Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2007

Transcription

Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2007
ISSN 0720-3489
10
2007
Ärzteblatt
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Die N Beilage:
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der B ufassung
erufs
ordnu
ng
Baden-Württemberg
E 1041
62. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Stadt Öhringen
Öhringen
Inhalt 10 • 2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
KAMMERN UND KV
VERMISCHTES
500
Neuer EBM: Wo bleibt das gerechte Honorar?
„Eine leistungsgerechte Bezahlung für die ambulante Patientenversorgung
wird es auf absehbare Zeit nicht geben“, befürchtet Dr. med. Wolfgang Herz,
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg.
Jürgen Dreher im Ruhestand
502
Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
503
Nationales Studienregister an der Universität Freiburg
507
Umfrage des Marburger Bundes zu Arbeitsbedingungen
508
Heidelberger Medizinstudenten lernen in Kinderarztpraxen
510
RECHTSFRAGEN
WIRTSCHAFT
512
514
Wissenswertes rund um die Immobilie
BUCHBESPRECHUNGEN
ETHIK IN DER MEDIZIN
516
518
Was ist ein guter Arzt? – Die Perspektive einer Integrierten Medizin
TERMINE
523
BEKANNTMACHUNGEN
526
IMPRESSUM
538
✴
Dieser Dieser Ausgabe liegt die „Bekanntmachung der Neufassung der Berufsordnung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. September 2007“ bei.
Öhringen
Erste geschichtliche Bedeutung erlangte Öhringen zur Römerzeit um 155 n. Chr. Direkt am heutigen
UNESCO-Welterbe Limes gelegen, waren damals dort etwa tausend römische Soldaten in zwei Kastellen
untergebracht. Öhringen zählte zu den wichtigsten Truppenstandorten am äußeren Limes. Als die Alemannen
260 n. Chr. den Limes überrannten, fiel auch das römische Öhringen mit seiner großen Zivilsiedlung,
vicus aurelianus genannt. Im nachrömischen Öhringen ließ Adelheid, die Mutter Kaiser Konrads II.,
die Pfarrkirche in ein Kollegiatsstift umwandeln. Die Stiftskirche St. Peter und Paul, heute evangelische
Stadtkirche (Foto: Stadt Öhringen), prägt noch immer das Stadtbild. Ihr gegenüber steht das RenaissanceSchloss, das als Sitz für die Witwe des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe-Weikersheim Anfang
des 17. Jahrhunderts erbaut wurde. Bis 1806 befand sich Öhringen unter hohenlohischer Herrschaft.
Es folgte die Eingliederung in das neu gegründete Königreich Württemberg; Öhringen blieb lange Zeit ein königliches Landstädtchen.
Bei einem Spaziergang durch Öhringen fällt heute neben verschiedenen anderen Sehenswürdigkeiten vor allem ein Brunnen auf:
der Hamballe-Brunnen. Er zeigt den Hamballe, im Hohenlohischen die Bezeichnung für einen zwar liebenswerten, aber doch törichten
Menschen, in einer befremdlichen Situation: Er schützt sich mit einem Schirm vor dem Regen, gießt aber gleichzeitig mit einer
Gießkanne die Blumen. Die Baden-Württembergische Bank lässt Heil- und Freiberufler nicht im Regen stehen. Ganzheitliche Betreuung
für sie wird bei der BW-Bank großgeschrieben. In Öhringen steht Ihnen VermögensManager Frank Gommel als kompetenter
Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen ihn am Marktplatz 5, 74613 Öhringen oder telefonisch unter (0 79 41) 92 95-24,
per Fax (0 79 41) 6 12 45 sowie im Internet unter www.bw-bank.de.
ÄBW 10 • 2007
499
Editorial
Wo bleibt das gerechte Honorar? –
Kritik am GKV-WSG darf nicht nachlassen
Dr. med.
Wolfgang Herz
E
gal, was an anderer Stelle aus
Opportunismus oder naivem
Zweckoptimismus heraus
in diesen Tagen und Wochen vor
dem neuen EBM und im Angesicht
der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung verkündet wird.
Ich meine, wir können die bittere
Wahrheit nicht ausblenden:
Eine leistungsgerechte Bezahlung
für die ambulante Patienten­
versorgung wird es auf absehbare
Zeit nicht geben.
Trotzdem wird…
– zum 1. Januar 2008 die Gebührenordnung für ambulant erbrachte Leistungen umgestellt
und die Honorarverteilung in
Baden-Württemberg zusammengelegt.
– zum 1. Januar 2009 die Gebührenordnung bundesweit ein­
heitlich in Euro und Cent
­bewertet.
– zum 1. Januar 2009 der Fonds
für die Verteilung der Kranken­
kassenbeiträge der Versicherten
eingeführt.
Gleichzeitig wird es einen
­bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen geben.
Dies alles ist im SGB V beschrieben,
Tübinger Medizinerball
Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum laden
ein zum Tübinger Medizinerball unter dem Motto
„Tanzen bis der Arzt kommt” am Samstag, 20. Oktober 2007
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und das Buffet enthalten, Getränke sind nicht inbegriffen.
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des Universitätsklinikums, Calwer Str. 7/1, 72076 Tübingen.
Für Rückfragen: Katja Jouaux, Tel. (0 70 71) 29-8 36 59.
500
ÄBW 10 • 2007
und Krankenkassen und Kassen­
ärztliche Vereinigungen haben dies
als Körperschaften des Öffentlichen
Rechts umzusetzen, unter der
­strengen Kontrolle durch das
­Bundesministerium für Gesundheit.
Das Ministerium ist offensichtlich der Ansicht, dass der Staat die
Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland straffer
regeln muss. Von Wettbewerb ist
viel geschrieben worden, übrig
­geblieben ist davon nichts – wenn
man von der Möglichkeit, einen
­Zusatzbeitrag bei den Versicherten
einzufordern – absieht. Die Krankenkassenvorstände sind frustriert, sie
haben entscheidende Kompetenzen
in Sachen Vertragsverhandlungen
auf der Länderebene verloren.
Gleiches gilt für die Kassenärztlichen Vereinigungen, diese werden
mehr und mehr in die Rolle des
­Regulierers und Kontrolleurs
­gedrängt.
Man versucht jetzt, sich dem
entgegenzustemmen, indem man
die KVen zu Dienstleistungsunternehmen für ihre Mitglieder umbauen will. Es gilt, die Marke KV bei
­unseren Mitgliedern und auch bei
der Bevölkerung endlich positiv
­bekannt zu machen. Wir brauchen
„Produkte“, die die Patienten an­
sprechen und „Produkte“, die für die
Kolleginnen und Kollegen bei ihrer
täglichen Arbeit nützlich sind.
Daneben wird die KV natürlich
auch ihr Kerngeschäft, die Abrechnung, die Qualitätssicherung und
die Überprüfung der abgerechneten
Leistungen und der Verordnungen
weiter betreiben müssen. Im Rahmen der Honorarverteilung wird auf
Sicht in den nächsten zwei bis drei
Jahren in Baden-Württemberg eher
weniger Geld zur Verfügung stehen.
Das bedeutet: Bei Honorarbescheiden, die tendenziell immer „bescheidener“ werden, ist es schwer mit anderen, durchaus guten Dienstleis-
tungsprodukten bei den Mitgliedern
zu punkten. Es ist verständlich, dass
Unmut entsteht, wenn das Grund­
bedürfnis „angemessenes Geld für
qualitativ hochwertige Leistung“
nicht erfüllt wird. Eventuell hinzukommende Regressforderungen
werden das Ansehen der regionalen
KVen bei ihren Mitgliedern außerdem auf den Prüfstand stellen,
und das sicherlich bundesweit.
Denn: Was das Prüfgeschäft an­
betrifft, wirken sich die Gesetzes­
vorgaben verschärfend aus.
Da brauchen wir schon sehr gute
Produkte, ich bleibe bei der Diktion
von Unternehmen, um Dienstleister der 1. Wahl für unsere
­Kunden zu sein.
Als ob es in den letzten Jahren
nicht schon genügend regulierende
Eingriffe des Staates bei der Patientenversorgung gegeben hätte.
­Nachdem es die Therapiefreiheit
des Arztes schon lange nicht mehr
gibt, bleibt jetzt die freie Arztwahl
immer mehr auf der Strecke.
Ein Primärarztsystem soll sukzessive
eingeführt werden, die flächendeckende fachärztliche Versorgung
durch niedergelassene Kolleginnen
und Kollegen steht auf dem Spiel.
Und der, den es am meisten betrifft,
der Bürger und Patient, wird überhaupt nicht gefragt. Ich frage mich,
wie lange wird die Bevölkerung
das alles noch klaglos hinnehmen
und wie passt das alles in ein freiheitliches und offenes Gesellschaftssystem. Es muss dringend zu einem
Umdenken kommen, wir dürfen
nicht nachlassen, unsere berechtigte
Kritik an den Mann zu bringen.
Die Lethargie, in die alle seit dem
1. April 2007, dem Datum des
­Inkrafttretens des WSG, gefallen
zu sein scheinen, ist tödlich. Dabei
gäbe es doch vernünftige Alternativen: Eine gesetzlich abgesicherte
Grundversorgung, die alle evidenzbasiert gesicherten Behandlungs­
Editorial
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Die Nummer 1 im Ultraschall
methoden einschließt, ist anzu­
streben. Sämtliche versicherungsfremden Leistungen sind aus der
GKV auszugliedern. Über Zusatz­
versicherungen könnte jeder
Einzelne für sich weitere Diagnoseoder Therapiemethoden erschließen und somit eine individuelle
­Absicherung im Krankheitsfall
­aufbauen.
Abrechnungstechnisch sollte
man ein intelligentes Kostenerstattungssystem einführen. Finanzielle
Eigenbeteiligungen im Krankheitsfall
werden, wie übrigens bei allen anderen sozialen Sicherungssystemen
auch, notwendig sein, sind jedoch
nach Einkommen zu staffeln,
bis hin zur Zuzahlungsbefreiung
der wirklich sozial Schwachen.
Ein solches Abrechnungssystem
­wäre transparent, eine Qualitäts­
sicherung wäre möglich und das
Arzt-Patienten-Verhältnis würde
­gestärkt. Auch die Abrechnungs­
prüfung würde sich wesentlich
­einfacher gestalten. Um die
­niedergelassenen Kolleginnen und
Kollegen von Bürokratie zu ent­
lasten, könnten die Abrechnungen
weiterhin über die Kassenärztlichen
Vereinigungen laufen, entsprechende Modelle sind bereits angedacht. Patienten, Niedergelassene
und KV-Mitarbeiter hätten sicher
­ihre Freude an einem solch guten
Produkt. Es fehlt leider nur noch
der Gesetzgeber, der all dies gesetzlich verankern müsste. Die momentan gegebenen politischen Konstellationen lassen ein solches Vorhaben
fast aussichtslos erscheinen. Trotzdem muss auf allen Ebenen alles
unternommen werden, um eine
Veränderung der jetzigen Gesetzes■
lage zu erreichen.
Dr. med. Wolfgang Herz
Stellvertretender Vorsitzender
des Vorstandes der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
ÄBW 10 • 2007
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Kammern und KV
Jürgen Dreher im Ruhestand
Der scheidende
Chefredakteur
Jürgen Dreher und
Kammerpräsidentin
Dr. med. Ulrike Wahl
N
ach 35 Jahren im Dienst der
ärztlichen Körperschaften und
Verbände klappt der Chef­
redakteur des Ärzteblattes BadenWürttemberg (ÄBW) sein Notizbuch
endgültig zu und übergibt die Ver­
antwortung an seinen Nachfolger.
35 Jahre sind eine lange Zeit,
­eine Zeit, in der er sich um die
Ärzteschaft verdient gemacht hat.
Es begann 1972, als Dr. Gerhard
­Vescovi – sein unvergessener Vor­
gänger im Amt – ihn als freien Mit­
arbeiter für die Redaktion des ÄBW
Weiteres Amt für Dr. Hoffmann-Goldmayer
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer,
ist neuer erster stellvertretender Vorsitzender der Vertreter­
versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Mit klarer Mehrheit wählten ihn die Delegierten der KBV­Vertreterversammlung am 28. September. Dr. HoffmannGoldmayer folgt in dieser Position auf Dr. Carl-Heinz Müller,
der seit Juli dieses Jahres Vorstandsmitglied der KBV ist.
Die 60 Mitglieder zählende Vertreterversammlung ist
der Aufsichtsrat über den zweiköpfigen KBV-Vorstand und
somit das oberste beschlussfassende Organ der KBV.
502
ÄBW 10 • 2007
engagierte. 1978 trat Dreher dann
als hauptamtlicher Journalist in die
damalige „Pressestelle der Heilberufe
Baden-Württemberg“ ein, einer bun­
desweit einmaligen, wenn auch äu­
ßerst fragilen Konstruktion, vereini­
gte sie doch alle Körperschaften und
Verbände der Ärzte, Zahnärzte und
Apotheker unter einem Dach. In die­
se Zeit fällt auch die Gründung der
Landespresseseminare: Journalisten
und Berufspolitiker trafen sich ein­
mal im Jahr zum informellen Gedan­
kenaustausch. Diese Veranstaltun­
gen waren viele Jahre lang ein fester
Bestandteil jedes berufspolitischen
Kalenders.
1990 trennten sich die Körper­
schaften von der gemeinsamen
Pressestelle, zu unterschiedlich wa­
ren die gesundheitspolitischen Auf­
fassungen und wohl auch die Parti­
kularinteressen. Dreher wurde Leiter
der Ärztlichen Pressestelle und –
nach Ausscheiden von Vescovi –
Chefredakteur des ÄBW. Er hat in
den folgenden 17 Jahren das ÄBW
zu dem gemacht, was es heute ist;
anders als andere regionale Ärzte­
blätter, unverwechselbar in Stil und
Layout.
Für seine Verdienste wurde
­Jürgen Dreher im Jahre 1992 vom
damaligen Präsidenten der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg,
Prof. Dr. F.-W. Kolkmann, mit dem
Ehrenzeichen der deutschen Ärzte­
schaft ausgezeichnet.
Drehers ständige Präsenz bei
­gesundheits- und sozialpolitischen
Events, sein journalistischer Ein­
fallsreichtum und seine Erfahrung
brachten ihm Anerkennung im
­politischen Raum und in der Ärzte­
schaft. Und er wusste die Medien
für die Öffentlichkeitsarbeit zu
­nutzen: 1991 ­startete im Regional­
programm von SAT.1 „Gesundheit
aktuell“, ein Fernsehprogramm
der baden-württembergischen
Ärzteschaft. Im 14-tägigen Turnus
nahmen ­baden-württembergische
Ärzte zu aktuellen medizinischen
Fragen ­Stellung und erteilten
themen­bezogen Ratschläge. Ärzte
statt Arztdarsteller, damals ein
­innovatives Konzept.
Mut zum Risiko und Durch­
setzungsvermögen – Eigenschaften
ohne die Neues nicht zu schaffen
ist – waren Jürgen Dreher immer in
hohem Maße zu eigen. Er ist ein in
der Wolle gefärbter Journalist, der
sich unsere ärztlichen Interessen
zu Eigen gemacht hatte.
Bei allem Verständnis für ver­
bandsspezifische Meinungen, die in
ihrer Vielfalt ja die Basis der Berufs­
politik bilden, Drehers Anliegen war
es immer, die Einheit der Ärzteschaft
zu bewahren. In langen Gesprächen
kam stets seine Sorge zum Aus­
druck, dass die starke ärztliche
­Gemeinschaft der Durchsetzung
von Partikularinteressen geopfert
werden könne.
Dreher hat einmal gesagt, die
Position des Chefredakteurs des
ÄBW sei für ihn immer ein Ehrenamt
gewesen; ein Ehrenamt im eigent­
lichen Sinne des Wortes. – Wie will
man eine Persönlichkeit besser be­
schreiben. Die Ärzteschaft BadenWürttemberg dankt Jürgen Dreher
für seine erfolgreiche Arbeit und
wünscht ihm für die kommenden
Jahre alles Gute.
Sein Nachfolger Dr. med. Oliver
Erens, der Leiter der Ärztlichen
­Pressestelle bei der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg,
hat am 16. September 2007 sein
Amt angetreten. Unsere besten
■
Wünsche begleiten ihn.
Dr. med. Ulrike Wahl
Präsidentin der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Kosten-Nutzen-Bewertung von
Arzneimitteln birgt Chancen und Risiken
I
m Rahmen einer hochkarätig be­
setzten Diskussionsrunde setzten
sich beim diesjährigen „Forum
Haigerloch“ am Mittwoch, dem
12. September 2007, die Referenten
mit der Frage auseinander, wie Ethik
und Qualität in der Medizin mit den
zunehmend ökonomischen Anforde­
rungen vereinbar seien. Für die
Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) machte der
Vorstandsvorsitzende Dr. med. Achim
Hoffmann-Goldmayer in Bezug auf
die in der letzten Gesundheitsreform
(GKV-Wirtschaftlichkeitsstärkungsge­
setz) verankerte Kosten-NutzenBewertung von Arzneimitteln deut­
lich: „Wir müssen anerkennen, dass
bei knapper werdenden Ressourcen
Steuerungsinstrumente erforderlich
sind. Es ist klar, dass nicht jede neue
Therapie automatisch von der Soli­
dargemeinschaft bezahlt werden
kann. Trotzdem ist das Thema der
Kosten-Nutzen-Bewertung für einen
Arzt ein hoch sensibles Thema. Denn
das Wohl der Patienten kann nicht
nur ökonomischen Belangen unter­
geordnet werden.“
Dr. med. Jan Geldmacher
Diesen Gedanken führte KVBWVorstandsmitglied Dr. med. Jan Geld­
macher im Diskussionsverlauf weiter.
„Die Ökonomisierung der Medizin
führt zwangsläufig zu Problemen.
Denn marktwirtschaftliche Gesetze
dürfen im sozialen Bereich nicht
­uneingeschränkt gelten, da die Inter­
essen von Armen und Kranken nicht
wettbewerbswirksam geltend ge­
macht werden können. Wer soll
denn die Entscheidungen treffen,
dass der eine bestimmte Leistungen
erhalten darf und der andere nicht?
Die Frage, der wir nachgehen müs­
sen, ist, ob eine Evidenz basierte
­Medizin dies allein lösen kann. Medi­
zinische Versorgung ist auch ein
stark individuelles Geschehen zwi­
schen dem Arzt und dem einzelnen
Patienten. Das kann nicht alles nur
volkwirtschaftlich bewertet werden.“
Insgesamt machte Dr. Geldmacher
in seinem Vortrag deutlich, dass das
Dilemma der Ärzte im Spannungs­
feld zwischen Ethik und Ökonomie
bereits seit Jahrhunderten bestehe.
Medizinischer Fortschritt, die demo­
graphische Entwicklung und eine
Verpflichtung des Arztes, die Pati­
enten im wirtschaftlichen Rahmen so
gut als möglich zu versorgen, lassen
hier die Schere aktuell aber immer
weiter auseinander klaffen. Während
im Mittelpunkt der Forschung früher
der individuelle Nutzen stand, wür­
den heute Bevölkerungsnutzen und
wirtschaftlicher Nutzen gleichrangig
oder sogar höher bewertet. Geld­
macher mahnte: „Patientenerfahrung
wird weggewischt – es geht immer
mehr um die reine Datenlage.“
Dr. Rainer Hess, unabhängiger
Vorsitzender des Gemeinsamen Bun­
desausschusses (G-BA), führte die
wichtigsten Änderungen rund um
die Kosten-Nutzen-Bewertung aus.
„Wir brauchen uns in Deutschland
mit einer Rationierungsdiskussion
nicht zu beschäftigen. Denn die nati­
onalen Rechtsvorschriften verbieten
dem G-BA Rationierungsentschei­
dungen und lassen Leistungsaus­
schlüsse nur nach Effizienzkriterien
im Vergleich zweier oder mehrerer
verfügbarer Behandlungsmöglich­
keiten zu. Gleichzeitig gebieten die
neuen Vorgaben aber für patentge­
schützte nicht festbetragsfähige –
insbesondere neuartige – Arzneimit­
tel die Festsetzung eines Erstattungs­
höchstbetrages. Dies gilt, soweit die
Kosteneffizienz nicht bereits belegt
ist oder keine Therapiealternativen
bestehen. Der G-BA ist verpflichtet,
dem Hersteller als Grundlage einer
Das Podium beim
Regionalforum der
KVBW in Haigerloch
ging der Frage nach,
zu welchen Problemen
die Ökonomisierung
der Medizin führt.
Fotos: OE
Dr. Rainer Hess
ÄBW 10 • 2007
503
Kammern und KV
Beauftragung des IQWiG zur KostenNutzen-Bewertung ausreichend Zeit
zum Beleg des therapeutischen Nut­
zens nach den Kriterien der Evidence
based Medicine einzuräumen.“ Gera­
de hier stellte jedoch Dr. Hess in der
Diskussion eine drängende Frage in
den Raum: „Wenn es richtig ist, dass
wir Belege für den Zusatznutzen ein­
fordern müssen – welche Zeit muss
ich der Industrie einräumen, dass
dieser Zusatznutzen realisiert wird ...
und was mache ich in der Zwischen­
zeit? Hier benötige ich noch eine
Antwort. Deswegen müssen alle Be­
teiligten in diesem Thema gemein­
sam im Gespräch bleiben.“
Weiteren Austausch hatte auch
seine Vorrednerin Silke Baumann als
Vertreterin des Bundesgesundheits­
ministeriums (BMG) gefordert. Sie
machte deutlich, dass die Bewertung
des Nutzens von medizinischen Ver­
Silke Baumann
fahren und speziell von Arzneimit­
teln hierzulande relativ neu sei. Im
europäischen Vergleich müsse
Deutschland als Nachzügler gewertet
werden. Denn solche Verfahren seien
in Europa bereits seit 2004 etabliert.
