Experimentelles Wohnen e.V. Ehrenstraße 107, 47198 Duisburg

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Experimentelles Wohnen e.V. Ehrenstraße 107, 47198 Duisburg
Experimentelles Wohnen e.V.
Ehrenstraße 107,
47198 Duisburg-Homberg
Duisburg, 17.4.2016
Verein für experimentelles Wohnen e.V. lädt die Bezirksvertreter zum Gespräch
Sehr geehrter Herr Paschmann, Herr Bosch, Herr Beckmann, Herr Radny, Herr Rangs,
wie Sie in den vergangenen Wochen möglicherweise bereits der Presse und anderen öffentlichen
Quellen entnehmen konnten, haben sich bezüglich der Nutzung des Bauwagengeländes in
Duisburg Homberg in den letzten Wochen sowohl auf der juristischen Ebene als auch auf
Verwaltungsebene einige Entwicklungen ergeben, die für uns Anlass sind mit Ihnen Kontakt zu
suchen und Sie zu einer allgemeinen Beratung des derzeitigen Sachstands einzuladen.
Hintergrund hierfür ist der Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom Herbst
vergangenen Jahres, mit dem Sie dem Projekt “Bauwagenplatz Homberg“ mehrheitlich eine
Sinnhaftigkeit attestiert haben, und mit dem Sie die Immobilien Management Duisburg (IMD)
entgegen den damaligen Entwicklungen zu Verhandlungen über einen neuen Nutzungsvertrag
beauftragt haben.
Auch wenn Ihr Beschluss, unseren Gedanken für selbstbestimmtes Wohnen an wichtigen Punkten
nicht entsprach, haben wir davon Kenntnis genommen, dass Sie unserem Projekt eine
Existenzberechtigung nicht abgesprochen haben, und dass Sie offensichtlich - wie auch wir Möglichkeiten sahen oder schaffen wollten, dass Projekt Bauwagenplatz fortzuführen. Dafür sind
wir Ihnen erkenntlich, und wir wollen von der Gelegenheit Gebrauch machen, Ihnen unsere
Sichtweise des heutigen Sachverhaltes darzulegen.
Laufendes Verfahren
Zum laufenden Rechtsverfahren wollen wir uns nur allgemein äußern. Wie Sie ja der Presse
entnehmen konnten, ist das Rechtsverfahren bezüglich der Räumungsklage in erster Instanz zu
unseren Ungunsten entschieden worden. Dabei hat der Richter sich nach unserer Auffassung auf
eine rein formelle Beurteilung prozeduraler Aspekte beschränkt, und die inhaltlichen Hintergründe
unseres Widerspruchs so gut wie nicht berücksichtigt. Da wir Berufung gegen das ergangene
Urteil eingelegt haben, wissen wir derzeit nicht wie sich das Verfahren entwickeln wird, und wollen
wir auf das Verfahren zu diesem Zeitpunkt nicht näher bezugnehmen.
Vertragsgespräche
Wie Sie den öffentlichen Medien ebenfalls entnehmen konnten, hat es nach Ihrem Beschluss im
Herbst letzten Jahres erst ein gutes halbes Jahr später (am 8. März) ein erstes Gespräch mit dem
IMD gegeben, in dem uns ein Angebot zur weiteren Nutzung des Bauwagengeländes unterbreitet
werden sollte. Dieses Gespräch ist jedoch durch grundsätzliche Interpretationsunterschiede Ihres
Beschluss ergebnislos verlaufen. Wesentliche Differenzen und Unklarheiten gab es zum einen
bezüglicher der durch uns zu nutzenden Fläche und zum anderen bezüglich eines zuvor nie
eingeforderten Bauantrages. Danach wurde uns per Brief vom 23. März mitgeteilt, dass kein Raum
für weiter Vertragsgespräche bestünde.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass wird die einseitige Beendigung der
Vertragsgespräche durch die IMD nicht akzeptieren können, da dieser Schritt dem Beschluss der
Bezirksvertretung vom Herbst letzten Jahres unserer Auffassung nach nicht gerecht wird. Neben
Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Wasserversorgung hat die
Bezirksvertretung ausdrücklich die Maßgabe formuliert, dass mit uns Gespräche über einen
Vertrag geschlossen werden sollten, der “circa 1/3 der uns überlassenen Fläche“ umfassen sollte.
