Europäische Verbraucherzentren

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Europäische Verbraucherzentren
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
TOURISMUS IN LITAUEN
Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den
Tourismus in Litauen. Sie beinhaltet praktische Tipps und
wichtige Informationen über gesetzliche Hintergründe zu
allen Bereichen. Wir haben uns bemüht, alle relevanten
Informationen, die die Reise nach Litauen und Ihren
Aufenthalt dort betreffen, hinzuzufügen. Bitte beachten Sie,
dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist,
sondern eher als Ratgeber dienen soll.
Ankunft
Grenzkontrollen für EU-Bürger
♦
Laut des Schengener Abkommens dürfen alle EU-Staatsbürger ohne Beschränkungen in
Litauen einreisen. Die Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten benötigen kein Visum, um litauisches
Territorium zu betreten. Dennoch ist es wichtig, dass Sie immer Ihren Personalausweis oder
Ihren Reisepass bei sich haben, falls Sie ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müssen. Wenn
Sie Ihren Ausweis dann nicht dabeihaben, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Dies ist auch
an manchen Flughäfen wichtig, da die Fluggesellschaften darauf bestehen werden, Ihren
Personalausweis oder Ihren Reisepass zu sehen.
♦
Für Reisende aus den neuen Mitgliedsstaaten, die noch kein Schengen-Mitglied sind, muss
entweder der Personalausweis oder der Reisepass gültig sein. Reisende aus Großbritannien und
Irland benötigen ebenfalls einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Zollbestimmungen
♦ Einkäufe, die auf einer Reise innerhalb der EU gemacht wurden und dem persönlichen
Gebrauch dienen sollen, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Litauen nicht verzollen lassen. Für
Waren, die inklusive Zollgebühren und Steuern gekauft wurden (z.B. in Geschäften,
Supermärkten etc.), fallen keine zusätzlichen Zollgebühren und Steuern an, solange diese für den
persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
♦ Falls Ihre Einkäufe den unten genannten Mengen entsprechen oder geringer sind, werden sie
im Allgemeinen als Artikel für den persönlichen Gebrauch betrachtet. Falls Sie diese Mengen
überschreiten, müssen Sie eventuell nachweisen, dass es sich hierbei um Artikel für den
persönlichen Gebrauch handelt.
♦ Passagiere unter 15 Jahren dürfen Waren in einem Gesamtwert von maximal 310 Litas sowie
zusätzlich 50g Parfum und 0,25l Eau de Toilette mitbringen.
Beschränkungen
♦
Eine Person über 17 Jahre darf folgende Artikel steuerfrei einführen:
Tabakprodukte
Zigaretten
200 Stück;
oder
Zigarillos (Zigarren mit einem Maximalgewicht von je 3g)
100 Stück;
oder
Zigarren
50 Stück;
oder
Rauchtabak
250 Gramm
Alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke (destilliert, Spirituosen), deren Alkoholanteil 22%
überschreitet
1 Liter; oder
Alkoholische Getränke (destilliert, Spirituosen, Aperitif auf Wein- oder
Alkoholbasis), deren Alkoholanteil 22% nicht überschreitet
2 Liter; oder
Schaumwein
2 Liter; oder
Weingeist
2 Liter; oder
Wein
2 Liter
Parfum oder Eau de Toilette
Parfum
50 Gramm
und
Eau de Toilette
0,25 Liter
Kaffee oder Tee
Kaffee
500 Gramm,
oder
Kaffeeextrakte und Essenzen
200 Gramm
Tee
100 Gramm;
oder
Teeextrakte und Essenzen
40 Gramm
♦
Bei höheren Mengen dieser Waren müssen Sie Zollgebühren und die entsprechenden
Steuern zahlen. Wenn Waren im Gesamtwert von maximal 1210 Litas importiert werden, fallen
neben Verbrauchssteuern und der Mehrwertsteuer zusätzlich 3,5% Zollgebühren an. Werden
Waren im Wert von über 1210 Litas importiert, werden die Steuern entsprechend der Rechtsakte,
die die Import-, Verbrauchssteuer- und Mehrwertsteuerzahlungen festlegen, berechnet.
♦
Falls der Wert der importierten Waren 3500 Litas nicht übersteigt, wird auch eine
mündliche Zollerklärung akzeptiert. Falls der Warenwert mehr als 3500 Litas beträgt, oder ein
Informationsmangel bezüglich der Besteuerung der importierten Güter und anderen relevanten
Steuern bei der mündlichen Zollerklärung besteht, sollte eine schriftliche Zollerklärung – ein
einfaches Verwaltungsdokument – abgegeben werden.
♦
Reisende sollten bei dem Transport von narkotischen und psychotropischen Medikamenten
über die Grenze der Republik Litauen folgende Regeln beachten:
•
Narkotische und psychotropische Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch
zur medizinischen Versorgung mitgeführt werden.
