Finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

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Finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung
Kulturlegi
Die Kulturlegi ist ein Ausweis für BewohnerInnen der Kantone Luzern,
Ob- und Nidwalden mit wenig Einkommen. Er ermöglicht
vergünstigten Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Kultur, Sport,
Bildung und Freizeit in der Zentralschweiz und im Raum Bern und
Zürich.
Finanzielle
Vergünstigungen
für Menschen mit
Behinderung
Anmeldung mit Antragsformular
Tel. 041 227 31 48 / www.kulturlegi.ch
Kino / Theater / Museen
IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger erhalten ermässigte Eintrittsbillette.
IV-Ausweis vorzeigen (erhältlich bei der IV-Stelle).
IV-Stelle Luzern
IV-Stelle Obwalden
IV Stelle Nidwalden
Landenbergstr. 35
Brünigstr 144
Stansstaderstr. 54
6002 Luzern
6060 Sarnen
6370 Stans
Tel. 041 369 05 00
Tel. 041 666 27 40
Tel. 041 618 51 11
Zeitungen
Für IV-Bezügerinnen und –Bezüger mit Ergänzungsleistungen
gewährt die Neue Luzerner Zeitung einen Abonnements-Rabatt.
Kopie des IV-Ausweises oder entsprechende EL-Bestätigung an den
Abo-Dienst der Neuen Luzerner Zeitung senden.
Ferien
Vergünstigte Ferienangebote für einkommensschwache Familien,
Menschen mit einer Behinderung sowie Kinder und Jugendliche:
Schweizerische Reisekasse Reka
Tel. 031 329 66 33
Postfach
www.reka.ch
3001 Bern
Kleider / Schuhe / Möbel
Für Personen mit niedrigem Einkommen, die Anrecht auf
wirtschaftliche Sozialhilfe, EL oder sonstige finanzielle Unterstützung
haben. Kleidergutscheine mit Rabatt für neue oder neuwertige
Kleider, Schuhe, Bettwäsche etc.
Bezug der Kleidergutscheine bei sozialen Beratungsstellen
Tel. 041 269 00 30 / www.caritas-luzern.ch
Caritas Markt
Der Caritas Markt ist für alle zugänglich. Es werden Schuhe, Möbel,
Pro Infirmis Luzern, Ob- und
Nidwalden
Flohmarktartikel und Bauteile zu günstigen Preisen angeboten.
Caritas Markt
Tel. 041 367 21 31
Bleicherstr. 10
www.caritas-luzern.ch
6003 Luzern
Rolli-Mode / Quelle
Menschen mit Behinderung (cerebrale Bewegungsstörungen, Spina
bifida, Muskeldystrophie), die bei der Stiftung Cerebral namentlich
registriert sind, haben Rabatt auf schriftliche Bestellungen bei RolliModen und Quelle.
Schriftliche Bestellungen an die Stiftung Cerebral senden.
Diese visiert Ihre Bestellung und leitet diese weiter. Die
Originalrechnung mit Einzahlungsschein kann anschliessend
bei der Stiftung Cerebral eingereicht werden.
Stiftung Cerebral
Tel. 031 308 15 15
Postfach 8262
www.cerebral.ch
3001 Bern
Lebensmittel
Günstiger Bezug von Lebensmitteln, Putz- und Waschmitteln für
Personen mit niedrigem Einkommen, die Anrecht auf wirtschaftliche
Sozialhilfe, EL oder sonstige finanzielle Unterstützung haben.
Lebensmittel-Einkaufskarte für Caritas Luzern und Tischlein
Deck Dich können bei sozialen Beratungsstellen bezogen
werden.
Tixi-Taxi-Bons: Vergünstigte Freizeitfahrten
Anspruch auf Tixi-Taxi-Bons haben Personen mit Wohnsitz im
Kanton Luzern, die älter als 16 Jahre sind und die aufgrund einer
dauernden Mobilitätsbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzen können. Dies sind
insbesondere:
•
•
Personen im Rollstuhl
Chronisch gehbehinderte Personen, die nicht selbständig zur
Haltestelle gehen können (ca. 200 m weit) oder die nicht in
einen Bus oder einen Zug ein- bzw. aussteigen können.
Vorübergehende Gehbehinderungen ergeben keinen Anspruch
auf eine Berechtigung.
•
Blinde, sehbehinderte Personen, die sich in unbekannter
Umgebung nicht selbständig mit dem öffentlichen Verkehr
bewegen können und zusätzlich die Voraussetzungen für eine
Hilflosenentschädigung leichten Grades erfüllen.
•
Geistig behinderte Personen, die nicht selbstständig ein
öffentliches Verkehrsmittel benutzen können.
•
Psychisch behinderte Personen, deren psychische Behinderung
so einschränkend ist, dass die Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel unmöglich ist (z.B. bei Panikattacken, Phobien
usw.).
Altersbedingte Behinderungen gelten nicht als Berechtigungsgrund.
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Pro Infirmis Luzern, Ob- und
Nidwalden
In folgenden Fällen kann jedoch auch im Rentenalter ein Antrag
gestellt werden:
•
Personen, die bereits vor Eintritt ins AHV-Alter eine
Mobilitätsbehinderung hatten.
•
Personen, die im Rentenalter eine dauernde
Mobilitätsbehinderung erlitten haben, die nicht altersbedingt
ist.
Antragsformular bei:
Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden oder auf unserer
Website www.tixitaxibon.ch. Dort finden Sie auch ausführliche
Informationen.
Öffentlicher Verkehr
Reduzierte Abonnemente für VBL-Netz
Reduzierter Preis für VBL-9-Uhr-Pass für 1 Zone für IV-Bezüger mit
Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Auskunft bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
SBB-Generalabonnement
Durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der eidgenössischen Invalidenversicherung oder durch Abgabe des Ausweises zum
Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung
(Abgabe durch die IV-Stelle) Bezug eines Generalabonnements zu
einem ermässigten Preis. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit
einer Rente der IV, einer Hilflosenentschädigung oder Leistungen für
einen Blindenhund. RollstuhlfahrerInnen ohne IV- Rente erhalten das
GA gegen Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses, welches
bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen
Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Das GA kann bei allen grösseren Bahnhöfen bezogen werden.
Call-Center Handicap
Tel. 0800 007 102
www.sbb.ch
SBB-Begleitkarte
Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen,
haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson
und/oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Die Person mit einer Behinderung oder die Begleitperson
muss einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Das Antragsformular für den Begleitausweis „Ausweiskarte für
Reisende mit einer Behinderung“ kann bei der kantonalen IVStelle beantragt oder vom Internet heruntergeladen werden:
www.sbb.ch/handicap
Vermietung von Rollstuhlkleinbussen
Der Verein „Luzerner Kerzenziehen“ vermietet zwei Kleinbusse an
Personen im Rollstuhl. Die Busse können von Gruppen oder Einzelpersonen für Ferienlager, Reisen, Zusammenkünfte etc. gemietet
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Nidwalden
werden. Der/die Fahrer/in muss selber gestellt werden.
Reservation:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Tel. 041 418 70 10
Maihofstrasse 95c
www.srk-luzern.ch
6006 Luzern
Mietautos
Für Menschen mit Körperbehinderung:
Die Schweiz. Paraplegiker-Vereinigung vermietet Autos, die auf
Handbedienung umgebaut sind. Das Angebot gilt auch für Nichtmitglieder.
Kosten:
Tagespauschale, Kilometerpreis und Benzin
(Versicherung inklusive)
Reservation:
Paramobil
Tel. 041 939 52 52
Eybachstr. 6
www.paranet.ch
6207 Nottwil
Flottenrabatt bei Anschaffung eines Personenwagens
Die Behindertenorganisationen haben mit den meisten
Fahrzeugimporteuren Flottenrabattverträge abgeschlossen. Auf
Neufahrzeuge wird den behinderten Mitgliedern ein Rabatt auf den
Bruttoverkaufspreis gewährt. Dafür ist der Nachweis der Behinderung
zu erbringen.
Motorfahrzeugsteuer
Die Gesetzgebung sieht vor, dass unter gewissen Bedingungen die
Motorfahrzeugsteuer ganz oder teilweise erlassen werden kann.
Strassenverkehrsamt LU, Arsenalstr. 45, Postfach 162,
6000 Luzern 4, Tel. 041 318 11 11 / www.stva-lu.ch
Verkehrssicherheitszentrum NW/OW, Kreuzstrasse 2,
6370 Stans, Tel. 041 618 41 41 / www.vsz.ch
Verkehrssicherheitszentrum NW/OW, Polizeigebäude
Foribach, 6060 Sarnen, Tel. 041 666 66 00 / www.vsz.ch
Vollkaskoversicherung
Für behinderte Personen, die nachweisbar auf ein spezielles Motorfahrzeug angewiesen sind, kann Rabatt auf Vollkaskoversicherungen
beantragt werden. Antrag an entsprechende Versicherungsgesellschaft stellen. Es lohnt sich, Vergleichsofferten einzuholen, zum
Beispiel unter www.comparis.ch.
