IFRS 16 wird das zukünftige Bilanzbild verändern

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IFRS 16 wird das zukünftige Bilanzbild verändern
IFRS 16 wird das
zukünftige Bilanzbild
verändern
Lösungsansätze für einen möglichst
einfachen Umstellungsprozess
Alert | März 2016
EY Scout
International Accounting
Wichtige Fakten im Überblick
• Das IASB hat einen neuen Standard
für Leasingverhältnisse veröffentlicht, demzufolge Leasingnehmer
die meisten Leasingverhältnisse in
ihrer Bilanz ausweisen müssen.
• Der neue Standard wird die Bilanzierung von Leasingverhältnissen
beim Leasingnehmer maßgeblich
verändern und könnte weitreichende finanzielle und operative
Auswirkungen auf Unternehmen
haben.
• Der neue Standard ist erstmals für
Geschäftsjahre anzuwenden, die
am oder nach dem 1. Januar 2019
beginnen.
Überblick
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einen neuen Standard für
Leasingverhältnisse veröffentlicht, demzufolge Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse bilanziell in Form einer Leasingverbindlichkeit und eines entsprechenden
Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen müssen. Dieser Standard wurde vom
IASB im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts mit dem US-Standardsetter Financial
Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht. Die Veröffentlichung des FASBLeasingstandards erfolgte am 25. Februar 2016 und auch nach diesem Standard
werden die Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in ihrer Bilanz ausweisen
müssen. Allerdings stimmen die beiden Standards nicht vollständig überein, da die
Boards abweichende Beschlüsse über die Klassifizierung von Leasingverhältnissen
sowie deren Erfassung, Bewertung und Darstellung durch Leasingnehmer und Leasinggeber gefasst haben. Diese Unterschiede könnten dazu führen, dass ähnliche Trans­ak­
tionen nach IFRS und nach US-GAAP unterschiedlich bilanziert werden. In dieser Publi­
kation geht es hauptsächlich um den neuen Leasingstandard des IASB, IFRS 16 Leases
(„der neue Standard“). Unternehmen, die sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP
bilanzieren müssen, dürften jedoch Wert darauf legen, mehr über die Auswirkungen
der Unterschiede zwischen IFRS 16 und dem neuen FASB-Standard zu erfahren.
Das IASB hat beschlossen, dass der neue Standard für Geschäftsjahre anzuwenden ist,
die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zu­
lässig, sofern der neue Standard zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) zum gleichen Zeitpunkt angewendet wurde oder wird wie der neue Leasingstandard.
Was sind die Auswirkungen
für Leasingnehmer?
Bei vielen Unternehmen spielen Leasingverhältnisse eine entscheidende Rolle in ihrem Geschäftsbetrieb. Da jedoch die meisten Leasinggeschäfte (z. B. Operating-Leasingverhältnisse)
bislang außerbilanziell erfasst werden, ist die Bilanzierung von
Leasingverhältnissen nach den derzeit geltenden Leasingstandards häufig nicht besonders aufwendig. Nach dem neuen
Standard werden Unternehmen mehr tun müssen, als lediglich
ihre bisherigen Anhangangaben zu Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen umzuwandeln, um die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sachgerecht darzustellen. Die Einführung des neuen Standards könnte
Änderungen der Richtlinien, Prozesse, Kontrollen und IT-Systeme nach sich ziehen, auf die sich die Bilanzierung und ggf.
auch die Beschaffung, Verwaltung und steuerliche Behandlung
von Leasingverhältnissen stützen. Unternehmen könnten außerdem Wert darauf legen, die Auswirkungen auf Abschlüsse und
Finanzkennzahlen zu analysieren, wenn sie Verträge aushandeln, die Leasingverhältnisse darstellen oder enthalten.
Diese Maßnahmen werden die Einbindung zahlreicher Fachbe­
reiche eines Unternehmens erfordern.
Datenerfassung und
kontinuierliches
Datenmanagement
IT-Systeme,
-Prozesse und
-Kontrollen
Steuerliche
Überlegungen
Auswirkungen für
Leasingnehmer
Abschlüsse
und Finanzkennzahlen
Bilanzierungsmethoden und
-handbücher
Beschaffung
und Aushandlung
von Leasingverhältnissen
Datenerfassung und kontinuierliches Datenmanagement
Um zunächst festzustellen, welche Änderungen erforderlich
sind, damit der neue Standard umgesetzt werden kann, muss
vor allem der Zustand des derzeitigen Managements der
Daten von Leasingverträgen in einem Unternehmen (d. h.
seine Systeme, Richtlinien, Prozesse und Kontrollen) beurteilt
werden; dies schließt auch die Daten ein, die für Zwecke der
Rechnungslegung benötigt werden.
