Folien Kroemer

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Folien Kroemer
Wiedereinstieg des Bundes in die
Hochschulfinanzierung
Welches Modell favorisiert die
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Deutsche
Hochschulmedizin?
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Heyo K. Kroemer
Universitätsmedizin
Göttingen
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013
Ausgangssituation
Hochschulmedizin ist unverzichtbar
• Die
e über
übe 180.000
80 000 Beschäftigten
esc ä g e der
de Hochschulmedizin
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Arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
in Einrichtungen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als
17 Milliarden Euro.
Euro
• Die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses der
Bundesrepublik findet fast komplett in der
Hochschulmedizin statt.
• Biomedizinische
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Spitzenforschung
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HochschulH h h l
Medizin nicht möglich (Bsp.: ExIni).
Die anstehenden Probleme in der Gesundheitsversorgung der alternden Bevölkerung sind ohne die
Hochschulmedizin nicht zu lösen.
Finanzierung der Universitätsmedizin
Problemaufriss
Die Länder als Träger der Universitätsmedizin senken real ihre
konsumtiven und investiven Mittel.
Die gerade von der Universitätsmedizin zu erbringenden und
vorzuhaltenden medizinischen Sonderleistungen (z.B. für seltene
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Erkrankungen,
Pandemien,
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Hochrisikopatienten,
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etc.)
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Krankenkassen nicht hinreichend finanziert.
Es ist unabdingbar
unabdingbar, dass die drei grundsätzlichen Finanzierungsquellen
(Investitionsmittel, Zuführungsbeträge F + L sowie DRG-Erlöse)
auskömmlich sind.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Föderalismusreform: 31
31. August 2006
•Eine direkte strukturelle
Förderung
g des Bundes
an einzelne Einrichtungen
der Hochschulmedizin
ist ausgeschlossen
•Kein HBFG mehr
•Keine Koordination mehr
•Keine unmittelbaren
Effekte
Der Medizincampus Greifswald (2000 – 2012)
Dr. Volker Hildebrandt • Jena • 31.05.2011
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Ein zusätzliches Problem:
Die Schuldenbremse
Neue gemeinsame Schuldenregel für Bund und Länder
(Artikel 109 Abs
Abs. 3 Grundgesetz)
Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kredite auszugleichen
Die Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund
ab dem Jahr 2016 zwingend vorgesehen, für die Länder ab dem Jahr 2020
Fazit:
in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts wird das Geld
g knapp
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richtig
Ausgeglichene Haushalte: Bayern, Sachsen und M-V
Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt
aus Sonderbundesergänzungszuweisungen
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Gesamthaushalt: 9.8 plus 2.8 Mrd €
Systemische Defizite in der Klinischen Forschung
Wenig Institutions-übergreifende Aktivitäten
Keine dauerhafte Finanzierung
Verschärfung durch die Föderalismusreform
Problem bei Volkskrankheiten
„Was bislang fehlt, ist ein nationales Zentrum
kritischer Größe, welches für eine effiziente
Forschungskette sorgt,
sorgt indem es die molekulare
und zellbiologische Grundlagenforschung, die
Therapieentwicklung
p
g und Modellieren und die
Translation neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
in die Klinik unter einem Dach bündelt.“
(Aus dem Bericht der Gründungskommission des DZNE)
Konsequenzen des Kooperationsverbotes für Forschungsstrukturen
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Universität 4
Universität 2
Universität 5
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Universität
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Strategische
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Entwicklung
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Deutsche Zentren für
wichtige Erkankungen
3 Milliarden € / 30.000 Mitarbeiter
Hochschulmedizin
•Krebs
•Neurodegenerative Erkrankungen
•Diabetes
•Infektionen
Infektionen
•Lungenerkrankungen
•Herz- Kreislauferkrankungen
2 8 Milli
2.8
Milliarden
d € / 140.000
140 000 Mit
Mitarbeiter
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Zusätzlich:
•Nationale Kohorte (200.000)
6 Deutsche Zentren der
Gesundheitsforschung
•
•
•
•
Translation
Landesweite Kooperation
Großzügige Finanzierung
Langfristige Finanzierung
Verteilung
V
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d
der
deutschen Zentren
• Durch die Gesundheitszentren kann die translationale
Forschung in Deutschland eine neue Qualität erreichen
