Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung

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Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung
Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung
Afrika ist ein Kontinent im Aufbruch. Politische und wirtschaftliche Entwicklungserfolge
belegen die Wirkung steigender afrikanischer Eigenverantwortung und Eigenleistung.
Diese Erfolge müssen und wollen Europa und Deutschland in gleichberechtigter
Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern weiter unterstützen und fördern.
Zugleich bestehen jedoch wirtschaftliche und politische Fragilität und Risiken fort.
Deren Wirkungen betreffen Europa immer unmittelbarer. Akut ausbrechende Krisen
und Konflikte sind zwar in weiten Regionen Afrikas nicht bestimmend, und die
afrikanischen
Organisationen
und
Staaten
zeigen
sich
zum
eigenen
Krisenmanagement bereit. Mangels ausreichender afrikanischer Ressourcen bedarf es
aber weiterhin der Unterstützung durch die Internationale Gemeinschaft bei der
Reduzierung von Armut und Fragilität, der Bekämpfung von Risiken und der
Bewältigung von Krisen.
Um der Komplexität der Herausforderungen des Kontinents gerecht zu werden,
verfolgen wir einen umfassenden afrikapolitischen Ansatz. Sich weiter wandelnde
Rahmenbedingungen und steigende Erwartungen an unsere Politik verlangen eine
angepasste Fokussierung und Schwerpunktsetzung gegenüber dem Afrikakonzept der
Bundesregierung von 2011. Unser Ansatz muss die Chancen einer werte- und
menschenrechtsbasierten
sowie
am
gemeinsamen
Nutzen
orientierten
Zusammenarbeit mit Afrika auf Augenhöhe sowie unsere Gestaltungsmöglichkeiten
herausstellen, die Risiken benennen und gezielt darauf ausgerichtet sein, positive
Entwicklungen zu stärken und negativen Entwicklungen entgegen zu treten.
Dabei muss es Anspruch der Bundesregierung sein, aktiv Schwerpunkte, Interessen
und Ziele deutscher Politik zu formulieren und früh, schnell, entschieden und
substanziell zu handeln, sowohl national als auch im Rahmen des EUAußenhandelns und innerhalb der Vereinten Nationen. Koordinierung und Kohärenz für
alle Aktivitäten der Bundesregierung sind Voraussetzung für die Wirksamkeit einer
ganzheitlichen und vernetzten Herangehensweise, die nachhaltigen Erfolg haben soll.
Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur müssen einbezogen werden, so
dass sie die Beziehungen zu Afrika aktiv mitgestalten können.
Um die Verständlichkeit, die Klarheit und Eindeutigkeit des Textes zu erhöhen, sind alle verwendeten Personen- und
Funktionsbezeichnungen in ihrer geschlechtsneutralen Bedeutung gemeint (generische Maskulina).
1. Ausgangslage: Wachsende Relevanz Afrikas für Deutschland und Europa
Eine realistische Analyse zeigt: Afrika ist ein Kontinent der Zukunft und der Chancen,
aber Herausforderungen und Risiken für die weitere Entwicklung bleiben. Gleichzeitig
wachsen die Relevanz Afrikas und die Anbindung an die Internationale Gemeinschaft.
Potenziale Afrikas ergeben sich aus seiner demographischen Entwicklung mit einem
riesigen Zukunftsmarkt mit hohem Wirtschaftswachstum, reichen natürlichen
Ressourcen, großen Potenzialen für die landwirtschaftliche Produktion und
Ernährungssicherung aus eigener Kraft, einem wachsenden Mittelstand und einer
jungen und kreativen Bevölkerung, die u. a. Informationstechnologie und
Mobilkommunikation innovativ nutzt. Die Wachstumsraten der letzten Jahre lagen über
dem globalen Durchschnitt, die Aussichten sind weiter grundsätzlich positiv zu
bewerten. Afrikanische Märkte entwickeln sich dynamisch und werden – über die
Rohstoffwirtschaft hinaus – für die deutsche Wirtschaft durch steigende Kaufkraft,
durch Nachfrage nach deutschen Qualitätsprodukten und technischer Expertise sowie
durch steigende Investitionen und innovative Angebote zunehmend interessanter.
Stabilität nimmt in Afrika entgegen verbreiteter Wahrnehmung generell zu.
Demokratische Institutionen und Entwicklungen haben sich in vielen Staaten
konsolidiert und eröffnen Wachstumspotenziale für dynamische Gesellschaften. Es gibt
vielfach Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung und eine Zunahme von
afrikanischen Eigeninvestitionen. Fortschritte bei der regionalen Integration durch
Einrichtung gemeinsamer Märkte und Aufbau einer Sicherheitsarchitektur sind
unübersehbar. Die Afrikanische Union und Regionalorganisationen spielen bei
Konfliktregelungen eine zunehmende Rolle und hegen autoritäre Staatsführungen ein
bzw. reagieren auf Putschversuche.
Herausforderungen
bestehen
dennoch
flächendeckend
weiter:
Rasante
gesellschaftliche Umwälzungen wie Urbanisierung und Verlust tradierter
Orientierungsmodelle, gesellschaftliche Polarisierung, hohes Bevölkerungswachstum,
hohe und in absoluten Zahlen noch wachsende Armut und Arbeitslosigkeit vor allem
bei der Jugend, Menschenrechtsverletzungen, strukturelle Benachteiligung von Frauen
und geschlechtsspezifische Gewalt, Hunger und Mangelernährung, prekäre
Arbeitsverhältnisse, fehlende oder unzureichende soziale Sicherungssysteme,
unzureichende Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere
benachteiligter Bevölkerungsgruppen, ernste Rückstände im Bereich der menschlichen
Entwicklung, insbesondere bei Bildung und beruflicher Qualifikation, verbreitete
Korruption, gesellschaftlich oft unausgeglichenes und für externe Einflüsse anfälliges
Wirtschaftswachstum. Die Wirtschaft entwickelt sich zwar dynamisch, kann mit dem
Bevölkerungswachstum aber nicht Schritt halten. Zu beachten sind außerdem das
Destabilisierungspotenzial regionaler Krisen (z. B. Flüchtlinge und Vertriebene),
Auswirkungen des Klimawandels, Überbeanspruchung und mangelnder Schutz von
natürlichen Ressourcen und Ökosystemleistungen, Energiearmut und Wassermangel,
Verlust an biologischer Vielfalt und massive Umweltschäden durch wachsenden
Bevölkerungsdruck, unklare Landrechte, Mangel an Wissen und geeigneter Technik,
Raubbau und unzureichende staatliche Kontrolle.
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Fragilität afrikanischer Staaten bleibt ein Thema mit erheblichen Auswirkungen auf
Europa. Betroffene Gebiete und Regionen sind gekennzeichnet durch schwache
Institutionen und schwache Staatlichkeit bis zur Gefahr der Staatsauflösung.
Elementare Risikofaktoren sind der Mangel an guter Regierungsführung sowie
Ressourcen- und Verteilungskonflikte zwischen sozial unterschiedlich lebenden
Gruppen. Ethnische und teilweise grenzüberschreitende Loyalitäten sind an den
Peripherien eines Landes oft stärker ausgeprägt als nationale Identitäten. In vielen
Staaten gibt es große und vielfach unkontrollierte Bestände an Kleinwaffen. Fragilität
bietet in einigen Gebieten, insbesondere in Nordafrika und der Sahelzone, Nährboden
für organisierte Kriminalität und nationalen wie internationalen Terrorismus, deren
Auswirkungen nicht auf Afrika beschränkt bleiben. Die dynamischen gesellschaftlichen
Entwicklungen und die Integration in die Globalisierung führen in einzelnen Ländern zu
einer Legitimitätslücke für Regierungen, die die Erwartungen ihrer Bevölkerung nach
staatlichen Versorgungs- und Dienstleistungen (u. a. Zugang zu Nahrung,
Gesundheitsversorgung, Energie, Wasser, Bildung, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit)
nicht erfüllen (können).
Starke Unterschiede zwischen Regionen und Ländern werden deutlicher und
fordern eine immer differenziertere Wahrnehmung und einen differenzierten Einsatz
der zur Verfügung stehenden Instrumente der Zusammenarbeit. Die 54 Staaten des
afrikanischen Kontinents unterscheiden sich durch eigene Geschichte und
Erfahrungen. Sub-Regionen entwickeln ihre Integrationsmechanismen mit
unterschiedlichem Tempo und Schwerpunkten. Nordafrikas Stellung als Teil des
Kontinents und zugleich angebunden an die nahöstliche Region erscheint nicht nur in
unseren Augen ambivalent. Politisch und wirtschaftlich leistungsfähigere Staaten treten
deutlicher hervor. Wirtschaftlicher Fortschritt koexistiert vielerorts neben
unverminderter Armut und unzureichender Schaffung von Arbeitsplätzen.
Neue und alte internationale Partner engagieren sich zunehmend in Afrika, mit
unterschiedlichen Schwerpunkten und Erfolgen, aber mit wachsendem Bewusstsein für
die Breite der Potenziale und Chancen. Dabei zeigt sich gerade der auffälligste Akteur
China, bekannt für Konzentration auf Rohstoffbezug, Nutzung von Agrarland und auf
Absatzmärkte für die eigenen Produkte, zunehmend interessiert an längerfristigen
Investitionen und dauerhaft stabilen Rahmenbedingungen. Auch Indien, die Türkei,
Brasilien, Japan und die USA zeigen großes Interesse am afrikanischen Kontinent. Wir
müssen unsere Kenntnis und das Verständnis der Afrika-Aktivitäten Dritter weiter
verbessern. Wir haben ein strategisches Interesse daran, Glaubwürdigkeit und Einfluss
Europas in Afrika fortzuentwickeln.
Afrikanische Länder, die Afrikanische Union und Regionalorganisationen werden
immer bedeutendere Partner in der internationalen wirtschaftlichen und politischen
Arena. Sie treten dort selbstbewusster, aber auch heterogener auf. Wir müssen sie
verstärkt als unsere politischen Partner wahrnehmen und für gemeinsame Positionen
und Aktivitäten gewinnen, nicht zuletzt im Hinblick auf ein globales Engagement. Die
Afrikanische
Union
und
ihre
Mitgliedsstaaten
übernehmen
zunehmend
Eigenverantwortung auf ihrem Kontinent, auch im Sicherheitsbereich, und sind bereit,
negative Tendenzen offen zu benennen und anzugehen sowie Impulsgeber für
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Reformen zu sein. Die größeren afrikanischen Staaten zeigen als Ordnungsmächte
Ambitionen, einschließlich der Forderung, im VN-Sicherheitsrat vertreten zu sein.
Zum Gesamtbild gehört auch, dass Krisen und Auswirkungen von Konflikten in
Afrika (Flucht, organisierte Kriminalität, Proliferation, Terrorismus, Piraterie u. a. m.)
Europa und Deutschland immer unmittelbarer treffen. Wachsende Verbindungen zum
Maghreb verstärken Probleme subsaharischen Ursprungs. Instabilität löst
Migrationsbewegungen aus, die wiederum Menschenhandel und soziale Unruhen
befördern. Die innen- und sicherheitspolitische Kooperation mit Afrika liegt in unserem
nationalen Interesse. Wir können in einer vernetzten und globalisierten Welt, in einem
Europa ohne Grenzen, Sicherheit in Deutschland nur dann gewährleisten, wenn wir
auch in anderen Regionen dazu beitragen, rechtsstaatliche Strukturen und
funktionierende Sicherheitsbehörden aufzubauen.
Die afrikanischen Erwartungen an Deutschland sind gestiegen: Die Finanzkrise in
Europa und ihr Management hat Deutschland auch in afrikanischen Augen zum
zentralen Akteur in Europa gemacht. Von uns wird deshalb eine stärkere Rolle in den
Beziehungen zu Afrika erwartet. Auch im Kreis der westlichen Partner blickt man
mehr auf Deutschland und erwartet ein der Stellung und den Möglichkeiten
angemessenes Engagement.
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2. Unser Engagement in Afrika
Die Afrikanische Union (AU) und die afrikanischen Regionalorganisationen sowie die
meisten afrikanischen Länder haben große Fortschritte bei der Bewältigung von
Herausforderungen gemacht. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung einer
Friedens- und Sicherheitsarchitektur für den gesamten Kontinent. Der Fortschritt ist
Ergebnis von Eigenverantwortung und der Entschlossenheit, sich der Probleme
anzunehmen; mitentscheidend dafür war und ist aber auch internationale
Unterstützung, vor allem durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten wie Deutschland
sowie durch andere Mitglieder der Internationalen Gemeinschaft.
Gleichzeitig müssen wir besser auf Instabilität und Fragilität in Afrika vorbereitet sein.
Angesichts der fortbestehenden Risiken und Herausforderungen und der trotz
Fortschritten noch unzureichenden eigenen afrikanischen Kapazitäten und Ressourcen
bleibt eine weitere Unterstützung durch die Internationale Gemeinschaft auch in
absehbarer Zeit erforderlich. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen. Dabei
muss das politische, sicherheitspolitische und entwicklungspolitische Engagement
Deutschlands in Afrika gezielt verstärkt, an die sich ändernden Rahmenbedingungen
angepasst und auf die einzelnen Regionen und Länder besser zugeschnitten werden.
Hierdurch soll eine Stärkung der afrikanischen Staaten erreicht werden, was auch
unseren Vorstellungen und Interessen entspricht.
Vor diesem Hintergrund lassen sich Schwerpunkte für unser afrikapolitisches
Engagement der nächsten Zeit identifizieren, mit denen wir positive Entwicklungen
fördern und negativen Entwicklungen wirksam entgegentreten können. Dabei haben
wir genauso die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft Afrikas als Partner im Blick wie die
Regierungen und die regionalen Organisationen:

