Brandschutz und Räumungsübungen in Kindertagesstätten
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Brandschutz und Räumungsübungen in Kindertagesstätten
Kundeninformation Brandschutz in Kindertagesstätten Brandschutz und Räumungsübungen in Kindertagesstätten Vorwort Diese Information richtet sich an das Personal in Kindertagestätten und soll Ihnen helfen, den vorbeugenden Brandschutz in Ihrer Einrichtung sachgerecht zu gestalten und zu organisieren. Bereits im Vorschulalter ist die Brandschutzerziehung der Kinder für ihren Aufenthalt im Kindergarten, wie auch im Elternhaus ein wichtiges Thema. Lernziel sollte es einerseits sein, die Kinder für die Gefahren des Feuers zu sensibilisieren und somit ihr unbedachtes Spielen mit Streichhölzern und Feuer zu verhindern. Anderseits sollte ihnen aber auch das richtige Verhalten bei einem Brandausbruch vermittelt werden, denn häufig verstecken sich Kinder bei Feuer und werden dadurch nicht oder erst zu spät gefunden. Ein wichtiges Thema ist auch die Organisation einer geordneten Räumung des Kindergartens oder der Kindertagesstätte. Die Planung der Räumung ist das eine, das regelmäßige praktische Üben hingegen das andere. Brandverhütung Flucht- und Rettungswege Vermeiden Sie den unbedachten Umgang mit offenem Feuer. Kerzen, Duftlampen, Adventsgestecke sind nicht nur schön, sondern immer dann gefährlich, wenn Sie unbeaufsichtigt sind. Offenes Feuer sollte daher, wenn überhaupt, nur im Stuhlkreis, unter Aufsicht und im pädagogisch notwendigen Rahmen eingesetzt werden. Bei Umgang mit offenem Feuer sollte immer ein geeignetes Löschmittel griffbereit sein. Schadhafte Lichterketten in Verbindung mit leichtentflammbarer Dekoration haben ebenfalls nichts in Ihrem Kindergarten zu suchen. Und denken Sie an die regelmäßige Überprüfung Ihrer elektrischen Geräte. So manche Kaffeemaschine / Wasserkocher hat sich schon in Rauch aufgelöst! Flucht- und Rettungswege sind Gänge, Flure und notwendige Treppen, die durch Hinweisschilder (Piktogramme) zu kennzeichnen sind. Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten. Vermeiden Sie hier das aufstellen von Spielecken. Gegenstände in Fluren und Treppenräumen können eine Sturzgefahr darstellen. In Kindergärten muss jeder Gruppenraum, Raum für Aktivitäten zusammen mit Kindern oder Schlaf- und Ruheräume mit einem zweiten baulichen Rettungsweg ausgestattet sein. Ist dieser zweite Rettungsweg den Erziehern und den Kindern bekannt? Auf dem Grundstück gekennzeichnete Flächen für die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten. Brand- und Rauchausbreitung Alle Feuerschutztüren und rauchabschließenden Türen sind ständig geschlossen zu halten, insbesondere Türen zu Fluren und Treppenräumen. Betreten Sie im Brandfall keine verrauchten Bereiche! Halten sie die Türen dorthin geschlossen und benutzen Sie den zweiten Rettungsweg. Die Anhäufung von Abfallstoffen und leicht brennbaren Stoffen ist überall zu vermeiden. Entsorgen sie diese Stoffe regelmäßig. Vermeiden Sie generell leicht entflammbare Dekorationen. Halten Sie Ihre Flure und Treppenraume frei von Brandlasten! 6-3-4_22_01_2011-01-27 Verhalten im Brandfall Steht Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln kann zur Panik führen! Sollte sich z.B. ein im Stuhlkreis befindliches Gesteck entzündet haben, löschen Sie es mit bereitstehendem Fruchtsaft, Tee oder Wasser oder ersticken es mit einer Decke, Jacke o.ä.! Ist dies nicht möglich, verlassen Sie mit Ihren Kindern augenblicklich den Raum und verschließen Sie die Tür. Die Rettung der Kinder geht vor Brandbekämpfung! Rufen Sie so früh wie möglich die Feuerwehr (0) 112! Seite 2 von 3 In Sicherheit bringen Ihre Kinder bringen Sie am einfachsten durch eine Räumung ihres Kindergartens in Sicherheit. Hierzu ist es jedoch wichtig, dass Sie im Vorfeld die Räumung ihrer Kindertagesstätte organisiert haben und regelmäßig Ihre Einrichtung zur Übung (mind. 1mal, besser 2-3mal im Jahr) räumen. Dazu gehören nachfolgende Punkte: Alarmsignal der Einrichtung Sammelplatz Regelmäßige Schulung des Personals Schulung der Kinder Verhalten beim Räumungsalarm Was unbedingt unterlassen werden sollte Brand melden Verhalten nach einem Brand Alarmsignal der Einrichtung: Jede Kindereinrichtung braucht eine Alarmierungseinrichtung. Das Signal muss unmissverständlich und in der ganzen Einrichtung gut hörbar sein und sich deutlich von anderen Signalen unterscheiden. Dies kann ein installierter Hausalarm sein. Aber auch akustische Rauchmelder, Handsirenen oder sogar Trillerpfeifen, die an exponierten Stellen hängen oder am Schlüsselbund getragen werden, können der Alarmierung dienen. Sammelplatz: Der Sammelplatz muss bestimmt und jedem, auch