pressemitteilung # 12/ 2015

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pressemitteilung # 12/ 2015
Für ein Ende aller Zoo-Gefangenschaften !
PRESSEMITTEILUNG
# 12/ 2015
30.07.2015
Zoo Osnabrück: Pelikan-Verstümmelung tierschutzwidrig?
EndZOO Deutschland erstattet Anzeigen gegen Zoo
Osnabrück – Die Tierschutz- und Tierrechtsorganisation „EndZOO Deutschland e.V.“ hat gestern Abend
beim zuständigen Veterinäramt Osnabrück Anzeige und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zoos Osnabrück wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen §6
(Absatz 1) des Tierschutzgesetzes erstattet. Hintergrund der Anzeigen ist, nach Ansicht der TierrechtlerInnen, die „Verstümmelung“ (Meinung EndZOO) von zwei in der vergangenen Woche geflüchteten
Rötelpelikanen. Der Zoo hat nach eigenen Aussagen, durch das Beschneiden der Federn, diese zwei
geflohenen Pelikane flugunfähig gemacht. Nach Informationen von EndZOO ist ein solcher Vorgang,
das Gewebe (hier Federn) eines Wirbeltieres vollständig oder teilweise zu entnehmen oder zu zerstören, laut Tierschutzgesetz §6 (Absatz 1) seit 1972 strikt verboten. Trotz dieses Verbotes haben deutsche Zoos aber bis dato tausendfach flugfähige Vögel entweder durch das Durchtrennen der Flughaut,
einer Sehne des Brustmuskels oder von Nerven, das Versteifen von diversen Gelenken, Zerstörung der
Federfollikel, Teilamputation ihrer Flügel (Kupieren) oder durch Stutzen der Schwungfedern zur absoluten Flugunfähigkeit verstümmelt. Bisher glaubten die Zoos mit ihrer Vogel-Verstümmelung (Meinung
EndZOO) aufgrund einer vermeintlichen Gesetzesausnahme, der angeblichen „medizinischen Indikation
im Einzelfall“, rechtmäßig zu handeln. Doch offenbar eine Selbstüberschätzung! Denn in einer schriftlichen Antwort auf die „kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE sah die Bundesregierung im
Januar diesen Jahres im „routinemäßigen Flugunfähigmachen“ der Zoos jedoch KEINEN „medizinischen
Einzelfall“ und damit auch keine Rechtfertigung der gängigen Praxis. Mehr noch, sie wertete die jahrelange Praxis als einen klaren Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz. Aufgrund dieser eindeutig
tierschutzwidrigen Fakten sah sich nun die Organisation EndZOO verpflichtet, gegen das aktuelle Flugunfähigmachen der zwei Pelikane im Osnabrücker Zoo Anzeige und Strafanzeige zu erstatten.
„Obwohl der Osnabrücker Zoo die Stellungnahme der Bundesregierung mit Sicherheit kennt, macht er
offenbar mit der Verstümmelung (Feder stutzen) von flugfähigen Vögeln unbeirrt weiter. Das ist an
Ignoranz nicht zu überbieten. Dem nicht genug. Auf seiner Facebookseite hat der Zoo das Flugunfähigmachen der beiden Pelikane sogar noch als –Haareschneiden wie beim Menschen- und als -nichts
Schlimmes- verhöhnt. Das wir Menschen nach dem Haareschneiden aber noch laufen, jedoch die Vögel
nach dem Schneiden ihrer Federn nicht mehr fliegen können, bleibt natürlich unerwähnt. Auch die ZooWertung, dass das Flugunfähigmachen nicht Schlimmes für die Vögel sei, kann aber nicht der Wahrheit
entsprechen. Denn laut Kölner Zoodirektor wollen Zoos erst noch in der Zukunft herausfinden, ob der
Vorgang des Flugunfähigmachens überhaupt negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Vögel
hat. Sie wissen als noch nicht einmal, ob Vögel unter dem Vorgang des Verstümmelns leiden. Für Osnabrück dennoch nichts Schlimmes“, so Zoo-Experte und EndZOO Sprecher Frank Albrecht abschließend.
EndZOO
ist Frank
eine Albrecht;
internationale
Tierrechts-,
und 19
Artenschutzorganisation.
Pressekontakt:
Tel.: 0049
(0) 7022 97 Tierschutz89 81; Handy 0173
37 35 2 Fax: 0049 (0)
Nicht-menschliche
Tiere
in
der
Zoo-Gefangenschaft
haben
auch
ein
Recht auf Leben, per7022 97 89 82; E-Mail: [email protected]; http://endzoo.at/wp/
sönlicher Freiheit und das Recht auf körperlicher und psychischer Unversehrtheit. Daher
setzen wir uns für ein schnellstmögliches Auslaufen aller Zoo-Gefangenschaften ein. Zudem fordern wir weitestgehend leidmindernde Zoo-Haltungsbedingungen und wir treten
für den Schutz und den Erhalt der natürlichen Lebensräume in Freiheit ein.
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