Europäische Verbraucherzentren
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Europäische Verbraucherzentren
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN LITAUEN Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus in Litauen. Sie beinhaltet praktische Tipps und wichtige Informationen über gesetzliche Hintergründe zu allen Bereichen. Wir haben uns bemüht, alle relevanten Informationen, die die Reise nach Litauen und Ihren Aufenthalt dort betreffen, hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll. Ankunft Grenzkontrollen für EU-Bürger ♦ Laut des Schengener Abkommens dürfen alle EU-Staatsbürger ohne Beschränkungen in Litauen einreisen. Die Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten benötigen kein Visum, um litauisches Territorium zu betreten. Dennoch ist es wichtig, dass Sie immer Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bei sich haben, falls Sie ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müssen. Wenn Sie Ihren Ausweis dann nicht dabeihaben, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Dies ist auch an manchen Flughäfen wichtig, da die Fluggesellschaften darauf bestehen werden, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass zu sehen. ♦ Für Reisende aus den neuen Mitgliedsstaaten, die noch kein Schengen-Mitglied sind, muss entweder der Personalausweis oder der Reisepass gültig sein. Reisende aus Großbritannien und Irland benötigen ebenfalls einen Personalausweis oder einen Reisepass. Zollbestimmungen ♦ Einkäufe, die auf einer Reise innerhalb der EU gemacht wurden und dem persönlichen Gebrauch dienen sollen, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Litauen nicht verzollen lassen. Für Waren, die inklusive Zollgebühren und Steuern gekauft wurden (z.B. in Geschäften, Supermärkten etc.), fallen keine zusätzlichen Zollgebühren und Steuern an, solange diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. ♦ Falls Ihre Einkäufe den unten genannten Mengen entsprechen oder geringer sind, werden sie im Allgemeinen als Artikel für den persönlichen Gebrauch betrachtet. Falls Sie diese Mengen überschreiten, müssen Sie eventuell nachweisen, dass es sich hierbei um Artikel für den persönlichen Gebrauch handelt. ♦ Passagiere unter 15 Jahren dürfen Waren in einem Gesamtwert von maximal 310 Litas sowie zusätzlich 50g Parfum und 0,25l Eau de Toilette mitbringen. Beschränkungen ♦ Eine Person über 17 Jahre darf folgende Artikel steuerfrei einführen: Tabakprodukte Zigaretten 200 Stück; oder Zigarillos (Zigarren mit einem Maximalgewicht von je 3g) 100 Stück; oder Zigarren 50 Stück; oder Rauchtabak 250 Gramm Alkoholische Getränke Alkoholische Getränke (destilliert, Spirituosen), deren Alkoholanteil 22% überschreitet 1 Liter; oder Alkoholische Getränke (destilliert, Spirituosen, Aperitif auf Wein- oder Alkoholbasis), deren Alkoholanteil 22% nicht überschreitet 2 Liter; oder Schaumwein 2 Liter; oder Weingeist 2 Liter; oder Wein 2 Liter Parfum oder Eau de Toilette Parfum 50 Gramm und Eau de Toilette 0,25 Liter Kaffee oder Tee Kaffee 500 Gramm, oder Kaffeeextrakte und Essenzen 200 Gramm Tee 100 Gramm; oder Teeextrakte und Essenzen 40 Gramm ♦ Bei höheren Mengen dieser Waren müssen Sie Zollgebühren und die entsprechenden Steuern zahlen. Wenn Waren im Gesamtwert von maximal 1210 Litas importiert werden, fallen neben Verbrauchssteuern und der Mehrwertsteuer zusätzlich 3,5% Zollgebühren an. Werden Waren im Wert von über 1210 Litas importiert, werden die Steuern entsprechend der Rechtsakte, die die Import-, Verbrauchssteuer- und Mehrwertsteuerzahlungen festlegen, berechnet. ♦ Falls der Wert der importierten Waren 3500 Litas nicht übersteigt, wird auch eine mündliche Zollerklärung akzeptiert. Falls der Warenwert mehr als 3500 Litas beträgt, oder ein Informationsmangel bezüglich der Besteuerung der importierten Güter und anderen relevanten Steuern bei der mündlichen Zollerklärung besteht, sollte eine schriftliche Zollerklärung – ein einfaches Verwaltungsdokument – abgegeben werden. ♦ Reisende sollten bei dem Transport von narkotischen und psychotropischen Medikamenten über die Grenze der Republik Litauen folgende Regeln beachten: • Narkotische und psychotropische Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch zur medizinischen Versorgung mitgeführt werden. • Attest in vorgeschriebener