Zollrückerstattung
Anspruch auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben besteht dann, wenn
jemand aufgrund seiner Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel
nicht benutzen kann. Wenn die behinderte Person das Fahrzeug nicht
selbst lenkt, muss begründet werden, dass das Auto vorwiegend für
sie eingesetzt wird. Die Vergütung erfolgt rückwirkend, nach dem
Kauf des Autos.
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Nidwalden
Gesuch an:
Zollkreisdirektion Basel, Postfach 666, 4010 Basel,
Tel. 061 287 11 43 / www.ezv.admin.ch
Merkblatt unter:
www.spv.ch/Dienstleistungen/Auto/Flottenrabatt/
Zollrückerstattung
Versicherungen / Steuern / Gebühren / Krankenkasse
Personen mit tiefem Einkommen und/oder Kinder haben Anrecht auf
Prämienverbilligung der Krankenpflegeversicherung gemäss KVG.
Bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur
AHV/IV wird die Prämienvergünstigung automatisch errechnet und
der Krankenkasse überwiesen.
Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes:
bis Ende April in LU, in OW bis Ende Mai und in NW bis
Ende August
Steuerabzüge
Abzug von nicht gedeckten, behinderungsbedingten Mehrkosten
Wegleitung Steuererklärung
Militärpflichtersatz
Erhebliche Behinderung mit Bezug einer Rente oder
Hilflosenentschädigung der Eidg. Invalidenversicherung (IV) oder der
Unfallversicherung (UV)
Befreiung von der Ersatzabgabe:
Meldung an Militärpflichtersatzverwaltung erfolgt i.d.R. bei
Bezügern einer IV-Rente oder IV-Hilflosenentschädigung
automatisch
Militärpflichtersatzverwaltung, Postfach, 3002 Bern 22,
Tel. 031 634 92 17 / www.estv.admin.ch
Befreiung von der Feuerwehrpflicht und
Feuerwehrersatzabgabe
Kanton Luzern:
Personen mit einer Behinderung und einem Jahreseinkommen unter
Fr. 60'000.- können von der Feuerwehrersatzabgabe befreit werden.
Gesuch zusammen mit der Steuererklärung einreichen (Kopie der
Rentenverfügung mit dem Text: „Gilt als Gesuch für die Befreiung von
der Feuerwehrersatzabgabe.“) Falls die Steuererklärung elektronisch
ausgefüllt wird, diesen Satz zusätzlich bei den Bemerkungen
aufführen.
Kanton Nidwalden:
Behinderte Personen sind von der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe
befreit. Bei Unklarheiten die Gemeinde kontaktieren.
Kanton Obwalden:
Behinderte Personen mit IV-Rente sind von der Ersatzabgabe befreit.
Antrag auf Befreiung der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe mit
Kopie des Rentenentscheides an die Einwohnergemeinde senden.
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Pro Infirmis Luzern, Ob- und
Nidwalden
Radio- und TV-Gebühren
Alle EL-BezügerInnen haben Anrecht auf Erlass der Radio- und TVEmpfangsgebühren.
Gesuch an:
Billag
Tel. 0844 834 834
Postfach
www.billag.ch
1701 Freiburg
Club sixtysix Luzern
Für 66 Franken pro Jahr erhalten die Mitglieder attraktive
Einkaufsvergünstigungen in rund 280 Firmen und Geschäften.
Mitglied werden können alle im Kanton Luzern wohnhaften Personen.
club sixtysix
Tel. 041 226 11 88
c/o Pro Senectute Kanton Luzern
Es ist leider nicht möglich, eine vollständige Auflistung sämtlicher
Ermässigungen zu machen. Falls Ihnen Vergünstigungen bekannt
sind, die auf diesem Merkblatt nicht aufgeführt sind, bitten wir Sie
um eine Rückmeldung ([email protected] / 041 226 60 30).
Kontakt
Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden
Zentralstrasse 18
Postfach 3666
6002 Luzern
Telefon
041 226 60 30
Fax
041 226 60 50
[email protected]
www.proinfirmis.ch
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