FD 3-04 txt.p65 - Bundesvereinigung Lebenshilfe
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Fachdienst der Lebenshilfe Praxis gestalten – Innovation wagen Nr. 3/2004, September 2004 ISSN 0944–825X Postvertriebsstück: 13840 Werkstätten für behinderte Menschen und die Herausforderungen der Zukunft Bodo Schümann1 Wie in anderen Bereichen der Sozialpolitik hat sich auch in der institutionellen Behindertenarbeit in den letzten Jahren ein erheblicher Wandel vollzogen. Weitere einschneidende Änderungen stehen bevor. Im Folgenden sollen einige Anmerkungen zum Wandlungsprozess in der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen, genauer im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), angeführt werden, verbunden mit einigen Hinweisen auf mögliche Konsequenzen. Selbstbestimmung und Integration Im gesellschaftlichen Verständnis – und in dessen Folge auch in der Gesetzgebung – sind in den letzten Jahren die Forderungen nach Selbstbestimmung und einer gesellschaftlichen und sozialen Integration behinderter Menschen und deren praktische Umsetzung deutlich verstärkt worden. Dazu gehören vor allem: ❍ Die in der WfbM beschäftigten behinderten Menschen haben ein „arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis“ zugestanden bekommen. So unbestimmt dieser Rechtsbegriff im Einzelnen sein mag, so hat er doch erhebliche Konsequenzen für den rechtlichen Umgang der Institution mit dem behinderten Menschen, z. B. in Bezug auf Vertragsabschlüsse und -gestaltung, Verfahren bei Versetzungen, Entlassungen, Umgang mit Konfliktfällen, Verteilung des Entgelts, Erstellung und Umgang mit Berichten. ❍ In diesem Zusammenhang sind die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte, vor allem deren umfängliches Recht auf Information, derart erweitert worden, dass diese – wie meist schon bei Betriebsräten – kaum realistisch sind. 1 Bodo Schümann ist der Gründer der Elbe-Werkstätten GmbH in Hamburg, einer Werkstatt für ca. 800 behinderte Menschen. Er war dort bis zu seiner Pensionierung Ende 2002 Geschäftsführer. Er befasst sich jetzt u. a. mit Organisationsberatung, Erwachsenenbildung sowie der Mitarbeit beim Aufbau von Behinderteneinrichtungen in Ost-Europa. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen 1 mit geistiger Behinderung e.V. Inhalt Schwerpunkt Werkstätten für behinderte Menschen und die Herausforderungen der Zukunft (Bodo Schümann) ............................................................ 1 Übergreifendes Ingrid Körner wird Präsidentin von Inclusion Europe .................................................... 11 Teilhabe bedeutet mitmachen, mitgestalten und mitbestimmen! Wie geht es weiter nach dem Dortmund-Kongress? ........................................... 11 Soziale Landschaft Deutschland – auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung! Resolution der vier Fachverbände .... 15 Käpt’n Life und seine Crew – Ein Arbeitsbuch zur Persönlichen Zukunftsplanung ............................ 18 Bundestag befasst sich mit sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung ............................. 19 27. Treffen der Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen und der BAR .......................... 20 Kontaktsuche von Menschen mit seltenen Erkrankungen ................................................................. 21 Zahnärzte engagieren sich für Menschen mit Behinderungen ............................................................... 21 Kindheit und Jugend Kritische Bilanz der Bildungspolitik – Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterentwickelt ......... 22 Arbeitsleben Schritt für Schritt – Die Integrationsfachdienste zwischen Kontinuität und Veränderung (Tagungsbericht) .............................................................22 Werkstatt innovativ Das Marli-Café Restaurant (Axel Willenberg) ......... 23 Familienurlaub auch barrierefrei ................................ 26 Lokale Bündnisse für Familie – Ein Arbeitsbuch zum Aufbau eines lokalen Bündnisses (Buchhinweis) ................................................................ 27 Besondere Kinder brauchen besondere Eltern (Buchhinweis) ................................................................ 27 Autistischen Kindern Brücken bauen – Ein Elternratgeber (Buchhinweis) .............................. 27 Offene Hilfen Selbstbestimmungsgremium in Ambulanten Diensten .......................................................................... 28 „Kleines Dschungelbuch“ der Hamburger Arbeitsassistenz ............................................................. 28 Kultur „Grenzübergänge“ – 3. Internationales Fest der Sinne 2004 ...................................................... 28 Oskar-Kuhn-Preis für Ohrenkuss .............................. 29 Integrative Kulturwerkstatt Alte Schule Lüdenscheid ................................................................... 30 Mach Musik! Rhythmische und musikalische Angebote für Menschen mit schweren Behinderungen (Buchhinweis) .................................. 30 Viel Spaß mit der Veeh-Harfe ..................................... 31 Die Spieleschachtel 1 Stein + Co. oder – Variationen eines Steins ......... 32 O Zoo le Mio oder – so eine Zucht (Michael Brandl) ............................................................33 Veranstaltungen Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe ....... 34 Angebote anderer Träger .............................................. 35 Publikationen & Medien Fachzeitschrift „Geistige Behinderung“ 3/2004 ...... 37 … aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg .................. 38 Wohnen „Wohnen inklusiv“ – Wohn- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Zukunft (Projektbericht) ............ 24 Wohnen mit Behinderung = behindertes Wohnen? (Tagungsbericht) ......................................... 24 weitere Publikationen & Medien .............................. 40 Zeitschriftenumschau .................................................... 42 Nächste Ausgabe: Erscheinungszeitraum: Redaktionsschluss: Eltern und Familie Bundeshaushalt 2005: Keine Kürzungen bei familienpolitischen Leistungen ............................. 26 Familienfreizeit für Eltern mit kleinen Kindern – Ein Handbuch für die Praxis (Buchhinweis) ........... 26 Fachdienst 4/2004 Dezember 2004 10.9.2004 Bitte beachten Sie die Beilagen des Verlags Deutsche Wirtschaft für den „Reden Berater“ und des Bundesanzeigers BtPrax zur Abonnentenwerbung in dieser Ausgabe. SCHWERPUNKT ❍ Wenn sich in absehbarer Zeit das persönliche Budgetrecht des einzelnen behinderten Menschen – trotz der Einschränkungen im vorliegenden Koalitionsentwurf für die Einordnung der Sozialhilfe in ein XII. Sozialgesetzbuch (Scheibner 2003, 8) – durchsetzt, wird umso mehr der so genannte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik deutlich: von der Anstalt zum Dienstleister, vom „Insassen“ zum „Kunden“ (auch wenn dieser Begriff unter kulturpolitischen und sozialpädagogischen Gesichtspunkten eine Behinderteneinrichtung fast desavouiert). Die Wahlfreiheit zwischen alternativen Angeboten (sofern sie regional vorhanden sind) und die Entscheidungskompetenz allein der Betroffenen würde mittelfristig eine weitere Eigendynamik der Veränderungen Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Telefon: (0 64 21) 4 91-0, Telefax: (0 64 21) 4 91-1 67 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.lebenshilfe.de Bundesgeschäftsführer: Dr. Bernhard Conrads Redaktionelle Mitarbeit: Theo Frühauf (frü) Marianne Elsner (el) Regina Humbert (h) Klaus Kräling (kk) Ulrich Niehoff (ni) Wilfried Wagner-Stolp (wa) Sabine Wendt (we) Gestaltung: Heike Hallenberger Druck: Andreas Seip, Hausdruckerei Vertrieb: Lahn-Werkstätten-Marburg Anzeigen: Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1.1.2004, bitte anfordern. Bezugsbedingungen: Erscheinungsweise viermal im Jahr. Jahresabonnement einschl. Zustellgebühr und gesetzlich vorgeschriebener MwSt. 15,– € , für Mitglieder der Lebenshilfe 12,– € ; Einzelheft 4,– € , für Mitglieder der Lebenshilfe 3,– € zzgl. Porto und Verpackung. Postvertriebsstück: 13840, Auflage: 2.350 ISSN: 0944-825X Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasserin/des Verfassers wieder. Nachdruck mit Quellenangabe honorarfrei – zwei Belegexemplare erbeten. Druck auf chlorfrei gebleichtem Papier Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 auslösen. Die Angebote und die Qualität der angebotenen Arbeit, der Wechselmöglichkeiten, der persönlichen Förderung sowie das Betriebsklima, das Selbst- und Rollenverständnis der professionellen Akteure ihren Klienten gegenüber würden über den Marktwert bzw. die Akzeptanz einer Einrichtung entscheiden. Da die Rehabilitationseinrichtungen öffentlich finanziert werden – wobei inzwischen rechtlich ausdrücklich auch private Anbieter zugelassen sind –, müssten die Einrichtungen, die den geforderten Standards nicht entsprechen, mit ihrer Liquidation rechnen. Anlässlich des Europäischen Jahrs der Behinderten 2003 haben die „Deklaration von Madrid“ und die „Magdeburger Erklärung“ noch einmal mit Nachdruck die gesellschaftliche Integration behinderter Menschen gefordert und u. a. auf Artikel 1 der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen von 1948 verwiesen: „Alle Menschen sind frei und gleich in ihrer Würde und in ihren Rechten“. Die o. g. Deklarationen fordern für alle gesellschaftlichen Bereiche die Beachtung des Leitsatzes aus der Sicht der Betroffenen: „Nichts über uns ohne uns!“ Gleichwertigkeit von Arbeit und Rehabilitation Endgültig ist der – fast historische – Streit über die Gleichwertigkeit und die Gleichberechtigung von Arbeit und Rehabilitation entschieden. Rehabilitation geschieht durch Arbeit, und eine zusätzliche Förderung der Persönlichkeit ist gleichzeitig notwendig und gesetzlich geboten. Beide sind inhaltlich nur verzahnt miteinander denkbar. Vom Umfang und der fachlichen Qualität der Persönlichkeitsförderung ist inzwischen sogar Art und Umfang der finanziellen Förderung der Einrichtung abhängig. Die fachlich angebotenen Konzepte auf dem Markt befinden sich allerdings noch in der Entwicklung und erst recht noch in der praktischen Erprobung. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Werkstätten sollen sich verstärkt um eine Vermittlung behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen. Diese Forderung entspricht einerseits einem gesellschaftlichen Trend nach sozialer Integration Behinderter, ist zum anderen bei den Kostenträgern mit der – völlig überzogenen – Erwartung verbunden, auf diese Art zu erheblichen Kostensenkungen gelangen zu können. Sowohl die Protagonisten als auch die Agonisten der Integration sind inzwischen auf den Boden der Tatsachen zurückgekehrt. Einerseits be3 SCHWERPUNKT schränken die augenblickliche (und noch länger währende) Beschäftigungssituation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die zunehmende Automatisierung die Möglichkeiten für schwerer behinderte Menschen, in der Privatwirtschaft eine Anstellung zu finden. Andererseits zeigen ernsthafte Bemühungen um integrative Arbeitsmöglichkeiten, dass – nicht nur in Nischen – mehr realistische Chancen auf Vermittlung bestehen, als gemeinhin angenommen wird. Wenn z. B. die „Hamburger Arbeitsassistenz“, die sich um die Vermittlung behinderter Menschen, vor allem aus WfbM, bemüht, in zehn Jahren ihres Bestehens seit 1992 immerhin 258 sozialpflichtige Arbeitsverhältnisse akquirieren konnte (Hamburger Arbeitsassistenz 2002, 6), ist das eine beachtliche Leistung und belegt, dass es in begrenztem Umfang durchaus Chancen auf Vermittlung gibt. Nun besteht neben der vollständigen Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einem regulären Arbeitsverhältnis auch die Möglichkeit, von der Werkstatt aus für einzelne Personen oder Gruppen so genannte Außenarbeitsplätze zu schaffen, von der inzwischen verstärkt Gebrauch gemacht wird. Eine Hamburger Untersuchung, die vor allem die Bedingungen und Voraussetzungen für diese Maßnahme klären sollte, hat die Akzeptanz solcher Arbeitsmöglichkeiten bei den in den vier Hamburger Werkstätten behinderten Beschäftigten erkundet. Immerhin haben 42 % der Befragten den Wunsch geäußert, wenn schon nicht auf einem regulären Arbeitsplatz der Privatwirtschaft, so doch auf ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig werden zu wollen. Die für diesen Wunsch genannten hauptsächlichen Gründe waren: 1. bessere Verdienstmöglichkeiten: 72 %, 2. Teilhabe an der „normalen“ Arbeitswelt: 67 % (THIEL 2003,10). Es ist nicht zu übersehen, dass die behinderten Beschäftigten in Werkstätten sich in einem erheblichen Maß „Normalität“ wünschen, also eine möglichst weite Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen an die der nichtbehinderten Arbeitnehmer(innen). Dies macht sich laut der Befragung am „Tariflohn“ und an der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsumfeld fest. Für die Weiterentwicklung der Werkstatt könnte das bedeuten: ❍ Wenn das in der Werkstatt erwirtschaftete Entgelt und die dem Einzelnen zustehende Sozialhilfe in der Auszahlung addiert würden, erhielte der behinderte Beschäftigte von der Werkstatt einen „Lohn“, der nach den Tarifverträgen etwa dem eines ungelernten Arbeiters entspräche. Dies würde nicht zu mehr Einkommen führen, aber dem Einzelnen das Gefühl geben, unter der Berücksichtigung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit wegen der Behinderung trotzdem wie andere Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt in der Wertorientierung verdient zu haben. Eine 4 staatliche Unterstützung würde nicht mehr als Almosen empfunden werden. Deutlich wird: es geht hierbei gar nicht um eine materielle Verbesserung, sondern um eine angemessene Reaktion auf eine psychologische Befindlichkeit oder auf die Erwartung von Wertschätzung. ❍ Die Werkstätten sind aufgerufen, sich weiterhin um die bisher möglichen Formen der Integration behinderter Beschäftigter in die Arbeitswelt zu mühen. Auch wenn die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt alles andere als günstig und die realen Möglichkeiten regional sehr unterschiedlich sind, sollten alle Chancen der Integration sorgfältig ausgelotet und wahrgenommen werden. Dazu gehören die drei klassischen Möglichkeiten: 1. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in sozialpflichtige Arbeitsverhältnisse, 2. die Gründung von Integrationsbetrieben und -abteilungen mit eingeschränktem Arbeitnehmerstatus und besonderen öffentlichen Förderungsmöglichkeiten, 3. der Ausbau der so genannten Außenarbeitsplätzen in Firmen und Institutionen. ❍ Bei den so genannten ausgelagerten Arbeitsplätzen besteht allerdings eine erhebliche Einschränkung. Denn nach § 5 der Werkstättenverordnung ist nur an eine „zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen“ gedacht. Auf Anfrage der BAG:WfbM hat der zuständige Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung im Oktober 2003 noch einmal diese zeitliche Begrenzung bekräftigt: „Die Bundesregierung beabsichtigt daran festzuhalten, dass die Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen nur als ‚zeitweise’ Beschäftigung im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des Übergangs und nicht als dauerhafte Beschäftigung in Betracht kommt“. Wenn dies nicht zur dauerhaften Beschäftigung führe, „ist die Maßnahme zu beenden“ (RODENHÄUSER 2004, 8). ❍ Diese Begründung hängt der Illusion an, es sei möglich, im wesentlichen Umfang Arbeitsplätze für behinderte Menschen aus Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Darüber hinaus verhindert es die Möglichkeit für diejenigen, die gar nicht endgültig zu vermitteln sind, jedenfalls ein weiteres Stück Normalität in der Arbeitswelt der Privatwirtschaft zu erfahren. Wenn man diese Interpretation ernst nimmt, dürften nur sehr leistungsfähige Behinderte solche Außenarbeitsplätze belegen; denn von ihnen muss mindestens erwartet werden, dass sie in der Lage wären, allein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Der gesetzlichen Regelung und der oben zitierten eindeutigen Interpretation stehen die „Werkstattempfehlungen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 SCHWERPUNKT der Sozialhilfe gegenüber, nach denen durchaus behinderte Menschen, die (noch) nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt sind, zeitlich unbegrenzt auf Außenarbeitsplätzen tätig sein können (BAGüS 2002, 17-19). Der Gesetzgeber sollte hier eine eindeutige Rechtslage schaffen, die auf die bisherigen zeitlichen Einschränkungen verzichtet. ❍ An dieser Stelle ist allerdings auch über eine weitere Öffnung und Normalisierung der Werkstatt selbst nachzudenken. Auch hier könnten unter bestimmten Umständen Formen der gesellschaftlichen Integration entwickelt werden. Die Werkstatt könnte verstärkt Aufträge der Produktion und Dienstleistungen übernehmen, an denen nichtbehinderte, z. T. fachlich sehr qualifizierte Arbeitnehmer(innen) zusammen mit den behinderten Beschäftigten der Werkstatt gemeinsam tätig werden. Die einen hätten den geschützten Werkstattstatus, die anderen würden zu üblichen Arbeitnehmerbedingungen und Tariflöhnen angestellt werden. Staatliche Subventionen würden sich auf die als behindert anerkannten Mitarbeiter(innen) beschränken. Im geringen Umfang wird diese Struktur bereits praktiziert. Wenn zu einer bestimmten Produktion über die Gruppenleiter(innen) hinaus aus Gründen der fachlichen Anforderungen oder zur Bewältigung von Mengenproblemen Nichtbehinderte als Zusatzpersonal benötigt werden, können diese bereits heute tätig werden, um damit eben behinderten Menschen Arbeit zu schaffen. Nur: diese Möglichkeiten könnten und müssten erheblich ausgeweitet werden. Dazu wären auch rechtliche Veränderungen erforderlich. Benachteiligungsverbot Die oben beschriebene Entwicklung der gesellschaftlichen Integration behinderter Menschen wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch erheblich durch die in Einzelheiten noch gar nicht übersehbaren Konsequenzen aus dem so genannten Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) verstärkt werden und vielleicht eine ungeahnte Eigendynamik entwickeln. Ein wichtiger Schritt der Umsetzung dieses Grundsatzes ist mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen…“ vom April 2002 erfolgt. Dieses Gesetz sichert behinderten Menschen nicht nur eine Barrierefreiheit in Bauten des öffentlichen und z. T. auch privaten Raums zu, sondern beispielsweise auch die Überwindung von Kommunikationsbarrieren in der Sprache, bei der Ausfüllung von Formularen und Stimmzetteln oder bei der Durchführung von Prüfungen usw. Hier haben die Werkstätten natürlich bereits den größten Teil an Bar- Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 rieren abgebaut. Aber so wie offen bleiben muss, ob und unter welchen Bedingungen z. B. Eltern das Entscheidungsrecht haben, ihre behinderten Kinder statt in eine Sonderschule in eine Regelschule zu schicken, könnte man sich ein Entscheidungsrecht behinderter Menschen vorstellen, in welcher Werkstatt jemand arbeiten möchte, auch wenn diese Entscheidung für die Kostenträger nicht die günstigste ist (Entfernung, Inanspruchnahme des Fahrdienstes, Auslastung vorhandener Plätze usw.). Auch darüber kann beispielsweise trefflich spekuliert, besser vor Gericht geklagt werden, ob behinderte Werkstattmitarbeiter(innen) nicht aus Gleichheitsgründen – trotz des besonderen Status der Werkstatt als Rehabilitationseinrichtung – einen uneingeschränkten, sicherlich besonders geschützten! – Arbeitnehmerstatus durchsetzen können. Oder: Warum sollten behinderte Menschen aus der Werkstatt nicht für sich soviel persönliche Assistenz und auch Lohnsubventionierung fordern, um wie nichtbehinderte Menschen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten? Schließlich bleibt offen, ob und in welchem Umfang das Verbandsklagerecht (§ 13) auch gegen die Werkstätten in den Fällen angewendet wird, in denen behinderte Menschen sich in ihren Rechten benachteiligt fühlen. Hier soll nur darauf hingewiesen werden: Wir stehen erst am Anfang einer Entwicklung, in der behinderte Menschen auf der Rechtsgrundlage des Grundgesetzes in verschiedenen Bereichen des Lebens ihre Rechte als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft einfordern werden und in einem Umfang Recht erhalten werden, der vielen noch unvorstellbar scheint. Nach dem Ende des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderung stellen die Behindertenverbände in vielen europäischen Staaten fest, dass in der Behindertenpolitik trotz vorhergehender Versprechungen keine weiteren Fortschritte erreicht worden sind. In Deutschland ist die Enttäuschung darüber besonders groß, dass die Justizministerin Brigitte Zypries im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin in ihrem Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes behinderte Menschen ausgenommen hat. Hier bleibt zu hoffen, dass der öffentliche Druck der Behindertenverbände zu einer entsprechenden Ergänzung in der parlamentarischen Beratung führen wird (DAHESCH 2003, 7). Demographische Entwicklung Demographische Veränderungen und gesellschaftliche Einflüsse werden auch in Zukunft die Entwicklung der Werkstätten beeinflussen. 