Finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung
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Finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung
Kulturlegi Die Kulturlegi ist ein Ausweis für BewohnerInnen der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden mit wenig Einkommen. Er ermöglicht vergünstigten Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Freizeit in der Zentralschweiz und im Raum Bern und Zürich. Finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung Anmeldung mit Antragsformular Tel. 041 227 31 48 / www.kulturlegi.ch Kino / Theater / Museen IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger erhalten ermässigte Eintrittsbillette. IV-Ausweis vorzeigen (erhältlich bei der IV-Stelle). IV-Stelle Luzern IV-Stelle Obwalden IV Stelle Nidwalden Landenbergstr. 35 Brünigstr 144 Stansstaderstr. 54 6002 Luzern 6060 Sarnen 6370 Stans Tel. 041 369 05 00 Tel. 041 666 27 40 Tel. 041 618 51 11 Zeitungen Für IV-Bezügerinnen und –Bezüger mit Ergänzungsleistungen gewährt die Neue Luzerner Zeitung einen Abonnements-Rabatt. Kopie des IV-Ausweises oder entsprechende EL-Bestätigung an den Abo-Dienst der Neuen Luzerner Zeitung senden. Ferien Vergünstigte Ferienangebote für einkommensschwache Familien, Menschen mit einer Behinderung sowie Kinder und Jugendliche: Schweizerische Reisekasse Reka Tel. 031 329 66 33 Postfach www.reka.ch 3001 Bern Kleider / Schuhe / Möbel Für Personen mit niedrigem Einkommen, die Anrecht auf wirtschaftliche Sozialhilfe, EL oder sonstige finanzielle Unterstützung haben. Kleidergutscheine mit Rabatt für neue oder neuwertige Kleider, Schuhe, Bettwäsche etc. Bezug der Kleidergutscheine bei sozialen Beratungsstellen Tel. 041 269 00 30 / www.caritas-luzern.ch Caritas Markt Der Caritas Markt ist für alle zugänglich. Es werden Schuhe, Möbel, Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden Flohmarktartikel und Bauteile zu günstigen Preisen angeboten. Caritas Markt Tel. 041 367 21 31 Bleicherstr. 10 www.caritas-luzern.ch 6003 Luzern Rolli-Mode / Quelle Menschen mit Behinderung (cerebrale Bewegungsstörungen, Spina bifida, Muskeldystrophie), die bei der Stiftung Cerebral namentlich registriert sind, haben Rabatt auf schriftliche Bestellungen bei RolliModen und Quelle. Schriftliche Bestellungen an die Stiftung Cerebral senden. Diese visiert Ihre Bestellung und leitet diese weiter. Die Originalrechnung mit Einzahlungsschein kann anschliessend bei der Stiftung Cerebral eingereicht werden. Stiftung Cerebral Tel. 031 308 15 15 Postfach 8262 www.cerebral.ch 3001 Bern Lebensmittel Günstiger Bezug von Lebensmitteln, Putz- und Waschmitteln für Personen mit niedrigem Einkommen, die Anrecht auf wirtschaftliche Sozialhilfe, EL oder sonstige finanzielle Unterstützung haben. Lebensmittel-Einkaufskarte für Caritas Luzern und Tischlein Deck Dich können bei sozialen Beratungsstellen bezogen werden. Tixi-Taxi-Bons: Vergünstigte Freizeitfahrten Anspruch auf Tixi-Taxi-Bons haben Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern, die älter als 16 Jahre sind und die aufgrund einer dauernden Mobilitätsbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzen können. Dies sind insbesondere: • • Personen im Rollstuhl Chronisch gehbehinderte Personen, die nicht selbständig zur Haltestelle gehen können (ca. 200 m weit) oder die nicht in einen Bus oder einen Zug ein- bzw. aussteigen können. Vorübergehende Gehbehinderungen ergeben keinen Anspruch auf eine Berechtigung. • Blinde, sehbehinderte Personen, die sich in unbekannter Umgebung nicht selbständig mit dem öffentlichen Verkehr bewegen können und zusätzlich die Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung leichten Grades erfüllen. • Geistig behinderte Personen, die nicht selbstständig ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können. • Psychisch behinderte Personen, deren psychische Behinderung so einschränkend ist, dass die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich ist (z.B. bei Panikattacken, Phobien usw.). Altersbedingte Behinderungen gelten nicht als Berechtigungsgrund. Seite 2/6 01/2013 Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden In folgenden Fällen kann jedoch auch im Rentenalter ein Antrag gestellt werden: • Personen, die bereits vor Eintritt ins AHV-Alter eine Mobilitätsbehinderung hatten. • Personen, die im Rentenalter eine dauernde Mobilitätsbehinderung erlitten haben, die nicht altersbedingt ist. Antragsformular bei: Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden oder auf unserer Website www.tixitaxibon.ch. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen. Öffentlicher Verkehr Reduzierte Abonnemente für VBL-Netz Reduzierter Preis für VBL-9-Uhr-Pass für 1 Zone für IV-Bezüger mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen Auskunft bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. SBB-Generalabonnement Durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der eidgenössischen Invalidenversicherung oder durch Abgabe des Ausweises zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung (Abgabe durch die IV-Stelle) Bezug eines Generalabonnements zu einem ermässigten Preis. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer Rente der IV, einer Hilflosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenhund. RollstuhlfahrerInnen ohne IV- Rente erhalten das GA gegen Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses, welches bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist. Das GA kann bei allen grösseren Bahnhöfen bezogen werden. Call-Center Handicap Tel. 0800 007 102 www.sbb.ch SBB-Begleitkarte Sind Sie in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Die Person mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Das Antragsformular für den Begleitausweis „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ kann bei der kantonalen IVStelle beantragt oder vom Internet heruntergeladen werden: www.sbb.ch/handicap Vermietung von Rollstuhlkleinbussen Der Verein „Luzerner Kerzenziehen“ vermietet zwei Kleinbusse an Personen im Rollstuhl. Die Busse können von Gruppen oder Einzelpersonen für Ferienlager, Reisen, Zusammenkünfte etc. gemietet Seite 3/6 01/2013 Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden werden. Der/die Fahrer/in muss selber gestellt werden. Reservation: Schweizerisches Rotes Kreuz Tel. 041 418 70 10 Maihofstrasse 95c www.srk-luzern.ch 6006 Luzern Mietautos Für Menschen mit Körperbehinderung: Die Schweiz. Paraplegiker-Vereinigung vermietet Autos, die auf Handbedienung umgebaut sind. Das Angebot gilt auch für Nichtmitglieder. Kosten: Tagespauschale, Kilometerpreis und Benzin (Versicherung inklusive) Reservation: Paramobil Tel. 041 939 52 52 Eybachstr. 6 www.paranet.ch 6207 Nottwil Flottenrabatt bei Anschaffung eines Personenwagens Die Behindertenorganisationen haben mit den meisten Fahrzeugimporteuren Flottenrabattverträge abgeschlossen. Auf Neufahrzeuge wird den behinderten Mitgliedern ein Rabatt auf den Bruttoverkaufspreis gewährt. Dafür ist der Nachweis der Behinderung zu erbringen. Motorfahrzeugsteuer Die Gesetzgebung sieht vor, dass unter gewissen Bedingungen die Motorfahrzeugsteuer ganz oder teilweise erlassen werden kann. Strassenverkehrsamt LU, Arsenalstr. 45, Postfach 162, 6000 Luzern 4, Tel. 041 318 11 11 / www.stva-lu.ch Verkehrssicherheitszentrum NW/OW, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, Tel. 041 618 41 41 / www.vsz.ch Verkehrssicherheitszentrum NW/OW, Polizeigebäude Foribach, 6060 Sarnen, Tel. 041 666 66 00 / www.vsz.ch Vollkaskoversicherung Für behinderte Personen, die nachweisbar auf ein spezielles Motorfahrzeug angewiesen sind, kann Rabatt auf Vollkaskoversicherungen beantragt werden. Antrag an entsprechende Versicherungsgesellschaft stellen. Es lohnt sich, Vergleichsofferten einzuholen, zum Beispiel unter www.comparis.ch. Zollrückerstattung Anspruch auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben besteht dann, wenn jemand aufgrund seiner Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann. Wenn die behinderte Person das Fahrzeug nicht selbst lenkt, muss begründet werden, dass das Auto vorwiegend für sie eingesetzt wird. Die Vergütung erfolgt rückwirkend, nach dem Kauf des Autos. Seite 4/6 01/2013 Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden Gesuch an: Zollkreisdirektion Basel, Postfach 666, 4010 Basel, Tel. 061 287 11 43 / www.ezv.admin.ch Merkblatt unter: www.spv.ch/Dienstleistungen/Auto/Flottenrabatt/ Zollrückerstattung Versicherungen / Steuern / Gebühren / Krankenkasse Personen mit tiefem Einkommen und/oder Kinder haben Anrecht auf Prämienverbilligung der Krankenpflegeversicherung gemäss KVG. Bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird die Prämienvergünstigung automatisch errechnet und der Krankenkasse überwiesen. Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes: bis Ende April in LU, in OW bis Ende Mai und in NW bis Ende August Steuerabzüge Abzug von nicht gedeckten, behinderungsbedingten Mehrkosten Wegleitung Steuererklärung Militärpflichtersatz Erhebliche Behinderung mit Bezug einer Rente oder Hilflosenentschädigung der Eidg. Invalidenversicherung (IV) oder der Unfallversicherung (UV) Befreiung von der Ersatzabgabe: Meldung an Militärpflichtersatzverwaltung erfolgt i.d.R. bei Bezügern einer IV-Rente oder IV-Hilflosenentschädigung automatisch Militärpflichtersatzverwaltung, Postfach, 3002 Bern 22, Tel. 031 634 92 17 / www.estv.admin.ch Befreiung von der Feuerwehrpflicht und Feuerwehrersatzabgabe Kanton Luzern: Personen mit einer Behinderung und einem Jahreseinkommen unter Fr. 60'000.- können von der Feuerwehrersatzabgabe befreit werden. Gesuch zusammen mit der Steuererklärung einreichen (Kopie der Rentenverfügung mit dem Text: „Gilt als Gesuch für die Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe.“) Falls die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt wird, diesen Satz zusätzlich bei den Bemerkungen aufführen. Kanton Nidwalden: Behinderte Personen sind von der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe befreit. Bei Unklarheiten die Gemeinde kontaktieren. Kanton Obwalden: Behinderte Personen mit IV-Rente sind von der Ersatzabgabe befreit. Antrag auf Befreiung der Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe mit Kopie des Rentenentscheides an die Einwohnergemeinde senden. Seite 5/6 01/2013 Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden Radio- und TV-Gebühren Alle EL-BezügerInnen haben Anrecht auf Erlass der Radio- und TVEmpfangsgebühren. Gesuch an: Billag Tel. 0844 834 834 Postfach www.billag.ch 1701 Freiburg Club sixtysix Luzern Für 66 Franken pro Jahr erhalten die Mitglieder attraktive Einkaufsvergünstigungen in rund 280 Firmen und Geschäften. Mitglied werden können alle im Kanton Luzern wohnhaften Personen. club sixtysix Tel. 041 226 11 88 c/o Pro Senectute Kanton Luzern Es ist leider nicht möglich, eine vollständige Auflistung sämtlicher Ermässigungen zu machen. Falls Ihnen Vergünstigungen bekannt sind, die auf diesem Merkblatt nicht aufgeführt sind, bitten wir Sie um eine Rückmeldung ([email protected] / 041 226 60 30). Kontakt Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden Zentralstrasse 18 Postfach 3666 6002 Luzern Telefon 041 226 60 30 Fax 041 226 60 50 [email protected] www.proinfirmis.ch PC 60-6661-2 Seite 6/6 01/2013 Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden