Verträge für ein gemeinsames Europa
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Verträge für ein gemeinsames Europa
Verträge für ein gemeinsames Europa Europa, wie wir es heute kennen, wurde am 25. März 1957 geboren – ein Europa mit der längsten Friedensperiode seiner Geschichte; ein Europa des Wohlstandes, der Freiheit und der Chancengleichheit. Diese 50-jährige Erfolgsgeschichte begann am 25. März 1957 mit der feierlichen Unterzeichnung der Römischen Verträge im Kapitol in Rom. Die Bedeutung dieses Vertragswerkes liegt in seiner bahnbrechenden Idee: dieser gemeinsame Markt mit freiem Personen-, Güter-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr soll die Staaten Europas so eng zusammenwachsen lassen, dass Kriege zwischen ihnen in Zukunft kein Thema mehr sind. Tatsächlich begann der europäische Einigungsprozess schon Jahrhunderte früher, mit all seinen Höhen und – oft allzu blutigen – Tiefen. Die Ausstellung „Verträge für ein gemeinsames Europa“ zeigt anhand bedeutender Dokumente, wie gekrönte Häupter, Diktatoren und demokratische Staatschefs versucht haben, diesen Prozess voranzutreiben. Zu sehen sind unter anderem die Schlussakte des Westfälischen Friedens und des Wiener Kongresses, der Friedensvertrag von St. Germain sowie der Österreichische Staatsvertrag und der EU-Beitrittsvertrag. Mehr als vier Jahrhunderte europäischer Geschichte zusammengetragen im Bundeskanzleramt, das selbst Teil dieser Geschichte war und ist. Herzlich willkommen und viel Vergnügen! 1 Der Westfälische Friede – Ein Friede für Europa Münster, 24.10.1648 Die Westfälischen Friedensverträge wurden nach mehr als vierjährigen Verhandlungen in Münster unterzeichnet. Sie markieren einen wichtigen Einschnitt in der europäischen Geschichte, beendeten sie doch den dreißigjährigen Krieg – einen der längsten und verlustreichsten Kriege in Europa – und regelten die wichtigsten seiner Streitpunkte. Sie ordneten die Machtverteilung zwischen Kaiser und Reichsständen (Mitglieder des Reichstages) ebenso neu wie das gegenseitige Verhältnis der Konfessionen. Bayern behielt die Kurwürde und die Oberpfalz, für die Pfalz wurde eine neue Kur geschaffen. Frankreich und Schweden erlangten Geldzahlungen und Territorialgewinne. Durch die Artikel über die Schweiz und italienische Territorien sowie durch den Einschluss der gegenseitigen Verbündeten in der Präambel (im Osnabrücker Instrument auch jenen Spaniens) wurden die Verträge zur Grundlage einer europäischen Friedensordnung, auf die man sich in späteren Verträgen immer wieder berief. 2 Friede von Rijswijk Rijswijk, 30.09.1697 Der Rijswijker Friede ist eines der zentralen Dokumente der Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Frankreich, personalisiert durch die beiden Herrscherpersönlichkeiten Kaiser Leopold I. und König Ludwig XIV. Der dem Frieden zugrunde liegende Waffengang, der Pfälzische Erbfolgekrieg, begann 1688 durch den französischen Einfall in der Pfalz. Rasch wurde dieser Krieg ein Krieg von europäischer Dimension, der auch auf die französischen Überseegebiete übergriff. Frankreich sah sich der 1689 gebildeten „Großen Allianz“, bestehend aus dem Heiligen Römischen Reich, den Generalstaaten, England, Spanien, Savoyen und Schweden gegenüber. Am Ende blieb für Frankreich nur die Eroberung des Elsass als Ergebnis über, praktisch alle anderen eroberten Gebiete musste es zurückgeben. Wenige Jahre später werden sich Österreich und Frankreich dann im Spanischen Erbfolgekrieg gegenüberstehen, ein Gegensatz, der bis zum Jahr 1756, dem „Umsturz der Bündnisse“, Bestand haben sollte. 