FX TARGET VOLA

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FX TARGET VOLA
Inhaberschuldverschreibung
FX TARGET VOLA
Eine Inhaberschuldverschreibung der Landesbank Berlin AG.
Termsheet
Kündigungsrecht der
Emittentin:
Fälligkeitstag:
Landesbank Berlin AG
► Partizipation an der Wertentwicklung des FX Target Vola-Index, der aus folgenden Index-Komponenten bestehen kann:
- Geldanlage oder Geldaufnahme in Euro (EUR-Geldanlage bzw. EUR-Geldaufnahme)1),
- Kaufpositionen in Inhaberschuldverschreibungen der Landesbank Berlin AG
- Kaufpositionen in Investmentfonds
- Geldanlage oder Geldaufnahme in liquiden, handelbaren Währungen (Währungs-Geldanlage oder WährungsGeldaufnahme)1)
► Der Indexsponsor kann zu Lasten des Basiswertes eine EUR-Geldaufnahme oder eine Währungs-Geldaufnahme tätigen.
Der in Euro umgerechnete Gegenwert aller Geldaufnahmen in den jeweiligen Währungen einschließlich der EUR-Geldaufnahme darf zu keinem Zeitpunkt das 2,5fache des aktuellen Indexwertes übersteigen.
► Berater bei der Indexzusammensetzung ist die FICON (Lichtenstein) AG.
► Zum Zeitpunkt der Emission gelten für die Kaufpositionen folgende Einzelwerte:
IHS der LBB AG
ISIN
Investmentfond
Fondsgesellschaft ISIN
FX Garant I
DE000LBB22J3
Absolute
Absolute Insight
Insight
IE00B3CLDJ10
Neuro FX Strategie
DE000LBB0AC7
Funds plc
Currency
Balanced Major Currencies
DE000LBB1FX0
FX Target Vola-Index
Landesbank Berlin AG
Euro
100,-- Euro zzgl. 3,-- Euro Agio
1 Stück
100,00 (Stand des Basiswertes am Ausgabetag)
20 Punkte
Wenn der Basiswert die Trigger-Schwelle berührt oder unterschreitet, erfolgt eine vorzeitige Rückzahlung, die dem Referenzpreis entspricht. Unverzüglich nach Eintritt eines Trigger-Ereignisses werden die Index-Komponenten, die nicht eine EURGeldanlage sind, aufgelöst und der Basiswert besteht danach nur noch aus einer EUR-Geldanlage. Der Referenzpreis im Falle
einer vorzeitigen Rückzahlung wird dann von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der für
die Index-Komponenten erzielten Erlöse festgestellt. Eine negative Rückzahlung ist nicht möglich. Die vorzeitige Rückzahlung
erfolgt 5 Geschäftstage nach dem Eintritt des Trigger-Ereignisses. Eine vorz. Rückzahlung schließt alle weiteren Zahlungen aus.
vom Sponsor Landesbank Berlin AG veröffentlichter Schlusskurs des Basiswertes am Bewertungstag
Referenzpreis
7. März 2011 (14 Uhr)
7. März 2011 / 9. März 2011
fünfter Geschäftstag vor dem Einlösungs- oder Kündigungstermin;
Bei Eintritt des Trigger-Ereignisses ist der Bewertungstag der Tag, an dem das Trigger-Ereignis eingetreten ist.
Jeder Wertpapierinhaber hat das Recht, von der Emittentin vierteljährlich, erstmals im Juni 2011, die Einlösung der Wertpapiere
zu verlangen.
Die Emittentin hat das Recht, die Wertpapiere zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen, wenn sie die Wertpapiere rechtzeitig
gekündigt hat. Die Rückzahlung entspricht dem Referenzpreis.
Die FX Target Vola Wertpapiere haben eine unbestimmte Laufzeit.
Börsenzulassung3):
Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Frankfurt (Scoach) ist für den 9. März 2011 vorgesehen.
ISIN / WKN / Valor:
DE000LBB3FX6 / LBB 3FX / 12598181
Emittentin:
Anlagestrategie:
Basiswert:
Indexsponsor:
Wertpapierwährung:
Ausgabepreis:
Mindesthandelbarkeit:
Startniveau:
Trigger-Schwelle:
Trigger-Ereignis:
Referenzpreis2):
Rückzahlung:
Zeichnungstag:
Ausgabetag / Valuta:
Bewertungstag:
Einlösungsoption:
►
►
►
Die Vertriebspartner erhalten einmalig das Agio i.H.v. 3,-- Euro je Wertpapier, das vom Anleger gezahlt wird und innerhalb der Zeichnungsfrist zusätzlich zum Preis
des Wertpapiers anfällt. Der Berater FICON (Lichtenstein) AG erhält eine Vergütung von 0,3% p.a. des Indexstandes vom vorangegangenen Index-Geschäftstag.
Dieser Wert wird mit dem durchschnittlichen ausstehenden Volumen der Wertpapiere multipliziert. Für die Ermittlung des durchschnittlichen ausstehenden
Volumens der Wertpapiere werden die ausstehenden Volumen des ersten Index-Geschäftstages in einem Monat herangezogen. Die Vergütung wird nach Ablauf
von jeweils drei Monaten gezahlt. Die Vergütung hat keinen Einfluss auf den Wert des Index.
Die Handelsspanne, die sich während der Laufzeit ändern kann, bezeichnet die Differenz zwischen den jeweiligen Kauf4)- und Verkaufskursen4), die von der
Emittentin gestellt werden. Dabei werden u.a. Angebot und Nachfrage der Wertpapiere, verschiedene Kosten sowie Ertragserwartungen der Emittentin berücksichtigt. Die gestellten Kauf- und Verkaufskurse müssen nicht dem rechnerischen „fairen Wert“ der Wertpapiere entsprechen, sondern können davon abweichen.
Die Landesbank Berlin AG zahlt den Vertriebspartnern für die von diesen in Kundendepots gehaltenen FX Target Vola Wertpapiere eine Vergütung i.H.v. 1,0% p.a.
auf den Kurswert (Börsenschlusskurs, der für die Ermittlung des Niedrigsten Volumens herangezogen wird). Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der Vermittler die Wertpapiere während der zurückliegenden drei Monate ununterbrochen in Kundendepots gehalten hat. Die Vergütung wird auf das Niedrigste Volumen
der Wertpapiere während der zurückliegenden drei Monate gezahlt. Das Niedrigste Volumen wird am jeweils letzten Börsenhandelstag eines Monats ermittelt,
indem der Börsenschlusskurs (am jeweils letzten Börsenhandelstag des Monats) mit der dann gehaltenen Stückzahl multipliziert wird. Als Niedrigstes Volumen
wird der kleinste dieser drei ermittelten Werte herangezogen. Die Vergütung wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt wurden, nach Ablauf von jeweils drei Monaten
gezahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermittler ein Mindestvolumen der FX Target Vola Wertpapiere in den Kundendepots hält.
Wichtige Hinweise
Dieses Dokument dient ausschließlich der Information und stellt weder eine Anlageberatung oder Empfehlung, noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb
oder Veräußerung des genannten Anlageproduktes dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen
Informationen übernommen werden. Allein maßgeblich sind die Bedingungen und Angaben im entsprechenden Wertpapierprospekt, bestehend aus dem
Basisprospekt vom 7. Juni 2010 sowie den Endgültigen Bedingungen, der bei unten genannter Adresse kostenfrei erhältlich bzw. im Internet zum Download verfügbar
ist. Das Anlageprodukt ist nicht für jeden Anleger geeignet, da es auch zu erheblichen Verlusten führen kann. Eine individuelle Aufklärung durch einen Anlageberater
und ggf. Steuerberater ist daher empfehlenswert. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Lurgiallee 12,
60439 Frankfurt/Main.
© Landesbank Berlin AG, 7. März 2011
1)
Die im Index enthaltenen Geldanlagen bzw. Geldaufnahmen werden mit dem für die jeweilige Währung geltenden Overnight-Zinssatz verzinst. Dabei handelt es sich
um den Zinssatz, der für Geldanlagen bzw. -aufnahmen gilt, die vom aktuellen Zeitpunkt zum nächstfolgenden Geschäftstag gehalten werden.
2)
vorbehaltlich Anpassungen gemäß § 6 der Produktbedingungen
3)
Die Entscheidung über die Zulassung bzw. Einbeziehung wird allein von den Trägern der jeweiligen Handelsplätze getroffen. Die Emittentin sichert nicht zu und ist
nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Wertpapiere tatsächlich an den jeweiligen Börsen während der Laufzeit zugelassen bzw. einbezogen und handelbar sind.
4)
Die Emittentin übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Stellung von regelm. An- und Verkaufskursen o. hinsichtlich der Höhe o. des Zustandekommens derartiger Kurse.
Landesbank Berlin AG
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