Pressemitteilung LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen eV
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Pressemitteilung LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen eV
Pressemitteilung LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. Bundesteilhabegesetz muss kommen Cornelia Rundt und Ulla Schmidt pochen auf Einhaltung des Koalitionsvertrages Bildunterschrift von links nach rechts: Jörg Klußmann (Bereichsleiter WfbM, Lebenshilfe Peine-Burgdorf), Uwe Hiltner (Geschäftsführer, LHPB), Friedhelm Ludwig (Betriebsrat, LHPB), Mareike Deister (Bewohnervertretung, LHPB), Sabine Sieger (Bereichsleiterin Vorschulische Förderung, LHPB), Corinna Gerardi (Bereichsleiterin Soziale Dienste, LHPB), Eva Schlaugat (Stellv. Landrätin, Landkreis Peine), Cornelia Rundt (Niedersächsische Sozialministerin), Holger Stolz (Geschäftsführer Landesverband der Lebenshilfen Niedersachsen e. V.), Barbara Philipp (Werkstattrat, LHPB), Ulla Schmidt (Bundestagsvizepräsidentin und Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.), Frank Bertram (Bürgermeister Gemeinde Edemissen) Peine (06.10.2015) Das geplante Bundesteilhabegesetz darf nicht aufgeweicht werden. So lautet die gemeinsame Forderung der niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt und der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Ulla Schmidt, die auch Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist. Beide besuchten gestern die Lebenshilfe Peine Burgdorf und berieten die aktuelle politische Entwicklung: Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung soll weiterentwickelt werden, woran sich der Bund auch finanziell beteiligen will. Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. In den vergangenen Wochen aber ist das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reformvorhaben mehrfach durch Äußerungen von Finanzpolitikern in Frage gestellt worden. Das, so Ulla Schmidt und Cornelia Rundt, sei unverantwortlich. Beide sind sich einig: „Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen auch verdient. Und wir brauchen es jetzt. Überfällig ist der Umstieg in ein System, das den Menschen mit Behinderung und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Leistungsgeschehens stellt. Genauso wichtig sind Leistungsverbesserungen dort, wo diesen Bedürfnissen bisher nur unzureichend Rechnung getragen wird. Dafür muss der Bund die finanziellen Voraussetzungen schaffen.“ Die LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die LEBENSHILFE Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die LEBENSHILFE Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.