Regionale Integration weiter stärken. Ziel ist es, politische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu fördern, Spannungen abzubauen, fragile Staaten in
Verantwortungsgemeinschaften einzubinden, größere Märkte mit Freizügigkeit von
Arbeit und Kapital zu schaffen, Handelshemmnisse abzubauen und die Staaten
dadurch attraktiver für heimische wie für ausländische Investoren zu machen.
Außerdem wollen wir Institutionen zur afrikanischen Kontrolle der Einhaltung von
Standards bei guter Regierungsführung und Menschenrechten festigen. Dies
wollen wir erreichen durch eine Intensivierung der Kooperation mit der AU und den
Regionalorganisationen ECOWAS (Economic Community of West African States,
Westafrika), EAC (East African Community, Ostafrika), mit Einbindung neuer
Partner wie China und Indien), SADC (South Africa Development Community,
südliches Afrika), IGAD (Intergovernmental Authority on Development, Horn von
Afrika) und ECCAS (Economic Community of Central African States, Zentralafrika)
sowie einer gezielten Unterstützung weiterer Organisationen wie der ICGLR
(Internationale Konferenz der Großen Seen). Wir wollen die deutsche Afrikapolitik
in der EU stärker und gezielter auf die Förderung der Regionalorganisationen
ausrichten, u. a. durch Transfer von Integrationserfahrungen der Europäischen
Union und Mobilisierung des Elften Europäischen Entwicklungsfonds. Diesem Ziel
soll auch die Stärkung regionaler Mechanismen wie des East African Energy
Networks dienen.
5