Zu dieser Rahmenbedingung stellen wir fest, dass die uns überlassene einen Umfang hat von ca.
5.500 m2 beträgt. Diese Fläche ist durch die Stadtverwaltung eingezäunt worden und besteht
sowohl aus Grabeland als auch aus grünen Randstreifen. Die Pachtsumme für unser Gelände
bemisst sich nach dem Umfang des Grabelandes, dass im Pachtvertrag mit 3.000 m² veranschlagt
ist.
Mit Blick auf diese Fakten hat am 8. März eine Unterredung mit der IMD stattgefunden, bei der wir
davon ausgingen dass, der Beschluss der Bezirksvertretung die Grundlage sein würde. Konkret
hatten wir die Erwartung, das ein Vertragsgespräch stattfinden würde über “circa 1/3“ der uns
überlassenen (und eingezäunten) Fläche. Anstelle dessen wurde uns aber mitgeteilt, dass mit uns
ein Vertrag über 1.000 m² abgeschlossen werden könnte, dies unter der Voraussetzung dass
gleichzeitig ein der Sachlage entsprechender Bauantrag gestellt würde.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, das die Forderung nach einem Bauantrag angesichts
der bereits 20 Jahre bestehende Nutzung durch unseren Verein nicht nachvollziehbar ist und für
uns aus heiterem Himmel kam. Losgelöst von dieser Frage haben wir zugleich feststellen müssen,
dass seitens des IMD nur die Bereitschaft bestand um über eine Vertragsfläche von 1.000 m²
Absprachen zu treffen, während der BV-Beschluss eine andere Maßgabe enthält, nämlich circa 1/3
der überlassenen Fläche (5.500 m²), was nahezu einer doppelten Fläche entspricht. Angesichts
dieses Umstandes haben wir darauf hingewiesen dass:
•
Vertragsabsprachen über 1.000 m² noch nicht einmal einem 1/5 der überlassenen Fläche
entsprechen
•
1000
m²
und
nur
dem
BV
ungenügend
Beschluss
Raum
bieten
darum
um
nicht
mit
gerecht
den
16
würden
und
Bauwagen
die
brandschutzrechtlichen Forderungen der Stadt einzuhalten (eine Vorgabe der wir aus
Sicherheitsgründen selbstverständlich nachkommen wollen, aber nicht nachkommen
können wenn 1.000 m² eine Rahmenbedingung wären).
Darüber hinaus konnte die IMD auf Nachfragen nicht einmal annäherungsweise planerisch
andeuten, für welchen Teil der Fläche sie einen Vertrag beabsichtige, wodurch die Einreichung
eines von ihr geforderten Bauantrages für uns gar nicht möglich ist.
Es bedarf wahrscheinlich keiner weiteren Erläuterung, dass dieser Gesprächsverlauf und die
falsche und starre Interpretation des BV-Beschlusses sowohl für uns als für unseren Anwalt nicht
akzeptabel waren.
Mit Blick auf diesen Sachverhalt möchten wir Sie darum zu einem Gespräch einladen, bei dem wir
die entstandene Situation mit Ihnen als Volksvertreter und Mitglieder des Beschluss fassenden
Gremiums besprechen wollen. Dabei wollen wir Ihnen auch einen Nutzungskonzept erläutern, den
wir für die weitere Zukunft vor Augen haben. Als Termin schlagen wir Ihnen den 28. oder 29. April
vor oder einen Gesprächstermin in der Woche vom 9. Mai. Sollten Sie zu den vorgeschlagenen
Daten bzw. Zeitraum verhindert sein, bitten wir sie bis spätestens 22. April um eine Mitteilung, so
dass wir einen Ausweichtermin suchen können.