Darum könnten bestimmte Erfah­
rungen aus anderen Ländern über­
nommen werden – es würden aber
auch Grenzen der Übertragbarkeit
deutlich. Hier müssten Verfahren auf
die hiesigen Bedarfe angepasst wer­
den. „In diesem Prozess befinden wir
uns jetzt. Im Gespräch werden sich
manche Positionen einander annä­
hern“, hofft Silke Baumann. Die Ziel­
setzung der Kosten-Nutzen-Bewer­
tung, die neu im SGB V festgeschrie­
ben wurde, brachte Frau Baumann
so auf den Punkt: „Echte Innovati­
onen im Gesundheitswesen müssen
entsprechend gestützt und gefördert
504
ÄBW 10 • 2007
werden. Dies geht aber nur unter Be­
rücksichtigung der bekannten Rah­
menbedingungen: Mit begrenzten
vorhandenen Mitteln müssen wir die
bestmögliche Qualität erreichen.“
Prof. Dr. Peter Sawicki
Prof. Dr. Peter Sawicki stand als
Leiter des Instituts für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheits­
wesen (IQWiG) bereits in der Einfüh­
rung durch Dr. Hoffmann-Goldmayer
im Zentrum des Interesses: „Ich stelle
es mir als eine Herausforderung vor“,
so der KVBW-Chef, „in Ihrer Doppel­
funktion als Arzt und Institutsleiter
dem § 35 Abs. 1 SGB V ­gerecht zu
werden, ‚bei der wirtschaftlichen Be­
wertung auch die Angemessenheit
und Zumutbarkeit einer Kostenüber­
nahme durch die Versichertenge­
meinschaft’ ange­messen zu bewer­
ten.“ Prof. Sawicki erklärte daraufhin,
dass eine Bewertung sowohl medizi­
nischer Leistungen also auch der
Arzneimittel auf den Ergebnissen
wissenschaftlicher Untersuchungen
zur Beeinflussung so genannter „pa­
tientenrelevanter Studienendpunkte“
beruhe. Die wichtigen fünf Parame­
ter bei der Bewertung des Nutzens
sind die Mortalität, die Morbidität
­(Beschwerden und Komplikationen),
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer
die gesundheitsbezogene Lebens­
qualität, der interventions- und er­
krankungsbezogene Aufwand, sowie
die Patientenzufriedenheit. Dabei
müssten sowohl die beabsichtigten
als auch die unbeabsichtigten ­Effekte
der Interventionen berücksichtigt
werden. „Von einem Nutzen spricht
man dann“, so Sawicki, „wenn eine
im Sinne der Patienten positive Ver­
änderung dieser Aspekte im Ver­
gleich zu keiner wirksamen Interven­
tion oder einer Scheinintervention
erreicht wird.“ Bei der Betrachtung
der Wirtschaftlichkeit wird das Insti­
tut das Verhältnis zwischen Nutzen,
dem Zusatznutzen und den Kosten
bewerten. Die genauen diesbezüg­
lichen Methoden werden derzeit
durch das IQWiG erarbeitet. Der erste
Entwurf wird voraussichtlich Anfang
2008 publiziert und im Anschluss
ausführlich diskutiert werden.
Dr. Marion Wohlgemuth
Dr. Marion Wohlgemuth von
der Novartis Pharma GmbH machte
in ihrem Statement deutlich, dass
alleine die nachgewiesene klinische
Wirksamkeit einer Behandlungs­
methode oder eines Medikamentes
zu wenig sei. Erst, wenn der tatsäch­
liche Alltagsnutzen belegt sei, habe
ein neues Arzneimittel seine Wirk­
samkeit für den Patienten belegt.
„Ich glaube, es ist extrem interessant,
was unter Alltagsbedingungen pas­
siert – es nützen dann die randomi­
sierten Studien wenig, wo beispiels­
weise kontrolliert wird, ob die Ein­
nahme zuverlässig erfolgt. Wichtig
ist, was passiert, wenn die Einnahme
mal nicht so gut klappt. Wir benöti­
gen auch Studien mit geringerem
Evidenzgrad – wir benötigen Beob­
achtungen der Alltagssituation –
wie der Hausarzt das auch tun muss.“
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Kammern und KV
Generell sei außerdem die Frage zu
­stellen, auf welche Definition von
„Innovation“ man sich einigen wolle:
„Innovation heißt nicht immer grund­
legend umwälzend – auch nutzerorien­
tierte kleine Veränderungen für die
­Patienten sind von Interesse. Was also
sind für unser Gesundheitswesen
‚Innovationen’? Das darf nicht nur eine
rhetorische Debatte sein.“ Des Weiteren
warf Wohlgemuth die Problematik auf,
dass, wenn man genau hinschaue, die
Zwei-Klassen-Medizin bereits Realität
sei. Innovationen stünden zum Teil nur
mehr für Privatpatienten und gut situ­
ierte Kassenpatienten zur Verfügung,
die sich eine Zuzahlung für ein Wunsch­
medikament leisten könnten.
Dr. Christopher Hermann
Dr. Christopher Hermann von der
AOK in Baden-Württemberg machte die
Position einer Versorgerkasse deutlich:
„Die Ausgaben bei begrenzten Finanz­
mitteln müssen gesteuert werden –
wirksame, echte Innovationen machen
wir für unsere Versicherten verfügbar.
Bei Hochpreistherapien und Analog­
präparaten ist darum eine KostenNutzen-Bewertung unerlässlich.“
In der Zusammenfassung durch
Prof. Dr. jur. Dr. med. Alexander
P. F. Ehlers, der als Arzt und Fachanwalt
für Arzt- und Sozialrecht die Veranstal­
tung moderierte, wurde deutlich, wie
komplex die Fragestellung rund um
die Kosten-Nutzen-Bewertung medizi­
nischer Leistungen und von Arzneimit­
teln ist. „Das Reglementierungsdickicht
ist in Deutschland im europaweiten
Vergleich sicher am dichtesten.“
Eine damit einhergehende Effizienz
konnte nicht automatisch belegt wer­
den. „Vielleicht muss noch mal disku­
tiert werden,“ regte Ehlers an, “ein
­Medikament für einen bestimmten
Zeitraum für die Kostenerstattung
Ärzte-Seminare
Karlsruhe
Intensivkurse für
Prof. Dr. jur. Dr. med.
Alexander P. F. Ehlers
­zuzulassen. Und genau in diesem Zeit­
raum muss die Industrie beweisen, dass
der Zusatznutzen tatsächlich besteht.“
Auch das französische Modell tauchte
in der Debatte als Lösungsansatz auf:
„Das Modell in Frankreich ist span­
nend,“ so Dr. Wohlgemut. „Die Zulas­
sung erfolgt anhand bestimmter Kate­
gorien. Zwischen Krankenkasse und der
Pharmaindustrie wird über Mengen­
kontingente und Preise verhandelt. Mit
dem Abschluss ist ein Preis festgelegt
und die Ärzte können das Medikament
dann einsetzten. Nach ein paar Jahren
werden der Preis und die Entwicklung
der Medikamente überprüft.“
Mit dieser einfachen Regelung
wäre auch eine grundlegende Bitte der
­verordnenden Ärzte erfüllt, die aus
dem Plenum heraus geäußert wurde:
„Im Moment ist alles zu kompliziert
und wir Ärzte zerreiben uns in dieser
komplexen Materie. Es ist doch une­
thisch, dass ein Arzt gezwungen wird,
Regresssummen für verordnete Medika­
mente zu bezahlen. Wenn es nicht ein­
facher wird, halten wir das an der Basis
nicht aus.“ Dr. Hess vom Gemeinsamen
Bundesausschuss jedoch relativierte:
„Wir müssen uns ernsthaft fragen,
welches System wir wollen. Denn
„einfacher“ heißt auch stark reglemen­
tiert. Beispiel England: da ist vieles sehr
einfach. Es gibt Wartelisten und man
ist bei einem Arzt eingeschrieben.
Ich frage, ob wir wirklich unsere
pluralistischen Freiheiten einschränken
wollen. Momentan werden wir aber
keinen Politiker finden, der die Versi­
cherten hierfür in die Pflicht nimmt.“ ■
Carmen Gonzalez
Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
ÄBW 10 • 2007
Neurologie
Gastroenterologie
Nephrologie/
Hypertonie
Pädiatrie
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Karlsruhe, Stadthalle
Kammern und KV
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Auskunftspflicht
von Ärzten
G
esetzliche Krankenkassen,
­Unfall- und Rentenversiche­
rungsträger wie auch die Ver­
sorgungsverwaltung in den Land­
ratsämtern fordern von Ärzten in
Krankenhäusern und Praxen in zu­
nehmendem Umfang Auskünfte zu
den gesundheitlichen Verhältnissen
von Versicherten an. Teilweise
­werden auch gleich die gesamten
Patientenunterlagen einschließlich
der Krankenhausentlassungsberichte
angefordert.
Der Verwaltungsaufwand für
die Ärzteschaft ist erheblich. Dabei
bestehen vielfach Unsicherheiten
im Hinblick auf die ärztliche
Schweigepflicht (§ 203 StGB),
die Wahrung des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und mögliche
Vergütungsansprüche.
Das Merkblatt „Auskunftspflicht
des Arztes gegenüber Leistungs­
trägern des Sozialgesetzbuches“
der Landesärztekammer BadenWürttemberg gibt Hilfestellung.
Es ist im Internet unter
www.aerztekammer-bw.de
in der Rubrik „Themen A–Z“/
„Merkblätter für Ärzte“ zu finden. ■
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Heidelberg eine Praxisbörse für Heilberufler zum Thema:
Der Marktplatz für Praxisabgeber und -übernehmer
Termin:
Mittwoch, 28. November 2007 (17.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Baden-Württembergische Bank,
Poststraße 4, 69115 Heidelberg
Inhalte:
• Angebot und Nachfrage:
Praxisangebote von niedergelassenen Ärzten,
die einen Nachfolger bzw. Kooperationspartner suchen
Praxisnachfragen von niederlassungswilligen Ärzten,
die eine Praxis übernehmen bzw. als Partner
in eine bestehende Praxis einsteigen möchten
• Präsentationen:
Rund um die Praxisabgabe
Grundsätzliche Überlegungen zur Praxisgründung
Rechtsfragen
Steuerliche Aspekte
Die Veranstaltung ist für niedergelassene Ärzte vorgesehen,
die eine Praxisabgabe oder Kooperation planen, sowie
für niederlassungswillige Ärzte, die sich für eine Praxis­
übernahme bzw. einen Praxiseintritt interessieren.
Ansprechpartner sind Steuerberater, Rechtsanwälte und
­VermögensManager, die auf Heilberufe spezialisiert sind.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18-2 01
506
ÄBW 10 • 2007
D
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat mit mehreren Kranken­
kassen bzw. KrankenkassenVerbänden eine Ver­einbarung zur
HPV-Impfung für weibliche Ver­
sicherte von 12 bis 17 Jahren
­getroffen. Die Regelung gilt bis
zum 31. Dezember 2007.
In den Verhandlungen konnten
überdurchschnittlich gute Honorare
für die Impfleistungen der Ärzte
­erzielt werden. Näheres über die Ver­
gütung und über die Verordnung des
Impfstoffes ist im Abrechnungsrund­
schreiben der KVBW oder im ­Internet
unter www.kvbawue.de zu finden.
Die derzeit in Baden-Württem­
berg geltenden Impfvereinbarungen
sollen zum 1. Januar 2008 verein­
■
heitlicht werden.
Akademie Südbaden
ist online
D
ie Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
ist ab sofort im Internet er­
reichbar. Unter www.baek-sb.de/
akademie können sich die Besucher
einen Überblick über das komplette
Kursangebot verschaffen und bei
Bedarf zu den einzelnen Veranstal­
tungen gleich online anmelden.
Wie bereits in den vergangenen
Jahren bietet die Akademie auch im
Winterhalbjahr 2007/2008 ein ge­
balltes Programm an Fort- und Wei­
terbildungsveranstaltungen an. Im
neuen Auftritt erhält der Besucher
Informationen über die Veranstal­
tungsorte und Teilnahmebedin­
gungen. Außerdem stellt sich die
Fortbildungseinrichtung mit ihrer
Arbeit, Vorstand und Mitarbeite­
rinnen vor.
Seit der Gründung im Jahr 1993
hat sich das Angebot der Akademie
– anfangs waren es vor allem Semi­
nare für Psychosomatische Grund­
versorgung und für Allgemeinmedi­
zin – vervielfacht. Ein Großteil der
Ärztinnen und Ärzte aus dem Kam­
merbezirk Südbaden hat inzwischen
Einzelveranstaltungen und Seminare
der Akademie besucht. Im vergan­
genen Berichtsjahr wurden 215 Ver­
anstaltungen, 1450 Kursstunden mit
200 Dozenten und 4700 Teilneh­
mern gezählt. Kontinuierliche Aus­
wertungen der Seminare tragen
zum regelmäßigen Austausch und
zur ständigen Qualitätsverbesserung
bei. Die Ergebnisse der Auswer­
tungen zeigen in der Regel eine
­hohe Zufriedenheit der Teilnehmer
■
mit den Veranstaltungen.
Vermischtes
Universität Freiburg:
Nationales Studienregister
K
linische Studien sind unerläss­
lich, um Sicherheit und Effek­
tivität medizinischer Eingriffe
beurteilen zu können. Daher finan­
ziert das Bundesforschungsministe­
rium (BMBF) das Nationale Studien­
register, das den freien Zugang zu
Informationen über laufende und
abgeschlossene Studien sichern soll.
Jetzt ist die Entscheidung für den
Standort gefallen: Die Universität
Freiburg soll innerhalb eines Jahres
ein Register aufbauen, mit dem in
Deutschland durchgeführte klinische
Studien möglichst vollständig erfasst
werden. Das BMBF unterstützt den
Aufbau des Registers zunächst vier
Jahre lang mit insgesamt 2,2 Millio­
nen Euro.
Der freie Zugang zu Informati­
onen über Studien ist für Entschei­
dungen von Wissenschaftlern,
Ärzten und auch von Patienten von
großer Bedeutung. Sie können sich
so über aktuell laufende und abge­
schlossene klinische Studien zu
einem bestimmten Krankheitsbild
informieren und so mehr über die
Wirksamkeit von Therapieverfahren
erfahren. Die öffentlich zugängliche
Registrierung klinischer Studien
­verhindert, dass negative Studien­
ergebnisse nicht publiziert werden.
So können Fehleinschätzungen
über die Wirkungsweise von Arznei­
mitteln oder anderen Eingriffen
verhindert werden. Unnötige Wie­
derholungsstudien – ein häufiges
Problem der klinischen Forschung –
unterbleiben.
Das Nationale Studienregister
dient sowohl der Information von
Fachleuten als auch der breiten
Öffentlichkeit. Daher wird es zwei­
sprachig in Deutsch und Englisch
■
eingerichtet.
Anzeige
Herz-/Kreislauf­
erkrankungen weiterhin
häufigste Todesursache
W
ie das Statistische Bundes­
amt mitteilt, starben nach
Ergebnissen der Todes­
ursachenstatistik im Jahr 2006 in
Deutschland insgesamt 821 627 Per­
sonen (385 940 Männer und
435 687 Frauen). Dies waren
8 600 Sterbefälle und damit 1,0 Pro­
zent weniger als im Jahr 2005.
Wie auch schon in den Vorjahren
wurde bei nahezu jedem zweiten
Verstorbenen (149 578 Männer
und 209 375 Frauen) der Tod durch
eine Erkrankung des Herz-/Kreislauf­
systems ausgelöst. Hieran starben
insbesondere ältere Menschen:
Über 91 Prozent der Verstorbenen
waren über 65 Jahre alt.
Über ein Viertel aller Gestor­
benen erlag im Jahr 2006 einem
Krebsleiden. Bei den Männern
hatten bösartige Neubil­
dungen der Verdauungsorga­
ne und der Atmungsorgane
die größte Bedeutung.
Bei den verstorbenen Frauen
dominierten die bösartigen
Neubildungen der Ver­
dauungsorgane, gefolgt von
bösartigen Neubildungen
der Brustdrüse.
Im langfristigen Vergleich
ist die Sterblichkeit seit 1990
in allen Bundesländern gesun­
ken. Die altersstandardisierte
Sterbeziffer sank um 38,9 Pro­
zent auf 776,6 Gestorbene je
100 000 Einwohner. In BadenWürttemberg wurde mit 692,9
die niedrigste Sterblichkeit
■
festgestellt.
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ÄBW 10 • 2007
507
Ethik in der Medizin
Vermischtes
MB-Umfrage zu Arbeitsbedingungen
D
ie Arbeitsbedingungen der
rund 131000 deutschen Kran­
kenhausärzte sind so katastro­
phal, dass jeder zweite Mediziner
­erwägt, seinen Job aufzugeben.
Die Klinikarbeitgeber verstoßen
­systematisch gegen das Arbeitszeit­
gesetz und brechen gezielt Bestim­
mungen der arztspezifischen Tarif­
verträge. Extreme Arbeitsbelastung
aufgrund gesetzeswidrig überlanger
Arbeitszeiten, millionenfach unver­
gütete Überstunden, unzureichende
Arbeitszeiterfassung und kaum
Möglichkeiten, Familie und Beruf
zu vereinbaren – so sieht der Arbeit­
salltag der Ärzte in den meisten der
rund 2100 deutschen Krankenhäuser
aus. Hauptleidtragende sind dabei
die jüngeren Mediziner.
Das ist das ernüchternde Ergeb­
nis einer repräsentativen Umfrage
der Ärztegewerkschaft Marburger
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar
für niederlassungswillige Ärzte.
Termin:
Donnerstag, den 18. Oktober 2007 (19.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18-2 01
508
ÄBW 10 • 2007
Bund unter ihren mehr als 80 000
aktiven Mitgliedern.
Der Umfrage zufolge werden
in rund 60 Prozent der deutschen
Kliniken die tariflich und gesetzlich
festgelegten Höchstarbeitszeitgren­
zen der Ärzte nicht eingehalten.
So müssen knapp 80 Prozent der
Mediziner 50 bis 80 Wochenstunden
arbeiten. 1 Prozent der Ärzte – bun­
desweit sind das rund 1300 – sind
sogar 80 und mehr Stunden pro Wo­
che beschäftigt. Gleichzeitig wird bei
jedem zweiten Krankenhausarzt die
Arbeitszeit nicht systematisch erfasst.
Zudem werden die Klinikmedizi­
ner angehalten, mehr Bereitschafts­
dienste zu leisten als das Arbeitszeit­
gesetz erlaubt. So müssen laut Um­
frage 39 Prozent der Ärzte monatlich
fünf bis neun solcher Dienste leisten.
Davon sind insbesondere die jün­
geren Assistenz- und Fachärzte mit
jeweils 45 Prozent betroffen. Unzu­
mutbar ist nach Angaben der Ärzte­
gewerkschaft auch der Überstun­
denberg der Mediziner. So leisten
die rund 131 000 Klinikärzte in
Deutschland rund 56,6 Millionen
Überstunden, von denen sie jedoch
nur 10 Prozent vollständig bezahlt
bekommen.
Am meisten stört die Mediziner
laut Umfrage die Arbeitsüberlastung
und der Personalmangel (39 Pro­
zent), die zunehmenden arztfrem­
den bürokratischen Tätigkeiten
(22 Prozent) und die schlechte
Einkommenssituation (19 Prozent).
Immer weniger Ärzte sind jedoch
bereit, diese Arbeitsbedingungen
zu ertragen. 53 Prozent erwägen
nämlich ihren Job in der Klinik
aufzugeben und ganze 31 Prozent
würden den Arztberuf nicht ein
■
zweites Mal ergreifen.
DIMDI sucht HTA-Autoren
H
ealth Technology Assessment
(HTA) bewertet systematisch
Verfahren, Technologien oder
Strukturen mit Auswirkungen auf
die Gesundheit. Betrachtet werden
sowohl die medizinische Effektivität
unter Studien- und Alltagsbedin­
gungen als auch die ökonomische
Effizienz sowie soziale und ethische
Implikationen. HTA-Autoren erstellen
entsprechende Berichte im Auftrag
der Deutschen Agentur für HTA
des DIMDI.
Bewerben können sich Wissen­
schaftler/innen aus öffentlichen
Institutionen, Universitäten oder
Fachverbänden, privatwirtschaft­
lichen Forschungsinstituten und
Unternehmen. Bewerber/innen
müssen über umfassende Erfah­
rungen im Verfassen wissenschaft­
licher Arbeiten verfügen. Voraus­
gesetzt werden außerdem metho­
dische Kenntnisse und Hinter­
grundwissen über HTA und daran
anknüpfende Bereiche aus Medizin,
Ökonomie, Sozialwissenschaft,
Jura und Ethik sowie Kenntnisse
in Public Health und/oder Epidemio­
logie.
Die Arbeiten werden themen­
abhängig und entsprechend dem
Arbeitsaufwand vergütet. Die The­
menauswahl erfolgt gemäß der
­Prioritätensetzung durch das Kurato­
rium HTA. Bewerbungen für den
­Autorenpool sind jederzeit möglich.