Frieden
und
Sicherheit
fördern,
Afrikanische
Friedensund
Sicherheitsarchitektur (African Peace and Security Architecture, APSA)
unterstützen. Ziel ist es, die tatsächliche und vollständige Übernahme
afrikanischer Eigenverantwortung beim Konfliktmanagement durch gezielte
Unterstützung auf dem Gebiet der Ausbildung, Beratung und Ausrüstung von
Streit- und Sicherheitskräften zu ermöglichen und die afrikanischen Partner darin
zu unterstützen, hierfür wie in den Bereichen Konfliktprävention und zivile
Konfliktlösung Kapazitäten aufzubauen. Wir wollen dazu beitragen, dass die
afrikanischen Partner die eigenen Antworten auf jüngste Herausforderungen für
die APSA in Krisen umsetzen: Verbesserung der afrikanischen Kapazitäten für
schnelle Einsätze („African Standby Force“) und Friedensmissionen sowie
Etablierung der maritimen Komponente der APSA z. B. im Golf von Guinea. Wir
werden intensiv an der Entwicklung bzw. Fortschreibung von EURegionalstrategien (Golf von Guinea, Sahel, afrikanische Große Seen, Horn von
Afrika) mitwirken und die EU-Ertüchtigungsinitiative („Enable and Enhance
Initiative“, E2I) auf Bedürfnisse der APSA sowohl auf Ebene der AU wie der
Regionalorganisationen ausrichten. Weiter wollen wir afrikanische Initiativen der
Kleinwaffenkontrolle unterstützen.

Fragilität
abbauen,
Konflikte
und
Gewalt
reduzieren,
Menschenrechtsverletzungen verhindern. Ziel ist es, Krisen rechtzeitig
vorzubeugen, Staatszerfall entgegen zu wirken und negative Einflüsse auf die
Nachbarregionen und auf Europa zu verhindern. Wir werden die Zusammenarbeit
mit fragilen Staaten ausbauen und insbesondere die Zukunftsperspektive von
jungen Menschen adressieren (Einkommen, Beschäftigung, Bildung). Präventiv
und nach Konflikten werden wir uns verstärkt für Sicherheitssektorreformen und
Rechtsstaatsaufbau einsetzen. In Postkonfliktländern werden wir unser
Engagement für die Reintegration von Flüchtlingen und internen Vertriebenen
sowie für den wirtschaftlichen Wiederaufbau unter aktiver Mitwirkung von Frauen
erhöhen. In fragilen Kontexten stimmen wir unser Handeln im Rahmen der Außen-,
Entwicklungs- und Sicherheitspolitik in einem vernetzten Ansatz ab. So wollen wir
im Sahel/Mali unser Engagement im EU- und VN-Rahmen zur
Sicherheitssektorreform und der Ausbildung von Sicherheitskräften vertiefen, den
Versöhnungsprozess weiter aktiv unterstützen und in der Entwicklungszusammenarbeit den bestehenden landesweiten Schwerpunkt „Dezentralisierung
und gute Regierungsführung“ ausbauen, um über die Unterstützung der
demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften Versöhnungsprozesse auch im
Norden Malis zu stärken. In der Region der afrikanischen Großen Seen wollen wir
die Umsetzung des regionalen Rahmenabkommens u. a. mit Beiträgen zum
wirtschaftlichen Wiederaufbau und Bekämpfung struktureller Ursachen von
Konflikten, zur Demobilisierung und Reintegration von Milizangehörigen, zur
Sicherheitssektorreform und zur effektiven Eindämmung des Handels mit
„Konfliktrohstoffen“ unterstützen. In zehn Ländern soll ein Partnerschaftsprogramm
für biologische Sicherheit und Gesundheitssicherstellung den qualifizierten
Umgang mit lebensbedrohlichen Krankheiten und den Schutz vor Missbrauch von
Erregern fördern.
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
Armut und Hunger bekämpfen, Ernährung sichern, Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung sowie nachhaltige Urbanisierung fördern. Die
Landwirtschaft ist ein Kernbereich für die Entwicklung der Volkswirtschaften in
Afrika. Wir wollen mit konkreten Initiativen die Aktivitäten noch stärker auf die
Unterstützung nachhaltiger Produktions- und Produktivitätssteigerung in der
Landwirtschaft Afrikas ausrichten und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen
schonen, mit besonderem Schwerpunkt auf die am wenigsten entwickelten Länder
(Least Developed Countries, LDCs), Länder mit besonderem agrarischen
Potenzial sowie Länder mit hoher Ernährungsunsicherheit. Dabei orientieren wir
uns am panafrikanischen Agrarentwicklungsprogramm (Comprehensive Africa
Agriculture Development Programme, CAADP) und wollen es weiter unterstützen.
Besonderes Augenmerk verdienen Kleinbauern sowie Familienbetriebe, die sich
zunehmend in den Markt integrieren und zur Ernährungssicherung für sich und
ihre Regionen beitragen. Dafür brauchen sie einen gesicherten Zugang zu Land
und Wasser, einen ausreichenden Zugang zu Produktionsmitteln und
insbesondere Krediten, Zugang zu Märkten, Beratung und v. a. Zugang zu
angepassten
Innovationen
und
Technologien
(inklusive
angepassten
Mechanisierungsmöglichkeiten). Eine besondere Bedeutung kommt auch dem
Aufbau von Wertschöpfungsketten (Verarbeitung und Vermarktung) sowie der
Unterstützung überbetrieblicher Kooperationen zu. Die deutsche Wirtschaft soll mit
eigenen Beiträgen in diesen Prozess eingebunden werden. Im Rahmen der
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ werden wir u. a. mit der deutschen
Agrarwirtschaft zehn Innovationszentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten entwickeln. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der in den VN
vereinbarten freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von
Land, Fischerei und Wäldern und die Erarbeitung von freiwilligen VN-Leitlinien für
verantwortungsvolle Investitionen im Rahmen des Ausschusses für
Welternährungssicherung (Committee on World Food Security, CFS). Im Rahmen
der EU-Afrika-Partnerschaft planen wir einen gemeinsamen Aktionsplan zur
Forschung in der Landwirtschaft und Ernährungssicherung.

