Herzlich willkommen bei der Belgischen Nationalbank
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Herzlich willkommen bei der Belgischen Nationalbank
Sicherheit und Überwachung Herzlich willkommen bei der Belgischen Nationalbank Sicherheitshinweise um die Aufmerksamkeit der Besucher Gültig bis 31.12.2016 Diese Broschüre enthält die bei der Belgischen Nationalbank geltenden Sicherheitsbestimmungen. Bitte tragen Sie dieses Dokument bei sich. Wichtige Rufnummern NOTRUF : (Notarzt, Feuerwehr usw.) 24 00 (02 / 221 24 00) Technische Probleme : 27 27 45 15 (02 / 221 27 27) Sicherheitsprobleme : (02 / 221 45 15) Cathédrale des Sts Michel et Gudule W RU ILD E D EW U B OU OIS DS SA TRA UV AT AG E E AT U RA NQ ST BA NK A BA E L D UE Sint-Michiels en St-Goedelekathedraal R ENTRY COUNTERS 3 ENTRY MUSEUM DE BERLAIMONTLAAN 14 ENTRY VISITORS BOULEVARD DE BERLAIMONT STRAAT STORM SSAUT ’A RUE D PARKING 5 USE O AT STH TRA GUE NTENS DIENS É EDIA OM KOME DES C RU 57 IFIC T IEN Y 61 IUM SCLIBRAR OR UDIT ES ÈR G TA AT PO RA S ST BE G ER NG BER X H I S 41 ARK OE AU E P Y RM N TR WA TAG EN N O M E U R A Allgemeine Sicherheitsvorschriften 1. Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist in den mit einem Piktogramm gekennzeichneten Produktionsbereichen (z.B. Druckerei) und in Bereichen, in denen schwere Lasten befördert werden, vorgeschrieben. 2. Beim Besuch potenziell gefährlicher Orte müssen Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten geeigneten Schutzausrüstungen tragen (Schutzbrille, Lärmschutz für die Ohren usw.). 3. In sämtlichen Gebäuden der BNB gilt ein absolutes Rauchverbot. Davon ausgenommen sind lediglich die Raucherbereiche. Falls Sie Dienstleister sind oder Reparaturarbeiten durchführen 1. Vor Beginn der Arbeiten in unseren Räumen haben Sie von Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen über die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften erhalten, die auch dem Lastenheft und dem Vertrag mit der BNB zu entnehmen sind. 2. Gegebenenfalls müssen Sie danach fragen, da sie eine unerlässliche Voraussetzung für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit sind. 3. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Ansprechpartner bei der BNB. Allgemeine Sicherheitshinweise 1. Firmenausweise sind streng persönlich und müssen gut sichtbar getragen werden. Sie müssen beim Verlassen der Bank zurückgegeben werden. Bei jeder Anmeldung wird ein neuer Firmenausweis ausgestellt. 2. Besucher werden am Empfang von einem Mitarbeiter der Bank abgeholt und begleitet. 3. Die Informationen, die Sie erhalten oder von denen Sie während Ihres Besuchs in der Bank Kenntnis erhalten, sind streng vertraulich. 4. Fotografieren oder Filmen ist in den Räumen der Bank verboten. 5. Ohne die vorherige formelle Genehmigung der BNB darf kein Material oder Werkzeug mitgenommen werden. 6. Die Erfassung biometrischer Daten ist für die Sicherheitsbereiche der Bank vorgeschrieben. In diesem Rahmen werden lediglich die Daten Ihrer Iris digital aufgezeichnet. 7. In den Sicherheitsbereichen müssen sich Besucher stets in Begleitung Ihres Ansprechpartners oder seines Stellvertreters befinden. 1. Evakuierungssignal : Lautsprecheransage und/oder anhaltender Sirenenton. 2. Verlassen Sie das Gebäude zusammen mit Ihrem Ansprechpartner. 3. Verwenden Sie weder Aufzüge noch Dreh- oder Schiebetüren. 4. Verwenden Sie die Notausgänge (siehe Piktogramme). 5. Sammeln Sie sich mit den Angestellten am Sammlungsort. 6. Melden Sie sich am Sammlungsort beim Evakuierungsleiter (erkennbar an seiner orangefarbenen Armbinde). Ihr Ansprechpartner bei der BNB (vom Besucher auszufüllen) Name : ..................................................................................................... Funktion : ................................................................................................. Tel. : ......................................... GSM : ..................................................... Verantwortlicher Verantwortlicher Herausgeber : Herausgeber : Luc Dufresne, Emiel Maes, de Berlaimontlaan de Berlaimontlaan 14, 14, BE-1000 BE-1000 Brüssel Brüssel / © /Abbildung : © Abbildung : BNBBNB / Paginierung : / Paginierung : BNBBNB AG AG – Prepress – Prepress & Image & Image / Veröffentlichung / Veröffentlichung im Januar im Juli 2016 2014 Verhalten im Brandfall und bei Gebäudeevakuierung