Interessenten melden sich bitte bei
Deutschen Agentur für HTA des
■
DIMDI. Internet: www.dimdi.de
Anzeige
Vermischtes
Abteilung Innere Medizin I
Uni Tübingen
erforscht Medikament
gegen Malaria
P
lasmodium falciparum, der
Erreger der schweren Ma­
laria, tötet jedes Jahr mehr
als eine Millionen Kinder in Afri­
ka. Derzeit wird dort die intrave­
nöse Gabe von Chinin zur Be­
handlung von schwerer Malaria
angewandt. Dieses Medikament
hat allerdings ein sehr enges
therapeutisches Fenster.
Alternativ wird mittlerweile
die intravenöse Behandlung mit
Artesunat, einem wasserlöslichen
Artemisinin-Derivat, von der
Weltgesundheitsorganisation
(WHO) zur Behandlung der
schweren Malaria bei Erwachse­
nen in Regionen mit geringer
Malaria-Übertragungsrate emp­
fohlen. Wenig ist bisher aller­
dings bekannt über die Wirksam­
keit von Artesunat bei Kindern
mit Malaria, die in Gebieten mit
ganzjährig hohen Übertragungs­
raten leben. Die nun angelaufe­
ne Medikamentenstudie des Ins­
tituts für Tropenmedizin des Uni­
versitätsklinikums Tübingen ist
eine randomisierte, doppelblinde
Phase II Dosisfindungs-Studie.
Mit ihr wird die Wirksamkeit,
­Sicherheit, Verträglichkeit und
Pharmakokinetik bei der Gabe
von Artesunat an Kinder mit
schwerer Malaria untersucht. Zu­
dem werden zwei zeitlich unter­
schiedliche Dosierungsschemata
miteinander verglichen.
Die in Gabun und Malawi
stattfindende Studie wird mit
5,2 Millionen Euro durch die
­Organisation EDCTP (European
and Developing Countries Clini­
cal Trials Partnership) gefördert
und vom Universitätsklinikum
■
Tübingen aus koordiniert.
INNERE MEDIZIN
Refresher
Freiburg
21. - 25. November 2007
40 CME- Punkte
●
Update in den neuesten diagnostischen und
●
Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner
therapeutischen Leitlinien
und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende
Fortbildung
●
intensives Programm für Assistenzärzte zur
Vorbereitung auf die Facharztprüfung
Wissenschaftliche Leitung:
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
R. Mertelsmann – Universitätsklinikum Freiburg
Ch. Bode – Universitätsklinikum Freiburg
F. Keller – Universitätsklinikum Ulm
H.-H. Peter – Universitätsklinikum Freiburg
M. Tamm – Universitätsspital Basel
J. Müller-Quernheim – Universitätsklinikum Freiburg
Drs. h. c. H. Blum – Universitätsklinikum Freiburg
W. G. Zoller – Katharinenhospital Stuttgart
J. Seufert – Universitätsklinikum Freiburg
M. Kellerer – Marienhospital Stuttgart
B. V. Hach-Wunderle – Krankenhaus Nordwest und
Venenzentrum Frankfurt am Main
Behandelte Themenbereiche:
Erstes MEDI Ärztehaus
D
as erste Ärztehaus, das
­unter der Betreuung der
MEDIVERBUND Dienstleis­
tungs GmbH in Stuttgart ent­
standen ist, hat seine Arbeit
aufgenommen. Im „Ärztehaus
Zuffenhausen“ finden sich auf
zwei Stockwerken zehn Arzt­
praxen unterschiedlicher Fach­
richtungen sowie ein Operati­
onsraum, eine Apotheke, ein
Hörgerätefachgeschäft, ein
­Dentallabor, ein Optiker, eine
Bäckerei, eine Bank und ein
­Friseursalon unter einem Dach.
Vier Jahre hat die Vorberei­
tung des Projektes gedauert.
Im Juli 2006 erfolgte die Grund­
steinlegung, Anfang August
2007 zogen die ersten Praxen
ein. Besitzer des Ärztehauses
sind fünf der im Ärztehaus
praktizierenden Ärzte und ein
Apotheker, die eine eigene
Ärztehaus GmbH gegründet
haben.
Die MEDIVERBUND Dienst­
leistungs GmbH hat das Projekt
von Anfang koordiniert und
begleitet. Sie kontrollierte die
Planung und den Bau des
Ärztehauses nach den Vorstel­
lungen der Ärzte und nach wirt­
schaftlichen Gesichtspunkten. ■
ÄBW 10 • 2007
Hämatologie /Onkologie – Kardiologie – Angiologie –
Nephrologie – Rheumatologie – Pneumologie –
Gastroenterologie – Endokrinologie – Infektiologie
Kursort:
Aula des Kollegiengebäudes I
Albert – Ludwigs – Universität Freiburg
Werthmannplatz 3, 79085 Freiburg
Preise:
490,- € (Fachärzte); 460,- € (Assistenzärzte)
Einzeltage: 115,- €/Tag (Fach- und Assistenzärzte)
Anmeldung / Information: www.fomf.de
 01801 – 95 96 97
Weitere Kurse:
Gastro / Diabetes, Update – Refresher
26. - 28. Oktober 2007, Zürich
Kardio / Pneumo, Update – Refresher
02. - 04. November 2007, Zürich
18 Credits
(anrechenbar in Deutschland)
19,5 Credits
(anrechenbar in Deutschland)
FomF GmbH – Salzschlirfer Straße 8 – 60386 Frankfurt
www.fomf.de - [email protected] - Tel. / Fax: 01801 – 95 96 97
Ethik in der Medizin
Vermischtes
Heidelberger Medizinstudenten
lernen in Kinderarztpraxen
D
ie ersten neun Kinderarzt­
praxen in der Rhein-NeckarRegion sind jetzt von der
­Medizinischen Fakultät Heidelberg
als „Akademische Lehrpraxen“ akkre­
ditiert worden. Heidelberger Medi­
zinstudenten können somit während
ihres Studiums nicht nur im Zentrum
für Kinder- und Jugendmedizin des
Universitätsklinikums Heidelberg,
sondern auch bei niedergelassenen
Kinderärzten Erfahrungen in der
­Kinderheilkunde für ihr späteres
­Berufsleben sammeln.
Die Akkreditierung der Akade­
mischen Lehrpraxen erfolgt nach
Noch wenige Plätze frei!
Kurs Ernährungsmedizin
nach dem 100-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer
Termin: 21. 11. bis einschl. 1. 12. 2007 (ganztags)
Ort: Geno-Akademie, Stuttgart-Hohenheim
Gebühr: 1.500,– €
Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Zertifizierte Fortbildung: 100 Punkte
Inhalte:
• Grundladen der Ernährungsmedizin
• Ernährungsmedizin u. Prävention
• Methoden, Organisation und Qualitätssicherung
der Ernährungsmedizin
• Enterale und parenterale Ernährung
• Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch
relevanter Krankheitsbilder
• Seminar und Fallbeispiele
Verbindliche Anmeldung
Online:
Faxantwort:
www.aerztekammer-bw.de
(07 11) 7 69 89-82
510
ÄBW 10 • 2007
Kriterien, die sich bereits bei den
hausärztlichen Lehrpraxen im Fach
Allgemeinmedizin der Medizinischen
Fakultät Heidelberg bewährt haben,
beispielsweise: Was können die
­Studenten in der Praxis lernen?
­Welche Qualität und welchen Um­
fang kann die Lehre einnehmen?
Wie sind die Praxis und ihre Arbeits­
abläufe strukturiert? Sind die Leh­
renden bereit, an den vorgeschrie­
benen drei bis vier Lehr-Qualitäts­
zirkeln im Jahr teil zu nehmen
und bietet die Praxis ein klassisches
kinderärztliches- und schulmedizi­
nisches Arbeitsspektrum?
Seit 2004 findet in Heidelberg
der studentische Unterricht in
Kinderarztpraxen statt. Dort lernt
jeweils ein Student pro Praxis ein
großes Spektrum an Kinderkrank­
heiten und Präventionsprogrammen kennen, das sich von dem
■
der Klinik unterscheidet.
Neuer HausärzteBundesvorstand
U
lrich Weigeldt ist neuer
­Vorsitzender des Deutschen
Hausärzteverbandes. Mit sei­
ner Wahl setzte er sich gegen den
bisherigen zweiten Stellvertreter
Dr. med. Heinz Jarmatz durch und
löste damit Rainer Kötzle an der
Spitze ab. Dieser war nach knapp
drei Jahren aus persönlichen
­Gründen nicht mehr angetreten.
Name/Vorname/Titel
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Ort, Datum
Unterschrift
Zum ersten stellvertretenden
Vorsitzenden wählten die Delegier­
ten im Rahmen des 30. Deutschen
Hausärztetages den Chef des
­Bayerischen Hausärzteverbandes
Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller.
Neuer zweiter Stellvertreter ist Dipl.
med. Andreas Petri, Chef des Haus­
ärzteverbandes Sachsen-Anhalt,
dritter Stellvertreter ist der badenwürttembergische Hausärztechef
■
Dr. med. Berthold Dietsche.
Rechtsfragen
Inländerdiskriminierung
für Praktische Ärzte/Fachärzte
für Allgemeinmedizin
nach EU-Recht
>>> Die Mitgliedstaaten sind nach
Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 93/16/
EWG des Rates vom 05. 04. 1993 zur
Erleichterung der Freizügigkeit für
Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen nicht verpflichtet,
für den Zugang zu Arztstellen in der
Allgemeinmedizin die vor dem
01. 01. 1995 erlangte Zulassung zur
Ausübung der Tätigkeit als Praktischer
Arzt (heute Facharzt für Allgemeinmedizin) im Rahmen des nationalen
Gesundheitssystems als dem Erwerb
des Nachweises über die spezifische
Aus-/Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gleichwertig anzusehen.
Urteil des EuGH
18. 11. 2004 (C10/02 und C11/02)
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
Zeitpunkt der Entscheidung
bei Zulassungsentziehungen
>>> 1. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung sowohl bei vollzogenen als
auch bei nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum
Zeitpunkt der letzten Verwaltungs-
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet ein Seminar über Chancen der
neuen Kooperationsformen im Gesundheitswesen.
Termin:
Mittwoch, 21. November 2007 (18.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
Hotel Ochsen, Bürkstraße 59, 78054 Villingen-Schwenningen
Seminarinhalte:
• finanzielle und organisatorische Vorteile
der Kooperationsformen
• Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank VS-Schwenningen,
Frau Käfer, Telefon (0 77 20) 83 02-23.
512
ÄBW 10 • 2007
entscheidung (Entscheidung des
­Berufungsausschusses) maßgeblich.
Die Gerichte haben daher grundsätzlich alle vertragsärztlichen Pflichtenverstöße zu berücksichtigen,
die vor der Entscheidung des Be­
rufungsausschusses geschehen sind,
auch wenn sie von diesem nicht
­verwertet wurden.
2. Bei Zulassungsentziehungen ist
modifizierend zu Gunsten des betroffenen Vertragsarztes auch ein
­sogenanntes Wohlverhalten nach
­Ergehen der Entscheidung des Be­
rufungsausschusses zu berücksichtigen. Insoweit sind Änderungen des
Sachverhalts bis zur letzten mündlichen Verhandlung vorm Tatsachengericht zu beachten.
3. Ein Arzt, der bei konkreten Hinweisen auf eine unzureichende Qualität seiner Behandlungen (z. B. im Bereich Sonographie oder Radiologie)
jegliche Mitwirkung an der Klärung
des Sachverhalts verweigert und festgestellte oder zu vermutende Mängel
nicht abstellt, gefährdet seine Zulassung. Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung i.S.v. § 95
Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich,
dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete
Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen.
4. Bei der Bewertung, ob Äußerungen eines Vertragsarztes gegen­
über der KV als gewichtige Belege
für ein Fehlen seiner Eignung zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zu werten sind, ist zu
differenzieren. Handelt es sich zumindest potentiell um die Teilnahme
an der politischen oder gesundheitspolitischen Auseinandersetzung
oder wird, wenn auch möglicherweise in extrem überspitzter Form, eine
bestimmte sachliche Position der
Mitglieder und Organe der KV kritisiert, so liegt eine berechtigte Meinungsäußerung vor, die auch dem
Vertragsarzt nicht verwehrt ist. Erfolgt die Kritik aber in Form völlig
unsachlicher verbaler Attacken, so
tritt der Schutz durch Art. 5 GG zurück. Ebenso wenig sind herabsetzende Äußerungen gegen einzelne
Mitglieder der KV durch Art. 5 GG
geschützt.
Urteil des BSG
vom 20. 10. 2004 (B 6 KA 67/03 R)
Widerspruchs- und Klage­
befugnis gegen Zulassungsentziehung eines Partners
­einer Gemeinschaftspraxis
>>> Wird einem Mitglied einer
­ emeinschaftspraxis die Zulassung
G
entzogen, so haben dessen Partner
grundsätzlich keine Widerspruchsund Klagebefugnis. Eine Ausnahme
gilt nur dann, wenn der Bescheid
die Entziehung auf einen zurück­
liegenden Zeitraum vorsieht.
Urteil des BSG
vom 23. 02. 2005 (B 6 KA 69/03R)
Nebentätigkeit eines Vertragsfacharztes für Humangenetik
>>> 1. Übt ein Vertragsarzt
eine Nebentätigkeit von mehr als
13 Stunden wöchentlich in einem
Krankenhaus aus, steht er nicht in
ausreichendem Umfang für die
­kassenärztliche Versorgung zur
­Verfügung (§ 20 Abs. 1 Ärzte-ZV).
Dies gilt auch für Ärzte ohne
­häufigen Patientenkontakt (hier:
Facharzt für Humangenetik) und
auch dann, wenn die betreffende
Arztgruppe nicht der Bedarfs­
planung unterliegt.
2. Im Rahmen der Prüfung, ob die
Entziehung einer Zulassung verhältnismäßig ist, darf auch berücksichtigt werden, dass der Vertragsarzt
nach Beseitigung des Hindernisses
für die Zulassung jederzeit erneut
eine Zulassung beantragen kann,
weil es für die Arztgruppe keine
­Zulassungssperre gibt.
Urteil des LSG Rheinland-Pfalz
vom 07. 04. 2005 (L 5 KA 63/04)
Keine Kostenerstattung
für Vertrags(zahn-)arzt im
Konkurrentenwiderspruch
>>> Weist der Berufungsausschuss den Widerspruch eines
Vertrags(zahn-)arztes gegen die
­Zulassung eines Konkurrenten
­zurück, so kann der Widerspruchsführer nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Konkurrenten zur
Rechtsverteidigung im isolierten
Vorverfahren verpflichtet werden
(Abgrenzung zu BSG vom 18. 12.
1996 – 6 RKa 33/95 = SozR 3-1300
§ 63 Nr. 9).
Urteil des BSG
vom 31. 05. 2006 (B 6 KA 62/04 R)
Rechtsmittel gegen Fest­
stellung der Beendigung
einer Zulassung aufgrund
­Altersgrenze
>>> 1. Die Feststellung des Zulassungsausschusses, dass die Zulassung des Vertragsarztes gem. § 95
Abs. 7 SGB V zu einem bestimmten
Zeitpunkt endet, ist ein Verwaltungsakt gemäß § 31 SGB X.
2. Der Widerspruch gegen diesen
Verwaltungsakt hat aufschiebende
Wirkung (§ 96 Abs. 4 S. 2 SGB V).
Die aufschiebende Wirkung führt
dazu, dass die Behörde von den Wirkungen des Verwaltungsaktes nicht
Gebrauch machen darf. Dennoch
muss der Vertragsarzt seine Tätigkeit
einstellen, wenn die Altersgrenze
des § 95 Abs. 7 SGB V (Vollendung
des 68. Lebensjahres) erreicht wird.
Ungeachtet der aufschiebenden
Wirkung des Widerspruchs gegen
den feststellenden Beschluss des
Zulassungsausschusses tritt diese
Rechtsfolge kraft Gesetzes ein.
Beschluss des LSG NRW
vom 17. 05. 2005
(L 10 B 10/04 KAER)
Verzicht auf Zulassung
>>> Der Verzicht auf eine Zulassung
ist unwiderruflich wirksam, sobald
die KV/Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses das entsprechende Schreiben erhält. Die Situa­
tion ist vergleichbar mit der Kündigung einer Arbeitsstelle oder Wohnung. Dass die Zulassung für den
betreffenden Arzt de facto erst
nach Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres (hier Ende September)
erlischt, bedeutet nicht, dass der
Verzicht bis dahin widerrufen
werden kann.
Urteil des LSG BW
vom 16. 02. 2005 (L 5 KA 3191/04)
Erratum
STIKO: zwei Auffrisch­impfungen zu
Tetanus, Diphtherie und Pertussis
D
ie STIKO empfiehlt seit längerem
für Kinder mit 5 bis 6 Jahren eine erste
Auffrischimpfung gegen Tetanus,
Diphtherie und Pertussis (Tdap) sowie für
Kinder und Jugendliche (9 bis 17 Jahre) eine
weitere Auffrischimpfung gegen Tetanus,
Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis
(mit Tdap-IPV). In Folge eines technischen
Versehens sind die beiden empfohlenen
Auffrischimpfungen gegen Pertussis (ap) im
Impfkalender auf Seite 465, Heft 9/2007
des Ärzteblatt Baden-Württemberg nicht aufgeführt. Diese sollten in der Tabelle in gleicher
Weise wie für Tetanus und Diphtherie ergänzt
werden. Die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr jeweils 10 Jahre nach der letzten voran­gegangenen Dosis empfohlenen TdAuffrischimpfungen bleiben unberührt.
Wir bitten um Entschuldigung und freundliche
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Beachtung.
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20. Oktober von 10 00 bis 15 00 Uhr
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ÄBW 10 • 2007
513
Wirtschaft
Wissenswertes rund um die Immobilie
Günstige Zinsen sichern
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
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bw-bank.de
Der Einstieg in eine Immobilienfi­
nanzierung ist nach wie vor günstig:
Innerhalb der letzten sechs Monate
sind die Zinsen für Immobiliendar­
lehen mit zehnjähriger Festzinsbin­
dung von durchschnittlich effektiv
4,35 Prozent p.a. auf etwa fünf Pro­
zent gestiegen (Stand: 15. September
2007). Darüber, wie es mittelfristig
bei den Langfristzinsen weitergeht,
sind sich die Experten uneinig. In den
nächsten Monaten werden sich wohl
tendenziell auch die langfristigen
­Hypothekenzinsen nicht dem Trend
nach oben entziehen können.
Kultur im Siegfried-Häußler-Haus
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Bezirksdirektion Stuttgart –
gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Einladung zum Weihnachtskonzert
mit dem Stuttgarter Ärzteorchester
Dirigent: Dr. med. dent. Arnold Waßner
Freitag, den 14. Dezember 2007, 20.00 Uhr
im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Programm:
Johannes Brahms:
Konzert für Violine und Orchester D-Dur, op. 77
Pause
Georges Bizet:
Symphonie Nr. 1 C-Dur
Solistin:
Gabriele Turck, Violine
(Änderungen vorbehalten)
Der Eintrittspreis für dieses Konzert beträgt 10 Euro
für Erwachsene, für Kinder unter zwölf Jahren 5 Euro.
Wir senden Ihnen gerne die gewünschte Anzahl Karten zu.
Vorherige schriftliche Kartenbestellung ist unbedingt
erforderlich. Karten können unter Beifügung eines Verrech­
nungsschecks in entsprechender Höhe unter folgender
Anschrift bestellt werden:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Frau Ewert, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Konzertkarten
nicht zurücknehmen können.
514
ÄBW 10 • 2007
Trotz des Anstiegs von über
einem halben Prozent ist das Zins­
niveau im historischen Vergleich im­
mer noch niedrig. Geht die Kurve
weiter nach oben, schlägt sich dies
in einer deutlichen Mehrbelastung
auf die Finanzierung nieder. Es lohnt
sich also, sich für anstehende Fest­
zinsverlängerungen jetzt schon die
Zinsen zu sichern oder sogar Reno­
vierungen früher als geplant ins
­Auge zu fassen. Für die frühzeitige
Sicherung der Zinsen bieten Banken
ihren Kunden Angebote in Form von
Forwarddarlehen an. Kunden der
­Baden-Württembergischen Bank
(BW-Bank) können bis zu 36 Monate
vor Ablauf von Festzinsverträgen
ihre Anschlusskonditionen ver­
einbaren und damit von dem
noch günstigen Zinsniveau
­profitieren.
Minol Brunata – der Marktführer
für Heizkostenabrechnungen in
Baden-Württemberg – erstellt an­
hand der Angaben des Immobilie­
neigentümers einen preisgünstigen
verbrauchsorientierten Energieaus­
weis. Beim bedarfsorientierten Ener­
gieausweis ist oft eine aufwändige
und deshalb teurere Begutachtung
des Gebäudes durch einen dafür
­zugelassenen Energieberater erfor­
derlich. Eigentümer älterer Gebäude
sollten sich deshalb jetzt den
­wesentlich preisgünstigeren Ver­
brauchsausweis sichern.
Und noch ein Vorteil: ein bis
30. September 2008 ausgestellter
Energieausweis ist zehn Jahre
gültig. Weitere Informationen
zum Energieausweis:
www.energieausweis-minol.de.
Energieausweis für Gebäude
Staatliche Fördergelder
Ab Juli 2008 müssen Immobili­
enbesitzer von Wohngebäuden bis
Baujahr 1965 bei Verkauf oder Ver­
mietung einen Energieausweis vor­
legen. Für jüngere Immobilien gilt
dies erst ab Januar 2009. In dem
Ausweis ist zukünftig die Energie­
bilanz einer Immobilie dokumen­
tiert. Damit wird transparent, wo
die energetischen Stärken und
Schwächen eines Objekts liegen.
Die Bundesregierung erwartet über
den Energieausweis langfristig einen
positiven Effekt auf den Klimaschutz.
Immobilieneigentümer sollten sich
also noch intensiver als vielleicht
bislang mit dem Energiehaushalt
ihrer Gebäude beschäftigen.
Wer plant, seine Immobilie in den
nächsten Jahren zu vermieten
oder zu verkaufen, sollte sich am
besten schon jetzt über den Ener­
gieausweis informieren. Der Gesetz­
geber hat mit Verabschiedung des
Gesetzes eine Übergangsfrist bis
30. September 2008 eingeräumt,
in der alle Hausbesitzer frei
zwischen dem Verbrauchs- und
Bedarfsausweis wählen können.
Bei umfangreichen Bau- oder
Modernisierungsmaßnahmen ist
man selten in der Lage, das gesamte
Investitionsvolumen mit Eigen­
kapital abzudecken. In diesen Fällen
ist ein zuverlässiger und attraktiver
Finanzierungspartner gefragt.
Die VermögensManager der
BW-Bank prüfen bei jeder Finanzie­
rungsanfrage, ob öffentliche Förder­
mittel für das Vorhaben eingesetzt
werden können. Nachfolgend sind
die wichtigsten Förderprogramme
aufgeführt:
KfW-Wohneigentumsprogramm
Dieses Förderprogramm der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
dient der Finanzierung des Baus
oder des Erwerbs von selbst ge­
nutzten Eigenheimen und Eigen­
tumswohnungen. Es werden bis zu
30 Prozent der angemessenen Ge­
samtkosten finanziert, maximal
100 000 Euro. Besonderheit für
Familien in Baden-Württemberg:
Freigabe
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Wirtschaft
Wohnraum modernisieren
Das KfW-Darlehensprogramm
steht für die Sanierung oder Moder­
nisierung von selbst genutzten und
vermieteten Wohngebäuden zur Ver­
fügung. Besonders interessant ist die
Förderung von klimaschutzrelevanten
Maßnahmen durch Bundesmittel
(ÖKO-PLUS). Die Investitionskosten
werden bis zu 100 Prozent finanziert.
Die maximale Darlehenshöhe liegt
bei 100 000 Euro (STANDARD) bzw.
50 000 Euro (ÖKO-PLUS) pro Wohn­
einheit. Eine vorzeitige Rückzahlung –
auch in Teilbeträgen – ist jederzeit
­kostenlos möglich.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Dieses Förderprogramm der KfW
eignet sich für alle, die den Energie­
verbrauch ihrer selbst genutzten oder
vermieteten Wohngebäude entschei­
dend senken möchten – und das zu
sehr günstigen Konditionen. Finanziert
werden können bis zu 100 Prozent
der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilien­
häusern bzw. Eigentumswohnungen
in Wohneigentumsgemeinschaften
können neben der Kreditvariante
alternativ auch eine Zuschussvariante
nutzen.
Solarstrom erzeugen
Das KfW-Programm steht für
die Finanzierung von kleineren Investi­
tionen in die Errichtung und Erweite­
rung von Fotovoltaikanlagen zur
Verfügung. Finanziert werden Anlagen
bis zu einem Darlehensvolumen
von 50 000 Euro.
Ökologisch bauen
Das Programm dient der Finanzie­
rung für die Errichtung, die Herstellung
oder den Ersterwerb von KfW-Ener­
giesparhäusern 40 und Passivhäusern,
die aus Bundesmitteln in den ersten
zehn Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt
werden, sowie KfW-Energiesparhäusern
60. Außerdem wird der Einbau einer
Heizung auf der Basis erneuerbarer
­Energien gefördert, selbst wenn der
Neubau kein KfW-Energiespar- oder
Passivhaus ist. Eine vorzeitige Rück­
zahlung des gesamten Darlehens oder
in Teilbeträgen ist während der ersten
Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten
möglich.
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dem günstigen
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Wichtig:
Bei den öffentlichen Förderprogram­
men ist der Kreditantrag immer vor
­Beginn des Vorhabens zu stellen. Um­
schuldungen und Umfinanzierungen
sind nicht möglich. Außerdem ist zu
­beachten, dass die Antragstellung
nicht direkt über die Förderinstitute
(z. B. KfW, L-Bank), sondern stets über
eine Hausbank erfolgt. Die Vermögens­
Manager der BW-Bank informieren
ausführlich über mögliche Förder­
programme, die Voraussetzungen,
den Umfang der Förderungen und die
aktuellen Konditionen.
Haftung bei Hausverkauf
Wer ein gebrauchtes Haus verkauft, haftet nicht immer für schwere
Mängel. Das trifft nach einem Urteil
des Oberlandesgerichts Bamberg zu­
mindest dann zu, wenn im Vertrag
ein Mängelausschluss vereinbart ist
und dem Verkäufer keine arglistige
Täuschung nachgewiesen werden kann.
In dem vorliegenden Fall ging es um
so genannten Lochfraß im Dachstuhl,
den der Käufer eines älteren Hauses
vier Jahre nach Erwerb entdeckt hatte.
Der Käufer blieb auf den Sanierungs­
kosten sitzen.
1,4 % Gebühr
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Weniger ist bei uns viel mehr!
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Im Rahmen ihres Programms
„Wohnen mit Kind“ verbilligt die
Landeskreditbank Baden-Württemberg
(L-Bank) in Kooperation mit der KfW
die günstigen KfW-Konditionen für
Antragsteller mit mindestens einem
minderjährigen Kind um nochmals
0,20 Prozentpunkte.
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Mitglied im Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen
ÄBW 10 • 2007
Buchbesprechungen
Medizinisches Lexikon der
­Arbeitsmedizinischen Unter­
suchungen – Ärztliche Unter­
suchungen im Arbeitsverhältnis
Thomas Giesen, 1. Auflage 2007,
ISBN 978-3-87247-701-9, Gebunden,
544 Seiten, 88,– Euro
Die Veranlassung Arbeitsmedizi­
nischer Untersuchungen basiert
­zumeist auf Rechtsvorschriften und
hat damit eine grundsätzlich andere
Basis als die Untersuchungen beim
niedergelassenen Arzt oder in der
Klinik. Deswegen wird vom durch­
führenden Arzt nicht nur medizi­
nischer Sachverstand verlangt,
­sondern darüber hinaus sind auch
Kenntnisse der einschlägigen legis­
lativen Regeln und der präventiv
und politisch erwünschten Schutz­
ziele erforderlich.
Diese Schnittstelle nun überbrückt
das von Herrn Giesen vorgelegte
­Lexikon. Giesen ist wohl wie kein an­
O4HOMAS'IESEN
O4HOMAS'IESEN
-EDIZINISCHES
,EXIKON
DER!RBEITSMEDIZINISCHEN
5NTERSUCHUNGEN
_RZTLICHE5NTERSUCHUNGENIM!RBEITSVERHiLTNIS
O%IGNUNG
O6ORSORGE
O"EGUTACHTUNG
'ENTNER6ERLAG
derer, auf Grund seiner Ausbildung
und seines beruflichen Werdegangs
als langjähriger Leiter des Referates
Arbeitsmedizin beim Bundesministe­
rium für Arbeit und Soziales, in der
Lage, mit großem Sachverstand
und didaktischem Geschick das ent­
sprechende Wissen zu vermitteln.
Datenschutz in der Arztpraxis
Leserbrief
Bezug nehmend auf den Beitrag
„Besinnung auf unsere Stärken:
Wirksame Strategien“ (ÄBW 08/07)
Dem Artikel „Besinnung auf unsere Stärken:
Wirksame Strategien“ von Herrn Kollegen Bavastro ist
voll und ganz zuzustimmen. Es ist beachtlich und
­lobenswert, dass das Amtsblatt der Körperschaften
­einen solchen Artikel veröffentlicht! Wir müssen endlich
wegkommen von einem falsch verstandenen Samariter­
denken und unsere Rolle als Marktmacht begreifen,
da im Gesundheitswesen ja von Politik und Kassen
­offensichtlich nur noch ein betriebswirtschaftlich und
wettbewerbs­bestimmtes Denken und Handeln zu
­aufoktroyierten Dumpingpreisen gefordert wird.
Wieso sind wir als Ärzteschaft immer noch so dumm,
uns das alles gefallen zu lassen und uns erheblich unter
Wert zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen?
Dr. med. Wolfram Langer,
89150 Laichingen
516
ÄBW 10 • 2007
Ein Leitfaden für den Umgang
mit Patientendaten
A. Höpken, H. Neumann, 1. Auflage
2007, 90 Seiten, broschiert, DIN A4,
29,80 Euro, Frechen: DatakontextFachverlag, ISBN 978-3-89577-435-5
Die Erstauflage des Leitfadens
Datenschutz in der Arztpraxis
wendet sich insbesondere an
kleinere Praxen, die keinen Daten­
schutzbeauftragten bestellen müs­
sen. Der Leitfaden soll dem Praxis­
inhaber und seinem Mitarbeiterteam als praxisorientierter und
verständlicher Einstieg in das Thema
„Datenschutz in der Arztpraxis“
dienen. Neben der Darstellung der
gesetzlichen Grundlagen und kon­
kreter Tipps für den Praxisalltag wird
auch das Thema EDV in der Praxis
zum Beispiel durch Hinweise zum
E-Mail-Verkehr, zum Passwortschutz und zu Praxisnetzwerken
­dargestellt. Ein Kapitel über die
Grundstrukturen der geplanten
Ihm gelingt es in außerordentlich
klarer und gut strukturierter Art
und Weise, diese komplexe Thematik
für die Anwender und Umsetzer ar­
beitsmedizinischer Untersuchungen
transparent zu machen. Das Inhalts­
verzeichnis reicht von grundsätz­
lichen Ausführungen über „Ärztliche
Untersuchungen im Arbeitsverhält­
nis“ bis zu den medizinisch-wissen­
schaftlichen Begründungen für
die einzelnen Untersuchungen in
Zusammenhang mit spezifischen
Einwirkungen am Arbeitsplatz.
Wer arbeitsmedizinische Unter­
suchungen nicht nur einfach durch­
führen will, sondern das auch mit
„Verstand“ machen möchte, der
kommt um dieses Buch nicht herum.
Das Lexikon ist Muss nicht nur
für den kritischen Arbeitsmediziner,
sondern auch für die anderen
Akteure im Gesundheits- und
Arbeitsschutz.
M. Kentner
Karlsruhe
E­ lektronischen Gesundheitskarte
rundet das Werk ab.
In der Überblicksdarstellung werden
die Themen Schweigepflicht und
Datenschutz mit allen für den
­Praxisalltag relevanten und wesent­
lichen Facetten dargestellt. Jedes
­Kapitel schließt mit Wiederholungs­
fragen zum Thema, so dass die
­Nutzung des Leitfadens sich auch
gut für Mitarbeiterschulungen eig­
net. Positiv fällt das Glossar auf, das
die Begrifflichkeiten definiert und
das detaillierte Stichwortverzeichnis,
das die Suche nach einem bestimm­
ten Themenbereich sehr erleichtert.
Für den Praxisalltag eine sicher sinn­
volle Anschaffung.
Ulrike Hespeler
Juristische Geschäftsführerin
Landesärztekammer Baden-Württemberg
97
Ethik in der Medizin
Dr. med. Werner Geigges
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med. Georg
Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Schleichstraße 8,
72076 Tübingen
Was ist ein guter Arzt? –
Die Perspektive
einer Integrierten Medizin
J
ede Diskussion über die Entwicklung der Medizin
muss mit der Frage beginnen: Was ist ein guter Arzt? Eine
kurze Antwort könnte lauten: ein guter Arzt kann eine
Krankengeschichte erheben, die zwischen ihm und seinen
Patienten eine gemeinsame Wirklichkeit aufbaut, in der
Verstehen und Vertrauen die Grundlage für ein diagnostisches und therapeutisches Bündnis schaffen [11].
Weshalb stößt die Frage nach Kriterien für einen guten
Arzt sowohl in medizinischen Publikationen [3] wie auch
in der öffentlichen Presse auf lebhaftes Interesse?
Ist es nicht ausreichend, dass seit mehr als 10 Jahren
namhafte Zeitschriften regelmäßig Rankings der besten
deutschen Ärzte veröffentlichen, die den Patienten zur
Orientierung bei der Arztsuche helfen sollen? Gleichzeitig geht es im aktuellen öffentlichen Diskurs der Schulmedizin doch eher um eine starke Normierung ärztlichen
Handelns: Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften,
Prinzipien der auf Evidenz basierten Medizin (EbM), ausgearbeitete, standardisierte Behandlungspfade, DiseaseManagement-Programme (DMP), Fallpauschalen oder
­Diagnosis Related Groups (DRG). Mit diesen Normierungen
verbunden ist die Hoffnung auf maßgeschneiderte The­
rapien, möglichst auf Grundlage der individuellen,
­genetischen Signatur des Krankheitsgeschehens. Diese
modernen Steuerungsinstrumente sollen die Basis einer
zukünftigen Medizin bilden, in der die Beziehung zwischen
Arzt und Patient tendenziell eher automatisiert und digitalisiert gesteuert wird. Folgt man diesen Maßstäben, so
würde sich die Qualität ärztlichen Handelns künftig vor
allem daran festmachen, wie umfassend und konsequent
Ärzte diese Behandlungsalgorithmen beherrschen und
umsetzen können.
Die anhaltende Aktualität der Frage nach dem guten
Arzt ist, so lässt sich zumindest vermuten, vor allem Ausdruck eines zunehmenden Unbehagens an diesem modernen Medizinbetrieb, sowohl auf Patienten- wie auch auf
Arztseite, und dies ungeachtet aller medizinischer Fortschritte und enormen Erfolge der Schulmedizin in den
vergangenen Jahrzehnten. Auch aus der Patientenperspektive [9] sind es vor allem drei Aspekte, an die mit der
Frage nach dem guten Arzt in mahnender Weise erinnert
wird: zum einen die moralische Verantwortung des Arztes
und das Bewusstsein auch für die Grenzen der Medizin und
518
ÄBW 10 • 2007
des Lebens, zum anderen der fürsorgliche Aspekt ärztlichen Handelns und schließlich die Forderung nach hoher
fachlicher Kompetenz und Transparenz des eigenen
­Wissens und der eigenen Entscheidungen dem Patienten
gegenüber.
Das Unbehagen auf Patientenseite dokumentierte sich
in einer umfangreichen Studie des Instituts für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (zit. n. DÄB,
Heft 49/2005): nur 16 Prozent der in Deutschland befragten
Patienten gaben an, das System funktioniere „alles in allem
nicht schlecht.“ Gut ein Drittel der Befragten halten die
hiesige Gesundheitssicherung für explizit reformbedürftig.
61 Prozent kritisieren die Arzt-Patienten-Kommunikation.
Indirekte Indikatoren der Patientenunzufriedenheit sind
auch die häufig parallele Behandlung überwiegend
­chronisch Kranker durch die so genannte KomplementärMedizin und die Problematik der Non-Compliance vieler
Patienten. Beides verbunden mit extrem hohen finan­
ziellen Ausgaben.
Auf Seiten der Ärzte wurde die Unzufriedenheit
am gegenwärtigen medizinischen System im Rahmen
der Ärztestreiks 2005/2006 erstmalig auch öffentlich
breit thematisiert. Die zunehmende Unzufriedenheit
vieler Ärzte mit ihrer beruflichen Situation geht
weit über rein ökonomische Aspekte sowie Arbeitszeitregelungsprobleme hinaus. B. Lown, der große
US-amerikanische Kardiologe sieht Ärzte zunehmend als „Produkt einer technologischen Verbraucherkultur“ [10].
All diese Überlegungen waren für Thure von Uexküll
(1908 bis 2004), ehemals Ordinarius für Innere Medizin an
den Universitäten Ulm und Gießen, Ausgangspunkt eines
lebenslangen Engagements für eine Humanmedizin als
Integrierte Medizin. Für Thure von Uexküll war die Krise
der Medizin „eine Krise ihrer Philosophie, die dem Arzt
einseitige Modelle und Konzepte für seine Empirie vorschreibt“ [11].
Er kritisierte, dass die Entwicklung der Medizin zu
Spezialisten für Körperkrankheiten und Spezialisten für
Seelenkrankheiten führte und dass dadurch die Tatsache aus dem Blick geraten sei, dass bei jeder Krankheit somatische, psychische und soziale Probleme
des Kranken individuell sehr verschieden ineinander
greifen.
Ethik in der Medizin
Modellaspekte Integrierter Medizin
1. Wirklichkeit als Konstrukt –
Wissenschaftliche Modelle als Konstrukte
zur Beschreibung von Lebenswirklichkeit
Eine wichtige Entdeckung der Quantenphysik des
20. Jahrhunderts war die Tatsache, dass der Beobachter
das beobachtete Phänomen nicht als objektive Wirklichkeit zu beschreiben in der Lage ist, sondern es in eine
Form bringt, die seiner Fragestellung und seiner Mög­
lichkeiten einer Beantwortung entspricht. Für die wissenschaftlich fundierte Medizin ist daher ein Bewusstsein
für die Grenzen unserer Erkenntnisse über den Menschen
und seine Krankheiten notwendig. So läuft eine Evidenz
basierte Medizin Gefahr, dass durch das damit verbundene
eng definierte Forschungsdesign kontrollierter, randomisierter und doppelblinder Studien, im Vergleich zur komplexen Praxis der Alltagsmedizin, Artefaktwelten geschaffen werden, die dann untersucht werden, mit der problematischen Überzeugung, so gewonnene Ergebnisse auf
die komplexe klinische Praxis eins zu eins übertragen zu
können.
Die Frage, ob ein spezielles theoretisches Modell der
Medizin gegenüber einem anderen die Krankheitswirklichkeit besser, objektiver und wirklichkeitsnäher abbildet,
muss abgelöst werden von einer eher dekonstruktivistischen Sicht: In welcher konkreten, spezifischen und medizinischen Behandlungssituation ist welches Modell für den
individuellen Patienten am ehesten hilfreich, und welche
konkreten Konsequenzen und ethischen Implikationen
ergeben sich aus diesem Modell?
2. Vom biomedizinischen „Maschinen“Modell des Körpers zur bio-psycho-sozialen
Vorstellung von Krankheit
Der System-Begriff ist grundlegend für unser modernes Medizinverständnis, wir sprechen vom Immun-System,
Herz-Kreislauf-System usw. Dabei müssen wir uns verdeutlichen, dass auch der System-Begriff lediglich ein Konstrukt
darstellt. Im traditionellen Modell der Biomedizin stellen
wir uns vereinfacht den Organismus bzw. Körper als
­offenes System vor, in das wir durch unsere Interventionen
zielgenau eingreifen können und Störungen im Betriebssystem (auf zellulärer- bzw. Organebene, oder zwischen
den Organsystemen) erkennen und „reparieren“ können,
möglichst ohne Mitarbeit des Patienten, auf die meist
ohnehin kein Verlass ist.
Krankheitssymptome sind in diesem Modell Wirkungen im Körper verborgener Ursachen (biomechanische- und biochemische Prozesse), die der Arzt auffinden
und möglichst kausal beseitigen muss.
Mit dieser Wirklichkeitskonstruktion gelang der Biomedizin ein Siegeszug in der Behandlung vieler akuter Erkrankungen durch immer komplexere interventionelle Therapie-Methoden. Bei chronischen Erkrankungen erweist sich
dieses Modell jedoch als dringend ergänzungsbedürftig
und trägt mit bei zu klassischen klinischen Sackgassen
in der Behandlung chronisch kranker Menschen und
wird damit teilweise selbst zum Teil des Chronifizierungsprozesses.
Auch für Patienten hat dieses „Defekt-ReparaturModell des eigenen Körpers“, mit der Möglichkeit
zur quantifizierenden Objektivierung und Kontrolle eine
hohe Attraktivität: ein Maschinendefekt kann von geschickten Handwerkern immer wieder repariert werden,
existentielle Ängste und Todesbedrohungen können
­abgewehrt werden.
Ein 56 jähriger Patient mit einer jahrzehntelangen chronischen Schmerzerkrankung, der zwischenzeitlich mit allen
verfügbaren Analgetika, aber auch verschiedensten Antiphlogistika unter Einschluss von Cortison und Methotrexat
behandelt worden war, ohne dass jemals klare somatische
Befunde vorlagen, beginnt das Sprechstundengespräch mit
den Worten: „Ich bin austherapiert!“ und übergibt mir einen
dicken Leitz-Ordner mit Bescheinigungen und wechselnden
unklaren medizinischen Befunden und Behandlungen.
Er drückt dieses Bedürfnis nach klarer Ortung seiner „Be­
triebsstörung“ sehr eindrucksvoll aus: „Schon mit 15 Jahren
dachte ich, bei den massiven Schmerzen, unter denen
ich leide, muss bei der umfangreichen medizinischen und
apparativen Diagnostik doch etwas aufleuchten!“
In der Tat verdankt die moderne Neurobiologie ihre
ungebremste Popularität vor allem der Macht der bunten
Bilder, die mit Hilfe der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) und der Positronenemissionstomographie (PET) Einblicke in die Anatomie, den Stoffwechsel und
die Neurochemie des menschlichen Gehirns erlauben.