Rechtsstaatliche Strukturen und gute Regierungsführung fördern,
Korruption bekämpfen. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zur Schaffung von
effektiver Staatlichkeit, offener Gesellschaft und wirtschaftlicher Weiterentwicklung
zu festigen. Insbesondere setzen wir uns für die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure in den Staaten Afrikas ein.
Dies dient auch der Verbesserung einer noch unzureichenden Menschenrechtslage in zahlreichen Ländern. Eine Konzentration auf Rechtsstaatsförderung
ist ein wirksamer Ansatzpunkt, da für die Etablierung eines Rechtsstaats hohe
Interessensübereinstimmung mit der Wirtschaft und der Gesellschaft in den
betreffenden Ländern bestehen. Eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen
ausgerichtete, funktionierende Sicherheitsarchitektur, die das Vertrauen und die
Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Gewährleistung von Sicherheit
erfüllt, ist ein tragendes Fundament jedes Staates. Das deutsche Rechtssystem
und die deutsche Polizei gelten bei afrikanischen Partnern als leistungsfähig und
vorbildlich, deutsche Expertise ist deshalb willkommen. Die Stärkung von
rechtsstaatlichen Strukturen wird auch durch Journalistenaus- und -fortbildung
gefördert. Die Bundesregierung unterstützt dies durch verschiedene Programme.
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Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein
Querschnittsziel unserer Zusammenarbeit, dabei gilt es
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ihre Rolle als
Entwicklungsprozess zu fördern sowie den Schutz von Frauen
stärken.
übergeordnetes
besonders, die
Akteurinnen im
in Konflikten zu

Rechte und sozialen Schutz der Menschen verwirklichen, nachhaltige
Beschäftigungspolitik fördern. Die Wahrung der Menschenrechte bleibt für die
Bundesregierung ein universelles Anliegen. Wir werden weiterhin afrikanische –
staatliche, zivilgesellschaftliche und regionale – Initiativen zur Festigung und
Umsetzung der Menschenrechte unterstützen. Darüber hinaus wollen wir in
besonderer Weise den Schutz von Menschen in den Bereichen Gesundheit, Arbeit
und Soziales fördern. Ein Ziel ist eine bedarfsgerechte, fair finanzierte und allen
Bevölkerungsgruppen zugängliche umfassende Gesundheitsversorgung; unser
Engagement gilt insbesondere der Entwicklung nationaler Gesundheitssysteme,
der Gesundheitsfinanzierung, sexueller und reproduktiver Gesundheit
einschließlich HIV/AIDS-Prävention sowie der Fachkräfteaus- und -weiterbildung.
Zur Förderung nachhaltiger Beschäftigungs- und Sozialpolitik leisten wir Beratung
bei der Entwicklung eigener, auf das jeweilige Land zugeschnittener Ansätze, so
zur Umsetzung und Anwendung des „Global Jobs Pact“ der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und der ILO-Kernarbeitsnormen sowie zum Aufbau
sozialer Basisschutzsysteme („Social Protection Floor Initiative“ der Vereinten
Nationen). Eine verbesserte biomedizinische Forschung ist ein wichtiges Element
zur nachhaltigen Stärkung der Gesundheitssysteme in Afrika. Wir wollen daher
„Forschungsnetze für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ einrichten,
um die Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung nachhaltig zu stärken.
Schwerpunkte liegen dabei in der Umsetzung vorhandener und neuer
Forschungsergebnisse und der öffentlichen Gesundheit.

Fluchtursachen
reduzieren
und
Flüchtlinge
besser
schützen,
Migrationspolitik präventiv und entwicklungsorientiert gestalten und
Missbrauch verhindern. Ziel ist es, gegen die Ursachen von unfreiwilliger und
irregulärer Migration und gegen die Folgen für die Betroffenen gezielt vorzugehen
sowie das regionale und transkontinentale Migrationsgeschehen und die reguläre
Migration besser zu steuern. Hierzu wollen wir durch Maßnahmen beitragen, die
die Sicherheit und Versorgung der Menschen in Herkunftsländern verbessern und
Lebensperspektiven durch Beschäftigung und Einkommensmöglichkeiten für die
Menschen vor Ort schaffen. Wir wollen Menschenhandel bekämpfen und
Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz durch wirtschaftliche Integration von
Flüchtlingen in wichtigen Transitländern stärken. Wir wollen gemeinsam mit EUPartnern den Gesamtansatz Migration und Mobilität als zukunftsweisenden Ansatz
zur Kooperation bei der Migrationspolitik von EU und Afrika stärken. Insbesondere
im Rahmen von Mobilitätspartnerschaften und vergleichbaren Instrumenten bieten
wir kooperationsbereiten Partnern Unterstützung beim legislativen und
administrativen
Kapazitätsaufbau
für
Migrationsmanagement
und
Flüchtlingsschutz im Rahmen rechtsstaatlicher Strukturen an. Im Gegenzug
erwarten wir Kooperationsbereitschaft bei gemeinsamen Maßnahmen gegen
irreguläre Migration und zur Rückübernahme und Reintegration. Migrationsfragen
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sollen stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
den Staaten Afrikas verankert werden. Die Chancen geregelter und legaler
Mobilität – z. B. in Form von Geld- und Wissenstransfers – wollen wir für
Entwicklungsprozesse nutzen.

Die Länder Nordafrikas, flankierend zu den Transformationspartnerschaften
für die arabischen Umbruchländer, gezielt unterstützen. Dies wollen wir
erreichen durch Schaffung eines sicheren und stabilen regionalen Umfelds sowie
im Rahmen einer Stabilitäts- und Entwicklungsinitiative Nordafrika und Nahost. Wir
werden unsere Zusammenarbeit speziell auf junge Menschen ausrichten, um
ihnen positive Zukunftsperspektiven zu eröffnen, um sozialen Sprengstoff zu
mindern und Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Maßnahmen, die junge
Frauen und Männer in Beschäftigung bringen, werden unser Schwerpunkt sein.
Demokratie, Menschenrechte, Gleichstellung von Frauen und Männern,
Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Aufbau der Sicherheitsbehörden, und gute
Regierungsführung sollen über die Einrichtung spezieller Fonds gezielt und flexibel
gefördert werden. Da auf dem Bildungssektor als elementarer Voraussetzung der
Demokratisierung ein weiterer Schwerpunkt liegt, werden wir unsere Bildungs-,
Kultur- und Medieninitiative fortführen und weiterhin umfangreiche Bildungs/Wissenschaftspartnerschaften
und
Stipendienprogramme
fördern
und
Journalisten aus- und fortbilden.