Form, das von einem Arzt ausgestellt wurde, mitführen. Wenn Sie in einen Staat, der das Schengener Abkommen nicht unterschrieben hat, reisen, benötigen Sie die Kopien von Arzneimittelverschreibungen (die Kopien dieser Verschreibungen müssen nicht unbedingt vom Gesundheitsministerium ausgestellt worden sein); • Nur das Attest oder die Verschreibung (eine Kopie der Verschreibung), die auf den Namen des Reisenden ausgestellt wurde, ist gültig. • Medikamente dürfen nicht in größeren Mengen als denen, die auf dem Attest oder der Verschreibung (deren Kopie) angegeben wurden, mitgeführt werden; • Wenn Sie in einen Schengenstaat reisen, dürfen Sie narkotische Medikamente für einen Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen mitführen, und wenn Sie in einen Staat, der das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet hat, reisen, dann für einen Zeitraum von nicht mehr als 15 Tagen: • Psychotropische Medikamente dürfen in einer Menge eingeführt werden, die maximal für einen 30-tägigen Aufenthalt reichen; • Die Medikamente müssen in ihrer Originalverpackung sein (in welcher sie in der Apotheke gekauft wurden). ♦ Falls die Medikamente für einen längeren Behandlungszeitraum benötigt werden, empfehlen wir Ihnen, ein Attest über Ihre Krankheit und die verschriebene Behandlung mitzubringen, das von einem Arzt in einer geeigneten Fremdsprache ausgestellt wurde, damit sich ausländische Ärzte auf dieses Attest beziehen können, um Ihnen die nötigen Medikamente zu verschreiben. ♦ Infolge des 15. Juni 2007 müssen Reisende, die litauisches Zollgebiet betreten oder verlassen und Bargeld im Wert von 10.000€ oder mehr mitführen, diese Summe beim Grenzzollamt auf dem Formular für die Verzollung von Bargeld verzollen lassen. Um weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website des litauischen Zolls: www.cust.lt Einkaufen in Litauen Öffnungszeiten ♦ Die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Geschäfte sind: montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr. Große Einkaufszentren und Lebensmittelgeschäfte öffnen täglich von 9/10 bis 22 Uhr. ♦ Die Öffnungszeiten der Banken sind: montags bis freitags von 8 bis 17/18 Uhr ♦ Öffnungszeiten der Zentralpost (Gediminasstr. 7): montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 16 Uhr Brot, Getränke, Lebensmittel und Zeitungen kann man an den meisten Tankstellen kaufen, die rund um die Uhr geöffnet sind. ♦ In Litauen beträgt die Mehrwertsteuer 18%. Käuferrechte ♦ Falls der Verbraucher die Form, Größe, Farbe oder das Model eines gekauften Artikels oder einer Auswahl an Artikeln, die ein Set bilden, nicht mag, darf er diese Non-Food Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb umtauschen (wenn der Verkäufer keinen längeren Zeitraum festgelegt hat). Dies ist gesetzlich im nationalen Recht der Republik Litauen festgelegt. ♦ Falls keine Artikel zum Umtausch verfügbar sind, dürfen Sie den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf eine komplette Kostenerstattung. ♦ Die Ausnahmen hiervon sind in den Regeln über die Rückgabe und den Umtausch von Waren festgelegt. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Parfum, Kosmetika, Toilettenartikel; fotografische und kinematografische Waren; gedruckte Bücher, Nachdrucke und andere bedruckte Materialien; Babykleidung; Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und daraus hergestellte Artikel, mit Ausnahme von Modeschmuck, etc. ♦ Wenn Sie per Versand, z.B. übers Internet Waren oder Dienstleistungen erwerben, gilt hier eine Überdenkungsfrist. In Litauen verfügen Sie über eine Zeitspanne von sieben Werktagen ab dem Lieferdatum (bei Waren) oder dem Datum des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen), um von solch einem Vertrag zurückzutreten, indem Sie den Verkäufer oder Dienstleistungsanbieter schriftlich davon benachrichtigen. ♦ Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, muss der Verkäufer Ihnen einen Beleg geben. Es ist wichtig, dass Sie Belege und Garantiedokumente aufbewahren. Falls etwas schief läuft ♦ Falls mit dem Artikel, den Sie gekauft haben, etwas nicht in Ordnung ist, (mit Ausnahme von Lebensmitteln) sollten Sie diesen zurückgeben und eine schriftliche Beschwerde einreichen. Sie haben Anspruch auf folgendes nach Wahl: • Den fehlerhaften Artikel gegen einen