5 SCHWERPUNKT ❍ Demographische Veränderungen: Für die in diesem Zusammenhang wichtigsten Veränderungen seien kurz folgende Zahlen genannt: Bevölkerungsentwicklung Deutschlands (BIRG 2003, 13): Jahr Allgemeinbildende Schulen Sonderschulen 1993 12.005.000 371.000 Jahr Einwohner 2001 12.564.000 423.000 2000 82,0 Mio. 2020 10.215.000 347.000 2030 77,5 Mio. 2050 68,0 Mio. 2080 53,0 Mio. Der dramatische Rückgang der Bevölkerung führt zu einer enormen Überalterung unserer deutschen Gesellschaft, die sich in den folgenden Zahlen ausdrückt (Statistisches Bundesamt 2003 b): Jahr Anteil der über 60-Jährigen 2002 24,4 % 2030 34,4 % 2050 36,7 % Im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung wird eine weitere bedeutsame Veränderung stattfinden: Der Anteil der so genannten Zugewanderten wird im Rahmen der EU-Erweiterung und auch der zunehmenden Globalisierung erheblich steigen. Das verdeutlichen folgende Zahlen über den sich verändernden Anteil der Zugewanderten an der Gesamtbevölkerung (BIRG 2003, 13 und eigene Berechnungen): Jahr Zugewanderte Bevölkerungsanteil 1998 7,4 Mio. E. 9,0 % 2030 15,2 Mio. E. 19,6 % 2050 19,0 Mio. E. 27,9 % 2080 23,9 Mio. E. 43,2 % Nun gibt es auch ernst zu nehmende Stimmen, die jedenfalls die Dramatik, die aus der demographischen Entwicklung abgeleitet wird, in Frage stellen, weil z. B. so langfristige Prognosen gar nicht möglich und wichtige Grundannahmen, die den Berechnungen zugrunde gelegt sind, politisch beeinflussbar und damit änderbar seien, etwa die Beeinflussung der Geburtenzahl durch eine kinderfreundlichere Politik (BOSBACH 2004, 6). Die Kultusministerkonferenz hat vor einiger Zeit die Entwicklung der Schülerzahlen untersucht und kommt zu folgender Einschätzung, die im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts zunächst noch einen Anstieg verzeichnete, dann aber einen erheb6 lichen Rückgang der Schüler errechnet (Kultusministerkonferenz 2002, 8): Für den zurückliegenden Zeitraum ist auffällig, dass die Schülerzahl in den Sonderschulen noch deutlich angestiegen ist, obwohl gleichzeitig in vielen Bundesländern die Bemühungen verstärkt wurden, Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf auch in den allgemeinen Schulen zu unterrichten. In diesem Zeitraum haben sich auch die Bedarfe der gesonderten Förderung verschoben: Angestiegen sind die sonderpädagogischen Förderbedarfe in den Bereichen „geistige Entwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ (Kultusministerkonferenz 2001, 3 u. VII f.). Diese Förderschwerpunkte in den Sonderschulen haben sich wie folgt verändert: Jahr Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung 1991 46.704 17.797 2000 64.337 (+13,8 %) 25.702 (+14,4 %) Es mag offen bleiben, ob diese Entwicklung sich fortsetzt und welche strukturellen Folgen das für die Arbeit in den WfbM hat. Aber ein in der Vergangenheit in der Praxis immer wieder beobachtetes Phänomen wird statistisch bestätigt: Die Zunahme der behinderten Menschen, die emotionale und soziale Auffälligkeiten aufweisen. Da diese im Einzelnen nicht sehr leicht aufzuzeigen sind und sich oft mit anderen Kriterien verbinden, dürfte der Anteil in Wirklichkeit deutlich höher liegen als bisher die Statistiken ausweisen. Um mehr Planungssicherheit für den Bedarf an Werkstattplätzen für die Zukunft zu erreichen, hat das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vor einiger Zeit bei der „con_sens GmbH“ in Hamburg eine Studie in Auftrag gegeben, die bis heute leider nicht veröffentlicht worden ist (con_sens 2002). Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass zunächst noch bis 2010 der Bedarf an Werkstattplätzen steigen wird – der Fehlbedarf wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren abweichend von statistischen Angaben vorsichtig auf etwa 23.000 Plätze prognostiziert –, dann aber deutlich sinkt. Dem liegen folgende Daten zugrunde (con_sens 2002, 48): Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 SCHWERPUNKT Jahr Werkstattplätze 2001 215.382 2010 254.160 2012 251.812 Gesellschaftliche Einflüsse Die Hinweise im letzten Abschnitt, viele Hinweise in der Literatur und nicht zuletzt die Erfahrungen der Werkstätten stimmen darin überein, dass mit einer erheblichen Zunahme der Anzahl psychisch erkrankter Menschen zu rechnen ist, die zukünftig die Arbeit der Werkstätten erheblich beeinflussen wird. Im Folgenden werden dazu einige allgemeine Hinweise auf den Anstieg psychischer Erkrankungen in unserer Gesellschaft genannt: ❍ Die zweitgrößte Ersatzkasse, die DAK, hat in ihrem Gesundheitsreport 2002 auf den dramatischen Anstieg an psychischen Erkrankungen in ihrer Mitgliederschaft hingewiesen. In der Zeit von 1997 bis 2001 gab es einen Zuwachs dieser Erkrankungen um 51 % (DAK 2002, 50 ff.). ❍ Auch die Bundesanstalt für Arbeit bestätigt diese Tendenz: „Seit Jahren ist ein ständiger Anstieg der Fallzahlen von psychisch behinderten Menschen festzustellen“ (Bundesanstalt für Arbeit 2003, 1396). ❍ Das Statistische Bundesamt hat in einer Analyse der Arten der Behinderungen einen erheblichen Anstieg psychischer Erkrankungen in der Vergangenheit bestätigt. Das zeigen die Entwicklungszahlen sowohl von neurotischen Erkrankungen als auch von endogenen Psychosen (Statistisches Bundesamt 2003, 30): Entwicklung von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Jahr Anzahl der Erkrankungen 1993 48.509 2001 89.591 (+85 %) Entwicklung von Psychosen (Schizophrenie, affektive Psychosen): Jahr Anzahl der Erkrankungen 1993 101.880 2001 147.817 (+45 %) ❍ Die schon genannte Bedarfsuntersuchung für WfbM von „con_sens“ kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: „Die stärkste Steigerung des Nettozugangs im Jahr 2001 weist der Personenkreis der seelisch be- Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 hinderten Menschen mit 8,3 Prozent aus.“ (Statistisches Bundesamt 2003, 39 und 42) Bei diesen Angaben sind nicht so sehr die absoluten Zahlen aussagekräftig, weil die Dunkelziffer in diesem Bereich erheblich sein dürfte. Vielmehr kommt es darauf an, einen Eindruck von der Steigerungsrate psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft zu erhalten. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich diese Tendenz ändern wird. In einem Beitrag der „Frankfurter Rundschau“ hat Hartmut Volk als Gründe dieser Entwicklung genannt: Überforderung in der Arbeit, Nicht-Anerkennung durch Kollegen und Vorgesetze, gezielte Demütigungen (Mobbing), aus denen dann als „Ausweg“ ein unbewusster Rückzug in eine depressive Erkrankung gesucht werde (VOLK 2003, A 27). Diese Beurteilung dürfte mit derjenigen der Fachwelt übereinstimmen. Dieser immer jünger werdende Personenkreis der psychisch behinderten Menschen, von denen viele in die Werkstätten drängen, wird erhebliche Veränderungen zur Folge haben: andere Formen der Betreuung und Persönlichkeitsförderung, andere Art von Aufträgen, erhebliche Fluktuation, Vernetzung des Werkstattangebots mit den Trägern anderer Hilfen für diesen Personenkreis. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Behindertenarbeit stehen vor bisher nicht gekannten Verschlechterungen, und das erzwingt massive Veränderungen. Längst ist eine Entwicklung eingetreten, dass die Kostensätze nicht mehr die jährlichen Preissteigerungen abdecken; in einigen Regionen sind schon seit längerem nicht einmal die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Ausstattungen finanziert worden. Der Vorsitzende der „Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe“, Dr. Fritz Baur, hat in einem Vortrag am 17.10.2003 in Berlin über „Die Zukunft der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ nicht nur die strukturellen Veränderungen und Verwerfungen im Sozialsystem aus seiner Sicht aufgezeigt, sondern daraus auch für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen kurzfristig folgende Konsequenzen angeregt: 1. Förderung der Eigenverantwortlichkeit behinderter Menschen, orientiert an Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung; 2. Dämpfung des Kostenanstiegs u. a. durch den Ausbau ambulanter Betreuung und eine Vernetzung verschiedener Betreuungsangebote mit dem Ziel „Leistungen aus einer Hand.“ 7 SCHWERPUNKT Jedenfalls sind frühzeitig Strategien zu entwickeln, wie dieser Entwicklung begegnet werden soll. Dazu einige wenige Anstöße: ❍ Gesetzgeber und Kostenträger müssen sich darüber klar werden, dass sie nicht auf der einen Seite wichtige und berechtigte Qualitätssteigerungen in der Arbeit für behinderte Menschen entwickeln und abverlangen können und gleichzeitig die dafür sachlich notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stellen. Von Seiten des Staates und der Politik ist eine ehrliche und offene Diskussion zu führen, dass sinkende Kostensätze auch zu einer Reduzierung des Angebots und der Qualität führen werden. Die Verantwortung dafür darf nicht auf die Einrichtungen als „Schwarzer Peter“ weitergereicht werden. Dafür muss allein die Politik die Verantwortung übernehmen. ❍ Auch die Einrichtungen können und müssen ihre Beiträge zur Bewältigung der neuen Situation leisten. Als Erstes ist dem oben genannten und in der Fachdiskussion schon seit langem erhobenen Vorschlag einer Vernetzung der verschiedenen Unterstützungsangebote zu folgen. Dies ist schon aus Gründen der Qualität für den behinderten Menschen wichtig: Hilfe aus einer Hand! Auch aus ökonomischen Gründen ist es sinnvoll, über die Grenzen der eigenen Einrichtung und des engeren Arbeitsbereichs hinweg zu Formen der Kooperation zu gelangen, in welcher Rechtsform auch immer. Dafür bieten sich z. B. die Arbeitsfelder der sozialpädagogischen und therapeutischen Hilfen, Verwaltung, Fahrdienst, Fortbildung u. ä. an. ❍ Die Organisationsstrukturen sollten dahingehend kritisch überprüft werden, ob sie effektiv genug die gesteckten Ziele erreichen. Unklare Verantwortlichkeiten, zentrale Entscheidungsstrukturen binden oft sinnlos Personalressourcen, demotivieren die Mitarbeiter(innen) „vor Ort“ mit ihren Fachkompetenzen und verhindern sachgerechte, zeitnahe Entscheidungen und reibungslose Abläufe. Vielfach herrscht der Irrglaube, dass mit einer Zertifizierung nach ISO 9002 o. ä. – vorausgesetzt, diese wird auch richtig gelebt! – alle Organisationsfragen bereits gelöst seien. ❍ Wenn Menschen das entscheidende Instrument in der Arbeit mit und für behinderte Menschen sind, muss ein wichtiges Augenmerk auf die Personalauswahl und die Personalentwicklung gelegt werden. Die erste wichtige Entscheidung fällt bereits bei der Einstellung. Wie (Einzel- oder Gruppenentscheidung) und nach welchen Kriterien (handwerkliche und pädagogische Fachkompetenz, Menschenbild, Kommunikations- und Teamfähigkeit usw.) findet die Auswahl statt? Der Betriebspsychologe Heinrich 8 Wottawa schätzt, dass der deutschen Wirtschaft durch fachliche Fehlentscheidungen bei der Einstellung von Personal jährlich ein Schaden von fünf Milliarden Euro entsteht, in „etwa 80 bis 85 Prozent der Fälle“ verursacht durch Unwissenheit der Einstellenden, weil die falschen Fragen gestellt oder „handgestrickte“ Tests verwendet werden (B OLZ 2004, 28). Weiterhin sind regelmäßige Fortbildungen und Personalentwicklung unabdingbar. Wenn in der Privatwirtschaft die Faustregel gilt, dass jemand im technischen Bereich etwa zehn Jahre nach seiner Ausbildung nur noch etwa die Hälfte seiner damals erworbenen Fachkenntnisse anwenden kann, dann gilt das auch im sozialen und pädagogischen Bereich: Forschung und Praxis gelangen ständig zu neuen Erkenntnissen, die angewendet werden sollten. Die „Fortbildungsprüfungsverordnung“ zum anerkannten Abschluss als „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ vom 25. Juni 2001 zeigt den richtigen Weg für eine deutlich verbesserte Qualifikation der Gruppenleiter(innen). Die vier Handlungsbereiche, in denen ausgebildet und am Ende geprüft werden soll, nämlich 1. Planung des Rehabilitationsverlaufs, 2. Berufs- und Persönlichkeitsförderung, 3. Arbeitsgestaltung unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation, 4. rechtliche Rahmenbedingungen, decken im Wesentlichen den Bedarf an Fachkenntnis für die Praxis ab. Allerdings ist der Gesetzgeber insofern nicht konsequent gewesen, als er diese Ausbildung leider nicht rechtsverbindlich gemacht hat, weil sie wahrscheinlich eine tariflich verbesserte Eingruppierung der Absolventen nach sich ziehen könnte und auf jeden Fall die Ausbildung deutlich länger und qualitativ anspruchsvoller werden wird. Auch hier sind natürlich Mehrkosten unausweichlich. Schließlich wird der Erfolg dieser Ausbildung entscheidend davon abhängen, ob die Ausbildungsanbieter sich qualitativ den neuen Herausforderungen stellen und sich z. B. auch zertifizieren lassen. ❍ Eine weitere Folge der sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen könnte sein, verstärkt über den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte nachzudenken. Zumal in Kürze eine Aufhebung der Wehrpflicht zu erwarten ist und Zivildienstleistende nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Hier könnte z. B. das System des 1983 in Bonn gegründeten „Senior Experten Service“ Pate stehen. Dessen Ziel ist es, die Fachkompetenz und die Berufserfahrung nicht mehr berufstätiger Menschen in zeitlich begrenzten Projekten der Entwicklungshilfe, vor allem im technischen, medizinischen und kaufmännischen Bereich, ehrenamtlich einzusetzen. Dieses System ließe sich auch auf die institutionelle Arbeit in der Behindertenhilfe Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 SCHWERPUNKT in Deutschland übertragen. Dabei geht es nicht darum, Hauptamtlichen die Arbeitsplätze zu nehmen, sondern für zusätzliche Aufgaben personelle Ressourcen zu erschließen, die zum Wohl der behinderten Menschen die Qualität der angebotenen Dienstleistungen verbessern würden. ❍ Mehr und mehr gehen Träger sozialer Einrichtungen dazu über, unabhängige Stiftungen für eine – wenn auch finanziell begrenzte, dafür aber dauerhafte und verlässliche – Unterstützung ihrer Arbeit ins Leben zu rufen. Gerade für potenzielle Großspender ist die Beteiligung an einer Stiftung aus steuerlichen Gründen deutlich vorteilhafter als die Leistung von Spenden (DÖRFNER 2004, 209 f.). Entwicklung der Europäischen Union Die Entwicklung der Europäischen Union wird in den nächsten Jahren zunehmend auch die Bereiche der Sozial- und Gesundheitspolitik in Deutschland beeinflussen. Schon jetzt ist es zwingend, dass im Rahmen einer europäischen Harmonisierung die Freien Wohlfahrtverbände in Deutschland ihre bisherigen Privilegien verlieren und in Zukunft wie ein kommerzieller Dienstleister behandelt werden. Daher muss der ehrenamtliche Bereich strikt vom operativen Geschäft getrennt werden (SPETH 2004, 7). Fachleute (SCHULTE 2003, 46-54; HAGEMEIER 2003, 7; ERDMENGER 2003, 10 f.; LASCHET 2003, 12 f.) verweisen darauf, dass gerade in der Behindertenpolitik seit langem mit zunehmender Deutlichkeit und auch verstärkter Rechtswirksamkeit die Rechte behinderter Menschen auf europäischer Ebene von Seiten des Rates, der Kommission bzw. des Parlaments angemahnt und auch bereits umgesetzt worden sind. Dazu gehören beispielsweise folgende Ziele bzw. Maßnahmen: ❍ Chancengleichheit für behinderte Menschen; ❍ Eingliederung Behinderter in alle Bereiche der Gesellschaft; ❍ Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt; ❍ Europäisches Recht: Bekämpfung von Diskriminierung von Bürgern, auch gerade wegen Behinderung. Aber darüber hinaus haben folgende Entwicklungen der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik bereits jetzt Auswirkungen auf den Bereich der Behindertenpolitik bzw. finden sich noch in einem Klärungsprozess: ❍ Recht auf Behandlung bzw. Betreuung z. B. behinderter Menschen nicht nur in ihrem Heimatland; ❍ Recht von Anbietern, europaweit ihre Rehabilitationsleistungen anzubieten; ❍ Klagerecht Behinderter vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn sie sich z. B. wegen ihrer Behinde- Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 rung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und deshalb diskriminiert fühlen; ❍ regelmäßige Berichte über die nationale Sozialpolitik, die in einer vergleichenden Darstellung durch die EU veröffentlicht werden; ❍ Tendenzen, auch die nationalen Regelungen der Sozialpolitik in Europa in Zukunft stärker einander anzugleichen. Es wird in Zukunft dringend erforderlich sein, die Entwicklungen auf europäischer Ebene zeitnah zu beobachten und sich rechtzeitig auf Veränderungen vorzubereiten. Weiterhin erscheint es geboten, dass nicht nur die Fachverbände und ihre Repräsentanten – gerade im Sozialbereich – sich stärker in die europäische Diskussion einbringen, sondern dass auch die Basis europäische Kontakte pflegt, um Wertorientierung und kulturelle Eigenheiten anderer Mitgliedsstaaten kennen zu lernen und den Prozess der Einigung in den nationalen Verbänden stärker zu beeinflussen. Literatur BAUR, Fritz (2003): Die Zukunft der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Nicht veröffentlicht, Manuskript wurde von der Geschäftsstelle in Münster zur Verfügung gestellt. BIRG, Herwig (2003): Dynamik der demographischen Alterung, Bevölkerungsschrumpfung und Zuwanderung in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 20/2003, S. 6-17. BOLZ, Annette (2004): Die Prüfung – Einstellungstests fordern Kandidaten und Personalchefs gleichermaßen heraus. DIN 33430 soll helfen. In: Frankfurter Rundschau, Nr. 13 vom 16.1.2004, S. 28 BOSBACH, Gerd (2004): Die modernen Kaffeesatzleser. In: Frankfurter Rundschau, Nr. 45 vom 23.02.2004, Dokumentation, S. 6 Bundesanstalt für Arbeit (2003): Berufliche Eingliederung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Angebote und Einrichtungen. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste. 11/03 Mai 2003 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS): Werkstattempfehlungen – WE/ BAGüS, vom 20.11.2002 Con_sens GmbH Hamburg (2002): Bestands- und Bedarferhebung Werkstätten für behinderte Menschen. 1. Entwurf. Stand:10.9. 2002. Nicht veröffentlicht; freundlicherweise von der Bundesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt DAHESCH, Keyvan (2003): Für Behinderte brachte 2003 keine Wende. In: Frankfurter Rundschau, 29.12.2003 9 SCHWERPUNKT (DAK) Deutsche Angestellten Krankenkasse (2002): DAK-Gesundheitsreport 2002. Hamburg. DÖRFNER, Kai W.: Fundraising-Instrument Stiftung. In: König, Joachim; Oerthel, Christian; Puch, HansJoachim: Soziale Arbeit zwischen Ethik, Qualität und leeren Kassen – ConSozial 2003, Starnberg 2004, S. 209-215 E RDME NGER , Katharina (2003): Das europäische Wettbewerbsrecht und seine Bedeutung für die Werkstätten. In: BAG:WfbM (Hg.): Werkstatt: Dialog. Frankfurt 19. Jg. 1/2003, S. 10-11 HAGEMEIER, Ralf (2003): Die BAG: WfbM und Europa. Einführung in das Schwerpunktthema. In: BAG:WfbM (Hg): Werkstatt: Dialog, 19. Jg. 1/2003, S. 7 Hamburger Arbeitsassistent (2002): Chronik und Portrait. 10 Jahre. Hamburg 2002 LASCHET, Ulrich (2003): Europäische Behindertenpolitik muß auch Chancengleichheit für Menschen mit geistiger Behinderung gewährleisten. In: BAG:WfbM (Hg.): Werkstatt: Dialog, 19.Jg. 1/2003, S. 12-13 RODENHÄUSER, Oliver (2004): Wichtige politische Bewertungen des BMGS. In: BAG:WfbM: Werkstatt: Dialog. 19. Jg. 1/2004, S. 8 SCHEIBNER, Ulrich (2003): Das BSHG geht, das SGB XII kommt und mit ihm das „Persönliche Budget“. In: BAG:WfbM (Hg.): Werkstatt: Dialog, 19. Jg. 5/ 2003, S. 8 SCHULTE, Bernd (2003): Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union, In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 17. Februar 2003, B 8 /2003, S. 46-54 SPETH, Rudolf: Schwere Jahre für die AWO, In: Frankfurter Rundschau vom 07.04.2004, S. 7 Statistisches Bundesamt (2003a): Statistik der schwer behinderten Menschen 2001. Wiesbaden 2003, Statistisches Bundesamt (2003b): Pressemitteilung vom 29. September 2003 Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz (2001): Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1991 bis 200, Dokumentation Nr. 159, März 2001, A Bundesergebnisse, Tabellen, S. 3 und Text S. VII f. Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz (2002): Vorausberechnung der Schülerund Absolventenzahlen, Dokumentation Nr. 162. August 2002 THIEL, Heidrun (2003): Dokumentation des Projekts Ausgelagerte Arbeitsplätze der Werkstätten für behinderte Menschen in Hamburg 2002-2003. Hamburg. 