Rohstoffe als Instrument für Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung
verantwortlich nutzen, natürliche Lebensgrundlagen erhalten. Dazu werden
wir unser Engagement zum Erhalt von Biodiversität, zum Schutz und Management
natürlicher Ressourcen sowie zu deren nachhaltiger Bewirtschaftung intensivieren.
Wir streben an: erhöhte Transparenz, faire Rohstoffverträge, die Einhaltung von
Umwelt-, Gesundheits-und Sozialstandards, eine stärkere Weiterverarbeitung und
höhere öffentliche Einnahmen in afrikanischen Ländern. Durch die Förderung von
Zertifizierung wollen wir die Eindämmung des illegalen Handels mit Rohstoffen
gezielt unterstützen. So können wir die Gefahr von Rohstoffkonflikten und
Verteilungskämpfen reduzieren und Vorsorge für das Ende des Rohstoffabbaus
treffen. Zugleich werden wir uns dafür einsetzen, dass die öffentlichen Einnahmen
aus dem Bergbau und anderen wichtigen Grundstoffindustrien für
entwicklungsrelevante öffentliche Aufgaben genutzt werden. Vertrauensvolle
Kooperation im Rohstoffbereich erhöht dabei die Versorgungssicherheit für die
deutsche Wirtschaft. Dies sollte u. a. durch eine führende Rolle bei der G7/G8Initiative zur Beratung bei Rohstoffverträgen geschehen, durch Förderung von
Transparenzinitiativen (Implementierung und Verbreitung des Standards der
Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) und durch Initiativen der
regionalen Rohstoffzertifizierung.

Wirtschaftliches Wachstum, Handel und Investitionen unterstützen. Ziel ist
es, durch höhere Wertschöpfung in afrikanischen Ländern mehr Beschäftigung zu
schaffen und ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum zu erzielen; dadurch sollen
einseitige Abhängigkeiten, z. B. von Rohstoffen, abgebaut und die eigene
Versorgung, Wirtschafts- und Qualitätsinfrastruktur sowie wettbewerbsfähige
Wirtschaftssektoren aufgebaut werden. Dabei kommt der Förderung von
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Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen mit Innovationspotenzial,
Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinstunternehmer und der gezielten Förderung
von Frauen eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich des Handels müssen wir
insbesondere dafür Sorge tragen, dass die von der Europäischen Kommission
verhandelten Wirtschafts- und Handelsabkommen erfolgreich abgeschlossen
werden, dies gilt für die laufenden Verhandlungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) wie auch für
Handelsabkommen mit den südlichen Mittelmeerländern. Diese zielen auf einen
positiven Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und regionaler Integration in den
Partnerländern ab. Wichtig dabei sind breit aufgestellte Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau lokaler afrikanischer Kapazitäten, größtmögliche Flexibilität
beim Marktzugang zur EU und vorsichtige Marktöffnung auf afrikanischer Seite
unter Wahrung der WTO-Konformität, eine starke Verankerung von Sozial- und
Umweltstandards und Flankierung afrikanischer Bemühungen um eine stärkere
regionale Wirtschaftsintegration mit dem Ziel einer afrikanischen Freihandelszone.
Für die Steigerung der Attraktivität von Investitionen in Afrika und die Steigerung
des Wertschöpfungsanteils kommt zudem der Unterstützung der afrikanischen
Staaten bei der Umsetzung des Abkommens der Welthandelsorganisation (World
Trade Organisation, WTO) zu Handelserleichterungen große Bedeutung zu. Einen
besonderen Beitrag wollen wir durch weitere Stärkung der arbeitsmarktorientierten
beruflichen Bildung in Afrika leisten, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Auch wollen wir Staaten bei der Bereitstellung elementarer Versorgungs- und
Dienstleistungen (z. B. durch erneuerbare und dezentrale Energietechnologien)
unterstützen. Auf politischer Ebene initiierte Energiepartnerschaften wie mit
Südafrika, Marokko und Tunesien oder direkt durch Unternehmen angestoßene
Energiepartnerschaften wie mit Nigeria können Modelle für die weitere
Zusammenarbeit sein. Durch sie leistet Deutschland Unterstützung bei der
Bewältigung energiepolitischer Herausforderungen sowie beim Aufbau einer
nachhaltigen Energieversorgung in den Partnerländern und fördert gleichzeitig
Kooperationen auf Unternehmensebene. Mit ostafrikanischen Inselstaaten des
Indischen Ozeans können wir beim Aufbau einer nachhaltigen maritimen
Wirtschaft („blue economy“) zusammenarbeiten.

Potenzial der afrikanischen Märkte für die deutsche Wirtschaft erschließen.
Deutsche Unternehmen sind mit ihrem meist langfristig angelegten
Geschäftsmodell gute Partner für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, auch weil
sie einen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften leisten und hohe Maßstäbe bei
der gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR)
setzen. Ziel ist es, in den afrikanischen Partnerländern auf eine Verbesserung des
regulatorischen Rahmens und des Investitionsklimas insgesamt hinzuwirken, im
Interesse der lokalen Bevölkerung sowie der Investitionsmöglichkeiten auch
deutscher, v. a. kleiner und mittelständischer Unternehmen. Gleichzeitig gilt es, die
Instrumente unserer Außenwirtschaftsförderung noch effizienter zu nutzen, dazu
sollte auch eine schrittweise Ausweitung der Deckungsmöglichkeiten für
entschuldete afrikanische Staaten geprüft werden, die zu den „Heavily Indebted
Poor Countries“ (HIPC) zählen. Wirkungen der Maßnahmen von
Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung wollen wir in Afrika
durch bessere Vernetzung wechselseitig erhöhen.
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
Bildung auf allen Ebenen ermöglichen, Zusammenarbeit bei Wissenschaft
und Forschung intensivieren. Bildung ist der Schlüssel für eine bessere und
selbstbestimmte Zukunft. Bildung in der Breite – nicht nur für Eliten – bekämpft
entwicklungshemmende
Umstände
wie
Korruption
und
ungleiche
Wohlstandsverteilung. Ziel ist ein universeller Zugang zu qualitativ hochwertiger,
relevanter Bildung in allen Bildungsbereichen, gerade auch für marginalisierte
Gruppen. Wir werden einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Grundbildung sowie
auf den Auf- und Ausbau arbeitsmarktorientierter beruflicher Bildungs- und
Qualifizierungssysteme
setzen,
einschließlich
der
landwirtschaftlichen
Berufsbildung. Hierzu wollen wir u. a. neue Ausbildungspartnerschaften mit der
deutschen Wirtschaft entwickeln. Im Hochschulbereich steht die Förderung
begabter junger Menschen sowie vielversprechender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Vordergrund. Die AU werden wir dabei
unterstützen, die Pan-Afrikanische Universität im Bereich Wasser, Energie und
Klimawandel als eine Exzellenzuniversität mit einer engen deutsch-afrikanischen
Hochschul- und Forschungskooperation aufzubauen. In der Forschungszusammenarbeit hat es in den letzten Jahren einen Paradigmenwechsel gegeben.
Ziel ist es weiterhin, den Aufbau von leistungsfähigen Wissenschaftsstandorten
und Forschungszentren in afrikanischen Ländern zu unterstützen. Hier stehen vor
allem aber die gemeinsamen Forschungsziele im Mittelpunkt – viele davon tragen
zur Bewältigung globaler Herausforderung bei. Die Unterstützung des
Kapazitätsausbaus in afrikanischen Ländern ist dabei ein – wenn auch zentrales –
Begleitelement. Im Interesse der Nachhaltigkeit ist für uns ein Eigenbeitrag der
Kooperationspartner von großer Bedeutung. Zudem wollen wir unseren
Forschungseinrichtungen die Möglichkeit eröffnen, mit den weltweit Besten zu
kooperieren – auch in Afrika. Um Zentren der Exzellenz bilden sich in der
Wissenschaft automatisch Netzwerke qualitativer Zuarbeit. In diese Knotenpunkte
zu investieren heißt, Potenziale zu stärken und Brücken für nachhaltige
Kooperationen zu bauen. Um einer Verzahnung mit der Wirtschaft den Weg zu
ebnen, sollen Forschungsprojekte bereits in der Antragsphase stärker die
Möglichkeit von Innovationspotenzialen einbeziehen. Zudem sollen die Schaffung
bzw. der Ausbau von Innovationsstrukturen über Maßnahmen der Systemberatung
unterstützt werden. Modellhafte Kooperationen sollen dazu dienen, Hochschulund Wissenschaftssysteme in unseren Kooperationsländern nachhaltig zu stärken.