3 Friede von Lunéville – Napoleon scheint unbesiegbar Lunéville, 09.02.1801 Der Friede von Lunéville war ein weiterer Baustein auf dem Weg Napoleons zum Kaiser der Franzosen. Einer Koalition, gebildet aus Russland, Österreich, Portugal, Großbritannien, dem Osmanischen Reich, Neapel und dem Kirchenstaat, gegenüberstehend, gingen die Franzosen aus dem 2. Koalitionskrieg als Sieger hervor. Für Österreich bedeutete dies eine weitere empfindliche Niederlage. In weiterer Folge des Friedens von Lunéville kam es 1803 zum Reichsdeputationshauptschluss, der besagte, dass die weltlichen deutschen Fürstentümer, die ihre linksrheinischen Besitzungen verloren hatten, durch kleinere weltliche Herrschaften entschädigt werden sollten. Dafür wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst, mit Ausnahme von Mainz. 4 Beitritt der Toskana zur Heiligen Allianz Paris, 26.09.1815 Nach dem endgültigen Sieg über Napoleon in der Schlacht bei Waterloo kamen die Monarchen Österreichs, Preußens und Russlands (Franz I., Friedrich Wilhelm III., Alexander I.) 1815 noch in Paris überein, in Europa eine dauerhafte Friedensordnung zu schaffen. Sie verpflichteten ihre Regierungen dazu, nach den Grundsätzen der christlichen Religion zu handeln (daher der Name “Heilige Allianz“). Dieser Absichtserklärung schlossen sich alle europäischen Mächte mit Ausnahme Englands und des Osmanischen Reiches an, das sich naturgemäß nicht auf christliche Prinzipien verpflichten lassen konnte. Im Rückblick war die Heilige Allianz ein Faktor konservativen Beharrens, der die Entwicklung zu konstitutionellen Formen in Europa behinderte. 5 Schwedische Ratifikation des Wiener Kongresses Stockholm, 01.11.1815 Vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 tagte der Wiener Kongress, der Europa nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs im Jahr 1814 ein neues Gesicht geben sollte. Der Kongress tanzte nicht nur, er arbeitete auch und brachte einige verhandlungstechnische Neuigkeiten in der Art der Vertragsfindung. Man erarbeitete die Ergebnisse in Kommissionen oder Ausschüssen, was damals eine gänzliche Neuheit darstellte. Der nordeuropäischen Großmacht Schweden gelang es im Zuge der napoleonischen Wirren im Kampf gegen Dänemark, das mit Frankreich verbunden war, im Frieden von Kiel Norwegen zu erwerben und dieses bis zum Jahr 1905 zu regieren. Dies war für Schweden das wichtigste Ergebnis des Wiener Kongresses. Der schwedische König Karl XIII. unterzeichnete, bereits gezeichnet von einer schweren Krankheit, wie man an der brüchigen Schrift erkennen kann, am 1. November 1815 in Stockholm die schwedische Ratifikationsurkunde. 6 Friede von Brest-Litowsk – Die Geburt neuer Staaten Brest Litowsk, 03.03.1918 1918 saßen sich erstmals Vertreter der Mittelmächte und des bolschewistischen Russlands am Verhandlungstisch gegenüber. Das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich und Bulgarien auf der einen Seite und Sowjetrussland und die Ukraine auf der anderen Seite. Der Vertrag brachte einen Friedensschluss für die Mittelmächte an der Ostfront und schuf die Staaten Finnland, Lettland, Litauen und Ukraine. Russland musste außerdem auf seinen Anteil am Gebiet des ehemaligen polnischen Staates verzichten, was eine wesentliche Vorraussetzung für dessen Wiedererrichtung bedeutete. Allerdings wurden wesentliche Bestimmungen des Brest-Litowsker Vertrages nach der Niederlage der Mittelmächte im November 1918 wieder hinfällig. 7 Friedensvertrag von Saint Germain-en-Laye Paris, 10.09.1919 Der Vertrag von Saint Germain-en-Laye ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Er wurde am 10. September 1919 von der neuen Republik Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern unterzeichnet und besiegelte die Auflösung des Kaiserreiches Österreich-Ungarn. Die markantesten Gebietsveränderungen - neben dem Wegfall der später eigenständigen Republiken Ungarn, Tschechien und Slowakei - waren der Verlust Südtirols, Istriens und des Kanaltals an Italien sowie in der Untersteiermark an den neuen SHS-Staat (ab 1929: Jugoslawien). Angeschlossen wurde das Burgenland als nunmehr jüngstes Bundesland Österreichs. Für die südlichste Region um Klagenfurt/Völkermarkt wurde in Artikel 49 und 50 eine Volksabstimmung beschlossen, die für oder gegen den Verbleib bei Österreich votieren sollte. Bei der Abstimmung am 10. Ok- tober 1920 gingen knapp 60 Prozent aller Stimmen (davon rund 40 Prozent von „Kärntner Slowenen“) an Österreich, wodurch Kärnten weiterhin österreichisches Bundesland blieb. 