1. Teil 2002, 2. Teil 2003 VOLK, Hartmut (2003): Besonders stark wächst der Druck bei Jüngeren. In: Frankfurter Rundschau. Nr. 69 vom 22. März 2003, S. A 27 ◆ 10 Anzeige PRO www.lebenshilfe.de Pro: Überblick & Orientierung Kennen Sie ein Informationsangebot, bei dem Sie mit vergleichbarer Qualität und Vielfalt zu vielen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe bedient werden? Bei www.deutschland.de oder www.internetbibliothek.de ist unser Angebot erste Wahl! Pro: Aktualität Ein Kreis fachlich kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht fast täglich neue Pressemitteilungen, Artikel oder Veranstaltungsangebote. Pro: Informationen für eine Vielfalt von Anspruchsgruppen Ob Sie aus der Fachwelt der Behindertenhilfe kommen, ehrenamtlich in der Lebenshilfe oder einer vergleichbaren Organisation mitwirken, ob Sie in Ausbildung sind oder an der Hochschule arbeiten, oder ob Sie als Angehörige von Menschen mit (geistiger) Behinderung konkrete Fragen haben: Finden Sie die Informationen hier, die Sie suchen! Pro: Online-Archiv Informationen, die Sie heute nicht benötigen, suchen Sie möglicherweise morgen. Sinnvolle Suchfunktionen unterstützen Sie dabei. Pro: Newsletter Abonnieren Sie unseren Newsletter. Er erinnert Sie regelmäßig daran, unsere Internetplattform zu besuchen und Neuigkeiten abzurufen. Melden Sie sich kostenlos an unter: w w w. l e b e n s h i l f e . d e / c o n t e n t / s e c t i o n s / newsletter.cfm. Oder machen Sie doch Werbung dafür und senden Sie Ihren Newsletter einfach weiter. Pro: kostenpflichtige downloads – ein Angebot im Aufbau Es wird oft vergessen: auch Informationen im Internet haben ihren Preis. Es gibt Texte, die haben wir früher als Publikation verkauft. Heute können Sie einfach und schnell auf kostenpflichtige downloads zugreifen! Noch Fragen? Sie erreichen uns unter [email protected]! Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Übergreifendes Ingrid Körner wird Präsidentin von Inclusion Europe Auf der jährlichen Mitgliederversammlung von Inclusion Europe, die am 28. Mai 2004 im Rahmen der internationalen Konferenz „Europa in Aktion 2004“ in Dublin stattfand, wurde die stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ingrid Körner, einstimmig zur zukünftigen Präsidentin von Inclusion Europe gewählt. Sie wird den Vorsitz dieses wichtigen europäischen Dachverbands von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien nach einer zweijährigen Übergangszeit im Mai 2006 offiziell übernehmen. Die gegenwärtige Präsidentin, Françoise Jan, gratulierte zur Wahl und zeigte sich sehr zufrieden, eine so aktive und engagierte Nachfolgerin zu haben. bessern. In einer kurzen Ansprache nach ihrer Wahl nannte sie drei Schwerpunkte, denen sie sich in ihrer vierjährigen Amtszeit widmen will. Zunächst ist es eines ihrer wichtigsten Anliegen, den Prozess der Harmonisierung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in allen europäischen Ländern zu stärken. Weiterhin will sie Inklusion im Schulbereich genauso wie gemeindenahe Wohnformen und Dienstleistungen fördern und unterstützen. Schließlich ist es ihr wichtig, sich selbst vertretende Menschen mit geistiger Behinderung und Eltern darin zu stärken, als Interessenvertretung und „pressure group“ aktiv zu sein. Ingrid Körner ist die erste Präsidentin von Inclusion Europe aus Deutschland. Sie wird die bestehende gute Zusammenarbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe mit der europäischen Ebene weiter festigen und ver- Ingrid Körner versprach, lokale Stimmen mit der europäischen Ebene zu verbinden und somit den Prozess der Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung in die europäische Politik voranzutreiben. ◆ Teilhabe bedeutet mitmachen, mitgestalten und mitbestimmen! Wie geht es weiter nach dem Dortmund-Kongress? Vom 19. - 21. April 2004 sind in Marburg 50 Menschen mit und ohne Behinderung zusammengekommen, um auch über Ländergrenzen in Europa hinweg darüber zu sprechen, was Teilhabe genau bedeutet, und – auch nach den Ergebnissen des großen Kongresses der Lebenshilfe zum Thema Teilhabe im September 2003 in Dortmund – wie im Alltag mehr Teilhabe ermöglicht werden kann. Das Ergebnispapier wurde von allen Teilnehmern zusammen erarbeitet, besprochen, verändert und dann verabschiedet. Besonders wertvoll war es für alle Teilnehmer, dass wir nicht nur über Deutschland gesprochen haben, sondern auch erfahren haben, wie Menschen mit Behinderung in Tschechien und in der Slowakei leben. Diese Länder sind neben anderen seit dem 1. Mai 2004 Mitglieder der Europäischen Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Union. Wenn man Teilhabe nicht nur im Rahmen von Deutschland sieht, bedeutet das Teilhabe-Ziel auch, dass man über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeitet und zum Beispiel Fördergelder zur Verbesserung von Lebensbedingungen in ärmeren Ländern zur Verfügung stellt. 11 ÜBERGREIFENDES Wissensaustausch und Unterstützung Paar, mit einem Freund oder einer mit Geld ist so wichtig, weil die LeFreundin, in einer kleinen Wohnbensbedingungen behinderter Mengemeinschaft oder in einem Wohnschen in diesen Ländern nicht immer heim. Es ist sehr wichtig, dass wir so gut sind. Viele Menschen mit Besagen können, wie wir wohnen hinderung leben in großen Einrichtunwollen. Wir wollen aus verschiedegen mit 200 Personen und mehr. So nen Wohnformen auswählen könkann man nicht selbstbestimmt wohnen. In Trainingswohnungen kann nen. Teilhabe ist fast unmöglich. Eiman lernen, was man zum Alleinnen Freund oder eine Freundin zu wohnen braucht. Wir wünschen, haben und dann auch einmal allein zu dass unsere Eltern, Geschwister und sein, ist nicht möglich und wird nicht Betreuer uns Mut machen, selbstunterstützt. In Tschechien müssen Verständiger zu werden. eine wie die Lebenshilfe immer wieder 2. Teilhabe bedeutet, Mitbewohner um staatliche Gelder kämpfen. In der selbst auszusuchen, das heißt, ich Slowakei haben Menschen mit Behinbestimme, mit wem ich zusammen derung keinen Personalausweis und wohnen möchte oder wer in meine auch kein Wahlrecht. So kann man Wohngemeinschaft einzieht. nicht verreisen, und es ist, als ob man gar nicht existiert. Wir fordern, dass 3. Teilhabe bedeutet, gleiche Rechte zu haben wie alle Menschen, auch auch Menschen mit Behinderung in beim Wohnen. Das heißt, ich habe der Slowakei einen Personalausweis einen Mietvertrag, ich bezahle alle bekommen und wählen dürfen! Die Rechnungen (Strom, Gas, KabelEuropäische Union muss in diese fernsehen und so weiter) selbst, Richtung Einfluss nehmen. schließe Versicherungen ab und halte die Wohnung oder das Haus Wir wollen gerne helfen und freuen mit der nötigen Unterstützung seluns, dass die Europäische Union gröber in Schuss. ßer wird. Wir begrüßen die neuen Mitglieder, insbesondere Tschechien 4. Teilhabe bedeutet Unabhängigkeit und die Slowakei, weil wir nette Menund nicht mehr Betreuung als nöschen aus diesen Ländern in unserem tig. Ich bestimme beim unterstützSeminar kennen gelernt haben! ten Wohnen, welche Hilfen ich brauche. Teilhabe beim Wohnen bedeutet ... 5. Teilhabe bedeutet Selbstbestim1. Teilhabe beim Wohnen bedeutet eine Wohnform, die ich selbst bestimme, das heißt, ich bestimme, wie ich wohnen möchte: alleine, als 12 mung bei den täglichen Dingen (z. B. Einkaufen, Umgang mit Geld, Kochen, Bügeln, Putzen, Backen und so weiter). Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ÜBERGREIFENDES 6. Im unterstützten Wohnen kann man sich eher die Mitarbeiter selber aussuchen. Benötigen Menschen mit Behinderung pflegerische Hilfen, können sie sich den Pflegedienst selber aussuchen. Dann können Menschen mit Behinderung ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft und der Politik sein. An einigen Orten, zum Beispiel in der Stadt Münster und in Marburg, wirken bereits Menschen mit Behinde7. Teilhabe bedeutet Wohnen ohne rung in verschiedenen Beiräten mit. In Hindernisse, damit Menschen, die vielen Städten wirken sie auch in Verauf den Rollstuhl angewiesen sind, einen und Kirchengemeinden mit. sich gut in ihrer Wohnung bewegen können. Um sich einbringen zu können, hilft es, wenn man die Chance erhält, TeilWenn diese Leitlinien eingehalten habe auch auszuüben, zum Beispiel werden, kann man von einer echten schon im Elternhaus, in der Schule Teilhabe beim Wohnen sprechen. und in der Freizeit. Hilfestellung für Menschen mit Behinderung ist notTeilhabe in der Politik bedeutet ... wendig, durch einfache Sprache, BilDamit Menschen mit Behinderung an der und Assistenz. Menschen mit BeEntscheidungen in der Politik betei- hinderung brauchen Veranstaltungen, Fortbildungen, Materialien und Arligt werden, wünschen wir: beitsweisen, um Teilhabe ausüben zu 1. Hindernisse sollen abgebaut wer- können. den. Das heißt zum Beispiel, dass Sprache und Schrift leicht ver- Um in der Politik mitmachen zu könständlich sind. nen, brauchen wir Unterstützer, die 2. Wir wollen durch Erwachsenenbil- sich in der Politik auskennen, und die dung die Möglichkeit bekommen, in der Lage sind, Kontakte herzustelim Rollenspiel zu lernen, wie man len. Den ersten Schritt müssen wir jesich durchsetzt oder wie man Angst doch selbst machen. Wir müssen Gesprächspartner (Versammlungen, überwindet. Politiker, Parteien, Reporter, Persön3. Wir wollen, dass man Menschen lichkeiten) vor Ort herausfinden und mit mit Behinderung in der Öffentlich- diesen direkt in Kontakt treten, um: keit versteht. 4. Es sollen mehr politische Veranstal- • unsere Anliegen vorzutragen, tungen für und mit Menschen mit • nachzufragen, Behinderung organisiert werden. • nicht nachzugeben, Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 13 ÜBERGREIFENDES und Begleitung wichtig. Fort- und Weiterbildung sind unbedingt erforderlich, um im Vorstand und im BeiDas kann Mitmachen in der Politik rat eine gute Mitarbeit zu ermöglichen. Die Personen aus dem Vorstand oder sein! aus dem Beirat können sich Unterstützer selbst auswählen. Die SitzunTeilhabe im Verein Lebenshilfe gen sollen nicht zu lange dauern. Probedeutet .... tokolle und Einladungen sollen Wir bitten alle Lebenshilfe-Vereine, verständlich sein. Menschen mit Behinderung als Mitglieder aufzunehmen. Mitmachen und Als Mitglied mit Behinderung kann mitbestimmen kann man zum Beispiel, man sich auch in den Vorstand wähindem man als Mitglied bei einer Mitlen lassen. Das machen zum Beispiel gliederversammlung den Vorstand zehn Orts- und Kreisvereinigungen in wählt und an Abstimmungen teilBaden-Württemberg. Ein Lebenshilfenimmt. Man kann als Mitglied auch Verein kann auch sagen, dass zum Vorschläge und Anträge einbringen. Es Beispiel zwei Personen aus dem Beiist gut, wenn man vor der Mitgliederrat im Vorstand mitarbeiten. versammlung informiert wird, was besprochen wird. Es ist gut, wenn MitDas haben wir im Seminar besprochen glieder mit Behinderung nicht so viel und beschlossen. Nur so kann TeilhaBeitrag bezahlen müssen. be wirklich stattfinden. • uns zu beteiligen und • Entscheidungen zu beeinflussen. In der Lebenshilfe Kirchheim/Teck gibt es Menschen mit Behinderung, die als Beirat im Verein tätig sind. Der Beirat informiert, bringt Ideen ein und berät den Vorstand. Er kann auf Probleme hinweisen und Verbesserungsvorschläge machen. Der Beirat bestimmt seine Themen selbst. Im Beirat kann man die Verantwortung auf mehrere Personen verteilen. Der Beirat sollte sich Regeln geben und seine Aufgaben beschreiben. Für eine gute Arbeit des Beirats ist Unterstützung 14 Marburg, den 21. April 2004 Kontakt: Ulrich Niehoff, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg Tel: (0 64 21) 49 11 89; Fax: (0 64 21) 49 16 89, [email protected] Speziell für Frauen wird zu diesem Thema eine Veranstaltung angeboten (s. Seite 35). ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ÜBERGREIFENDES Soziale Landschaft Deutschland – auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung! Resolution der vier Fachverbände2 zur Fachtagung anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Kontaktgespräche in Berlin am 5. Mai 2004 Um welche Menschen geht es? Alle behinderten Menschen sind Bürger unseres Landes und genießen den vollen Schutz der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Dazu gehören geistig behinderte Menschen, die einen hohen Hilfebedarf in wesentlichen Lebensbereichen haben in Verbindung mit einem oder mehreren der nachfolgenden Merkmale: • Spezifisches Kommunikationsverhalten (überwiegend nonverbal), • erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen (körperliche Behinderungen, Sinnesschädigungen u. a.), • spezifisches Ausdrucksverhalten (selbstverletzendes oder selbstgefährdendes Verhalten, Angstzustände, autistische Symptome u. a.), • instabiler, bisweilen lebensbedrohlicher Gesundheitszustand. 1. Bürgerrechte für alle! Die Fachverbände für Menschen mit geistiger Behinderung setzen sich seit Jahrzehnten für alle Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland ein. Mit der Fachtagung anlässlich des 25-jährigen Bestehens ihrer Kontaktgespräche wollen sie darauf aufmerksam machen, dass es eine Gruppe von schwer und mehrfach behinderten Menschen in unserer Gesellschaft gibt, die in besonderer Weise auf die Solidarität ihrer Mitbürger im Gemeinwesen angewiesen ist, wenn sie ihre Bürgerrechte ausüben will. Jeder Mensch hat – unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung – ein Recht auf aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigen dazu besonders die Unterstützung und Akzeptanz aller Bürger. 2. Recht auf Teilhabe und Reform der sozialen Sicherungssysteme Der Sozialstaat Deutschland steht vor umfassenden Reformen. Die von der Bundesregierung beschlossene Agenda 2010 konzentriert sich vor allem darauf, die wirtschaftliche Stagnation zu überwinden, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die Sozialausgaben zu senken und Menschen im erwerbsfähigen Alter zu verpflichten, mehr Eigenvorsorge zu betreiben. Auch CDU/CSU und FDP propagieren Konzepte, die darauf zielen, dem Bürger deutlich zu machen, dass er sich in Zukunft nicht mehr ausschließlich auf die staatlichen Sicherungssysteme (Sozialversicherungen, Sozialhilfe u. a.) verlassen kann. Alle Parteien sind sich darin einig, dass der Sozialstaat Deutschland insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung an seine Grenzen stößt. Sie setzen darauf, dass auftretende Defizite in den Sozialleistungssystemen aufgefangen werden können, indem die Bürger dazu motiviert werden, mehr Eigenverantwortung zu praktizieren als bisher. Stärkung der Eigenverantwortung auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen? Der Slogan „Fördern und Fordern“ prägt das umfangreiche Reformpaket, das alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im Dezember 2003 im Vermittlungsverfahren gemeinsam mit Vertretern des Bundesrats beschlossen haben. Die Politik hat bisher noch nicht die Frage gestellt, wie sich dieses Postulat auf Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen auswirkt! Dieser Personenkreis trägt auf vielfältige Weise dazu bei, dass unsere Demokratie von einem humanen Menschenbild geprägt ist, das die Würde des einzelnen achtet. Viele Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen verfügen über kreative und emotionale Fähigkeiten, die sich positiv auf zwischenmenschliche Beziehungen auswirken und das gesellschaftliche Leben bereichern. Diese Fähigkeiten können sich nur entfalten, wenn auch weiterhin ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass schwer und mehrfach behinderte Menschen im besonderen Maße unterstützungsbedürftig sind! Festhalten am Grundsatz der Solidarität Der Staat muss dem Rechtsanspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, Förderung und Pflege und ihrem besonderen Schutzbedürfnis Rechnung tragen, indem 2 Die vier Fachverbände der Behindertenhilfe sind: Der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie. In den „Kontaktgesprächen“ finden zweimal jährlich Treffen dieser Verbände statt. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 15 ÜBERGREIFENDES er am Grundsatz der Solidarität festhält. Das heißt: Die sozialen Sicherungssysteme müssen so ausgestaltet sein, dass die leistungsstärkeren Menschen in der Gesellschaft die durch Krankheit und Behinderung beeinträchtigten Bürger „mittragen“. Spätestens seit der Verankerung des Verbots der Benachteiligung behinderter Menschen im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 GG) gilt für alle Reformüberlegungen, die sich auf das gegliederte System der sozialen Sicherung auswirken, der Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund der Art oder der Schwere seiner Behinderung aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden darf. Selbstverpflichtung der Fachverbände für behinderte Menschen Die Fachverbände für behinderte Menschen wiederum halten es – insbesondere in ihrer Rolle als Träger ambulanter Dienste und stationärer Einrichtungen – für ihre zentrale Aufgabe, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die aus Steuern und Sozialbeiträgen finanzierten sozialen Leistungen so erbracht werden, dass die anspruchsberechtigten behinderten Menschen unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so gut wie möglich betreut und gefördert werden. Der Staat muss sich darauf verlassen können, dass neben dem Grundsatz der Solidarität auch die Verpflichtung der Verbände und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen beachtet wird, selbst aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken: Wer Leistungen unter Verwendung öffentlicher Mittel erbringt, muss sich verpflichten, alle Kräfte und Fähigkeiten zu mobilisieren, um im Rahmen der Versorgung behinderter Menschen qualitativ möglichst hochwertige Ergebnisse zu erzielen. Diese Selbstverpflichtung der Fachverbände findet – das ist das Ziel dieser Tagung und weiterer zukünftiger Aktivitäten der Kontaktgesprächsverbände – auch und vor allem gegenüber schwer- und mehrfachbehinderten Menschen Anwendung. Sie beinhaltet die Pflicht: • die Rechte behinderter Menschen immer wieder und hartnäckig einzufordern, • sie in der Öffentlichkeit zu vertreten, • entsprechende konzeptionelle Grundlagen zu schaffen, • diese in die Interessenvertretung einfließen zu lassen und • durch bedarfsgerechte Angebote zu realisieren. Um Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung in Alltagsfragen (Essen, Kleidung, Musik ...) mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, müssen die Wün- 16 sche dieser Menschen in Erfahrung gebracht werden. Dafür sind nicht in erster Linie Gesetze erforderlich. Vielmehr bedarf es des guten Willens, der Handlungsbereitschaft und der fachlichen Fähigkeiten der „vor Ort“ handelnden Personen. 3. Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und Anerkennung eines teilhabeorientierten Hilfebedarfs Für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung besteht die Gefahr, dass sie in der Wahrnehmung durch Dritte auf ihren Pflege- und Betreuungsbedarf reduziert werden. Ihre persönlichen Bedürfnisse nach Nähe, Kommunikation und Teilhabe am Leben der Gesellschaft drohen in den Hintergrund zu geraten. Ein Mensch mit schweren Behinderungen hat ein großes Bedürfnis nach Zugehörigkeit zur Gesellschaft und benötigt vielfältige Förderung und Unterstützung. Deshalb fordern wir: ❍ die barrierefreie Zugänglichkeit aller Einrichtungen in Städten und Gemeinden. ❍ In allen Lebensbereichen müssen ausreichende Unterstützungssysteme (beispielsweise professionelle und ehrenamtliche Hilfe, Assistenz, gesetzliche Betreuung) vorhanden sein beziehungsweise dauerhaft eingerichtet werden, damit Menschen mit schwerer Behinderung ihre Rechte, ihre Fähigkeiten und ihre Wünsche nach persönlicher Entfaltung und individuellem Lernen umsetzen können. Dazu benötigen sie menschliche Unterstützung und technische Hilfen, damit ihre spezifischen Kommunikationsformen verstanden werden können. 