Global Governance stärken, natürliche Ressourcen und Umwelt schützen,
biologische Vielfalt erhalten. Ziel ist es, gemeinsame Positionen bei Themen von
globalem und speziell auch afrikanischem Interesse (Ernährung, Klima, Wasser,
Chemikalien- und Abfallmanagement, biologische Vielfalt, Bekämpfung der
Wilderei, Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz) zu finden und damit
Afrikas Beitrag zur Lösung kontinentaler bzw. globaler Herausforderungen zu
erhöhen. Von zentraler Bedeutung ist die Zusammenarbeit bei der Etablierung der
künftigen Globalen Partnerschaft (Post-2015-Agenda). Wir wollen den Dialog mit
afrikanischen Partnern (AU, Regionalorganisationen und Mitgliedstaaten)
intensiver führen. Besondere Beiträge könnten wir leisten durch: die Förderung
des Transfers von Wissen und Technologien zu Wasserfragen; Unterstützung von
nationalen und grenzüberschreitenden Schutzgebieten sowie von Integration von
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Biodiversitätsschutz in Entwicklungsplanungen und politische und wirtschaftliche
Entscheidungsprozesse; verstärkte Anti-Wilderei-Kooperation im VN-Rahmen;
Unterstützung von Legalitäts- und Nachhaltigkeitsnachweisen von Tropenholz und
Bekämpfung
illegalen
Holzeinschlags;
sozialund
umweltgerechte
Stadtentwicklung (nachhaltige Urbanisierung); stärkere Verankerung von Umwelt-,
Menschenrechts- und Sozialstandards im Rohstoffsektor; Ressourceneffizienz;
Umsetzung des Strategischen Plans 2011-2020 des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt und der VN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von
Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern; Erarbeitung der
VN-Leitlinien für verantwortungsvolle Investitionen im Rahmen des Committee on
World Food Security (CFS); Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte. Modellregionen für nachhaltige Entwicklung wollen wir fördern;
die im Rahmen des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“
etablierten Biosphärenreservate werden als Anknüpfungspunkte für die
Zusammenarbeit von Regierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen,
Unternehmen und Forschungseinrichtungen genutzt.

Gemeinsam den Klimawandel begrenzen und die Anpassung an den
Klimawandel in Afrika erleichtern. Wir wollen unsere Zusammenarbeit
insbesondere im Bereich des Klimaschutzes, der Unterstützung beim Aufbau
klimaverträglicher Energiesysteme und der Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels intensivieren. Unter anderem wollen wir die Institutionen des panafrikanischen Landwirtschaftsprogramms dabei unterstützen, Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft afrikaweit zu planen. Die
Situation besonders vulnerabler Gruppen (Kleinbauern, Pastoralisten und
Nomaden) soll dabei berücksichtigt werden. Zudem gilt es, großflächige
artenreiche Wälder und Feuchtgebiete als für das Weltklima bedeutende
Kohlenstoffsenken zu erhalten, um effektiv zum Klimaschutz beizutragen.
Entwaldung und die Degradierung von Wäldern soll gestoppt und damit die
Freisetzung großer Mengen von CO2 vermieden werden. Beim Schutz globaler
öffentlicher Güter wollen wir die aktive Rolle Afrikas als globaler Partner stärken,
etwa bei der Erarbeitung und Umsetzung ambitionierter internationaler Klima- und
Biodiversitätsziele sowie beim Übergang zu einer ressourceneffizienten,
emissionsarmen Entwicklung. Im Forschungsbereich soll mittels der
„Kompetenzzentren Klimawandel und angepasstes Landmanagement“ die
Zusammenarbeit verstärkt werden, um den Staaten vor Ort zu ermöglichen, selbst
valide Entscheidungen im Hinblick auf ihre Landnutzung und Wasserversorgung
treffen können.

Zusammenarbeit im Bereich der Kultur ausbauen. Ziel ist es, das Bewusstsein
für eigene kulturelle Wurzeln zu stärken und damit auch die Resistenz gegenüber
extremistischen Angeboten zu erhöhen. Der Erhalt des kulturellen und natürlichen
Erbes sowie der interethnische und interreligiöse Dialog stehen daher im
Mittelpunkt des kulturellen Engagements der Bundesregierung in Afrika.
Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, die identitätsstiftend und
dialogorientiert sind (Kulturerhaltprogramme, afrikanische Kunstplattform
„Contemporary&“, panafrikanisches Kunstprojekt „Kunst im öffentlichen Raum“)
sollen noch intensiver genutzt werden. Wegen der identitäts- und
12
integrationsfördernden Wirkung des Sports wollen wir auch die sportpolitische
Zusammenarbeit ausbauen. Der internationale außerschulische Jugendaustausch
hat sich in seinen vielfältigen Formen als ein integraler Bestandteil der auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik bewährt.

Wichtige afrikanische Akteure häufig und sichtbar wahrnehmen. Ziel ist es,
eine bessere Verständigung über wichtige afrikanische und globale Fragen
herbeizuführen, unter Einschluss der Behandlung von Fragen der Krisenprävention
und der Krisenreaktion. Über bestehende Formate (z. B. Binationale
Kommissionen mit Südafrika und Nigeria, Regierungsverhandlungen im Rahmen
der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit) wie auch internationale Foren (z. B.
im Kontext der Diskussion zur Post-2015-Agenda) wollen wir den politischen
Dialog mit diesen und anderen Partnern intensivieren und regelmäßiger
durchführen. Im Fokus stehen auch Staaten mit demokratischer Vorbildwirkung
bzw. solche, die einen hohen Beitrag zur regionalen Integration leisten.

Stärkere Abstimmung mit strategischen Partnern zu Afrika. Ziel ist es, diese
Partner für konstruktives Engagement u. a. bezüglich der Stärkung von Stabilität
und Integration zu gewinnen. Dazu wollen wir das Thema Afrika in unseren und
den EU-Dialogen mit China, Indien, Brasilien, der Türkei, den USA usw.
einschließlich bei EU-Drittstaatengipfeln stärker berücksichtigen. Neue
Dialogformate wie z. B. Deutschland-Ostafrika-China-Indien im Rahmen des
Dialogs zum Indischen Ozean sollen weiter entwickelt werden.

Aktive Mitwirkung bei der Neuausrichtung der G7/G8-Afrika Partnerschaft.
Ziel ist eine wirksame Unterstützung der Reform des „African Partnership Forum“
im Hinblick auf eine Einbeziehung strategischer Partner Afrikas jenseits der G7/G8
(insbesondere China, Indien und Brasilien) und die Stärkung der
Eigenverantwortung der afrikanischen Seite für den Dialogprozess. Mit Blick auf
die deutsche G7/G8-Präsidentschaft 2015 wollen wir durch eine signifikante
Einbeziehung Afrikas in den G7/G8-Prozess und Teilnahme am G7/G8-Gipfel die
Bedeutung des Dialogs mit Afrika unterstreichen und substantielle Ergebnisse für
Afrika erzielen.
13
3. Ganzheitlicher und vernetzter Ansatz der Afrikapolitik
Die Bundesregierung sieht im Interesse einer wirksamen und überzeugenden
Afrikapolitik die Notwendigkeit für einen breiten, die Aktivitäten aller Ressorts
einbeziehenden umfassenden und vernetzten Ansatz. Hierzu steht vor Ort in Afrika
das Netz der Auslandsvertretungen, der über 2.000 Experten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, der Auslandshandelskammern, der (grenz-)polizeilichen
Verbindungsbeamten sowie der Militärberater und militärischen Beratergruppen zur
Verfügung. Die Bundesregierung
verfolgt den Anspruch, werte- und
menschenrechtsbasiert, interessenorientiert, früh, schnell, entschieden und
substanziell zu handeln. Dieser Anspruch muss auch die Arbeit in der EU und in
internationalen Organisationen, v. a. in den Vereinten Nationen, prägen. Die
Abstimmung mit den afrikanischen Partnern, der Afrikanischen Union und den
Regionalorganisationen, die es zu unterstützen gilt, bleibt für das Handeln der
Bundesregierung essenziell.
Die deutsche Afrikapolitik ist in den EU-Rahmen eingebettet. Wo immer möglich,
handelt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern. Die europäische
Afrikapolitik wollen wir entscheidend mitgestalten. Dabei gilt es, die Potenziale eines
arbeitsteiligen Vorgehens, v.a. bezüglich der unterschiedlichen Rollen innerhalb der
EU, stärker zu nutzen. Die EU verfügt über einen beispiellos breiten
Instrumentenkasten, den unsere nationalen Instrumente ergänzen sollten, um die
gemeinsamen Ziele zu erreichen. In diesem Sinne unterstützen wir auch den
umfassenden Ansatz der EU. Die EU-Afrika-Partnerschaft bietet eine geeignete
Plattform, um das europäische Engagement mit der afrikanischen Seite abzustimmen.
Gipfeltreffen und ihr „Follow-up“ eröffnen die Gelegenheit, Anpassungen und
Weiterentwicklungen in der Zusammenarbeit, insbesondere die Kooperation zur
Unterstützung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, vorzunehmen
sowie das EU-Instrumentarium (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP;
Gemeinsame
Sicherheitsund
Verteidigungspolitik
GSVP,
Europäischer
Entwicklungsfond EEF, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Frontex, aber auch die
African Peace Facility APF, das Instrument für Stabilität und Frieden IfSP,
Wahlbeobachtung, das Development Co-Operation Instrument DCI etc.) effektiver auf
die afrikanischen Herausforderungen auszurichten.
In entsprechender Weise ist die Kohärenz mit dem Handeln der Vereinten
Nationen zu wahren. Die VN genießen als einzige internationale Organisation mit
quasi-universeller Mitgliedschaft weltweite Legitimität. Durch ihre integrierten
Missionen, die Verzahnung mit den humanitären und entwicklungspolitischen
Unterorganisationen sowie ihre Präsenz in der Fläche haben die VN einen
entscheidenden Vorteil bei langfristiger Stabilisierung und Friedenskonsolidierung.
Deshalb suchen wir eine enge Ein- und Anbindung der VN bei Präventions-und
Stabilisierungsmaßnahmen in fragilen Staaten. Als wichtiger Beitragszahler nehmen
wir zudem Einfluss auf die Afrikaprogramme und Reformprozesse multilateraler
Institutionen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der
Afrikanischen Entwicklungsbank und bauen die strategische Kooperation mit ihnen
aus.
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Für einen umfassenden Ansatz muss sichergestellt werden, dass die afrikapolitischen
Aktivitäten der Bundesregierung in den unterschiedlichen Bereichen koordiniert
werden und kohärent sind. Hier hat das Auswärtige Amt eine übergreifende
Koordinierungsfunktion, die im Bereich der Entwicklungspolitik von der spezifischen
ODA-Koordinierungsfunktion
des
Bundesministeriums
für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ergänzt wird, unter Wahrung federführender
Zuständigkeiten und eigenständiger Wahrnehmung der Vorhaben der einzelnen
Ressorts. Die Bundesregierung arbeitet nicht nur mit staatlichen Stellen, sondern auch
mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur eng zusammen.
Als Mittel der Koordinierung im Rahmen der kohärenten Zusammenarbeit werden
neben der üblichen Ressortabstimmung künftig stärker Länderressortkreise sowie
gemeinsame entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen zur besseren
Vernetzung von Aktivitäten bezüglich eines Landes und zur noch gezielteren
Ausrichtung künftiger Zusammenarbeit, einschließlich der Erstellung von
Länderstrategien, genutzt. „Task Forces“ sollen in den Fällen eingerichtet werden, in
denen insbesondere eine kritische bzw. potenziell krisenhafte Entwicklung der
kontinuierlichen Behandlung durch Vertreter verschiedener Ressorts und
Organisationen bedarf. Gerade hier soll Vernetzung ausgebaut werden: Vom
Informationsaustausch über Strategieentwicklung zu Koordinierung (PortfolioEntwicklung, Schwerpunktsetzung und Arbeitsteilung). Dieser Ansatz erfordert auch
die frühzeitige Einbindung in multilaterales Engagement.
Zur Chancenmaximierung und Konfliktprävention will die Bundesregierung
ressortübergreifend und im EU- sowie VN-Rahmen das gesamte Spektrum ihrer
vorhandenen Mittel einsetzen, politisch, sicherheitspolitisch, entwicklungspolitisch,
regionalpolitisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich, kulturell. Von besonderer Bedeutung
ist die Stärkung verlässlicher ziviler Strukturen in Afrika im Bereich von Polizei,
Grenzsicherung und Justiz. Hierfür verfügen die EU und die VN über ein
breitgefächertes Instrumentarium zivilen Krisenmanagements, das auch präventiv zum
Einsatz gebracht werden kann und sollte; Deutschland bringt sich ein durch die