Auch die höchsten mentalen Leistungen des Menschen,
das Denken, Lügen, Glauben, Hoffen und Lieben harren
der baldigen Enträtselung durch die Neurowissenschaft.
Van Elst [4] warnt vor der trügerischen Evidenz solcher
Bilder: „In Wirklichkeit handelt es sich um komplexe
­mathematische Konstrukte“. Er fordert daher intensive
Anstrengungen zur Weiterentwicklung einer Theorie des
menschlichen Geistes, unter Einbeziehung der Geisteswissenschaften, um die zahlreichen empirischen Befunde,
die die bildgebende Forschung erhebt, angemessen interpretieren zu können.
Im Schatten der Schulmedizin, mit ihrem bio-medizinischen Paradigma, entwickelte sich auf der Basis sozialwissenschaftlicher und insbesondere psychologischer
Forschung ein anderes System-Modell für Diagnostik und
Therapie verschiedener Krankheitssymptome. Der dazugehörige Systembegriff geht vom Organismus als „operant
geschlossenem System“ aus, d. h. alle Einwirkungen auf
den Organismus werden von diesem selbstreferentiell
gedeutet und erhalten eine spezifische Bedeutung aufgrund seiner ganz subjektiven Wirklichkeit und individuellen Lebensgeschichte, und sind daher dem Beobachter
von außen nicht direkt zugänglich.
Es handelt sich nicht mehr um eine lineare Ursacheund Wirkungskausalität im Sinne eines Mechanismus,
sondern um eine Zeichenbeziehung: Zeichen stehen
für etwas, ein Objekt, eine Ganzheit, die uns nicht direkt
zugänglich ist und bedürfen eines Interpretanten,
der zwischen diesem Zeichen (z. B. einem Krankheits-
ÄBW 10 • 2007
519
Ethik in der Medizin
Symptom) und dem Objekt (z. B. einer Krankheits-Entität)
vermittelt. Krankheitssymptome sind nach diesem Modell
Zeichen für Passungsstörungen in der Beziehung Organismus und Umwelt. Um Hypothesen über „operant
­geschlossene Systeme“ zu gewinnen, bedarf es statt der
bio-mechanischen Intervention der Kommunikation,
dem Bemühen, gemeinsame Wirklichkeiten zwischen Arzt
und Patient aufzubauen. Dieses Modell des Organismus
als „operant geschlossenem System“ gilt nicht nur für
psycho-soziale Wirklichkeiten, sondern kann sehr erfolgreich auch auf der biologischen Systemebene angewandt
werden. G. Bateson [2] verstand lebende Systeme stets
als Einheiten aus Organismus und Umwelt. Gerade die
moderne Molekularbiologie macht deutlich, dass enge
Wechselwirkungen bestehen zwischen Umweltbedingungen und Genregulation.
Neben der Komplementär-Medizin hatte vor allem die
psychosomatische Medizin immer die „Vision“, eine ganzheitliche, d. h. nicht-dualistische Heilkunde zu werden.
Bereits G. L. Engel formulierte diese Mission als Forderung
nach einer bio-psycho-sozialen Medizin, die somatische,
psychische und soziale Probleme des Kranken nicht
nur additiv als Angelegenheit verschiedener Disziplinen
versteht, sondern „integriert“ als einander ergänzende
Aspekte eines kranken Menschen.
Nach diesem umfassenden System-Modell gliedert
sich der Organismus als Gesamtsystem in zahlreiche Subsysteme, die durch permanente Auf- und Abwärtseffekte
rekursiv miteinander verbunden sind.
Für die ärztliche Praxis ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, sich auf dem Boden der verschiedenen Modelle
fundiertes Wissen anzueignen, umfassende Landkarten
für die Krankheitswirklichkeit unserer Patienten zu ent­
wickeln, im Sinne bio-psycho-sozialer Modelle und in
einem selbstreflexiven und kritischen Diskurs immer
­wieder neu zu entscheiden, welche Systemebene aktuell
für die Behandlung des konkreten Patientenleidens am
wichtigsten ist.
Beispiele für den dynamischen Wechsel unterschiedlicher
Modellaspekte [8]: Im chirurgischen Behandlungsprozess
sind grundlegend eine Indikationsphase, eine Operationsphase und ein postoperative Phase zu unterscheiden. In der
Indikationsphase sind neben den vielfältigen Untersuchungen und der eingehenden Informationen über Befund
und Diagnose vor allem die Aufklärung über Notwendigkeit,
Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Möglichkeiten des
operativen Vorgehens sowie ein sorgfältiges Abwägen des
Risikos wichtig. Der Wandel hin zu einem „informed consent“,
der zunehmenden Patientenautonomie, was eine stärkere
Einbindung des Patienten in die Entscheidungsfindung bedeutet, setzt eine kommunikative Abstimmung zwischen
den Wirklichkeitskonstruktionen von Chirurg und Patient
voraus.
In der anschließenden Operationsphase rückt die eigentliche Arzt-Patienten-Beziehung in den Hintergrund, es dominiert das pragmatische Realitätsprinzip mit dem Konstrukt
des menschlichen Körpers als offenes System, in das der
Operateur biomechanisch eingreift.
In der postoperativen Phase geht es um die Schilderung
des Operationsverlaufs mit eventuellen Komplikationen in
520
ÄBW 10 • 2007
einer für den Patienten verständlichen Form und Erklärung
der daraus resultierenden Konsequenzen, z. B. um die Mitteilung einer Krebsdiagnose, die daraus resultierende Prognose
bzw. die postoperativ notwendig werdenden Behandlungsschritte bzw. funktionellen Einschränkungen. In dieser Phase
ist wiederum kommunikative Abstimmung unerlässlich,
im Sinne einer partiell gemeinsamen Wirklichkeit zwischen
Patient und Arzt, sie ist Voraussetzung für eine erfolgreiche
Krankheitsbewältigung bzw. eine gute Compliance.
Mit den unterschiedlichen theoretischen Modellen
unseres ärztlichen Handelns sind auch ethische Aspekte
verbunden; so wies W. Bartens [1] auf einen Zusammenhang zwischen der vermuteten Mitwirkung von Sport­
medizinern der Universitätsklinik Freiburg an systema­
tischem Doping von Spitzensportlern und dem vor­
herrschenden biomedizinischen Maschinen-Paradigma
der Medizin hin.
Beide System- bzw. Symptom-Aspekte – Symptome
als Hinweis auf eine im Körper verborgene Ursache,
die es zu finden und zu beseitigen gilt bzw. Symptome
als Zeichen für eine Passungsstörung in der OrganismusUmwelt-Beziehung – mit den damit verbunden ärztlichen
Wirklichkeitskonstruktionen sind für ein sinnvolles
ärztliches Handeln unabdingbar. Jede konkrete Behandlungssituation erfordert eine neue Gewichtung der
Bedeutung beider Erkenntnisse und Handlungsmodelle
in Bezug auf den individuellen Patienten und seine
Störungen.
Die Integration beider Modelle in unseren ärztlichen
Alltag lässt eine höhere Zufriedenheit bei Ärzten und
­Patienten sowie eine höhere Effektivität und Qualitätssteigerung unserer Arbeit sowie auch einen ökonomischen
Nutzen erwarten [7]. Chronifizierung ist so nicht länger
ausschließlich eine der Natur der Krankheit innewohnende
Eigenschaft, sondern eng mit den Einschränkungen
­unserer Modell-Landkarten verbunden.
Im jahrzehntelangen Krankheits- und Behandlungsverlauf des o. g. chronischen Schmerzpatienten Herrn A. dauerte es über 30 Jahre, ehe die Behandlung nach dem Maschinen-Paradigma ergänzt wurde durch Einbeziehung psychosozialer Umweltaspekte und Wechselwirkungen zwischen
Organismus und psycho-sozialer Umwelt.
Zur Reflektion des notwendigen dynamischen Wechsels unserer Modell-Landkarten wurde in der Integrierten
Medizin eine eigene Methode der Fallarbeit entwickelt, die
Reflektierte Kasuistik [6].
3. Von der subjektiven Wirklichkeit
zur gemeinsamen Wirklichkeitskonstruktion
in der Arzt-Patienten-Beziehung
Als zentrale Schwachstelle im deutschen Gesundheitssystem stellen sich in zahlreichen Untersuchungen zur
Patientenzufriedenheit Defizite in der Arzt-PatientenKommunikation heraus. Oberstes Ziel der Kommunikation
ist dabei nicht das Aufnehmen von Fakten, sondern das
Schaffen einer gemeinsamen Wirklichkeit. Die dafür notwendigen komplexen kommunikativen Abstimmungs­
prozesse zwischen Arzt und Patient erfordern eine ent­
Ethik in der Medizin
sprechende kommunikative Kompetenz, die für jeden Arzt
erlernbar ist und trainiert werden kann. Erforderlich ist
eine Haltung respektvoller Neugierde, verbunden mit dem
Vertrauen in die prinzipielle Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstregulation lebender Systeme. Notwendig
ist ein offener Gesprächsraum, in dem narrative Wirklichkeiten des Patienten und seiner Familie sich entfalten
können, und in dem Interesse für die subjektiven Gesundheits- und Krankheitsvorstellungen des Patienten besteht.
Die Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Eigenkompetenz und eine intensive Auftragsklärung zur Entwicklung konkreter Behandlungsziele sind ebenso Schritte in
diesem kommunikativen Prozess, wie die RessourcenAktivierung (im Sinne sozialer Unterstützung) und Akti­
vierung eigener Lösungskompetenzen beim einzelnen
Patienten, aber auch in seinem sozialen Netzwerk bzw. in
der Familie. Bei anhaltend hoher Inzidenz psychischer und
psychosomatischer Erkrankungen in Haus- und Facharztpraxen ergeben sich als Folge kommunikativer Defizite in
der Arzt-Patienten-Beziehung seit Jahren erschreckende
Mängel in der Diagnostik und Behandlung dieser Krankheitsbilder. Auch für den Verlauf und die Prognose körperlicher Erkrankungen konnte ein Zusammenhang mit
Ängsten und Depressivität gut gesichert werden. Danach
findet sich z. B. bei einer manifesten Depression ein etwa
2,5fach erhöhtes relatives Risiko für Herzinfarkt oder
­kardiovaskulären Tod und Depressionen erweisen sich –
unabhängig vom Lebensstil – als prognostisch wesentliche
postinfarzielle Risikofaktoren.
Patienten-Compliance, bisher verstanden als Grad,
in dem das Verhalten eines Patienten den ärztlichen Verordnungen entspricht, wird im Rahmen kommunikativer
Abstimmungsprozesse zu einem interaktionellen Ge­
schehen, bei dem sich bestimmte Überzeugungen des
Patienten mit denen anderer Familienmitglieder und dem
medizinischen System verschränken und als Ausdruck
­einer gelungenen Passung zu gemeinsamen Wirklichkeitskonstruktionen und gemeinsamen Handlungsprozessen
führen.
Reformen, die den Wandel vom „Akzeptierenden zum
Bestimmenden“ Patienten vorantreiben sollen (Shared
Decision Making), werden zwar von Politikern sowie
Patienten- und Ärztevertretern gefordert oder zumindest
wohlwollend unterstützt, häufig wird dabei aber nicht
berücksichtigt, dass eine partizipative Entscheidungs­
findung in der Medizin, neben einer kommunikativen
Kompetenz auf Seiten der Ärzte, auch Zeit in Anspruch
nimmt, die entsprechend vergütet werden muss. Ein
­anderes Missverständnis besteht in der einseitigen Beschreibung des Patienten als Kunden, dem nun ent­
sprechende Rechte zugesprochen werden: Er darf aus­
wählen, verlangen, bewerten, klagen. Dabei wird leicht
übersehen, dass sich ein kranker Mensch von einem Kunden in allen ­ wesentlichen Punkten fundamental unterscheidet. Patienten mit schweren Erkrankungen wünschen
sich am häufigsten eine gemeinsame Entscheidung [5].
Der Anteil der Patienten, die wollen, dass der Arzt ent­
scheidet, steigt mit der Schwere der Erkrankung ebenfalls.
Die prinzipielle Unsicherheit medizinischen Urteilens,
die Begrenztheit des verfügbaren Wissens, wie auch die
Komplexität des individuellen Krankheitsgeschehens,
­sowie die Bereitschaft des Arztes, in einem vertrauensvollen Bündnis mit dem Patienten die Verantwortung
für die Folgen der Behandlung zu übernehmen, all dies
legitimiert erst die ärztliche Intervention. Hier spielt das
individuelle Gewissen des Arztes eine zentrale Rolle gegenüber allgemeinen Qualitätsstandards, Behandlungspfaden und einer zunehmenden Bürokratisierung und
Verrechtlichung. In einer Medizin als Subsystem liberaler
Marktwirtschaft und einer zunehmend starken öko­
nomischen Orientierung von Krankenhäusern und Uni­
versitätskliniken mit allgemeinen Ethikstandards, droht
diese individuelle, ethische Verantwortung des Arztes an
Bedeutung zu verlieren.
Bei dem kommunikativen Abstimmungsprozess zwischen Arzt und Patient mit dem Ziel gemeinsamer Wirklichkeiten eröffnen sich neben dem hohen diagnostischen
Stellenwert, im Rahmen einer bio-psycho-sozialen Anamnese, auch wertvolle therapeutische Möglichkeiten: Eine
gelingende Arzt-Patienten-Beziehung bedeutet einen
wichtigen heilenden Faktor dem Krankheitsgeschehen
gegenüber. Zahlreiche Befunde aus der PlaceboForschung belegen, wie positive Erwartungshaltungen
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ÄBW 10 • 2007
521
Ethik in der Medizin
von Patienten Selbstheilungskräfte des Organismus mobilisieren können, indem Hoffnung und Zuversicht bio­
chemische Zeichenprozesse im Gehirn aktivieren und z. B.
körpereigene Endorphine an die Gehirnrezeptoren binden.
Aus der Salutogenese-Forschung wissen wir ebenfalls seit
langem, dass Faktoren wie ein umfassendes Verständnis
des Patienten für seine Situation und seine Krankheit, die
Selbstwirksamkeit, d. h. eigene Möglichkeiten den Krankheits- bzw. Gesundungsprozess mit zu beeinflussen, und
die Überzeugung der Sinnhaftigkeit ärztlicher und eigener
Bemühungen die Selbstheilungskräfte des Organismus
in starker Weise zu mobilisieren vermögen. Defizite in
der Arzt-Patienten-Kommunikation können umgekehrt
im Sinne sogenannter Nocebo-Effekte das Leiden von
Patienten verschlimmern oder ganz neue Symptome erzeugen, indem sie beängstigend und entmutigend wirken.
Integrierte Medizin ist in diesem Sinne stets auch Beziehungs-Medizin. Ärzte werden für ihre Patienten häufig
Substitut für eine soziale Umwelt, als Voraussetzung
für Hoffnung, Vertrauen und Mut zu eigener autonomer
Lebensgestaltung, aber stets auch mit der Gefahr von
Abhängigkeit und Missbrauch und zwar von beiden Seiten.
In Folge der zunehmenden Mobilität und Verschiebung
der Alterspyramide unserer Bevölkerung, mit zunehmender sozialer Isolierung, ersetzen Ärzte vor allem in
Allgemeinpraxen immer häufiger das soziale Netzwerk
und soziale Unterstützungssysteme ihrer Patienten. Hier
sind zukünftig sicher Vernetzungsbemühungen medizinischer Praxen mit Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialarbeit
und anderen sozialen Einrichtungen wesentlich. Andererseits liegt seitens der Ärzte, z. B. durch ökonomische Abhängigkeit, die Versuchung sehr nahe, etwa im Rahmen
einer IGEL-Medizin als umfassender Dienstleister ihre
Patienten zu versorgen und auch gesunde Lebensbedürfnisse finanziell für sich nutzbar zu machen; die Grenze
zwischen Krankenversorgung und Wellness-Management
löst sich dadurch immer mehr auf.
Die Bedeutung der subjektiven Wirklichkeit von Arzt
und Patient, als Ausgangspunkt für gemeinsame Wirklichkeits-Konstruktionen, schließt ausdrücklich auch die Verantwortung des Arztes für seine eigene individuelle
Wirklichkeit mit ein. In der Arzt-Patienten-Interaktion
bringen uns Patienten, ihren Bedürfnissen und Verhaltensmöglichkeiten entsprechend, in Form. Wir begegnen
Aspekten ihrer Lebensgeschichte, Enttäuschungen und
Erfahrungen in früheren Beziehungen, aber auch Mustern
und Erfahrungen der eigenen Biographie und unterschiedlichen Gefühlen, die es wahrzunehmen und zu reflektieren
gilt. In Studien zur Versorgungsforschung, mit Einsatz von
Scheinpatienten in Arztpraxen, wird immer wieder deutlich, dass Ärzte von Gefühlen (z. B. Ängsten) ihrer Patienten
stark beeinflusst werden und sich veranlasst sehen, zu
handeln, obwohl ernsthafte Warnzeichen in den Krankheitsgeschichten völlig fehlten. Verantwortung für die
eigene subjektive Wirklichkeit muss für Ärzte jedoch
auch die Sorge um die eigene Gesundheit, das eigene
Wohlbefinden und die eigene persönliche und ökonomische Sicherheit bedeuten. In Studien zur Ärztegesundheit erweisen sich Ärzte immer wieder neu als besondere
Risikogruppen, etwa im Hinblick auf Depressionen, Ab­
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Werner Geigges
Reha-Klinik Glotterbad
Gehrenstraße 10
79286 Glottertal
522
ÄBW 10 • 2007
Der Autor
Dr. med. Werner Geigges
– Facharzt für Innere Medizin, Psychotherapeutische
Medizin und Physikalische
und Rehabilitative Medizin
– Seit 1994 Chefarzt der
Reha-Klinik Glotterbad/
Fachklinik für Psychosomatik, Psychotherapeutische
und Innere Medizin
– Lehrbeauftragter für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin an der Universität Freiburg
– Sprecher der Thure von Uexküll-Akademie für
­Integrierte Medizin (AIM)
– Leiter des Freiburger Familientherapeutischen
­Arbeitskreises
hängigkeitserkrankungen oder Burnout-Syndrome. Langfristig kann es keine patientenorientierte Medizin geben,
die nicht auch die Situation des Arztes in gleicher Weise
ernst nimmt.
Was ist ein guter Arzt?
Die Integrierte Medizin formuliert Antworten auf
die Frage, welche persönlichen, Sozialisations-, Aus­
bildungs- sowie gesellschaftlichen Kontextbedingungen
es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen können, gute Ärzte
zu sein. Diese Bedingungen gilt es immer wieder neu
einzufordern und mit aller Macht zu verteidigen.
Literatur
11 Bartens W. (2007) Vom Ende des Maschinen-Modells
Süddeutsche Zeitung vom 28. 07. 2007 (4)
12 Bateson R. (1982) Geist und Natur, eine notwendige Einheit.
Suhrkamp Verlag
13 Dörner K. (2001) Der gute Arzt, F.K. Schattauer Verlag
14 Van Elst L. T. (2007) Alles so schön bunt hier, Die Zeit 34/2007
15 Floer B., Schnee M., Böcken J., Streich W., Kunstmann W.,
Istfort J., Butzlaff M. (2004) Shared Decision Making,
DtschMed Wochenschr (2004); 129: 2343-2347
16 Geigges W. (2002) Reflektierte Kasuistik als Instrument der
Forschung und Lehre einer Integrierten Medizin, In: Uexküll,
Geigges, Plassmann (Ed): Integrierte Medizin, F.K. Schattauer Verlag
17 Geigges W. (2003) Leitideen einer psychosomatischen Grund­
versorgung als Integrierte Medizin, In: Fritzsche, Geigges, Richter,
Wirsching (Ed): Psychosomatische Grundversorgung, Springer Verlag
18 Hontschik B. (2006) Körper, Seele, Mensch,
Suhrkamp Medizin Human
19 Kranich Ch. (2005) Was ist ein guter Arzt, ÄBW 12 (526 – 529)
10 Lown B. (2002) Die verlorene Kunst des Heilens.
Anstiftung zum Umdenken., F. K. Schattauer Verlag
11 Von Uexküll, Th. (2001) Zitiert nach: R. Otte: Thure von Uexküll –
Von der Psychosomatik zur Integrierten Medizin, Vandenhoeck und
Rupprecht
Termine
Termine
Thema
Psychosomatische Weiterund Fortbildung
K Termin
Fortlaufende 40-Stunden
Kurse zum Erwerb der Psycho­
somatischen Grundkenntnisse
im Rahmen der Facharztweiter­
bildung
40-Stunden Aufbaukurse für den
Erwerb der 80-Stunden Kurse Psychosomatische Grundversorgung
Quereinstiege sind möglich
Geplant: Kurs in fachgebundener
­Psychotherapie
7 Info
>>> Ort: Stuttgarter Akademie für
T­ iefenpsychologie und Psychoanalyse,
Hohenzollernstr. 26, 70178 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Herr Robeller,
Tel. (07 11)6 48 52 20, Fax 6 48 52 40,
E-Mail: [email protected]
Mo, Di, Do, Fr, 9.00–12.30 Uhr,
Mi 13.00–17.00 Uhr
Thema
Sozial- und arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.
