Richtlinie Holz- und Papierprodukte
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Richtlinie Holz- und Papierprodukte
Richtlinie Holz- und Papierprodukte Information: Coop, OE Nachhaltigkeit Tel. +41 61 336 71 00 E-Mail: [email protected] 1 Genehmigt durch: Coop Direktion 3, Marketing & Beschaffung, 02.11.2016 (Ersetzt Richtlinie Holz- und Papierprodukte vom 01.01.2012) Sprachen: deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch Ziel Coop setzt sich für eine nachhaltige Nutzung der Wälder ein. Der Raubbau an Wäldern und die damit verbundene Steigerung des Treibhauseffektes soll verhindert und die Erhaltung der Artenvielfalt sowie der Schutz der lokalen und indigenen Bevölkerung unterstützt werden. Coop fördert den Ausbau des Holz- und Papiersortiments mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards und unterstützt das Label des Forest Stewardship Council. 2 Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für die Produktionsbetriebe, die Coop-Kanäle Retail, Bau+Hobby, Warenhaus,Restaurants und Toptip, sowie die interne Beschaffung (Coop Presse, Werbung und NichtHandelswaren). Die Richtlinie gilt sowohl für Eigenmarken wie auch für Markenprodukte sowie für Verpackungen von Eigenmarken. 3 Grundsätze Coop strebt für Holzprodukte die Umstellung auf das Label des Forest Stewardship Council (FSC) an. Bevorzugt werden dabei FSC-zertifizierte Produkte mit Holzherkunft Schweiz und anderen Herkünften mit möglichst kurzer Transportdistanz. Bei Papierprodukten wird soweit möglich und sinnvoll der Einsatz von Recyclingfasern bevorzugt. Die Beschaffung von Tropenholz und Holz aus besonders schützenswerten Wäldern ohne FSCZertifikat ist verboten. Bei allen anderen Holz- und Papierprodukten werden Mindeststandards gemäss den Beschaffungsprioritäten in Kapitel 4 eingehalten. Die Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Warenkette muss bei Holzprodukten bis auf Stufe Primärproduktion gewährleistet sein. Coop beschafft grundsätzlich keine Holzprodukte mit unbekannter Herkunft. Bei Papierprodukten wird die Herkunft des Rohstoffes so weit möglich angegeben. 4 Beschaffungsprioritäten Bei der Beschaffung sind die nachstehenden Prioritäten einzuhalten: 4.1 Holzprodukte 1. Holz mit FSC-Zertifikat und Herkunft Schweiz; 2. Holz mit FSC-Zertifikat und Herkunft Europa; 3. Holz ohne Zertifikat mit Herkunft Schweiz; 4. Holz mit FSC-Zertifikat und Herkunft ausserhalb von Europa; 5. Holz mit anerkanntem Mindeststandard (PEFC, SFI, CSA) r_ holz_papierprodukte_d / Oktober 2016 Seite 1 von 3 4.2 Papierprodukte 1. Aus 100% Recyclingfasern (post-consumer waste); 2. Papierprodukt mit FSC-Zertifikat; 3. Papierprodukt mit anerkanntem Mindeststandard (PEFC, SFI, CSA) 4.3 Vorgehen, falls bei Holz- oder Papierprodukten keine dieser Prioritäten eingehalten werden können Falls bei einem Holz- oder Papierprodukt kein Zertifikat (FSC oder anderkannter Mindeststandard gemäss obiger Prioritätenliste) vorliegt, gilt folgendes Vorgehen: Identifizieren, woher das nicht-zertifizierte Holz resp. die Fasern stammen. Kann der Geschäftspartner keine genauen Angaben über das Herkunftsland machen, muss die Herkunft möglichst regional eingegrenzt werden können. Klassifizierung des Herkunftslandes (Land, in dem das Holz geerntet wurde) gemäss der Coop-Liste "Risikoeinstufung Herkunfstländer" Bei diesen Beurteilungen hilft die OE Nachhaltigkeit. 5 Produkte aus holzähnlichen Rohstoffen 5.1 Bambus Bambus aus natürlichen Bambuswäldern ist Tropen- und Urwaldholz gleichgestellt und ohne FSCZertifizierung verboten. Bei Bambus aus Plantagen strebt Coop langfristig die Umstellung auf FSC an. Bei Bambusprodukten aus Plantagen erbringt der Geschäftspartner den Nachweis, dass der Bambus aus legaler Nutzung stammt oder den FSC Controlled Wood Standard einhält. Die Nachweise werden von der OE Nachhaltigkeit geprüft. 5.2 Rattan Coop strebt für Rattan die Umstellung auf FSC an. Liegt kein FSC-Zertifikat vor, erbringt der Geschäftspartner den Nachweis, dass das Rattan aus legaler Nutzung stammt oder den FSC Controlled Wood Standard einhält. Die Nachweise werden von der OE Nachhaltigkeit geprüft. 6 Kennzeichnung / Deklaration der Holzprodukte Coop verpflichtet sich zu einer transparenten Kennzeichnung der Holzart und der Herkunft des Holzes. Basis bilden die gesetzlichen Bestimmungen in den Verordnungen über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, SR 944.021 und SR 944.021.1. Coop geht bei den Eigenmarken über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und deklariert grundsätzlich sämtliche Holzprodukte. Bei Markenartikeln ist die Deklaration von Holzart und -herkunft über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bei allen Holzprodukten erwünscht. 6.1 Angabe von Herkunft und Holzart Die Deklaration von Herkunft und Holzart erfolgt an dem Punkt, wo der Kunde den Kaufentscheid fällt (auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung/Etikette, in Online-Portalen und Katalogen direkt beim Produkt). Es wird wie folgt deklariert: r_ holz_papierprodukte_d / Oktober 2016 Seite 2 von 3 Angabe des Herkunftslandes bzw. der Herkunftsländer: Angegeben wird das Land , in dem das Holz geerntet wurde. Angabe der Holzart: Die Holzart muss so angegeben werden, dass sie botanisch eindeutig zugeordnet werden kann. Hilfe zur Klärung gibt es in der Holzdatenbank des Bundes unter folgendem Link: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/holzdeklaration/holzdatenbank.html Die gesetzeskonforme Deklaration verlangt, dass bei mehreren Holzarten und Herkünften in einem Produkt jede einzelne Holzart dem entsprechenden Herkunftsland zuweisbar sein muss. Kennzeichnungen wie z.B. "Esche, Buche, Pappel; Herkunft Deutschland, Rumänien, Italien" ist nicht zulässig. Korrekt ist in diesem Fall "Esche (Deutschland), Buche (Rumänien), Pappel (Italien)". Beispiele für eine korrekte Deklaration: Angabe bei Massivholz-Brett: Holzart: Kiefer; Herkunft: Schweiz Angabe bei Kleiderbügel: Holzart: rotes Zedernholz (eastern red cedar); Herkunft: USA Angabe bei Holzkohle: Holzarten: Buche, Birke, Esche. Holzherkunft: Ukraine 6.2 Produkte mit Holzbestandteilen Bei Produkten, welche Holz und Holzfasern lediglich als Nebenbestandteile enthalten (z.B. dekorative Elemente), oder bei Dekoartikeln sind die Deklarationsvorgaben wenn immer möglich umzusetzen. 7 Umsetzung und Ausnahmen Jeder Geschäftspartner ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner verantwortlich, die Vorschriften bezüglich Pflanzenschutz gemäss Pflanzenschutzverordnung und Verordnung des Bundesamts für Landwirtschaft über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen zu erfüllen. Für Fachfragen zu Holz ist der zuständige Einkauf der Ansprechpartner. Die Merkmale Holzherkunft und Holzart werden vom Einkauf im SAP gepflegt. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, Coop die notwendigen Angaben zur Erfüllung dieser Richtlinie zu liefern. Über Ausnahmen und Abweichungen von dieser Richtlinie entscheidet die Leitung Beschaffung resp. Leitung CCM/Einkauf des entsprechenden Coop-Kanals. 8 Controlling Die OE Nachhaltigkeit, die QS Beschaffung NonFood und die Fachstelle Kennzeichnung/Ernährung überprüfen bei Bedarf und risikobasiert die vom Geschäftspartner gemachten Angaben zu Holzherkunft, Holzart und Zertifikaten. r_ holz_papierprodukte_d / Oktober 2016 Seite 3 von 3