REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON

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REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON
REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON UNTERTITELUNGEN UND MARKETING BEI
INTERNATIONALEN FESTIVALS
I.a. UNTERSTÜTZUNG UNTERTITEL BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS ALLGEMEIN
FESTIVAL
WETTBEWERB /
HAUPTSEKTION
Berlinale
Wettbewerb:
3.500 €
Cannes
Wettbewerb:
5.000 €
Out of Competition /
Un Certain Regard:
4.000 €
Venedig
Wettbewerb:
5.000 €
Out of Competition:
4.000 €
Toronto
Gala:
3.000 €
San Sebastian
Wettbewerb:
3.500 €
Locarno
Piazza Grande:
3.500 €
Montreal
Wettbewerb:
2.500 €
Wettbewerb:
2.500 €
Special Presentation
/ Masters:
3.000 €
New Directors
Competition:
3.000 €
Wettbewerb /
Semaine de la
Critique/ Cinéastes
du Présent:
2.500 €
1 st Films Competition:
2.000 €
East of the West
Competition /
Documentary
Competition:
2.000 €
Karlovy Vary
Sonstige A-Festivals,
Rotterdam,
Sundance, Shanghai,
Rom, Annecy (Langfilm)
São Paulo, Torino,
Istanbul, Busan**
Wettbewerb:
2.500 €
Giffoni, TIFF Kids,
Chicago Children’s
FF, Zlin
Wettbewerb:
2.000 €
Wettbewerb:
2.000 €
OFFIZIELLES
PROGRAMM / OUT OF
COMPETITION /
2. WETTBEWERB
Out of Competition:
3.000 €
SONSTIGE
SEKTIONEN
Panorama / Forum /
Generation / Special /
Lola@Berlinale /
Perspektive:
500 € - 2.000 €*
Quinzaine des
Réalisateurs /
Semaine de la
Critique:
4.000 €
Orizzonti /
Venice Days /
Settimana della
Critica:
3.000 €
restliche Sektionen:
2.500 €
Zabaltegi:
2.000 €
Busan: Wide Angle
bzw. Flash Forward:
2.000 €
**
* Kurzfilme bis 30 Min. werden mit bis zu 500 € unterstützt, ab 30 Min. – 59 Min. beträgt der Maximalzuschuss 1.000 €.
RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_10_Mar_2016
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I.b. UNTERSTÜTZUNG MARKETING BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS ALLGEMEIN
FESTIVAL
Berlinale
Cannes
Venedig
Toronto
WETTBEWERB /
HAUPTSEKTION
Wettbewerb:
12.000 €
SONSTIGE SEKTIONEN
Special / Panorama / Forum /
Perspektive Deutsches Kino:
500 € (majoritär deutsche Langfilme*)
Wettbewerb Out of
Competition:
8.000 €
Wettbewerb:
15.000 €
Quinzaine / Semaine de la
Critique:
5.000 €
Out of Competition /
Un Certain Regard:
10.000 €
Wettbewerb:
10.000 €
Cannes Classics :
2.500 €
Orizzonte / Venice Days /
Settimana della Critica:
4.000 €
Out of Competition:
7.000 €
Gala / Special Presentation /
Masters:
5.000 €
Locarno
Wettbewerb / Piazza Grande:
3.000 €
San Sebastian
Wettbewerb:
3.000
Wettbewerb:
3.000 €
Karlovy Vary
Sundance
Rotterdam
Contemporary World Cinema:
3.000 €
TIFF Docs, Vanguard,
Midnight Madness:
2.000 €
Semaine de la Critique /
Cinéastes du Présent:
2.000 €
New Directors Competition:
2.000 €
Wettbewerb East of the
West/Documentary
Competition:
2.000 €
Wettbewerb:
3.000 €
Tiger Competition:
2.000 €
Die o.g. Zuschüsse gelten für majoritär deutsche Filme (ab 60 Min. und einem deutschen
Produktionsanteil von mindestens 70%). Für Koproduktionen mit einem deutschen
Produktionsanteil zwischen 20-69% wird der Zuschuss anteilig vergeben – es ist eine BAFA
Bescheinigung vorzulegen. Pro Film kann nur einmal ein Zuschuss bewilligt werden.
*Gilt nur für Marketingmaterialien (Flyer, Presseheft, Poster, Gestaltung) und für Filme, die im
jeweiligen Hauptprogramm der o.g. Sektionen vorgeführt werden. Hierfür bedarf es keiner
Einreichung eines ausgefüllten Antrages. Die Abrechnung erfolgt durch Einreichung der Invoice
Submission Form, der Rechnungskopien und der Kontonummer zur Auszahlung des
Zuschusses.
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I.c. REISEKOSTEN
Darüber hinaus können Filmemacher einen Antrag auf Unterstützung von Reisekosten zu
ausländischen Festivals direkt bei German Films stellen. Zuschüsse für Flugkosten werden
gewährt, sofern ein Festival für das betreffende Land relevant und eine überregionale
Pressewirksamkeit gegeben ist. Der Regisseur verpflichtet sich im Gegenzug, einen kurzen
Festivalbericht zu verfassen. Der Festivalbericht sollte Informationen zu folgenden Punkten
enthalten:
• Veranstaltungsname und Veranstaltungsdatum
• Wie lief die Organisation des Festivals ab?
• Waren bei den Vorführungen Projektion und Ton einwandfrei?
