granit rosa beta

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Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 1/7
Fachinfoblatt
Fachinfoblatt
Rutschhemmende Eigenschaften von
Natursteinfußböden
Rutschhemmende Eigenschaften
von Natursteinfußböden
Ergebnisse eines Forschungsprojektes der VBG
1 Einleitung
Stürzen, Stolpern und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen im gewerblichen wie auch
im privaten Bereich. Nach der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist
die Ursache für das Ausrutschen bei nahezu der Hälfte dieser Unfälle in der Gestaltung des Fußbodens
zu sehen.
In besonders repräsentativen Bereichen, wie zum Beispiel Eingangshallen und Schalterräumen, werden
heute häufig Bodenbeläge aus Naturwerkstein verlegt. Bisher gab es für Architekten und für die
planenden Abteilungen in Unternehmen kaum spezielle sicherheitstechnische Informationen über die
Rutschhemmung von Natursteinfußböden. Die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ enthält technische Lösungen
für die Auswahl und Gestaltung von Fußbodenbelägen in Arbeitsbereichen, bei denen ein Risiko des
Ausrutschens zu vermuten ist. Für zahlreiche Arbeitsbereiche werden Bewertungsgruppen definiert, die
als Maßstab für den Grad der erforderlichen Rutschhemmung des Fußbodenbelags dienen. Bodenbeläge
der Bewertungsgruppe R 9 genügen danach den geringsten, Beläge der Bewertungsgruppe R 13 den
höchsten Anforderungen. Abhängig von dem Grad der Rutschhemmung kann danach jeder
Fußbodenbelag, sofern er die Mindestanforderungen für Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr erfüllt, einer
dieser Bewertungsgruppen zugeordnet werden.
Fußbodenbeläge

in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden,

in Schalterräumen von Geldinstituten sowie

in Kundenräumen von Verkaufsstellen
müssen mindestens der Bewertungsgruppe R 9 entsprechen. Welche Produkte diesen Anforderungen
entsprechen und somit in diesen Arbeitsbereichen verwendet werden können, ist dem Verzeichnis
"Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste" zu entnehmen, dass das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) herausgibt. Diese Liste enthält aber zurzeit – bis auf eine
Ausnahme – keine Natursteinfußböden. Eine Typ- oder Baumusterprüfung von Natursteinfußböden
stieße auch auf grundsätzliche Schwierigkeiten. Da es sich um Naturmaterial handelt, kann ein geprüfter
Naturwerkstein, anders als ein geprüftes Baumuster, nicht die Produkteigenschaften aller Beläge
derselben Steinsorte repräsentieren. Jeder Bauherr müsste demzufolge die Charge, die er verwenden
will, selbst auf Rutschhemmung prüfen lassen. Das kostet Geld und Zeit.
Um Unternehmern und Architekten bei der Auswahl von Natursteinfußböden auch ohne eine
kostenträchtige Prüfung eine Orientierung anbieten zu können, hat die VBG untersuchen lassen, ob
generelle Empfehlungen zum Einsatz von Natursteinfußböden mit unterschiedlicher
Oberflächenbearbeitung gegeben werden können.
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 2/7
2 Beschreibung des Prüfverfahrens
Aus der Menge der in Deutschland als Bodenbelag verwendeten Naturwerksteine wurden 44
repräsentative Belagsorten zur Bestimmung der Rutschhemmung ausgewählt. Von jeder Sorte wurden
Prüfobjekte in drei verschiedenen Oberflächenbearbeitungen hergestellt, und zwar

geschliffen C 120 (C = Carborund, Schliff mit Siliziumcarbid),

geschliffen C 220 sowie

poliert.
Allerdings konnten 12 Steinsorten aufgrund ihrer Struktur keine feinere Oberflächenbearbeitung als C 120
erhalten. Der Bodenbelag aus Schiefer musste spaltrau bleiben. Insgesamt standen schließlich 106
Bodenbeläge für die Untersuchungen zur Verfügung. Die geprüften Natursteinsorten sind im Anhang
aufgeführt.
