Pressemitteilung LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen eV

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Pressemitteilung LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen eV
Pressemitteilung
LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V.
Bundesteilhabegesetz muss kommen
Cornelia Rundt und Ulla Schmidt pochen auf Einhaltung des Koalitionsvertrages
Bildunterschrift von links nach rechts:
Jörg Klußmann (Bereichsleiter WfbM, Lebenshilfe Peine-Burgdorf), Uwe Hiltner (Geschäftsführer, LHPB), Friedhelm
Ludwig (Betriebsrat, LHPB), Mareike Deister (Bewohnervertretung, LHPB), Sabine Sieger (Bereichsleiterin
Vorschulische Förderung, LHPB), Corinna Gerardi (Bereichsleiterin Soziale Dienste, LHPB), Eva Schlaugat (Stellv.
Landrätin, Landkreis Peine), Cornelia Rundt (Niedersächsische Sozialministerin), Holger Stolz (Geschäftsführer
Landesverband der Lebenshilfen Niedersachsen e. V.), Barbara Philipp (Werkstattrat, LHPB), Ulla Schmidt
(Bundestagsvizepräsidentin und Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.), Frank Bertram
(Bürgermeister Gemeinde Edemissen)
Peine (06.10.2015) Das geplante Bundesteilhabegesetz darf nicht aufgeweicht werden. So
lautet die gemeinsame Forderung der niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt
und der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Ulla Schmidt, die auch
Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist. Beide besuchten gestern die Lebenshilfe Peine
Burgdorf und berieten die aktuelle politische Entwicklung: Die Unterstützung für Menschen
mit Behinderung soll weiterentwickelt werden, woran sich der Bund auch finanziell beteiligen
will.
Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz
begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die
Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren.
In den vergangenen Wochen aber ist das im Koalitionsvertrag festgeschriebene
Reformvorhaben mehrfach durch Äußerungen von Finanzpolitikern in Frage gestellt worden.
Das, so Ulla Schmidt und Cornelia Rundt, sei unverantwortlich. Beide sind sich einig: „Wir
brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen auch verdient. Und wir brauchen es
jetzt. Überfällig ist der Umstieg in ein System, das den Menschen mit Behinderung und seine
Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Leistungsgeschehens stellt. Genauso wichtig sind
Leistungsverbesserungen dort, wo diesen Bedürfnissen bisher nur unzureichend Rechnung
getragen wird. Dafür muss der Bund die finanziellen Voraussetzungen schaffen.“
Die LEBENSHILFE Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von
10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115
Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären
Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE als ihrem
Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die LEBENSHILFE ist Elternvereinigung,
Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der
Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet
die LEBENSHILFE Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung
und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die
LEBENSHILFE Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die
Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.

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