Unternehmen, die bereits über gut organisierte Verwaltungsund Bilanzierungsfunk­tionen für Leasingverhältnisse verfügen,
müssen eventuell nur beurteilen, ob ihre bestehenden Systeme,
Richtlinien, Prozesse und Kontrollen an Änderungen infolge des
neuen Standards angepasst werden müssen. Doch auch wenn
bestehende Systeme (z. B. Tabellenkalkulationsprogramme und
Software) bereits einige Informationen über Leasingverhältnisse
enthalten, sind diese Informationen möglicherweise nicht ausreichend, um all die Berechnungen durchzuführen, Ermessensentscheidungen (einschließlich kontinuierlicher Beurteilungen) zu
treffen und Angaben bereitzustellen, die für die Anwendung bzw.
die Umsetzung des neuen Standards nötig sind. Es könnte daher
mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein, fehlende Informationen von Leasingverhältnissen manuell
zusammenzutragen.
Andere Unternehmen (z. B. solche, bei denen die Funktionen der
Beschaffung, Verwaltung und Bilanzierung von Leasing­
verhältnissen in Abhängigkeit von der Geschäftseinheit, dem
geografischen Standort oder der Art des geleasten Vermögenswerts dezentralisiert sind) könnten vor großen Herausforderungen stehen. Für diese Unternehmen dürfte es äußerst aufwendig
werden festzustellen, ob das Leasingportfolio komplett und die
Leasingdaten korrekt und vollständig sind.
Ein Beispiel dafür, welchen Änderungsbedarf der neue Standard
für die Verwaltung der Leasingdaten eines Unternehmens mit
sich bringt, ist die Behandlung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten in einem Vertrag. Bei Verträgen mit mehreren
Komponenten muss ein Unternehmen Nichtleasingkomponenten
(z. B. operative Tätigkeiten, Wartungsleistungen) identifizieren
und getrennt von der Leasingkomponente erfassen. Derzeit
messen viele Unternehmen der Identifizierung der unterschied­
lichen Komponenten wahrscheinlich nur eine untergeordnete
Bedeutung bei, da sich deren bilanzielle Behandlung (d. h. die
Bilanzierung eines Operating-Leasingverhältnisses und eines
Dienstleistungsvertrags) häufig nicht unterscheidet. Der neue
Standard räumt Leasingnehmern ein Bilanzierungswahlrecht
ein, demzufolge sie Leasing- und Nichtleasingkomponenten als
eine einzige Leasingkomponente bilanzieren können. Dies hätte
jedoch eine Erhöhung der in der Bilanz erfassten Leasingverbindlichkeit zur Folge. Wir gehen davon aus, dass Leasingnehmer dieses Wahlrecht dann in Betracht ziehen, wenn die Nicht­
leasing­komponenten keinen wesentlichen Bestandteil der
Vereinbarung darstellen. Daher dürften Leasingnehmer, die sich
gegen eine Zusammenfassung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten entscheiden, zuverlässige Prozesse zur Identifizierung und Bilanzierung der separaten Komponenten benötigen,
wenn sie die Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Bilanzen so gering wie möglich halten wollen.
IT-Systeme, -Prozesse und -Kontrollen
Die derzeitigen leasingbezogenen IT-Systeme sind häufig in
erster Linie als Unterstützung bei der Verwaltung von Leasingverhältnissen konzipiert, und viele von ihnen sind schwerpunkt­
mäßig auf das Leasing von Immobilien oder die Investition eines
Leasinggebers in geleaste Vermögenswerte ausgerichtet.
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Leasingnehmer verwenden jedoch üblicherweise Tabellenkalkulationsprogramme, um die aktuellen Vorschriften für die Bilanzierung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen zu
erfüllen. Denn die derzeitigen leasingbezogenen IT-Systeme
verfügen häufig nicht über die nötigen Funktionen, um die für
die Bilanzierung erforderlichen Berechnungen durchzuführen.
Um die neuen Darstellungs- und Angabevorschriften für Abschlüsse zu erfüllen, müssen Unternehmen entscheiden, ob sie
ihre bestehenden Systeme aufrüsten oder ein neues System einführen wollen. Die Auswahl oder die Aufrüstung eines IT-Systems
für Leasingverhältnisse wird voraussichtlich Input erfordern,
und zwar nicht nur von der Buchhaltung, sondern auch von den
Funktionen Verwaltung von Leasingverhältnissen und IT, je nachdem, wie das ERP-Umfeld (ERP = Enterprise Ressource Planning) des Unternehmens aussieht. Bei der Einführung eines
IT-Systems ist es immer wichtig, vor der Auswahl eines Anbieters
die Systemanforderungen und die Erwartungen von relevanten
Stakeholdern zu definieren.
Wenn sich ein Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung des
neuen Standards für eine vollständige retrospektive Anwendung
entscheidet, muss es Vergleichsperioden anpassen. Außerdem
müssen für die externe Berichterstattung, für lokale gesetzliche
Anforderungen und für steuerliche Zwecke ggf. getrennte Bücher geführt werden. Dies wird die Anforderungen an IT-Systeme
erhöhen und könnte auch Prozesse und Kontrollen komplizierter
gestalten. Die Identifizierung, Konzeption und Implementierung
von Änderungen an IT-Systemen ist keine einfache Angelegenheit. Wie viel Zeit dafür anfallen wird, hängt von den bestehenden Systemen ab.
Unternehmen, die derzeit an der Entwicklung oder Verbesserung
von IT-Systemen für die Rechnungslegung arbeiten, sollten im
Rahmen dieser Tätigkeiten die Anforderungen des neuen Standards berücksichtigen. Dadurch könnte eine spätere kostenintensive Überarbeitung und Neuentwicklung der bestehenden
Systeme vermieden werden. Unternehmen sollten sich aber
auch darüber im Klaren sein, dass IT-Programme zwar für die
Sammlung der Daten und die Durchführung der Berechnungen,
die von dem neuen Standard verlangt werden, nützlich sind,
aber keine Komplettlösung darstellen – kein Computerpro­gramm
kann dem Menschen die im neuen Standard geforderten
wesentlichen Schätzungen oder Ermessensentscheidungen
abnehmen.
Bilanzierungsmethoden und -handbücher
Nach dem neuen Standard müssen Ermessensentscheidungen
getroffen und Schätzungen vorgenommen werden. Beispielsweise kann die Beurteilung, ob eine Vereinbarung die Definition
eines Leasingverhältnisses erfüllt, Ermessensentscheidungen
erfordern. Dies gilt u. a. bei Vereinbarungen, die eine wesentliche Dienstleistungskomponente enthalten. Die überarbeitete
Definition eines Leasingverhältnisses kann dazu führen, dass
einige Vereinbarungen anders als gemäß den derzeit geltenden
Standards bilanziert werden. Andere wichtige Bereiche, die
Ermessensentscheidungen erfordern, betreffen Leasingzahlungen und die Laufzeit von Leasingverhältnissen, einschließlich
der kontinuierlichen Beurteilungen der Laufzeit von Leasingverhältnissen und der Bilanzierung von Änderungen der Leasing­
verhältnisse. Während das IASB davon ausgeht, dass zahlreiche
Schlussfolgerungen nach dem neuen Standard unverändert bleiben, können viele zu treffende Ermessensentscheidungen und
Schätzungen in den Fokus der Unternehmen geraten, die verstärkte Aufmerksamkeit erfordern, da Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen künftig in den meisten Fällen in der Bilanz ausgewiesen werden.
Außerdem können sowohl beim Übergang auf den neuen Standard als auch danach eine Reihe von Bilanzierungswahlrechten
in Anspruch genommen werden. Dabei geht es beispielsweise
darum, ob die Ausnahmen in Bezug auf den Ansatz kurzfristiger
Leasingverhältnisse und von Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte angewendet werden sollen oder nicht.
Schließlich räumt der neue Standard verschiedene Übergangs­
erleichterungen ein, die, wenn sie angewendet werden, dazu beitragen können, den Implementierungsaufwand zu verringern.
Unternehmen müssen verstehen, welche Auswirkungen diese
Optionen haben, damit sie fundierte Entscheidungen über die
Auswahl der Wahlrechte treffen können.
Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Methoden und Bilanzierungshandbücher aktualisieren, ihre Mitarbeiter in dem neuen
Standard schulen und Auslegungen der Sachverhalte unternehmensspezifisch definieren. Nur so kann sichergestellt werden,
dass Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Einklang
mit den Richtlinien vorgenommen und konsistent ausgelegt
werden.
Beschaffung und Aushandlung von Leasingverhältnissen
Nach dem neuen Standard bilanzieren Leasingnehmer den Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen als Verbindlichkeit aus Leasingverhältnissen. Ähnlich wie bei der bisherigen bilanziellen Behandlung
schließt die Definition von Leasingzahlungen bestimmte
variable Zahlungen nicht mit ein und die Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt nur die Laufzeitoptionen, deren
Inanspruchnahme hinreichend sicher ist. Somit dürften Leasingnehmer ihre Bedürfnisse neu beurteilen, wenn sie die Laufzeiten
ihrer Leasingverhältnisse und ihre Leasingzahlungen aushandeln. Ein im Vergleich zu festen Zahlungen höherer Anteil
variabler Zahlungen oder kürzere Grundmietzeiten der Leasingverhältnisse könnten zu geringeren Leasingverbindlichkeiten
führen.
Einige Leasingnehmer könnten neu beurteilen, ob es günstiger
ist, einen Vermögenswert zu kaufen, anstatt ihn zu leasen. Zumindest sollten sich Unternehmen, die neue Leasingverträge abschließen, über die potenziellen Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Abschlüsse im Klaren sein.
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Auch wenn einige der Konzepte zur Verringerung der Leasingverbindlichkeit aus Sicht der Bilanzierung im Abschluss vorteilhaft erscheinen, sollte Leasingnehmern bewusst sein, dass diese
Konzepte bestimmte wirtschaftliche und geschäftliche Risiken
bergen. Daher sollten Unternehmen alle Änderungen ihrer Strategie für die Verwendung von Leasingverträgen vor dem Hintergrund ihrer unternehmerischen Anforderungen berücksichtigen.
So kann bei einem Unternehmen beispielsweise eine kürzere
Laufzeit eines Leasingvertrags für eine Immobilie zwar zu einer
geringeren Leasingverbindlichkeit führen, wohingegen aber die
verkürzte Laufzeit die Planungssicherheit über den Standort
entsprechend deutlich einschränkt. Leasinggeber könnten ihrerseits zögern, das zusätzliche Risiko, das mit variablen Zahlungen
und kürzeren Grundmietzeiten von Leasingverhältnissen einhergeht, zu übernehmen. Unternehmen sollten zwar geschäftliche
Entscheidungen nicht auf der Grundlage der bilanziellen Folgen
treffen, sie sollten sich jedoch der Konsequenzen dieser Entscheidungen für ihre Rechnungslegung bewusst sein.
Steuerliche Überlegungen
Die erstmalige Anwendung des neuen Standards wird dazu
führen, dass zusätzliche steuerliche Überlegungen angestellt
werden müssen. Dazu gehört die Klärung der Frage, welche
Auswirkungen die Änderungen im Bereich der Leasingbilanzierung auf die bestehenden Steuerpositionen, auf die übergangsbedingten Anpassungen der latenten Steuern und die Fortschreibung der Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz haben. Unternehmen müssen untersuchen, welche
Änderungen in Bezug auf die steuerbezogenen Prozesse und
Kontrollen erforderlich sind, um steuerlich notwendige Anpassungen zu ermitteln. Die steuerlichen Auswirkungen werden natürlich von den Vorgaben der jeweils geltenden Steuergesetze
sowie von der Frage, ob und wie diese an die Vorschriften des
neuen Standards angepasst werden, ab­hängig sein.
Abschlüsse und Finanzkennzahlen
Bei den meisten Leasingnehmern wird der neue Standard eine
Aufblähung ihrer Bilanzsumme zur Folge haben. Verglichen mit
den derzeit geltenden Bilanzierungsvorschriften würde dies wiederum zu einer Verschlechterung des Verschuldungsgrades
und der Gesamtkapitalrentabilität führen. Außerdem könnten
bestimmte aufsichtsrechtliche Kennzahlen beeinflusst werden.
Was sind die Auswirkungen
für Leasinggeber?
Ein Unternehmen sollte die möglichen Auswirkungen auf seine
Abschlüsse und Finanzkennzahlen beurteilen und abschätzen,
wie diese die Bewertung seiner Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Stakeholder beeinflussen könnten. Unternehmen
müssen aller Voraussicht nach ihren internen und externen
Stakeholdern die bilanziellen Auswirkungen des neuen Standards
darstellen. Einige Unternehmen gehen davon aus, dass in der
Übergangsphase eine klare Kommunikation der wichtigsten Leistungsindikatoren an die Stakeholder sowohl nach den aktuellen
Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als
auch nach dem neuen Standard erforderlich sein wird.
Außerdem sollten Unternehmen prüfen, ob Vergütungsleistungen (z. B. Mitarbeiterboni) und Kreditvereinbarungen („Covenants“) vor dem Hintergrund des neuen Standards anders
gestaltet werden müssen. Eine Neuverhandlung derartiger Vereinbarungen könnte jedoch schwierig sein. So kann beispielsweise der Fall eintreten, dass Unternehmen ihre bestehenden
Kreditvereinbarungen analysieren und, falls erforderlich, mit
ihren Kreditgebern neu verhandeln müssen, entweder um mehr
Spielraum bei den Konditionen zu gewinnen oder um festzuschreiben, dass bei der Berechnung der Covenants weiterhin die
aktuell geltenden Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen zur Anwendung kommen. Die weitere Anwendung
dieser aktuell geltenden Vorschriften mag auf den ersten Blick
praktikabel erscheinen, hat aber den Nachteil, dass kontinuierlich separate Bücher ausschließlich für die Berechnung der
Covenants geführt werden müssen. Ähnliche Überlegungen
sollten angestellt werden, wenn zentrale Kennzahlen von Ver­
gütungsvereinbarungen betroffen sind.
Abgesehen von neuen Angabevorschriften entspricht die Bilanzierung durch die Leasinggeber weitgehend der derzeit geltenden Bilanzierung.
Die Leasinggeber müssen jedoch verstehen, wie sich der neue
Standard auf das Verhalten ihrer Leasingnehmer/Kunden auswirken könnte. Denn nur so können Leasinggeber Leasingverträge aushandeln, die den Bedürfnissen ihrer Kunden
entgegenkommen.
So könnten einige Leasingnehmer beispielsweise kürzere Laufzeiten ihrer Leasingverhältnisse oder einen höheren Anteil variabler Zahlungen wünschen, um ihre bilanziellen Auswirkungen
so gering wie möglich zu halten. Kürzere Laufzeiten und variable
Zahlungen könnten allerdings dazu führen, dass die Leasinggeber ihre Umsatzerlöse nicht mehr präzise vorhersehen können
und dass die Kosten für die Leasingnehmer steigen. Leasingnehmer könnten verlangen, dass Leasinggeber ihnen Nichtleasingkomponenten separat in Rechnung stellen. Dies würde ihnen die
Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgelts auf die Leasingund Nichtleasingkomponenten erleichtern und so die bilanziellen
Auswirkungen minimieren. Aus geschäftspolitischen Gründen
könnten Leasinggeber einer Offenlegung derartiger Informationen jedoch ablehnend gegenüberstehen. Und auch wenn ein
vertraglich vereinbarter Preis der Einzelveräußerungspreis für
ein Gut oder eine Dienstleistung sein mag, ist nicht davon auszugehen, dass dies auch für bilanzielle Zwecke der Fall ist.
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Welche Vorbereitungs­maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen?
1. Den aktuellen Stand der
Leasingaktivitäten verstehen
(z. B. Beschaffung, Verwaltung
sowie Bilanzierung und
Berichterstattung von
Leasingverhältnissen)
4. Neue Bilanzierungsmethoden sowie entsprechende Prozesse, Kontrollen und Systeme
einführen, um die neuen Anforderungen für
Leasingdaten zu erfüllen und die
bilanziellen Auswirkungen zu verstehen
Aktueller
Stand
Künftiger
Stand
2. Änderungen infolge des neuen
Leasingstandards identifizieren
(z. B. Datenlücken, Prozesse,
Kontrollen, Systeme und Steuern)
3. Lösungen für Bilanzierungsänderungen
konzipieren (z. B. neue
Bilanzierungsmethoden
sowie entsprechende
Prozesse, Kontrollen und
Systeme)
5. Umstellung auf
den neuen
Leasingstandard
Den neuen Leasingstandard verstehen
Information
Ein erster Schritt bei der Vorbereitung auf die Einführung eines
neuen Rechnungs­legungsstandards besteht grundsätzlich darin,
ein Verständnis der Änderungen zu gewinnen. Unternehmen
sollten den neuen Standard analysieren und die Auswirkungen
der Änderungen eruieren, einschließlich der Unternehmensbereiche, in denen die größten Auswirkungen zu erwarten sind. Außerdem ist es wichtig, über potenzielle Änderungen in der Interpretation des neuen Standards auf dem Laufenden zu bleiben.
Globale Unternehmen, die nach IFRS und nach US-GAAP bilanzieren, müssen zusätzlich die Änderungen in den US-GAAP berücksichtigen. Obwohl ein langfristiges Ziel des Projekts lautete,
einen einzigen harmonisierten Leasingstandard zu veröffentlichen, kamen das IASB und das FASB bei einigen zentralen Themen zu keiner Einigung. Einer der Hauptunterschiede zwischen
dem IFRS- und dem voraussichtlichen US-GAAP-Standard dürfte
in der Klassifizierung von Leasingverhältnissen und deren anschließender Bewertung liegen. So müssen Leasingnehmer gemäß dem Beschluss des IASB die meisten Leasingverhältnisse
in ähnlicher Weise wie die derzeitigen Finanzierungsleasingverhältnisse behandeln. Dies wird dazu führen, dass für diese Leasingverhältnisse ein Abschreibungs- und ein Zinsaufwand entstehen werden. Demgegenüber hat das FASB entschieden, dass
Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in zwei Kategorien einstufen müssen: Finanzierungsleasingverhältnisse und
Operating-Leasingverhältnisse. Während beide Kategorien von
Leasingverhältnissen in der Bilanz der Leasingnehmer angesetzt
werden, wird die Aufwandserfassung basierend auf der Klassifizierung von Leasingverhältnissen ähnlich wie bei den derzeitigen
Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen erfolgen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass der neue
IASB-Standard eine Ausnahmeregelung für die Erfassung von
Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte (z. B.
PCs, Tablets und Telefone, jedoch keine Fahrzeuge) aufseiten
des Leasingnehmers enthält.
Demzufolge könnten für Unternehmen, die IFRS und US-GAAP
anwenden müssen, zusätzliche Kosten und Komplexitäten auftreten. Denn sie müssen multiple Prozesse und Systeme einrichten, um die Anforderungen der beiden Standards zu erfüllen.
Ferner ist es wichtig, die jeweiligen Unterschiede zu erkennen,
wenn sie einen Abschluss mit einem anderen vergleichen.
Projektteam und Projektplanung
Nachdem sie eine genaue Vorstellung von dem neuen Standard
gewonnen haben, sollten Unternehmen ein funktionsübergreifendes Team zusammenstellen und einen Projektplan mit einem
effektiven Projektmanagement entwickeln, um den Standard einzuführen. Dabei gibt es wahrscheinlich keinen allgemeingültigen
Ansatz, da die Art der Leasingaktivitäten (d. h. die Leasinggegenstände, der Wert und der Umfang von Leasingverhältnissen),
die bestehenden Richtlinien und Prozesse, die Rechnungslegungsvorschriften und die strategischen Geschäftsentscheidungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind.
Ein weiteres entscheidendes Planungselement besteht darin,
eine angemessene Projektsteuerung sicherzustellen. Dazu gehört auch, die relevanten Stakeholder um Input zu bitten und die
Frage zu klären, ob ein Unternehmen lediglich den neuen Standard erfüllen will oder diesen als Chance sieht, um organisatorische Verbesserungen und Einsparungen bei seinen Leasingaktivitäten zu erzielen.
Analyse: den aktuellen Stand verstehen und Änderungen
identifizieren
Mit dem neuen Standard werden nicht alle Aspekte der derzeitigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen geändert. Daher
sollten Unternehmen prüfen, welche Arten von Leasingverein­
barungen bestehen, und die für diese Leasingvereinbarungen
genutzten Beschaffungs-, Verwaltungs- und Bilanzierungsfunk­
tionen vor dem Hintergrund der Bestimmungen des neuen Standards analysieren. Auf diese Weise können Unternehmen den
Umfang der notwendigen Änderungen bestimmen und den Übergang angemessen gestalten und planen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollten Unternehmen die in anderen
Abteilungen (z. B. Treasury, Recht, IT und Steuern) bestehenden Richtlinien und Systeme berücksichtigen und verstehen,
wie Prozesse, die sich auf Leasingaktivitäten beziehen, je nach
Standort und aufgrund anderer Unterschiede innerhalb des Unternehmens variieren können.
Konzeption, Einführung und Übergang
Die Einführung des neuen Standards wird von den Unternehmen
die Festlegung des Übergangszeitpunkts erfordern. Es kann
sein, dass sich Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung des
Leasingstandards entscheiden, damit der Übergangszeitpunkt
mit dem Übergang auf den neuen Standard zur Umsatzrealisierung zusammenfällt. Sobald die Entscheidungen zum Übergang
getroffen sind und eine klare Vorstellung von den Änderungen
besteht, die aufgrund der Analyse des aktuellen Stands notwendig sein werden, können Unternehmen den Einführungs- und
Übergangsplan entwerfen.
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Die Vorbereitung auf eine Bilanzierungsänderung von solcher
Tragweite ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie verstehen, wie sich der neue Standard auf Ihr Unternehmen auswirken wird. Alle Unternehmen mit
umfangreichen Leasingaktivitäten sollten jetzt damit anfangen,
den neuen Standard zu analysieren und sich mit seinen Auswirkungen auseinanderzusetzen. Wir sind überzeugt, dass eine
frühzeitige Vorbereitung entscheidend dazu beiträgt, die Umsetzungskosten zu reduzieren und unliebsame Überraschungen wie
auch teure Fehler zu vermeiden.
Wie EY Sie unterstützen kann
Mithilfe eines multidisziplinären Teams von Fachleuten aus den Bereichen Rechnungs­legung, Steuern, Unternehmensimmobilien,
Systemlösungen und IT kann EY Sie dabei unterstützen, die Konsequenzen des neuen Leasingstandards für Ihr Unternehmen zu beurteilen. Die nachstehende Tabelle enthält Überlegungen, die Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Standard anstellen sollte. Darüber hinaus wird dargestellt, wie EY Ihnen von der anfänglichen Analyse bis hin zur möglichen erstmaligen Anwendung
zur Seite stehen kann.
Problemstellungen
und Maßnahmen
Wie EY Sie
unterstützen kann
Allgemeines Verständnis der Anforderungen des neuen Standards
•► Entwicklung und Hilfe bei der Durchführung von Trainings für die Mitarbeiter des
Unternehmens
• Bereitstellung von Informationen zu den Standpunkten von IASB, FASB und
Aufsichtsinstitutionen
Durchführung einer Einschätzung der Aus- • Beratung und Unterstützung bei folgenden Aktivitäten:
•Erfassung aller Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich des neuen Stanwirkungen des neuen Standards auf Ihr Undards fallen
ternehmen
•Zusammenstellung von Informationen, die gemäß dem neuen Standard erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die zusätzlichen Angabevorschriften
•Zusammenfassung vertraglicher Regelungen von Leasingverträgen sowie Auslegung und Anwendung des Standards auf die derzeitigen Verträge
•Entwicklung einer einheitlichen Methode für Ermessensentscheidungen und
Schätzungen, die ggf. notwendig sind, um zu beurteilen, ob eine Vereinbarung
ein Leasingverhältnis enthält, um Leasing- und Nichtleasingkomponenten voneinander zu trennen, die Laufzeit von Leasingverhältnissen und Leasingzahlungen
zu schätzen und Sachverhalte zu identifizieren, die neu beurteilt werden müssen
•Beurteilung der Leasingklassifikationen von Leasinggebern, einschließlich Schätzungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des beizulegenden Zeitwerts
des geleasten Vermögenswerts zu Leasingbeginn sowie des Restwerts zum Ende
der Laufzeit des Leasingverhältnisses
•Berechnung der Auswirkungen auf Abschlüsse und wichtige Finanzkennzahlen
Einschätzung der Auswirkungen des neuen
Standards auf strategische Geschäftsentscheidungen
► • Beratung und Unterstützung bei folgenden Aktivitäten:
•Analyse der Auswirkungen der Änderungen auf die finanzielle Performance und
damit zusammenhängender Kennzahlen hinsichtlich Covenants oder Vergütungsvereinbarungen
•Analyse beim Leasingnehmer bezüglich der Frage, ob es künftig sinnvoller ist zu
leasen oder zu kaufen
•Entscheidungen beim Leasinggeber, die Bedingungen der Leasingvereinbarungen zu ändern, um die Bedürfnisse von Leasingnehmern/Kunden angesichts der
Änderungen der Bilanzierung aufseiten der Leasingnehmer zu erfüllen
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Problemstellungen
und Maßnahmen
Wie EY Sie
unterstützen kann
