Volkszählung 1819

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Volkszählung 1819
Die Volkszählungen in Mecklenburg-Schwerin im 19. Jahrhundert
Volkszählungslisten 1819
Quelle
Mecklenburg-Schwerin (Großherzogtum), Volkszählung 1819. Landeshauptarchiv Schwerin.
Anlass
Auf landesherrliche Verordnung des Großherzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg vom 18.
Juni 1819 wurde im August 1819 eine Volkszählung im Großherzogtum MecklenburgSchwerin durchgeführt.
Beweggrund war eine Anordnung des Deutschen Bundes, mit dem Ziel der genauen
Ermittlung der Militärkontingente der einzelnen Territorien. Die einzelnen 41 Bundesstaaten
mussten im Höchstfall 1,8 % ihrer Bevölkerungszahl an Kontingenttruppen stellen.
Durchführung
Zähler hatten von Haushalt zu Haushalt zugehen, und die Daten der dort lebenden Personen
zu erfassen. Die Abgabe der ausgefüllten Listen sollte bis zum 25. August erfolgen. Jedoch
nahm die Zählung mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, so dass sich der Abgabetermin auf
Mitte November, dann auf Anfang Dezember verschob. Die letzten Fragebögen gingen erst
im Februar 1820 ein.
Beschreibung
Die Listen wurden in Büchern gebunden. Dies geschah entsprechend der damaligen
Verwaltungsstruktur in Domanial-, Ritterschafts-, Klosterämter und Städte. Die Ortsnamen,
welche innerhalb dieser Bände alphabetisch geordnet sind, stehen am Beginn der jeweiligen
Liste und teilweise auch über jedem Blatt.
Durch die Erfassung der Bevölkerung in Listen, ist es nicht immer möglich zu erkennen wo
ein Haushalt endet und der nächste beginnt.
Damit die Listen ein „Vollständiges Verzeichniß Aller, wes Alters, Geschlechts, Gewerbe,
oder Religion sie seyn mögen, welche sich zur Zeit der Anfertigung dieser Liste hierselbst
aufhalten“ ergeben, sind folgende Merkmale auf einem einheitlichen Formular erfasst
worden:
Laufende Nummer: fortlaufende Nummerierung der Personen innerhalb eines Ortes
Ob männlichen oder weiblichen Geschlechts: Eintrag des Geschlechts mit „männlich“
oder „weiblich“ bzw. „m“ oder „w“
Vor- und Zunamen: alle Namen der Person
Jahr und Tag der Geburt: Geburtsdatum der Person
(Oft Heiligentag erfasst, der mit Hilfe des Grotefend leicht umgerechnet werden kann:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/grotefend.htm)
Geburtsort
Die Volkszählungen in Mecklenburg-Schwerin im 19. Jahrhundert
Kirchspiel, wohin der Geburtsort gehört: Hauport der lokalen Verwaltungseinheit der
evangelischen Kirche (Kirchspiel)
[Kirchspiel bezeichnet den geografischen Einzugsbereich einer Kirchengemeinde. Es
wird auch als Parochie bezeichnet.]
Stand und Gewerbe: sozialer Status, Beziehung zum Haushaltsvorstand & alle Berufe
Grundbesitz: Besitz, z.B. Häuser, Buden, Ackerflächen
Wie lange er schon hier ist: Anwesenheitsdauer der Person am Ort der Zählung Bsp.:
„seit der Geburt“ „7 Jahre“
Ob ledig oder verheiratet: Familienstand
Religion: Konfession
Allgemeine Bemerkungen: Besondere Angaben zur Person (Behinderungen,
Gesundheitszustand, gegenwärtiger Aufenthaltsort etc.)

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