IFRS 16 wird das zukünftige Bilanzbild verändern
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IFRS 16 wird das zukünftige Bilanzbild verändern
IFRS 16 wird das zukünftige Bilanzbild verändern Lösungsansätze für einen möglichst einfachen Umstellungsprozess Alert | März 2016 EY Scout International Accounting Wichtige Fakten im Überblick • Das IASB hat einen neuen Standard für Leasingverhältnisse veröffentlicht, demzufolge Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in ihrer Bilanz ausweisen müssen. • Der neue Standard wird die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer maßgeblich verändern und könnte weitreichende finanzielle und operative Auswirkungen auf Unternehmen haben. • Der neue Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Überblick Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einen neuen Standard für Leasingverhältnisse veröffentlicht, demzufolge Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse bilanziell in Form einer Leasingverbindlichkeit und eines entsprechenden Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen müssen. Dieser Standard wurde vom IASB im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit dem US-Standardsetter Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht. Die Veröffentlichung des FASBLeasingstandards erfolgte am 25. Februar 2016 und auch nach diesem Standard werden die Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in ihrer Bilanz ausweisen müssen. Allerdings stimmen die beiden Standards nicht vollständig überein, da die Boards abweichende Beschlüsse über die Klassifizierung von Leasingverhältnissen sowie deren Erfassung, Bewertung und Darstellung durch Leasingnehmer und Leasinggeber gefasst haben. Diese Unterschiede könnten dazu führen, dass ähnliche Transak tionen nach IFRS und nach US-GAAP unterschiedlich bilanziert werden. In dieser Publi kation geht es hauptsächlich um den neuen Leasingstandard des IASB, IFRS 16 Leases („der neue Standard“). Unternehmen, die sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP bilanzieren müssen, dürften jedoch Wert darauf legen, mehr über die Auswirkungen der Unterschiede zwischen IFRS 16 und dem neuen FASB-Standard zu erfahren. Das IASB hat beschlossen, dass der neue Standard für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zu lässig, sofern der neue Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) zum gleichen Zeitpunkt angewendet wurde oder wird wie der neue Leasingstandard. Was sind die Auswirkungen für Leasingnehmer? Bei vielen Unternehmen spielen Leasingverhältnisse eine entscheidende Rolle in ihrem Geschäftsbetrieb. Da jedoch die meisten Leasinggeschäfte (z. B. Operating-Leasingverhältnisse) bislang außerbilanziell erfasst werden, ist die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach den derzeit geltenden Leasingstandards häufig nicht besonders aufwendig. Nach dem neuen Standard werden Unternehmen mehr tun müssen, als lediglich ihre bisherigen Anhangangaben zu Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen umzuwandeln, um die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sachgerecht darzustellen. Die Einführung des neuen Standards könnte Änderungen der Richtlinien, Prozesse, Kontrollen und IT-Systeme nach sich ziehen, auf die sich die Bilanzierung und ggf. auch die Beschaffung, Verwaltung und steuerliche Behandlung von Leasingverhältnissen stützen. Unternehmen könnten außerdem Wert darauf legen, die Auswirkungen auf Abschlüsse und Finanzkennzahlen zu analysieren, wenn sie Verträge aushandeln, die Leasingverhältnisse darstellen oder enthalten. Diese Maßnahmen werden die Einbindung zahlreicher Fachbe reiche eines Unternehmens erfordern. Datenerfassung und kontinuierliches Datenmanagement IT-Systeme, -Prozesse und -Kontrollen Steuerliche Überlegungen Auswirkungen für Leasingnehmer Abschlüsse und Finanzkennzahlen Bilanzierungsmethoden und -handbücher Beschaffung und Aushandlung von Leasingverhältnissen Datenerfassung und kontinuierliches Datenmanagement Um zunächst festzustellen, welche Änderungen erforderlich sind, damit der neue Standard umgesetzt werden kann, muss vor allem der Zustand des derzeitigen Managements der Daten von Leasingverträgen in einem Unternehmen (d. h. seine Systeme, Richtlinien, Prozesse und Kontrollen) beurteilt werden; dies schließt auch die Daten ein, die für Zwecke der Rechnungslegung benötigt werden. Unternehmen, die bereits über gut organisierte Verwaltungsund Bilanzierungsfunktionen für Leasingverhältnisse verfügen, müssen eventuell nur beurteilen, ob ihre bestehenden Systeme, Richtlinien, Prozesse und Kontrollen an Änderungen infolge des neuen Standards angepasst werden müssen. Doch auch wenn bestehende Systeme (z. B. Tabellenkalkulationsprogramme und Software) bereits einige Informationen über Leasingverhältnisse enthalten, sind diese Informationen möglicherweise nicht ausreichend, um all die Berechnungen durchzuführen, Ermessensentscheidungen (einschließlich kontinuierlicher Beurteilungen) zu treffen und Angaben bereitzustellen, die für die Anwendung bzw. die Umsetzung des neuen Standards nötig sind. Es könnte daher mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein, fehlende Informationen von Leasingverhältnissen manuell zusammenzutragen. Andere Unternehmen (z. B. solche, bei denen die Funktionen der Beschaffung, Verwaltung und Bilanzierung von Leasing verhältnissen in Abhängigkeit von der Geschäftseinheit, dem geografischen Standort oder der Art des geleasten Vermögenswerts dezentralisiert sind) könnten vor großen Herausforderungen stehen. Für diese Unternehmen dürfte es äußerst aufwendig werden festzustellen, ob das Leasingportfolio komplett und die Leasingdaten korrekt und vollständig sind. Ein Beispiel dafür, welchen Änderungsbedarf der neue Standard für die Verwaltung der Leasingdaten eines Unternehmens mit sich bringt, ist die Behandlung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten in einem Vertrag. Bei Verträgen mit mehreren Komponenten muss ein Unternehmen Nichtleasingkomponenten (z. B. operative Tätigkeiten, Wartungsleistungen) identifizieren und getrennt von der Leasingkomponente erfassen. Derzeit messen viele Unternehmen der Identifizierung der unterschied lichen Komponenten wahrscheinlich nur eine untergeordnete Bedeutung bei, da sich deren bilanzielle Behandlung (d. h. die Bilanzierung eines Operating-Leasingverhältnisses und eines Dienstleistungsvertrags) häufig nicht unterscheidet. Der neue Standard räumt Leasingnehmern ein Bilanzierungswahlrecht ein, demzufolge sie Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente bilanzieren können. Dies hätte jedoch eine Erhöhung der in der Bilanz erfassten Leasingverbindlichkeit zur Folge. Wir gehen davon aus, dass Leasingnehmer dieses Wahlrecht dann in Betracht ziehen, wenn die Nicht leasingkomponenten keinen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung darstellen. Daher dürften Leasingnehmer, die sich gegen eine Zusammenfassung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten entscheiden, zuverlässige Prozesse zur Identifizierung und Bilanzierung der separaten Komponenten benötigen, wenn sie die Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Bilanzen so gering wie möglich halten wollen. IT-Systeme, -Prozesse und -Kontrollen Die derzeitigen leasingbezogenen IT-Systeme sind häufig in erster Linie als Unterstützung bei der Verwaltung von Leasingverhältnissen konzipiert, und viele von ihnen sind schwerpunkt mäßig auf das Leasing von Immobilien oder die Investition eines Leasinggebers in geleaste Vermögenswerte ausgerichtet. IFRS Developments März 2016 | 2 Leasingnehmer verwenden jedoch üblicherweise Tabellenkalkulationsprogramme, um die aktuellen Vorschriften für die Bilanzierung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen zu erfüllen. Denn die derzeitigen leasingbezogenen IT-Systeme verfügen häufig nicht über die nötigen Funktionen, um die für die Bilanzierung erforderlichen Berechnungen