Artikel von zufriedenstellender Qualität umzutauschen • Einen jeweiligen Rabatt auf den Kaufpreis • Die Schäden des Artikels innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu reparieren oder Ihnen die Kosten für eine mögliche Reparatur zu erstatten • Eine komplette Kostenerstattung zu bekommen und vom Kaufvertrag zurückzutreten – einseitige Willenserklärung (der Verkäufer muss Ihren Entschluss akzeptieren) ♦ Falls der Garantiezeitraum für den Artikel nicht festgelegt wurde, kann der Käufer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Forderungen bezüglich des Defektes geltend machen – allerdings nicht nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Kaufdatum, sofern per Gesetz oder Vertrag keine andere Zeitspanne festgesetzt wurde. ♦ Die leitende Behörde bezüglich des Verbraucherschutzes in Litauen ist die staatliche Behörde für den Schutz von Verbraucherrechten unter dem Justizministerium (www.nvtat.lt). Taxis ♦ “Martonas” Taxi (Telefon: 1422 und VIP 1415) : 1.80 lt – mit den Auto (0.52 €), 2.00 lt – mit dem Kleinbus (0.58 €), 3.00lt – VIP Taxi (0.87 €). ♦ “Mersera” Taxi (Telefon 1421): 1.80 lt – mit dem Auto (0.52 €), 2.00 lt – mit dem Kleinbus (0.58 €). Postdienst, Telefon und Fax Telefon and Fax ♦ Die internationale Vorwahl für Litauen ist 00370 oder +370 ♦ Die meisten Telefonzellen funktionieren mit Karten. Diese können Sie auf der Post oder an Kiosken kaufen. ♦ In Litauen gibt es drei Mobilfunknetze: Omnitel (www.omnitel.lt), Bite GSM (www.bite.lt) und Tele-2 (www.tele2.lt) Post ♦ Briefkästen: In Litauen sind die Briefkästen gelb und sie finden sie entlang der Straße und in jeder Postfiliale. Die Leerungszeiten stehen auf den Kästen. ♦ Briefmarken: Briefmarken kann man in jeder Postfiliale oder an jedem Kiosk kaufen. Die Portokosten variieren je nach Gewicht Ihrer Post und deren Zielort. Internet ♦ In verschiedenen Cafés können Sie auf ein WLAN Netzwerk zugreifen. Normalerweise wird dies an den Türen des Cafés angegeben. Mit Haustieren reisen ♦ Ausländer und Bürger der Republik Litauen müssen bei der Einreise in die Republik Litauen die entsprechenden Dokumente für ihre Tiere mitführen. Haustierbesitzer, die aus einem EUMitgliedstaat kommen, müssen den Pass Ihres Tieres, der eine von der EU anerkannte Tollwutimpfung oder Impferneuerung enthält, mit sich führen. Die Pässe werden von den Tierärzten nur für manche Tiere wie Hunde, Katzen, Iltisse und Frettchen ausgestellt. Hunde, Katzen und Frettchen müssen durch ein klar lesbares Tätowierung oder einen Chip identifizierbar sein (ab dem 3. Juli 2011 werden ausschließlich Chips als Identifikationsmittel anerkannt). Nützliche Telefonnummern Polizeiliche Notfälle Medizinische Notfälle Feuerwehr Zahnarzt (Vilnius) Europäische Notrufnummer 02 (Festnetz), 102 (Mobilfunkanbieter “Omnitel”), 022 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM” und “Tele-2”) 03 (Festnetz) ), 103 (Mobilfunkanbieter “Omnitel”), 033 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM” und “Tele-2”) 01 (Festnetz) ), 101 (Mobilfunkanbieter “Omnitel”), 011 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM” und “Tele-2”) +37052721781 112 Falls Sie folgendes verlieren: ♦ Personalausweis, Reisepass, etc.: machen Sie bei der nächsten Polizeibehörde eine Aussage; Sie werden dort ein Attest bekommen. Setzen Sie sich dann mit Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat in Verbindung. ♦ Ihre Schlüssel oder andere Gegenstände: Fragen Sie bei der Polizei nach der Telefonnummer des Fundbüros der Stadt, in der Sie sich befinden. ♦ Ihr Auto: Die Polizeibehörde wird Ihre Beschwerde aufnehmen oder Sie an einen Abschleppdienst weiterleiten, falls Sie falsch geparkt haben und das Fahrzeug von der Polizei abgeschleppt wurde. ♦ Ihre Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Kreditkarte schnellstmöglich sperren und machen Sie dann eine Aussage bei der Polizei. Rufen Sie Ihre Bank an oder kontaktieren Sie je nach Kartentyp den Kartenaussteller. EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM LITAUEN Telefone: 00 370 5 2650368 E-Mail: [email protected] Website: www.ecc.lt Für weitere Informationen helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) gerne weiter. Weitere Informationen und eine komplette Liste der EVZ unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm