Sekundärmarkt für Tickets ist legal und kein

Transcription

Sekundärmarkt für Tickets ist legal und kein
Medienmitteilung vom 26. Januar 2010
ricardo.ch: Sekundärmarkt für Tickets ist legal und kein Schwarzmarkt
Grosser Ansturm auf U2-Tickets für das Konzert vom 11. September 2010 erwartet
Nach dem Ansturm beim Vorverkauf für das AC/DC-Konzert in Bern erwartet Musik-Fans nun
ein weiterer Run – diesmal auf Tickets für das U2-Konzert vom 11. September 2010 in Zürich.
Ein kleiner Prozentsatz dieser Tickets wird auch im Weiterverkauf auf Internet-Plattformen
erwartet, so auch auf ricardo.ch. Dieser Weiterverkauf ist legal und stellt keinen Schwarzmarkt
dar.
Am 28. Januar 2010 um 8 Uhr startet der Vorverkauf für das U2-Konzert vom 11. September 2010.
Ein kleiner Prozentsatz der Konzerttickets dürfte wie bereits im Fall der AC/DC-Tickets vor drei
Wochen wieder auf Internetplattformen angeboten werden. Vielfach wurden solche Verkäufe von der
Presse in letzter Zeit als „illegal“ oder als „Schwarzmarkt“ bezeichnet. Dies ist falsch. Denn von
einem „Schwarzmarkt“ spricht man nur, wenn etwas Verbotenes gehandelt wird. Der Weiterverkauf
legal gehandelter Produkte, wie Tickets, ist aber zulässig, und zwar selbst dann, wenn der Preis
am Ende höher zu liegen kommt als der auf dem Ticket aufgedruckte Preis (so auch Thomas Koller,
Professor für Privatrecht an der Universität Bern, in der Berner Zeitung vom 14. Januar 2010).
Oft auch Tickets zu Schnäppchenpreisen erhältlich
Die teilweise gehörte Forderung, Online-Plattformen sollen diese Tickets löschen oder einen
Höchstpreis festlegen, ist für ricardo.ch nicht nachvollziehbar: „Das Problem bei stark besuchten
Anlässen ist, dass die Nachfrage grösser ist als das Angebot“, so Barbara Zimmermann,
Medienverantwortliche bei ricardo.ch. Dass bei grosser Nachfrage und im Verhältnis kleinem Angebot
der Preis steigt, ist ein normaler Mechanismus, der nicht nur für Event-Tickets, sondern für alle Waren
gilt. „So lange Fans bereit sind, viel mehr für ein bestimmtes Angebot zu bezahlen, werden die Preise
steigen. Im Gegensatz dazu sind manche Ticket-Anbieter mit übertriebenen Preisvorstellungen auf
den Tickets sitzen geblieben – auch dies gehört eben zum Preisbildungsprinzip bei Angebot und
Nachfrage“, so Zimmermann. Nicht selten gehen Konzert-, Comedy- und Skitickets auch unter dem
Ausgabepreis weg.
ricardo.ch ist mit rund 500‘000 laufenden Angeboten und über 1,7 Mio. Mitgliedern der führende
Schweizer Online-Marktplatz. ricardo.ch AG wurde 1999 unter dem Namen auktion24.ch gegründet,
beschäftigt heute rund 110 Mitarbeitende und hat seinen Sitz in Zug.
Weitere Informationen zu ricardo.ch: www.ricardo.ch  Über uns
Weitere Informationen für Medienschaffende bei:
ricardo.ch AG, Grafenauweg 12, 6304 Zug
Barbara Zimmermann, Tel. 041 769 34 61, [email protected]
Fragen & Antworten betreffend Ticketverkauf auf ricardo.ch
Dürfen Tickets auf Internet-Plattformen weiterverkauft werden?
Ja, übertragbare Tickets können uneingeschränkt auf Internet-Plattformen verkauft werden.
Wenn das Ticket nicht übertragbar ist, muss aus der Produktbeschreibung klar hervorgehen, dass der
Käufer des Tickets riskiert, dass ihm bei einer allfälligen Eingangskontrolle die Leistung verweigert
werden kann.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters steht, dass man das Ticket nicht
weiterverkaufen darf. Was stimmt nun?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Kaufvertrags, den der Käufer mit
dem Anbieter beim Ticketkauf abgeschlossen hat. Bei einem Weiterverkauf verstösst man nicht gegen
das Gesetzt, jedoch gegen diese AGB. Der Anbieter darf dem Käufer eines weiterverkauften Tickets
theoretisch den Eintritt verweigern, wenn er die Übertragung der Tickets in den AGB ausgeschlossen
hat. Dies setzt allerdings voraus, dass der Anbieter kontrolliert, ob Tickets weiterverkauft wurden
(beispielsweise, indem er die Tickets auf den Namen des Käufers ausstellt und am Eingang eine
Ausweiskontrolle durchführt).
Ist der Weiterverkauf von Tickets illegal und strafbar?
Der Weiterverkauf von Tickets ist in der Schweiz legal, das heisst der Verkäufer verstösst nicht gegen
das Strafgesetzbuch und ist damit nicht strafbar.
Wie kann es sein, dass manchmal bereits Tickets vor dem offiziellen Vorverkauf auf ricardo.ch
angeboten werden? Müsste ricardo.ch nicht skeptisch werden und diese Angebote löschen?
ricardo.ch geht davon aus, dass diese Anbieter im Genuss eines Vorkaufsrechts sind, d.h. dass sie
zum Beispiel über einen Fanclub ein Ticket auf sicher haben. Es ist allerdings generell nicht erlaubt,
bei ricardo.ch Artikel anzubieten, die man womöglich dann doch nicht beschaffen kann. Für den Fall,
dass wir Verdacht schöpfen, dass jemand ein Ticket anbietet, das er erst später im Verkauf zu
erwerben hofft, behalten wir uns daher eine Löschung des Angebots vor.
Haben sich noch nie Käufer bei ricardo.ch beschwert, weil der Verkäufer dann doch kein Ticket
aushändigen konnte?
Nein, es haben sich noch keine Käufer beschwert – die Auslieferung der Tickets funktioniert offenbar
mindestens so gut wie bei den anderen Angeboten der Verkäufer auch.
Darf der Preis unbeschränkt hoch gewählt werden? Gibt es keine Limite?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Verkauf über einem gewissen Preis verbieten würde.
Jeder kann daher den Preis (bei Fixpreisangeboten Verkaufspreis, bei Auktionen Startpreis sowie
wenn gewünscht Maximalgebot zum Sofort-Kauf) selber wählen. Hier gibt es keine Einschränkungen.
Jeder, der auf das Angebot bietet oder sofort kauft, erklärt sich mit dem Preis einverstanden und geht
gemäss Obligationenrecht einen Kaufvertrag ein.
Warum gibt es bei Tickets keine Reglementierung
Auf ricardo.ch spielt der Markt – Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Dies ist bei allen
Artikeln so, am deutlichsten kommt dies bei Auktionen zum Ausdruck, wo das Interesse der
potentiellen Käufer bestimmt, wie hoch die Gebote ausfallen.
Weitere Informationen für Medienschaffende bei:
ricardo.ch AG, Grafenauweg 12, 6304 Zug
Barbara Zimmermann, Tel. 041 769 34 61, [email protected]

Documents pareils