In Ergänzung hierzu möchten wir Ihnen vorschlagen, ein Mediationsverfahren zu starten, das sich
an der Beschlusslage vom Herbst letzten Jahres orientiert, und das durch einen sachverständigen
und ortskundigen Raumplaner begleitet werden soll. Dabei denken wir an eine Mediation durch
eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in der Vergangenheit bereits gezeigt haben
parteiübergreifende und einvernehmliche Lösungen finden zu können.
Dabei würden wir es begrüßen, wenn der Stadt-, Freiraum- und Landschaftsplaner Freerk KiesowBotyanovska aus dem Duisburger Ortsteil Rumeln-Kaldenhausen mit der Mediation beauftragt
würde, zumindest aber an Ihr beteiligt würde. Zusammen mit Vertretern von SPD und CDU hat
Herr Kiesow in der Vergangenheit auch in seinem Ortsteil für eine vergleichbaren Einrichtung eine
längere Existenz erreichen können und daneben scheint er uns fachlich in der Lage, eine derartige
Mediation leiten zu können.
Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass seriöse Vertragsgespräche durch unseren
Verein noch immer gewünscht und gewollt werden, denn sie sind für unseren Verein von
existentieller Bedeutung. Dabei sollten nicht eigenwillige Interpretationen leitend sein, sondern eine
positive Grundhaltung zu unserem Wohnprojekt, wie sie aus der Begründung des BV-Beschlusses
erkenntlich wurde.
Alternativenprüfung
In Ergänzung zu diesen Ausführungen möchten wir zum Schluss noch betonen, dass wir nach wie
vor offen sind für die Prüfung von Alternativstandorten. Sollte dies Gegenstand der Mediation sein
bestehen unserseits dagegen keine Beschwerden.
In der Hoffnung Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend informiert zu haben, hoffen wir das sie
unserer Einladung folgen wollen und sind wir gerne bereit sie Ende April Anfang Mai zu
empfangen. In Erwartung ihrer Antworte verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen im Namen unseres Vereins
Experimentelles Wohnen e.V. (ökologisch und nachhaltig seit 1993)
[email protected]
http://www.bauwagenplatzduisburg.blogsport.eu
Schon über 1750 Unterschriften auf unserer Online-Petition:
https://secure.avaaz.org/de/petition/Oberbuergermeister_Soeren_Link_Bezirksvertretung_Homber
g_IMD_ua_Der_Bauwagenplatz_DuisburgHomberg_muss_bleiben/?lLrOxib&pv=1
Bisher erklärten sich solidarisch mit dem Bauwagenplatz:
•
Claire und Josef Krings
•
Rheinpreußensiedlung
•
Freie Künstler: Frank Baier, Marchingband Duisburg, Ror Düsseldorf, YNG Essen,
Schallbruch Herne, Fehlschuss Dortmund
•
Freiraumkampagne: Du it yourself
•
Barrikade, Moers
•
Lokal Harmonie, Ruhrort
•
Erdal, Bioladen Homberg
•
Mustermensch e.V.
•
Theater Arbeit Duisburg
•
Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz
•
Kultursprung e.V.
•
Annegret Keller-Steegmann und Theo Steegmann
•
Villa Kunterbunt, Bochum
•
Ulli&Norbert, Pro Vita Duisburg
•
Sand im Getriebe, Freiburg
•
AZ, Mülheim
•
Recht auf Stadt Netzwerk Ruhr
•
Die Libertäre Gruppe Bochum
•
Theorie und Praxis
•
Montagsdemo Duisburg
•
Avanti Zentrum, Dortmund
•
Syntopia
•
Friedensforum Duisburg
•
Schattenparker Freiburg
•
Montagsdemo Saarbrücken
•
Netzwerk X
•
Die Piraten Duisburg
•
CDU Homberg
•
FDP Homberg
•
Kunterbunt e.V. Schwerte
•
Bauwagenplatz Kiefernstraße, Düsseldorf
•
WildWux e. V. Weimar