• Voraussetzung ist eine faire Partnerschaft zwischen
universitären und außeruniversitären Einrichtungen
(Bsp : Risikoverteilung,
(Bsp.:
Risikoverteilung Exit
Exit-Strategien)
Strategien)
• Die administrativen Voraussetzungen müssen
geschaffen werden
Dr. Volker Hildebrandt • Jena • 31.05.2011
13
Folgen
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Der IInvestitionsstau
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Bereich
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Baumaßnahmen
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schränkt
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die
Universitätsmedizin in ihrer Handlungsfähigkeit immer stärker ein
• Die Unterfinanzierung hat Auswirkungen auf die Krankenversorgung
Krankenversorgung,
Forschung und Lehre
• Im internationalen Wettbewerb fällt Deutschland ab
• Suche nach preiswerten, Individuallösungen für die Ärzteausbildung
und resultierende, fragwürdige Medical Schools
• Private Medical Schools umgehen deutsches Zulassungs-,
Ausbildungs- und Prüfungsrecht
• Qualitätssicherung in der Ausbildung bleibt außen vor
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Grundgesetz-Änderung: Kooperationsverbot
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Anhörungen
zur Föderalismusreform
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-wesentliche PunktePunkte-
• Die neu gegangenen Wege (z.B. KIT, DZG) dienen oft nur der
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Umgehung
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des K
Kooperationsverbotes
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• Das bestehende Kooperationsverbot muss gelockert werden – es
besteht Konsens darüber, dass insbesondere die Hochschulmedizin
auf Bundesmittel angewiesen ist
• Förderungen durch den Bund sollen strukturell möglich sein und nicht
auf einzelne Vorhaben beschränkt bleiben
• Neben der Forschung muss auch die Lehre mit einbezogen werden
• Die landesspezifische Bedarfsorientierung sollte aufhören
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Grundgesetz-Änderung: Kooperationsverbot
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Anhörungen
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bestand
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i große
ß Mehrheit
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dafür,
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die engen
Spielräume des bisherigen Art. 91b GG zu erweitern und Förderungen
durch den Bund nicht auf Vorhaben zu beschränken.
• Damit könnte institutionell Lehre und Forschung an Hochschulen
gefördert werden.
• Das würde Kapazitäten für eine Förderung von Studienplätzen und
Kooperationen freisetzen
freisetzen.
• Es gäbe keine Begrenzung, des Bundes bei der
Wissenschaftsförderung.
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• Die Mehrheit ist der Experten plädierte dafür, die gemeinsame
Finanzierung wieder auf Baumaßnahmen auszuweiten.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Politische Ausgangslage für 2013-2017
BÜNDNIS 90/Die Grünen:
• Förderung von Bildung in der Breite von den Kitas bis zur Universität
• Bund und Länder können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung
der Wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen
zusammenarbeiten – Art. 91b Abs. 2 GG
• Finanzhilfen für das Bildungswesen und die Wissenschaft nach Art.
104c GG sollen ermöglicht werden
• Vereinbarungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der Länder
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Politische Ausgangslage für 2013-2017
LINKE:
• Bund erhält im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Kompetenzen im Bereich der Personalstrukturen an Hochschulen
im Bereich der Personalstrukturen an Hochschulen
• Hochschulbau soll wieder als Gemeinschaftsaufgabe im GG verankert werden
• Bildungsrat als Pendant zum Wissenschaftsrat
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Politische Ausgangslage für 2013-2017
SPD:
SPD
• Schaffung eines neuen Art. 104c für Finanzhilfen des Bundes in der Bildung, ohne Einschränkung der Bildungshoheit der Länder
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• Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die Länder können nur einstimmig beschließen
einstimmig beschließen
CDU/CSU (und FDP):
• Die Koalitionäre wollten dem Bund lediglich erlauben, „Einrichtungen an Hochschulen“ zu fördern
• Es soll dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, dauerhaft Exzellenzförderung für ausgesuchte Einrichtungen zu betreiben
Exzellenzförderung für ausgesuchte Einrichtungen zu betreiben
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Welche Lösung befürwortet die Hochschulmedizin?