• Wie war die Gästebetreuung organisiert?
• Wie engagiert zeigte sich das Publikum? Wurden Q&As durchgeführt? Wie war die Auslastung
des Kinosaals?
• Ergaben sich Möglichkeiten zum Networking? Waren Branchenvertreter (Fachbesucher,
nationale Verleiher) anwesend?
• Wie war die Präsenz von Pressevertretern? In welchen Medien fand Berichterstattung statt
(national, international, regional, lokal)? Sind Filmbesprechungen zu dem gezeigten Film
erschienen?
• Wie schätzen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Festivalreise ein?
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II. UNTERSTÜTZUNG DOKUMENTARFILM BEI SPEZIALISIERTEN DOKUMENTARFILMFESTIVALS
FESTIVAL
Nyon
Hot Docs Toronto
FID Marseille
Planete Doc
Warschau
Silverdocs
Festival dei Populi
Florenz
It’s All True Sao
Paulo
Sheffield
IDFA Amsterdam
Jihlava
Yamagata
UNTERTITELZUSCHUSS FÜR
WETTBEWERB, HAUPTSEKTION
1.500 € (ab 60 Min.)
800 € (30 bis 59 Min.)
1.500 €
ANDERE SEKTIONEN
World Showcase:
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500
1.500
1.500
1.500
€
€
€
€
Darüber hinaus kann auch die Untertitelung von Dokumentarfilmen bezuschusst werden, die
auf mindestens zwei Dokumentarfilmfestivals von internationaler Bedeutung zu sehen sind.
Bei einigen Dokumentarfilmfestivals organisiert German Films eine Sammeleinreichung, die
Anmeldegebühren entfallen für die Produzenten, German Films übernimmt Flüge für deutsche
Regisseure. Dies betrifft Hot Docs Toronto, Silverdocs Silver Spring/Washington D.C., und
Sheffield.
Es können Reisen von Dokumentarfilmregisseuren unterstützt werden, wenn ein Festival in der
Presse überregional deutlich wahrgenommen wird und ein Fachpublikum anzieht. Der
Regisseur verpflichtet sich im Gegenzug, einen kurzen Festivalbericht zu verfassen.
Pro Film kann maximal einmal ein Zuschuss für die Untertitelung und einmal ein Zuschuss zu
den Reisekosten für den Regisseur des Films bewilligt werden.
III. UNTERSTÜTZUNG KURZFILM
Zuschüsse für Reisekosten und Untertitel werden von der AG Kurzfilm in Abstimmung mit
German Films vergeben.
Untertitelung: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines
internationalen Festivals im Ausland eingeladen wurde, das international oder im jeweiligen
Land eine überragende Bedeutung hat und an dem ein breites Publikum, wichtige Vertreter der
Presse und Filmbranche teilnehmen. Pro Film können nur einmal Zuschüsse für Untertitelung
vergeben werden. Gefördert werden 75% der Nettokosten für die Untertitelung.
Reisekosten: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines
international oder im jeweiligen Land herausragenden Festivals eingeladen wurde, an dem ein
breites Publikum, wichtige Vertreter der (internationalen) Presse und Filmbranche teilnehmen.
Dies gilt auch für Festivals, bei denen die Teilnahme des Regisseurs an PitchingVeranstaltungen geplant ist. Die Zuschüsse werden dem Regisseur, nur in begründeten Fällen
einem anderen Teammitglied gewährt. Pro Film können nur einmal Zuschüsse vergeben
werden. Eine weitere Förderung ist nur in absoluten Ausnahmefällen bei Veranstaltungen von
überragender Bedeutung möglich.
RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_10_Mar_2016
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Die Reisekostenzuschüsse belaufen sich auf 70% der Gesamtsumme mit einer Obergrenze für
Flüge/Züge von € 200 für Mitteleuropa, € 300 für Osteuropa, € 500 für Übersee und € 100 für 3
Übernachtungen.
IV. UNTERSTÜTZUNG TV
Da bei Fernsehfestivals bereits zur Sichtung eine englische Untertitelung vorliegen muss und
die meisten Fernsehfestivals keine Publikumsvorführungen anbieten, sondern sich auf
Vorführungen für die Jury beschränken, bedeutet eine Einladung in den Wettbewerb – in der
Regel – keine Notwendigkeit für eine erneute Untertitelung. Es gibt deshalb keinen Anspruch
auf einen entsprechenden Zuschuss bei German Films.
Eine Ausnahme bildet hier die FIPA, die als Publikumsfestival alle Wettbewerbsfilme mit
französischen Untertiteln zeigt. Hier kann bei Einladung in den Wettbewerb ein
Untertitelungszuschuss in Höhe von maximal € 2.000 über German Films beantragt werden.
Die Beantragung eines Reisekostenzuschusses über German Films ist möglich, wenn bei einem
der o.g. Festivals der Regisseur eines Wettbewerbsfilms nicht eingeladen wird.
German Films bietet Produzenten und Sendern eine Sammeleinreichung unter anderem für
folgende internationale TV Festivals an: FIPA Biarritz und Shanghai Television.
V. SONSTIGES
Gewährt German Films eine Untertitel- oder Marketing-Unterstützung, ist der Empfänger
verpflichtet, das Logo von German Films im Abspann der Kopie und auf Drucksachen zu
verwenden, sofern dies mit einem zumutbaren technischen und finanziellen Aufwand möglich
ist.
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