durchzuführen. Um die neuen Darstellungs- und Angabevorschriften für Abschlüsse zu erfüllen, müssen Unternehmen entscheiden, ob sie ihre bestehenden Systeme aufrüsten oder ein neues System einführen wollen. Die Auswahl oder die Aufrüstung eines IT-Systems für Leasingverhältnisse wird voraussichtlich Input erfordern, und zwar nicht nur von der Buchhaltung, sondern auch von den Funktionen Verwaltung von Leasingverhältnissen und IT, je nachdem, wie das ERP-Umfeld (ERP = Enterprise Ressource Planning) des Unternehmens aussieht. Bei der Einführung eines IT-Systems ist es immer wichtig, vor der Auswahl eines Anbieters die Systemanforderungen und die Erwartungen von relevanten Stakeholdern zu definieren. Wenn sich ein Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards für eine vollständige retrospektive Anwendung entscheidet, muss es Vergleichsperioden anpassen. Außerdem müssen für die externe Berichterstattung, für lokale gesetzliche Anforderungen und für steuerliche Zwecke ggf. getrennte Bücher geführt werden. Dies wird die Anforderungen an IT-Systeme erhöhen und könnte auch Prozesse und Kontrollen komplizierter gestalten. Die Identifizierung, Konzeption und Implementierung von Änderungen an IT-Systemen ist keine einfache Angelegenheit. Wie viel Zeit dafür anfallen wird, hängt von den bestehenden Systemen ab. Unternehmen, die derzeit an der Entwicklung oder Verbesserung von IT-Systemen für die Rechnungslegung arbeiten, sollten im Rahmen dieser Tätigkeiten die Anforderungen des neuen Standards berücksichtigen. Dadurch könnte eine spätere kostenintensive Überarbeitung und Neuentwicklung der bestehenden Systeme vermieden werden. Unternehmen sollten sich aber auch darüber im Klaren sein, dass IT-Programme zwar für die Sammlung der Daten und die Durchführung der Berechnungen, die von dem neuen Standard verlangt werden, nützlich sind, aber keine Komplettlösung darstellen – kein Computerprogramm kann dem Menschen die im neuen Standard geforderten wesentlichen Schätzungen oder Ermessensentscheidungen abnehmen. Bilanzierungsmethoden und -handbücher Nach dem neuen Standard müssen Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden. Beispielsweise kann die Beurteilung, ob eine Vereinbarung die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllt, Ermessensentscheidungen erfordern. Dies gilt u. a. bei Vereinbarungen, die eine wesentliche Dienstleistungskomponente enthalten. Die überarbeitete Definition eines Leasingverhältnisses kann dazu führen, dass einige Vereinbarungen anders als gemäß den derzeit geltenden Standards bilanziert werden. Andere wichtige Bereiche, die Ermessensentscheidungen erfordern, betreffen Leasingzahlungen und die Laufzeit von Leasingverhältnissen, einschließlich der kontinuierlichen Beurteilungen der Laufzeit von Leasingverhältnissen und der Bilanzierung von Änderungen der Leasing verhältnisse. Während das IASB davon ausgeht, dass zahlreiche Schlussfolgerungen nach dem neuen Standard unverändert bleiben, können viele zu treffende Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den Fokus der Unternehmen geraten, die verstärkte Aufmerksamkeit erfordern, da Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen künftig in den meisten Fällen in der Bilanz ausgewiesen werden. Außerdem können sowohl beim Übergang auf den neuen Standard als auch danach eine Reihe von Bilanzierungswahlrechten in Anspruch genommen werden. Dabei geht es beispielsweise darum, ob die Ausnahmen in Bezug auf den Ansatz kurzfristiger Leasingverhältnisse und von Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte angewendet werden sollen oder nicht. Schließlich räumt der neue Standard verschiedene Übergangs erleichterungen ein, die, wenn sie angewendet werden, dazu beitragen können, den Implementierungsaufwand zu verringern. Unternehmen müssen verstehen, welche Auswirkungen diese Optionen haben, damit sie fundierte Entscheidungen über die Auswahl der Wahlrechte treffen können. Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Methoden und Bilanzierungshandbücher aktualisieren, ihre Mitarbeiter in dem neuen Standard schulen und Auslegungen der Sachverhalte unternehmensspezifisch definieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Einklang mit den Richtlinien vorgenommen und konsistent ausgelegt werden. Beschaffung und Aushandlung von Leasingverhältnissen Nach dem neuen Standard bilanzieren Leasingnehmer den Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen als Verbindlichkeit aus Leasingverhältnissen. Ähnlich wie bei der bisherigen bilanziellen Behandlung schließt die Definition von Leasingzahlungen bestimmte variable Zahlungen nicht mit ein und die Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt nur die Laufzeitoptionen, deren Inanspruchnahme hinreichend sicher ist. Somit dürften Leasingnehmer ihre Bedürfnisse neu beurteilen, wenn sie die Laufzeiten ihrer Leasingverhältnisse und ihre Leasingzahlungen aushandeln. Ein im Vergleich zu festen Zahlungen höherer Anteil variabler Zahlungen oder kürzere Grundmietzeiten der Leasingverhältnisse könnten zu geringeren Leasingverbindlichkeiten führen. Einige Leasingnehmer könnten neu beurteilen, ob es günstiger ist, einen Vermögenswert zu kaufen, anstatt ihn zu leasen. Zumindest sollten sich Unternehmen, die neue Leasingverträge abschließen, über die potenziellen Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Abschlüsse im Klaren sein. IFRS Developments März 2016 | 3 Auch wenn einige der Konzepte zur Verringerung der Leasingverbindlichkeit aus Sicht der Bilanzierung im Abschluss vorteilhaft erscheinen, sollte Leasingnehmern bewusst sein, dass diese Konzepte bestimmte wirtschaftliche und geschäftliche Risiken bergen. Daher sollten Unternehmen alle Änderungen ihrer Strategie für die Verwendung von Leasingverträgen vor dem Hintergrund ihrer unternehmerischen Anforderungen berücksichtigen. So kann bei einem Unternehmen beispielsweise eine kürzere Laufzeit eines Leasingvertrags für eine Immobilie zwar zu einer geringeren Leasingverbindlichkeit führen, wohingegen aber die verkürzte Laufzeit die Planungssicherheit über den Standort entsprechend deutlich einschränkt. Leasinggeber könnten ihrerseits zögern, das zusätzliche Risiko, das mit variablen Zahlungen und kürzeren Grundmietzeiten von Leasingverhältnissen einhergeht, zu übernehmen. Unternehmen sollten zwar geschäftliche Entscheidungen nicht auf der Grundlage der bilanziellen Folgen treffen, sie sollten sich jedoch der Konsequenzen dieser Entscheidungen für ihre Rechnungslegung bewusst sein. Steuerliche Überlegungen Die erstmalige Anwendung des neuen Standards wird dazu führen, dass zusätzliche steuerliche Überlegungen angestellt werden müssen. Dazu gehört die Klärung der Frage, welche Auswirkungen die Änderungen im Bereich der Leasingbilanzierung auf die bestehenden Steuerpositionen, auf die übergangsbedingten Anpassungen der latenten Steuern und die Fortschreibung der Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz haben. Unternehmen müssen untersuchen, welche Änderungen in Bezug auf die steuerbezogenen Prozesse und Kontrollen erforderlich sind, um steuerlich notwendige Anpassungen zu ermitteln. Die steuerlichen Auswirkungen werden natürlich von den Vorgaben der jeweils geltenden Steuergesetze sowie von der Frage, ob und wie diese an die Vorschriften des neuen Standards angepasst werden, abhängig sein. Abschlüsse und Finanzkennzahlen Bei den meisten Leasingnehmern wird der neue Standard eine Aufblähung ihrer Bilanzsumme zur Folge haben. Verglichen mit den derzeit geltenden Bilanzierungsvorschriften würde dies wiederum zu einer Verschlechterung des Verschuldungsgrades und der Gesamtkapitalrentabilität führen. Außerdem könnten bestimmte aufsichtsrechtliche Kennzahlen beeinflusst werden. Was sind die Auswirkungen für Leasinggeber? Ein Unternehmen sollte die möglichen Auswirkungen auf seine Abschlüsse und Finanzkennzahlen beurteilen und abschätzen, wie diese die Bewertung seiner Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Stakeholder beeinflussen könnten. Unternehmen müssen aller Voraussicht nach ihren internen und externen Stakeholdern die bilanziellen Auswirkungen des neuen Standards darstellen. Einige Unternehmen gehen davon aus, dass in der Übergangsphase eine klare Kommunikation der wichtigsten Leistungsindikatoren an die Stakeholder sowohl nach den aktuellen Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als auch nach dem neuen Standard erforderlich sein wird. Außerdem sollten Unternehmen prüfen, ob Vergütungsleistungen (z. B. Mitarbeiterboni) und Kreditvereinbarungen („Covenants“) vor dem Hintergrund des neuen Standards anders gestaltet werden müssen. Eine Neuverhandlung derartiger Vereinbarungen könnte jedoch schwierig sein. So kann beispielsweise der Fall eintreten, dass Unternehmen ihre bestehenden Kreditvereinbarungen analysieren und, falls erforderlich, mit ihren Kreditgebern neu verhandeln müssen, entweder um mehr Spielraum bei den Konditionen zu gewinnen oder um festzuschreiben, dass bei der Berechnung der Covenants weiterhin die aktuell geltenden Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen zur Anwendung kommen. Die weitere Anwendung dieser aktuell geltenden Vorschriften mag auf den ersten Blick praktikabel erscheinen, hat aber den Nachteil, dass kontinuierlich separate Bücher ausschließlich für die Berechnung der Covenants geführt werden müssen. Ähnliche Überlegungen sollten angestellt werden, wenn zentrale Kennzahlen von Ver gütungsvereinbarungen betroffen sind. Abgesehen von neuen Angabevorschriften entspricht die Bilanzierung durch die Leasinggeber weitgehend der derzeit geltenden Bilanzierung. Die Leasinggeber müssen jedoch verstehen, wie sich der neue Standard auf das Verhalten ihrer Leasingnehmer/Kunden auswirken könnte. Denn nur so können Leasinggeber Leasingverträge aushandeln, die den Bedürfnissen ihrer Kunden entgegenkommen. So könnten einige Leasingnehmer beispielsweise kürzere Laufzeiten ihrer Leasingverhältnisse oder einen höheren Anteil variabler Zahlungen wünschen, um ihre bilanziellen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Kürzere Laufzeiten und variable Zahlungen könnten allerdings dazu führen, dass die Leasinggeber ihre Umsatzerlöse nicht mehr präzise vorhersehen können und dass die Kosten für die Leasingnehmer steigen. Leasingnehmer könnten verlangen, dass Leasinggeber ihnen Nichtleasingkomponenten separat in Rechnung stellen. Dies würde ihnen die Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgelts auf die Leasingund Nichtleasingkomponenten erleichtern und so die bilanziellen Auswirkungen minimieren. Aus geschäftspolitischen Gründen könnten Leasinggeber einer Offenlegung derartiger Informationen jedoch ablehnend gegenüberstehen. Und auch wenn ein vertraglich vereinbarter Preis der Einzelveräußerungspreis für ein Gut oder eine Dienstleistung sein mag, ist nicht davon auszugehen, dass dies auch für bilanzielle Zwecke der Fall ist. IFRS Developments März 2016 | 4 Welche Vorbereitungsmaßnahmen sollten Unternehmen ergreifen? 1. Den aktuellen Stand der Leasingaktivitäten verstehen (z. B. Beschaffung, Verwaltung sowie Bilanzierung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen) 4. Neue Bilanzierungsmethoden sowie entsprechende Prozesse, Kontrollen und Systeme einführen, um die neuen Anforderungen für Leasingdaten zu erfüllen und die bilanziellen Auswirkungen zu verstehen Aktueller Stand Künftiger Stand 2. Änderungen infolge des neuen Leasingstandards identifizieren (z. B. Datenlücken, Prozesse, Kontrollen, Systeme und Steuern) 3. Lösungen für Bilanzierungsänderungen konzipieren (z. B. neue Bilanzierungsmethoden sowie entsprechende Prozesse, Kontrollen und Systeme) 5. Umstellung auf den neuen Leasingstandard Den neuen Leasingstandard verstehen Information Ein erster Schritt bei der Vorbereitung auf die Einführung eines neuen Rechnungslegungsstandards besteht grundsätzlich darin, ein Verständnis der Änderungen zu gewinnen. Unternehmen sollten den neuen Standard analysieren und die Auswirkungen der Änderungen eruieren, einschließlich der Unternehmensbereiche, in denen die größten Auswirkungen zu erwarten sind. Außerdem ist es wichtig, über potenzielle Änderungen in der Interpretation des neuen Standards auf dem Laufenden zu bleiben. Globale Unternehmen, die nach IFRS und nach US-GAAP bilanzieren, müssen zusätzlich die Änderungen in den US-GAAP berücksichtigen. Obwohl ein langfristiges Ziel des Projekts lautete, einen einzigen harmonisierten Leasingstandard zu veröffentlichen, kamen das IASB und das FASB bei einigen zentralen Themen zu keiner Einigung. Einer der Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und dem voraussichtlichen US-GAAP-Standard dürfte in der Klassifizierung von Leasingverhältnissen und deren anschließender Bewertung liegen. So müssen Leasingnehmer gemäß dem Beschluss des IASB die meisten Leasingverhältnisse in ähnlicher Weise wie die derzeitigen Finanzierungsleasingverhältnisse behandeln. Dies wird dazu führen, dass für diese Leasingverhältnisse ein Abschreibungs- und ein Zinsaufwand entstehen werden. Demgegenüber hat das FASB entschieden, dass Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in zwei Kategorien einstufen müssen: Finanzierungsleasingverhältnisse und Operating-Leasingverhältnisse. Während beide Kategorien von Leasingverhältnissen in der Bilanz der Leasingnehmer angesetzt werden, wird die Aufwandserfassung basierend auf der Klassifizierung von Leasingverhältnissen ähnlich wie bei den derzeitigen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen erfolgen. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass der neue IASB-Standard eine Ausnahmeregelung für die Erfassung von Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs, Tablets und Telefone, jedoch keine Fahrzeuge) aufseiten des Leasingnehmers enthält. Demzufolge könnten für Unternehmen, die IFRS und US-GAAP anwenden müssen, zusätzliche Kosten und Komplexitäten auftreten. Denn sie müssen multiple Prozesse und Systeme einrichten, um die Anforderungen der beiden Standards zu erfüllen. Ferner ist es wichtig, die jeweiligen Unterschiede zu erkennen, wenn sie einen Abschluss mit einem anderen vergleichen. Projektteam und Projektplanung Nachdem sie eine genaue Vorstellung von dem neuen Standard gewonnen haben, sollten Unternehmen ein funktionsübergreifendes Team zusammenstellen und einen Projektplan mit einem effektiven Projektmanagement entwickeln, um den Standard einzuführen. Dabei gibt es wahrscheinlich keinen allgemeingültigen Ansatz, da die Art der Leasingaktivitäten (d. h. die Leasinggegenstände, der Wert und der Umfang von Leasingverhältnissen), die bestehenden Richtlinien und Prozesse, die Rechnungslegungsvorschriften und die strategischen Geschäftsentscheidungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind. Ein weiteres entscheidendes Planungselement besteht darin, eine angemessene Projektsteuerung sicherzustellen. Dazu gehört auch, die relevanten Stakeholder um Input zu bitten und die Frage zu klären, ob ein Unternehmen lediglich den neuen Standard erfüllen will oder diesen als Chance sieht, um organisatorische Verbesserungen und Einsparungen bei seinen Leasingaktivitäten zu erzielen. Analyse: den aktuellen Stand verstehen und Änderungen identifizieren Mit dem neuen Standard werden nicht alle Aspekte der derzeitigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen geändert. Daher sollten Unternehmen prüfen, welche Arten von Leasingverein barungen bestehen, und die für diese Leasingvereinbarungen genutzten Beschaffungs-, Verwaltungs- und Bilanzierungsfunk tionen vor dem Hintergrund der Bestimmungen des neuen Standards analysieren. Auf diese Weise können Unternehmen den Umfang der notwendigen Änderungen bestimmen und den Übergang angemessen gestalten und planen. Im Rahmen dieser Prüfung sollten Unternehmen die in anderen Abteilungen (z. B. Treasury, Recht, IT und Steuern) bestehenden Richtlinien