Das von der VBG beauftragte Forschungsinstitut hat die Untersuchungen in erster Linie auf das
Verfahren gestützt, das nach dem "Merkblatt für Fußböden" zur Bewertung der Rutschhemmung von
Fußbodenbelägen herangezogen wird. Dieses Verfahren basiert auf Begehungsversuchen auf einer
schiefen Ebene. Eine Prüfperson geht bei aufrechter Haltung in Schritten von einer halben Fußlänge
vorwärts und rückwärts mit einem gummibesohlten Schuh auf dem zu prüfenden Bodenbelag – siehe
Abbildung 1. Die Neigung des Bodenbelages ist in Blickrichtung gesehen talwärts gerichtet. Sie wird
während des Versuchsdurchgangs kontinuierlich bis zu dem Neigungswinkel gesteigert, bei dem die
Prüfperson so unsicher wird, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die Begehung fortzusetzen. Der höchste
von der Prüfperson für ein sicheres Begehen noch akzeptierte Neigungswinkel, der "Akzeptanzwinkel",
wird registriert. Dieser Winkel ist schließlich maßgebend für die Einordnung in das Bewertungsschema,
aus dem sich der Grad der Sicherheit des Bodenbelages ergibt.
Prüfeinrichtung
Abbildung 1: Prüfeinrichtung (Schiefe Ebene) mit Sicherheitseinrichtung
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 3/7
Dieses Prüfverfahren ist in DIN 51130 "Prüfung von Bodenbelägen" beschrieben. Das DIN-Verfahren
sieht allerdings vor, dass die Bodenbeläge vor jedem Prüfdurchgang mit Öl benetzt werden. Um jedoch
Erkenntnisse über unterschiedliche Rutschhemmung auf trockenen und nassen Natursteinfußböden
gewinnen zu können, hat das Forschungsinstitut zusätzliche Prüfdurchgänge in einem modifizierten
Verfahren durchgeführt. Es wurden wiederum Begehungsversuche auf einer schiefen Ebene
vorgenommen, diesmal aber auf trockenen und nassen Bodenbelägen. Die Ergebnisse wurden nach
separaten Kriterien bewertet. Darüber hinaus wurden die C 220- geschliffenen Bodenbeläge und die 31
polierten Beläge zusätzlich noch mit lederbesohltem Straßenschuh (statt mit gummibesohltem Schuh) bei
trockenem und nassem Bodenzustand geprüft.
Für die anschließende Bewertung der nach dem DIN-Verfahren geprüften Bodenbeläge wurden die im
"Merkblatt für Fußböden" beschriebenen Kriterien herangezogen. Danach bestimmt der Neigungswinkel
der schiefen Ebene die Zuordnung zu einer der fünf Bewertungsgruppen R 9 bis R 13. Ein
Fußbodenbelag für Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr muss mindestens die Bewertungsgruppe R 9, das
entspricht einem Winkelbereich von 6° bis 10°, erreichen. Unterhalb von 3° sind die Anforderungen, die
für Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr gelten, nicht mehr erfüllt. Fußbodenbeläge, die diesen Wert nicht
erreichen, sind nur in Arbeitsbereichen ohne Rutschgefahr zu verwenden.
Zur Beurteilung der zusätzlichen Prüfdurchgänge nach dem modifizierten Verfahren wurden die
"Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerte" herangezogen. Sie sind an der Universität/Gesamthochschule
Wuppertal von Prof. Reinald Skiba entwickelt worden und basieren auf biomechanischen
Untersuchungen. Sie berücksichtigen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einer bestimmten Reibzahl ein
Ausgleiten erfolgt und welches Ausgleitrisiko allgemein noch in Kauf genommen wird. Die
Mindestanforderung (Sicherheitsgrenzwert) wird danach definiert als Neigungswinkel von 23°. Bei diesem
Grenzwinkel liegt der Übergang zwischen "bedingt sicherem" und "sicherem" Gehen.
3 Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Gegenstand der Untersuchung war der Einfluss der Oberflächenbearbeitung auf die Rutschhemmung.
Eine Auswertung der Prüfresultate nach Gesteinssorten war nicht beabsichtigt. Die
Untersuchungsergebnisse sind deshalb nach Oberflächenbearbeitungen zusammengestellt.
3.1 Oberflächenbearbeitung C 120
Nach dem DIN-Verfahren (Mindestanforderung ist ein Neigungswinkel von 3°) lagen die
Versuchsergebnisse zwischen 3,6° und 42,4°. Alle geprüften Bodenbeläge genügten demnach den
Mindestanforderungen an die Rutschhemmung. Die Untersuchungsergebnisse nach dem modifizierten
Verfahren, im Folgenden "Wuppertaler Verfahren" genannt (Mindestanforderung 23°), lagen in einem
Messwertebereich von 24,5° bis 44,9° trocken und 26,7° bis 43,8° nass. Danach können diese
Bodenbeläge ebenfalls als ausreichend sicher begehbar bewertet werden.
3.2 Oberflächenbearbeitung C 220
Der Messwertebereich nach dem DIN-Verfahren erstreckte sich von 2,3° bis 9,8°. Zehn Bodenbeläge
erfüllten nicht die Mindestanforderungen an die Rutschhemmung. Die Oberflächenbearbeitung C 220
kann also nicht generell als unbedenklich bezeichnet werden.
Die Versuchsergebnisse nach dem Wuppertaler Verfahren verteilten sich über einen Bereich von 21,6°
bis 30,8° bei trockenen und 22,9° bis 41,1° bei nassen Belägen. Auch nach diesem Bewertungssystem
können diese Böden nicht generell als ausreichend rutschhemmend bewertet werden.
Ein Zusammenhang zwischen der Gesteinsart und der Rutschhemmung hat sich nicht gezeigt. Es
besteht auch keine Korrelation zwischen den Ergebnisreihen der beiden Methoden; Prüfobjekte, die nach
der einen Methode als überdurchschnittlich rutschhemmend bewertet werden konnten, waren nicht in
jedem Falle nach der anderen Methode ebenfalls als überdurchschnittlich rutschhemmend zu beurteilen.
Es kann also nur die Feststellung getroffen werden, dass sich aus diesen Versuchsreihen eine auf alle
Gesteinsarten mit der Oberflächenbearbeitung C 220 zutreffende Empfehlung nicht ableiten lässt.
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 4/7
3.3 Oberflächenbearbeitung poliert
Fast alle Bodenbeläge erfüllten die Mindestanforderungen an die Rutschhemmung gemäß der
Bewertungsgruppe R 9 nicht. Nur zwei Prüfobjekte konnten die 3°-Grenze knapp überschreiten. Polierte
Natursteinbodenbeläge sind angesichts dieser Ergebnisse für Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr
auszuschließen.
Auch das Wuppertaler Verfahren lässt eine anders lautende Empfehlung nicht zu. Bei trockenem
Bodenzustand wurden zwar bis auf einen von allen Bodenbelägen Messwerte oberhalb der
Mindestanforderung von 23° erreicht. Die Werte lagen im Bereich von 21,5° bis 39,4°. Bei nassem
Bodenzustand lagen allerdings alle Belagssorten unterhalb des Grenzwertes in einem Bereich von 4,9°
bis 18°.
Polierte Bodenbeläge stellen daher für Bereiche, in die Nässe hereingetragen werden kann, eine nicht zu
akzeptierende Gefährdung dar.
3.4 Prüfung mit Ledersohle
Oberflächenbearbeitung C 220
Die Mindestanforderungen für sicheres Gehen mit Lederschuh (nach dem Wuppertaler Verfahren 23°)
sind von keinem C 220-geschliffenen Natursteinfußboden erreicht worden. Bei trockenem Zustand lag die
Spannweite der Messwerte zwischen 16,3° und 22,2°. Bei nassem Zustand ergaben sich Messwerte von
nur 3,3° bis 11,8°.
Oberflächenbearbeitung poliert
Bei den Versuchen mit dem lederbesohlten Schuh auf polierten Böden erreichten 13 von 31 trockenen
Bodenbelägen die Mindestanforderungen von 23° nicht. Die Ergebnisse verteilten sich über einen
Bereich von 13,7° bis 29°. Für den nassen Bodenzustand wurden Winkel zwischen 1,1° und 6°, also weit
unterhalb der Mindestanforderungen ermittelt.
Die Gefahr des Ausgleitens mit lederbesohltem Schuhwerk auf diesen Böden ist schon im trockenen
Zustand, jedoch mehr noch bei Nässe, als zu hoch zu bewerten. Die auf dem gummibesohlten Schuh
basierende Bewertung, dass polierte Natursteinfußböden bei Nässe eine Gefährdung darstellen, wird
damit bestätigt.
Die folgenden Grafiken zeigen die Untersuchungsergebnisse, getrennt nach Oberflächenbearbeitung und
Bodenzustand.
Messergebnisse
Verteilung der Messergebnisse der Versuche nach dem DIN-Verfahren
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 5/7
Verteilung der Messergebnisse der Versuche nach dem Wuppertaler Verfahren
Verteilung der Messergebnisse der Versuche mit lederbesohltem Schuh nach
dem Wuppertaler Verfahren
4 Zusammenfassung
Bei der Planung von Betriebsräumen müssen Unternehmer sowie Architekten sicherstellen, dass die
vorgesehenen Bodenbeläge eine für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzen.
In Eingangsbereichen, Schalterräumen und anderen Arbeitsbereichen, in die Nässe hereingetragen
werden kann, muss die Rutschhemmung mindestens der Bewertungsgruppe R 9 entsprechen.
Das hier beschriebene Forschungsprojekt hat neue Erkenntnisse zur Bewertung der rutschhemmenden
Eigenschaften von Natursteinbodenbelägen mit unterschiedlicher Oberflächenbearbeitung geliefert. Es
hat gezeigt, dass Natursteinfußböden mit der Oberflächenbearbeitung "geschliffen C 120" grundsätzlich
als ausreichend rutschhemmend anzusehen sind. Alle untersuchten Bodenbeläge erreichten die
Bewertungsgruppe der Rutschhemmung R 9. Die VBG geht davon aus, dass andere Prüfobjekte
derselben Steinsorten und andere Steinsorten mit derselben Oberflächenbearbeitung ebenfalls die
Bewertungsgruppe R 9 erreichen, wenn man sie dem Prüfverfahren unterzieht. Unter dieser Annahme gilt
für Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung "geschliffen C 120", dass sie sowohl in
trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem
Freien betreten werden, und in Schalterräumen von Geldinstituten ausreichend rutschhemmend sind.
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 6/7
Natursteinfußböden mit der Oberflächenbearbeitung C 220 können dagegen nicht uneingeschränkt
empfohlen werden. In der Untersuchung erreichten nicht alle Prüfobjekte die Bewertungsgruppe R 9. Ein
Zusammenhang zwischen Gesteinsart und Rutschhemmung konnte nicht festgestellt werden. Vor dem
Einbau eines solchen Bodenbelags muss also im Einzelfall geprüft werden, ob der zur Verwendung
vorgesehene Naturwerkstein die Anforderungsmerkmale für Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr erfüllt.
Von Natursteinbodenbelägen mit polierter Oberfläche ist generell abzuraten. Die Mindestanforderungen
für die Bewertungsgruppe R 9 nach dem DIN-Verfahren wurden von nur zwei Prüfobjekten erreicht. Bei
der alternativ eingesetzten Methode blieben allerdings bei Nässe alle polierten Beläge weit unter den
Mindestanforderungen.