Benchmarking Ihres Unternehmens gegenüber Vergleichsunternehmen und anderen
Branchenteilnehmern
•Untersuchung, wie andere Unternehmen an den neuen Standard herangehen,
welche Probleme sich dabei ergeben haben und welche Lösungswege entwickelt
wurden
•Unterstützung bei der Evaluierung der Angaben von Vergleichsunternehmen,
Wettbewerbern und anderen Branchenteilnehmern hinsichtlich der erwarteten
Auswirkungen auf die Rechnungslegung
Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen des neuen Standards
•► Beratung zur Analyse der Steuerpositionen, die sich aus dem neuen Standard
ergeben, sowie Unterstützung bei der Reduzierung der Steuerrisiken und der Bestimmung der steuerlichen Auswirkungen von geplanten Änderungen an bestehenden Leasingverhältnissen
Planung der erstmaligen Anwendung des
neuen Standards
•► Beratung zum Projektmanagement und zur Projektplanung, einschließlich
Zeitablauf, Aufgabenverteilung und Ressourcenzuordnung
Aktualisierung von Bilanzierungshandbüchern und -methoden
•► Unterstützung bei der Überarbeitung der Bilanzierungshandbücher und Anregungen zu den vom Management ausgewählten Bilanzierungsmethoden
•Unterstützung bei der Erstellung von Richtlinien unter Berücksichtigung der
Vorschriften des neuen Standards
Kommunikation mit den Stakeholdern
(Analysten, Regulatoren und Anteilseigner) über die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des finalen Standards
• Beratung zur Entwicklung eines Kommunikationsplans
•Beratung zur Erstellung der entsprechenden Veröffentlichungen
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Ihre Subject Matter Experts – Leasing
Elfriede Eckl
Telefon +49 6196 996 27339
[email protected]
Jochen Kirch
Telefon +49 6196 996 24240
[email protected]
Christoph Piesbergen
Telefon + 49 40 36132 12343
[email protected]
Ihre Ansprechpartner aus dem IFRS Solutions Center
in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland
Nord/Ost
Stefania Mandler
Telefon +49 341 2526 23583
[email protected]
West
Andreas Muzzu
Telefon +49 231 55011 22126
[email protected]
Mitte
Jörg Bösser
Telefon +49 6196 996 26944
[email protected]
Südwest
Helge-Thomas Grathwol
Telefon +49 621 4208 10132
[email protected]
Österreich
Stefan Uher
Telefon +43 732 790 790
[email protected]
Bayern
Dr. Christine Burger-Disselkamp
Telefon +49 89 14331 13737
[email protected]
Schweiz
Roger Müller
Telefon +41 58 286 3396
[email protected]
Christiane Hold
Telefon +49 89 14331 12368
[email protected]
Gerd Winterling
Telefon +49 6196 996 24271
[email protected]
Mit einer guten Ausrüstung und einem verlässlichen Kompass lässt sich jede Strecke bewältigen und jedes Ziel erreichen – egal
wie kompliziert der Weg und wie herausfordernd das Ziel ist. Mit unserem IFRS Solutions Center wollen wir Ihnen das passende
Rüstzeug zur Verfügung stellen – damit Sie Ihr Unternehmen sicher und erfolgreich durch die vielen IFRS-Neuerungen steuern.
Besuchen Sie uns im Internet (www.de.ey.com/IFRS sowie www.de.ey.com/EYScout) oder kontaktieren Sie das IFRS Solutions
Center gerne auch über E-Mail: [email protected]
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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
About EY
EY is a global leader in assurance, tax, transaction and advisory services.
The insights and quality services we deliver help build trust and confidence in
the capital markets and in economies the world over. We develop outstanding
leaders who team to deliver on our promises to all of our stakeholders. In so
doing, we play a critical role in building a better working world for our people,
for our clients and for our communities.
EY refers to the global organization, and may refer to one or more, of the
member firms of Ernst & Young Global Limited, each of which is a separate
legal entity. Ernst & Young Global Limited, a UK company limited by
­guarantee, does not provide services to clients. For more information
about our organization, please visit ey.com.
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to be relied upon as accounting, tax, or other professional advice. Please refer to your advisors
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