Folien Kroemer
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Folien Kroemer
Wiedereinstieg des Bundes in die Hochschulfinanzierung Welches Modell favorisiert die D t h H Deutsche Hochschulmedizin? h h l di i ? Heyo K. Kroemer Universitätsmedizin Göttingen Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 Ausgangssituation Hochschulmedizin ist unverzichtbar • Die e über übe 180.000 80 000 Beschäftigten esc ä g e der de Hochschulmedizin oc sc u ed Arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Einrichtungen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 17 Milliarden Euro. Euro • Die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses der Bundesrepublik findet fast komplett in der Hochschulmedizin statt. • Biomedizinische Bi di i i h S Spitzenforschung it f h iistt ohne h HochschulH h h l Medizin nicht möglich (Bsp.: ExIni). Die anstehenden Probleme in der Gesundheitsversorgung der alternden Bevölkerung sind ohne die Hochschulmedizin nicht zu lösen. Finanzierung der Universitätsmedizin Problemaufriss Die Länder als Träger der Universitätsmedizin senken real ihre konsumtiven und investiven Mittel. Die gerade von der Universitätsmedizin zu erbringenden und vorzuhaltenden medizinischen Sonderleistungen (z.B. für seltene Ek k Erkrankungen, Pandemien, P d i H Hochrisikopatienten, h i ik ti t etc.) t ) werden d von den d Krankenkassen nicht hinreichend finanziert. Es ist unabdingbar unabdingbar, dass die drei grundsätzlichen Finanzierungsquellen (Investitionsmittel, Zuführungsbeträge F + L sowie DRG-Erlöse) auskömmlich sind. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 3 Föderalismusreform: 31 31. August 2006 •Eine direkte strukturelle Förderung g des Bundes an einzelne Einrichtungen der Hochschulmedizin ist ausgeschlossen •Kein HBFG mehr •Keine Koordination mehr •Keine unmittelbaren Effekte Der Medizincampus Greifswald (2000 – 2012) Dr. Volker Hildebrandt • Jena • 31.05.2011 5 Ein zusätzliches Problem: Die Schuldenbremse Neue gemeinsame Schuldenregel für Bund und Länder (Artikel 109 Abs Abs. 3 Grundgesetz) Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kredite auszugleichen Die Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund ab dem Jahr 2016 zwingend vorgesehen, für die Länder ab dem Jahr 2020 Fazit: in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts wird das Geld g knapp pp richtig Ausgeglichene Haushalte: Bayern, Sachsen und M-V Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt aus Sonderbundesergänzungszuweisungen S d b d ä i Gesamthaushalt: 9.8 plus 2.8 Mrd € Systemische Defizite in der Klinischen Forschung Wenig Institutions-übergreifende Aktivitäten Keine dauerhafte Finanzierung Verschärfung durch die Föderalismusreform Problem bei Volkskrankheiten „Was bislang fehlt, ist ein nationales Zentrum kritischer Größe, welches für eine effiziente Forschungskette sorgt, sorgt indem es die molekulare und zellbiologische Grundlagenforschung, die Therapieentwicklung p g und Modellieren und die Translation neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Klinik unter einem Dach bündelt.“ (Aus dem Bericht der Gründungskommission des DZNE) Konsequenzen des Kooperationsverbotes für Forschungsstrukturen Universität1 Universität 4 Universität 2 Universität 5 U i Universität ität 3 Strategische g Entwicklung g Deutsche Zentren für wichtige Erkankungen 3 Milliarden € / 30.000 Mitarbeiter Hochschulmedizin •Krebs •Neurodegenerative Erkrankungen •Diabetes •Infektionen Infektionen •Lungenerkrankungen •Herz- Kreislauferkrankungen 2 8 Milli 2.8 Milliarden d € / 140.000 140 000 Mit Mitarbeiter b it Zusätzlich: •Nationale Kohorte (200.000) 6 Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung • • • • Translation Landesweite Kooperation Großzügige Finanzierung Langfristige Finanzierung Verteilung V t il d der deutschen Zentren • Durch die Gesundheitszentren kann die translationale Forschung in Deutschland eine neue Qualität erreichen • Voraussetzung ist eine faire Partnerschaft zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen (Bsp : Risikoverteilung, (Bsp.: Risikoverteilung Exit Exit-Strategien) Strategien) • Die administrativen Voraussetzungen müssen geschaffen werden Dr. Volker Hildebrandt • Jena • 31.05.2011 13 Folgen • D Der IInvestitionsstau titi t iim B Bereich i hd der B Baumaßnahmen ß h schränkt h ä kt di die Universitätsmedizin in ihrer Handlungsfähigkeit immer stärker ein • Die Unterfinanzierung hat Auswirkungen auf die Krankenversorgung Krankenversorgung, Forschung und Lehre • Im internationalen Wettbewerb fällt Deutschland ab • Suche nach preiswerten, Individuallösungen für die Ärzteausbildung und resultierende, fragwürdige Medical Schools • Private Medical Schools umgehen deutsches Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrecht • Qualitätssicherung in der Ausbildung bleibt außen vor Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 14 Grundgesetz-Änderung: Kooperationsverbot A hö Anhörungen zur Föderalismusreform Föd li f in i 2012 -wesentliche PunktePunkte- • Die neu gegangenen Wege (z.B. KIT, DZG) dienen oft nur der U Umgehung h d des K Kooperationsverbotes ti b t • Das bestehende Kooperationsverbot muss gelockert werden – es besteht Konsens darüber, dass insbesondere die Hochschulmedizin auf Bundesmittel angewiesen ist • Förderungen durch den Bund sollen strukturell möglich sein und nicht auf einzelne Vorhaben beschränkt bleiben • Neben der Forschung muss auch die Lehre mit einbezogen werden • Die landesspezifische Bedarfsorientierung sollte aufhören Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 15 Grundgesetz-Änderung: Kooperationsverbot IIn den d A Anhörungen hö b bestand t d eine i große ß Mehrheit M h h it d dafür, fü di die engen Spielräume des bisherigen Art. 91b GG zu erweitern und Förderungen durch den Bund nicht auf Vorhaben zu beschränken. • Damit könnte institutionell Lehre und Forschung an Hochschulen gefördert werden. • Das würde Kapazitäten für eine Förderung von Studienplätzen und Kooperationen freisetzen freisetzen. • Es gäbe keine Begrenzung, des Bundes bei der Wissenschaftsförderung. g • Die Mehrheit ist der Experten plädierte dafür, die gemeinsame Finanzierung wieder auf Baumaßnahmen auszuweiten. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 16 Politische Ausgangslage für 2013-2017 BÜNDNIS 90/Die Grünen: • Förderung von Bildung in der Breite von den Kitas bis zur Universität • Bund und Länder können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten – Art. 91b Abs. 2 GG • Finanzhilfen für das Bildungswesen und die Wissenschaft nach Art. 104c GG sollen ermöglicht werden • Vereinbarungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der Länder Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 17 Politische Ausgangslage für 2013-2017 LINKE: • Bund erhält im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Kompetenzen im Bereich der Personalstrukturen an Hochschulen im Bereich der Personalstrukturen an Hochschulen • Hochschulbau soll wieder als Gemeinschaftsaufgabe im GG verankert werden • Bildungsrat als Pendant zum Wissenschaftsrat Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 18 Politische Ausgangslage für 2013-2017 SPD: SPD • Schaffung eines neuen Art. 104c für Finanzhilfen des Bundes in der Bildung, ohne Einschränkung der Bildungshoheit der Länder h h k d ld h h d d • Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die Länder können nur einstimmig beschließen einstimmig beschließen CDU/CSU (und FDP): • Die Koalitionäre wollten dem Bund lediglich erlauben, „Einrichtungen an Hochschulen“ zu fördern • Es soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, dauerhaft Exzellenzförderung für ausgesuchte Einrichtungen zu betreiben Exzellenzförderung für ausgesuchte Einrichtungen zu betreiben Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 19 Welche Lösung befürwortet die Hochschulmedizin? Vorschlag von Prof. Löwer: Art. 91b Abs. 1 GG künftig: (1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: 1.Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2.Forschung und Lehre an Hochschulen; 3F 3.Forschungsbauten h b t an Hochschulen H h h l einschließlich i hli ßli h G Großgeräten. ß ät Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 20 Mittel für den Hochschulbau alleine reichen nicht Neben N b einer i Mitfi Mitfinanzierung i d der U Universitäten i ität d durch h di die Wissenschaftsseite (Kooperation) ist über den Bereich der Krankenversorgung auch eine bessere Finanzierung durch die Gesundheitsseite erforderlich. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 21 Automatische Anpassung der DRG über Veränderungsraten Spezifika der Universitätsmedizin • Extremkostenfälle • Ambulanzpauschalen A b l h l • Innovationszentren • Weiterbildung • Notfallversorgung • Seltene Erkrankungen • Interdisziplinäre Krankenversorgung • Aufgabenverbund Strukturelle Konsequenzen im F+L Bereich Das Fächerspektrum der Universitätsmedizin sollte primär durch die Aufgabe der Ausbildung bestimmt sein. Der hohe wirtschaftliche Druck zwingt die Universitätsmedizin strukturelle Entscheidungen zu treffen, die nichts mit der A bild Ausbildung zu tun t haben. h b Wichtige Fächer verschwinden (Bsp. Endokrinologie), obwohl sie in hohem Maße Ausbildungs-relevant Ausbildungs relevant sind. sind Zukünftige g Finanzierung g der Hochschulmedizin Systemzuschlag Staat Land/ a d/ Bund F+L •Verzögerungszuschlag •Nicht KV-gedeckte Innovation •Weiterbildung •Akademische Maximalversorgung KK DRG K Was ist weiterhin zu bedenken? • Wenn es erneut zu einer Mitfinanzierung des Bundes beim Hochschulbau kommt,, sollte wieder ein fixes Mittelverhältnis von Bund und Ländern hergestellt werden. • Es muss verhindert werden, dass sich eine Seite ihrer Pflicht entledigt. • Wenn es keine Rückkehr zum Mechanismus des HBFG geben sollte, muss die Zweckbindung der Bundesmittel von 2014 bis zum Wegfall der Kompensationsmittel festgeschrieben werden. werden • Neben der verbesserten investiven Finanzierung sollten die konsumtiven Mittel erhöht werden. Die Overheadmittel öffentlicher Zuwendungsgeber für Projekte der Hochschulen sollten auf 40 % angehoben werden. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 25 Fazit Die Föderalismusreform hat der deutschen Hochschulmedizin erhebliche Nachteile gebracht gebracht. Der vollständige Effekt wird erst eintreten. Das Kooperationsverbot p in Art. 91b GG bedarf einer dringenden g Änderung. Neben materiellen Aspekten sollte hier eine strukturellplanerische Komponente integriert werden. Eine A Ei Aufhebung fh b d des K Kooperationsverbotes ti b t wird i d etwa t iim B Baubereich b i h erst mit erheblicher Verzögerung Effekte zeigen. Hier bedarf es intelligenter Übergangsregelungen. Eine auskömmliche Finanzierung der Krankenversorgung für die spezifischen Aufgaben der Universitätsmedizin ist unabhängig von der Aufhebung des Kooperationsverbotes dringend erforderlich erforderlich. Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V. 26