5 Schlussbemerkung
Um einen Fußbodenbelag sicher begehen zu können, sind nicht nur dessen Materialeigenschaften von
Bedeutung. Auch der Einfluss von gleitfördernden Stoffen muss berücksichtigt werden. Bei
Bodenbelägen mit glatter Oberfläche können Feuchtigkeit und Schmutz zu einer erheblichen
Verminderung der Rutschhemmung führen. Aus diesem Grund sollten in Gebäudebereichen, die direkt
aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit gelangen kann, stets großflächige Schmutz- und
Feuchtigkeitsaufnehmer ausgelegt werden. Auch durch Reinigungs- und Pflegemittel kann die
Rutschhemmung beeinflusst werden. Deshalb ist bei der Auswahl und beim Einsatz dieser Mittel darauf
zu achten, dass sie rutschhemmende Wirkung haben und richtig dosiert zur Anwendung kommen.
Prüfobjekte
Nr.
Art
Steinsorte
Fundort
1
2
Mayener Basaltlava
D Rheinland-Pfalz
2
2
Plaidter Basaltlava
D Rheinland-Pfalz
3
2
Hohenfelser Basaltlava
D Rheinland-Pfalz
4
1
Baltic Braun
SF Rapakivi
5
1
Carmen Red
SF Hamina
6
1
Balmoral
SF Vehmaa/Taivassalo
7
1
New Imperiale
S Smaland
8
1
Granit du Tarn
F Tarn
9
1
Crema Aurora
E Madrid
10
1
Gris Celtic
F Bretagne
11
1
Rose de la Clarte
F Bretagne
12
1
Gris Perla
E Galicia
13
1
Rosa Porrino
E Galicia
14
1
Berocal
E Madrid
15
1
Grey Jasperado
E Galicia
16
1
Azul Claire
P Guimaraes
17
1
Giorgio Azzuro
P Guimaraes
18
1
Bianco Sardo
I Sardegna
19
1
Rosa Beta
I Sardegna
Fachinfoblatt: Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinfußböden 7/7
20
1
Rosa Sardo
I Sardegna
21
1
Giallobras
I Sardegna
22
7
Silver Quarzit
CH Soglio
23
7
Cresciano
CH Tessin
24
7
Dalva
BR Minas Gerais
25
7
Giallo Veneziano
BR Espirito Santo
26
7
Verde Maritaca
BR Minas Gerais
27
1
Verde Lavras
BR Minas Gerais
28
7
Gran Violett
BR Minas Gerais
29
1
Impala
ZA Pretoria
30
7
Multicolor
IND Mysore/Bangalore
31
6
Carrara
I Toscana
32
5
Botticino
I Lombardia
33
6
Bleu Cendre
F Bourgogne
34
5
Jura Kalkstein
D Bayern
35
3
Kordeler Rot
D Rheinland-Pfalz
36
3
Kordeler Gelb
D Rheinland-Pfalz
37
3
Udelfanger Gelb
D Rheinland-Pfalz
38
3
Niederhofener Gelb
D Baden-Württemberg
39
5
Kirchheimer Muschelkalk
D Bayern
40
5
Beauvillon Rubane
F Chatillion sur S.
41
4
Schiefer
P Douro
42
8
Lavalit
D Fa. Adorf, Mayen
43
8
Basalt
D Fa. Adorf, Mayen
44
8
Carrara kl. Korn
D Fa. Adorf, Mayen
Art: 1 = Granit, 2 = Vulkanit, 3 = Sandstein, 4 = Schiefer, 5 = Kalkstein, 6 = Marmor, 7 = Gneis, 8 = Betonwerkstein
Fundort: BR = Brasilien, CH = Schweiz, D = Deutschland, E = Spanien, F = Frankreich, I = Italien, IND = Indien, P = Portugal,
S = Schweden, SF = Finnland, ZA = Südafrika
© 2013 VBG - Hamburg; Stand: Juni 2013
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das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

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