und Systeme berücksichtigen und verstehen, wie Prozesse, die sich auf Leasingaktivitäten beziehen, je nach Standort und aufgrund anderer Unterschiede innerhalb des Unternehmens variieren können. Konzeption, Einführung und Übergang Die Einführung des neuen Standards wird von den Unternehmen die Festlegung des Übergangszeitpunkts erfordern. Es kann sein, dass sich Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung des Leasingstandards entscheiden, damit der Übergangszeitpunkt mit dem Übergang auf den neuen Standard zur Umsatzrealisierung zusammenfällt. Sobald die Entscheidungen zum Übergang getroffen sind und eine klare Vorstellung von den Änderungen besteht, die aufgrund der Analyse des aktuellen Stands notwendig sein werden, können Unternehmen den Einführungs- und Übergangsplan entwerfen. IFRS Developments März 2016 | 5 Die Vorbereitung auf eine Bilanzierungsänderung von solcher Tragweite ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie verstehen, wie sich der neue Standard auf Ihr Unternehmen auswirken wird. Alle Unternehmen mit umfangreichen Leasingaktivitäten sollten jetzt damit anfangen, den neuen Standard zu analysieren und sich mit seinen Auswirkungen auseinanderzusetzen. Wir sind überzeugt, dass eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend dazu beiträgt, die Umsetzungskosten zu reduzieren und unliebsame Überraschungen wie auch teure Fehler zu vermeiden. Wie EY Sie unterstützen kann Mithilfe eines multidisziplinären Teams von Fachleuten aus den Bereichen Rechnungslegung, Steuern, Unternehmensimmobilien, Systemlösungen und IT kann EY Sie dabei unterstützen, die Konsequenzen des neuen Leasingstandards für Ihr Unternehmen zu beurteilen. Die nachstehende Tabelle enthält Überlegungen, die Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Standard anstellen sollte. Darüber hinaus wird dargestellt, wie EY Ihnen von der anfänglichen Analyse bis hin zur möglichen erstmaligen Anwendung zur Seite stehen kann. Problemstellungen und Maßnahmen Wie EY Sie unterstützen kann Allgemeines Verständnis der Anforderungen des neuen Standards •► Entwicklung und Hilfe bei der Durchführung von Trainings für die Mitarbeiter des Unternehmens • Bereitstellung von Informationen zu den Standpunkten von IASB, FASB und Aufsichtsinstitutionen Durchführung einer Einschätzung der Aus- • Beratung und Unterstützung bei folgenden Aktivitäten: •Erfassung aller Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich des neuen Stanwirkungen des neuen Standards auf Ihr Undards fallen ternehmen •Zusammenstellung von Informationen, die gemäß dem neuen Standard erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die zusätzlichen Angabevorschriften •Zusammenfassung vertraglicher Regelungen von Leasingverträgen sowie Auslegung und Anwendung des Standards auf die derzeitigen Verträge •Entwicklung einer einheitlichen Methode für Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die ggf. notwendig sind, um zu beurteilen, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, um Leasing- und Nichtleasingkomponenten voneinander zu trennen, die Laufzeit von Leasingverhältnissen und Leasingzahlungen zu schätzen und Sachverhalte zu identifizieren, die neu beurteilt werden müssen •Beurteilung der Leasingklassifikationen von Leasinggebern, einschließlich Schätzungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des beizulegenden Zeitwerts des geleasten Vermögenswerts zu Leasingbeginn sowie des Restwerts zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses •Berechnung der Auswirkungen auf Abschlüsse und wichtige Finanzkennzahlen Einschätzung der Auswirkungen des neuen Standards auf strategische Geschäftsentscheidungen ► • Beratung und Unterstützung bei folgenden Aktivitäten: •Analyse der Auswirkungen der Änderungen auf die finanzielle Performance und damit zusammenhängender Kennzahlen hinsichtlich Covenants oder Vergütungsvereinbarungen •Analyse beim Leasingnehmer bezüglich der Frage, ob es künftig sinnvoller ist zu leasen oder zu kaufen •Entscheidungen beim Leasinggeber, die Bedingungen der Leasingvereinbarungen zu ändern, um die Bedürfnisse von Leasingnehmern/Kunden angesichts der Änderungen der Bilanzierung aufseiten der Leasingnehmer zu erfüllen IFRS Developments März 2016 | 6 Problemstellungen und Maßnahmen Wie EY Sie unterstützen kann Benchmarking Ihres Unternehmens gegenüber Vergleichsunternehmen und anderen Branchenteilnehmern •Untersuchung, wie andere Unternehmen an den neuen Standard herangehen, welche Probleme sich dabei ergeben haben und welche Lösungswege entwickelt wurden •Unterstützung bei der Evaluierung der Angaben von Vergleichsunternehmen, Wettbewerbern und anderen Branchenteilnehmern hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen auf die Rechnungslegung Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen des neuen Standards •► Beratung zur Analyse der Steuerpositionen, die sich aus dem neuen Standard ergeben, sowie Unterstützung bei der Reduzierung der Steuerrisiken und der Bestimmung der steuerlichen Auswirkungen von geplanten Änderungen an bestehenden Leasingverhältnissen Planung der erstmaligen Anwendung des neuen Standards •► Beratung zum Projektmanagement und zur Projektplanung, einschließlich Zeitablauf, Aufgabenverteilung und Ressourcenzuordnung Aktualisierung von Bilanzierungshandbüchern und -methoden •► Unterstützung bei der Überarbeitung der Bilanzierungshandbücher und Anregungen zu den vom Management ausgewählten Bilanzierungsmethoden •Unterstützung bei der Erstellung von Richtlinien unter Berücksichtigung der Vorschriften des neuen Standards Kommunikation mit den Stakeholdern (Analysten, Regulatoren und Anteilseigner) über die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des finalen Standards • Beratung zur Entwicklung eines Kommunikationsplans •Beratung zur Erstellung der entsprechenden Veröffentlichungen IFRS Developments März 2016 | 7 Ihre Subject Matter Experts – Leasing Elfriede Eckl Telefon +49 6196 996 27339 [email protected] Jochen Kirch Telefon +49 6196 996 24240 [email protected] Christoph Piesbergen Telefon + 49 40 36132 12343 [email protected] Ihre Ansprechpartner aus dem IFRS Solutions Center in Deutschland, Österreich und der Schweiz Deutschland Nord/Ost Stefania Mandler Telefon +49 341 2526 23583 [email protected] West Andreas Muzzu Telefon +49 231 55011 22126 [email protected] Mitte Jörg Bösser Telefon +49 6196 996 26944 [email protected] Südwest Helge-Thomas Grathwol Telefon +49 621 4208 10132 [email protected] Österreich Stefan Uher Telefon +43 732 790 790 [email protected] Bayern Dr. Christine Burger-Disselkamp Telefon +49 89 14331 13737 [email protected] Schweiz Roger Müller Telefon +41 58 286 3396 [email protected] Christiane Hold Telefon +49 89 14331 12368 [email protected] Gerd Winterling Telefon +49 6196 996 24271 [email protected] Mit einer guten Ausrüstung und einem verlässlichen Kompass lässt sich jede Strecke bewältigen und jedes Ziel erreichen – egal wie kompliziert der Weg und wie herausfordernd das Ziel ist. Mit unserem IFRS Solutions Center wollen wir Ihnen das passende Rüstzeug zur Verfügung stellen – damit Sie Ihr Unternehmen sicher und erfolgreich durch die vielen IFRS-Neuerungen steuern. Besuchen Sie uns im Internet (www.de.ey.com/IFRS sowie www.de.ey.com/EYScout) oder kontaktieren Sie das IFRS Solutions Center gerne auch über E-Mail: [email protected] IFRS Developments März 2016 | 8 EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory About EY EY is a global leader in assurance, tax, transaction and advisory services. The insights and quality services we deliver help build trust and confidence in the capital markets and in economies the world over. We develop outstanding leaders who team to deliver on our promises to all of our stakeholders. In so doing, we play a critical role in building a better working world for our people, for our clients and for our communities. 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