4. Forderungen zu einzelnen Lebensfeldern von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung Kind sein und Leben in der Familie Kinder mit schwerer Behinderung sind in besonderer Weise auf ihre Familie und konkrete Hilfen angewiesen. Familien mit schwer behinderten Kindern haben ein Recht auf solidarische Unterstützung der Gesellschaft. Deshalb fordern wir: ❍ Ausreichende qualifizierte Hilfen zur Unterstützung der Familien müssen wohnortnah aufgebaut und finanziell abgesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Beratung und Information, Frühförderung, familienbegleitende und familienunterFachdienst der Lebenshilfe 3/04 ÜBERGREIFENDES stützende Hilfen und Möglichkeiten der Kurzzeitbetreuung für das Kind. Lernen wollen und ein Recht auf Bildung haben Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung, die zur Mitwirkung und Teilhabe befähigt und Zugänge zur gemeinsamen Kultur eröffnet. Persönlichkeitsbildung, Wissenserwerb und Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten sind ein lebenslang andauernder Prozess. Daher hat Bildung auch für Menschen mit schwerer Behinderung – von der elementaren Schulbildung bis zur Erwachsenenbildung – einen individuellen und gesellschaftlichen Sinn. So wollen und können auch Kinder und Jugendliche mit schwerer Behinderung lernen. schwerer und mehrfacher Behinderung ein werktäglicher Milieuwechsel ermöglicht werden muss, denn durch Orts- und Bezugspersonenwechsel können Kompetenzen und neue soziale Rollen entwickelt und gestaltet werden. ❍ Soweit Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen, sondern in sogenannten Fördergruppen betreut werden, sollten diese in ein werkstattnahes Konzept eingebunden werden, um den Bezug zur Arbeitswelt zu sichern. Dies gilt auch für die Gestaltung der Rahmenbedingungen (Beispiele: Sozialversicherung, Entlohnung u. a.). Wohnen und Leben gestalten Deshalb fordern wir: ❍ Schulische Bildung soll – mit der dafür notwendigen individuellen Unterstützung des Kindes – so weit wie möglich in der allgemeinen Schule vor Ort geschehen. Ist im individuellen Fall ein anderes schulisches Lernumfeld notwendig (z. B. intensive Einzelförderung, ergänzende Unterrichts- oder Schulformen), soll dieses ebenfalls wohnortnah angeboten werden. ❍ Das Recht auf Bildung umfasst auch das berufliche Lernen. Dabei gilt es insbesondere, die individuellen Begabungen und Wünsche zu erkennen und auszubilden. Auch hier findet der Grundsatz Anwendung: So viel Normalität wie möglich und so viel Besonderheit wie nötig. Deshalb fordern wir: ❍ Berufsbildung muss auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung offen stehen und ihren besonderen Bedarf berücksichtigen. Arbeiten wollen und arbeiten dürfen Arbeit und sinnvolle Betätigung sind ein wesentlicher Ausdruck des Menschseins und auf besondere Weise geeignet, behinderten Menschen Bestätigung und Selbstwertgefühl zu vermitteln. Dies gilt auch für Menschen, die als nicht erwerbsfähig angesehen werden. Deshalb fordern wir: ❍ Alle Menschen mit schwerer Behinderung müssen so gefördert werden, dass sie erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten sinnvoll einsetzen können. Dies kann – unter jeweiliger Berücksichtigung des Einzelfalls – im normalen Arbeitsprozess, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einer Fördergruppe unter dem verlängerten Dach einer Werkstatt für behinderte Menschen geschehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Menschen mit Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Menschen mit schwerer Behinderung möchten so wohnen können wie andere Menschen auch: In einer Gemeinde mit einer Nachbarschaft. Sie wollen in kleinen, überschaubaren Wohngemeinschaften mit Menschen zusammenleben, die sie mögen. Denn emotionale Grundbedürfnisse werden in Gemeinschaften befriedigt. Viele Menschen mit schwerer Behinderung möchten die Infrastruktur der Gemeinde zur Freizeitgestaltung und Erwachsenenbildung nutzen. Deshalb fordern wir: ❍ Ein individuell gestaltetes Hilfesystem für Menschen mit schwerer Behinderung muss aufgebaut werden, das sowohl professionelle Unterstützung und Assistenz (z. B. ambulante Hilfen) als auch solidarische Netzwerke (z. B. Familie, Nachbarn, sonstige Helfer[innen]) umfasst. ❍ Die Wohnangebote in stationären Einrichtungen, wo viele Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung derzeit leben, müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse dem normalen Wohnstandard entsprechen. ❍ Um selbstbestimmt ihr Leben gestalten zu können, sollten auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung über ein persönliches Budget verfügen können, das ihren individuellen Bedarf angemessen berücksichtigt und ihn auch abdeckt. Intensive Budgetassistenz ist dabei in den meisten Fällen unerlässlich! Älter werden und dabei sein können Unsere Gesellschaft hat eine besondere Verantwortung für schwer und mehrfach behinderte Menschen. Diese Verantwortung hat ihre historischen Wurzeln, denn es ist unvergessen und muss unvergessen bleiben, dass während des Regimes der Nationalsozialisten nahezu 17 ÜBERGREIFENDES eine ganze Generation von Menschen mit geistiger Behinderung getötet worden ist. Als Folge dieser Verbrechen gab es im Nachkriegsdeutschland jahrzehntelang nur wenige alte geistig behinderte Menschen. Doch heute – fast 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs – müssen wir uns verstärkt gemeinsam Gedanken darüber machen, wie der Lebensabend von alt werdenden Menschen mit geistiger Behinderung gestaltet werden kann. Die Zahl dieser Personen wird in den nächsten Jahren ständig zunehmen! Diese Menschen können nicht mehr in ihren Familien versorgt werden. Sie benötigen ambulante oder stationäre Hilfen. Gerade diese Personen sind lebenslang auf Förderung und Betreuung angewiesen, wenn vermieden werden soll, dass oft mühsam erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten im Alter verloren gehen. Deshalb fordern wir: • Die Eingliederungshilfe darf an keine Altersgrenze angebunden werden, sondern ist grundsätzlich lebenslang zu gewähren. 5. Zentrale Forderung der Fachverbände zur Zukunft der Eingliederungshilfe Angesichts der wachsenden Zahl alter Menschen, die schwer und mehrfach behindert sind, verwundert es nicht, dass schon bis etwa 2007 ein Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe von etwa 2 Milliarden Euro prognostiziert wird. Diese Kostenentwicklung ist normal, denn wenn immer mehr Menschen auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, steigt der finanzielle Aufwand. Wir fordern gegenüber der Politik: ❍ Lassen Sie es nicht zu, dass die wahren Ursachen der Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe unter den Teppich gekehrt werden! Suchen Sie gemeinsam mit uns nach Lösungen, um die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zukunftssicher zu gestalten! ❍ Die Teilhabe schwer und mehrfach behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unter den gegenwärtig herrschenden wirtschaftlichen Bedingungen werden die Kommunen allein kaum in der Lage sein, die Eingliederungshilfe so zu gestalten, dass auch alt gewordenen Menschen mit geistiger Behinderung ein Leben in Würde garantiert werden kann, das Kontakte, menschliche Zuwendung, selbstbestimmtes Wohnen und individuelle Tagesgestaltung sowie wirtschaftliche Sicherheit und gesundheitliche Versorgung umfasst. 18 Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erfüllt heute eine so bedeutsame Aufgabe für die Gesellschaft, dass sich der Bund zukünftig an ihren Kosten beteiligen muss! ◆ Käpt’n Life und seine Crew Ein Arbeitsbuch zur Persönlichen Zukunftsplanung Das Arbeitsbuch soll Lust darauf machen, einmal über die eigene Zukunftsplanung nachzudenken. Das Arbeitsbuch soll dabei helfen, mit anderen über deren persönliche Zukunft nachzudenken. Das Arbeitsbuch enthält auf etwa 190 Seiten viele Tipps und Ideen, Geschichten und Arbeitsblätter, die einem näher bringen, was so alles zur Persönlichen Zukunftsplanung dazugehört. Autor und Autorinnen sind Stefan Doose, Carolin Emrich und Susanne Göbel. Die Grafiken stammen von Tanay Oral. Herausgeber ist das Netzwerk People First Deutschland e.V. Nähere Informationen über Käpt’n Life und seine Crew gibt es beim: Netzwerk People First Deutschland e.V. Kölnische Str. 99, 34119 Kassel Telefon: (05 61) 7 28 85 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.people1.de und www.persoenliche-zukunftsplanung.de Die ISBN für das Buch lautet: 3-937945-00-8 Preis: 24 Euro, für Mitglieder des Netzwerk People First Deutschland e.V.: 18 Euro ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ÜBERGREIFENDES Bundestag befasst sich mit sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung Der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSUFraktion, Hubert Hüppe, hat eine kleine Anfrage seiner Fraktion zu diesem Thema initiiert (Bundestagsdrucksache BT-Drs.15/3009 vom 13.5.2004). Auf die Frage nach dem Ausmaß der sexuellen Gewalt gegenüber behinderten Menschen muss die Bundesregierung (vertreten durch Staatssekretär Tiemann, Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, BMGS) einräumen, dass hierzu wissenschaftlich belegbare Zahlen fehlen, weil bisher keine entsprechenden Untersuchungen veranlasst worden sind (BT-Drs.15/ 3154 vom 18.5.2004). Sie nimmt daher Bezug auf Schätzungen der Interessenvertretungen behinderter Frauen, wonach ca. ein Drittel aller behinderter Frauen in ihrem Leben sexuelle Gewalterfahrungen gemacht haben. Bei den Tätern handele es sich vor allem um Personen aus dem familiären Umfeld, dem Bekanntenkreis oder um Beschäftigte aus Einrichtungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) hat ein Modellprojekt zum Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und sexueller Gewalt in Wohneinrichtungen für junge Menschen mit geistiger Behinderung gefördert, die Ergebnisse sollen noch im Jahr 2004 veröffentlicht werden. Aus dem Modellprojekt sei ableitbar, dass sexualisierte Gewalterfahrung das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner begleiten und in einem engen Zusammenhang mit strukturell bedingten Abhängigkeiten stehen. Insbesondere sei deutlich geworden, dass eine geringe Selbstbehauptungskompetenz das individuelle Risiko, Opfer einer Sexualstraftat zu werden, erhöht. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik steige die Anzahl der Fälle sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger (§179 Nr. 1 und 2 StGB) an: Im Jahr 2002 wurden 858 Fälle gemeldet, 2003 waren es 959. Die Opfer solcher Straftaten finden keine ausreichende Hilfe. Die Bundesregierung musste einräumen, dass nach einer Umfrage unter niedergelassenen Psychotherapeuten in einer Großstadt 90 % die Behandlung behinderter Frauen wegen mangelnder Fachkompetenz ablehnten. Sie kam zu der Einschätzung, dass Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe für eine Bedrohung wie für tatsächliche sexuelle Übergriffe häufig wenig sensibilisiert seien und meist nicht über die notwendige Qualifikation verfügten, um Gewaltopfer zu beraten und zu unterstützen. Die Initiatoren der Anfrage, die Abgeordnete Antje Blumenthal und Hubert Hüppe der Fraktion der CDU/CSU fordern daraufhin von der Bundesregierung in einer Presseerklärung vom 28.5.2004, sowohl verbesserte Kontrollmöglichkeiten zu prüfen als auch den Bewohnern von Einrichtungen unabhängige Vertrauenspersonen zur Seite zu stellen. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Von Präventionskonzepten für behinderte Menschen, die bei den Mitarbeitern der Einrichtungen ansetzen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Dieser Mangel kann auch dadurch nicht ausgeglichen werden, dass die Bundesregierung auf die neue Möglichkeit des SBG IX verweist, durch Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstbehauptung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX Präventionsarbeit zu betreiben. In der Praxis hat es sich als wenig praktikabel erwiesen, diese Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und damit der Finanzierung der Krankenkasse zu überlassen. Sie müssten vielmehr auch im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Standard von begleitenden Maßnahmen, z. B. in Werkstätten für behinderte Menschen, gehören. Die Frage nach dem Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege insbesondere im Rahmen der Intimpflege wird von der Bundesregierung dahingehend beantwortet, dass die Mehrzahl des in Einrichtungen beschäftigten Pflegepersonals weiblich sei, sodass daraus abzuleiten sei, dass die geschlechtsspezifische Intimpflege von Frauen mit Behinderungen als weitgehend sichergestellt angesehen werden könne. Praxisberichte belegen demgegenüber, dass für die Begleitung von weiblichen Beschäftigten in Werkstätten zur Toilette auch Zivildienstleistende eingesetzt werden. Hier hilft nur ein Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege weiter, wie er nicht nur aus dem Wunsch- und Wahlrecht für die Erbringung der Hilfe nach § 3 Abs. 2 BSHG abgeleitet werden kann, sondern auch aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz, dem Benachteiligungsverbot (siehe Rechtsgutachten von Prof. Igel und S. Dünnes, Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/02 Seite 163 ff.) Die durch diese kleine Anfrage offen gelegten Missstände betreffen aber nicht nur den Verantwortungsbereich der Bundesregierung: Gefragt sind vor allem die Einrichtungen selbst, zu deren Qualitätsmanagement es gehören muss, dass sie ein Konzept und präventive Maßnahmen für den Umgang mit sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen nachweisen können. Das oben genannte Modellprojekt zum Umgang mit sexueller Selbstbestimmung und Gewalt war vom BMFSF beauftragt worden, ein pädagogisch-psychologisches Konzept zu erarbeiten. Das Ministerium sollte daher in die Pflicht genommen werden, die zur Finanzierung des Modellprojekts verwendeten öffentliche Gelder auch zur Veröffentlichung einer in der Praxis brauchbaren Handreichung für Einrichtungen zu verwenden. we ◆ 19 ÜBERGREIFENDES 27. Treffen der Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen und der BAR Das diesjährige Frühjahrstreffen der Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) fand am 10./11. Mai 2004 in Berlin statt. Zu folgenden Themen wurden Stellungnahmen erarbeitet: Ein Schwerpunkt der Beratungen war das Thema „Perspektiven des gemeinsamen Unterrichts und der gemeinsamen Erziehung in Deutschland und Europa“. Angesichts der Vorteile des gemeinsamen Unterrichts und einer stärkeren Orientierung an einem gemeinsamen Europa fordern die Teilnehmer der Tagung: ❍ In jedem Bundesland sollte ein Zehnjahresplan zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts entwickelt werden, um das Prinzip der integrativen Pädagogik zu realisieren. Als erster Schritt sollte die Auflösung der Sonderschulen für Lernbehinderte erfolgen. ❍ Schule, Jugendhilfe, die privaten und öffentlichen Träger sollten stärker im Sinne ganzheitlicher Hilfe und Förderung zusammenarbeiten. ❍ Gemeinsamer Unterricht, der Umgang mit Behinderungen und die Kooperation mit Unterstützungssystemen sollte Teil der Schulprogramme an jeder Schule sein. ❍ Integration einschließlich gemeinsamer Erziehung und Unterrichtung sollte als Teil von Bürgerrechten in der Zivilgesellschaft verstanden werden. Berufliche Bildung und Ausbildung für behinderte Menschen Die Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen sind der Auffassung, dass das von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegte neue Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, das an die Stelle der Förderlehrgänge zur Berufsvorbereitung behinderter Jugendlicher zum 1.9.2004 tritt, nicht geeignet ist, um den besonderen Förderbedarf junger Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Unter anderem werde die darin festgeschriebene maximale Förderungsdauer von 18 Monaten nach Ansicht der Teilnehmer der Tagung dazu führen, dass Jugendliche mit einer ausgeprägten Lernbehinderung nicht mehr hinreichend berufsfördernd unterstützt werden. Die Beauftragten und Beiräte fordern alle Beteiligten dazu auf, die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher unter Fortführung der bisherigen Strukturen sicherzustellen. Die Absicht der Bundesagentur für Arbeit, ab 2005 die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für behin20 derte junge Menschen nach der Verdingungsordnung/ Leistungen auszuschreiben, wird mit dem § 35 SGB IX nicht für vereinbar gehalten. Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz Die Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen der Länder begrüßen den Entschluss der Bundesregierung, neben der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierungen auch Rechte behinderter Menschen gegen Diskriminierungen ins zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen. Als besonders dringlich wird eine Regelung angesehen, die behinderten Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Versicherungen ermöglichen soll. Landesgleichstellungsgesetze Die Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen der Länder einigen sich hinsichtlich der bisher in den Bundesländern verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetze, im zweiten Halbjahr 2004 eine detaillierte qualifizierte Erfassung der Umsetzungskriterien zu erstellen. Mit dem Ergebnis dieser Erfassung sollen u. a. Mindeststandards für die Erstellung von Landesgleichstellungsgesetzen in den noch ausstehenden Ländern vorgelegt werden. Projekt Teilhabeplan Die Beauftragten/Beiräte für behinderte Menschen begrüßen die Absicht des Beauftragten der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, im Herbst d. J. in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) eine Konferenz für die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen durchzuführen und dabei Herausforderungen, Handlungsfelder und Ziele für eine aktive Teilhabepolitik für einen Zeitraum bis hin zu zehn Jahren zu formulieren. Landesärzte Die Beauftragten und Beiräte für behinderte Menschen empfehlen weiterhin den Ländern, mehr Gebrauch von der Bestellung von Landesärzten nach § 62 SGB IX zu machen. Die Landesärzte sollen über besondere Erfahrungen in der Hilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen verfügen und dabei einen ganzheitlichen Ansatz vertreten. Um diese Art der Hilfe breiter zu etablieren und zu aktivieren, fordern sie einen Erfahrungsaustausch der Landesärzte auf BAR-Ebene. ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ÜBERGREIFENDES Kontaktsuche von Menschen mit seltenen Erkrankungen Die nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) stellt seit Jahren bewährte Informationen zur Selbsthilfe bereit. ❍ Die Broschüre BLAUE ADRESSEN unterstützt die Suche von Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen nach Gleichbetroffenen und Selbsthilfegruppen. ❍ Das Verzeichnis GRÜNE ADRESSEN nennt bundesweite Selbsthilfevereinigungen und relevante Institutionen. ❍ Das Verzeichnis ROTE ADRESSEN bündelt lokale/regionale Selbsthilfeunterstützung in Deutschland. Im Internet werden die BLAUEN ADRESSEN unter http://www.nakos.de veröffentlicht. Diese Datenbank wird ständig aktualisiert. NAKOS bittet dabei um Mitarbeit. Soweit über die derzeitigen Verzeichnisse bei individuellen Anfragen keine entsprechenden Kontakte vermittelt werden konnten, ist bei NAKOS ein Recherchebogen erhältlich, der einen bisher nicht herzustellenden Kontaktwunsch zu Betroffenen bzw. zu Fachexpert(inn)en aufgreift. Weitere Informationen: NAKOS, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, Tel.: (0 30) 31 01 89 60, Fax: (0 30) 31 01 89 70. Neben der Anfragemöglichkeit über das Kindernetzwerk in Aschaffenburg steht hier eine weitere qualifizierte Datenbank und Kommunikationsplattform zur Verfügung. www.kindernetzwerk.de wa ◆ Zahnärzte engagieren sich für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen – Stiefkinder der medizinischen Versorgung? Bericht über das erste internationale Symposium zur zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen, April 2004 in Berlin Mit über 200 Teilnehmern startete am 23. April 2004 das erste internationale Symposium zur zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Unter der Schirmherrschaft des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Dr. Karl Kardinal Lehmann, setzte sich die Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit der Universität Witten/Herdecke, der Charité Berlin und dem Berufsverband der Oralchirurgen für eine verbesserte Politik für Menschen mit Behinderungen ein. Namhafte nationale und internationale Referenten zeigten in wissenschaftlichen und sozialpolitischen Vorträgen die Probleme und Verknüpfungen zahnmedizinischer Behandlungen für diese Patienten auf. Die Stärken und Schwächen des deutschen Systems sollen sich so besser einordnen und entsprechende Konsequenzen ziehen lassen. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, betonte in seiner Eröffnungsrede, dass es höchste Zeit sei, das sowohl in der politischen als auch in der fachlichen Öffentlichkeit lange vernachlässigte Thema der (zahn-) ärztlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen in den Fokus des Interesses zu rücken. Obwohl die moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Deutschland – vor allem bei Kindern und Jugendlichen – auf deutliche Erfolge in der Mundgesundheit verweisen kann, wird bei wissenschaftlichen Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Studien immer wieder deutlich, dass vor allem Patienten mit Behinderungen, aufgrund erhöhter Schwierigkeiten bei der Durchführung der Mundhygiene und der zahlreichen Wechselwirkungen zur allgemein gesundheitlichen Situation, zur Risikogruppe von Zahn- und Zahnbetterkrankungen zählen. Um den oralen Gesundheitszustand dieser Patienten zu verbessern, fordert Prof. Peter Cichon, Leiter der Abteilung für spezielle Zahnärztliche Betreuung an der Universität Witten/ Herdecke, eine bessere Ausbildung der Studenten, wie auch eine intensive Zusammenarbeit von Angehörigen, (Zahn-)Ärzten, Krankenkassen und Gesundheitsdiensten. Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich, machte deutlich, dass die zahnmedizinische Behandlung von Patienten mit Behinderungen sehr viel medizinisches Wissen, Einfühlungsvermögen und eine hohe soziale Kompetenz erfordert. „Die Förderung der Mundgesundheit von Patienten mit Behinderungen ist mit den bestehenden Rahmenbedingungen nicht zu erreichen“, sagt Oesterreich und fordert neben regelmäßigen Untersuchungen und interdisziplinärer Vernetzung auch die Bereitstellung gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen. Die Vorträge des Symposiums sowie weitere Informationen der Bundesärztekammer gibt es unter: www.bzaek.de ◆ 21 Kindheit und Jugend Kritische Bilanz der Bildungspolitik Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen in Deutschland dramatisch unterentwickelt Gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten und -beiräten analysierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Beauftragten stimmten darin überein, dass vor dem Hintergrund der Ziele, die die Kultusministerkonferenz (KMK) für diesen Personenkreis genau vor zehn Jahren in entsprechenden Empfehlungen formuliert hat, sich die bislang erreichten rund 13 % integrativ Beschulter in Deutschland eher beschämend ausnehmen. „Im europäischen bzw. internationalen Vergleich ist diese Quote jedoch gänzlich unakzeptabel. Es gibt durchaus Staaten, in denen die Proportionen zwischen integrativen und Sonderschulformen in etwa umgekehrt sind und das nicht erst seit einer Dekade“, so Haack. Die KMK müsse sich diesen Fragen stellen und konkrete Antworten geben: Wann wird Deutschland endlich eine Bildungspolitik im Sinne der Erklärung von Salamanca (UNESCO 1994) einleiten und die dort geforderte Schule für alle ohne jede Halbherzigkeit auf den Weg bringen? Warum bedürfen beispielsweise Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen eigener Einrichtungen in Deutschland, wo sie anderswo längst in allgemeinen Schulen speziell gefördert werden? Wie der Behindertenbeauftragte erläuterte, bilden die unter diesem Förderschwerpunkt erfassten Kinder und Jugendlichen die größte Gruppe mit der geringsten Definitionsgenauigkeit. Es sollte unverzüglich mit ihrer Eingliederung in die allgemeine Schule begonnen werden. „Die dadurch freiwerdenden finanziellen und personellen Ressourcen der bisherigen Fördereinrichtungen mit dem Schwerpunkt Lernen sind in diese dringend überfällige Entwicklung einzubringen“, schlug Haack vor. Nicht nur für den Pisaprozess gelte: „Wir brauchen mehr Offenheit und Mut, die Erfahrungen anderer schnell und effektiv auf die eigenen Bedingungen anzuwenden.“ Quelle: www.behindertenbeauftragter.de/presseerklärungen ◆ Arbeitsleben Schritt für Schritt III Die Integrationsfachdienste zwischen Kontinuität und Veränderung Tagungsbericht von Sabine Wendt Rund 400 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich vom 10.–12.5.04 auf Einladung der Bundesarbeitgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zum Informations- und Erfahrungsaustausch über die Arbeit der Informationsfachdienste (IFD) in Bonn. Zentrales Thema der Tagung war die Übernahme der Strukturverantwortung durch die Informationsämter, die neuen Anforderungen an die IFD durch die veränderte Situation bei den Auftraggebern und die dadurch verbundene Finanzierung. Darüber hinaus wurden zu verschiedenen Themen Workshops und Präsentationen angeboten, wie etwa zur Qualitätssicherung, zu Fortbildungsmöglichkeiten und zum Umgang mit den neuen Aufgaben. Rainer Wilmerstadt, Leiter der Abteilung Rehabilitation im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale 22 Sicherung (BMGS) verwies auf die neuen Schwerpunktaufgaben der Integrationsfachdienste. Ein Rückgang von 19 % bei der Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen mache es notwendig, den IFD mit seinen speziellen Kenntnissen und Möglichkeiten schon während der Schulzeit mit einzubeziehen, damit nicht nur der Weg in eine WfbM bleibe. Da noch immer ca. 58 800 Betriebe keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sei es notwendig, zusätzliche Unterstützung für Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, die über rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Unterstützung schwerbehinderter Menschen informieren und eine konkrete Unterstützung anbieten. KarlFriedrich Ernst, Vorsitzender der BIH, wies darauf hin, dass gegenwärtig an gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 Abs. 2 SGB IX gearbeitet werde, zur Inanspruchnahme der IFD durch die Reha-Träger und zur Zusammenarbeit und Finanzierung der Kosten, die dem IFD Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ARBEITSLEBEN bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Reha-Träger entstehen. Hans-Uwe Stern von der Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, dass die Arbeitsverwaltung in drei Jahren ein flächendeckendes Netz an IFD aufgebaut habe. Durch den Übergang der Strukturverantwortung auf die Integrationsämter sollten keine Brüche in der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung entstehen, sodass die Kündigung der Beauftragungsverträge für IFD keine Beendigung der Zusammenarbeit bedeute, sondern eine Neuordnung. Dr. Fritz Baur, Bundesarbeit der überörtlichen Sozialhilfeträger, verwies darauf, dass seine Bundesarbeitsgemeinschaft bereits 2002 in Werkstattempfehlungen die verstärkte Nutzung der IFD für die Begleitung bei dem Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt empfohlen habe. Die Sozialhilfeträger seien daher ebenfalls Auftraggeber für IFD, auch wenn sie bei den gemeinsamen Empfehlungen nicht einbezogen worden seien, was er kritisierte. Der Automatismus eines Übergangs von der Sonderschule in die Werkstatt müsse durchbrochen werden. Die Ergebnisse der Tagung sind unter: www.integrationsaemter.de zusammengefasst. ◆ Werkstatt innovativ Unter diesem Stichwort wollen wir Sie im Fachdienst über neue Beschäftigungsideen in Werkstätten mit innovativem Charakter informieren. Wir möchten damit Werkstattleitungen, aber auch Werkstatträte und Elternbeiräte in Werkstätten anregen, neue Wege zu gehen. Das Marli-Café Restaurant Übergangsgruppe der WfbM Axel Willenberg Die Marli-Werkstätten GmbH in Lübeck betreiben seit Januar 2002 ein Café/Restaurant in der Lübecker Altstadt. Das Marli-Café/Restaurant ist als Übergangsgruppe der Werkstatt für behinderte Menschen anerkannt. In diesem Rahmen erleben die Menschen mit Behinderung die Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts, ohne den Schutz der Werkstatt für behinderte Menschen zu verlieren. Die Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen wird erprobt und wenn möglich, wird der Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angebahnt. So weit zum konzeptionellen Rahmen. Das Restaurant ist täglich geöffnet. Montags bis mittwochs von 8 – 18 Uhr, donnerstags bis sonnabends von 8 – 24 Uhr und sonntags von 9 – 18 Uhr. Es verfügt über 60 Plätze und beschäftigt neben Fachpersonal (3 Köche und 4 Servicekräfte) bis zu 11 Menschen mit Behinderung. Neben Frühstücksangebot, Mittagstisch und Kaffee und Kuchen am Nachmittag wird an den langen Abenden gehobenere Gastronomie (4-Gänge-Menü) geboten. Die behinderten Menschen können sich somit im Tagesgeschäft mit wechselnder Belastung und am Abend in anspruchsvoller Atmosphäre erproben. Hinzu kommen zweimal im Monat Kulturveranstaltungen aus den Bereichen LiteraFachdienst der Lebenshilfe 3/04 tur und Musik, die immer ein volles Haus bescheren. Die Menschen mit Behinderung werden durch eine Sozialpädagogin begleitet, die wöchentlich das Restaurant besucht und für Gespräche zur Verfügung steht und das Fachpersonal in pädagogischen Fragen unterstützt. Die Menschen mit Behinderung sind natürlich weiterhin in die arbeitsbegleitenden Maßnahmen eingebunden. Ein Mitglied des Werkstattrats gehört zu den Menschen mit Behinderung, die im Restaurant tätig sind. ◆ www.marli-werkstaetten.de/cafe/index.html Anzeige SEH-WEISEN 2005 Der neue Kunstkalender der Lebenshilfe Der Kalender (Format 30 x 39 cm) kostet 12,60 Euro und kann ab sofort bestellt werden bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V, Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Tel.: (0 64 21) 4 91-1 16, Fax: (0 64 21) 4 91-6 16 E-Mail: [email protected] 23 Wohnen „Wohnen inklusiv“ – Wohn- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Zukunft Projektbericht Im Auftrag von Diakonie und Caritas in Württemberg führte die Forschungsstelle „Lebenswelten behinderter Menschen“ der Universität Tübingen in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 das Projekt „Weiterentwicklung von Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“ durch. Das Projekt setzte sich damit auseinander, wie Bedürfnisse und Wünsche, die Menschen mit Behinderungen rund ums Wohnen haben, mit den notwendigen Assistenz- und Hilfeleistungen in Einklang gebracht werden können. Ziel des Forschungsprojekts war, die bedarfs- und bedürfnisgerechte Angebotsentwicklung im Bereich „Wohnen von Menschen mit Behinderungen“ zu untersuchen und Konzepte zur qualitativen Weiterentwicklung von Wohnangeboten zu beschreiben. Bei allen Projektschritten und in den Projektgremien waren Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und Leistungsträger sowie aus Politik, Verwaltung und Forschung einbezogen. Der nun vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die methodische Arbeitsweise und differenzierte Analyse der Ergebnisse der Befragungen von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen und Leistungsanbietern. Den Hauptteil bildet eine (Neu-)Konzeption sozialer Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Der Abschlussbericht 103 Seiten, 10,— Euro + Versandkosten, kann bezogen werden bei: Diakonisches Werk Abteilung Behindertenhilfe, Postfach 10 11 51, 70010 Stuttgart, Tel.: (07 11) 16 56-2 13, Fax: (07 11) 16 56-3 29, E-Mail: [email protected]. kk ◆ Wohnen mit Behinderung = behindertes Wohnen!? Bericht über die Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnen für behinderte Menschen e.V. vom 27. Mai 2004, Bad Nauheim Im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen befasste sich die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnen für Behinderte Menschen (LAG Wohnen) mit der Frage nach der Zukunft und den Perspektiven des Wohnens von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung. Teilnehmer waren Vertreter und Experten aus Trägereinrichtungen der Behindertenhilfe in Hessen und anderen Fachverbänden, des zuständigen Kostenträgers in Hessen, des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen, sowie des beteiligten Landesamts für Versorgung und Soziales (Heimaufsicht). Stationäre Hilfen und insbesondere Heimunterbringungen geraten zunehmend in den Strudel knapper werdender Ressourcen und sehen sich gleichzeitig einer zunehmend fachlichen Kritik aus Selbsthilfeverbänden, der Politik und zum Teil auch der Wissenschaft gegenüber (Stichwort: Heimenquete an den Deutschen Bundestag). Unabhängig von der Diskussion um nicht vorhandenes bzw. anders verteiltes staatliches Geld verfolgte die Fachtagung deshalb das Ziel, inhaltliche Perspektiven und zukunftsfähige Formen und Projekte des Wohnens vorzustellen – „intelligente Lösungen“, wie sie so oft gefordert werden. Die zentrale Frage lautete: Sind am24 bulante Formen des Wohnens und Lebens in jeder Hinsicht besser geeignet, dem Bedarf der betroffenen Menschen mit Behinderung gerecht zu werden? Prof. Dr. Gerd Grampp vom Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Jena warnte in seinem Referat vor der Gefahr der Vereinsamung und Isolierung durch eine zu stark an den Kosten ausgerichtete Ambulantisierung der Hilfe- und Unterstützungsleistungen. Prof. Dr. Bettina Lindmeier vom Institut für Sonderpädagogik der Universität Hannover forderte den Abschied von Schubladen-Begriffen wie „ambulant“ oder „stationär“ und eine Umorientierung vom institutionenbezogenen zum personenbezogenen Denken. Dem steht aus der Sicht der LAG Wohnen die neue Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium, dem LWV sowie dem Hessischen Landkreistag und Hessischen Städtetag zum weiteren Ausbau des ambulanten Betreuten Wohnens in Hessen entgegen. Dort, so der Vorsitzende der LAG Wohnen, Ingolf Reimer, werde ab 2009 durch die avisierte Trennung der sachlichen Zuständigkeiten der Kostenträgerschaften zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger die Barriere zwischen den Wohnformen unnötig büroFachdienst der Lebenshilfe 3/04 WOHNEN kratisch erhöht und das Konzept der Eingliederungshilfe aus einer Hand, das der LWV anstrebe, aufgegeben. Zudem widerspräche eine solche Zementierung der Grenzen den Vorstellungen größerer Durchlässigkeit und Transparenz zwischen den Wohnformen im Interesse der behinderten Menschen. Teilnehmer wie Podiumsvertreter äußerten sich besorgt, dass Heime, auch betriebswirtschaftlich zunehmend gezwungen, zu Ansammlungen schwerer behinderter Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf würden. So vollzöge sich „eine Restgruppenbildung“, da andere Menschen mit vergleichsweise geringerem Hilfebedarf in ambulante Wohnformen abgedrängt würden. Das Arbeitsfeld und der Lebensraum Heim verändere sich dadurch nachteilig. Zusätzlich machten Teilnehmer darauf aufmerksam, dass in Hessen zurzeit ca. 20 Wohnprojekte für Menschen mit geistiger Behinderung durch den verfügten Investitionsstopp des Landes auf ihre Realisierung warteten. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um Bauvorhaben für Menschen mit mehrfacher Behinderung, die unter teilweise kaum noch tragbaren Bedin- gungen und menschlichen Belastungen in den Familien von betagten Angehörigen betreut und versorgt würden. Mit ambulanten Wohnformen sei diesem Problem jedoch keineswegs abzuhelfen. Vertreter von drei Trägervereinen hatten anhand der bei ihnen praktizierten Modell- bzw. Pilotprojekte aufgezeigt, dass neben den klassischen Wegen – ambulant oder stationär – differenzierte, unter Umständen sogar kostengünstigere, Wohn- und Lebensformen realisierbar seien. Dies aber setze Bewegung auf allen Seiten voraus. Die LAG Wohnen besteht seit 1992. Sie versteht sich sowohl als Interessensvertretung der Träger von Wohneinrichtungen in Hessen als auch als Anwalt für die Belange von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung. Der LAG Wohnen gehören zur Zeit 45 Trägervereine mit ca. 6.000 Wohnplätzen in Hessen an. Gut 25 % davon sind bereits im ambulant Betreuten Wohnen repräsentiert. Weitere Informationen, darunter auch die Referate der Fachtagung, finden sich unter www.lagwohnen.de/ fachtagung. ◆ Anzeige Buchtipps aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg Petra Gromann, Ulrich Niehoff Familien mit behinderten Angehörigen Schöner Wohnen Lebenswelten – Bedarfe – Anforderungen Ein Instrument zur Bewohner(innen)-Befragung 1. Aufl. 2002, 17 x 24 cm, 256 Seiten ISBN 3-88617-512-X, Bestellnummer LED 512 19,50 Euro [D]; 37.– sFr. 1. Aufl. 2003, ein Set mit Anwenderhandbuch, 89 Fragebögen, 119 Bild- bzw. Wertungskarten, Informationsblatt sowie einer CD-ROM, verpackt in einen Spielkarton, Bestellnummer LAM 800 19,50 Euro [D], 37.– sFr. Praktische Anleitung, die Hilfestellung gibt, wie sich alle Bewohner(innen) an einer Befragung zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Wohneinrichtungen beteiligen können. Die in leichter Sprache formulierten Fragen ermöglichen – in Kombination mit den die Frage illustrierenden Bildkarten – auch Menschen, die nicht sprechen, ihre Meinung klar zu äußern. Kombinierbar mit allen gängigen Qualitätssicherungsverfahren, aber auch allein einsetzbar. Das Handbuch erläutert Ansatz und Methodik des Verfahrens. Über die CD-ROM sind die Fragen einzeln ausdruckbar und beliebig, auf die eigenen Verhältnisse zugeschnitten, zusammenstellbar. Kein Buch, kein Spiel – und doch beides und noch mehr! Günstiger Preis dank der Förderung durch die Aktion Mensch. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Dokumentation der wichtigsten Teile der gleichnamigen Fachtagung vom 17.–19. Oktober 2001 in Berlin, unter Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit. Veranstalter waren neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. der Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit e.V., der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. und der Verband katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistigbehinderte Menschen e.V. Die in dieser thematischen Bandbreite und Veranstaltervielfalt einmalige Fachtagung zu Familienaspekten bildet die Basis für die Weiterentwicklung von Hilfeangeboten – hin zur Inklusion, zur Nicht-Aussonderung und zum Leben »mittendrin« im Gemeinwesen. Bestellungen an: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Tel.: (0 64 21) 4 91-1 16, [email protected] 25 Eltern und Familie Bundeshaushalt 2005: Keine Kürzungen bei familienpolitischen Leistungen Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Haushalt 2005 steht fest: Die familienpolitischen Leistungen des Bundes bleiben in vollem Umfang erhalten. Der Bund wendet im nächsten Jahr insgesamt ca. 60 Mrd. Euro pro Jahr an Leistungen für Familien auf; 1998 lag dieser Betrag noch bei 40 Mrd. Euro pro Jahr. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärte: „Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Bei der finanziellen Unterstützung der Familien gibt es keinerlei Abstriche. Im Gegenteil: Ab 2005 zahlen wir gering verdienenden Eltern einen Kinderzuschlag. Wir sorgen mit zusätzlichen Mitteln für mehr Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen ab nächstem Jahr dafür, dass Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können und Kinder die beste Förderung erhalten.“ Die Familienpolitik der Bundesregierung ist als Querschnittsaufgabe in den einzelnen Ressorts angelegt. Die familienpolitischen Leistungen umfassen z. B. Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Steuerfreibeträge, Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und BaföG. Die größte familienpolitische Leistung ist das Kindergeld als Steuervergütung in Höhe von ca. 35 Mrd. Euro. Die gesetzlichen Leistungen für Familien im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betragen 3,43 Mrd. Euro bei einem Gesamtetat im Jahr 2005 von 4,6 Mrd. Euro. Damit liegt der Haushaltsansatz 2005 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um rund 210 Mio. Euro unter dem Haushalt des Jahres 2004. Diese Differenz ergibt sich vor allem auch aus der rückläufigen Geburtenzahl, die sich auf die Auszahlung der gesetzlichen Leistungen auswirkt, und aus der Angleichung des Zivildienstes an die Rahmenbedingungen des Wehrdienstes. Als ergänzende zielgerichtete familienpolitische Leistung im Haushalt des Bundesfamilienministeriums gibt es ab 2005 einen Kinderzuschlag von monatlich bis 140 Euro pro Kind für gering verdienende Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Unterhalt, nicht aber für ihre Kinder ausreicht. Damit werden Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das neue Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Bereits seit 1. Januar 2004 erhalten tatsächlich Alleinerziehende einen dauerhaften Steuerentlastungsbetrag von 1.308 Euro. 26 Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [email protected] http://www.bmfsfj.de Servicetelefon: 01801 90 70 50 (montags bis donnerstags von 7.00 bis 19.00 Uhr) ◆ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hg.) Familienfreizeit für Eltern mit kleinen Kindern Bildung, die Spaß macht Ein Handbuch für die Praxis 1. Aufl. 2003, DIN A4, 52 Seiten, ISBN 3-933191-91-2, kostenfrei. Bestellnummer: 13 300 024, Bestelladresse: per Post: BZgA, 51101 Köln, per Fax: (02 21) 89 92-2 57, per E-Mail: [email protected] Die Publikation wendet sich an Multiplikator(inn)en, die mit jungen Familien zusammenarbeiten. Die umfangreiche Materialsammlung (inkl. CD-ROM) basiert auf einem Modellprojekt, das von 1999 bis 2001 durchgeführt wurde. Ziel des Programms ist es, junge Familien für Familienfreizeitmaßnahmen zu gewinnen, in denen eine Auseinandersetzung mit Familienfragen in Verbindung mit Freizeit und Erholung stattfinden kann. Im Vordergrund steht die Stabilisierung der familiären Situation in der Familiengründungsphase und den ersten Lebensjahren des Kindes bzw. der Kinder. Ein urlaubsähnliches Ambiente scheint die Bereitschaft zu fördern, sich mit familiären Fragen bildungsbezogen auseinanderzusetzen. Das Handbuch bietet neben theoretischen Grundlagen einen Überblick über die Inhalte der Schulungen von Multiplikatoren(inn)en sowie eine Vielzahl von in der Praxis erprobten Methoden für die Arbeit mit Familien. ◆ Familienurlaub auch barrierefrei Anregungen aus dem Bundeswettbewerb „Willkommen im Urlaub – Familienzeit ohne Barrieren“ Wie können Reisende mit und ohne Handicap gemeinsam Urlaub verbringen? Welche Erwartungen haben Familien an ihre Ferien? Wie müssen Orte und Quartiere für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beschaffen sein? Diese Fragen beantwortet die Broschüre „Familienurlaub auch barrierefrei“ vom BMF SF J und dem Deutschen Tourismusverband (DTV). Sie informiert über die Ergebnisse des Bundes- Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 ELTERN UND FAMILIE wettbewerbs „Willkommen im Urlaub – Familienzeit ohne Barrieren“ und über die Preisträger der ausgezeichneten Betriebe. Von den 166 Tourismusanbietern wurden die aussichtsreichsten 82 Bewerbungen von einer Bundesbewertungskommission vor Ort begutachtet. Zu dieser gehörten auch zwei Vertreter(innen) des Bundeselternrats der Lebenshilfe. Damit war gewährleistet, dass auch die Anforderungen von Familien, die mit geistig behinderten Kindern unterwegs sind, berücksichtigt wurden. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschürenstelle, Tel.: (01 80) 5 32 93 29 (0,12 Euro/Anruf), [email protected] ◆ Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie (Hg) Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lokale Bündnisse für Familie Arbeitsbuch zum Aufbau eines lokalen Bündnisses Anregungen und Arbeitshilfen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von lokalen Bündnissen für Familie Am 11. Mai 2004 fand in Dortmund das erste bundesweite Forum Lokale Bündnisse für Familie statt; dazu gehörte auch das Fachforum 2 mit dem Titel „Lokale Bündnisse erfolgreich gründen – Anregungen und Tipps zur Bündnisarbeit“. Jetzt steht ein Arbeitsbuch mit nützlichen Hinweisen für die örtliche Praxis zur Verfügung. Der Zusammenschluss von Partnern aus dem Spektrum der Kommunen, Unternehmen, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften und sozialen Organisationen bringt voran. Durch neues Miteinander entstehen neue Sicht- und Herangehensweisen an Themen wie Beruf und Familie, Kinderbetreuung oder Alten- und Familienpflege. Der Ringbuchordner beinhaltet systematische Checklisten für die Implementierung von Bündnissen und gibt auch Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Unterlagen stehen im Internet zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Ringordner kann – ebenfalls kostenfrei – angefordert werden bei: Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: (01 80) 52 52 212, Fax: 52 52 213, [email protected] www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Judith Loseff Lavin, Claudia Sproedt (Hg.) Besondere Kinder brauchen besondere Eltern Behindert oder chronisch krank: Wie Sie Ihr Kind beschützen und es unterstützen können. Rat und Hilfe für Eltern, Großeltern, Freunde und Verwandte Ratingen: Oberstebrink-Verlag GmbH, 2004. 269 Seiten, ISBN 3-934333-14-1, 17,80 Euro Dieses Buch, eine Übersetzung aus dem Amerikanischen, versteht sich als Ratgeber für Eltern und alle diejenigen, die privat oder beruflich mit chronisch kranken oder behinderten Kindern zu tun haben. Es will Eltern helfen, ihre Situation zu bewältigen. Ihnen werden Wege gezeigt, wie sie den ersten Schock überwinden und das Leben mit ihrem Kind gestalten können. Es will Kraft und Mut geben, die Eltern brauchen, um ihr Familienleben zu meistern und ihren Kindern gerecht zu werden. Es bietet sich neben der Zielgruppe Eltern auch für Großeltern, Freunde und Verwandte an. Der Ratgeber ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben und erfüllt die Erwartungen und Interessen derjenigen, die für die verschiedensten Probleme im Zusammenleben mit ihrem chronisch kranken oder behinderten Kind Lösungswege suchen – allesamt aus der Praxis für die Praxis. ◆ Sibylle Janert Autistischen Kindern Brücken bauen Ein Elternratgeber München Basel: Ernst Reinhardt Verlag, 2003. 239 Seiten. ISBN 3-497-01680-2, 19,90 Euro Autismus wird beschrieben als ein komplexer Zustand einer umfassenden Entwicklungsverzögerung. Dieser vom Bundesverband Hilfe für das autistische Kind e. V. empfohlene Ratgeber bietet sich für alle diejenigen an, die direkt mit der Betreuung eines kleinen Kindes zu tun haben, bei dem autistische Merkmale oder eine autistische Störung diagnostiziert wurden. Ein Teil des Buchs ist auch hilfreich bei Kindern mit ADSH/ADHD (Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität), bei älteren Kindern und auch bei Erwachsenen. Teil I bietet innovative praktische Vorschläge für den Umgang mit den Kindern und für Verhaltensweisen von Erwachsenen, die der Entwicklung des Kindes helfen. Teil II stellt interaktive Spiele und Aktivitäten „auf allen Vieren“ vor. Teil III versucht sich in einer verstehenden Annäherung, was möglicherweise im Kind vor sich geht, wenn es in seine autistischen (Nicht-)Aktivitäten versunken ist. ◆ 27 Offene Hilfen Selbstbestimmungsgremium in Ambulanten Diensten Die OWB Wohnheime Einrichtungen Ambulante Dienste gGmbH in Ravensburg hat jetzt ein Konzept für das Selbstbestimmungsgremium der Ambulanten Wohnformen vorgelegt. Es entstand mit Anregungen aus der Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie unter Bezug auf die Arbeitshilfe AQUA-UWO aus dem ZPE der Universität Siegen. Die Autoren aus Ravensburg betonen im Vorwort des Konzepts, dass die notwendigen Strukturen zu schaffen sind, die es ermöglichen, eine Kultur der Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen. Da es im ambulanten Bereich bundesweit kein gesetzlich verankertes Mitsprachegremium gibt, möchten die Autoren ihr Konzept gerne zur Diskussion stellen und mit anderen Praxiserfahrungen abgleichen. Das Konzept dieses neuen Selbstbestimmungsgremiums ist auf der Homepage der Lebenshilfe unter dem Stichwort Ambulant Unterstützes Wohnen (Betreutes Wohnen) als Dokument bereitgestellt und kann dort eingesehen und heruntergeladen werden. Kontakt mit der OWB Ravensburg: Robert Lehenherr, Dipl. Sozialarbeiter (FH), Ambulant Betreutes Wohnen, Tel.: (07 51) 3 63 38-29, E-Mail: [email protected] Kontakt in der Bundeszentrale der Lebenshilfe: [email protected] und [email protected] ◆ „Kleines Dschungelbuch“ der Hamburger Arbeitsassistenz Fachdienst für berufliche Integration von Menschen mit Behinderung Im Oktober 2003 wurde von der Hamburger Arbeitsassistenz eine Broschüre herausgegeben, die in folgende Maßnahmeangebote (gesetzliche Grundlagen und Finanzierung der Hamburger Arbeitsassistenz) Einblick gibt: • • • • Ambulantes Arbeitstraining Integrationspraktikum Eingliederungspraktikum Unterstütztes Arbeitsverhältnis • Integrationshilfen nach § 109 SGB IX • Sonderprojekte/Modelle Diese Information kann als Grundlage für weitere landesbezogene hilfreiche Infoschriften dienen und gegen Erstattung der Versandkosten angefordert werden bei: Hamburger Arbeitsassistenz, Schulterblatt 36, 20357 Hamburg, Tel.: (0 40) 4 31 33 9-0, [email protected] ◆ Kultur „Grenzübergänge“– 3. Internationales Fest der Sinne 2004 Theaterfest für junge Menschen mit und ohne Behinderung, 30.9.–3.10. 2004 in Lingen (Ems) Das Theaterpädagogische Zentrum der Emsländischen Landschaft e.V. veranstaltet in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum der International Amateur Theatre Association (iata/aita), der Stadt Lingen (Ems) und dem Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) sowie verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden der Behindertenarbeit das 3. Internationale Fest der Sinne. In der Zeit vom 30.9.–3.10. werden voraussichtlich 8 Theatergruppen aus dem In- und Ausland mit behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ihre Produktionen auf den Theaterbühnen in der Stadt Lingen (Ems) präsentieren. Dabei sollen vorrangig 28 Gruppen berücksichtigt werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gemeinsam an einer Produktion mitgewirkt haben. Voraussichtlich werden Theatergruppen aus Italien, Tschechien, Slowenien, Russland, Lettland, der Slowakei, den Niederlanden und Deutschland an diesem Festival teilnehmen. Aus pädagogischer Sicht wird das Theater von und mit Behinderten als ein sehr wichtiges Medium des körperlichen Ausdrucks angesehen, dass behinderten Menschen erheblich hilft, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und aktiv an einem künstlerischen Leben in der Gesellschaft zu partizipieren. Aus künstlerischer Sicht konnte immer wieder beobachtet werden, dass gerade Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 KULTUR behinderte Menschen auf der Theaterbühne mit einer hohen Authentizität agieren. Das „Jahr der Behinderten“ ist vorbei, die besondere Aufmerksamkeit, die man behinderten Menschen im Jahr 2003 gewidmet hat, ebbt wieder ab – die Behinderung bleibt. Die Betroffenen sind ihr ganzes Leben lang durch ihre Behinderung benachteiligt, sie bleiben in vielen Bereichen aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Das Theaterspiel verhilft ihnen zu einer ihren Möglichkeiten angepassten Ausdrucksform, fördert das Selbstbewusstsein und verhilft zu einem würdevollen Leben. Theaterpädagogik mit behinderten Amateuren im TPZ Das Theaterpädagogische Zentrum betreibt seit fast zehn Jahren kontinuierlich Theaterarbeit mit behinderten Menschen. Die Gruppe „WolkenRoller“ hat inzwischen 7 Eigenproduktionen auf die Bühne gebracht, die hier in der Region in mehreren Theatern und soziokulturellen Zentren mit großem Erfolg aufgeführt wurden. Die Gruppe „Total normal“ ist eine integrative Gruppe, in der behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche zusammen Theater spielen. Internationale Fachtagungen zur „Theaterpädagogik mit Behinderten“ wurden in Lingen durchgeführt und mehrere Publikationen zum Thema folgten. Das von Prof. Dr. Bernd Ruping als Eigenpublikation des TPZ herausgegebene „Lies- und Werkbuch“ mit dem Titel „Theater, Trotz und Therapie“ gehört zu den Standardwerken der Theaterpädagogik mit Behinderten in Deutschland. In den Jahren 1995 und 2000 fanden bereits zwei Theaterfestivals mit dem Titel „Fest der Sinne“ in Lingen statt – jeweils begleitet durch eine internationale Fachtagung. Die Veranstalter sind mehrfach gebeten worden, ein weiteres Fest zu veranstalten, u.a. hat das Kinder- und Jugendkomitee des Welt-AmateurtheaterVerbandes mehrfach angefragt, ob es nicht eine Fortsetzung des „Festes der Sinne“ geben könnte, da es sich hier um das einzige internationale Theaterfest für behinderte Kinder und Jugendliche handelt. Das „Fest der Sinne 2004“ legt mit dem Thema „Grenzübergänge“ ein besonderes Augenmerk auf Theatergruppen, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gemeinsam an Produktionen arbeiten. Dieser integrative Ansatz in der Theaterarbeit fördert in besonderer Weise auch die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher im Alltag. „Grenzübergänge“ ist dabei doppeldeutig zu verstehen: 1. In der Kunst werden immer Grenzen überschritten. Das Theater bildet nicht nur Realität ab, sondern zeigt immer auch das Mögliche, das Denkbare. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 2. Die Grenzen zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen sind fließend. „Im ästhetischen Prozess gibt es keine Behinderung außer der, der wir uns stellen“ (Ruping). Das „Fest der Sinne 2004“ gliedert sich in 3 Teile: a) die Theateraufführungen; b) die Fachtagung mit dem Thema „Integrative Theaterpädagogik mit behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen im internationalen Vergleich“; c) die Workshops, in denen die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zum Kennenlernen und zum Austausch innerhalb eines gemeinsamen künstlerisch-pädagogischen Prozesses haben. Information: Theaterpädagogisches Zentrum (TPZ), Universitätsplatz 5-6, D-49808 Lingen, Tel. (05 91) 91 66 30, Fax: (05 91) 9 16 63 63, [email protected], www.tpz-lingen.de ◆ Oskar-Kuhn-Preis für Ohrenkuss Schirmherrin Prof. Dr. Rita Süßmuth zeichnete am 4. Juni 2004 das Projekt „...Ohrenkuss da rein, da raus“ die Zeitschrift von Menschen mit Down-Syndrom der DownTown Werkstatt, Bonn, mit dem Oskar-KuhnPreis der BLEIB GESUND STIFTUNG aus. Der Preis fördert innovative Projekte auf dem Gebiet der Gesundheitskommunikation. Zum vierten Mal wurde der mit insgesamt 12.800 Euro dotierte Oskar-Kuhn-Preis im Rahmen des Hauptstadtkongresses für Medizin und Gesundheit im ICC in Berlin vergeben. Rita Süssmuth: „Gesundheitskommunikation ist heute wichtiger denn je. Mit dem Preis fördert die Stiftung dringend notwendige Initiativen und Projekte, die in sozialen Bereichen sowie im Klinik- und Praxisalltag die Kommunikation aller Beteiligten unterstützen. Der Oskar-Kuhn-Preis setzt ein wichtiges Zeichen, indem er das große Engagement solcher Projekte gebührend würdigt.“ Wie vielfältig Gesundheitskommunikation sein kann, zeigen die diesjährigen Preisträger. Verständigungsbrücken zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen bauen zwei Projekte aus dem Bereich Kunst und Kultur. Die Kommunikationsmedien der Wahl sind eine Zeitschrift von und für Menschen mit Down-Syndrom bzw. das gemeinsame Musizieren von sehenden und blinden Kindern. Sozialisationsbedingte Kommu29 KULTUR nikationsbarrieren zwischen Patienten aus anderen Kulturen und hiesigen Ärzten löst ein Projekt des Virchow Klinikums an der Charité in Berlin. Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist auch Thema beim Projekt „Kommunikations- und Interaktionstraining für Medizinstudenten“ der Universität Heidelberg. Näheres zu den Preisträgern und ihren Projekten erfahren Sie bei der BLEIB GESUND STIFTUNG, Presseabteilung Oskar-Kuhn-Preis, Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg v.d.H., Tel.: (0 61 72) 6 70 -133, [email protected]; www.oskar-kuhn-preis.de oder direkt bei www.ohrenkuss.de. ◆ Integrative Kulturwerkstatt Alte Schule Lüdenscheid Das erste integrative Kulturangebot der Alten Schule reicht bis ins Frühjahr 2005 und umfasst Angebote wie Malen, Bildhauerei, Strümpfestricken, Songschreiben, Marionettenbau und -spiel, Shiatsu im Wasser, Geschichtenerzählen, Gruselfilmen und ... Kontakt: Kulturwerkstatt Alte Schule, Altenaer Straße 207, 58513 Lüdenscheid, Tel.: (0 23 51) 66 11 52, Fax: 66 11 63, [email protected] ◆ Ulrike Theilen Mach Musik! Rhythmische und musikalische Angebote für Menschen mit schweren Behinderungen. München: Ernst Reinhardt Verlag 2004, 181 Seiten, 24,90 Euro, ISBN 3-497-01699 Menschen mit schweren Behinderungen zu erreichen, fällt nicht immer leicht. Da ist es schon eine große Hilfe, wenn man auf ein vermittelndes Element zurückgreifen kann, wie es die Musik in einzigartiger Weise ist. Ausgehend von den Grundlagen eines kommunikativen Miteinander erläutert die Sonderschullehrerin, Fortbildungsreferentin und Ausbildungsleiterin Ulrike Theilen pädagogische Leitlinien für rhythmische und musikalische Angebote, wie sie im Zusammenspiel von Menschen mit schweren Behinderungen und ihren Eltern, Betreuer(inne)n, Therapeut(inn)en und Erzieher(inne)n möglich sind. Hierbei legt sie Wert auf das dialogische Zusammenspiel mit einem kleinschrittigen und entwicklungsbezogenen Vorgehen. Ulrike Theilen zeigt, wie Musik als „gemeinsames Drittes“ den Weg zu einem flexibleren Miteinander zwischen Schüler und Lehrkraft ebnen kann. Zudem könne Musik auch helfen, das Wahrnehmen der ande30 ren Schüler(innen) zu stärken und das Interagieren zu fördern. In den großen Blöcken „Sich-Bewegen“, „Hören“, „Tönen“ sowie „Grunderfahrungen“ und „Lieder“ erläutert Ulrike Theilen ihre musikpädagogischen Grundaussagen mit praxisnahen Beispielen. Zu jedem Kapitel gibt sie zuerst Hinweise für die Lehrkraft zum adäquaten Einsatz der Angebote. Dabei spielen die Vorraussetzungen bei den Schüler(inne)n, aber auch bei den Lehrer(inne)n eine gewichtige Rolle. Des Weiteren gibt die Autorin Detailinformationen zum reflexiven Handeln der Lehrkraft und zur Physiologie unter Berücksichtigung der Schwere einer Behinderung bzw. der noch vorhandenen Möglichkeiten des Bewegungseinsatzes. Es wird nachspürbar, wie sehr es darum geht, in kleinen Schritten kontinuierlich den Wahrnehmungs- und Bewegungskreis der Menschen mit schweren Behinderungen zu erweitern und dabei die Basis authentischer Kommunikation zu wahren. Die Autorin stellt die musikalischen Angebote den Erfahrungen und Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler gegenüber und macht so nachvollziehbar, welche Wirkungen mit welchen Angeboten zu erreichen sind. Die aufgeführten Lieder können mit einer musikalischen Grundausbildung der Lehrkraft leicht umgesetzt werden. Hierbei wird es möglich, Angebote zu ritualisieren und damit eine Sicherheit vermittelnde Atmosphäre zu schaffen, sodass wiederum die Musik leicht zugänglich wird. Der wachsenden Tendenz, Bücher mit CD-ROM zu versehen, ist der Verlag nicht nachgekommen. Es wäre aber an manchen Stellen – insbesondere bei der Darstellung des Einsatzes von Liedern und Bewegungselementen – hilfreich gewesen. Mit kleinen Filmsegmenten aus der Praxis wären so einige Umsetzungsvorschläge nachvollziehbarer. Ein Glossar erläutert die wichtigen Grundbegriffe, und das fundierte Literaturverzeichnis gibt weiterführende Hinweise zum kreativen Einsatz von Musik bei und mit schwerbehinderten Menschen. Wer sich darüber hinaus noch musik- oder tanzpädagogisch fortbilden oder aber gut brauchbare Instrumente einsetzen möchte, der wird in der Adressenübersicht schnell fündig werden. Insgesamt ein Buch, welches einen basalen Ansatz vertritt und Wege aufzeigt, Musik auch denjenigen zugänglich zu machen, welche in Wahrnehmung und Ausdruck Einschränkungen unterworfen sind. Detlef Rüsch, Freising ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 KULTUR Viel Spaß mit der Veeh-Harfe In den Bamberger Lebenshilfe- Werkstätten wird seit einigen Jahren eines der am leichtesten zu spielenden Instrumente überhaupt hergestellt: die Veeh-Harfe. Sie wurde speziell für geistig behinderte Menschen entwickelt. Die Idee dazu hatte der Landwirt Hermann Veeh, der auf der Suche nach einem Musikinstrument für seinen Sohn Andreas war, der mit dem Down-Syndrom auf die Welt kam. Der größte Vorteil der Veeh-Harfe ist wohl ihre äußerst einfache Handhabung. Man spielt nach einem Blatt, auf dem Reihen von Punkten aufgezeichnet sind. Dieses Blatt wird unter die Saiten der Veeh-Harfe gespannt. Nun zupft man an den mit den Punkten markierten Stellen und schon erklingt das Lied. Auf jedem Blatt gibt es sowohl eine leichte als auch eine schwerere Version des Liedes. Veeh-Harfen werden aus den im Instrumentenbau üblichen Tonhölzern in geschwungener Pyramidalform hergestellt. Mit Liebe zum Detail entstehen so kostbare Einzelstücke mit einem hervorragenden Klang, der an eine Harfe erinnert. Sie passt zu jedem festlichen Anlass wie z. B. zu Weihnachten. Und falls die Veeh-Harfe gerade einmal nicht verwendet wird, gibt sie auch ein wunderschönes Dekorationsstück ab. da man für sie keine musikalischen Vorkenntnisse benötigt. Nach Meinung der „nichtbehinderten“ Spieler macht es trotzdem Spaß und ist sehr leicht zu erlernen. Die Veeh-Harfe eignet sich auch als Geschenk für die ganze Familie. „Meine ganze Familie hatte in den letzten Jahren viel Spaß, und wir bereuen es nicht, dass wir uns eine Veeh-Harfe zugelegt haben“, sagt Christopher Müller, Schüler der Klasse 9d des FranzLudwig-Gymnasiums in Bamberg. An diesem Gymnasium finden regelmäßig gemeinsame Konzerte von Schülern und behinderten Mitarbeitern der Bamberger Lebenshilfe-Werkstätten statt, in denen Menschen mit Behinderung mit Hilfe von eigens dafür erstellten Arrangements mit der VeehHarfe einfach mitspielen können. Eine 25-saitige Veeh-Harfe, komplett in Handarbeit erstellt, kostet 388 Euro. Nähere Informationen zur Veeh-Harfe: Bamberger Lebenshilfe Werkstätten gGmbH, Moosstraße 75, 96050 Bamberg, Tel: (09 51) 18 97-2 52. (verfasst von der Klasse 9d des FranzLudwig-Gymnasiums Bamberg) Weitere Informationen über das Kooperationsprojekt unter: http:// Die Veeh-Harfe ist auch sehr gut für homepage.bnv-bamberg.de/flg-blwnichtbehinderte Menschen geeignet, partnerschaft/index.htm ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 31 Die Spieleschachtel So wird bewertet: besser nicht: wenig gelungen: ganz ordentlich: sehr schön: hervorragend: L KK JJJ JJJJ JJJJJ 1 Stein + Co. oder – Variationen eines Steins 40 hölzerne Spielsteine in einer einzigen Form – und drei verschiedene Arten, sie abwechselnd anzulegen, das Ganze auf einem kleinen Holzbrett mit diagonalem Rautenaufdruck. Mehr braucht ein gutes Spiel nicht. Bei 1 Stein + Co. bauen alle Spielenden zwar gemeinsam ein (mehr oder weniger) zusammenhängendes Bauwerk, doch kommt es entscheidend darauf an, Punkte zu sammeln – und zwar für bestmöglich platzierte Steine. Die Spieler verbauen abwechselnd je einen Holzstein entweder hochkant, längs oder flach, sodass jeweils unterschiedlich viele Felder belegt werden. Wird dabei ein Feld von Steinen (oder dem Spielfeldrand) umschlossen, sodass kein Stein mehr (wie auch immer) hineinpasst, werden Punkte (pro umschlossene Felder) verteilt. Im Spielverlauf werden dabei die Räume immer enger – und das Spiel immer kniffliger. Mit der Zeit entsteht eine sehr ansprechende Spiellandschaft. 