. Danach hat es 1998 84 und 1999 69 Bewegungen gegeben, denen ca. 20 bis 30 Flugbewegungen von Kunden, die nur sporadisch den Verkehrslandeplatz anfliegen, hinzuzurechnen sind. Es ist deshalb von rund 100 Flugbewegungen pro Jahr auszugehen. Zu Frage 13. a): Wie viele dieser Flüge wurden mit Fluggeräten durchgeführt, die nicht mindestens ICAO-Anhang 16 Kap. 3 erfüllen?6 Keine. Zu Frage 13. b): Wie viele davon waren Post-, Ambulanz, Lotsenversetz- und Frachtflüge? Die unter 13) erwähnten 84 Bewegungen in 1998 und die 69 Bewegungen in 1999 fanden überwiegend im Rahmen des Lotsenversetzdienstes statt. Zu Frage 14.: Gab es am Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort Lärmmessungen im Zusammenhang mit Nachtflügen? Wo sind diese durchgeführt worden? Welche Ergebnisse hatten die Messungen? Es wurden am Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort bisher keine Lärmmessungen im Zusammenhang mit Nachtflügen durchgeführt. Zu Frage 15.: Wie viele Nachtflüge sind im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Polarflugzeuge des Alfred-Wegener Instituts am Verkehrslandeplatz BremerhavenLuneort vorgesehen? Dem Senat sind keine Planungen eines Nachtflugbetriebes des Alfred-WegenerInstituts bekannt. Zu Frage 16.: Welche Lärmschutzmaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Ausbau des Verkehrslandeplatz Bremerhaven-Luneort ergriffen worden bzw. vorgesehen? Im Zusammenhang mit dem Ausbau wurde bereits eine Verlegung der Platzrunde (Führung der Luftfahrzeuge beim Anflug in Flugplatznähe) auf den Bereich der unbewohnten Luneplate vorgenommen. Zu Frage 17.: Wie soll eine engere Zusammenarbeit der „Flughäfen“ Bremerhaven und Nordholz, wie sie von der Unterweserkonferenz am 9. August 2000 beschlossen wurde, aussehen, und welche Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzes sind davon betroffen? 6 Es wird unterstellt, dass Propellerflugzeuge grundsätzlich mindestens dem Anhang 16 Band 1 des Internationalen Abkommens über die Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) entsprechen. — 13 — Auf der Ebene der Geschäftsführungen der Flugplätze Nordholz und BremerhavenLuneort wird zurzeit noch nach geeigneten Feldern der Zusammenarbeit gesucht. Eine enge Zusammenarbeit wird u. a. dadurch erschwert, dass die beiden Flugplätze sehr unterschiedliche Marktsegmente bedienen und sehr verschiedenen Rahmenbedingungen unterliegen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Flughafen Nordholz nach wie vor ein militärischer Flugplatz ist, auf dem lediglich eine zivile Mitbenutzung gestattet ist. Zu Frage 18.: Wie hat sich die Anzahl der an den Bremer Fluglärmschutzbeauftragten gerichteten Beschwerden über Flugverkehr in den Jahren von 1997 bis 1999 entwickelt, und wie verhalten sich diese Zahlen zu denen anderer deutscher Verkehrsflughäfen? Die Anzahl der registrierten Fluglärmbeschwerden des Zeitraumes 1997 bis 1999 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 15 — Anzahl der Beschwerden — Jahr Anzahl 1997 1130 1998 1529 1999 6058 Die scheinbar ansteigende Tendenz ist auf die Aktivität eines einzelnen Beschwerdeführers aus Huchting, der allein im Jahr 1999 4035 Beschwerden eingereicht hat, zurückzuführen. Eine Vergleichbarkeit mit den Beschwerdehäufigkeiten mit Angaben anderer Verkehrsflughäfen ist insbesondere wegen der völlig unterschiedlichen umgebungs- und betriebsbedingten Voraussetzungen nicht gegeben. Zu Frage 18. a): Wie sieht die prozentuale Verteilung der Beschwerden nach Beschwerdegründen aus? Eine Aufteilung der Beschwerden nach dem Grund für den Zeitraum 1997 bis 1999 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 16 — Beschwerdegründe — Beschwerdegrund Prozentualer Anteil Angebliches Verlassen des Toleranzbereiches 40 Verspäteter Start der Postmaschine 30 Flugbetrieb während der Nachtflugbeschränkung 15 Schulflugbetrieb der DLH — Verkehrsfliegerschule 10 Militärflugbetrieb (An- bzw. Überflüge) 05 Zu Frage 18. b): Wie sieht die prozentuale Verteilung der Beschwerden nach Wohnort der Beschwerdeführer/-innen aus? Eine Aufteilung der Beschwerden nach dem Wohnort für den Zeitraum 1997 bis 1999 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 17 — Beschwerden nach Wohnort — Beschwerdeort Anzahl der Beschwerdeführer Prozentualer Anteil Huchting (westlich der Startund Landebahn) 7 Personen 80 Habenhausen, Obervieland, Kattenturm, Kattenesch, Hemelingen (östlich der Startund Landebahn) 16 Personen 20 Die in Tabelle 17 unter Anzahl angegebenen Beschwerdeführer sind Urheber von etwa 95 % der gesamten Beschwerden. — 14 — Zu Frage 18. c): Hat sich das zwischen der Behörde des Lärmschutzbeauftragten und der Vereinigung zum Schutz Fluglärmgeschädigter e. V. entwickelte Formblatt für Sammelbeschwerden bewährt? Im Grundsatz hat sich das eingeführte Formblatt bewährt, da insbesondere durch die vorgegebenen vergleichbaren Kriterien eine zügige Bearbeitung gefördert wurde. Druck: Anker-Druck Bremen