PRESSEINFORMATION Neue Lohnuntergrenze in Zeitarbeit ohne

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PRESSEINFORMATION Neue Lohnuntergrenze in Zeitarbeit ohne
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Neue Lohnuntergrenze in Zeitarbeit ohne Effekt
Angemessene Entgelte sind Zeichen von Wertschätzung
München, 15. Februar 2012 – Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit
bringt kaum einem Beschäftigten mehr Geld. Darauf hat der Personaldienstleister USG People Germany am 9. Februar in München
aufmerksam gemacht. Lange wurde um diesen gesetzlich verordneten Mindestlohn gerungen, seit Januar ist er in Kraft und liegt bei 7,01
Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.
„Genauso viel bekommt ein tariflich entlohnter Mitarbeiter der niedrigsten Entgeltgruppe 1 in der Zeitarbeit sowieso“, sagt USG People
Geschäftsführer Marcus Schulz. Sein Unternehmen zahlt immer öfter
höhere Entgelte. Denn Schulz will auch in Zukunft begehrte Fachkräfte halten, neue gewinnen, einstellen und dann im Rahmen der Zeitarbeit überlassen. Die Kunden seien bereit, für die Flexibilität, die man
mit Zeitarbeit gewinnt, zu zahlen, stellt Schulz fest: „Wer billig will,
setzt nicht auf Zeitarbeit. Das würde sich nicht rechnen.“
Eine Chance, Fachkräfte zu gewinnen, haben Zeitarbeitsunternehmen nur, wenn sie bereit sind, adäquate und vor allem zeitgemäße
Entgelte zu zahlen. „Und diese liegen in höheren Entgeltgruppen zum
Teil deutlich über dem Tariflohn und jedenfalls über der Lohnuntergrenze“, erläutert Schulz. Darüber hinaus bedeutet für ihn eine angemessene Entlohnung „Wertschätzung und Anerkennung der Leistung der Mitarbeiter“.
Die im Januar eingeführte Lohnuntergrenze, schätzt Schulz, betreffe
nur einen Bruchteil der rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeits-
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branche – „wenn überhaupt“. Weder für die Zeitarbeitnehmer noch für
die Kundenunternehmen ändert sich somit durch die Einführung der
Lohnuntergrenze etwas. Sie wirke sich allerdings auf ausländische
Zeitarbeitsunternehmen aus, die Mitarbeiter nach Deutschland überlassen. „Diese Unternehmen sind nun verpflichtet, die Entgelte zu
zahlen, die wir bereits seit Jahren nach dem BZA/DGB-Tarifvertrag
zahlen“, so der Geschäftsführer von USG People Germany. Dies sei
„gut so, denn wir dürfen in Deutschland keinen Wettbewerb dulden,
der darin bestehen würde, die Löhne zu unterbieten“.
Im Endeffekt sorgt die Lohnuntergrenze für kalkulatorische Gerechtigkeit unter den Personaldienstleistern. Sie trägt so indirekt zur Beschäftigungssicherheit in der Zeitarbeit bei. Schulz: „Ich bin gern Arbeitgeber – mit allen Rechten und Pflichten wie jedes andere Unternehmen auch. Schaffe Stellen, zahle Gehalt, Steuern und Sozialabgaben und suche attraktive Projekte für meine Mitarbeiter.“
Über USG People Germany (www.usgpeople.com):
Der Personaldienstleister USG People Germany ist Teil der börsennotierten
USG People N.V. In Deutschland gehört USG People zu den zehn führenden Unternehmen der Branche. Mit seinen Marken Unique Personalservice
(als Generalist), Technicum (Spezialist für Facharbeiter) und Secretary Plus
(Spezialist für Sekretariat und Management Supports) bietet USG People
jede Form von flexiblen Personallösungen. Unter dem Dach von USG People Germany arbeiten über 12.000 Mitarbeiter. In bundesweit ca. 175 Niederlassungen sind die Tochterunternehmen vor Ort präsent. Der Unternehmenshauptsitz befindet sich in München.
Seit über 40 Jahren ist USG People auf dem europäischen Markt aktiv und
nimmt Platz vier im Ranking der europäischen Personaldienstleister ein. Das
Unternehmen betreibt in zehn europäischen Ländern gut 1.400 Niederlassungen.
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Pressekontakt:
WEFRA PR
Gesellschaft für Public Relations mbH
Unternehmenskontakt:
USG People Germany GmbH
Dr. Andreas Bachmann
Mitteldicker Weg 1
63263 Neu-Isenburg
Jessica C. Ehmke
Landsberger Straße 370a
80687 München
Telefon: +49 (0)69 695008-78
Fax:
+49 (0)69 695008-71
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Telefon: +49 (0)89 56827-339
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E-Mail:
[email protected]
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