1 Stein + Co. ist ein ausgesprochen schnell zu erlernendes, aber trotzdem sehr anspruchsvolles Denk-Spiel für vorausplanende Menschen in exzellenter Materialqualität. Gerade auch durch seine gelungene Variante als Paaroder Team-Spiel (bei dem die Punkte jeweils auch an den vorherspielenden Partner gehen) von hohem Wiederspielwert. J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J • Preis-Leistungs-Verhältnis J J J J J J J Gesamtbewertung: J J J J J • Regelwerk • Materialqualität, Gestaltung • Verlauf, Einsatzbreite • Zusammenspiel Verpackung, Geschichte, Material, Spielverlauf • Wiederspielwert • Umwelt-, Sicherheitsaspekte J J J 1 Stein + Co. Hersteller: Holzinsel (2003/2004) Spieler: 2–4 Spieldauer: ca. 20 Minuten Preis: ca. 25,00 Euro zu kaufen: in einigen Spielwarenläden, bzw. im Internet z. B. unter www.spielenet.de oder www.playme.de oder direkt vom Verlag Holzinsel, Ringstr. 17, 56290 Sevenich (siehe auch www.holzinsel.de ) 32 Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 DIE SPIELESCHACHTEL O Zoo le Mio oder – so eine Zucht Alles ist im Wandel, auf nichts ist mehr Verlass. Diese Erkenntnis zeigt sich mittlerweile selbst in den zoologischen Gärten. Nur die größten Attraktionen locken die Besuchermassen in Scharen. Als Zoodirektoren versuchen alle Spieler, die meisten Besucher in den eigenen Zoo zu locken. Erfolg hat dabei nur, wer die größten Attraktionen bietet. Nicht nur ein geräumiges Gehege für die verschiedenen Tierarten ist gefragt, sondern auch freundlich angelegte Rundwege mit Parkbänken und vielen Sträuchern bzw. Bäumen. Alles ist zu bedenken, im Blick zu behalten, nichts darf außer Acht gelassen werden. J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J J • Preis-Leistungs-Verhältnis J J J J J J J Gesamtbewertung: J J J J J • Regelwerk • Materialqualität, Gestaltung • Verlauf, Einsatzbreite • Zusammenspiel Verpackung, Geschichte, Material, Spielverlauf • Wiederspielwert • Umwelt-, Sicherheitsaspekte O Zoo le Mio Hersteller: Zoch Verlag (2004), vormals unter dem Titel „Zoo Sim“ im CwaliEigenverlag erschienen Spieler: 2-4 Spieldauer: ca. 45 – 60 Minuten Preis: ca. 18,00 Euro zu kaufen: in den meisten Spielefachgeschäften, bzw. im Internet z. B. unter www.spielenet.de oder www.playme.de Was tut man nicht alles für die Tiere! Alle gewünschten Kriterien sind auf den 25 Plättchen zu sehen, die der Reihe nach im eigenen Zoo angelegt werden. Einer der Wege soll dabei immer weitergeführt werden. Die Plättchen werden pro Runde versteigert und aus dem eigenen Münzenvorrat bezahlt. Wenn jetzt die Besucher in den Park kommen, werden Punkte verteilt, z. B. für zusammenhängende Gehege gleicher Tierarten oder für geschlossene Rundwege oder Pflanzflächen. Die Figuren erhält dabei immer der mit den meisten bzw. größten Flächen. Pro Runde werden auch gleich die Wertungspunkte vergeben und auf dem beigelegten Handzettel notiert (der Multiplikator wächst dabei von Runde zu Runde). Wer zum Schluss dann noch die meisten Punkte hat, gewinnt. Sehr schön und lustig! Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Ein einfaches Regelwerk, kombiniert mit sehr intensiver Aktion und eingebettet in eine zauberhafte Geschichte – ein wunderbares, spannendes und überaus heiteres Spiel für gesellige Runden. Durch seinen hohen Wiederspielwert und die gelungene Gestaltung unbedingt zu empfehlen! Michael Brandl Heilpädagoge und Spielpädagoge, Wohnstättenleiter, Albrecht-Dürer-Str. 27, 89231 Neu-Ulm [email protected] ◆ 33 Veranstaltungen Angebote der Bundesvereinigung Lebenshilfe Hinweis Für die Veranstaltungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe können Sie ausführliche Informationen und Anmeldeunterlagen anfordern bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Institut inForm Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Fax: (0 64 21) 4 91-1 75 [email protected] www.Lebenshilfe.de – hier finden Sie detaillierte Angaben zu den Veranstaltungen. Unter Angabe der jeweiligen Nummer der Veranstaltung können Sie sich auch direkt anmelden. Veranstaltungsort ist – sofern nicht anders angegeben – das Institut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg. Fachtagung Architektur und Gestaltung von Lebensumfeldern in Wohneinrichtungen Sind Träume von einem individuellen Wohnen in finanziell harten Zeiten noch realistisch? Zielgruppe: Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer(innen), Wohnbereichsleiter(innen) Leitung: Klaus Kräling. N.N. Termin: 18.–20.10.2004 Teilnahmebeitrag: 290,– Euro inkl. Teilverpflegung Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04303 Ausbildung Qualitätsbeauftragte/r Rehabilitation Ausbildung in Lizenz der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), Frankfurt Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt. Zielgruppe: Führungskräfte aus Einrichtungen und Diensten der sozialen und beruflichen Rehabilitation, die in ihrer Einrichtung das Thema Qualitätsmanagement aktiv besetzen wollen bzw. für das QM-System verantwortlich zeichnen Leitung: Wolfgang Klammer (Marburg) Termine: 1. Teil: 21.–23.10.2004, 2. Teil: 2.–4.12.2004, sechsteilig; weitere Teile in 2005 Ort: Grünberg (Seminarhotel Jacobsberg) Teilnahmebeitrag: 1.640,– Euro insgesamt (zzgl. Übernachtung, Verpflegung, Prüfungsgebühr) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04811 Tagung Kreativität, Selbstbild und Persönlichkeitsentwicklung Die Empfehlung der BVLH „Kunst und Kreativität“ in der Praxis Zielgruppe: Alle Kunstinteressierten, die in der Begleitung geistig behinderter Menschen tätig sind Leitung: Saskia Schuppener (Gießen), Regina Humbert (Bundeszentrale) 34 Termin: 1.–2.11.04 Teilnahmebeitrag: 180,– Euro (Teilverpflegung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04372 Lehrgang Frühförderung Innovativ Dialoge als Gestaltungsprinzip der Zusammenarbeit mit Kindern und Familien Zielgruppen: Der Lehrgang richtet sich an alle Berufsgruppen, die in der Frühberatung oder der Frühförderung tätig sind Leitung: Regina Klaes, Bewegungspädagogin und systemische Familientherapeutin (Tübingen), Jana Kohlmetz (Bundeszentrale) Dauer: 9 Tage (dreimal 3 Tage) Termin: 1. Einheit 1.–3.11.2004, 2. Einheit 9.–11.02.2005, 3. Einheit 20.–22.4.2005 Teilnahmebeitrag: 230,– Euro pro Einheit (inkl. Übernachtung und Teilverpflegung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04101 Seminar Wie lassen sich organisatorische und pädagogische Prozesse messen? Kennzahlen für Geschäftsprozesse und kundenorientierte Dienstleistungsprozesse Zielgruppe: Qualitätsbeauftragte aus Einrichtungen und Diensten, Führungskräfte Seminarleitung: Johannes Schilp (Eitorf), Wolfgang Klammer (Marburg), Termin: 3.11.04–5.11.04 Veranstaltungsort: Seminarhotel Jacobsberg, Grünberg Teilnahmebeitrag: 350,– Euro inkl. Teilverpflegung (ohne Übernachtung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04814 Wiederholungsveranstaltung aufgrund hoher Nachfrage Nach den ersten Jahren Informationen für Eltern von Kindern mit Down-Syndrom im Kindergarten- und Schulalter Leitung: Prof. Dr. Etta Wilken (Hannover), Rolf Flathmann (LH-Bundeselternrat), Wilfried Wagner-Stolp (Bundeszentrale) Termin: 4.–6.11.2004 Teilnahmebeitrag: 140,– Euro je Elternteil; 115,– Euro für Alleinerziehende und zweite Elternteile; 1 Kind frei, ab 2. Kind 23,– Euro (inkl. zwei Übernachtungen, ein Abendessen und ein Mittagessen) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04503 Seminar Aufbau und Führung von Sportgruppen in und außerhalb der Lebenshilfe Eine Organisationsberatung Zielgruppe: Eltern, Angehörige, Fachpersonal, ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) sowie Vereins- und Verbandsfunktionäre, Leiter(innen) von Einrichtungen Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 VERANSTALTUNGEN Leitung: Ulrich Niehoff (Bundeszentrale), N.N. Termin: 8.–9.11.2004 Teilnahmebeitrag: 210,– Euro, LH-Vorzugspreis 168,– Euro (Vollverpflegung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04351 Workshop Bildnerisches Gestalten für sehr schwer behinderte Menschen Theoretische Grundlegung und Anleitungen für die Praxis Zielgruppe: Alle Kunstinteressierten, die in der Begleitung geistig schwer behinderter Menschen tätig sind Leitung: Sabine Feldwieser, Willi Kemper (Bielefeld) Termin: 15.–16.11.2004 Teilnahmebeitrag: 220,– Euro, LH-Vorzugspreis 176,– Euro (Teilverpflegung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04373 Seminar Ich bestimme mich, du bestimmst dich, wir bestimmen uns Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung in Einrichtungen Zielgruppe: Frauen mit (geistiger) Behinderung Leitung: Martina Puschke (Kassel), Christine Karches (Bundeszentrale) Termin: 15.–18.11.2004 Teilnahmebeitrag: 120,– Euro (Vollpension) Anmeldung bitte bis 30.09.2004 unter der Nummer 04471 Seminarreihe Berufliche Bildung in der Werkstatt für behinderte Menschen Neue Entwicklungen und Konzepte in Einrichtungen der sozialen und beruflichen Rehabilitation Zielgruppe: Soziale Dienste, Begleitende Dienste, Fortbildungsbeauftragte der Einrichtung, Leitungskräfte und Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung aus dem Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich Leitung: Wolfgang Klammer (Marburg) in Kooperation mit Gerhard Heß (Bundeszentrale) Dauer: 9 Tage (3 Einheiten zu je 3 Tagen) Termine: 15.–17.11.2004; 17.–19.01.2005; 14.–16.03.2005 Teilnahmebeitrag: 355,– Euro je Baustein (Teilverpflegung) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04191 Seminar Aufsichtspflicht und Haftung für Trägerverantwortliche Zielgruppe: Leiter(innen) von Einrichtungen, Entscheidungsträger(innen) in Einrichtungen, Vereinsvorstände als Arbeitgeber Leitung: Michael Goetz (Stadtallendorf) Termin: 19.–20.11.2004 Teilnahmebeitrag: 220,– Euro, LH-Vorzugspreis 176,– Euro (inkl. Mittagessen) Anmeldung bitte umgehend unter der Nummer 04602 Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Seminar Vom Berichtswesen des operativen Controllings zur Balanced Scorecard Ein integriertes Praxiskonzept zur Steuerung sozialer Organisationen Zielgruppe: Geschäftsleitungen und Einrichtungsleitungen aus mittleren und größeren sozialen Organisationen Leitung: Thomas Eisenreich (Bochum), Christine Karches (Bundeszentrale) Termin: 6.–7.12.2004 Teilnahmebeitrag: 470,– Euro (Teilverpflegung) Anmeldung bitte bis 15.10.2004 unter der Nummer 04873 Lehrgang Weiterbildung zur Fachpädagogin/ zum Fachpädagogen für Erwachsenenbildung von Menschen mit geistiger Behinderung Zielgruppe: Mit geistig behinderten Menschen Erfahrene, vorzugsweise im Bereich der Erwachsenenbildung oder der beruflichen Bildung Leitung: Ina Böhmer, Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe, Gerhard Heß, Bundesvereinigung Lebenshilfe Beginn: 13.12.2004, Dauer: 6 Wochen (berufsbegleitend), Ende: Mitte 2006 in Speyer, z. T. Marburg Bitte fordern Sie die detaillierte Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen an unter der Nummer 04492 Gemeinsame Veranstaltung des LV Rheinland-Pfalz und der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Kooperation mit der AG der Fortbildungsträger in der Lebenshilfe. Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte Grundlagen und Tipps für die Praxis in Einrichtungen und Diensten Zielgruppe: Leiter(innen) von Einrichtungen und Diensten, Geschäftsführungen, Vorstände Leitung: Dieter Unseld (Marburg) Termin: 13.–14.12.2004 Teilnahmebeitrag: 405,– Euro (Teilverpflegung). Anmeldung bitte bis 15.10.2004 unter der Nummer 04807 ◆ Angebote anderer Träger Fortbildungsprogramm zum Thema Autismus Die AUTEA gGmbH, Gemeinnütziges Institut für Autismus, Beratung und Fortbildung nach dem TEACCHModell, bietet in der zweiten Jahreshälfte noch Seminare u. a. zu den Themen Autismus und geistige Behinderung, Förderdiagnostik, Förderplanung, Kommunikationsförderung, Umgang mit Problemverhalten. AUTEA gGmbH, Uechtingstr. 89a, 45881 Gelsenkirchen, Tel.: (02 09) 70 04-6 79, Fax: 70 04-5 83, [email protected], www.autea.de ◆ 15.–17. September 2004, A-Wels integra Fachmesse Integration Rehabilitation Integra, Hueb 10, A-4674 Altenhof, Tel.: +43 (0 77 35) 66 31 61, Fax: 66 31 333, [email protected] ◆ 35 VERANSTALTUNGEN 16.–18. September 2004, Bonn Geschlechtergerechte Psychotherapie und Psychiatrie „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust“. 10. Rheinische Allgemeine Psychotherapietage. Rheinische Kliniken, Bonn, Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn, Tel.: (02 28) 5 51 25 87, Fax: 5 51 26 73, ◆ ww.psychoforum.de 25. September 2004, Nürnberg Aktuelle Aspekte der enteralen Ernährungstherapie im Kindes- und Jugendalter Interdisziplinäres Symposium Kongress-Organisation, c/o Pfrimmer Nutricia GmbH, Am Weichselgarten 23, 91058 Erlangen, Tel.: (0 91 31) 77 82-6 21/-1 57, Fax: 77 82-8 44, www.pfrimmer-nutricia.de/unternehmen/presse ◆ 1. Oktober 2004, Gallneukirchen/Oberösterreich Beschäftigungs- und Arbeitsvielfalt für Menschen mit Behinderung 32. Martinstift-Symposion Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, Mag. Andrea Klösch, Tel.: (00 49 <0>72 35) 6 32 51-1 25, [email protected] ◆ 8. und 9. Oktober 2004, Ingolstadt und Bonn 22. und 23. Oktober 2004, Klein-Wachau bei Dresden 5. und 6. November 2004, Travemünde-Brodten Fortbildungsveranstaltungen der Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom in Deutschland e. V. Elternhilfe Rett-Syndrom, Wörsdorferstr. 3, 65510 Hünstetten, Bärbel Ziegeldorf, Tel.: (0 61 26) 50 03 06, Fax: 50 03 07, [email protected], www.rett.de ◆ 3.–4. November 2004, Rückersdorf Gespürte Interaktion im Alltag mit mehrfachbehinderten Kindern Affolter-Seminar Blindeninstitutsstiftung Schule am Dachsberg, Dachsbergweg 1, 90607 Rückersdorf, Tel.: (09 11) 95 77-1 10, Fax: 1 11, [email protected], www.blindeninstitut.de ◆ 5.–6. November 2004, Halle Leben in der „Normalität“ – ein Risiko? Fachtagung Landesverband Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V., Ackerstr. 23, 39112 Magdeburg, Tel.: (03 91) 6 23 03 11, Fax: 6 23 03 12 ◆ 5. – 7. November 2004, Uder (bei Göttingen) „Handicap im Doppelpack“ – Alltagsbewältigung von behinderten Eltern mit behindertern Kindern Elterntagung mit Kinderbetreuung 36 Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V. – indokus, Kerstin Blochberger, Am Mittelfelde 80, 30519 Hannover, Tel.: (05 11) 6 96 32 56, Fax: 2 71 62 15, [email protected] ◆ 8.–9. November 2004, Bonn Chancen für Menschen mit Behinderung in der Krise des Sozialstaats? Sozialpolitische Tagung der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft e. V. (DHG). DHG-Fachtagung 2004 CJD Bonn, Graurheindorfer Str. 149, 53117 Bonn, Tel.: (02 28) 98 96-1 20, Fax: 98 96-1 11, [email protected] (Stichwort DHG) ◆ 12. – 14. November, Niederkleevez (S.-H.) – Schnuppermöglichkeit Februar 2005 bis Januar 2006 Aggressionsberatung – Vom Kampf zum Frieden Weiterbildung zur Aggressionsberaterin/ zum Aggressionsberater Osterberg-Institut der Karl-Küberl-Stiftung, Am Hang, 24306 Niederkleevez, Tel.: (0 45 23) 99 29 - 0, Fax: 99 29 50, [email protected], www.osterberginstitut.de ◆ 19. – 20. November 2004, Osnabrück Krise ist immer auch Bewegung – Autismus im Brennpunkt Fachtagung Bundesverband Hilfe für das autistische Kind, Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Tel.: (0 40) 5 11 56 04, Fax: 5 11 08 13, [email protected], www.autismus.de ◆ November 2004 und Januar 2005, Dortmund Bildung und Qualifizierung in Motopädie Kurse, Seminare, Tagungen, Workshops Der Verein der Förderer gymnastischer und motopädischer Arbeit e. V. hat Anfang 2004 eine neue Fortbildungsabteilung gegründet. Die Fortbildungsangebote umfassen Kurse, Seminar, Tagungen und Workshops. Sie beinhalten spezielle Qualifizierungsangebote für Motopädinnen und Motopäden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern, auch als berufsbegleitende Angebote. Als nächste Kurse beginnen z. B.: Trampolinkurse im Januar 2005 oder ein Kurs der psychomotorischen Bewegungserziehung im November 2004. Verein der Förderer gymnastischer und motopädischer Arbeit e.V., Victor-Toyka-Str. 6, 44139 Dortmund, Tel.: (02 31) 1 06 44 52, Fax: 1 06 44 51, fortbildung@motopädieschule.de, www.motopädieschule.de ◆ Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 VERANSTALTUNGEN/PUBLIKATIONEN & MEDIEN November 2004 – Herbst 2006 Leben und Lernen Weiterbildung zur Fachpädagogin/zum Fachpädagogen für Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung für Menschen mit geistiger Behinderung Die Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e. V. Deutschland bietet eine Fortbildungs-Reihe für Interessierte an, die in der Erwachsenenbildung mit Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten möchten. Vor 14 Jahren wurde die Fortbildungs-Reihe ins Leben gerufen, als sich Erwachsenenbildung auch für Menschen mit geistiger Behinderung entwickelte und offensichtlich wurde, dass Kursleiter(innen) aus der allgemeinen Erwachsenenbildung nicht mit dieser Zielgruppe zurecht kamen oder Berührungsängste hatten. Die Fortbildungs-Reihe besteht aus 5 Seminarblöcken, davon 4 à 5 Tage (von Montag bis Freitag), der 5. Block, das Kolloquium, dauert 3 Tage. Diese berufsbegleitende Fortbildungs-Reihe erstreckt sich über 2 Jahre. Sie beginnt im November 2004 und endet im Herbst 2006. Heike Bücheler, Ringstr. 6, 77966 Kappel-Grafenhausen, Tel.: (0 78 22) 86 71 75, Fax: 86 71 76, [email protected] ◆ Januar 2005, Dortmund Sexualität und Behinderung Zusatzausbildung – berufsbegleitende Weiterbildung zur Sexualpädagogin/zum Sexualpädagogen (Institut für Sexualpädagogik in Kooperation mit der Ev. Fachhochschule Freiburg und der Bundesvereinigung Lebenshilfe) Verein zur Förderung von Sexualpädagogik e.V. – Institut für Sexualpädagogik (isp), Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund, Tel.: (02 31) 14 44 22, Fax: 16 11 10, [email protected], isp-dortmund.de ◆ Januar 2005 – Mai 2006, Frankfurt Biografiearbeit – ein Ansatz in der psychosozialen Arbeit Berufsbegleitendes Studium Fachhochschule Frankfurt am Main, University of Applied Sciences, Abt. Weiterbildung, Nibelungenplatz 1, Tel.: (0 69) 15 33-26 86, Fax: -26 83, [email protected], www.fh-frankfurt.de ◆ 20.–23. April 2005, Schweinfurt Lebenswelten erfahren, schaffen und ausdrücken Internationale Fachtagung Offene Behindertenarbeit der Diakonie, Gymnasiumstr. 16, 97421 Schweinfurt, Tel.: (0 97 21) 20 87-1 66, Fax: -1 20, [email protected], www.obasw.de ◆ Publikationen & Medien Fachzeitschrift „Geistige Behinderung“ 3/2004 Kurzfassungen der Fachbeiträge Andrea Platte Grenzen überwindende Weiterbildung: European Masters in Inclusive Education. EUMIE steht für European Master in Inclusive Education und bezeichnet ein Masterstudien-Programm, welches derzeit in Kooperation von neun Hochschulen aus sieben europäischen Ländern konzipiert wird. Ziel des Studiengangs ist die Ausbildung von Multiplikator(inn)en für Inklusive Bildung. Angesprochen sind nicht nur Pädagog(inn)en, sondern alle Berufsgruppen, die in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe arbeiten und die gesellschaftliche Integration und Inklusion unterstützten können. Als „Grenzen überwindende Weiterbildung“ fühlt sich EUMIE der Leitidee der Inklusion, so wie sie 1994 in Salamanca erklärt wurde, verpflichtet. Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Albrecht Rohrmann; Johannes Schädler Individuelle Hilfen und örtliche Strukturen. Probleme und Perspektiven einer kommunalen Behindertenhilfeplanung. Das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes sowie die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder beinhalten für die Kommunen einen doppelten Auftrag. Zum einen sind sie gehalten, für Menschen mit Behinderungen ein im umfassenden Sinne „barrierefreies“ Lebensumfeld zu schaffen und zum anderen, ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot sicherzustellen, das zeitgemäßen fachlichen Anforderungen entspricht. Die Umsetzung dieser politischen Aufgabe in einen konkreten Planungsauftrag bereitet vielen Kommunen große Schwierigkeiten. Im Unterschied zu anderen Bereichen sozialer Arbeit (z.B. Jugendhilfe, Pflege) fehlt für den Bereich der Planung der Hilfen und anderer Partizipationsvoraussetzungen für Menschen mit Behinderungen eine klare gesetzliche Grundlage und auch eine theoretisch fundierte Methodik. In diesem Beitrag werden zunächst die neuen fachlichen und politischen Entwicklungen in der Behin- 37 PUBLIKATIONEN & MEDIEN dertenhilfe vorgestellt. Es werden der Auftrag und die Notwendigkeit begründet, dass Kommunen im Bereich der Behindertenhilfeplanung tätig werden und systematisch versuchen, den sozialpolitisch definierten Vorrang Offener Hilfen zu realisieren. Es werden Überlegungen zu einer systematischen Vorgehensweise für Behindertenhilfeplanungen präsentiert. Dabei wird die Individuelle Hilfeplanung als Korrektiv auch für die örtliche Angebotsplanung herausgestellt, und es werden Vorschläge zur Umsetzung des Planungsauftrags gemacht. Willem Kleine Schaars, Peter Petereit Menschen mit einer geistigen Behinderung haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Die in den Niederlanden entwickelte Methode „Anleitung zur Selbstständigkeit“. In den Niederlanden wurde eine Methodik entwickelt und erprobt, nach der es Mitarbeiter(inne)n in Einrichtungen durch eine formale Auf- gabenverteilung nahe liegt, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ihrer Klienten zu fördern: Ein Alltagsbegleiter begleitet die alltagspraktischen Notwendigkeiten, ein Prozessbegleiter übernimmt die Aufgabe, Lebensvorstellungen, Wünsche und Emotionen des behinderten Menschen zu verstehen, sodass individuell stimmige Entscheidungen für alle Fragen des Lebens getroffen werden können. Nicht die Einrichtungen bestimmen demnach das Leben ihrer Nutzer(innen) nach einem Regelwerk, sondern entwickeln sich in Kommunikation mit ihnen. Gabriele Griehl Schönheit und Attraktivität im Leben von Frauen mit geistiger Behinderung. Eine Anregung für die frauenorientierte heilpädagogische Erwachsenenbildung. Der Artikel beschäftigt sich mit einer bisher nahezu unbeachteten Thematik: Der Bedeutung von Schönheit und körperlicher Attraktivität für Frauen mit geistiger Behinderung. Dies geschieht aus frauenorientierter Sichtweise. Die Autorin untersucht zuerst die gesellschaftlichen Faktoren und Umfeldbedingungen, unter denen sich das Leben und die Sozialisation von Frauen mit geistiger Behinderung vollziehen. Wie sich herausstellte, sind diese äußerst widersprüchlich und restriktiv. Eine anschließende Befragung von vier Frauen mit geistiger Behinderung ermöglicht einen kleinen Einblick in ihre Sicht- und Handlungsweisen und kann als Basis für eine frauenorientierte heilpädagogische Erwachsenenbildung dienen. Olaf Beer Suchtmittelgebrauch bei Menschen mit so genannter geistiger Behinderung. In diesem Beitrag wird anhand einer Auswertung amerikanischer, australischer und deutschsprachiger Literatur untersucht, inwieweit Suchtmittelgebrauch bei Menschen mit sog. geistiger Behinderung eine Rolle spielt, bzw. in Zukunft spielen könnte. Der Reihe nach wird analysiert, wie verbreitet 38 Suchtmittelgebrauch in dieser Zielgruppe ist, welche Faktoren diese Personengruppe möglicherweise besonders anfällig für den Gebrauch von Suchtmitteln machen und welche Folgeprobleme in Verbindung mit dem Konsum auftreten. Im Anschluss daran werden die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf Interventionen für Menschen mit sog. geistiger Behinderung und einer Suchtproblematik erörtert sowie Möglichkeiten der Prävention. Mathias Westecker Wir wollen im Arbeitsleben mehr als nur dabei sein! Vom Recht auf Arbeit in Tages(förder)stätten für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Der Autor beschreibt den Arbeitsalltag der schwer und mehrfach behinderten Mitarbeiter(innen) in Tagesstätten, auch Tagesförderstätten genannt, und die Erfahrungen nach einer Konzeptumstellung mit Einführung von Arbeitsangeboten für den Personenkreis. Die flächendeckende Einführung von Arbeitsangeboten neben den Maßnahmen der Grundversorgung und zusätzlichen individuellen Angeboten in der arbeitsfreien Zeit haben Akzeptanz und Zufriedenheit der behinderten Mitarbeiter erreicht. Der Begriff der Arbeit wird diskutiert sowie die rechtliche Stellung der Tagesförderstätten kritisch beleuchtet. Kooperationsformen mit Werkstätten werden beschrieben sowie Defizite in der beruflichen Bildung für behinderte Mitarbeiter(innen) mit schweren und mehrfachen Behinderungen aufgezeigt. Der Autor fordert eine rechtliche Gleichstellung der Tagesförderstätten und ihrer behinderten Mitarbeiter mit Werkstätten für behinderte Menschen sowie die trägerübergreifende Diskussion der fachlichen Standards in Tagesförderstätten. ◆ … aus dem Lebenshilfe-Verlag Marburg Die Publikationen des Lebenshilfe-Verlag Marburg können Sie über folgende Anschrift bestellen: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Tel.: (0 64 21) 4 91-1 16; Fax: (0 64 21) 4 91-6 16, E-Mail: [email protected], Internet: www.lebenshilfe.de Neuerscheinungen „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht“ Therapiemethoden und Förderansätze für Menschen mit Behinderungen Orientierung und Überblick für Eltern und Mitarbeiter(innen) Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 PUBLIKATIONEN & MEDIEN 1. Auflage 2004, DIN A4, broschiert, 176 Seiten Bestellnummer LRE 014 13,– Euro [D]; 21.– sFr. Das umfangreiche Angebot an sowie die hohe Nachfrage nach Therapie und Förderung verunsichern nicht nur Eltern, sondern auch viele Fachleute. Das Wort vom „Therapiedschungel“ macht die Runde. Im Sinne des obigen Zitats beschreiben die Grundsatzartikel den Zustand von „Therapie und Förderung im Kontext der Familie“. Hinzu kommen neue Sichtweisen, Perspektiven und vor allem Annäherungen an Qualitätskriterien und Maßstäbe, auf die sich Eltern und Fachleute gemeinsam verständigen könnten. Dazu kommt ein Überblick über Therapie- und Fördermethoden, die „im Trend der Zeit“ liegen und mit denen Eltern konfrontiert werden. Systematisiert in den fünf Kapiteln Motorik, Sensorik, Kommunikation und Sprache, Psychotherapie und Weitere Methoden und Förderansätze sollen sie den „Therapiedschungel“ lichten und durch Grundinformationen die jeweils eigene Positionsfindung anregen. ◆ Kurze Zeit woanders – und trotzdem zu Hause vom Wochenende mit dem Familienunterstützenden Dienst bis zur Kurzzeiteinrichtung 1. Auflage 2004, DIN A4, 16 Seiten, Bestellnummer LEE 047 4,– Euro [D]; 8.– sFr. Eine Empfehlung und Praxishilfe der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Kurzzeitangebote spielen bei der Unterstützung von Familien eine entscheidende Rolle. Sie besitzen eine Scharnierfunktion zwischen dem offenen (ambulanten), dem teilstationären und dem st ationären Bereich. Sie zeichnen sich sowohl durch einen Präventivcharakter als auch dadurch aus, ggf. ein Wohnen außerhalb des Elternhauses, losgelöst von der Familie, anzubahnen. Kurzzeithilfen in den unterschiedlichsten Formen scheinen dann besonders effekFachdienst der Lebenshilfe 3/04 tive Hilfen zu sein, wenn enge Kontakte zu Kindergärten, Schulen, Tagesstätten usw. gestaltet werden. ◆ Christian Lindmeier Biografiearbeit mit geistig behinderten Menschen Ein Praxisbuch für Einzel- und Gruppenarbeit 1. Auflage 2004, DIN A5, 180 Seiten, ISBN 3-7799-2055-7, im Buchhandel 16,50 Euro [D], 29.40 sFr.; Bestellnummer LFK 026 Sonderpreis für Lebenshilfe-Mitglieder: 13,20 Euro [D] Die Biografiearbeit ermutigt Menschen, über das eigene Leben nachzudenken, sich zu erinnern und darüber zu sprechen. Biografiearbeit ist in der Arbeit mit alten Menschen ohne Behinderung schon seit längerem etabliert. In Bezug auf geistig behinderte Menschen wächst das Interesse an Biografiearbeit in dem Maße, in dem die persönliche Sicht der Menschen selbst zum Ausgangspunkt ihrer Unterstützung wird. Das Buch zeigt, in welcher Form Biografiearbeit mit geistig behinderten Menschen möglich und für die Teilnehmer(innen) gewinnbringend ist. Biografiearbeit kann sowohl in Gruppen als auch in Einzelarbeit durchgeführt werden. Sie kann im Rahmen der Alltagsbegleitung von Menschen mit Behinderung ebenso eingesetzt werden wie in Kursen der Erwachsenen- und Altenbildung. Kernstück des Buchs ist die ausführliche Darstellung biografischer Einzel- und Gruppenarbeit zusammen mit einer umfangreichen Methodensammlung, die die Autoren gemeinsam mit geistig behinderten Menschen erprobt haben. Die Methodensammlung enthält bereits bekannte Methoden, die für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen modifiziert wurden, ebenso wie selbst entwickelte Methoden. Kooperation mit dem Juventa Verlag Weinheim. ◆ Etta Wilken Menschen mit Down-Syndrom in Familie, Schule und Gesellschaft Ein Ratgeber für Eltern und Fachleute 1. Auflage 2004, 17 x 24 cm, broschiert ca. 250 Seiten, ca. 25 Abb., ISBN 3-88617-308-9, Bestellnummer LBS 308 18,– Euro [D]; 32.– sFr. Mit Beiträgen von Werner Dittmann, Wolfgang Storm und Sabine Wendt. Informationen, Anregungen und Vorschläge zu allen Lebensbereichen von Menschen mit Down-Syndrom 39 PUBLIKATIONEN & MEDIEN für ihre Familien. Beginnend mit dem Baby-, über das Kindergarten- und Schulalter, geht der Ratgeber auf die besondere Situation Jugendlicher und junger Erwachsener ein und befasst sich auch mit dem Erwachsenenalter sowie dem Älterwerden. Der aktuelle behindertenpädagogische Paradigmenwechsel „von der Betreuung zur Assistenz“ akzeptiert und unterstützt Selbstbestimmung auch auf dem Gebiet der Sexualität. Doch in der Praxis sehen sich Mitarbeitende bzw. Pflegekräfte mit dem Wunsch eines Menschen mit Behinderung, ihm – wie bei der regelmäßigen Körperpflege – auch beim Leben seiner Sexualität helfend beiseite zu stehen, häufig überfordert. Denn „Sexualassistenz“ kann bedeuten: Vibratoren oder Pornovideos zu beschaffen, Kontakte zu Prostituierten herstellen oder selbst Hilfestellung beim Geschlechtsverkehr oder bei der Masturbation zu leisten. ◆ Lebenshilfe Wien (Hg) Individuelle Entwicklungsplanung – Handbuch für MitarbeiterInnen Mag. Sylvia Suer, IEP-Beauftragte Lebenshilfe Wien, Verein für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, A-1120 Wien, Schönbrunnerstrasse 179, Tel.: (0043)<1> 8 12 26 35/45), [email protected] Das Buch beleuchtet auch die jeweilige Situation der Familien, gibt Hinweise zur Selbsthilfe und Förderung und setzt sich kritisch mit medizinischen Therapien auseinander. Daneben stehen eigene Kapitel zu medizinischem Basiswissen und zu rechtlichen Grundlagen. Literatur- und Adresshinweise runden das Buch ab. ◆ wieder lieferbar Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Betreuer(innen) 17., überarb. Auflage 2002, DIN A5, 48 Seiten, Bestellnummer LER 013 5,– Euro [D] 9.– sFr. Ein Klassiker, inzwischen in der 17. Auflage! Mit den Änderungen durch das SGB IX. Informiert übersichtlich und knapp – vor allem Eltern – über finanzielle Hilfen für Menschen mit (geistiger) Behinderung und ihre Angehörigen. Stand: März 2002. ◆ Weitere Publikationen & Medien Die Lebenshilfe Wien hat vor mehr als zehn Jahren – unter dem Blickwinkel der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung – begonnen, ein verbindliches Verfahren zu entwickeln, das der einzelnen Person im Dialog mit ihren Betreuer(inne)n, gegebenenfalls Freunden, Angehörigen und anderen, ermöglicht, persönliche EntwicklungsZiele sowie Maßnahmen und Hilfen zur Umsetzung zu definieren: die Individuelle Entwicklungsplanung. Dieses seither in der Praxis bewährte und weiter entwickelte System, welches im Rahmen eines klar strukturierten und dokumentierten Prozesses stattfindet, zielt auf Ergebnisqualität ab, die unter anderem durch Verbesserungen in den Bereichen Struktur- und Prozessqualität angestrebt wird. Basis hiefür sind sechs Qualitätswegweiser. In kompakter Form werden die Qualitätswegweiser, sowie die wesentlichen Zusammenhänge und Inhalte der Individuellen Entwicklungsplanung (kurz: „IEP“) dargestellt. Aber auch die praktische Seite kommt nicht zu kurz: die entsprechenden Unterlagen sind beigefügt und in einer Checkliste sind die einzelnen Schritte des IEP-Prozesses übersichtlich zusammengefasst. Übrigens: Für Ende 2004 ist das IEP-Handbuch auch in einer „Leichter Lesen“-Version geplant. ◆ Joachim Walter (Hg) Sexualbegleitung und Sexualassistenz bei Menschen mit Behinderungen Johann Weigert Der Weg zum leistungsstarken Qualitätsmanagement Ein praktischer Leitfaden für die ambulante, teil- und vollstationäre Pflege Heidelberg: Universitätsverlag Winter GmbH – „Edition S“, 2004, 228 Seiten, ISBN 3-8253-8314-8, Preis: 18,- Euro 1. Aufl. 2003. 320 Seiten, 76 Abb., Hardcover, ISBN 3-87706-640-2, 39,90 Euro 40 Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Dieses Buch bietet sich als praxisnahe Handreichung für Dienste und Einrichtungen an, die ihr eigenes QMSystem nach den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entwickeln und aufbauen wollen. Neben dem Qualitätsmanagement nach § 80 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind auch andere Managementsysteme und Regelungen, wie z. B. die des Arbeitsschutzmanagementsystems, eingebunden. Der Leitfaden beinhaltet die gesetzlichen und behördlichen Mindestanforderungen und sonstige Regelungen (Spezifikationen) für Pflegeeinrichtungen. ◆ Angela Paula Löser Pflegekonzepte nach Monika Krohwinkel Pflegekonzepte in der stationären Altenpflege erstellen: Schnell, leicht und sicher 2. Aufl. 2004. 144 Seiten, 12 Abbildungen, 6 Tabellen, ISBN 3-87706-747-6, 13,90 Euro Jede Einrichtung braucht ein Pflege- und Betreuungskonzept. Mit diesem Buch wird Hilfestellung gegeben: Ziele, Inhalte, Verknüpfungen, Fragestellung und Schritte in der Konzeptionierung werden aufgezeigt. Viele Konzepte lassen sich auch auf den ambulanten Bereich übertragen, der seine Nutzerorientierung herausstellen möchte. ◆ Hiltrud Krey Ekel ist okay Ein Lern- und Lehrbuch zum Umgang mit Emotionen in Pflegeausbildung und Pflegealltag 1. Aufl. 2003. 128 Seiten, Brigitte Kunz Verlag, Hannover. ISBN 3-87706-896-0, 13,90 Euro Ekel ist nicht nur in der Pflege ein Tabuthema. Im pflegerischen Alltag sind jedoch Ekel hervorrufende Situationen häufig anzutreffen. Gerade Berufseinsteiger(innen) leiden unter Ekelgefühlen und werden mit ihnen häufig allein gelassen. Viele Mitarbeiter(innen) zweifeln deshalb oft an sich selbst oder an ihrer Berufswahl. Sie distanzieren sich vom Menschen, der zu betreuen ist, und können nicht das leisten, was sie eigentlich möchten, nämlich eine menschliche und qualitativ hochwertige Pflege. Dieses Buch verdeutlicht: Ekel ist ein Alltagsphänomen in der Betreuungsarbeit. Es ist normal, sich zu ekeln – und man kann mit diesem Gefühl umgehen lernen, so dass weder Pflegende noch Klienten darunter leiden müssen. ◆ Hiltrud von Spiegel Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit Grundlagen und Arbeitshilfen für die Praxis 1. Aufl. 2004. Ernst Reinhardt Verlag München Basel, 269 Seiten, 4 Tabellen, 25 Arbeitshilfen. ISBN 3-8252-8277-5, 24,90 Euro Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Die Autorin geht davon aus, dass berufliches Können zentrale, auch wissenschaftlich begründbare Arbeitsregeln braucht. Oft fehlt in der Praxis das Rüstzeug für die Planung und Nachbereitung professioneller sozialarbeiterischer Schritte. Diese Handreichung zeigt Wege für eine systematisch aufgebaute und reflektierte Arbeit auf. ◆ Ilka Spiess Berufliche Lebensverläufe und Entwicklungsperspektiven behinderter Personen Eine Untersuchung über berufliche Werdegänge von Personen, die aus Werkstätten für behinderte Menschen in der Region Niedersachsen Nordwest ausgeschieden sind. Eusl-Verlagsgesellschaft, Paderborn 2004, 359 Seiten, ISBN 3-933436-50-8, 29,90 Euro Erwachsene Personen im Grenzbereich zwischen geistiger Behinderung und Lernbehinderung werden in der Regel in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Aufgabe dort ist es, den behinderten Beschäftigten umfangreiche Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt zu öffnen und zu ebnen. In dieser Untersuchung werden die Umstände und Bedingungen beleuchtet, unter denen behinderte Personen eine Werkstatt für behinderte Menschen in Niedersachsen Nordwest verlassen haben, um sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In ausführlichen leitfadengestützten Interviews wurden sie zu ihrem Leben nach der Werkstatt befragt. Die Durchführung der Untersuchung orientiert sich an den Grundsätzen der Grounded Theory (Glaser/Strauss). ◆ Klaus von Lüpke Das machbare Glück von Dromstaedt – Eine Stadt investiert in Menschen und gewinnt Reichtümer Sonderdruck der Fachzeitschrift „Orientierung“, Heft 2/2004. Aktion Menschenstadt Essen. Ev. Stadtkirchenverband Essen, Behindertenreferat II. Hagen 7, 45127 Essen, 3,– Euro + Versandkosten Gemeinsam etwas tun für eine Kultur des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung, die alle bereichert. Eine Zukunftsvision – auf der Grundlage bereits vorhandener Praxisentwicklungen, ein Zukunftszenario konkret vorstellbarer Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Für eine Kultur des Zusammenlebens, die alle bereichert, für eine menschlichere Stadt für alle. Bezug: Aktion Menschenstadt Behindertenreferat Ev. Stadtkirchenverband Essen, II. Hagen 7, 45127 Essen, Tel.: (02 01) 2 20 51 24, Fax: 2 20 52 36, [email protected] ◆ 41 PUBLIKATIONEN & MEDIEN Zeitschriftenumschau BIERMANN, Adrienne: Interventionsforschung im Bereich von Körper- und Geistigbehindertenpädagogik am Beispiel der kontrollierten Einzelfallforschung. In: Sonderpädagogik, 34(2004)1, S. 22–33. DOUMA, Eva: Neue Dienstleistungen für die ambulante Pflege entwickeln. In: Sozialwirtschaft, 14(2004)2, S. 29–31. HARTMANN, Hellmut; WILLNER, Hans u. ESSER, Günter: Ist die Aufmerksamkeits-Interaktions-Therapie (AIT) effektiv bei frühkindlichem Autismus? In: Heilpädagogische Forschung, (2004)1, S. 2–19, Bd.: XXX. HELBIG, Annette: Zugangswege zur Musik mit schwerstbehinderten Kindern. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, 55(2004)4, S. 208–215. K LICPERA, Christian; G ASTEIGER -K LICPERA, Barbara: Außerfamiliäre Betreuung von Erwachsenen mit einer autistischen Störung im Wohnbereich: Wieweit sind spezielle Hilfen notwendig? In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete, 73(2004)2. KLICPERA, Christian; GASTEIGER-KLICPERA, Barbara: Beratung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Bezug auf die Wahl der Schul- bzw. Unterrichtsform: Sichtweise der Schulaufsicht. In: Heilpädagogische Forschung, (2004)1, Bd.: XXX KLICPERA, Christian; GASTEIGER-KLICPERA, Barbara: Einfluss individueller und familiärer Merkmale von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Besuch einer Sonderschule bzw. Integrationsklasse. In: Sonderpädagogik, 34(2004)1, S. 3–21. Lernen konkret, Themenheft: Orientierung in der Stadt. 23(2004)1, S. 1–29. MALL, Winfried: Sensomotorische Lebensweisen. In: Behinderte, (2004)1, S. 12–25. MOSER OPITZ, Elisabeth: Dyskakulie: Krankheit, Erfindung, Mythos, Etikett ...? Auseinandersetzung mit einem geläufigen, aber ungeklärten Begriff. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete, 73(2004)2, S. 179–190. NEUHÄUSER, Gerhard: Das Menkes-Syndrom. In: Geistige Behinderung, 43(2004)2, S. 180–183. OHRT, Barbara; GEENEN, Rosemarie: Das Bobath-Konzept. Therapiekonzepte auf den Punkt gebracht. In: Frühförderung interdisziplinär, 23(2004)2, S. 86–89. Praxis-Info-G, Themenheft: Sexualität, Teil 1. 21(2003)3, S. 1–62. Praxis-Info-G, Themenheft: Sexualität, Teil 2. 22(2004)1+2, S. 1–126. RICHTER, Josef: Psychomotorische Familienberatung. Überlegungen zu einer Eltern-, Erziehungs- und Familienberatung nach psychomotorischen Gesichtspunkten. In: Praxis der Psychomotorik, 29(2004)1, S. 24–30. 42 SANDER, Alfred: Konzepte einer Inklusiven Pädagogik. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, 55(2004)5, S. 240–244. SENCKEL, Barbara: Integration. Eine Herausforderung an die eigene Psyche. In: Behinderte, (2004)1, S. 46–60. Sozialmagazin, Themenheft: Konzepte Sozialraumorientierung. 29(2004)3, S. 12–39. Sozialwirtschaft, Themenheft: Neue Führungskonzepte. 14(2004)2, S. 11–24. TROST, Rainer; KASTL, Jörg Michael: Zurück in die Zukunft. Erfahrungen der Bundesmodellprojekte als Anstoß zur Weiterentwicklung der Integrationsfachdienste in Deutschland. In: Sonderpädagogische Förderung, 49(2004)2, S. 5–35. Unterstützte Kommunikation, Themenheft: UK im Unterricht. (2004)1, S. 1–38. W IECZOREK, Marion: Unterstützte Kommunikation. Möglichkeiten und Problemlagen bei Kindern, die am Anfang der Sprachentwicklung stehen. In: Frühförderung interdisziplinär, 23(2004)2, S. 51–60. ◆ Anzeige SEH-WEISEN 2005 der neue Kunstkalender der Lebenshilfe ist lieferbar Der Kalender (Format 30 x 39 cm) kostet 12,60 Euro und kann ab sofort bestellt werden bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V, Vertrieb, Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg, Tel.: (0 64 21) 4 91-1 16, Fax: (0 64 21) 4 91-6 16 E-Mail: [email protected] Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 Anzeige Fachdienst der Lebenshilfe 3/04 43 Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. ISSN: 0944 – 825 X Anzeige www.kaufen-mit-herz.de NEU: In über 400 Online-Shops einkaufen und so die Lebenshilfe unterstützen! Raiffeisenstr. 18 35043 Marburg Telefon: (06421) 491-0 Telefax: (06421) 491-167 Postvertriebsstück: 13840 Entgelt bezahlt Anzeige Neu bei www.kaufen-mit-herz.de: Hier blüht Ihnen was! 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