8 Internationale Wirtschaftskonferenz des Völkerbundes – Versuch einer Einigung Genf, 28.11.1930 Der Völkerbund wurde kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges von 32 alliierten und 13 neutralen Staaten als internationale Organisation, welche die zwischenstaatliche Kooperation fördern und den Frieden dauerhaft sichern sollte, in Genf gegründet. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen und am 10. Januar 1920 ratifiziert. Am 16. Dezember 1920 wurde Österreich Mitglied des Völkerbundes. Neben friedenserhaltenden Maßnahmen sollte die „Genfer Liga“ vor allem die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa garantieren. Die Zweite Internationale Konferenz des Völkerbundes vom 17. bis 28. November 1930 in Genf, brachte aber kein wirklich verbindliches Ergebnis. Das ursprüngliche Ziel, die Ergebnisse der Zollfriedenskonferenz vom 24. März 1930 in die Tat umzusetzen, wurde nicht erreicht. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war der Völkerbund de facto gescheitert und löste sich offiziell am 18. April 1946 selbst auf. Auf Initiative der Außenminister Chinas, Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden bereits 1945 die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. 9a Moskauer Memorandum Moskau, 15.04.1955 Das Moskauer Memorandum steht am Ende der Verhandlungen der Regierungsdelegationen Österreichs und der Sowjetunion vom 12. bis 15. April 1955 in Moskau und besiegelte den endgültigen Durchbruch zum Abschluss des Staatsvertrages. Die Reise von Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Adolf Schärf, Außenminister Leopold Figl und Staatssekretär Bruno Kreisky zu den Verhandlungsführern der Sowjetunion – Außenminister Wjatscheslaw Molotow und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Anastas Mikojan – war möglich geworden, weil Moskau im Februar 1955 einen Schwenk in der Haltung gegenüber Österreich vollzogen hatte. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die österreichische Absichtserklärung eine Neutralität „nach Schweizer Vorbild“ anzunehmen. Des weiteren wurde eine Warenablöse für die DDSG und die Erdölindustrie vereinbart. Vom Moskauer Memorandum gibt es lediglich zwei Exemplare, je einmal in Wien bzw. Moskau hinterlegt, wodurch dieses Dokument fast noch wertvoller wird als der Staatsvertrag selbst. 9b Österreichischer Staatsvertrag 9c Wien, 15.05.1955 Seit Anfang Mai feilte die Botschafterkonferenz in Wien am Text des Staatsvertrages. Noch am Vorabend der Unterzeichnung gelang es Leopold Figl in der Außenministerkonferenz die Streichung der Mitverantwortungs-Klausel Österreichs am Zweiten Weltkrieg aus der Präambel zu erreichen. Am 15. Mai 1955 trafen die Außenminister Wjatscheslaw Molotow (UdSSR), John Dulles (USA), Harold Macmillan (GB), Antoine Pinay (F) sowie Leopold Figl für Österreich und die alliierten Botschafter im Marmorsaal des Schlosses Belvedere zur feierlichen Vertragsunterzeichnung zusammen. Der Staatsvertrag wurde am 27. Juli 1955 ratifiziert, das „Neutralitätsgesetz“ am 26. Oktober 1955 beschlossen. Die Originalausfertigung des Staatsvertrages ist im Archiv des russischen Außenministeriums in Moskau hinterlegt. Die Signatarmächte Österreich, Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten verfügen jeweils über ein beglaubigtes Exemplar, welches für den besagten Staat das „Original“ darstellt. Die Besonderheit dieser Urkunde besteht in der ungewohnt beidseitig gedruckten (Buch)form, welche für Verträge in der Regel nicht verwendet wird und somit auch keiner wirklichen „Kopie“, sondern einem eigenständigen Exemplar entspricht. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Bundeskanzleramt/Bundespressedienst Ballhausplatz 2, 1014 Wien Grafische Gestaltung: PKP proximity 11 Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Stockholm, 04.01.1960 In der Zeit des Kalten Krieges wurden das Anschlussverbot und die immerwährende Neutralität Österreichs dahingehend interpretiert, dass ein Beitritt zur EWG/EG nicht erlaubt sei. So trat Österreich 1960 als erstem Schritt in Richtung europäischer Integration der Europäischen Freihandelszone bei. Das Abkommen zur Errichtung einer „European Free Trade Association“ (EFTA) wurde am 4. Jänner 1960 von Großbritannien, der Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich und Portugal in Stockholm unterzeichnet. Die EFTA war von Anfang an als temporäre Organisation geplant, um durch Bündelung der gemeinsamen (wirtschaftlichen) Interessen eine Annäherung an die EG zu erleichtern, jedoch den einzelnen Mitgliedern volle (politische) Handlungsfreiheit zu lassen. Seit 1995 wird die EFTA nur noch von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gebildet, dennoch wurde beschlossen, die EFTA vorerst als Zweckverband im EWR fortzuführen. 12a Europäische Menschenrechtskonvention Brüssel, 03.09.1958 Die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) ist der fünfte völkerrechtliche Vertrag, der im Rahmen des Europarats geschlossen wurde. Österreich ist seit dem 16. April 1956 Mitglied des Europarats und unterzeichnete die EMRK am 13. Dezember 1957. Die Signatarstaaten hatten jeweils 3 Jahre Zeit, den Vertrag zu ratifizieren – für Österreich trat die Konvention innerstaatlich am 3. September 1958 in Kraft, dies war der 5. Jahrestag der EMRK. Die Menschrechtskonvention enthält primär die klassischen Freiheitsrechte (Grundrechte) wie z.B. Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. In den Zusatzprotokollen haben jedoch auch wirtschaftliche, kulturelle, politische, soziale und justizielle Menschenrechte ihren Platz gefunden. 2b Europäische Sozialcharta 1 Straßburg, 22.07.1963 Die Europäische Sozialcharta (ESC) ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Sie geht auf eine Initiative des Europarates zurück und wurde am 18. Oktober 1961 in Turin von der Mehrheit seiner Mitglieder (13 von 16 Stimmen) beschlossen. Die Charta gilt als Pendant zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie wurde bewusst als Ergänzung bzw. Erweiterung der klassischen liberalen Grundrechte geschaffen. Insgesamt wurden 19 soziale Rechte benannt, darunter das Recht auf Arbeit, auf Berufsausbildung und auf soziale Sicherheit, aber auch besondere Schutzrechte für Kinder, Jugendliche, Mütter und Familien. Die ESC trat am 26. Februar 1965 in Kraft, Österreich ratifizierte den Vertrag am 29. Oktober 1969. 1996 wurde eine revidierte Fassung der ESC ausgearbeitet, die insgesamt 31 Grundrechte enthält und die alte Fassung zum Beispiel um das Recht auf eine Wohnung, den besonderen Schutz alter Menschen, Kündigungsschutz oder den Schutz vor Armut ergänzt. Sie trat 1999 in Kraft und ist seither gültig. 13 Österreich und die EWG – Der zweite Schritt nach Europa Brüssel, 22.07.1972 Österreich stellte als einziges EFTA-Land schon 1961 einen Assoziierungsantrag auf Beitritt zur EWG. Die Bemühungen wurden aber durch ein Veto der Sowjetunion zunichte gemacht. 1965 begannen erste Beitrittsverhandlungen, die jedoch 1967 wegen der Südtirolfrage widerum scheiterten. 