K Termin
a) Weiterbildungskurs
„Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin“
Kurs A (in Stuttgart):
Teil 1:
08.–16. 11. 2007 (Do–Fr, inkl. Sa)
Teil 2:
20.–29. 11. 2007 (Di–Do)
Kurs B (in Ulm):
Teil 1:
21.–29. 02. 2008 (Do–Fr, inkl. Sa)
Teil 2:
04.–12. 03. 2008 (Di–Mi, inkl. Sa)
Kurs C (in Ulm):
Teil 1:
04.–13. 08. 2008 (Mo–Mi)
Teil 2:
13.–22. 08. 2008 (Mi–Fr)
b) Arbeitsmedizinische
Fortbildung „Untersuchungen
nach FeV sowie nach G 25“
(mit ausführlichen praktischen
Übungen in kleinen Gruppen)
Fr, 26. 10. und Sa, 27. 10. 2007
(Ort: Ulm, Hotel Stern)
Kosten: 275 Euro (die Teilnehmerzahl
wird auf 25 begrenzt)
c) Arbeitsmedizinische
Fortbildung „G 20-Kurs“
(mit ausführlichen ­Audiometrie-Übungen)
05.–07. 12. 2007 (Mi–Fr, 3 Tage)
(Ort: Stuttgart-Vaihingen,
BG Metall Süd)
Kosten: 350 Euro
d) Prüfungsorientiertes KurzRepetitorium der gesamten
Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
(Ort: Karlsruhe, Schloßhotel)
Kosten: 350 Euro (die Teilnehmerzahl
wird auf 15 begrenzt)
7 Info
>>> Anmeldungen für alle Kurse:
Sozial- und Arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.,
Geschäftsstelle Ulm, Oberer Eselsberg 45,
89081 Ulm, Tel. (07 31) 5 40 44,
Fax 55 26 42, E-Mail: [email protected];
www.sama.de
Thema
Schömberg–Forum
„Von der Sucht, mager zu sein –
neue Therapiekonzepte
der Anorexia nervosa“
K Termin
Mi, 17. 10. 2007, 19.00–21.00 Uhr
Referent: Prof. Dr. med. Stephan Zipfel
7 Info
>>> Ort: Psychosomatische Klinik
Schömberg, Dr.-Schröder-Weg 12,
75328 Schömberg.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Auskunft/Anmeldung: Frau Mittelstät,
Tel. (0 70 84) 50-1 21, Fax -1 12.
Thema
Thema
Ärztefortbildung im SRH Klinikum
Karlsbad–Langensteinbach gGmbH
Fortbildungsveranstaltung der
Universitäts–Hautklinik Freiburg
K Termin
K Termin
a) Interdisziplinäre Behandlung
der Osteoporose
Mi, 17. 10. 2007, 17.00 Uhr c.t.
b) MS Therapie heute und morgen
– bewährte versus neue und
zukünftige Therapiestrategien
Mi, 24. 10. 2007, 17.00 Uhr h.c.t.
c) Interdisziplinäre Behandlung
querschnittsgelähmter Patienten:
Entwicklungen und Trends
Fr, 26. 10. 2007, 15.00–17.00 Uhr
d) Amputation: nein danke!
Fußchirurgische Behandlungsmöglichkeiten beim diabetischen
Fußsyndrom
Mi, 14. 11. 2007, 17.00 Uhr c.t.
Mi, 07. 11. 2007,
16.00 s.t.–18.00 Uhr
„Galenik der Dermatica – Grund­
lagen, Eigenschaften, Freisetzung“
Prof. Dr. med. Rolf Daniels, Tübingen
„Haut und Pflanzen –
was gibt es Neues?“
Prof. Dr. med. Christoph Schempp,
Freiburg
7 Info
>>> Ort: SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach gGmbH, Hörsaal,
Guttmannstr. 1, 76307 Karlsbad
Auskunft/Anmeldung:
Adelheid Kiesinger, Fax (0 72 02) 61 40 29,
E-Mail: [email protected]
Thema
2. Radolfzeller Wundtag
7 Info
>>> Ort: Gemeinsamer Hörsaal
der Universitäts-Hautklinik und
Psychiatrischen Universitäts-Klinik
Freiburg, Hauptstr. 8, (Eingang Karlstr.),
79104 Freiburg
Auskunft: Frau Dr. med. Pfister-Wartha,
Oberärztin der Klinik, Hauptstr. 7,
79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-67 01,
Fax -68 29
Thema
Workshop: Leitlinien zur Diagnose
und Therapie monopolarer
Depressionen – Bevormundung
oder Hilfe bei komplexen
Entscheidungen?
K Termin
K Termin
So, 28. 10. 2007, 9.30–17.00 Uhr
Fortbildung in der Therapie
chronischer Wunden
(Vorträge, Workshops)
Fr, 09. 11. 2007, 17.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Kongresszentrum Milchwerk,
Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell
am Bodensee
Veranstalter: Deutsches Institut
für Wundheilung (DIW)
Auskunft/Anmeldung: DIW,
Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell,
Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, E-Mail:
[email protected],
Programm-Flyer unter
www.deutsches-wundinstitut.de
7 Info
>>> Ort: Hotel und Gutsgaststätte
Rappenhof, 74189 Weinsberg
Veranstalter: Klinikum am Weissenhof,
Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg,
74189 Weinsberg
Auskunft/Anmeldung: Ulrike Kunze,
Sekretariat, Tel. (0 71 34) 75-10 20,
Fax (0 71 34) 75-10 90, E-Mail:
[email protected]
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ÄBW 10 • 2007
523
Termine
Thema
Thema
Thema
Thema
Symposium „Schmerz und Schlaf –
diagnostische und therapeutische
Ansätze“
Praxiskurse „Arthroskopie
Knie- und Schultergelenk“
Infektionskolloquium des Inter­
disziplinären Zentrums für Infek­
tionsmedizin Tübingen (IZIT)
Klinischer Abend
K Termin
Kurs 1: Sa, 10. 11. 2007,
8.30–17.30 Uhr
Kurs 2: So, 11. 11. 2007,
8.30–17.30 Uhr
Sa, 10. 11. 2007, 10.00–13.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Kurhaus, Fritz-HagnerPromenade 2/Heinsheimer Straße,
74906 Bad Rappenau
Anmeldung:
Dr. med. Avietta Linez,
Hagenbacher Str. 2,
74177 Bad Friedrichshall,
Tel. (0 71 36) 96 48 24, Fax 96 60 55
Veranstalter ist die Kraichgau-Klinik Bad
Rappenau (Chefarzt Dr. med. Trunzer) in
Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) e. V.
Thema
Hohenheimer Homöopathiekurse
K Termin
Sa, 10. 11. 2007, 9.00–18.00 Uhr
Repertorisationskurs
N.N.
Sa, 10. 11. 2007, 9.00–18.00 Uhr
Fallseminar
Dr. med. Th. Schreier
7 Info
>>> Ort: Stuttgart (genauen Ort
bei Anmeldung erfragen!)
Veranstalter: Dozenten des LV
Baden-Württemberg des DZVHÄ
Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang
Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen,
Tel.: (0 71 61) 92 36 63; E-Mail: info@
hohomkurse.de; www.hohomkurse.de
Thema
K Termin
7 Info
>>> Ort: Best Western Queens Hotel,
Ettlinger Str. 23, 76137 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. R. Rieger
Veranstalter: Verein zur Förderung von
Kunst und Können in der Medizin e. V.
Teilnahmegebühr: 180,– Euro
Auskunft/Anmeldung:
www.arthroskopiekurse.de
oder in dringenden Fällen
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax : 1 79-1 45
Thema
Notfallversorgung
von Schlaganfallpatienten
K Termin
Mi, 14. 11. 2007, 17.00–19.00 Uhr
Neurologie im Schloss –
­Verbesserte Notfallversorgung
von Schlaganfallpatienten
7 Info
>>> Ort: Zentrum für Psychiatrie
Winnenden, Fachkrankenhaus für
Psychiatrie und Neurologie, Festsaal,
Schloßstr. 50, 71364 Winnenden
Auskunft: Ilona Mohn,
Tel. (0 71 95) 9 00 20 10, Fax 9 00 10 10,
E-Mail: [email protected]
Thema
Fuß- und Sprunggelenks Sympo­
sium „So weit die Füße tragen…“
Sonographiekurs der Stützund Bewegungsorgane
Aufbau- und Refresherkurs
K Termin
K Termin
Sa, 10. 11. 2007, 9.00–13.00 Uhr
Sa, 24. 11. 2007 (9.00–19.00 Uhr)
und
So, 25. 11. 2007 (9.00–17.00 Uhr)
7 Info
>>> Ort: Schnarrenberg-Kliniken,
Hörsaal der Kinderklinik,
Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Auskunft: Dr. med. Markus Wünschel,
Orthopädische Universitätsklinik
Tübingen, Tel. (0 70 71) 29 86 685,
Fax 29 40 91, E-Mail:
[email protected];
www.medizin.uni-tuebingen.de/ortho
524
7 Info
>>> Ort: Hotel im Raum
Stuttgart/Ludwigsburg
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Stefan Sell
Veranstalter: Verein zur Förderung von
Kunst und Können in der Medizin e. V.
Teilnahmegebühr: 280,– Euro
inkl. Verpflegung
Auskunft/Anmeldung:
www.sonokurs.com
oder in dringenden Fällen
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45
ÄBW 10 • 2007
K Termin
Mi, 14. 11. 2007,
18.00 s.t.–19.30 Uhr
„Wurmerkrankungen
in Deutschland“
Prof. Dr. med. Jürgen Knobloch,
Tropeninstitut
„Parasitäre Erkrankungen
in der Haut“
N.N., Hautklinik
7 Info
>>> Ort: Hörsaal der Klinik
für Kinder- und Jugendmedizin,
Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen
Auskunft: Astrid Lutz-von Platen,
M.A., Tel. (0 70 71) 2 98-15 46,
E-Mail: astrid.lutz-von-platen@
med.uni-tuebingen.de,
Internet: www.izit.de.
K Termin
Mi, 28. 11. 2007, 20.00 Uhr
„Sicherheit, Verteilungs­
gerechtigkeit und Ökonomie
der Organtransplantation“
7 Info
>>> Ort: Chirurgische Universitäts­
klinik Heidelberg, Großer Hörsaal
(3. OG), Im Neuenheimer Feld 110,
69120 Heidelberg
Auskunft: Prof. Dr. med. J. Schmidt,
Ltd. Oberarzt, Tel. (0 62 21) 56 62 05,
Fax 56 57 81, E-Mail: jan_schmidt@
med.uni-heidelberg.de
Thema
„Gastro-update“ – Symposium
K Termin
Mi, 21. 11. 2007, 17.00–19.30 Uhr
7 Info
Thema
>>> Ort: Medizinische Universitäts-
Qualitätszirkel
„Transfusionsmedizin“
Regelmäßiges Treffen mit Diskussionsrunde zur Optimierung der trans­
usionsmedizinischen Versorgung
im Raum Stuttgart
Klinik Freiburg, Großer Hörsaal,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Veranstalter: PD Dr. med. C. Arnold
Auskunft: M. Bartberger,
Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59,
E-Mail: Monika.Bartberger@
uniklinik-freiburg.de
K Termin
Do, 15. 11. 2007, 19.00 Uhr
Thema
7 Info
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
>>> Ort: Transfusionsmedizinische
Praxis im Dialyse-Zentrum Stuttgart
Mitte, Konferenzraum, Wolframstr. 62,
70191 Stuttgart.
Auskunft/Anmeldung:
Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47,
E-Mail: A. [email protected]
Thema
Schmerztherapie-Praxisseminar
K Termin
Fr, 23. 11. 2007
(Beginn 18.30 Uhr)–
So, 25. 11. 2007 (Ende 13.00 Uhr)
„Becken und Gebiss:
Schmerzen aus zwei zusammenhängenden Problemregionen“
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum
DGS, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen
Tagungsleitung:
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe
Teilnehmergebühr: 260,– Euro
Auskunft/Anmeldung:
Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77,
E-Mail: [email protected],
K Termin
Mo, 12. 11. 2007, 20.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können
(Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5).
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
Termine
Thema
7 Info
Strukturierte curriculäre
Fortbildung Umweltmedizin
>>> Ort: Fortbildungszentrum
K Termin
jeweils freitags bis sonntags
Block I: 07.–09. 12. 2007
Block II: 18.–20. 01. 2008
Block III (1. Teil): 15.–17. 02. 2008
Block III (2. Teil): 18.–20. 04. 2008
Block IV (praktischer Teil):
in Absprache mit den einzelnen
Teilnehmern
der Landesärztekammer Hessen,
Carl-Oelemann-Weg 5–7,
61231 Bad Nauheim
Veranstalter: Akademie
für Ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Hessen
Teilnahmebetrag: 330,– Euro
pro Kursabschnitt (Akademiemitglieder
297,– Euro pro Abschnitt),
für Block IV entstehen keine Kosten.
Auskunft/Anmeldung: Claudia Cordes,
Tel. (0 60 32 ) 7 82-2 87, Fax 7 82-2 28,
E-Mail: [email protected]
Onkologische Termine
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Sa, 20. 10. 2007, 9.00-13.15 Uhr
Seminar „Indolente und
Aggressive Lymphome –
Moderne Therapiestrategien“
Kliniken am Oberen Eselsberg, Hörsaal
Medizinische Klinik, Robert-Koch-Str. 8,
89081 Ulm
Mi, 07. 11. 2007, 18.00 Uhr
Kolloquium „Bronchialkarzinom“
Kliniken am Safranberg, Hörsaal IV,
Steinhövelstr. 9, 89075 Ulm
7 Info
>>> Weitere Informationen
über die Geschäftsstelle des CCCU,
Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
Thema
Ravensburger Symposium
für Onkologie und Hämatologie
Gastrointestinale Tumoren
K Termin
Mi, 24. 10. 2007, 18.00–20.30 Uhr
Pankreaskarzinombehandlung –
Bewährtes und Neues?,
PD Dr. med. Helmut Oettle
Innovative onkologischmedikamentöse Therapie
des oberen GIT?,
PD Dr. med. Florian Lordick
Fortschritte in der
medikamentösen Therapie
des kolorektalen Karzinoms,
Dr. med. Gunnar Folprecht
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Dr. med. Hellmut Korte, Illmensee
Dr. med. Bodo Rüter, Loßburg
Dr. med. Eva Viszneki, Graben-Neudorf
Jan-Peter Trüper, Heidenheim
Ernst-Christian Resak, Freiburg
Dr. med. Walter Baumhauer, Mannheim
Dr. med. Maria-Luise Braun, Neukirch
Dr. med. Alfons Wirth, Ravensburg
Dr. med. Karl-Heinz Gottmann, Überlingen
MU Dr./Militär-Med. Akad. Königgrätz Otakar Komarek, Ludwigsburg
Dr. med. Walter Ditz, Rastatt
Dr. med. Susanne Knippers, Konstanz
Dr. med. Kurt Drees, Mannheim
Dr. med. Wilhelm Reichert, Mannheim
Dr. med. Dinko Majic, Heidelberg
Prof. Dr. med. Helmut Baitsch, Blaustein
Dr. med. Carl-Georg Napp, Waldkirch
Dr. med. Karl Mielke, Pforzheim
Hannelore Strugalla, Viernheim
Dr. med. Fritz Hohnloser, Pforzheim
Dr. med. Georg Kalbe, Künzelsau
Dr. med. Ingrid Becker, Heidelberg
Dr. med. Claus Winkelstroeter, Karlsruhe
Prof. Dr. med. Hans-Wilhelm Schneider, Stuttgart
Dr. med. Margot Wöhrle-Prehm, Glottertal
Dr. med. Lore Rinnebach, Karlsruhe
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24. 08. 1918
06. 05. 1912
02. 02. 1935
06. 10. 1935
27. 03. 1945
30. 01. 1925
17. 08. 1912
15. 08. 1917
13. 09. 1919
29. 12. 1930
08. 09. 1917
09. 12. 1937
07. 07. 1923
10. 06. 1919
01. 11. 1923
21. 11. 1921
20. 01. 1951
14. 02. 1917
17. 01. 1947
17. 04. 1916
02. 10. 1914
07. 06. 1929
26. 06. 1919
14. 04. 1947
12. 09. 1919
19. 01. 1930
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27. 11. 2006
20. 12. 2006
16. 02. 2007
22. 06. 2007
27. 06. 2007
05. 07. 2007
10. 07. 2007
13. 07. 2007
15. 07. 2007
17. 07. 2007
18. 07. 2007
23. 07. 2007
25. 07. 2007
25. 07. 2007
02. 08. 2007
03. 08. 2007
06. 08. 2007
08. 08. 2007
09. 08. 2007
13. 08. 2007
18. 08. 2007
22. 08. 2007
23. 08. 2007
26. 08. 2007
27. 08. 2007
29. 08. 2007
7 Info
>>> Oberschwaben Klinik gGmbH,
Krankenhaus St. Elisabeth,
Konferenzraum 5/“Refektorium“,
Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg
Bitte Anmeldung bis 19. 10. 2007
per E-Mail oder Telefon.
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
Onkologischer Schwerpunkt,
Karin Obert, Eva-Maria Okon,
Tel. (07 51) 87-23 89, Fax 87-23 08,
E-Mail: [email protected]
Thema
Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer
– CCCF
K Termin
Mi, 07. 11. 2007, 18.15 Uhr
Freiburger Tumorforum
„Neuroendokrine Tumoren
des Gastrointestinaltrakts“
Großer Hörsaal Medizinische
Universitätsklinik Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
16.–17. 11. 2007 (Fr und Sa)
Tumoren des oberen Gastro­
intestinaltrakts – Aktuelle
­Standards und Kontroversen
Hörsaalgebäude, Kilianstr. 3,
79106 Freiburg
7 Info
Thema
>>> Weitere Informationen:
Südwestdeutsches Tumorzentrum
Tübingen (CCC)
Geschäftsstelle des Tumorzentrums
Ludwig Heilmeyer – CCCF,
Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98
Thema
Arbeitsgemeinschaft der Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkte und Onkologischen
Arbeitskreise Baden-Württemberg
K Termin
9.–10. 11. 2007 (Fr–Sa)
26. Jahrestagung
7 Info
>>> Ort: Konzerthaus Heidenheim
Gastgeber: Onkologischer Schwerpunkt
Ostwürttemberg, Geschäftsstelle
und Sekretariat, Schloßhaustr. 100,
89522 Heidenheim,
Tel. (0 73 21) 33-29 54, Fax 33-6 29 54,
E-Mail:
[email protected];
www.osp-ostwuerttemberg.de
K Termin
Do, 22. 11. 2007, 14.00–19.30 Uhr
„Highlights der onkologischen
Forschung am CCC Tübingen“
7 Info
>>> Ort: Kliniken auf dem
Schnarrenberg (Hörsaal B04-210),
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72072 Tübingen
Veranstalter: Südwestdeutsches Tumorzentrum – Comprehensive Cancer
Center Tübingen, Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Auskunft/Anmeldung:
Geschäftsstelle des CCC Tübingen,
Tel. (0 70 71) 29-8 52 36 oder -8 52 35.
ÄBW 10 • 2007
525
Bekanntmachungen
Hinweis:
Dieser Ausgabe liegt die
„Bekanntmachung der Neufassung der Berufsordnung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg vom
19. September 2007“ bei.
Wir bitten um Beachtung.
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO)
Mit der von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg am 21. Juli 2007 beschlossenen Satzungsänderung
werden die Vorgaben der so genannten Berufsanerkennungsrichtlinie
der Europäischen Union, der Richtlinie 2005/36/EG, in das Satzungsrecht der Landesärztekammer Baden-Württemberg übernommen.
Die Vorgaben aus dieser Richtlinie, die die so genannte Ärzterichtlinie
93/16/EG ablöst, müssen bis zum 20. Oktober 2007 in nationales Recht
umgesetzt werden. Die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, die
sektorübergreifend für nahezu alle reglementierten Berufe (z. B. unter
anderem für Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Hebammen, Krankenpfleger) Gültigkeit hat, bedingt, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen
auf Bundes- und Länderebene geändert und angepasst werden müssen. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg auch das Heilberufe-Kammergesetz als gesetzliche Grundlage für die beschlossenen
satzungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben aus Brüssel angepasst.
Was ändert sich weiterbildungsrechtlich?
Die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG bringt keine wesentlichen
inhaltlichen, wohl aber einige formale und teilweise systematische
­Änderungen mit sich.
§ 18 WBO regelt das Anerkennungsverfahren der Weiterbildung, die
­außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens
des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wird. Bei den im
­Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Gebieten findet –
wie bisher – eine automatische gegenseitige Anerkennung statt.
Weiterbildungszeiten, die im europäischen Ausland absolviert wurden,
aber noch nicht zu einem Ausbildungsnachweis, das heißt zu einer
weiterbildungsrechtlichen Qualifikation geführt haben, können ganz
oder teilweise auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn sie
gleichwertig sind (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 10 WBO).
Die nach § 18 neu eingefügten Bestimmungen regeln im Einzelnen:
– Anerkennung erworbener Rechte (§ 18a),
– Anerkennung von Drittlanddiplomen (§ 18b) und
– Verfahrensvorschriften (§ 18c).
Für Weiterbildung, die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über
den europäischen Wirtschaftsraum absolviert wird, kann auf der Grund­
lage von § 19 WBO – wie bisher – eine vollständige oder teilweise Anrechnung der im Ausland absolvierten Tätigkeit erfolgen, wenn sie den
Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung entspricht und grundsätzlich
eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in einer angestrebten
Bezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist.