Vorschlag von Prof. Löwer:
Art. 91b Abs. 1 GG künftig:
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen
überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:
1.Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung
außerhalb von Hochschulen;
2.Forschung und Lehre an Hochschulen;
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3.Forschungsbauten
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b t an Hochschulen
H h h l einschließlich
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Großgeräten.
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Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller
Länder.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Mittel für den Hochschulbau alleine reichen nicht
Neben
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Mitfi
Mitfinanzierung
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Universitäten
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durch
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die
Wissenschaftsseite (Kooperation) ist über den Bereich der
Krankenversorgung auch eine bessere Finanzierung durch die
Gesundheitsseite erforderlich.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Automatische Anpassung der DRG über Veränderungsraten
Spezifika der Universitätsmedizin
• Extremkostenfälle
• Ambulanzpauschalen
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• Innovationszentren
• Weiterbildung
• Notfallversorgung
• Seltene Erkrankungen
• Interdisziplinäre Krankenversorgung
• Aufgabenverbund
Strukturelle Konsequenzen im F+L Bereich
Das Fächerspektrum der Universitätsmedizin sollte primär
durch die Aufgabe der Ausbildung bestimmt sein.
Der hohe wirtschaftliche Druck zwingt die Universitätsmedizin
strukturelle Entscheidungen zu treffen, die nichts mit der
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Ausbildung
zu tun
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haben.
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Wichtige Fächer verschwinden (Bsp. Endokrinologie), obwohl sie
in hohem Maße Ausbildungs-relevant
Ausbildungs relevant sind.
sind
Zukünftige
g Finanzierung
g der Hochschulmedizin
Systemzuschlag
Staat
Land/
a d/
Bund
F+L
•Verzögerungszuschlag
•Nicht KV-gedeckte
Innovation
•Weiterbildung
•Akademische
Maximalversorgung
KK
DRG
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Was ist weiterhin zu bedenken?
• Wenn es erneut zu einer Mitfinanzierung des Bundes beim
Hochschulbau kommt,, sollte wieder ein fixes Mittelverhältnis von Bund
und Ländern hergestellt werden.
• Es muss verhindert werden, dass sich eine Seite ihrer Pflicht entledigt.
• Wenn es keine Rückkehr zum Mechanismus des HBFG geben sollte,
muss die Zweckbindung der Bundesmittel von 2014 bis zum Wegfall
der Kompensationsmittel festgeschrieben werden.
werden
• Neben der verbesserten investiven Finanzierung sollten die
konsumtiven Mittel erhöht werden. Die Overheadmittel öffentlicher
Zuwendungsgeber für Projekte der Hochschulen sollten auf 40 %
angehoben werden.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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Fazit
Die Föderalismusreform hat der deutschen Hochschulmedizin
erhebliche Nachteile gebracht
gebracht. Der vollständige Effekt wird erst
eintreten.
Das Kooperationsverbot
p
in Art. 91b GG bedarf einer dringenden
g
Änderung. Neben materiellen Aspekten sollte hier eine strukturellplanerische Komponente integriert werden.
Eine A
Ei
Aufhebung
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d
des K
Kooperationsverbotes
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b t wird
i d etwa
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Baubereich
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erst mit erheblicher Verzögerung Effekte zeigen. Hier bedarf es
intelligenter Übergangsregelungen.
Eine auskömmliche Finanzierung der Krankenversorgung für die
spezifischen Aufgaben der Universitätsmedizin ist unabhängig von der
Aufhebung des Kooperationsverbotes dringend erforderlich
erforderlich.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer• Berlin • 15.10.2013 - Herbstforum 2013 – Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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