Ausbildung ziviler Fachkräfte beim Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
(ZIF), durch die Beteiligung an zivilen Friedensmissionen sowie die Ausbildung und
Unterstützung zivilpolizeilicher Kräfte. Multilaterales Vorgehen ergänzt unsere
bilateralen Maßnahmen, wie Ausbildungs- und Ausstattungshilfe und die Entsendung
von Verbindungsbeamten. Außerdem sollen deutsche Expertise und Strukturen bei der
Rechtsstaatszusammenarbeit verstärkt in Afrika eingesetzt werden. Eine
Befähigung regionaler militärischer und (grenz-)polizeilicher Kräfte ist eine
Voraussetzung für das angestrebte eigenständige Konfliktmanagement afrikanischer
Regionalorganisationen. Um Synergieeffekte zu erreichen, wollen wir den Nexus von
Entwicklung und Sicherheit ausbauen.
Die Fähigkeit der Bundesregierung zur Früherkennung von Krisen soll gestärkt
werden. Dazu sollen die Ergebnisse der bestehenden Frühwarnsysteme der Ressorts
(AA-BMVg-BND-BMZ-BMI) im Ressortkreis Zivile Krisenprävention regelmäßig einer
gemeinsamen politischen Bewertung unterzogen werden. Langfristige Trends und über
Landesgrenzen hinausgehende Entwicklungen sind besonders im Auge zu behalten.
15
Im Bedarfsfall soll zusätzliche Berichterstattung angefordert werden. Der zu
beobachtende Raum geht über Afrika südlich der Sahara hinaus und schließt
insbesondere die arabisch-islamische Welt ein. Auf der Grundlage dieser
Lagebewertung sollen ressortübergreifend Handlungsoptionen diskutiert werden, um
die Abstimmungsprozesse im Kontext des Krisenmanagements weiter zu verbessern.
Ebenso erfolgen hierzu regelmäßige Abstimmungen mit wichtigen Partnerregierungen.
Die schnelle und gezielte Leistung von Humanitärer Hilfe bei Notlagen der
Zivilbevölkerung wird weitergeführt und mit Maßnahmen der strukturbildenden
Entwicklungszusammenarbeit verzahnt. Hierzu gibt es eine hervorragende und
bewährte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, die über besondere
fachliche oder regionale Expertise gerade in Afrika verfügen. Eine wichtige Rolle spielt
der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe, ein operatives und flexibles Forum zur
partnerschaftlichen
Zusammenarbeit
mit
Nichtregierungsorganisationen.
Mit
ausgewählten, besonders leistungsstarken Organisationen wollen wir über
Einzelprojekte hinaus die strategische Kooperation ausbauen. Bei akut drohenden oder
eingetretenen Krisen kann auf die bewährten Krisenmechanismen unter Führung des
Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amtes zurückgegriffen werden, etwa zum
Schutz deutscher Staatsangehöriger.
Vorrangiges Ziel des sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands ist die
Stärkung afrikanischer Eigenverantwortung durch die Ertüchtigung afrikanischer
Partner zur erfolgreichen Krisenprävention und wirksamen Krisenreaktion.
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten hierzu schon jetzt in Afrika durch
Ausbildung, Beratung und Ausstattungshilfe einen wichtigen und geschätzten Beitrag
sowohl bei den Regionalorganisationen selbst, als auch bei den Staaten, die für den
Aufbau dieser Kapazitäten maßgeblich sind. Gleichzeitig werden Angehörige von
Streitkräften afrikanischer Staaten bei der Bundeswehr in Deutschland ausgebildet.
Neben den konkreten soldatischen Fähigkeiten wird dabei auch unser Leitbild des
Staatsbürgers in Uniform vermittelt. Damit trägt die Bundeswehr mittel- bis langfristig
zur Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in Afrika bei. Im Rahmen eines
umfassenden und vernetzten Ansatzes (d. h. politisch, zivil, militärisch) und als Teil
kollektiver internationaler, völkerrechtlich abgesicherter Krisenbewältigung ist die
Bundesregierung bereit, sich bei schwerwiegenden Krisen zur Herstellung von Frieden
und Sicherheit auch unmittelbar zu engagieren.
Stabilisierungsmaßnahmen nach Überwindung einer Krise sind wichtiger Teil des
Krisenmanagements. Diese Maßnahmen sollen in Abstimmung insbesondere mit der
EU und den VN eingesetzt werden, um deren Stabilisierungsmittel für Post-KrisenGebiete zu ergänzen (hier v. a. das Instrument für Stabilität und Frieden/IfSP, das
Instrument für Demokratie und Menschenrechte/EIDHR und das EUEntwicklungszusammenarbeitsinstrument „Development Co-operation Instrument DCI“
mit einer eigenen Afrikakomponente, VN-Friedensmissionen, politische Missionen,
Peacebuilding, Kleinwaffenprogramm). Langfristige Maßnahmen in Verantwortung und
mit Mitteln der Europäischen Kommission müssen dabei möglichst nahtlos und
bruchfrei an Operationen/Missionen im Rahmen der GSVP anschließen. Im Umfeld
noch hoher Fragilität nach Konflikten will die Bundesregierung mittelfristige
Krisennachsorge stärker unterstützen.
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Die Erfolgsaussichten unseres Handelns erhöhen sich, wenn wir aufgrund langjährigen
und breiten Engagements über gute Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse, langfristig
aufgebautes Vertrauen und eine gute Vernetzung im staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Bereich verfügen. Solche Länder und Regionen bieten sich für
eine Schwerpunktsetzung unseres Afrika-Engagements an.
Die Bundesregierung betont weiterhin die Bedeutung einer allgemeinen Akzeptanz
ihres umfassenden Ansatzes in der deutschen Gesellschaft und wird ihren Beitrag in
der öffentlichen Diskussion hierzu leisten.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass eine Afrikapolitik, die auf die gestiegene
Bedeutung dieses Kontinents und auf die besonderen Herausforderungen durch die
neuen Anforderungen wirksam eingehen will, mit entsprechenden Mitteln
ausgestattet sein muss. Die Realisierbarkeit von Maßnahmen mit finanzwirksamen
Folgen ist abhängig vom gesetzten haushaltspolitischen Rahmen und der
parlamentarischen Zustimmung. Die eingesetzten Mittel sollen fortlaufend auf
Wirksamkeit und Effizienz kontrolliert werden. Proaktive Maßnahmen bieten dabei
eine wesentlich höhere Effizienz und Nachhaltigkeit als Mittel, die zur Behebung von
akuten Krisen zum Tragen kommen. Die Ergebnisorientierung unserer Afrikapolitik
muss weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt die vorgestellten Ziele und die
dafür eingesetzten Instrumente ins Verhältnis zum Grad der Zielerreichung. Dies gilt
insbesondere für die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit. Messbarkeit und
Wirkung von entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sollen weiter
verbessert werden. Sollte sich abzeichnen, dass ein Ziel nicht erreichbar ist oder dass
die eingesetzten Mittel nicht im angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen, wird die
Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich überprüfen.
Auswärtiges Amt
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