Die Änderungssatzung tritt zum 1. November 2007 in Kraft.
Ulrike Hespeler
Juristische Geschäftsführerin, Landesärztekammer Baden-Württemberg
526
ÄBW 10 • 2007
Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung
der Weiterbildungsordnung vom 19. September 2007
Auf Grund von § 4 Abs. 1, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammer­gesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch das Gesetz über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg und zur Änderung anderer Vorschriften vom 14. Februar
2007 (GBl. S. 135) hat die Vertreterversammlung am 21. Juli 2007
­folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006 (Sonderdruck Ärzteblatt Baden-Württemberg,
Heft 4), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2006
­(Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 63) wird wie folgt geändert:
Abschnitt A wird wie folgt geändert:
1. In § 3 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Für die gemäß §§ 18, 18 a, 18 b und 19 erworbenen ­Bezeichnungen
gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.“
2. § 18 erhält folgende Fassung:
„§ 18 Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen
­Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
­Wirtschaftsraum
(1) Wer als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum einen Ausbildungsnachweis für eine
Weiterbildung besitzt, der nach der Richtlinie 2005/36/EG des Euro­
päischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen oder nach dem Abkommen über
den Europäischen Wirtschaftsraum gegenseitig anerkannt wird, erhält
auf Antrag das Recht zum Führen einer dieser Weiterbildungsordnung
entsprechenden Bezeichnung. Die gegenseitig anzuerkennenden
­Ausbildungsnachweise sind dem Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG
sowie den entsprechenden Ergänzungen des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum für die Staaten Liechtenstein, Island und
Norwegen zu entnehmen.
(2) Stimmt bei Antrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Bezeichnung eines
Ausbildungsnachweises nicht mit der für den betreffenden Staat im
Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG oder in dem Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum aufgeführten Bezeichnung überein und
wird eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung
vorgelegt, so erhält er eine Anerkennung für eine entsprechende Kompetenz und das Recht zum Führen einer dieser Weiterbildungs­ordnung
entsprechenden Bezeichnung. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der betreffende Ausbildungsnachweis den Abschluss einer
Weiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs V der
Richtlinie 2005/36/EG oder dem Abkommen über den Europäischen
Wirtschaftsraum bestätigt oder von dem ausstellenden Mitgliedstaat
oder Vertragsstaat mit demjenigen Ausbildungsnachweis gleichgestellt
wird, der im Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG oder in dem Abkommen
über den Europäischen Wirtschaftsraum ­aufgeführt ist.
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Bekanntmachungen
(3) Die von dem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Euro­
päischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum in einem der anderen Mitgliedoder Vertragsstaaten abgeleistete Weiterbildungszeit, die noch nicht zu
einem Ausbildungsnachweis gemäß Absatz 1 Satz 1 geführt hat, ist nach
Maßgabe des § 10 auf die in dieser Weiterbildungsordnung festgesetzten
Weiterbildungszeiten ganz oder teilweise anzurechnen. Dasselbe gilt für
die Weiterbildungszeit, welche durch eine von der zuständigen Behörde
eines Mitglied- oder eines anderen Vertragsstaates ausgestellten Ausbildungsnachweis, der nicht unter die Regelungen des Absatz 1 fällt, belegt
ist, soweit diese Weiterbildungszeit der nach dieser Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen ­ Mindestdauer der Weiterbildung entspricht.
Dabei ist die im anderen Mitglied- oder Vertragsstaat erworbene Berufserfahrung und dort durchgeführte Zusatzausbildung zu berücksichtigen.“
3. Nach § 18 werden folgende neue §§ 18 a bis 18 c eingefügt:
㤠18 a Anerkennung erworbener Rechte
Als ausreichenden Nachweis erkennt die Ärztekammer bei Staats­
angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union deren von
Mitgliedstaaten ausgestellten Ausbildungsnachweis an, der die Aufnahme fachärztlicher Tätigkeit gestattet, auch wenn dieser Ausbildungsnachweis nicht alle Anforderungen an die Ausbildung nach den Artikeln 24
und 25 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt, sofern dieser Nachweis den
Abschluss einer Ausbildung belegt, der vor den in Anhang V Nummern
5.1.1. und 5.1.2. der genannten Richtlinie aufgeführten Stichtagen begonnen wurde, und sofern ihnen eine Bescheinigung darüber beigefügt
ist, dass der Inhaber während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der
Bescheinigung mindestens drei Jahre lang un­unterbrochen tatsächlich
und rechtmäßig die betreffenden Tätigkeiten ausgeübt hat.
§ 18 b Anerkennung von Drittlanddiplomen
Einem Ausbildungsnachweis gleichgestellt ist jeder in einem Drittland
ausgestellte Ausbildungsnachweis, sofern der Arzt in dem betreffenden
Beruf drei Jahre Berufserfahrung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats,
der diesen Ausbildungsnachweis nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie
2005/36/EG anerkannt hat, besitzt und dieser Mitgliedstaat diese Berufserfahrung bescheinigt.
§ 18 c Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen
gemäß §§ 18, 18 a und 18 b
(1) Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage einem Arzt Auskunft zur
­Weiterbildungsordnung und zum Verfahren.
(2) Die Ärztekammer bestätigt dem Arzt binnen eines Monats den
Empfang der Unterlagen und teilt ihm gegebenenfalls mit, welche
­Unterlagen fehlen. Das Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf
­Zulassung zur fachärztlichen Tätigkeit muss innerhalb kürzester Frist
abgeschlossen werden, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung
der vollständigen Unterlagen des Arztes; die Entscheidung muss be­
gründet werden. Diese Frist kann in Fällen, die unter die ­Kapitel I und II
des Titels III der Richtlinie 2005/36/EG fallen, um einen Monat verlängert
werden.
(3) Auf das Verfahren finden in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) der Richtlinie 2005/36/EG die Bestimmungen der §§ 10, 12–16
entsprechend Anwendung.“
4. § 19 erhält folgende Fassung:
„§ 19 Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Euro­
päischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Eine Weiterbildung in Staaten außerhalb der Europäischen Union
oder außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet
werden, wenn sie den Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung
­entspricht und grundsätzlich eine Weiterbildung von mindestens
12 Monaten in einer angestrebten Bezeichnung in der Bundesrepublik
Deutschland abgeleistet worden ist. Gleiches gilt für die Weiterbildung
in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
wenn sie von einem Arzt abgeleistet wurde, der nicht Staats­angehöriger
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen
­Vertragsstaates ist. Auf das Verfahren der Anerkennung finden die §§ 12
bis 16 entsprechende Anwendung.
(2) Im Übrigen sind die durch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland vertraglich eingeräumten Rechtsansprüche,
­insbesondere in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, zu berücksichtigen.“
5. Der Unterabschnitt „Begriffserläuterungen“ wird wie folgt geändert:
a) In der Erläuterung zu dem Begriff „ambulanter Bereich“ werden nach
den Worten „poliklinische Ambulanzen“ die Worte „und andere ärztlich
geleitete Einrichtungen, z. B. MVZ“ eingefügt.
b) Nach dem Begriff „Fallseminar“ werden folgende neue Begriffe
mit Erläuterung angefügt:
„Ausbildungsnachweis:
„Ausbildungsnachweise“ sind Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige
Befähigungsnachweise, die von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates für den Abschluss einer überwiegend in der Europäischen
Union absolvierten Ausbildung ausgestellt werden.
Zuständige Behörde:
„Zuständige Behörde“ ist jede von den Mitgliedstaaten mit der besonderen Befugnis ausgestattete Behörde oder Stelle, Ausbildungsnachweise und andere Dokumente oder Informationen auszustellen bzw.
entgegenzunehmen sowie Anträge zu erhalten und Beschlüsse nach
der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsquali­
fikationen (Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. September 2005)
zu fassen.“
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
ÄBW 10 • 2007
527
Bekanntmachungen
Vorstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs 3 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Vorschriften vom 14. Februar 2007
(GBl. S. 135), nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums
­Baden-Württemberg vom 27. August 2007, Az: 55-5415.2-1.5.4 hiermit
ausgefertigt und bekannt gemacht.
Stuttgart, 19. September 2007
Dr. med. U. Wahl
Präsidentin
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Baustein I
I.1 Formen der Trauma­
tisierung, Epidemiologie;
­Migration
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Leiter der Sektion Psychotraumatologie an der Klinik für Psychosomatische und Allgemeine
­Klinische Medizin im Zentrum
für Psychosoziale Medizin
der Uni-Klinik Heidelberg
I.2 Diagnostik I: Akute Belas­
tungsreaktion, PTBS-Konzept
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Heidelberg
I.3 Diagnostik II und Differen­
tialdiagnostik, Komorbide
­Störungen
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Heidelberg
I.7 Standardisierte Psychodia­
gnostik (Fragebogen, Tests),
Narrative Expositionstherapie
Referent: Prof. Dr. Frank Neuner,
Abt. Klinische Psychologie,
­Zentrum für Psychiatrie,
Reichenau, Universität Konstanz
Anmeldung
Kurs „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthalts­
rechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-stündigen Curriculum
der Bundesärztekammer vom 30. 11.–2. 12. 2007 in Stuttgart-Degerloch
Bei „Abschiebung und Gesundheit“ geht es um alle ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsrecht hier ausgelaufen
ist.
Das Erkennen einer bereits be­
stehenden oder drohenden gesundheitlichen Beeinträchtigung
und die Festlegung der notwendigen Behandlung gehört zu
den Kernaufgaben des Arztes.
Ärztliche Gutachten/Stellung­
nahmen spielen im Rahmen
­aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren (Abschiebeverfahren)
eine entscheidende Rolle. Wurde
einerseits Kritik laut, die Ärzteschaft würde im Sinne bedarfsgerechter Erstellung von Gutachten instrumentalisiert, besteht
andererseits Kritik an fachlich
­unzureichenden Gutachten.
Nach Aufforderung durch den
105. Deutschen Ärztetag 2002
wurde von der Bundesärzte­
kammer ein 24-stündiges Curriculum „Begutachtung psychisch
reaktiver Traumafolgen in auf­
enthaltsrechtlichen Verfahren
bei Erwachsenen“ entwickelt.
Ziel dieses Curriculum ist es,
­Ärztinnen und Ärzte in die Lage
zu versetzen, kompetente Fachgutachten in diesem Bereich zu
erstellen.
528
Das Curriculum gliedert sich
in 3 Bausteine:
Baustein I behandelt u. a. Formen
der Traumatisierung, Diagnostik,
Asyl- und Ausländerrecht. Baustein II interkulturelle Begutachtung, Übungen zur Gesprächs­
gestaltung und Abfassung eines
Gutachtens und Baustein III
­supervidierte Gutachten. Der
­gesamte Themenkatalog ist bei
der Bundesärztekammer einsehbar und zum downloaden unter:
http://
www.bundesaerztekammer.de/
downloads/
currbegutpsychotrauma.pdf
Die Landesärztekammer bietet
zusammen mit der Landes­
psychotherapeutenkammer diesen Kurs vom 30. 11.–2. 12. 2007
(Baustein I und II) erneut an.
­Bereits im Herbst 2006 wurde der
erste Kurs erfolgreich und bei
großem Interesse durchgeführt.
Programmübersicht:
Freitag, 30. November 2007
14.30–19.00 Uhr:
Begrüßung
Vertreter der Landesärztekammer
Baden-Württemberg und
der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Einführung und Moderation
Matthias Felsenstein, Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
ÄBW 10 • 2007
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Begutachtung
­psychisch reaktiver Traumafolgen im aufenthaltsrechtlichen
­Verfahren bei Erwachsenen“ nach dem 24-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer vom 30. 11.–2. 12. 2007 in StuttgartDegerloch, teil.
Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II). Schulungsunterlagen und
Verpflegung sind in der Gebühr enthalten.
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung/PP, KJP
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Samstag, 1. Dezember 2007
9.00–18.00 Uhr:
Gutachtenaufträge
der Abschiebebehörde
Referent: RD Dr. Walter Krämer,
Referat 16 – Eingliederung,
Ausländer- und Asylrecht des
­Regierungspräsidiums Stuttgart
I.4 SBPM-Gutachten­
gliederung
Referent: Matthias Odenwald,
Arzt für Neurologie, Psychiatrie,
Psychotherapie, Heidenheim
I.5 Unterschiede Gutachten/
Stellungnahmen, rechtliche
Stellung des Gutachters
Referent: Matthias Odenwald,
Heidenheim
I.8 Asyl- und Ausländerrecht I
Referent: Wolfgang Armbruster,
Vorsitzender Richter am
­Verwaltungsgericht Sigmaringen
I.9 Asyl- und Ausländerrecht II
(Fallbeispiele)
Referent: Wolfgang Armbruster,
Sigmaringen
Baustein II
II.1 Interkulturelle Begutach­
tung I: Kulturspezifische
­Besonderheiten
Referent: Dr. Jan Kizilhan,
Leitender Dipl.-Psych. der
Michael-Balint-Klinik, Königsfeld
II.2 Interkulturelle
Begutachtung II: Der Einsatz
von Dolmetschern
Referentin: Dipl.-Psych.,
PP Claudia Egenolf, Freiburg
II.3 Interkulturelle
Begutachtung III: Frauen­
spezifische Aspekte
Referentin: Dipl.-Psych., Dipl.Soz. päd., PP Gaby Breitenbach,
Villa Lindenfels, Stuttgart
II.7 Sekundäre Traumatisie­
rung, Prävention von Burnout
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Heidelberg
Sonntag, 2. Dezember 2007
9.00–17.00 Uhr:
II.4 Traumaspezifische und
interkulturelle Beziehungs­
aspekte, mögliche Reaktions­
weisen des Gutachters, Über­
tragung, Gegenübertragung
Referentin: Dipl.-Psych.
Psychoanalytikerin (DPV, IPV),
PP und KJP Angelika Rees, Lahr
I.6 Exploration und
ihre traumaspezifischen
Besonderheiten
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Heidelberg
II.5 Übungen zur Gesprächs­
gestaltung und Exploration –
in Kleingruppen
Referentinnen und Referenten:
Dipl.-Psych. Gaby Breitenbach,
Dipl.-Psych. Angelika Rees,
Matthias Odenwald, Prof. Dr.
Günter Seidler
II.6 Übungen zur Abfassung
eines Gutachtens –
in Kleingruppen
Referentinnen und Referenten:
Dipl.-Psych. Gaby Breitenbach,
Dipl.-Psych. Angelika Rees,
Matthias Odenwald, Prof. Dr.
Günter Seidler
II.8 Integration der Ergebnisse
und mögliche Fehlerquellen –
offene Fragen
Referent: Prof. Dr. Günter Seidler,
Heidelberg
Resümee
Matthias Felsenstein,
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Ort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr:
360,– Euro (für Baustein I und II).
Schulungsunterlagen und
Verpflegung sind in der Gebühr
enthalten.
Teilnehmerzahl:
max. 60 Personen
Die Fortbildung ist mit 24 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann
im Rahmen einer neuerlichen
Fortbildungsveranstaltung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben werden. Die
Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer,
findet statt am
Termin:
Samstag, 16. Februar 2008,
9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 17. Februar 2008,
9.00 Uhr–15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr:
218,– Euro
(inkl. Unterlagen und Imbiss)
Die Veranstaltung ist mit
16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung zum Erwerb
der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte
nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teil.
Termin: Samstag, 16. Februar 2008, 9.00 Uhr–16.30 Uhr und
Sonntag, 17. Februar 2008, 9.00 Uhr–15.30 Uhr
Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das
Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg
(BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
„Jugendliche und Alkohol“
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Fortbildung und Qualitätssicherung
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Termin: Montag, 19. November
2007, 10.00–15.45 Uhr
Ort: CVJM Stuttgart e. V.,
Büchsenstraße 37, 70174
Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Fax: (07 11) 7 69 89-82
E-Mail: [email protected]
Themen:
■ Ich nehme verbindlich
an der Veranstaltung
„Jugendliche und Alkohol“
teil.
• Grußwort
Ministerin Dr. Monika Stolz MdL
Baden-Württemberg
• Psychiatrische Komorbidität
bei Jugendlichen
mit Alkoholproblemen
Dr., M.A. Gottfried Maria Barth,
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,
Universitätsklinikum Tübingen
Diskussion
• Peergruppenverhalten
und jugendliche Trends –
Erfahrungen mit dem Projekt
„be.free“ im Landkreis
Konstanz
Johannes Fuchs, Stabsstelle Gesundheits- und Sozialplanung
des Landkreises Konstanz, Kommunaler Suchtbeauftragter des
Landkreises Konstanz
Diskussion
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Prof. Dr. Niels Korte
Marian Lamprecht
KORTE
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530
Vorname:
Facharztbez.:
Geburtsdatum:
Anschrift:
• Begrüßung und Einführung
Dr. Christoph von Ascheraden,
Vorsitzender des Ausschusses
„Suchtmedizin“; Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
• Alkohol und das adoleszente
Gehirn: Was ist uns über
­neurobiologische Langzeit­
wirkung bekannt?
Dr. Andrea Ludolph, Kinder- und
Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
Diskussion
Name (mit Titel):
ÄBW 10 • 2007
Telefon / Fax:
E-Mail:
• Trinken bis der Arzt kommt?
– Bundesmodellprojekt
„HaLT“ zur Prävention
des riskanten Rauschtrinkens
bei Jugendlichen
Dipl.-Päd. Heidi Kuttler, Villa
Schöpflin, Zentrum für Sucht­
prävention (bwlv), Lörrach
Diskussion
• Jugendliche und Alkohol – das
Thema aus Sicht der Polizei
Kriminaldirektor Uwe Stürmer,
Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium
Diskussion
• Ambulante und stationäre
Versorgungsangebote in
Baden-Württemberg für
alkoholgefährdete Kinder
und Jugendliche
Prof. Dr. Renate Schepker, Kinderund Jugendpsychiatrie, Zentrum
für Psychiatrie – Die Weissenau,
Ravensburg
Diskussion
• Prävention und Intervention
in der Kinder- und Jugend­
arztpraxis
Dr. Wolf-Rüdiger Horn,
Gernsbach, Suchtbeauftragter
des Bundesverbandes der Kinderund Jugendärzte e. V. (BVKJ)
Diskussion
• Resümee
Dr. Christoph von Ascheraden
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung erforderlich
Die Veranstaltung ist mit 5 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung und Programm­
anforderung bitte an
die Landesärztekammer
Baden-Württemberg.
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Anästhesisten
Landkreis Ludwigsburg
74321 Bietigheim
Nr. 1001
Augenärzte
Landkreis Böblingen
71229 Leonberg
BAG-Anteil
Nr. 1002
Stadtkreis Stuttgart
70499 Stuttgart
Nr. 1003
Landkreis Böblingen
71069 Sindelfingen
Nr. 1004
Landkreis Esslingen
73257 Köngen
Nr. 1021
Landkreis Rems-Murr-Kreis
71332 Waiblingen
BAG-Anteil
Nr. 1024
Chirurgen
Stadtkreis Heilbronn
74076 Heilbronn
Nr. 1005
Landkreis Ludwigsburg
74321 Bietigheim
Nr. 1006
Frauenärzte
Landkreis Schwäbisch Hall
74565 Crailsheim
BAG-Anteil
Nr. 1007
Landkreis Göppingen
73061 Ebersbach
Nr. 1008
Landkreis Stuttgart
70193 Stuttgart
Nr. 1022
Hausärzte
Landkreis Ludwigsburg
74379 Ingersheim
Allgemeinarzt
Nr. 1009
Ostalbkreis
73432 Aalen
Internist
BAG-Anteil
Nr. 1011
Ostalbkreis
73432 Aalen
Internist
BAG-Anteil
Nr. 1012
Landkreis Schwäbisch Hall
74535 Mainhardt
Internist
BAG-Anteil
Nr. 1013
Landkreis Göppingen
73054 Eislingen
Internist
BAG-Anteil
Nr. 1014
Landkreis Schwäbisch Hall
74582 Gerabronn
Allgemeinarzt
Nr. 1015
Internisten (fachärztlich)
Landkreis Schwäbisch Hall
74564 Crailsheim
BAG-Anteil
Nr. 1016
arztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisüber­
nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der
Bewerbung an den Praxisüber­
geber enthalten.
Kinderärzte
Stadtkreis Stuttgart
70597 Stuttgart
BAG-Anteil
Nr. 1017
Auf folgende, bereits früher
veröffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen eingehen:
Landkreis Göppingen
73054 Eislingen
BAG-Anteil
Nr. 1018
Psychotherapeuten
Landkreis Heidenheim
89522 Heidenheim
KJP TP K
Nr. 1019
Landkreis Rems-Murr-Kreis
71554 Weissach im Tal
TP E
Nr. 1023
Radiologen
Ostalbkreis
73557 Mutlangen
BAG-Anteil
Nr. 1020
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(07 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Die formlose Bewerbung ist
­innerhalb von vier Wochen unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Ziffer bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Fach-
Frauenärzte
in 71332 Waiblingen
Nr. 0620
Hausärzte
in 72669 Unterensingen
Nr. 0105
Hausärzte
in 97957 Wittighausen
Nr. 0307
Hausärzte
in 73257 Köngen
Nr. 0506
Hausärzte
in 74074 Heilbronn
Nr. 0722
Hausärzte
in 73527 Schwäbisch Gmünd
Nr. 1204
Hautärzte
in 70178 Stuttgart
Nr. 0611
HNO-Ärzte
in 74206 Bad Wimpfen
Nr. 0507
Psychotherapeuten
in 97941 Tauberbischofsheim
Nr. 0512
Radiologen
in 73730 Esslingen
Nr. 0619
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahme­
möglichkeiten bietet Ihnen die
Bezirksdirektion Stuttgart eine
persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Telefon (07 11) 78 75-3 00.