•
Attest in vorgeschriebener Form, das von einem Arzt ausgestellt wurde, mitführen. Wenn
Sie in einen Staat, der das Schengener Abkommen nicht unterschrieben hat, reisen,
benötigen Sie die Kopien von Arzneimittelverschreibungen (die Kopien dieser
Verschreibungen müssen nicht unbedingt vom Gesundheitsministerium ausgestellt
worden sein);
•
Nur das Attest oder die Verschreibung (eine Kopie der Verschreibung), die auf den
Namen des Reisenden ausgestellt wurde, ist gültig.
•
Medikamente dürfen nicht in größeren Mengen als denen, die auf dem Attest oder der
Verschreibung (deren Kopie) angegeben wurden, mitgeführt werden;
•
Wenn Sie in einen Schengenstaat reisen, dürfen Sie narkotische Medikamente für einen
Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen mitführen, und wenn Sie in einen Staat, der das
Schengener Abkommen nicht unterzeichnet hat, reisen, dann für einen Zeitraum von
nicht mehr als 15 Tagen:
•
Psychotropische Medikamente dürfen in einer Menge eingeführt werden, die maximal für
einen 30-tägigen Aufenthalt reichen;
•
Die Medikamente müssen in ihrer Originalverpackung sein (in welcher sie in der
Apotheke gekauft wurden).
♦
Falls die Medikamente für einen längeren Behandlungszeitraum benötigt werden,
empfehlen wir Ihnen, ein Attest über Ihre Krankheit und die verschriebene Behandlung
mitzubringen, das von einem Arzt in einer geeigneten Fremdsprache ausgestellt wurde, damit
sich ausländische Ärzte auf dieses Attest beziehen können, um Ihnen die nötigen Medikamente
zu verschreiben.
♦
Infolge des 15. Juni 2007 müssen Reisende, die litauisches Zollgebiet betreten oder
verlassen und Bargeld im Wert von 10.000€ oder mehr mitführen, diese Summe beim
Grenzzollamt auf dem Formular für die Verzollung von Bargeld verzollen lassen.
Um weitere Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website des litauischen Zolls:
www.cust.lt
Einkaufen in Litauen
Öffnungszeiten
♦
Die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Geschäfte sind: montags bis freitags von 10 bis 19
Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr. Große Einkaufszentren und Lebensmittelgeschäfte öffnen
täglich von 9/10 bis 22 Uhr.
♦
Die Öffnungszeiten der Banken sind: montags bis freitags von 8 bis 17/18 Uhr
♦
Öffnungszeiten der Zentralpost (Gediminasstr. 7): montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr,
samstags von 9 bis 16 Uhr
Brot, Getränke, Lebensmittel und Zeitungen kann man an den meisten Tankstellen kaufen,
die rund um die Uhr geöffnet sind.
♦
In Litauen beträgt die Mehrwertsteuer 18%.
Käuferrechte
♦
Falls der Verbraucher die Form, Größe, Farbe oder das Model eines gekauften Artikels oder
einer Auswahl an Artikeln, die ein Set bilden, nicht mag, darf er diese Non-Food Artikel innerhalb
von 14 Tagen nach Erwerb umtauschen (wenn der Verkäufer keinen längeren Zeitraum
festgelegt hat). Dies ist gesetzlich im nationalen Recht der Republik Litauen festgelegt.
♦
Falls keine Artikel zum Umtausch verfügbar sind, dürfen Sie den Artikel innerhalb von 14
Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf eine komplette Kostenerstattung.
♦
Die Ausnahmen hiervon sind in den Regeln über die Rückgabe und den Umtausch von
Waren festgelegt. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Parfum, Kosmetika, Toilettenartikel;
fotografische und kinematografische Waren; gedruckte Bücher, Nachdrucke und andere
bedruckte Materialien; Babykleidung; Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und daraus hergestellte
Artikel, mit Ausnahme von Modeschmuck, etc.
♦
Wenn Sie per Versand, z.B. übers Internet Waren oder Dienstleistungen erwerben, gilt hier
eine Überdenkungsfrist. In Litauen verfügen Sie über eine Zeitspanne von sieben Werktagen ab
dem Lieferdatum (bei Waren) oder dem Datum des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen),
um von solch einem Vertrag zurückzutreten, indem Sie den Verkäufer oder
Dienstleistungsanbieter schriftlich davon benachrichtigen.
♦
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, muss der Verkäufer Ihnen einen Beleg
geben. Es ist wichtig, dass Sie Belege und Garantiedokumente aufbewahren.
Falls etwas schief läuft
♦
Falls mit dem Artikel, den Sie gekauft haben, etwas nicht in Ordnung ist, (mit Ausnahme
von Lebensmitteln) sollten Sie diesen zurückgeben und eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Sie haben Anspruch auf folgendes nach Wahl:
• Den fehlerhaften Artikel gegen einen Artikel von zufriedenstellender Qualität
umzutauschen
• Einen jeweiligen Rabatt auf den Kaufpreis
• Die Schäden des Artikels innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu reparieren
oder Ihnen die Kosten für eine mögliche Reparatur zu erstatten
• Eine komplette Kostenerstattung zu bekommen und vom Kaufvertrag
zurückzutreten – einseitige Willenserklärung (der Verkäufer muss Ihren Entschluss
akzeptieren)
♦
Falls der Garantiezeitraum für den Artikel nicht festgelegt wurde, kann der Käufer
innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Forderungen bezüglich des Defektes geltend machen
– allerdings nicht nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Kaufdatum, sofern per Gesetz oder
Vertrag keine andere Zeitspanne festgesetzt wurde.
♦
Die leitende Behörde bezüglich des Verbraucherschutzes in Litauen ist die staatliche
Behörde für den Schutz von Verbraucherrechten unter dem Justizministerium (www.nvtat.lt).
Taxis
♦
“Martonas” Taxi (Telefon: 1422 und VIP 1415) :
1.80 lt – mit den Auto (0.52 €),
2.00 lt – mit dem Kleinbus (0.58 €),
3.00lt – VIP Taxi (0.87 €).
♦
“Mersera” Taxi (Telefon 1421):
1.80 lt – mit dem Auto (0.52 €),
2.00 lt – mit dem Kleinbus (0.58 €).
Postdienst, Telefon und Fax
Telefon and Fax
♦
Die internationale Vorwahl für Litauen ist 00370 oder +370
♦
Die meisten Telefonzellen funktionieren mit Karten. Diese können Sie auf der Post oder an
Kiosken kaufen.
♦
In Litauen gibt es drei Mobilfunknetze: Omnitel (www.omnitel.lt), Bite GSM (www.bite.lt)
und Tele-2 (www.tele2.lt)
Post
♦
Briefkästen: In Litauen sind die Briefkästen gelb und sie finden sie entlang der Straße
und in jeder Postfiliale. Die Leerungszeiten stehen auf den Kästen.
♦
Briefmarken: Briefmarken kann man in jeder Postfiliale oder an jedem Kiosk kaufen. Die
Portokosten variieren je nach Gewicht Ihrer Post und deren Zielort.
Internet
♦
In verschiedenen Cafés können Sie auf ein WLAN Netzwerk zugreifen. Normalerweise wird
dies an den Türen des Cafés angegeben.
Mit Haustieren reisen
♦
Ausländer und Bürger der Republik Litauen müssen bei der Einreise in die Republik Litauen
die entsprechenden Dokumente für ihre Tiere mitführen. Haustierbesitzer, die aus einem EUMitgliedstaat kommen, müssen den Pass Ihres Tieres, der eine von der EU anerkannte
Tollwutimpfung oder Impferneuerung enthält, mit sich führen. Die Pässe werden von den
Tierärzten nur für manche Tiere wie Hunde, Katzen, Iltisse und Frettchen ausgestellt. Hunde,
Katzen und Frettchen müssen durch ein klar lesbares Tätowierung oder einen Chip identifizierbar
sein (ab dem 3. Juli 2011 werden ausschließlich Chips als Identifikationsmittel anerkannt).
Nützliche Telefonnummern
Polizeiliche Notfälle
Medizinische Notfälle
Feuerwehr
Zahnarzt (Vilnius)
Europäische Notrufnummer
02 (Festnetz), 102 (Mobilfunkanbieter
“Omnitel”), 022 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM”
und “Tele-2”)
03 (Festnetz) ), 103 (Mobilfunkanbieter
“Omnitel”), 033 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM”
und “Tele-2”)
01 (Festnetz) ), 101 (Mobilfunkanbieter
“Omnitel”), 011 (Mobilfunkanbieter “Bite GSM”
und “Tele-2”)
+37052721781
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Falls Sie folgendes verlieren:
♦ Personalausweis, Reisepass, etc.: machen Sie bei der nächsten Polizeibehörde eine Aussage;
Sie werden dort ein Attest bekommen. Setzen Sie sich dann mit Ihrer Botschaft oder Ihrem
Konsulat in Verbindung.
♦ Ihre Schlüssel oder andere Gegenstände: Fragen Sie bei der Polizei nach der Telefonnummer
des Fundbüros der Stadt, in der Sie sich befinden.
♦ Ihr Auto: Die Polizeibehörde wird Ihre Beschwerde aufnehmen oder Sie an einen
Abschleppdienst weiterleiten, falls Sie falsch geparkt haben und das Fahrzeug von der Polizei
abgeschleppt wurde.
♦ Ihre Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Kreditkarte schnellstmöglich sperren und machen Sie dann
eine Aussage bei der Polizei. Rufen Sie Ihre Bank an oder kontaktieren Sie je nach Kartentyp den
Kartenaussteller.
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM LITAUEN
Telefone: 00 370 5 2650368
E-Mail: [email protected]
Website: www.ecc.lt
Für weitere Informationen helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) gerne
weiter. Weitere Informationen und eine komplette Liste der EVZ unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm