Tickets für die EURO 2008 Steuerbegünstigt

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Tickets für die EURO 2008 Steuerbegünstigt
Tickets für die EURO 2008 Steuerbegünstigt
Einzelnews
3.04.08 12:05 Alter: 9 Jahr(e)
Tickets für die EURO 2008 Steuerbegünstigt
Kategorie: Steuernews
Von: Administrator
Die Fußball-Europameisterschaft 2008 als Sportereignis von
internationaler Bedeutung wird von vielen Unternehmen für
Marketingzwecke genutzt. Insbesondere die Einladung von
Geschäftsfreunden zu einem Spiel wird als Image- und
Verkaufsförderung betrachtet. Wie sind diese Kosten aus steuerlicher
Sicht zu beurteilen?
Der Countdown zum Anpfiff der EURO 2008 läuft. Viele Unternehmen nutzen dieses internationale
Großereignis für Marketingzwecke, indem sie ihre Geschäftspartner zu einem Spiel der EURO einladen.
Mittlerweile werden unterschiedliche Gesamtpakete, so genannte Hospitality Tickets angeboten, welche es
dem Unternehmen ermöglichen, den Besuch für Ihre Kunden nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Solche Hospitality Packages bestehen in der Regel aus mehreren selbstständigen Einzelleistungen, wie zum
Beispiel ausgewählten (Logen-)Plätzen, Transfer, Parkmöglichkeiten, exklusiven Souvenirs,
Promotionsmaterial, Entertainment-Rahmenprogrammen, verbunden mit einer entsprechenden Bewirtung.
Die steuerliche Behandlung dieser Hospitality Tickets wurde nun vom Finanzministerium
eindeutig festgelegt. Obwohl sich die Tickets aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzen erfolgt die
Besteuerung zu festgelegten pauschalen Sätzen.
Umsatzsteuerlich ist das Entgelt für die vom Veranstalter angebotenen Hospitality Packages für die Spiele in
Österreich nach Angaben des Finanzministeriums grundsätzlich pauschal zu einem Viertel dem ermäßigten
Steuersatz von 10 Prozent und zu drei Viertel dem Normalsteuersatz von 20 Prozent zuzuordnen. Bei
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, die aus Marketingüberlegungen für ihre Kunden Hospitality
Tickets anschaffen, kann der Vorsteuerabzug also voll geltend gemacht werden ohne dass eine
Eigenverbrauchsbesteuerung eintritt.
Ertragsteuerlich handelt es sich um zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen, da diese im Zusammenhang mit
einem für Kunden besonders wichtigen Event stehen, dem zwar kein Event-Marketingkonzept im Sinne der
allgemeinen steuerlichen Regelungen zugrunde liegt, der aber dennoch als eine Art betrieblich veranlasster
Event einzustufen ist. Begründet wird diese großzügige Auslegung unter anderem damit, dass die
Veranstaltung auch der Vertiefung von Kundenbeziehungen dient.
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Tickets für die EURO 2008 Steuerbegünstigt
(Information: Dr. Petra Reinbacher, BMF)
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