1970 wurde der Grundstein für die Schaffung einer die EG- und EFTA-Staaten umfassenden Freihandelszone gelegt. Der EWG-Ministerrat erteilte am 26. Oktober 1970 das Mandat zu Verhandlungen über ein Interimsabkommen mit Österreich, mit dem Ziel sämtliche Zölle, mengenmäßige Beschränkungen und andere ähnliche Handelshemmnisse zu beseitigen. Am 22. Juli 1972 wurden in Brüssel die EWG-EFTA-Freihandelsabkommen abgeschlossen: Sie umfassten ein Abkommen EFTA und EWG, einen Vertrag EFTA und EGKS/Montanunion sowie die Interimsabkommen zwischen Österreich und beiden Organisationen. Die Freihandelszone wurde 1977 voll verwirklicht, die Zölle für Industrieund Gewerbeprodukte abgeschafft. 14 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) Helsinki, 01.08.1975 Die erste Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fand auf Initiative des Warschauer Paktes ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer der blockübergreifenden Konferenz waren die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien. Nach zweijährigen Verhandlungen wurde die Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975 von 35 Staaten unterzeichnet. Die Schlussakte umfasst Vereinbarungen über Menschenrechte, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die allgemeine Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten und die Einhaltung der Menschenrechte. Letzteres war Grundlage für die Entstehung vieler osteuropäischer Bürgerrechtsorganisationen, die mit ihrer Arbeit in Folge wesentlich zum Zusammenbruch des Ostblocks Ende der 1980er Jahre beitrugen. Beim KSZE-Gipfeltreffen im Dezember 1994 in Budapest wurde beschlossen, die KSZE mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (OSZE) umzubenennen. Als Sitz des Generalsekretariats wurde Wien gewählt. 15a Beitritt Österreichs zur EU – Ziel und Anfang 15b Rom, 24.06.1994 (Vertrag); 24.11.1994 (Ratifikation) Wesentlich für die endgültige Integration Österreichs in die Europäische Gemeinschaft waren die historischen Umwälzungen in Osteuropa zwischen 1989 und 1991. Bereits knapp vor dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion entschloss sich Österreich 1989 einen Antrag auf Vollmitgliedschaft bei der EU zu stellen. Am 17. Juli übergab der damalige Außenminister Alois Mock dem Präsidenten des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft den österreichischen EG-Beitrittsantrag. Zwei Jahre darauf, im Juli 1991, verabschiedete die EG-Kommission eine grundsätzlich positive Stellungnahme („Avis“) zum Beitrittsansuchen Österreichs. Am 1. Februar 1993 wurden die Verhandlungen mit der zu diesem Zeitpunkt bereits als EU (Europäische Union) firmierenden Gemeinschaft aufgenommen. Bei der Volksabstimmung am 12. Juni 1994 stimmten 66 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit JA zum EU-Beitritt. Seit 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union. 16 Ludwig van Beethovens 9. Symphonie – die Europahymne Ludwig van Beethoven (1770 – 1827) ging mit seinen Symphonien musikalisch neue Wege, die den Bogen von der klassischen Form der Romantik (mit Ersetzung des Menuetts durch das Scherzo) bis hin zur Sprengung der bisher rein instrumentalen Gattung durch Einsatz des Chors spannten. Erste Skizzen zur 9. Symphonie in d-Moll (Op.125) fertigte Beethoven bereits im Jahr 1815 an, die Uraufführung erfolgte schließlich am 7. Mai 1824 im k.k. Hoftheater (Kärntnertortheater) in Wien. Bekanntestes Charakteristikum dieser Symphonie ist die Verwendung von Gesangssolisten und gemischtem Chor im Finalsatz. Der Text, der mit den berühmten Worten „Freude, schöner Götterfunken“ beginnt, stammt aus der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller. 1972 wurde die Melodie zur Europahymne bestimmt und 1985 von der Europäischen Gemeinschaft als deren offizielle Hymne angenommen. Verträge für ein gemeinsames Europa 50 Jahre Römische Verträge und die Einigung Europas Die Ausstellung im Bundeskanzleramt