ÄBW 10 • 2007
531
Bekanntmachungen
Orthopädische Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer O/85,
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Radiologische Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer RA/51.
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Fachärztlich-
Internistische Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer I/194,
Fachärztlich-
Internistische Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. bzw. 01. 07. 2008
Kennziffer I/195,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/221,
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-3 12.
­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
­„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
02. 11. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragspraxen gelten.
Anzeige
Kinder- und Jugend­
medizinische Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2008
Kennziffer K/90,
532
ÄBW 10 • 2007
Ausschreibung von
­Psychotherapeutensitzen:
Praxis eines Psychologischen
Psychotherapeuten
(derzeit besteht eine JobSharing-Gemeinschaftspraxis)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2008
Kennziffer PP/40.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-163.
Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
­„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
02. 11. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 89 28 68
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Seminar Psychosomatische
Grundversorgung
In den letzten Jahren sind bei
vielen psychischen Erkrankungen
Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische,
psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden.
Diese zielen jeweils auf die
­Kooperation von Hausärzten,
Fachärzten und die Abstimmung
von ambulanter, stationärer und
rehabilitativer Versorgung. Dies
war zur Qualitätsverbesserung
und insbesondere zur Verbesserung der Schnittstellenproble­
matik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der
Tatsache, dass die große Mehrzahl aller psychisch erkrankten
Patienten primär in der hausärztlichen Praxis versorgt wird. Viele
Patienten mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber
auch wegen spezieller körperlicher Symptome primär andere
Fachärzte wie Orthopäden, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Kardiologen,
etc. Im stationären Bereich stellen etwa in internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen
die häufigste Diagnose dar.
Aufgrund dieser Entwicklung zu
kooperativen, vernetzten Ver­
sorgungsstrukturen, die sich an
Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den
­Prinzipien der Evidenz basierten
Medizin ausrichten, hat die
­Akademie die Fort- und Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung neu
strukturiert.
Bekanntmachungen
Termine:
Sa, 27. Oktober 2007:
Tinnitus
Sa, 17. November 2007:
Posttraumatische Belastungs­
störungen
Sa, 16. Februar 2008:
Somatisierungsstörungen
Sa, 08. März 2008:
Das biopsychosoziale Krankheitsmodell und seine Bedeutung
für die Arzt-Patient-Interaktion
Sa, 19. April 2008:
Depressionen
Sa, 07. Juni 2008:
Gesichts- und Kopfschmerzen
Sa, 05. Juli 2008:
Dementielle Erkrankungen
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Gebühr: 75,– Euro pro Samstag,
ab 2008 80,– Euro
Kompaktkurs:
Termin:
25.–29. Februar 2008 (Mo–Fr)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Gebühr: 360,– Euro
Motivierende Gesprächsführung
Motivierende Gesprächsführung
(Motivational Interviewing, MI)
ein von Miller und Rollnick
­(Lambertus, 2004) für die Suchtbehandlung entwickeltes Verfahren, wurde in den vergangenen
Jahren für andere Gesundheitsbereiche weiterentwickelt.
Die Wirksamkeit dieser 3- bis
5-minütigen Kurzinterventionen
(KI) konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Mit
Hilfe klar strukturierter KI-Module
kann die Anwendung Motivierender Gesprächsführung als Kurzintervention für Praxis und Klinik im Workshop geübt werden,
was den Behandlern eine effizientere Gesprächs- und Patientenführung ermöglicht. Ziel ist die
Vermittlung theoretischer und
praktischer Grundlagen der Motivierenden Gesprächsführung für
den Einsatz im Arbeitsfeld der
Teilnehmer zur Motivierung von
Patienten hinsichtlich gesundheitsförderlichen Verhaltens wie
zum Beispiel: Medikamenten-
Compliance, Ernährung/Diät,
Sport/Bewegung, Alkohol­
konsum/Rauchen.
Termin:
Sa, 20. Oktober 2007
Zeit: 9.00–ca. 17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Fortsetzungskurs
Traumatologische Notfälle
Spezielle Schmerztherapie 80 Std.
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“
gem. Kursbuch der Bundesärztekammer 2007
Termine:
jeweils freitags und samstags,
9.00–18.00 Uhr
12./13. Oktober
19./20. Oktober,
23./24. November und
07./08. Dezember 2007
Ort: Solar-Info-Center,
Emmy-Noether-Str. 2, Freiburg
Gebühr: 800,– Euro
Termin:
Sa, 01. Dezember 2007
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
gem. der aktuellen WBO
in Zusammenarbeit mit der
­Landesrettungsschule Baden
Termin:
03.–11. Dezember 2007
(Mo–Di, außer Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Charlottenburger Str. 18, Freiburg
Gebühr: 620,– Euro
Notfalltraining Arztpraxis für Arzt
und Helferin
Palliativmedizin
40 Std. Kursweiterbildung
In Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden
Termin:
Mi, 24. Oktober 2007
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 75,– Euro pro Person
Der Basiskurs Palliativmedizin
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte aus Praxen und Kliniken,
die ihre Fähigkeiten in der Palliativmedizin entwickeln wollen.
Der Inhalt des Kurses entspricht
dem Kursbuch Palliativmedizin
nach den Richtlinien zur WBO der
Bundesärztekammer und bietet
somit auch die Voraussetzung für
den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin Freiburg,
Seminarleitung: Dr. Gerhild Becker, Freiburg
Termine:
jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr,
samstags, 9.00–18.30 Uhr
09./10. November,
30. November/
01. Dezember 2007 und
25./26. Januar 2008
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Gebühr: 550,– Euro
In Zusammenarbeit mit dem
­Arbeitskreis Palliativmedizin
­Freiburg,
Seminarleitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (7. Kurs)
Notfalltraining für Ärzte
In Zusammenarbeit mit der
­Landesrettungsschule Baden
Grundkurs (Voraussetzung
für die Fortsetzungskurse)
Termin:
Sa, 27. Oktober 2007
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Fortsetzungskurs
Pädiatrische Notfälle
Termin:
Sa, 24. November 2007
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Termine:
jeweils freitags, 14.00–18.30 Uhr,
samstags, 9.00–18.30 Uhr
07./08. März,
11./12. April und
23./24. Mai 2008
Ort: FBZ, Goethestr. , Freiburg
Gebühr: 550,– Euro
Praktische Diabetologie für Ärzte
und Arzthelferinnen:
1. Kritische Bewertung neuer
Medikamente zur Behandlung
des Typ 2 Diabetes
2. Das DiSko-Schulungsmodell
(„Wie Diabetiker zum Sport kommen“) vor der Abrechenbarkeit in
Zusammenarbeit mit der ADBW
(Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg e. V.)
Leitung: Dr. Wolf-Rüdiger Klare,
Diabeteszentrum Radolfzell
Termin:
Mi, 14. November 2007
Zeit: 14.00 s.t.–17.30 Uhr
Ort: Krankenhaus Radolfzell
Gebühr: 15,– Euro
Anmeldung: Dr. Wolf-Rüdiger
Klare, Sekretariat Innere Medizin,
Tel. (0 77 32) 88 500
Termin:
Mi, 21. November 2007
Zeit: 14.00 s.t.–17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 15,– Euro
Diese Seminare sind als Fort­
bildungsveranstaltungen im
Sinne des Kooperationsvertrages
„Programmierte Schulung
in Gruppen für Patienten
mit ­Diabetes mellitus Typ 1
und Typ 2“ anerkannt.
Kolloquium zur guten
Arzneimitteltherapie
Disputatio Pharmacologica
(Workshop)
Diagnostik und Pharmakotherapie
der peripheren arteriellen
­Verschlusskrankheit (pAVK)
Prof. Dr. W. Heiss, Prof. Dr. K. Wink
Moderation: Prof. Dr. W. Niebling
1–3 Prozent aller Männer und
Frauen über 60 Jahre leiden an
­einer Claudicatio intermittens,
ÄBW 10 • 2007
533
Bekanntmachungen
­ obei die Männer gegenüber
w
den Frauen im Verhältnis 4 : 1
überwiegen. Die 5-Jahresletalität
beträgt bei den Männern 5–17
Prozent. Haupttodesursachen
sind die koronare Herzerkrankung und der Schlaganfall. Damit
ist die pAVK ein Marker für das
kardiovaskuläre Risiko.
Was kann man in der Praxis tun,
um dieses Risiko zu mindern?
Die Diagnose einer pAVK ist in der
Praxis mit einfachen Untersuchungen möglich und sollte von jedem
Arzt wahrgenommen werden. Die
konservativen therapeutischen
Möglichkeiten bestehen in einem
standardisierten Gehtraining und
einer speziellen Pharmakotherapie.
Die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden gemeinsam erörtert, wobei die anwesenden Kollegen ihre Erfahrungen auch anhand eigener Fälle
in einer lebhaften Diskussion einbringen sollen. Zusätzlich werden
Fälle vorgestellt, deren Problematik gemeinsam besprochen wird.
Termin:
Mi, 28. November 2007
Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Impfseminar gem. Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
­ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So beispielsweise
sind Nord- und Südamerika, aber
auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert,
dass die Deutschen Weltmeister
im Export von Masern sind. Auch
534
im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten, was die
Impfvorsorge ­betrifft.
Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein
defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent, bei
den Frauenärzten mögen sich die
Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent.
In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen
werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
Grundlagen des Impfens –
Epidemiologie – Immunologie –
Organisation des Impfens in
Deutschland – Akzeptanz von
Impfungen – Durchführen von
Impfungen – Impfpräventable
Erkrankungen – Standardimpf­
indikationen – Impfungen von
Risikopatienten – Prüfung
Termin:
Sa, 01. Dezember 2007
Zeit: 9.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gem. WBO 2006
Suchttherapie geht alle an!
Die Diskussion um die Zunahme
von Suchtverhalten und Sucht­
erkrankungen in allen Bevölkerungsschichten nimmt in der
­Öffentlichkeit zunehmend einen
breiten Raum ein.
Die zunächst auf die Substitution
mit Methadon beschränkte Fachkunde Suchttherapie wurde durch
die Landesärztekammer BadenWürttemberg zu einer erweiterten
Fachkunde Suchtmedizin ausgebaut, in der neben der Therapie
von Suchterkrankungen bei illegalen Drogen auch die ­Alkoholkrankheit, das Rauchen sowie Essstörungen und nicht stoffgebundene Störungen ­behandelt werden.
ÄBW 10 • 2007
Termine:
Teil 1:
Fr, 11./Sa, 12. Januar 2008
Teil 2:
Fr, 15./Sa, 16. Februar 2008
Teil 3:
Fr, 07./Sa, 08. März 2008
Teil 4:
Fr, 11./Sa, 12. April 2008
Ort: Freiburg
Gebühr: 520,– (komplett),
150,– Euro (pro Teil)
Rheuma und Herzerkrankungen
In Zusammenarbeit mit dem
Rheumazentrum Südbaden,
Prof. Dr. Hans-Hartmut Peter
Termin:
Sa, 26. Januar 2008
Zeit: 09.00 s.t.–ca. 12.30 Uhr
Ort: Univ.-Klinikum, Hörsaal HNO,
Killianstr., Freiburg
Auskunft/Anmeldung:
Frau Indlekofer, Rheumazentrum,
Tel. (07 61) 2 70-36 95,
Fax (07 61) 2 70-35 31
Basisseminar Reisemedizin
gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Die Reisemedizin hat sich in den
letzten Jahren immer mehr zu
einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der Medizin
entwickelt. Jährlich reisen ca. 30
Millionen Deutsche ins Ausland,
fast 5 Millionen davon in tropische und subtropische Länder.
Urlaubsregionen wie Thailand, Indonesien und Mittelamerika, aber
auch Teile Afrikas wie Kenia, Namibia und die Republik Südafrika
sind Ziele des Massentourismus
geworden. Auch chronische Erkrankungen sind kein Grund
mehr, auf eine Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende
erkranken jährlich im Zusammenhang mit der Reise. Dies erfordert
von den betreuenden Ärzten umfangreiche und aktuelle Spezialkenntnisse sowohl hinsichtlich der
richtigen Prophylaxe, wie auch zur
Erkennung und Therapie importierter Erkrankungen.
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, individuelle reisemedizinische Beratung. In
zwei Wochenendblöcken werden
Grundlagen der Tropenmedizin
behandelt, Gesundheitsrisiken im
Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
­Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung
gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den
Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können
am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei
erfolgreichem Abschluss erhalten
sie eine Teilnahmebescheinigung,
die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin
(DFR) anerkannt wird.
Termine:
freitags, 13.00–ca. 21.00 Uhr,
samstags, 9.00–18.30 Uhr
22./23. Februar und
11./12. April 2008
Ort: Freiburg
Gebühr: 360,– Euro
Fort- und Weiterbildung
in Kognitiver Verhaltenstherapie
(Kompaktseminar)
Theorieseminar
(Pflicht 100 Stunden)
Verhaltenstherapeutische
Selbsterfahrung
(20 bzw. 70 Doppelstunden)
Gruppensupervision
(44 Doppelstunden)
Termin:
Beginn geplant ab April 2008
Interessenten bitte melden!
Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Postfach 63 80, 79039 Freiburg,
Tel. (07 61) 8 84-144/-142/-141,
Fax (07 61) 8 84-4 00,
E-Mail: [email protected]
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
I. Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige
Facharzt mit Fachkunde
Suchtmedizin,
Facharzt mit Fachkunde Suchtmedizin möglichst Facharzt
für Allgemeinmedizin, Innere
Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin im Rahmen einer
Sonderbedarfszulassung zur
Eröffnung einer Schwerpunkt­
praxis für Drogenabhängige
inkl. Methadonsubstitution in
Lörrach gesucht. Fragen werden
gerne unter der Telefonnummer
(0 76 72) 6 00 entgegengenommen.
Zeitpunkt:
Zum 01. 01. 2008 oder später
Chiffre-Nr. SP-LÖ-10/07
II. Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen zur
Wiederbesetzung gemäß § 103
Abs. 4 SGB V auf Antrag der
­betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausarzt
Stadtkreis Freiburg
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-1
Hausarzt
Landkreis Lörrach
(örtliche BAG/
internistischer Anteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-2
Hausarzt
Landkreis Rottweil
78713 Schramberg
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 02. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-3
Hausarzt
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-4
Hausarzt
Landkreis Konstanz
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-5
Hausarzt
Landkreis Waldshut
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 03. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-6
Hausarzt
Landkreis Waldshut
79777 Ühlingen-Birkendorf
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-7
Hausarzt
Landkreis Waldshut
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-8
Hausarzt
Landkreis Waldshut
79809 Weilheim
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-9
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77855 Achern
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-10
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77933 Lahr
(örtliche BAG/
internistischer Anteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-11
Frauenheilkunde
Landkreis Konstanz
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-13
HNO-Heilkunde
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
78112 St. Georgen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-14
HNO-Heilkunde
Stadtkreis Freiburg
79104 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-15
Nervenheilkunde
Stadtkreis Freiburg
79098 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-16
Nervenheilkunde
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-17
Ärztliche Psychotherapie
– tiefenpsychologisch fundierte und analytische
Psychotherapie –
Landkreis Lörrach
79539 Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-18
Bewerbungen nur durch Fach­
ärztinnen/-ärzte für Psycho­
therapeutische Medizin oder
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Ärztliche Psychotherapie
– tiefenpsychologisch
­fundierte und analytische
Psychotherapie –
Landkreis Konstanz
78462 Konstanz
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2008
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-19
Bewerbungen nur durch Fach­
ärztinnen/-ärzte für Psycho­
therapeutische Medizin oder
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
ÄBW 10 • 2007
535
Bekanntmachungen
Psychologische Psychotherapie
– tiefenpsychologisch
­fundierte und analytische
Psychotherapie –
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 11. 2007
Chiffre-Nr. 10/07-20
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen
­Bewerbung (bitte Chiffre-Nr.
­angeben) ist eine Auflistung
des beruflichen Werdegangs
beizufügen. Die Bewerbung ist
bis zur jeweils genannten
Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg, Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte werden
hiermit aufgefordert, sich bei
Interesse ebenfalls zu bewerben.
Eine gesonderte Mitteilung
ergeht nicht.
536
Psychoonkologie IV: Das Rezidiv –
die Metastase: Jetzt wird es ernst!
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der
Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit
wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig
auch über Printmedien, CD-ROMs
und Online-Fortbildung zu
­gestalten.
Diese Fortbildungs-CD-ROM
­„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des
Curriculums der Deutschen
­Gesellschaft für Palliativmedizin
entwickelt und ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten
auf das Fortbildungszertifikat
­anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
ÄBW 10 • 2007
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–13.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 15/2007)
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.
Homepage für den Arzt
Zirka die Hälfte der erwachsenen
Deutschen nutzt regelmäßig das
Internet. Das gilt nicht nur für
die jüngere Generation. Bei den
50 bis 59-Jährigen sind 60 Prozent der Frauen und zirka 75 Prozent der Männer regelmäßig im
Internet, bei den 60 bis 69-Jährigen sind es 35 Prozent der
Frauen und zirka 55 Prozent der
Männer.
Angesichts dieser Zahlen hat die
Internetaktivität einer Praxis zunehmende Bedeutung. Es ist dabei nicht nur wichtig, überhaupt
eine Homepage zu haben, sondern die formale Qualität und
die inhaltlichen Angebote dieser
Homepage werden zu Erfolgs­
kriterien der Praxis. Dazu muss
die Homepage immer auf dem
aktuellen Stand der für die Patienten wichtigen Informationen
sein, wobei die Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg beachtet werden
muss.
Dieses Seminar vermittelt die
Kenntnisse, die erforderlich sind,
damit Ärztinnen und Ärzte
ihre Internetpräsentation selbst
erstellen sowie pflegen und
­aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 10. November 2007,
9.00–15.00 Uhr
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
(Anmeldungs-Nr. 20/2007)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 9 Fortbildungspunkten anerkannt.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 24. November 2007,
9.00–18.00 Uhr
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
­Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 2007-2)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
­Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt.
Grundlagen der Medizinischen
­Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten bean-
Bekanntmachungen
tragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
­Curriculum ausgearbeitet, das
die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat
und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 11. Januar 2008,
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 12. Januar 2008,
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 25. Januar 2008,
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 26. Januar 2008,
9.00–16.00 Uhr
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
(Anmeldungs-Nr. 1/2008)
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absol­
vierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 25. April 2008,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 26. April 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 27. April 2008,
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 30. Mai 2008,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 31. Mai 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 1. Juni 2008,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 6/2008)
Freitag, 4. Juli 2008,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 5. Juli 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 6. Juli 2008,
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 18. Juli 2008,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 19. Juli 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 20. Juli 2008,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 7/2008)
Freitag, 10. Oktober 2008,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 11. Oktober 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag,12. Oktober 2008,
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 24. Oktober 2008,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 25. Oktober 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 26. Oktober 2008,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2008)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Chefarzt am Kreiskrankenhaus
Laupheim
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: je 350,– Euro
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Die Veranstaltungen sind bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 40 Fortbildungspunkten angemeldet.
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16,
Fax (0 71 21) 9 17-4 00,
E-Mail: [email protected]
Dermatologie
Bodenseekreis
Friedrichshafen
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. BO 64
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Ulm (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 38
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin) –
Kreis Biberach
Uttenweiler
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. BC 81
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin) –
Kreis Ravensburg
Bad Waldsee
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RV 77
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Kreis Tübingen
Rottenburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
Chiffre-Nr. TÜ 36
Anästhesiologie
Kreis Tübingen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. TÜ 35
Innere Medizin
– fachärztlich –
Ulm (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 37
Urologie
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RV 76
Augenheilkunde
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre-Nr. RV 73
Augenheilkunde
Kreis Sigmaringen
Bad Saulgau
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
Chiffre-Nr. SI 65
Diagnostische Radiologie
Reutlingen (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 58
Chirurgie
Stadtkreis Ulm
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 36
ÄBW 10 • 2007
537
Bekanntmachungen
Neurologie und Psychiatrie
Reutlingen
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 59
Gynäkologie und
­Geburtshilfe
Reutlingen (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2008
Chiffre-Nr. RT 60
Gynäkologie und
­Geburtshilfe
Tübingen (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2008
Chiffre-Nr. TÜ 37
Orthopädie
Ravensburg (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RV 78
Korrektur der Ausschreibung RT 54 in der August-Ausgabe:
Kinder- und
­Jugendheilkunde
Reutlingen (Stadt)
Statt: Übernahme eines Gemeinschaftspraxisanteils
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 54
Bitte beachten Sie, dass uns
­Bewerbungen für diesen Kassensitz
(RT 54) bis spätestens
26. 10. 2007 vorliegen müssen!
Nähere Informationen vorab
­erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Telefon (0 71 21)
9 17-2 39, Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 11. 2007 bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
­Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen,
­einzureichen, die vollständigen
Bewerbungsunterlagen können
in Ausnahmefällen spätestens
bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses
nachgereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die
in der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten. Eine
gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Anzeige
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz,
Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: [email protected]
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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ÄBW 10 • 2007

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