den Kindern, bekannt sein. Eine kindergerechte Kennzeichnung ist zu empfehlen: … z.B. eine Statue vom St. Florian: Der St.Florian beschützt unseren Kindergarten, wenn es brennt, müssen wir zu ihm gehen! Am Sammelplatz sollte die Geschlossenheit der einzelnen Gruppen beibehalten werden. Mit Hilfe des Gruppenbuches/Anwesenheitslisten ist dort die Vollzähligkeit festzustellen. Regelmäßige Schulung des Personals: Damit es bei einem Feueralarm nicht zu Handlungsverzögerungen kommt, sind Personalschulungen unerlässlich. Die Mitarbeiter müssen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Brandschutz und von Räumungsübungen entwickeln, sich in Ihrer Einrichtung auskennen und ihre Aufgaben bei der Räumung beherrschen, z.B.: Verhalten bei Rauchentwicklung (Türen schließen) Wer kontrolliert Toiletten, Kinderküche…? Wo können sich noch Kinder aufhalten? Umgang mit besonderen Rettungsmitteln (Feuertreppe, Fenster, Notrutsche, …) Umgang mit den Feuerlöschern Richtiges Absetzen eines Notrufes Schulung der Kinder: Eine frühzeitige Brandschutzerziehung der Kinder ist eine wichtige Sache. Zu viele Kinder bringen sich selbst durch unbedachtes Spielen mit Streichhölzern und Feuer in Gefahr. So manches Kind hat sogar nach Schulung von Brandursachen und Gefahren durch Feuer außerdem einen guten Einfluss auf seine Eltern. Daneben ist es gerade im Kindergarten wichtig, dass die Kinder den Feueralarm als solchen erkennen und sich folgerichtig verhalten. So sollten sie sich nicht verstecken oder weiterspielen, sondern sich kurz im Gruppenraum sammeln, um dann Hand in Hand gemeinsam zum vereinbarten Sammelplatz zu begeben. Schnelles laufen, Drängeln oder Schubsen ist tabu. Dabei sind vorgesehene und auch die alternativen Rettungswege zu berücksichtigen. Verhalten bei Räumungsalarmen: Wenn ein Räumungsalarm ausgelöst wird, müssen alle Kinder und Betreuer wissen, was zu tun ist. Ruhe bewahren Anweisungen der Erzieherin befolgen Im Gruppenraum kurz sammeln und dann gemeinsam Hand in Hand zum Sammelplatz gehen. Kinder achten ebenfalls auf die Anwesenheit der anderen Gruppenkinder. Am Sammelplatz wird die Vollzähligkeit der Kinder in den jeweiligen Gruppen geprüft und der Kindergartenleitung gemeldet. Beachten Sie, dass sich Kinder bei einem Räumungsalarm im Gruppenraum, im Außenbereich oder sogar in den Toilettenräumen befinden können. Von wem wurden diese Bereiche kontrolliert? Was sollte unbedingt unterlassen werden! Künstlicher Rauch und Nebel darf bei Übungen mit Klein- und Vorschulkindern nicht genutzt werden. Seite 3 von 3 Nehmen Sie keine Kinder aus dem Gruppenzusammenhalt heraus, um die Vollzähligkeitsüberprüfung zu testen. Laufen Sie nicht als Erzieherin/ Gruppenleitung, sonst laufen auch Ihre Kinder. Drängen, Stoßen und Rennen ist zu vermeiden. Die Anschrift unseres Kindergartens / Kindertagesstätte lautet: ............................................................... ............................................................... ............................................................... Brand melden: Jeder der einen Brand entdeckt, hat diesen unverzüglich zu melden, hierbei Feuermelder oder das Telefon benutzen. Bei Brandmeldungen über Telefon ist die Rufnummer der Feuerwehr (0)112 zu wählen und es sind folgende Fragen zu beantworten: 1: Wo brennt es? (unbedingt die nachstehende Adresse und den Brandort angeben) 2: Was brennt? 3: Wie viele Verletzte? 4: Welche Verletzungen? 5: Warten auf Rückfragen! Nach einem Brand: Melden Sie jeden Brand, auch den, den Sie vermeintlich bereits gelöscht haben. Rufen Sie wie oben beschrieben die Feuerwehr an. Melden Sie der Feuerwehr, was bei Ihnen gebrannt hat und dass sie bitte zur Brandnachschau kommen soll. Verlassen Sie das Gebäude, in dem es gebrannt hat, und betreten dieses erst wieder, wenn es von der Feuerwehr/dem Träger freigegeben ist. Ruß und Verbrennungsrückstände sind gesundheitsschädlich! Eine gefahrlose Betreuung der Kinder ist erst dann wieder gewährleistet, wenn die Räumlichkeiten ausgiebig gelüftet und von Ruß- und Verbrennungsrückständen fachmännisch gereinigt worden sind. Fazit Der vorbeugende organisatorische Brandschutz in Kindertagesstätten ist von besonderer Bedeutung, um im Notfall die Folgen von Bränden minimieren und Personenschäden sicher verhindern zu können. Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Ihr Sicherheitsingenieur des TÜV SÜD steht Ihnen gern für deren Beantwortung und die weitere Beratung zum Thema zur Verfügung. Kontakt: Tel.: E-Mail : Internet Name, Vorname 0800 369 1007 (kostenlose Service-Nummer) [email protected] www.tuev-sued.de/mt TÜV SÜD Life Service GmbH Bereich Health & Safety Vertrieb Westendstr. 199 80686 München